Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Februar 2026: Miet­rechts­re­form geplant / BVerwG zu Rechts­rock und Ver­fas­sung­s­t­reue / LG Amberg zu Miss­brauch ohne Kind

09.02.2026

BMJ Stefanie Hubig will Mieter:innen besser schützen. Der Kauf von drei Rechtsrock-CDs begründet keine Zweifel an der Verfassungstreue. Das LG Amberg bestrafte einen Mann, der eine erfundene Tochter zum Missbrauch anbot.

Thema des Tages

Wohnungsmiete: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Reform des Mietrechts, die u.a. möblierte und befristete Wohnungen stärker regulieren soll, und hat dazu am Wochenende einen Entwurf vorgelegt. Vermieter möblierter Wohnungen sollen danach Möbelzuschläge künftig transparent ausweisen müssen, die außerdem maximal fünf Prozent der Nettokaltmiete betragen dürfen. Befristete Mietverträge sollen nur noch bis zu sechs Monate von der Mietpreisbremse ausgenommen sein und einen besonderen Grund erfordern. Indexmieten sollen in Zeiten hoher Inflation auf jährliche Steigerungen von höchstens 3,5 Prozent begrenzt werden. Gleichzeitig soll die Reform Mieter:innen vor Kündigungen wegen einmaligem Zahlungsverzug besser schützen. Für Vermieter sind Entlastungen vorgesehen, etwa eine höhere Wertgrenze für vereinfachte Mieterhöhungen nach Modernisierungen. Es berichten Mo-FAZ (Stefan Paravicini), Mo-taz (Kersten Augustin), tagesschau.de (Claudia Kornmeier/Bianca Schwarz) und bild.de (Marcel Auermann).

Rechtspolitik

Angriffe auf Zugbegleiter:innen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erwägt laut zeit.de nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter, einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf zum Schutz von Einsatzkräften und Ärzt:innen zu ergänzen, um auch andere gefährdete Berufsgruppen besser zu schützen. Das Justizministerium prüfe, ob es Anpassungen brauche, damit das besondere Unrecht von Angriffen gegen gefährdete Berufsgruppen wie Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter besser abgebildet werde, sagte Hubig. Sie betont jedoch, dass härtere Strafen allein das Problem zunehmender Gewalt gegen öffentlich Beschäftigte nicht lösen werden.

Härtere Strafen allein werden die Gewalt im öffentlichen Raum nicht eindämmen, meint auch Nikolaus Doll (Welt). "Wir sollten – neben den genannten Maßnahmen – die Wurzel der Verrohung und Gewaltbereitschaft in den Blick nehmen."

Strafmündigkeit: Die Tötung des 14‑jährigen Yosef durch einen Zwölfjährigen hat in Nordrhein‑Westfalen eine erneute Debatte über die Absenkung der Strafmündigkeit ausgelöst, schreibt die Mo-FAZ (Reiner Burger). Befürworter wie Innenminister Herbert Reul (CDU) und Teile der CSU verweisen auf steigende Jugendgewalt und fordern frühere, erzieherisch ausgerichtete Sanktionen, während SPD‑Politiker:innen eine Senkung der Altersgrenze ablehnen, aber wirksamere Maßnahmen anmahnen. Hintergrund ist auch, dass kriminelle Banden strafunmündige Kinder für schwere Taten rekrutieren. 

Die WamS (Ricarda Breyton/Philipp Woldin) berichtet über den schon länger in der CDU/CSU kursierenden Vorschlag, dass Kinder ab zwölf Jahren vor Gericht gestellt werden können, um sich für ihre Taten zu verantworten, ohne dass aber Freiheitsstrafen drohen. Stattdessen sollen erzieherische Maßnahmen verhängt werden.

Verwaltungsgerichte: Die Rechtsanwälte Sebastian Baunack und Paul Hothneier erläutern auf LTO den Referendenentwurf des Bundesjustizministeriums für eine VwGO-Reform und deren potentielle Auswirkungen für die Praxis. Die geplante Neuregelung soll Verfahren beschleunigen, unter anderem durch mehr Entscheidungen in kleinerer Richterbesetzung und eine stärkere Digitalisierung. 

Dem Richterbund gehen die Pläne nicht weit genug, schreibt RND (Felix Huesmann). Der Verband warnt vor überzogenen Hoffnungen. Aus Sicht des Richterbundes liegt der zentrale Engpass weniger im Verfahrensrecht als bei der personellen Ausstattung der Justiz. 

Wie Rechtsprofessor Daniel Thym in der Welt (Maximilian Heimerzheim) erläutert, hat auch eine veränderte Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu gestiegenen Verfahrenszahlen im Asylrecht beigetragen. "Eine strengere Entscheidungspraxis führt zwangsläufig zu mehr Klagen, weil natürlich vor allem negative Bescheide angegriffen werden", so Thym.

Arbeitszeit: Der Deutsche Anwaltverein fordert flexiblere Arbeitszeiten für angestellte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Das "starre Korsett" des geltenden Arbeitszeitgesetzes enge sie zu sehr ein, so der Verband laut einer Mitteilung von beck-aktuell.

Sondervermögen: Die Grünen im Bundestag verzichten darauf, mit einer Organklage gegen den Bundeshaushalt 2025 vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Zwei Gutachten hatten unsichere bis geringe Erfolgsaussichten prognostiziert. Eine abstrakte Normenkontrollklage wurde bereits deshalb ausgeschlossen, weil dafür die Stimmen der AfD notwendig wären. Die Grünen wollen nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde ausloten. In der Sache monieren die Grünen, dass mit dem neu eingerichteten Sondervermögen nicht nur "zusätzliche" Investitionen finanziert werden. Es berichten Sa-FAZ (Katja Gelinsky/Manfred Schäfers) und taz.de (Christian Rath)

Abschiebungen: Der Politikwissenschaftler Bernd Parusel kritisiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die auf EU-Ebene geplante Rückführungsverordnung, die den Umgang mit abgelehnten Asylsuchenden deutlich verschärfen und den Mitgliedstaaten weitreichendere Zwangsbefugnisse einräumen würde. Der Entwurf des Rates schwäche rechtsstaatliche Garantien, erweitere Haftmöglichkeiten und schaffe kaum humane Alternativen, etwa durch die Streichung von Optionen zur Regularisierung, kritisiert er. Insgesamt warnt Parusel, dass das System hohe humanitäre Kosten verursachen und dennoch kaum zu effizienteren Rückführungen führen dürfte.

IStGH: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte bei ihrem Besuch beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, über den LTO berichtet, die uneingeschränkte Verpflichtung Deutschlands zum Völkerrecht und widerspricht damit früheren Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Umgang mit dem Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu. Sie zeigt sich solidarisch mit dem IStGH, der unter politischem Druck, US‑Sanktionen und Angriffen aus Russland steht.

Justiz

BVerwG zu Verfassungstreue und Rechtsrock: Der Kauf von drei Rechtsrock-CDs begründet noch keine Zweifel an der Verfassungstreue eines Soldaten. Das entschied im September das Bundesverwaltungsgericht, das offen ließ, wie es bei einer größeren Rechtsrock-Sammlung aussehen würde. Der Soldat hatte argumentiert, er sei exzessiver Musiksammler, ihm sei es nicht auf den Inhalt der CDs angekommen. Die Behörden hielten dies für Schutzbehauptungen, zumal dem Soldaten schon früher Rechtsextremismus vorgeworfen worden war. beck-aktuell berichtet.

LG Amberg zu Missbrauch ohne Kind: Das Landgericht Amberg verurteilte einen Polizisten, der in Online-Foren eine erfundene 12-jährige Tochter zur Teilnahme an Sex-Kontakten anbot, um sich interessant zu machen, zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Strafkammer stützte sich auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2024. Demnach handele es sich bereits um einen Missbrauchsfall, wenn das Angebot ernst gemeint war und ernst genommen wurde. Der Verteidiger des Polizisten sprach von einem Wahndelikt und plädierte auf Freispruch. bild.de (Jörg Völkerling) berichtet.

BVerfG – Länderfinanzausgleich: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) beleuchtet die Verfassungsklage Bayerns gegen die aktuelle Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs. Dabei wird erläutert, dass etwa die Hälfte der bayerischen Transferleistungen daher rührt, dass Bayern im Verhältnis zu seiner Wirtschaftsleistung zu viel Steuern erhält. Nur bei der anderen Hälfte der bayerischen Transferleistungen finde eine echte Umverteilung an schwächere Länder statt.

BVerwG zu Klimaschutzgesetz: Die FAZ (Katja Gelinsky) beschreibt die anhaltende Bedeutung von Klimaklagen in Deutschland und international vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, mit der die Bundesregierung in der vergangenen Woche zur Nachbesserung ihres Klimaschutzprogrammes verpflichtet wurde. Die Autorin begrüßt dabei die von den Leipziger Richtern getroffene Grenzziehung, die dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum einräumt. 

Kritisch kommentiert Gunnar Schupelius (bild.de) die Entscheidung. Er wirft den Richtern vor, sie würden sich anmaßen, über Wohl und Wehe des ganzen Landes zu entscheiden. "Wenn aber entschieden wird, dass wir nur noch Fahrrad fahren, Trockenbrot essen und die Wäsche im Fluss waschen, dann darf eine solche Entscheidung nur vom frei gewählten Bundestag getroffen werden, nicht aber von einer Handvoll Juristen in Leipzig und Karlsruhe."

BayObLG zu Cannabispflanzen: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat eine Verurteilung wegen gleichzeitigen Anbaus von mehr als drei Cannabispflanzen aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen. Die Schwierigkeit des Falls lag dabei bei Begrifflichkeiten und der Frage, ab wann ein Pflanzenableger als strafrechtlich relevantes Cannabis gilt. Nach Auffassung des BayObLG war die vierte Pflanze des Angeklagten weder Steckling noch Jungpflanze noch Sprossteil, sondern ein "Setzling" und damit eine strafrechtlich betrachtet relevante Cannabispflanze. LTO berichtet.

OLG München – Versklavung von Jesidinnen: Vom Strafprozess gegen Twana H. und seine ehemalige Ehefrau, denen unter anderem Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden, berichtet die Mo-SZ (Marcel Laskus/Josef Wirnshofer) in einer ausführlichen Reportage. Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass die beiden ehemaligen IS-Mitglieder zwei junge versklavte Jesidinnen gekauft, vergewaltigt und verkauft haben.

OLG München zu Rostbratwürstchen: Wie nun auch LTO berichtet, hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass nur als "Nürnberger Rostbratwürste" bezeichnete Würste dem EU‑Herkunftsschutz unterfallen, während "Mini‑Rostbratwürstchen" frei produziert und vertrieben werden dürfen, da ihre Bezeichnung keine unzulässige Anspielung auf eine geschützte Herkunft darstellt.

OVG Nds zu Lehrerin im Dschungelcamp: Im Expertenforum Arbeitsrecht blickt Rechtsanwalt Arndt Diringer auf den Fall einer niedersächsischen Lehrerin zurück, die ihre Tochter nach Australien zum Dschungelcamp begleitet und sich hierfür hat krankschreiben lassen, nachdem ein beantragter Sonderurlaub nicht gewährt worden war. Nach dem rechtskräftigen Abschluss des strafgerichtlichen Verfahrens hat das VG Lüneburg über die Disziplinarklage der Landesschulbehörde entschieden und gegen die Lehrerin die disziplinarische Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verhängt. Das OVG Niedersachsen hat Ende 2019 diese Entscheidung bestätigt.

LG Frankfurt/M. zu Vergewaltigungen nach Betäubung: Das Landgericht Frankfurt/M. hat den Chinesen Dapeng Z. unter anderem wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung, schwerer sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer 14-jährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er über Jahre Frauen betäubt, vergewaltigt und gefilmt hat. Die Mo-SZ (Kathrin Wiesel-Lancé) berichtet.

LG Erfurt zu Missbrauch durch Lehrer: Wegen des dutzendfachen sexuellen Missbrauchs von drei Schülerinnen ist ein damaliger Lehrer eines Erfurter Gymnasiums zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass der heute 58-Jährige sich als Lehrer in 69 Fällen an den Schülerinnen vergangen hat. Es berichten spiegel.de und Sa-SZ (Marcel Laskus).

In einem separaten Kommentar kritisiert Marcel Laskus (Sa-SZ), dass Schulen Gerüchte über sexualisierte Gewalt oft ignorieren und dadurch Täter ungestört handeln können. Er fordert eine offenere, niedrigschwellige Gesprächskultur, damit Warnsignale ernst genommen werden und Vertrauen wirklich geschützt wird.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Vom 36. Verhandlungstag im Prozess gegen Christina Block u.a. berichtet LTO (Johannes Frese). Zum siebten Mal sagte der ehemalige israelische Geheimdienstler David Barkay aus, diesmal befragt von Nebenklage-Anwalt Philip von der Meden. 

VG Schleswig zu Nius vs. Daniel Günther: Wie jetzt auch die Sa-FAZ (Michael Hanfeld) und tagesschau.de (Kolja Schwartz/Frank Bräutigam) berichten, hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag des Portals Nius abgelehnt, Ministerpräsident Daniel Günther bestimmte Aussagen aus der ZDF‑Talkshow Markus Lanz zu untersagen. Die Richter kamen zu dem Schluss, Günther habe diese Aussagen nicht als Amtsträger, sondern als Parteipolitiker getätigt, weshalb er nicht gegen das Neutralitätgebot verstoßen habe. Nius hält die Entscheidung für fehlerhaft und sieht Chancen für ein Beschwerdeverfahren.

Eva Ricarda Lautsch (zeit.de) kommt in ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass die vom Gericht vorgenommene Rollentrennung zwar juristisch fragwürdig ist, das Ergebnis aber dennoch den politischen Diskurs stärke und einer überdehnten Neutralitätspflicht von Amtsträgern entgegenwirke.

Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) nimmt das Verfahren zum Anlass, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Neutralitätsgebot zu erläutern.

Bremer Ex-Verfassungsrichter: Auch die Sa-FAZ (Reinhard Bingener) berichtet jetzt über den Fall des ehemaligen Bremer Landesverfassungsrichters Anatol Anuschewski, der an der Enttarnung eines V‑Mannes des Bremer Verfassungsschutzes in der "Interventionistischen Linken" beteiligt gewesen sein soll. 

Richterliche Neutralität: Richterin Carolin Dörr argumentiert im Verfassungsblog-Editorial, dass Neutralität von Richter:innen kein natürlicher Zustand ist, sondern ein aktiver Auftrag, der nur gelinge, wenn eigene Vorurteile, gesellschaftliche Machtverhältnisse und unbewusste Vorurteile bewusst reflektiert werden. Die gängige Praxis des Schweigens, der Anpassung und des Festhaltens an einem vermeintlich "normalen" Habitus erzeugte lediglich den Schein von Neutralität und führte dazu, dass marginalisierte Perspektiven übersehen und Vertrauen verspielt werden. Um echte Neutralität und Vertrauen zu ermöglichen, müsse sich die Justiz öffnen, Entscheidungen erklären, Diversität zulassen und mutiger kommunizieren, statt sich hinter einem starren Neutralitätsideal zu verstecken.

Recht in der Welt

Ungarn – Maja T.: Sven Richwin, Anwalt von Maja T., kritisiert im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) das ungarische Strafverfahren gegen Maja T. als rechtsstaatlich zweifelhaft und hält die achtjährige Freiheitsstrafe angesichts der dünnen Beweislage für nicht gerechtfertigt. In der nächsten Instanz hofft die Verteidigung auf eine ernsthafte juristische Aufarbeitung und schließt – sollte es nicht zu einem Freispruch kommen – auch den Gang zum EGMR nicht aus.

Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kritisiert, dass große Teile der politischen Debatte Maja T. als Opfer eines autoritären Systems stilisieren, dabei aber die schweren Gewalttaten ausblenden, auf denen die Verurteilung beruht. Zugleich betont er, dass rechtsstaatliche Bedenken gegenüber Ungarn berechtigt sein können, dies jedoch nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass Recht und Unrecht nicht entlang politischer Lager bewertet werden sollten. Für Jean-Philipp Baeck (Sa-taz) ist die Verurteilung von Maja T. weniger ein Urteil über Antifaschismus als ein Symptom für den Abbau rechtsstaatlicher Prinzipien, der sich in Europa und Deutschland ausbreitet. Dass es überhaupt zum Prozess in Ungarn kam, darin liege der größte Skandal dieses Falls, findet Jean-Philipp Baeck, denn Maja T. sei nach Ungarn ausgeliefert worden, ohne eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber abzuwarten.

Australien – Anwältin als Spitzel: spiegel.de berichtet über den Fall einer australischen Rechtsanwältin, die Informantin der Polizei gewesen ist. Die Enthüllungen führten zu einem der größten Justizskandale in Australien seit Jahren.

USA – Epstein-Akten: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich in seiner spiegel.de-Kolumne der Debatte um die so genannten "Epstein-Files". Er kritisiert, dass öffentliche Entschuldigungen prominenter Personen meist nicht aus moralischer Einsicht entstehen, sondern aus Angst vor öffentlicher Bloßstellung, weil ihre Kontakte plötzlich sichtbar werden. Er beschreibt, wie Unsicherheit und fehlende Fakten regelmäßig in Verschwörungsdenken umschlagen und wie Medien durch vage Formulierungen wie "nach offiziellen Angaben" Zweifel erst erzeugen. Zudem kritisiert er die inflationäre Verwendung des Begriffs "Netzwerk", der oft kriminalisierend wirkt, obwohl bloße Bekanntschaft, Mitwisserschaft oder fortgesetzte Kontakte zu vorbestraften Personen weder strafbar noch moralisch eindeutig verwerflich sind. Insgesamt sieht er in der Debatte um die Epstein-Akten ein Beispiel dafür, wie moralische Empörung, Spekulation und strafrechtliche Kategorien in der Öffentlichkeit zunehmend vermischt werden.

USA – ICE: Die Gewalt in Minneapolis habe ein zweigleisiges Polizeisystem in den USA offengelegt, meint Professorin Sabrina Karim im FAZ-Einspruch (in englischer Sprache). Während ICE-Beamte ungestraft agierten, seien es oft die örtlichen Polizisten, die den öffentlichen Zorn abbekämen. Der zunehmende Einsatz von ICE drohe die föderale Ordnung der Vereinigten Staaten zu untergraben, warnt Karim.

Bulgarien – Generalstaatsanwalt: Im Verfassungsblog berichtet die Juristin Adela Katchaounova (in englischer Sprache) über Borislav Saraffov, der trotz abgelaufenem Mandat als bulgarischer Generalstaatsanwalt im Amt bleibt, weil politische Blockaden und ein handlungsunfähiger Justizrat eine Neuwahl verhindern. Dadurch entstehe ein Zustand, in dem Macht ohne offenen Rechtsbruch gesichert wird und der Rechtsstaat schleichend an Substanz verliert.

Rumänien – Rechtsstaat: Die FAS (Michael Martens) beschreibt ein systematisches Muster in Teilen der rumänischen Justiz, bei dem Verfahren gegen mächtige Angeklagte durch gezielte Richterwechsel so lange verzögert werden, bis die Taten verjährt sind. Zahlreiche Richter und Staatsanwälte bestätigen diese Zustände und machen insbesondere die Führung des Bukarester Berufungsgerichts für die Manipulationen verantwortlich. Gleichzeitig wird argumentiert, dass es auch mutige Akteure innerhalb der Justiz gebe und dass politische Reformen dringend notwendig, aber aufgrund der Machtverhältnisse schwer durchsetzbar seien.

Schweiz - Eigenrechte der Natur: Die Sa-SZ (Nicolas Freund) berichtet über eine Volksinitiative in Luzern, die Gewässer als eigene Rechtspersönlichkeiten ausgestalten will.

Sonstiges

Gil Ofarim: Der Sänger Gil Ofarim hat sich in der RTL-Sendung Dschungelcamp zu seinem Strafverfahren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung, das 2023 mit einer Einstellung gegen Geldauflage endete, geäußert. Die Mo-SZ (Benedikt Warmbrunn) hat in seinen Äußerungen ziemlich viele Ungereimtheiten entdeckt, die den Eindruck erwecken, Ofarim wolle die damalige Entscheidung im Nachhinein neu deuten. Detailliert stellt auch Felix W. Zimmermann (LTO) fest, dass die aktuellen Äußerungen von Gil Ofarim einen Faktencheck nicht bestehen. So sei seine im Dschungelcamp getätigte Aussage, er sei freigesprochen worden, eindeutig falsch, andere Aussagen seien zumindest irreführend. 

Robert-Koch-Institut: Das Robert-Koch-Institut hat jetzt laut tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) die im Zusammenhang mit Transparenzansprüchen von Bürgern und Journalisten in der Coronapandemie entstandenen Anwaltskosten mitgeteilt. Danach wurden insgesamt rund 749.000 Euro für anwaltliche Beratung ausgegeben. Mithilfe der Kanzleien sollte beschränkt oder verhindert werden, dass die Infektionsschutzbehörde umfassend über interne Vorgänge aus der Zeit der Pandemiebewältigung informieren muss, heißt es im Text.

DSA/Tiktok: Die EU‑Kommission wirft Tiktok vor, mit Funktionen wie personalisierten Empfehlungen, Autoplay und "Infinite Scrolling“ suchtfördernde Mechanismen einzusetzen und damit gegen den Digital Services Act zu verstoßen, berichtet LTO (Jakob Hoffmann). Die Plattform soll ihr Design anpassen, etwa durch wirksame Bildschirmzeitpausen und weniger manipulative Empfehlungssysteme. Das Verfahren gilt als wichtiger Test für die Durchsetzungskraft des DSA und könnte bei einem Verstoß zu erheblichen Geldstrafen führen

Burnout: Die Psychologinnen Lea Charlotte Seibt und Vivienne‑Elyn Spruck erklären im Interview mit LTO-Karriere (Pauline Dietrich), dass Burnout ein arbeitsbezogenes Syndrom ist, das aus chronischer Überforderung entsteht und sich nur mit professioneller Unterstützung bewältigen lässt. Individuelle Maßnahmen wie Achtsamkeit können helfen, reichen aber nicht aus, wenn sich die Arbeitsbedingungen nicht verbessern. Entscheidend für Prävention und Genesung seien eine gesundheitsförderliche Führung, ausreichende Ressourcen am Arbeitsplatz und eine Organisationskultur, die psychische Belastungen ernst nehme.

RAin Sonja Detlefsen: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der Reihe "Most Wanted" Rechtsanwältin Sonja Detlefsen vor. Sie beschreibt im Interview ihren vielseitigen Berufsalltag zwischen Datenschutz‑ und Arbeitsrechtsmandaten, Coaching und Schreiben und betont, wie sehr ihr Jura als analytisches Fundament dient. Sie kritisiert unnötig komplizierte Juristensprache und fordert eine Reform der juristischen Ausbildung, insbesondere die Abschaffung des extrem belastenden Klausurenmarathons.

Jörn Ipsen: Bereits Ende Januar ist der Osnabrücker Rechtsprofessor und Ex-Präsident des Staatsgerichtshofs von Niedersachsen Jörn Ipsen im Alter von 81 Jahren verstorben. LTO würdigt ihn. 

Rechtsgeschichte – Besatzungskosten: Martin Rath schildert auf LTO die langwierigen juristischen und politischen Auseinandersetzungen um die Kosten der alliierten Besatzung. Er betont, wie stark diese Ausgaben die junge Bundesrepublik belasteten und öffentliche Empörung über vermeintliche Luxusanschaffungen und Wohnraumbeschlagnahmen auslösten.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59252 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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