Die juristische Presseschau vom 28. Februar bis 2. März 2026: Angriff auf Iran / Bro­sius-Gers­dorf gegen Locke­rung der Schul­den­b­remse / Reform der NRW-Arbeits­ge­richts­bar­keit?

02.03.2026

USA und Israel verletzen das völkerrechtliche Gewaltverbot. Die Grundgesetzänderungen zu Sondervermögen könnten gegen Art. 79 III GG verstoßen, so Brosius-Gersdorf. NRW will die Zahl der Arbeitsgerichte stark reduzieren.

Thema des Tages

Israel und USA/Iran: Seit Samstag attackieren israelische und US-amerikanische Streitkräfte den Iran, dabei soll auch der oberste iranische Führer Ali Chamenei getötet worden sein. Der Angriff verstößt offenkundig gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot. Es gibt auch keinen Rechtfertigungsgrund. Das erläutern taz.de (Christian Rath), Rechtsprofessor Marko Milanović im Verfassungsblog und Rechtsprofessor Christoph Safferling im Interview mit tagesschau.de (Tim Berendonk)

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bezeichnete es als Dilemma, dass mit "völkerrechtlichen Maßnahmen" gegen ein Regime, "das atomar aufrüstet und das eigene Volk brutal unterdrückt, offensichtlich nichts zu bewirken ist". "Appelle aus Europa, auch aus Deutschland, die Verurteilung iranischer Rechtsbrüche und selbst umfangreiche Sanktionspakete haben über Jahre und Jahrzehnte wenig ausgerichtet", so Merz. "Das hat auch daran gelegen, dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen. Deshalb ist jetzt nicht der Moment, unsere Partner und Verbündeten zu belehren." Die Bundesregierung müsse jetzt nüchtern Schlussfolgerungen für das eigene Handeln ziehen. "Völkerrechtliche Einordnungen können dabei relativ wenig bewirken." Es berichten u.a. SZ-Mo (Daniel Brössler) und tagesspiegel.de (Karin Christmann)

Es sei zu begrüßen, wenn Diktatoren, Menschenschinder und Kriegstreiber fallen, meint Reinhard Müller (Mo-FAZ). Das sei geradezu im Sinne der Charta der Vereinten Nationen. "Doch die Staaten, so deren nicht überholte Idee, sollen sich zunächst zusammenraufen und nicht aus eigenem Gutdünken Weltpolizist spielen." Stefan Reinecke (Mo-taz) kommentiert, Europa degradiere in Zeiten, in denen internationale Regelsysteme zerstört werden, das Völkerrecht zu nice to have. Das Völkerrecht à la Merz gelte so zwar in der Ukraine, aber nicht für unsere Gegner. So ruinierten die EU und Deutschland ihre soft power. 

Rechtspolitik

Schuldenbremse: Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf warnt in ihrer Sa-SZ-Kolumne, dass die jüngsten Lockerungen der Schuldenbremse zukünftige Generationen finanziell übermäßig belasten und damit ihre demokratischen Handlungsspielräume einschränken könnten. Sie zieht Parallelen zum Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von vor fünf Jahren, wonach begrenzte Ressourcen – ob CO₂‑Budget oder Verschuldungsspielräume – gerecht zwischen den Generationen verteilt werden müssen. Zudem kritisiert sie, dass kreditfinanzierte Ausnahmen zunehmend auch für konsumtive Ausgaben genutzt werden und so die Grenze zur verfassungsrechtlich problematischen Aushöhlung demokratischer Gestaltungsmöglichkeiten überschritten wird. Die jüngsten Verfassungsänderungen könnten gegen Art 79 Abs. 3 GG verstoßen.

Arbeitsgerichte in NRW: Nordrhein-Westfalen plant, die Zahl der Arbeitsgerichte von derzeit 50 auf 38 Standorte zu reduzieren, ohne Personal abzubauen. Kapazitäten sollen gebündelt und kleinere, weniger funktionsfähige Standorte dabei aufgegeben werden. So soll beispielsweise das Landesarbeitsgericht Köln entfallen. Kritik kommt unter anderem vom Richterbund NRW und der SPD, die einen "Kahlschlag" bei der Arbeitsgerichtsbarkeit befürchten. LTO berichtet. 

Resilienz in Sachsen-Anhalt: Nun erläutert auch der Habilitand Robert Böttner im Verfassungsblog den Gesetzentwurf für ein resilientes Sachsen-Anhalt. Der Vorschlag enthalte einige wichtige Punkte zur Resilienz der Landesverfassung, meint der Autor, der aber darauf hinweist, dass der Gesetzgeber hier die Balance wahren müsse: Einerseits sollte er natürlich die Verfassung nicht mit Detailregelungen überfrachten, andererseits nütze eine bloß einfachgesetzliche Normierung nichts, wenn diejenigen, vor denen man die freiheitlich-demokratische Ordnung schützen möchte, nach der Landtagswahl eine gesetzesändernde Mehrheit organisieren können.

PolG Nds: netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) berichtet über kritische Stellungnahmen, die bei der Anhörung des Innenausschusses des niedersächsischen Landtags zur geplanten Novellierung des Landespolizeigesetzes abgegeben wurden. Kritisiert wurde insbesondere die Befugnis zur automatisierten Datenauswertung, auch wenn Niedersachsen nicht die Palantir-Software einsetzen, sondern auf eine europäische Alternative warten wolle.

GEAS: Der Bundestag hat am Freitag die deutschen Begleitgesetze zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet. Die GEAS-Anpassungsgesetze erlauben zB. den Bundesländern, sogenannte Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht für Menschen einzurichten, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land für das Asylverfahren zuständig wäre. Daneben sollen Asylbewerber:innen, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, bereits nach drei (statt sechs) Monaten in Deutschland arbeiten dürfen. Sa-SZ (Markus Balser), Sa-taz (Franziska Schindler), spiegel.de (Sophie Garbe) und LTO berichten.

Vaterschaftsanfechtung: Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vaterschaftsanfechtung von 2024 umgesetzt wird. Die Karlsruher Richter hatten vor rund zwei Jahren ein Verfahren eingefordert, damit leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht verheiratet sind, die rechtliche Vaterschaft eines Mannes, der mit der Mutter und dem Kind zusammenlebt, anfechten können. Die FAZ berichtet. 

Gewalt gegen Frauen – Fußfessel: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche in erster Lesung über einen Gesetzentwurf beraten, der Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen soll. Unter anderem ist die Anwendung einer Fußfessel bei häuslicher Gewalt vorgesehen. beck-aktuell berichtet. 

Es brauche viel mehr als Fußfesseln für Männer, um Frauen zu schützen, kommentiert Sophie Burkhart (spiegel.de). Die Fußfessel in Spanien sei nur ein kleiner Baustein einer landesweit koordinierten Strategie im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Und eine solche Strategie fehle in Deutschland bisher.

Justiz

BVerfG – Heizungsgesetz/Abgeordnetenrechte: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Gallon meint im Verfassungsblog, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner 2023 geschaffenen Rechtsprechung zur zeitlichen Kontrolle von Gesetzgebungsverfahren nun im Verfahren um das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz hadere, weil die Maßstäbe weder praktikabel noch verfassungsrechtlich gut verankert seien. Er befürchtet, dass eine "Konstitutionalisierung" des Gesetzgebungsverfahrens das Gericht in eine politisch problematische Rolle drängen könnte. Zugleich betont er, dass eine Entschleunigung des parlamentarischen Verfahrens zwar politisch sinnvoll wäre, dies aber Aufgabe des Bundestags und nicht des Gerichts sei.

BVerfG zu Mietpreisbremse: Nun befasst sich auch Rechtsreferendar Timo Laven im Verfassungsblog mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verlängerung der Mietpreisbremse vom Januar 2026. Das Karlsruher Gericht hatte eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, in der Begründung aber noch einmal klargestellt, dass der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG nicht unbedingt auch die einträglichste Nutzung des Eigentums umfasse.

BGH – Klimaschutz/Mercedes und BMW: An diesem Montag verhandelt der Bundesgerichtshof über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes und BMW. Der BGH will klären, ob Privatpersonen von Kfz-Herstellern verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren ab 2030 zu unterlassen. Die DUH stützt sich bei ihrem Unterlassungsbegehren auf die Entscheidung des BVerfG von 2021 und versucht, die dortige Argumentation auf Unternehmen zu übertragen. LTO (Pauline Dietrich) berichtet vorab.

BGH zu Berufungsbegründung per docx: Der Bundesgerichtshof, hat festgestellt, dass eine Berufungsbegründung per docx-Datei nicht formgerecht eingereicht wurde. Jedenfalls bei einer elektronischen Akte seien elektronische Dokumente zwingend im PDF-Format zum Gericht zu geben. Reiche ein Prozessvertreter eine zunächst als docx-Datei eingereichte Berufungsbegründung außerhalb der Frist formwahrend nach, müsse er die Identität der beiden Dokumente darlegen. Das Gericht müsse die Schriftstücke nicht von Amts wegen vergleichen, so der BGH. beck-aktuell berichtet.

BGH zu steckengebliebenem Bau: Der BGH hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, nach der Insolvenz des eigentlichen Bauträger auch nichttragende Innenwände, unter Putz liegende Elektroinstallationen sowie den Heizungsanschluss herzustellen, weil dies aus baupraktischen Gründen notwendig sei. Gegen die Eigentümergemeinschaft hatten zwei Eigentümer geklagt. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.

BFH zu Umsatzsteuer bei Sportvereinen: In einer jetzt veröffentlichten Grundsatzentscheidung aus dem November kritisierte der Bundesfinanzhof, dass Finanzämter und Bundesregierung trotz klarer Rechtsprechung weiterhin davon ausgehen, dass Sportvereine keine Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge zahlen müssten. Das Gericht stellte klar, dass die bisherige Verwaltungspraxis rechtswidrig ist. Im konkreten Fall ging es vor dem fünften Senat des BFH um einen niedersächsischen Verein, der Fußball, Leichtathletik, Turnen und allerlei andere Sportarten im Programm hat. Der Verein wollte Umsatzsteuer bezahlen, um Vorsteuerabzug geltend machen zu können. LTO berichtet. 

LG Meiningen zu Tötung eines 23-Jährigen: Das Landgericht Meiningen verurteilte zwei junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren zu Freiheitsstrafen von dreieinhalb bzw. viereinhalb Jahren und zwei 16 und 17 Jahre alte Mädchen zu Bewährungsstrafen, weil sie für den Tod eines 23‑Jährigen verantwortlich gemacht wurden. Sie sollen den jungen Mann nach einem Streit unter anderem mit Pfefferspray, einem Gürtel und Tritten attackiert haben. Das schwer verletzte und alkoholisierte Opfer floh, stürzte in ein Bachbett und ertrank. Die vier Angeklagten wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen, wie spiegel.de berichtet.

VG Kassel zu KI-Nutzung im Studium: Das Verwaltungsgericht Kassel hat laut spiegel.de entschieden, dass zwei Studierende zu Recht von allen Prüfungswiederholungen ausgeschlossen wurden, weil sie ihre Haus- bzw. Bachelorarbeit unerlaubt mit KI erstellt hatten. Das Gericht wertete dies als schwere Täuschung und bestätigte damit die Sanktionen der Universität Kassel.

VG Köln zu AfD-Einstufung: Nachdem am vergangenen Donnerstag das Verwaltungsgericht Köln entschieden hat, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf, fassen Sa-SZ (Tim Frehler, Georg Ismar), Sa-FAZ (Mona Jaeger), taz.de (Christian Rath), bild.de (Franz Solms-Laubach/Moritz J. Müller), beck-aktuell und LTO (Jakob Hoffmann) noch einmal den Inhalt des Beschlusses, Reaktionen darauf und die Konsequenzen für ein mögliches Parteiverbotsverfahren zusammen. 

Im Interview mit der Sa-FAZ (Matthias Wyssuwa) fordert der Grünenpolitiker Till Steffen, dass man sich nun gründlich auf ein Verbotsverfahren vorbereiten solle. Er ist überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht bei den entscheidenden Fragen "anders abbiegen" werde.

Patrick Bahners (Sa-FAZ) kritisiert, dass das Gericht die Befunde des Verfassungsschutzes isoliert behandle und dadurch die ideologische Gesamtprägung der Partei verkenne. Zum Triumphieren bestehe für die AfD schon deshalb kein Anlass, weil es um eine – ausführliche – Eilentscheidung in der ersten Instanz gehe, schreibt Reinhard Müller (Sa-FAZ). Die Wertung, dass verfassungsfeindliche Äußerungen in der AfD nicht ihr Gesamtbild prägen, sei nicht in Stein gemeißelt, sie habe nun noch einmal schriftlich, dass es Grenzen gebe. Das gilt auch für den Verfassungsschutz und die politische Konkurrenz. Für Gareth Joswig (Sa-taz) kam die Einschätzung des Gerichts durchaus überraschend, denn natürlich diskriminiere die AfD schon jetzt mit rassistischen Äußerungen Minderheiten und trage damit in erheblichem Maße zur Vergiftung des politischen Klimas bei. Für Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) ist der Beschluss der Kölner Richter eine Warnung an jene, die eine Lösung des AfD-Problems bisher in einem bundesweiten Verbot gesehen haben: Es fehle an Stoff dafür, so Müller-Neuhof. Die Politik könne sich nun nicht länger hinter ihrem Mantra verschanzen, dass es sich um Rechtsextremisten handelt, die die Demokratie abschaffen wollen, schreibt auch Fatina Keilani (Welt). Um die AfD kleinzukriegen, bleibe ihr jetzt vor allem eins: sich endlich inhaltlich mit der politischen Konkurrenz auseinanderzusetzen – und vor allem mit den Problemen, die ihr die Wähler zutreiben.

Strafverfahren: Strafprozesse dauerten auch deshalb so lange, weil immer komplexere Ermittlungen, riesige Datenmengen im Petabyte‑Bereich und zusätzliche neue Straftatbestände die Arbeit der Gerichte weiter ausbremsten, heißt es auf spiegel.de (Özge Inan). Da Digitalisierung und KI‑Einsatz in der Justiz erst am Anfang stehen, dürfte sich der Stau vorerst eher verschärfen als entspannen.

Recht in der Welt

USA – Zölle: Rechtsprofessor Marc Bungenberg erklärt im Interview mit beck-aktuell (Pia Lorenz) die Konsequenzen der Supreme Court-Entscheidung von voriger Woche, mit der bestimmte von US-Präsident Donald Trump eingeführte Zölle für verfassungswidrig erklärt wurden. Er erläutert, welche Zölle nun wegfallen, welche bestehen bleiben und dass neue Zölle nach dem Trade Act zwar möglich, aber zeitlich und inhaltlich stark begrenzt seien, was Trumps Handlungsspielraum deutlich einschränke. Zudem betont er, dass das resultierende Zollchaos für Unternehmen gravierend sei und eventuelle Rückerstattungen vor allem großen Importeuren zugutekämen, während Verbraucher:innen die eigentlichen Leidtragenden der bisherigen Zollpolitik seien.

USA – Elon Musk: Rechtsprofessor Quinn Slobodian und der Autor Ben Tarnoff analysieren im Interview mit dem Verfassungsblog (Maxim Bönnemann) den "Muskismus" als ein System, das technologische Macht, staatliche Abhängigkeiten und soziale Hierarchien neu ordnet und verschärft. Sie beschreiben Elon Musks Ideologie als eine Mischung aus Festungsfuturismus, Cyborg‑Konservatismus und einer engen Symbiose mit dem Staat, die funktionale Souveränität zunehmend privatisiert. Zugleich betonen sie, dass demokratische Gegenstrategien möglich sind, wenn Politik als kollektiver, von unten getragener Prozess verstanden und der Einsatz von KI klar begrenzt wird. 

Italien – Justizreform: Die FAS (Matthias Rüb) erläutert, worum es bei der in Italien am 22. März anstehenden Abstimmung über eine Justizreform geht. Kernpunkte sind die verpflichtende Trennung der Karrierewege von Richter:innen und Staatsanwält:innen sowie die Abschaffung des bisherigen gemeinsamen Selbstverwaltungsorgans, das durch zwei getrennte Gremien ersetzt werden soll, deren Mitglieder nicht mehr gewählt, sondern aus vom Parlament vorgeschlagenen Listen per Los bestimmt werden. Kritiker:innen befürchten, dass die Politik über die Vorauswahl der Kandidat:innen indirekt Einfluss auf die Justiz gewinnt und damit die richterliche Unabhängigkeit geschwächt wird.

Sonstiges

Equal Pay in der Anwaltschaft: beck-aktuell (Jannina Schäffer) erläutert, dass der Equal Pay Day, bis zu dem Frauen im Vergleich zu Männern ohne Lohn arbeiten, zwar insgesamt nach vorn rückt, Anwältinnen aber weiterhin deutlich schlechter verdienen als ihre männlichen Kollegen. Die Autorin verdeutlicht, dass die Unterschiede in Großkanzleien mit zunehmender Seniorität wachsen, obwohl sich Einstiegsgehälter langsam angleichen. Als kleinen Lichtblick nennt sie Studien, die erstmals keine signifikanten Unterschiede beim Einstiegsgehalt feststellen, auch wenn sich die Lücke im weiteren Berufsverlauf wieder deutlich öffnet.

Meinungsfreiheit: Max Kolter (LTO) kritisiert, dass Ronen Steinkes Buch "Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen" zwar radikale Thesen zur Meinungsfreiheit andeutet, letztlich aber eher wie ein Lehrbuch im Quiz-Format wirkt und seine großen Versprechen nicht einlöst. Kolter lobt die anschauliche Darstellung von Rechtsunsicherheiten und Fallbeispielen, bemängelt jedoch fehlende klare rechtspolitische Forderungen und eine nur fragmentarisch ausgearbeitete Hauptthese. Insgesamt sieht er das Werk als informative Sammlung von Urteilen, dem jedoch ein überzeugender Debattenbeitrag fehle. 

In einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org fasst Ronen Steinke noch einmal selbst seine Überlegungen zur Meinungsfreiheit zusammen: Er beschreibt, dass Polizei und Justiz in Deutschland die Grenzen der Meinungsfreiheit in den vergangenen Jahren immer weiter verengt haben, indem sie Ermittlungen und Hausdurchsuchungen bereits bei vergleichsweise harmlosen Äußerungen ansetzen. Er zeigt, wie sich Strafnormen ausgeweitet haben und heute Aussagen kriminalisiert werden, die noch vor wenigen Jahren klar zulässig waren, was zu einem Klima der Verunsicherung und einem "Chilling Effect" im öffentlichen Diskurs führe. Zugleich warnt er, dass diese Entwicklung – trotz guter Absichten wie dem Schutz vulnerabler Gruppen – die offene demokratische Debatte gefährde und dringend eine Korrektur brauche. 

Rechte der Natur/Meereis: Angesichts des Rückgangs des arktischen Meereises und dessen Folgen für Ökosysteme und Arten fordern Forschende und Rechtsexperten, dem Meereis eigene Rechte zu verleihen. Weltweit gibt es bereits zahlreiche Beispiele für Naturrechte, doch für das Meereis wäre dies ein Novum auf internationaler Ebene. In der FAS (Rebecca Stegmann) wird die Forderung erläutert. 

V-Mann-Einsatz in Bremen: Referent Peter Madjarov und Rechtsanwalt David Werdermann meinen im Verfassungsblog, dass der Einsatz der V‑Person Dîlan S. durch den Bremer Verfassungsschutz in mehrfacher Hinsicht wahrscheinlich rechtswidrig war. Die Autoren begründen dies damit, dass die ausspionierte Gruppe Interventionistische Linke kaum nachvollziehbar als verfassungsfeindlich eingestuft sei, dass das zugrunde liegende Landesgesetz veraltet und verfassungswidrig sei und dass der Einsatz nicht den vom Bundesverfassungsgericht geforderten hohen Eingriffsschwellen und Kontrollen entsprach. Besonders gravierend wäre, falls zutrifft, dass die V‑Person intime Beziehungen zu Mitgliedern der beobachteten Gruppe hatte, da dies den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung verletze und den Einsatz allein deshalb unzulässig mache.

KI und Justiz: In Deutschland sind zu wenig Gerichtsentscheidungen öffentlich abrufbar, weil Fälle verglichen, Verfahren eingestellt und Urteile kaum veröffentlicht würden, meint Rechtsanwalt Tom Braegelmann auf LTO. Dadurch entstehe ein faktisch lückenhaftes, intransparentes und schlecht funktionierendes Case‑Law‑System, das zwar nach höchstrichterlichen Leitlinien verlangt, aber kaum belastbares Material produziert. Halluzinierte KI-Entscheidungen seien deshalb weniger Fehler der KI als Hinweise auf Leerstellen in der verfügbaren deutschen Rechtsprechung.

Videokonferenzen: Die Rechtsanwältinnen Kim Kleinert und Claudia Knuth erläutern im Expertenforum Arbeitsrecht, was Arbeitgeber im Zusammenhang mit Videokonferenzen wissen und beachten sollten.

Rechtsgeschichte – Marianne Bachmeier: In der FAS (Eva Schläfer) erinnert die frühere Strafverteidigerin Brigitte Müller-Horn an den Fall Marianne Bachmeier. Müller-Horn hatte 1982 die Vertretung im Mordprozess gegen Bachmeier übernommen, nachdem diese im März 1981 den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen hatte. 

Rechtsgeschichte – Steuerstreiks: Martin Rath blickt in seiner LTO-Kolumne zurück auf die Geschichte von "Steuerstreiks", die historisch immer wieder als politisches Druckmittel genutzt wurden, in Deutschland wie international jedoch rechtlich fast nie Anerkennung fanden.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Februar bis 2. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59425 (abgerufen am: 11.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen