Unbefugte sexuelle Aufnahmen sollen auch an öffentlichen Orten bestraft werden. Am OLG Dresden hat der Prozess gegen die “Sächsischen Separatisten” begonnen. LG Frankfurt/M. verurteilt Pädophilenjäger als gewöhnlichen Kriminellen.
Thema des Tages
Voyeuristische Aufnahmen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, dass sie eine gesetzliche Strafnorm gegen unbefugte Nacktaufnahmen an öffentlichen Orten wie Saunen, Spas oder Badeseen einführen will. Die Ministerin sieht hier eine Schutzlücke, weil solche Aufnahmen bislang nicht strafbar sind, obwohl sie tief in die sexuelle Selbstbestimmung eingreifen. Hubig greift damit das Anliegen einer Petition auf, die von zwei jungen Frauen aus Leipzig gestartet wurde. Am heutigen Montag wollen Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) und NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) einen Resolutionsentwurf zur Strafbarkeit von sexuell motivierten Bildaufnahmen vorstellen, der am Freitag im Bundesrat behandelt wird. Es berichten noz.de (Tobias Schmidt), Mo-taz (Christian Rath), spiegel.de und LTO (Hasso Suliak).
Deepfakes: Nun berichtet auch die Mo-SZ (Ronen Steinke), dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sexualisierte Deepfakes künftig unter Strafe stellen will. Zu Wort kommt im Text die Gaming-Influencerin Pia Scholz, die gefälschte Pornos von sich im Internet entdeckt hatte, die mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden.
Im Verfassungsblog beklagt die Juristin Theresia Crone, die ebenfalls bereits Opfer von deepnudes wurde, das Fehlen eines eigenständigen Straftatbestandes für pornografische Deepfakes. Der Bundesrat hat zwar jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber, so die Autorin, an entscheidender Stelle versage. Sie plädiert dafür, schon das Erstellen pornografischer Deepfakes als eigenständige Tathandlung aufzunehmen, denn die Rechtsgutverletzung trete nicht erst dadurch ein, dass der Inhalt anderen Personen zugänglich gemacht wird.
Rechtspolitik
Verkehrsgerichtstag: Der Verkehrsgerichtstag in Goslar befasst sich ab Mittwoch unter anderem mit strengeren Regeln für Handyverstöße, einem möglichen Bußgeld für alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrer sowie der Umsetzung neuer EU‑Vorgaben zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verkehrsbußgeldern. Zudem wird über die Sicherheit des Luftraums beraten. LTO (Hasso Suliak) gibt einen Ausblick.
NS-Symbole in Schulen: Auch taz.de (Christian Rath) berichtet jetzt über den Vorstoß Thüringens für eine Bundesratsinitiative zur Kriminalisierung der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole wie Hitlergrüßen auch an Schulen. Das Bundesjustizministerium hält eine Neuregelung für überflüssig, weil Hitlergrüße in der Schule heute schon strafbar sein können. bild.de berichtet, dass sich Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) dagegen ausgesprochen habe. Solche Vorfälle seien kein Fall für das Strafrecht, so die Ministerin. Stattdessen sollten Erziehungsmaßnahmen und Jugendhilfe das Mittel der Wahl sein.
Auch wenn man das Strafrecht hier, auch aus guten Gründen, nicht weiter ausdehnen will, so sollte klar sein, dass an den Schulen nicht menschenverachtende Symbole und Inhalte zelebriert werden dürfen, kommentiert Reinhard Müller (Sa-FAZ). Die Staatsanwaltschaft wäre hier allenfalls ein Reparaturbetrieb. Auch die Schule müsse durchsetzen, was zuvor zu Hause versäumt wurde. Und was sich eigentlich von selbst verstehen sollte.
Volksverhetzung/Wahlrecht: Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de) warnt davor, das Strafrecht zu einem politischen Werkzeug zu machen, indem man Volksverhetzer:innen das passive Wahlrecht entzieht, wie von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgeschlagen. Er kritisiert, dass der Tatbestand der Volksverhetzung zunehmend ideologisch instrumentalisiert wird und dadurch eher neue Konflikte erzeugt, statt die politische Debatte zu befrieden. Insgesamt hält er die geplante Verschärfung für einen gut gemeinten, aber gefährlichen Eingriff, der am Ende mehr Schaden anrichtet als Nutzen.
Tötung von Frauen: Nun berichtet auch die WamS (Ricarda Breyton) über eine Studie der Uni Tübingen zu Femiziden, in der u.a. gezeigt wurde, dass Gerichte in einer Reihe von Fällen die Tötung von Frauen durch ihren (Ex-)Partner nicht als Mord, sondern als Totschlag einstuften – obwohl die Forscher in den Unterlagen zum Teil deutliche Hinweise auf ein sexistisches Motiv des Täters erkannten. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, spricht sich deshalb für einen eigenen Tatbestand des Femizids "wie in Italien" aus.
Arbeitszeit: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet über die positiven Reaktionen der Großkanzleien auf den Vorstoß von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), das Arbeitszeitgesetz zu lockern, um flexiblere Arbeitszeiten und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen.
Katastrophenschutz: Deutschland verfüge trotz neuer verfassungsrechtlicher Finanzierungsmöglichkeiten über erhebliche rechtliche Lücken im Katastrophenschutz, weil Landesgesetze meist nur den akuten Katastrophenfall regelten und klare Vorgaben für die Vorbereitung fehlten, beklagt Rechtsanwältin Claudia Ott auf LTO. Zudem mangele es Bund und Ländern an gesetzlich verankerten Strukturen für den Austausch von Ressourcen und Informationen, was auch der Bundesrechnungshof seit Jahren kritisiere. Ott fordert deshalb, die bestehenden Rechtsgrundlagen zu überprüfen, Anreizsysteme für Unternehmen zu schaffen und ein koordiniertes Modell nach finnischem Vorbild rechtlich abzusichern, um Katastrophen künftig besser bewältigen zu können.
Bildung: Ex-Bundesverfassungsrichter Josef Christ argumentiert in der Sa-FAZ, dass das Grundgesetz den Staat verpflichte, durch schulische Bildung die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihren individuellen Begabungen zu fördern und soziale Nachteile auszugleichen. Christ fordert daher, Bildungspolitik konsequent am verfassungsrechtlichen Auftrag auszurichten, um gleiche Chancen, individuelle Förderung und das sozialstaatliche Versprechen des "Aufstiegs durch Bildung" zu sichern.
Zivilgerichtliche Zuständigkeiten: Die Reform des Zivilprozessrechts erhöht die Streitwertgrenze für Verfahren vor den Amtsgerichten auf 10.000 Euro und ermöglicht damit mehr Klagen ohne Anwaltszwang, was den Einsatz von KI‑Tools in Gerichtsverfahren begünstigt, schreiben die Rechtsanwältinnen Anna Schwingenheuer und Johanna Weißbach auf LTO. Die Reform schaffe Chancen für besseren Zugang zur Justiz, stelle Amtsgerichte aber technisch und organisatorisch vor große Herausforderungen und mache einen verantwortungsvollen Umgang mit KI unverzichtbar.
Justiz
OLG Dresden – Sächsische Separatisten: Am Oberlandesgericht Dresden hat der Prozess gegen acht junge Rechtsextremisten begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor, während die Verteidigung die Vorwürfe als überzogen oder erfunden darstellt. Im Zentrum steht zudem der AfD‑Kommunalpolitiker Kurt Hättasch, dem zusätzlich versuchter Mord an einem Polizisten zur Last gelegt wird. Am ersten Prozesstag kam es zu stundenlangen Verzögerungen, weil die Verteidigung zahlreiche Verfahrensanträge stellte, u.a. den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragte, der vom Gericht aber abgelehnt wurde. Es berichten Sa-FAZ (Jonas Wagner), Sa-SZ (Sebastian Erb), taz.de (Jean-Philipp Baeck), spiegel.de (Wiebke Ramm) und beck-aktuell.
LG Frankfurt/M. zu "Pedo-Hunter": Eine Gruppe selbst ernannter "Pedo-Hunter" (Pädophilen-Jäger) hat Männer mit Fakeprofilen minderjähriger Mädchen in Fallen gelockt, bedroht und ausgeraubt. Einer der Täter wurde nun vom Landgericht Frankfurt/M. zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Gericht argumentierte, dass der Mann kein Rächer, sondern ein gewöhnlicher Straftäter sei, der das angebliche "Pedo-Hunting" nur als Vorwand für Raubüberfälle genutzt habe. Die Opfer der Überfälle schienen besonders geeignet, weil sie eher nicht zur Polizei gehen. spiegel.de berichtet.
EuGH zu Mindestlohn: Assistant Professor Inês Quadros bezieht sich im Verfassungsblog (in englischer Sprache) auf das EuGH‑Urteil zur Mindestlohnrichtlinie vom November und kritisiert, dass der Gerichtshof die Kompetenzgrenzen des Art. 153 Abs. 5 AEUV so eng ausgelegt habe, dass der Schutz der nationalen Zuständigkeit für Löhne ausgehöhlt werde. Sie warnt vor einem schleichenden Ausbau der EU‑Kompetenzen, weil unklar bleibt, was überhaupt noch als unzulässige "direkte Einmischung" gilt. Zugleich betont sie, dass die Einhaltung der Kompetenzordnung selbst Teil des unionsrechtlichen Rechtsstaatsprinzips sei und politische Entscheidungen der Mitgliedstaaten nötig bleiben.
BVerwG zu Kopierauslagen: Das Bundesverwaltungsgericht hat keine Revision gegen eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zugelassen, das entschieden hatte, dass ein Richter die Kosten für Ausdrucke aus dem Zeiterfassungssystem ZEUS selbst tragen muss, auch wenn dafür keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage existiert. Das BVerwG sah darin eine ausschließlich landesrechtliche Frage. Der Streitwert in dem jahrelangen Rechtsstreit betrug 21 Euro, wie beck-aktuell berichtet.
OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susanne Eminger: Die FAS (Theresa Weiß) schreibt über die begrenzten Hoffnungen auf Aufklärung, die die Tochter eines der NSU-Opfer in den Prozess gegen die mutmaßliche Unterstützerin Susanne Eminger setzt. Beate Zschäpe sagt in dem Verfahren als Zeugin aus, hat sich bisher jedoch noch nicht substanziell geäußert.
KG Berlin – LKW-Maut/Befangenheit: Das Kammergericht hat entschieden, dass ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn er früher als Rechtsanwalt eine Partei in einem Schiedsverfahren vertreten hat, das in engem sachlichen und rechtlichen Zusammenhang mit dem aktuellen Verfahren steht. Zwar lagen keine gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 41 ZPO vor, doch sah das Gericht aufgrund der "atypischen Vorbefassung" und der nach außen sichtbaren anwaltlichen Rolle berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit. Auch der große zeitliche Abstand ändere daran nichts, weil die früheren Maut-Schiedsverfahren außergewöhnliche Bedeutung hatten und die frühere Interessenvertretung aus Sicht einer vernünftigen Partei nachwirken konnte. beck-aktuell berichtet.
LG Stuttgart zu Polizist mit Mafiaverbindung: Das Landgericht Stuttgart hat, wie die Sa-taz (Gesa von Leese) berichtet, den Polizisten Eric R. vom Vorwurf freigesprochen, seinen Vorgesetzten mithilfe mafiöser Kontakte verprügeln lassen zu wollen. Das Gericht hatte entsprechende Telefonate als nicht ernst gemeint und stark von einer unentdeckten bipolaren Störung geprägt eingestuft. Ein Freund, der Verbindungen zur kalabrischen Mafia haben soll, steht jedoch weiterhin gemeinsam mit R. wegen Geheimnisverrats und weiterer Delikte vor Gericht. Die Ermittlungen sind Teil der großangelegten Operation Boreas, die seit Jahren gegen Strukturen der ’Ndrangheta im Raum Stuttgart vorgeht.
LG Berlin I – durch Betrug vereitelter Mordauftrag: Vor dem Landgericht Berlin I muss sich derzeit eine 37-jährige Frau verantworten, die einen Mord an ihrem Ex-Mann in Auftrag gegeben hatte, von der vermeintlichen Auftragnehmerin jedoch betrogen wurde. Die Angeklagte hat ein umfassendes Geständnis abgelegt und bekam dafür vom Gericht eine geringere Strafe in Aussicht gestellt. Unklar sei aber weiterhin ihr Motiv, berichtet tagesspiegel.de (David Kirchner). Am kommenden Mittwoch will das Gericht entscheiden.
FG Münster zu Autopfändung: Das Finanzgericht Münster hat die Pfändung des Autos eines Mannes vorläufig gestoppt, weil dessen Angststörung dazu führen könnte, dass er das Fahrzeug als gesundheitlich notwendiges Hilfsmittel benötigt. Nach summarischer Prüfung sah das Gericht ernstliche Zweifel daran, dass die Vollstreckungsbehörde das Auto pfänden durfte, da es dem Betroffenen ermöglicht, trotz seiner psychischen Erkrankung am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. LTO berichtet.
Cum-Ex: Die frühere Staatsanwältin Anne Brorhilker hat in einer Veranstaltung der Uni Düsseldorf, über die die Mo-FAZ (Mark Fehr) schreibt, geschildert, welche Hürden sie überwinden musste, um gegen die Cum-Ex-Branche vorgehen zu können. Sie beklagte nicht nur den Personalmangel bei Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung, sondern auch das Fehlen einer "Kultur der Zusammenarbeit".
Digitalisierte Justiz: Der Wintersturm "Elli" führte in Niedersachsen zu massiven Ausfällen der digitalen Justizkommunikation, wodurch rund 18.000 Dokumente – darunter teils dringende Entscheidungen wie Haft- und Unterbringungsanträge – verspätet zugestellt wurden. Das berichtet bild.de. Die Störung, ausgelöst durch eine Überlastung des Netzes, zwang viele Gerichte vorübergehend zur Rückkehr zu Papier, Fax und Telefon. Die CDU-Opposition im Landtag von Niedersachsen macht Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) für die Kälte-Panne verantwortlich. Sie habe den Umstieg auf digitale Akten überhastet und verfrüht durchgesetzt, "obwohl es im Vorfeld klare und wiederholte Warnungen aus Gerichten und Staatsanwaltschaften gab, dass die Einführung nicht ausreichend vorbereitet ist".
BGH: Nun berichtet auch LTO, dass der Bundesgerichtshof zum 1. Juli 2026 einen siebten Strafsenat in Leipzig einrichten wird.
Recht in der Welt
Friedensrat: LTO (Jakob Hoffmann) berichtet, wie Donald Trump in Davos einen sogenannten Friedensrat als alternative Plattform zur UN präsentierte und sich darin weitreichende persönliche Machtbefugnisse eingeräumt hat. Mehrere Staaten haben bereits Interesse signalisiert, doch völkerrechtliche Expertinnen und Experten äußern deutliche Zweifel an der Legitimität und den ungewöhnlich einseitigen Strukturen des Projekts. Aus Deutschland kommen überwiegend kritische Reaktionen, da eine solche Organisation die bestehende internationale Ordnung eher schwächen als stabilisieren könnte. Dennoch sei man zu einer Zusammenarbeit mit den USA bereit, wenn es darum gehe, "neue Formate zu finden, die uns dem Frieden in verschiedenen Regionen dieser Welt näherbringen", so Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).
Trumps eilig zurechtgezimmerter Friedensrat versinnbildliche exemplarisch den Bruch mit der bisherigen Ordnung, meint Reymer Klüver (Mo-SZ). Das sei kein Forum Gleichberechtigter, der Friedensrat sei als eine Organisation konzipiert, um Amerikas Vorherrschaft zu zementieren.
Völkerrecht: Rechtsprofessor Balakrishnan Rajagopal beschreibt im Verfassungsblog, warum das Völkerrecht nicht nur auf Krisen reagiert, sondern selbst in einer tiefen Legitimitäts‑ und Autoritätskrise steckt, die sich in selektiver Rechtsanwendung und der Rückkehr kolonialer Machtlogiken zeigt. Er kritisiert, dass sowohl sentimentale Appelle als auch das Festhalten an überholten Institutionen die strukturellen Ungleichheiten des Systems nicht überwinden. Als Ausweg fordert er ein "Völkerrecht von unten", das aus sozialen Kämpfen und gelebter Erfahrung entsteht und rechtliche Normen in die Lebensrealitäten der Betroffenen übersetzt.
USA/Grönland: Rechtsprofessor Pierre Thielbörger erklärt auf LTO, dass ein möglicher "Deal" über Grönland nur völkerrechtlich wirksam wäre, wenn sowohl Dänemark als auch die grönländische Bevölkerung frei und ohne Druck zustimmen. Anderenfalls würde ein Gebietstransfer gegen die UN‑Charta und die Wiener Vertragsrechtskonvention verstoßen. Ein militärisches Vorgehen der USA wäre eindeutig rechtswidrig und könnte die NATO in eine existenzielle Krise stürzen, während ein in Davos angedeuteter Kompromiss nur dann zulässig wäre, wenn er nicht zulasten Dritter – insbesondere Dänemark und Grönland – geschlossen wird. Auch tagesschau.de (Christoph Kehlbach) bekräftigt, dass endgültige Entscheidungen über die Zukunft Grönlands nach dem Völkerrecht nicht über die Köpfe der Menschen in Grönland getroffen werden können.
USA/Venezuela: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert in seiner spiegel.de-Kolumne die deutsche Unterwürfigkeit gegenüber den USA trotz deren fortgesetzter Rechtsbrüche und beschreibt den Überfall auf Venezuela als besonders drastisches Beispiel. Er fordert ein selbstbewussteres Auftreten Deutschlands und schlägt als symbolischen Schritt vor, die von Donald Trump und Fifa-Präsident Infantino geplante Fußball‑WM in den USA abzusagen, um endlich klare Grenzen zu setzen.
EU/Ukraine – Darlehen: Rechtsprofessor Hanno Kube warnt im Verfassungsblog, dass die Finanzierung des geplanten 90‑Milliarden‑Darlehens, das die EU der Ukraine gewähren will, ohne Anpassung des Eigenmittelbeschlusses primärrechtlich unsicher ist. Deshalb fordert er eine rechtliche Nachbesserung, um die Verschuldung der EU eindeutig zu legitimieren.
USA – Trump vs. JPMorgan: Donald Trump fordert von der Bank JPMorgan mindestens fünf Milliarden Dollar Schadensersatz, weil die Bank nach dem Sturm auf das Kapitol im Jahr 2021 mehrere seiner Konten geschlossen haben soll, was er als politisch motivierte Entscheidung darstellt. Die Bank weist dies zurück. beck-aktuell berichtet.
Türkei – Notwehr gegen Ehemann: Die Sa-taz (Can Kim Akinci) schildert den Prozess gegen eine Frau, die ihren gewalttätigen Ehemann getötet hatte. Das Strafgericht in Istanbul sprach die Frau nicht frei, verzichtete aber auf eine Strafe. Die Frau habe die Grenzen der Notwehr überschritten, weil ihre Abwehrhandlung nicht in jedem Moment zwingend erforderlich gewesen sei. Dies sei jedoch in einem entschuldbaren Zustand von Angst, Panik oder heftiger Aufregung geschehen. Geschildert wird zudem der mangelhafte Schutz von Frauen gegen männliche Gewalt.
Österreich – Eisdielenmorde: Die Sa-SZ (Verena Mayer) erinnert in einer neuen Serie großer Kriminalfälle an die Wiener Eisdielenmorde. Die Wiener Eisdielenbesitzerin Estibaliz Carranza ermordete 2008 ihren Ehemann und 2010 ihren Lebensgefährten, zerstückelte beide und versteckte die Leichenteile einbetoniert in Kühltruhen unter ihrem Laden, wo sie erst 2011 zufällig entdeckt wurden. Der Bericht erinnert daran, wie Perez ihr Umfeld, die Polizei und später auch die Medien täuschte, während Expert:innen ihre Taten als Ausdruck einer schweren Persönlichkeitsstörung und pragmatischer Kaltblütigkeit einordnen. Der Prozess endete 2012 mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft und einer unbefristeten Einweisung in den Maßregelvollzug.
Juristische Ausbildung
Erstes Staatsexamen Hessen: Nun berichtet auch LTO-Karriere (Eva Pampe), dass das hessische Justizprüfungsamt wegen eines Rekordandrangs von Examenskandidatinnen und ‑kandidaten organisatorisch an seine Grenzen stieß und deshalb Einschränkungen wie gebundene Klausurstandorte, mögliche Samstagstermine und verzögerte Vornoten in Kauf genommen werden müssen.
Sonstiges
Anti-Coercion-Instrument: Rechtsanwalt Tobias Zuber und Rechtsreferendar Richard Schmidt erläutern auf LTO das Anti‑Coercion-Instrument der EU (auch Handels-Bazooka genannt), das ein machtvolles handelspolitisches Werkzeug sei, mit dem die Union auf wirtschaftlichen Zwang durch Drittstaaten reagieren könne, etwa im aktuellen Konflikt um Grönland. Die Autoren beschreiben das zweistufige Verfahren zur Aktivierung des Instruments sowie die breite Palette möglicher Maßnahmen, die von Zöllen über Dienstleistungsbeschränkungen bis hin zu Vergabeausschlüssen reichen und trotz möglicher völkerrechtlicher Konflikte als gerechtfertigte Reaktionen gelten können. Zugleich wird gewarnt, dass ein tatsächlicher Einsatz erhebliche wirtschaftliche Risiken berge, da Gegenmaßnahmen der USA und Störungen in Lieferketten europäische Unternehmen stark treffen könnten.
Digitale Dienste: Der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller betont in einem Gastbeitrag in der Mo-Welt, dass der Digital Services Act eine Selbstverständlichkeit festschreibt: Was offline illegal ist, müsse auch online illegal sein. Müller sieht darin keinen Eingriff in die Meinungsfreiheit, sondern eine Verbesserung der Möglichkeiten für Nutzer:innen, ihre Rechte im digitalen Raum durchzusetzen. Die Verantwortung für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Inhalten bleibe bei den Gerichten, während Plattformen klare Meldewege und Ansprechpartner bieten müssten.
Sparkasseneinbruch Gelsenkirchen: Nun erläutert auch Rechtsanwalt Michael Plassmann im Interview mit beck-aktuell (Pia Lorenz) den rechtlichen Rahmen für die Haftung der Sparkasse für Schäden, die Kunden durch den Einbruch in Gelsenkirchen entstanden sind.
Rechtsprofessorin Kristin Pfeffer: Im Most-Wanted-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) erklärt Rechtsprofessorin Kristin Pfeffer, warum sie das Ehegattensplitting für ökonomisch unsinnig hält, was sie an ihrem Beruf als Staatsrechtlerin schätzt und weshalb eine solide juristische Methodenausbildung für sie wichtiger ist als Spezialwissen.
ReFas und ReNos: Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei Rechtsanwalts- sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist laut Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2025 erneut zurückgegangen, berichtet beck-aktuell. Die Verlangsamung des Abwärtstrends führt die BRAK auf über mehrere Jahre gestiegene Vergütungsempfehlungen für Auszubildende durch die Rechtsanwaltskammern sowie auf Werbekampagnen zurück.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59146 (abgerufen am: 09.03.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag