Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf beleuchten jeweils kritisch die letztjährige BVerfG-Richterwahl. War das BMI-Verbot der rechtsextremen "Artgemeinschaft" rechtmäßig? Am LG München II beginnt ein neuer Diesel-Strafprozess.
Thema des Tages
BVerfG-Richterwahl: Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Ann-Katrin Kaufhold hat der Mo-FAZ (Reinhard Müller/Stephan Klenner) ein ausführliches Interview gegeben, in dem sie auf die Verfassungsrichterwahlen im vergangenen Jahr zurückblickt. Sie kritisiert die gezielte Verzerrung ihrer wissenschaftlichen Positionen während des Wahlverfahrens und warnt vor den Folgen solcher Kampagnen für die demokratische Kultur. Sie betont die Bedeutung eines plural besetzten, kompromissorientierten Verfassungsgerichts und sieht dabei das derzeitige Wahlverfahren als grundsätzlich geeignet an. Den Verlust des Vertrauens in das Gericht will sie durch bessere Vermittlung der Bedeutung des Rechtsstaats begegnen.
Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, die ihre Kandidatur zurückgezogen hatte, beschreibt im Interview mit der Sa-taz (Kersten Augustin/Patricia Hecht), wie sie die gegen sie gerichtete Kampagne im Zusammenhang mit der BVerfG-Richterwahl im vergangenen Sommer erlebt hat und weshalb sie dadurch zu einer politischeren Person geworden ist. Auch sie warnt vor den Folgen für Demokratie, Wissenschaftsfreiheit und die zukünftige Besetzung höchstrichterlicher Ämter, wenn sachliche Debatten durch Druck und Desinformation verdrängt werden. Gleichzeitig ermutigt sie besonders junge Frauen, sich nicht einschüchtern zu lassen und weiterhin hohe Ziele zu verfolgen.
Rechtspolitik
Spionage / Terrorismus / E-Evidence: Der Bundestag hat vorige Woche mehrere Verschärfungen des StGB beschlossen. So soll die "Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit" mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Gemeint sind sogenannte "Wegwerf-Agenten", Handlanger ohne nachrichtendienstliche Ausbildung, die etwa über soziale Medien angeworben werden und im Auftrag einer fremden Macht eine "vorsätzliche rechtswidrige Tat" begehen. Außerdem steht künftig schon die Androhung eines Terroranschlags unter Strafe. Ebenso strafbar ist nun die Einreise nach Deutschland, wenn das Ziel eine "terroristische Straftat" ist. Schließlich wurde die E-Evidence-Richtlinie der EU umgesetzt. So erhalten Strafverfolgungsbehörden aus EU-Staaten die Möglichkeit, die Herausgabe elektronischer Beweismittel grenzüberschreitend direkt beim Provider in anderen EU-Staaten anzuordnen. beck-aktuell berichtet.
Sexualstrafrecht: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert auf spiegel.de, dass Reformen des Sexualstrafrechts seit Jahrzehnten fast ausschließlich Verschärfungen und Ausweitungen staatlicher Eingriffsbefugnisse bedeuten, ohne deren tatsächliche Wirksamkeit zu prüfen. Er stellt infrage, ob der geplante "bessere Schutz" der sexuellen Selbstbestimmung durch neue Strafgesetze sinnvoll ist, da Selbstbestimmung ein allgemeines, nicht geschlechts- oder altersgebundenes Rechtsgut sei. Zudem warnt er vor der begrifflichen Ausweitung von "Gewalt" auf psychische oder digitale Einwirkungen, weil dadurch notwendige rechtliche Differenzierungen verloren gingen und moralische Empörung in Strafrecht umschlage. Schließlich bezweifelt er, dass das Strafrecht als "ultima ratio" geeignet ist, digitale Übergriffe wirksam zu verhindern, und sieht in immer neuen Strafdrohungen eher symbolische Politik als realen Schutz.
Greenwashing: Der Bundesrat hat, wie beck-aktuell berichtet, ein Gesetz gebilligt, das irreführende Umweltwerbung strenger ahndet und Unternehmen verpflichtet, Eigenschaften wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" künftig nachweisbar zu belegen.
Verbraucherschutz: Der Bundesrat hat laut beck-aktuell einem Gesetz zugestimmt, das Onlineshops verpflichtet, einen gut sichtbaren Widerrufs‑Button bereitzustellen, um Vertragsrücktritte zu erleichtern. Zudem enthält das Gesetz Regeln gegen manipulative "Dark Patterns" und verbessert den Zugang von Patientinnen und Patienten zu ihren Behandlungsakten.
Sozialstaat: Für die von der Sozialstaats-Kommission geforderte Neuordnung der Behördenzuständigkeit müsste im Grundgesetz Artikel 91e geändert werden, für eine verpflichtende IT-Plattform Artikel 91c. Um eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat zu bekommen, müssten auch Grüne und Linke zustimmen, die die Pläne grundsätzlich befürworten, weil sie den Berechtigten den Zugang zu Leistungen erleichtern. Dagegen hat die AfD die Pläne bereits als Ausweitung des Sozialstaats abgelehnt. Die Sa-SZ (Roland Preuß) berichtete.
VGT-Ergebnisse: Mo-Welt (Ulrich Exner), LTO und beck-aktuell berichten über die Empfehlungen des diesjährigen Verkehrsgerichtstags. Unter anderem ging es um Drohnen, Unfallschäden und Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad. So soll das Führen von Fahrrädern und Pedelecs unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. Als Grenzwert wird dafür der bereits als Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern etablierte Blutalkoholpegel von 1,1 Promille vorgeschlagen.
VGT - Kfz-Ersatzteile: Ein Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstags befasste sich mit Fragen zur Reparatur von Unfallschäden mit Gebrauchtteilen. Auf beck-aktuell argumentiert der wissenschaftliche Mitarbeiter Faik Doğanay, dass gebrauchte KFZ-Ersatzteile zwar ökologisch und ökonomisch sinnvoll seien, ihre Nutzung aber wegen fehlender Standards, schwankender Qualität und logistischer Unsicherheiten derzeit nur begrenzt praktikabel sei. Zugleich warnt er davor, die damit verbundenen Risiken auf Geschädigte oder Werkstätten abzuwälzen, solange keine verlässlichen Qualitäts- und Haftungsstrukturen existieren.
Justiz
BVerwG – Verbot der Artgemeinschaft: Das Bundesverwaltungsgericht hat letzte Woche über eine Klage gegen das 2023 vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot der völkisch‑rassistischen "Artgemeinschaft" verhandelt. Parallel zur Verhandlung wurde auf dem Hof einer "Artgemeinschaft"‑Familie in Sachsen‑Anhalt ein großer Sprengstofffund gemacht, der die Frage nach der Gefährlichkeit des Netzwerks zusätzlich verschärft. Die Mo-taz (Andrea Röpke/Nils Lenthe u.a.) berichtet über die Hintergründe des BVerwG-Verfahrens. Ein Urteil wollen die Richter am 10. Februar verkünden.
LG München II – Dieselskandal/Audi: Der frühere Audi-Entwicklungsvorstand Ulrich Hackenberg und weitere Ex-Audi-Manager müssen sich ab diesem Montag in München wegen ihrer mutmaßlichen Rolle im Dieselskandal strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Betrug vor, weil sie trotz Kenntnis von unzulässigen Abschalteinrichtungen den Verkauf manipulierter Dieselmodelle nicht gestoppt haben. Audi gilt als Ursprung der Abgasmanipulationen im VW-Konzern, der Skandal kostete Volkswagen bislang über 30 Milliarden Euro. Die Sa-FAZ (Marcus Jung/Henning Peitsmeier) und die Mo-SZ (Stephan Radomsky) berichten vorab.
BGH zu Untervermietung mit Gewinn: In der vergangenen Woche hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter kein durchsetzbares berechtigtes Interesse an einer gewinnbringenden Untervermietung haben. Die Mo-SZ (Joscha F. Westerkamp) erklärt, was sich durch das Urteil ändert und was insgesamt für Untervermietungen gilt.
Von dem Urteil profitieren werden nur die Vermieter:innen, meint Gereon Asmuth (Sa-taz) in einem Kommentar zur BGH-Entscheidung. Wenn solchen Praktiken der "Untermiethaie" nun ein Riegel vorgeschoben wird, sei das gut, das Problem sei nur, dass der Untermieter die zu viel gezahlte Miete nicht zurückbekomme, sondern lediglich die Mieterin rausfliege und die Wohnung vom Vermieter dann deutlich teurer neu vergeben werden könne.
BVerwG zu Kopierauslagen: Auch LTO berichtet jetzt über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Richter die Kosten für Ausdrucke aus dem Zeiterfassungssystem ZEUS selbst tragen muss, auch wenn dafür keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage existiert. Der Streitwert in dem jahrelangen Rechtsstreit betrug 21 Euro.
OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Im Prozess gegen ihre frühere Freundin Susann Eminger sagt NSU-Terroristin Beate Zschäpe bereits seit mehreren Verhandlungstagen als Zeugin aus, wobei sie "zwar viel redet, aber wenig sagt", wie nun auch spiegel.de (Wiebke Ramm) schreibt. Ihre Aussage zeige, dass sie nur begrenzt zur Aufklärung beitragen wolle und vielen Fragen ausweiche. Während sie bestätige, dass Eminger das NSU‑Trio im Alltag unterstützte, bleibe unklar, ob diese auch von den Morden und Anschlägen wusste. Trotz einzelner Reuebekundungen wirke Zschäpe wenig einsichtig – was ihre Chancen auf eine vorzeitige Entlassung erheblich beeinträchtigen könne.
LG Magdeburg zu Durchsuchung bei Landtagsfraktion: Die Durchsuchung der CDU-Fraktionsräume im Landtag von Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer war rechtswidrig, hat das Landgericht Magdeburg laut spiegel.de jetzt entschieden. Die Richter bemängelten, dass die Staatsanwaltschaft den Landtag nicht zuvor zur freiwilligen Herausgabe von Unterlagen aufgefordert hatte, obwohl dies bei einem Gesetzgebungsorgan erforderlich gewesen wäre. Im Juli hatten Ermittler die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, sowie von SPD und AfD im Landtag wegen des Verdachts der Untreue durchsucht. Auslöser war eine Strafanzeige des Bunds der Steuerzahler Sachsen-Anhalt wegen umstrittener Zulagen für Landtagsabgeordnete.
LG Stuttgart zu E-Mail-Adressen der SPD-Mitglieder: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kommentiert die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, mit der der baden-württembergische Landesverband der SPD verpflichtet wird, der parteiinternen Initiative "Mehr Diplomatie wagen" vorhandene E-Mail-Adressen der rund 30.000 Parteimitglieder im Landesverband zur Verfügung zu stellen. Neuhof hält diese Entscheidung trotz berechtigter Datenschutzbedenken für nachvollziehbar, weil Parteien rechtlich wie Vereine behandelt werden und Mitglieder dort grundsätzlich einander gegenüber Transparenz schulden. Er argumentiert außerdem, dass Parteimitgliedschaft ohnehin ein öffentliches politisches Bekenntnis sei und deshalb nicht als streng geheime Information betrachtet werden könne.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Christina Blocks Aussagen und neue Zeugenaussagen rücken am 34. Verhandlungstag vor dem Landgericht Hamburg erneut mögliche Verstrickungen ihrer Eltern in die Entführung der beiden Kinder in den Fokus. Zudem belastete der Mitangeklagte Tal S. sie mit bislang verschwiegenen Treffen. Insgesamt bleiben viele Details unklar, doch der Verdacht familiärer Einflussnahme stehe wieder im Raum. LTO (Johannes Frese) und beck-aktuell berichten.
Währenddessen hat Christina Block das Sorgerecht für ihre beiden jüngsten Kinder endgültig verloren. Der dänische Prozesszulassungsausschuss lehnte die Zulassung einer Berufung vor dem Obersten Gerichtshof Dänemarks ab, wie spiegel.de berichtet.
OVG NRW zu dauerhaft krankgeschriebener Lehrerin: Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass eine Lehrerin sich auch nach 15 Jahren dauerhafter Krankschreibung noch einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen muss. Im Interview mit spiegel.de (Miriam Olbrisch) kritisiert Rechtsanwalt Ralf Delgmann, dass Behörden ihre Kontrollpflicht häufig nicht wahrnehmen und dadurch solche extremen Fälle möglich werden. Gleichzeitig warnt er davor, Beamt:innen pauschal als ausnutzend darzustellen. Das Beamtensystem biete Privilegien, nehme den Menschen aber auch Freiheit und erzeuge strukturelle Probleme, die zu Frust, Überlastung und manchmal auch zu langen Krankheitszeiten führten.
ArbG Berlin zu Ralf Wohltmann: Der frühere Direktor des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB), Ralf Wohltmann, ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen seine Entlassung vorzugehen. Das Berliner Arbeitsgericht wies am Freitag seine Klage weitgehend ab, wie ein Anwalt des VZB mitteilte. Das Versorgungswerk hatte ihn im vergangenen Jahr, nachdem immer mehr Verluste bekannt geworden waren, entlassen. Bloomberg (Karin Matussek) berichtet.
StA Frankfurt/M. – Geldwäsche/Deutsche Bank: Die jüngsten Razzien bei der Deutschen Bank in der vergangenen Woche gehen auf ein bislang unbekanntes, älteres Geldwäsche-Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt zurück, so Bloomberg (Karin Matussek). Dokumente, die bei einer Durchsuchung im Mai 2025 sichergestellt wurden, lieferten neue Hinweise, die zur Einleitung eines weiteren Verfahrens und schließlich zu den aktuellen Razzien führten. Dabei suchten Ermittler nach Unterlagen zu früheren Geschäften von Bankmitarbeitern mit Firmen mit Bezug zu dem inzwischen sanktionierten Roman Abramowitsch. Die Deutsche Bank kooperiere nach eigenen Angaben vollumfänglich.
Recht in der Welt
USA – Völkerrecht: In einem gemeinsamen Artikel im FAZ-Einspruch kritisieren die Rechtsprofessor:innen Pierre-Marie Dupuy und Anne Peters die jüngsten völkerrechtswidrigen Aktionen der USA unter Präsident Donald Trump, darunter die Militärintervention in Venezuela und die Drohungen gegenüber Dänemark, und beschreiben sie als bewusste Abkehr von Multilateralismus und internationaler Rechtsordnung. Sie betonen, dass das Völkerrecht ein globales öffentliches Gut ist, dessen Einhaltung für Frieden, Menschenrechte und internationale Zusammenarbeit unverzichtbar bleibt. Jeder müsse sich dieses Erbes bewusst sein, sonst laufe er Gefahr, dass sein Schweigen als Zustimmung zu Unterwerfung gewertet werde.
USA – ICE in Minneapolis: Eine Richterin in Minnesota hat den Antrag des Bundesstaats abgelehnt, die umstrittenen ICE‑Einsätze vorläufig zu stoppen. Sie begründete dies damit, dass ein Berufungsgericht eine von ihr selbst verhängte einstweilige Verfügung gegen Taktiken der Einwanderungsbehörde ausgesetzt habe. Gleichzeitig äußerte sie aber deutliche Sorgen über Hinweise auf rassistisches Profiling und übermäßige Gewalt durch die Einsatzkräfte. Mo-taz und spiegel.de berichten.
Rechtsprofessor Emmanuel Mauleón beschreibt im Editorial des Verfassungsblogs, wie sich in Minneapolis eine verfassungsrechtliche Realität etabliert hat, in der aggressive Einwanderungskontrollen, rassifizierende Verdachtslogiken und staatliche Gewalt zum alltäglichen Zustand geworden sind. Er kritisiert, dass die jüngste Rechtsprechung die Schwelle für Eingriffe so weit absenkt, dass flächendeckende Überwachung und Generalverdacht verfassungsdogmatisch legitimiert erscheinen. Zugleich zeigt er, dass die Betroffenen nicht auf institutionelle Reaktionen warten, sondern sich bereits jetzt durch Solidarität, Dokumentation und Widerstand gegen diese sich verfestigende Ordnung zur Wehr setzen.
Italien – gekentertes Flüchtlingsboot: Die Sa-FAZ (Matthias Rüb) berichtet, dass in Italien ein Prozess begonnen hat, bei dem sechs Beamte der Küstenwache und Finanzpolizei wegen eines tödlichen Unglücks eines Flüchtlingsbootes angeklagt sind. Ihnen wird vorgeworfen, trotz schlechter Wetterlage nicht rechtzeitig eingegriffen zu haben, was zum Tod von mindestens 94 Menschen geführt habe.
Ungarn – Maja T.: Am Mittwoch soll das Urteil gegen Maja T. in Budapest fallen, berichtet die Sa-taz (Konrad Litschko). T. wird die Beteiligung an zwei Angriffen auf Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest vorgeworfen. Seit anderthalb Jahren sitzt Maja T. in Ungarn in Haft, es droht eine Höchststrafe von bis zu 24 Jahren. Politiker:innen aus Deutschland mahnen ein faires Verfahren an, Unterstützer:innen und Beobachter:innen befürchten ein hartes, politisch motiviertes Urteil.
Spanien – Brandstiftung auf Mallorca: Die spanische Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen acht deutsche Kegelbrüder, weil sie 2022 am sogenannten Ballermann einen Brand verursacht haben sollen. Ihnen wird vorgeworfen, brennende Zigaretten und Alkohol vom Hoteldach auf das Schilfdach einer Bar geworfen zu haben, wodurch das Feuer ausbrach und weitere Gebäude beschädigt wurden. Sa-FAZ, Sa-SZ und LTO berichten.
Thailand – Verfassungsreferendum: Assistant Professor Lasse Schuldt beschreibt im Verfassungsblog (in englischer Sprache), wie das in Thailand geplante Verfassungsreferendum zwar den Anschein von Mitbestimmung erweckt, den Bürgerinnen und Bürgern jedoch keine echte verfassungsgebende Macht einräumt.
Sonstiges
Erbschaftsteuer: Der Rechtsanwalt Detlev J. Piltz zeigt in seiner Abhandlung über "150 Jahre Erbschaftsteuer", dass die Erbschaftsteuer im Bereich des Betriebsvermögens seit jeher an grundlegende rechtliche Spannungen zwischen Gleichheitsgebot, Substanzerhalt und Missbrauchsvermeidung gebunden ist. Verfassungsrechtliche Anforderungen und fehlende Liquidität in Unternehmen hätten zu immer komplexeren Verschonungsregimen geführt, die wiederum neue Rechtsunsicherheiten erzeugten. In seiner Rezension würdigt Rechtsanwalt Michael Sell (Mo-FAZ), das Buch als präzise Analyse eines dauerhaft ungelösten steuerrechtlichen Zielkonflikts, der die Grenzen normativer Steuerungsfähigkeit offenlegt.
Parteisender: Auf LTO erläutern Rechtsanwalt Jonas Kahl und Rechtsreferendar Leo Roß, warum ein parteieigener Radiosender wie das neue FPÖ‑Radio "Austria First" in Deutschland unzulässig wäre. Nach dem Medienstaatsvertrag dürfen Parteien keine Rundfunkzulassung erhalten, und auch mögliche Ausweichstrategien – etwa ein reines Abrufangebot, geringe Reichweite oder eine Lizenzierung im EU‑Ausland – würden an gesetzlichen Vorgaben scheitern. Die verfassungsrechtlich verankerte Staatsferne des Rundfunks zähle zu den zentralen Säulen der bundesrepublikanischen Medienordnung, ein Parteifunk à la "Austria First" und ähnliche Formate stünden mit diesem Gebot in Widerspruch, so die Autoren.
Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherungen: Eine aktuelle Umfrage der BRAK zeigt, dass viele Rechtsschutzversicherer ihre Kundinnen und Kunden rechtlich beraten oder ihnen sogar Abstandszahlungen anbieten, um die Beauftragung von Anwältinnen und Anwälten zu verhindern. Die BRAK kritisiert diese Praxis als unzulässig und fordert gesetzliche Maßnahmen, um sie zu unterbinden. beck-aktuell berichtet.
DFB-Juristin Christina Gassner: Die Juristin Christina Gassner schildert im "Most Wanted"-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer), wie sie beim DFB an der Schnittstelle von Sport, Politik und Gesellschaft arbeitet, warum ihr Praxisnähe in der juristischen Ausbildung wichtig ist und weshalb Fußball für sie sowohl Leidenschaft als auch politischer Raum ist.
Rechtsgeschichte – Typhus: Martin Rath untersucht auf LTO historische Typhus‑Epidemien in Deutschland und zeigt anhand konkreter Fälle, wie Gerichte und Behörden versuchten, Verantwortlichkeiten für verseuchtes Trinkwasser, mangelhafte Überwachung und Pflichtverletzungen festzustellen.
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LTO/pf/chr
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