Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Januar 2026: Kampf um Grön­land / BGH zu Pay-TV-Cardsha­ring / Pro­zess­be­ginn zu Anschlag auf Verdi-Demo

19.01.2026

Die EU soll gegen die USA das Anti-Coercion-Instrument einsetzen, fordert Macron. Der BGH hält Pay-TV-Cardsharing nicht für strafbaren Computer-Betrug. Seit Freitag muss sich der Afghane Farhad N. vor dem OLG München verantworten. 

Thema des Tages

USA/Grönland: Nachdem US-Präsident Donald Trump acht europäischen Staaten, darunter Deutschland und Frankreich, mit Extra-Zöllen drohte, weil sie seine Annektionspläne für Grönland ablehnen, schlägt Frankreichs Präsident Emmanuel Macron den erstmaligen Einsatz des EU-Anti-Coercion-Instruments vor. Danach könnte die EU-Kommission etwa die Zulassung von amerikanischen Produkten in Europa stoppen oder US-Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Auch zusätzliche Abgaben für US-Softwareunternehmen wären denkbar. Die EU-Kommission kann die Aktivierung des Instruments beschließen, die EU-Staaten müssten dem aber noch mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. spiegel.de berichtet. 

Rechtsprofessor Marko Milanović stellt im Interview mit dem Verfassungsblog (Maxim Bönnemann) fest, dass eine gewaltsame Annexion Grönlands durch die USA das Recht Dänemarks auf Selbstverteidigung auslösen würde. Die anderen Nato-Staaten hätten dann eine Beistandspflicht gegen den völkerrechtswidrigen Aggressor USA - was aber keine Rolle mehr spiele, weil die Nato dann politisch tot wäre. Auch die EU-Beistandsklausel müsse dann nicht juristisch ausgelegt werden, es sei vielmehr eine Frage des politischen Willens, ob Europa zusammenstehe.

Völkerrecht: Die Konfliktforscherin Nicole Deitelhof fordert auf tagesspiegel.de, dass Deutschland und die EU die Völkerrechtsverletzungen der USA deutlich zurückweisen sollen. "Weil das Recht nicht durch seine gelegentliche Verletzung stirbt, sondern durch das Ausbleiben der Kritik daran." Adressat der Kritik sei dabei nicht der Aggressor USA, sondern die übrigen Staaten, die weiter Interesse an einer regelbasierten Weltordnung haben.

Obwohl die rechtliche Einordnung des US-Angriffs auf Venezuela – anders als von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) behauptet – nicht "kompliziert" sei, versteht Ex-Bundesverfassungsrichter Peter Müller in seiner Sa-SZ-Kolumne die Zurückhaltung des Kanzlers. Indem er darauf verzichtet habe, die Militäraktion als Verstoß gegen das Völkerrecht zu brandmarken, zeige Merz auch, dass sich Deutschland endlich wieder seiner Verantwortung in Europa stelle.

Rechtspolitik

BMJ Hubig im Interview: Im Gespräch mit der NOZ (Tobias Schmidt) spricht sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für den Entzug des passiven Wahlrechts in schweren Fällen der Volksverhetzung aus. Ein AfD‑Verbotsverfahren dürfe nicht aus politischen Gründen ausgeschlossen werden; entscheidend seien allein die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen. Hubig plädiert für die geplante dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP‑Adressen, bezahlbare Grundnahrungsmittel, eine gerechtere Erbschaftsteuer und die geplante Reform der Grundsicherung. 

Politikerbeleidigung: Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, den § 188 StGB abzuschaffen. "Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen", so Spahn. Entstanden sei aber der Eindruck: Die Mächtigen hätten sich ein Sonderrecht geschaffen. spiegel.de berichtet.

Politische Werbung: Die Mo-SZ (Ronen Steinke) stellt den im Dezember beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Transparenz politischer Werbung vor. In einem separaten Kommentar betont Ronen Steinke (Mo-SZ), dass das Ziel der Regierung, politische Schleichwerbung zu verhindern, richtig und notwendig sei. Gleichzeitig hält er es für überzogen, dass die Bundesnetzagentur zur Durchsetzung des Gesetzes im Verdachtsfall auch Redaktionen durchsuchen können soll. 

Informationsaustausch der Strafverfolgung: Mit Verspätung hat Deutschland die EU-Richtlinie zum Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten umgesetzt und als zentrale deutsche Anlaufstelle das BKA benannt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bundestag laut beck-aktuell in der vergangenen Woche gefasst.

E-Evidence: anwaltsblatt.de (Christian Rath) berichtet über die Sachverständigenanhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der E-Evidence-Verordnung. Die EU-Verordnung erlaube Ermittler:innen aus EU-Staaten erstmals, sich direkt an deutsche Provider zu wenden. Der deutsche Gesetzentwurf biete nach Auffassung anwaltlicher Expert:innen allerdings nur noch unzureichenden Rechtsschutz. Anders als im früheren Referentenentwurf bestehe kein Rechtsmittel mehr, wenn eine benachrichtigte deutsche Staatsanwaltschaft zu Unrecht darauf verzichtet, ein unzulässiges ausländisches Herausgabeverlangen abzulehnen.

Wehrpflicht: Der Doktorand Arne P. Wegner zeigt im Verfassungsblog, dass Frankreich und Deutschland angesichts neuer Bedrohungslagen auf freiwillige militärische Wehrdienste setzen, sich aber rechtlich die Möglichkeit selektiver Pflichtdienste offenhalten. Er warnt, dass diese Modelle nur tragfähig bleiben, solange sie attraktiv sind, und dass bei ihrem Scheitern eine Debatte über verpflichtende Staatsdienste wahrscheinlich würde.

Erbschaftssteuer: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer widmet sich in seiner spiegel.de-Kolumne der Debatte um das Erbschaftssteuerrecht. Er kritisiert, dass Politik und Lobbygruppen Reformen blockierten, obwohl die Frage für den Rechtsstaat von zentraler Bedeutung sei.

Law as Code: Im Interview mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg) erläutert Hakke Hansen von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) den Ansatz "Law as Code", der Recht als maschinenlesbare, logisch strukturierte digitale Infrastruktur bereitstellen soll, um Interoperabilität und Effizienz zu erhöhen. Unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume sieht er dabei weniger als technisches, sondern als politisch‑rechtliches Gestaltungsproblem. Für eine Umsetzung brauche es vor allem eine klare politische Entscheidung und die konsequente Nutzung vorhandener Technologien.

Justiz

BGH zum Pay-TV-Cardsharing: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim illegalen Pay‑TV‑Cardsharing kein Vermögensschaden für Sky entstehe, weil das unbefugte Entschlüsseln der Programme weder die Sendekapazitäten mindert noch die Vertragserfüllung gegenüber Kunden beeinträchtigt. Auch entgangene potenzielle Abo‑Abschlüsse gelten nur als mittelbare Folgeschäden und erfüllen daher nicht die Voraussetzungen für Computerbetrug nach §  263a StGB. Unbeanstandet ließ der BGH die Verurteilung des Cardsharing-Betreibers wegen anderer Straftaten, etwa Beihilfe zum Erschleichen von Leistungen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

OLG München – Anschlag auf Demo: Am Freitag hat vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen den Afghanen Farhad N. begonnen, der im Februar 2025 mit seinem BMW Mini in München gezielt in eine Verdi-Demonstration gefahren war und zwei Menschen getötet und zahlreiche verletzt hatte. Vor Gericht zeigt der Angeklagte mehrfach den Tauhīd‑Finger, schwieg jedoch zu allen Vorwürfen. Die Anklage wirft ihm zweifachen Mord, 44-fachen Mordversuch sowie schwere Körperverletzung vor. Laut Anklage radikalisierte sich der zuvor unauffällige junge Mann erst wenige Monate vor der Tat durch islamistische Predigten in sozialen Medien und entwickelte "übersteigerte religiöse Vorstellungen". Ein Gutachten bescheinigt ihm volle Schuldfähigkeit, obwohl er nach der Tat zeitweise in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht war. Für den Prozess sind bisher 38 Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt, 17 Opfer bzw. Hinterbliebene treten als Nebenkläger:innen auf. Mo-taz (Dominik Baur), Sa-FAZ (Karin Truscheit) und Sa-SZ (Annette Ramelsberger) berichten.

BGH – Nord-Stream-Sprengung: Auch LTO (Eva Pampe) und Sa-FAZ (Robert Putzbach) berichten jetzt über den Beschluss des Bundesgerichtshofs, mit dem die Haftbeschwerde des Ukraines Serhij K. zurückgewiesen wurde, weil er keine funktionelle Immunität habe. Serhij K. sitzt seit seiner Auslieferung durch Italien in Deutschland in Untersuchungshaft, weil er an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines 2022 beteiligt gewesen sein soll.

KG Berlin zu Anschlagsplan auf israelische Botschaft: Das Kammergericht hat laut spiegel.de einen 19‑Jährigen wegen der Vorbereitung zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der damals 18-Jährige habe sich 2024 im Internet radikalisiert. Spätestens im Februar 2025 habe er sich entschlossen, einen Anschlag in Deutschland zu verüben, und dabei die israelische Botschaft als Ziel erwogen.

OLG München – Korruption durch Aserbaidschan: Das Korruptionsverfahren gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer nähert sich dem Ende, berichtet die Sa-SZ (Thomas Kirchner). Die Verteidigung bestreitet, dass in einer belastenden SMS, in der der Name "Alex" genannt wird, Fischer gemeint ist. 

OVG Berlin-BB zu AfD-Praktikum: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass eine Schule das gewünschte Praktikum einer Schülerin bei einem AfD‑Vorstandsmitglied ablehnen durfte, weil der Landesverband Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Die Entscheidung verletze keine Grundrechte der Schülerin, da der Schule bei der Auswahl geeigneter Praktikumsstellen ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zustehe, so das Gericht laut LTO.

LG Göttingen – Mord an einer Schülerin: Die Mo-SZ (Uta Eisenhardt) berichtet über einen Fall, der derzeit vor dem Landgericht Göttingen verhandelt wird. Eine junge Erzieherin soll eine 15-jährige Schülerin aus einer Wohngruppe, in der sie einst ein Praktikum machte, ermordet haben, um an deren Handy zu kommen. 

SG Osnabrück zu Künstlersozialversicherung: Laut des Sozialgerichts Osnabrück ist Schaufensterdekoration keine Kunst im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes, weil die Tätigkeit überwiegend handwerklich geprägt bleibt und nicht einem der gesetzlich definierten Kunstbereiche zugeordnet werden kann. Ein Bestattungsunternehmen muss daher für die Beauftragung eines selbstständigen Schaufensterdekorateurs laut LTO keine Künstlersozialabgabe zahlen.

LG Stuttgart – Cum-Ex/LBBW Stuttgart: Sönke Iwersen (Hbl) kritisiert die Stuttgarter Staatsanwaltschaft dafür, im Cum‑Ex‑Skandal der Landesbank Baden-Württemberg nur zwei Mitarbeiter aus unteren Ebenen anzuklagen, während die mutmaßlich verantwortlichen Vorstände unbehelligt bleiben. Trotz klarer Rechtslage und detaillierter Ermittlungen der Steuerfahndung habe die Staatsanwaltschaft jahrelang gezögert und nun eine Anklage konstruiert, die den systemischen Charakter des Betrugs ausblende. Dadurch entstehe der Eindruck, der Rechtsstaat ziehe sich vor mächtigen Akteuren zurück – und verspiele so das Vertrauen, das er eigentlich schützen soll, so Iwersen.

EuGH und Ultra-Vires-Kontrolle: Im Verfassungsblog argumentiert Postdoc Benedikt Riedl (in englischer Sprache), dass die Ultra‑Vires‑Kontrolle nationaler Verfassungsgerichte weiterhin notwendig sei und als institutionalisierter Bestandteil des europäischen Verfassungsgefüges verstanden werden sollte, um Kompetenzgrenzen, demokratische Legitimation und den Schutz nationaler Verfassungsidentität zu sichern.

Richter Gert Armin Neuhäuser: Die Sa-taz (Lorenz Schreiner) vermutet, dass der Instagram-Account „profdrcn“ mit u.a. frauenfeindlichen und queerfeindlichen Kommentaren dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Osnabrück, Gert Armin Neuhäuser, zugeordnet werden kann. Es werden zahlreiche Indizien aufgezählt, die für diese Zuordnung sprechen. Ein Anwalt des Richters habe jedoch erklärt, Neuhäuser habe sich nicht auf die "insinuierte" Weise geäußert, es könne sich auch um die gezielte Konstruktion eines Fake-Profils durch Dritte handeln.

Richter Laurent Lafleur: Im "Most-Wanted"-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) beschreibt Laurent Lafleur seinen vielseitigen Alltag als Münchner OLG‑Richter und Pressesprecher, betont seine Leidenschaft für die Vermittlung des Rechtsstaats und bezieht Position zu Reformbedarf im Strafprozessrecht und bei Richterbesoldung und Strafmündigkeit.

Recht in der Welt

USA – ICE-Einsatz: Eine Richterin in Minneapolis hat, wie die Mo-SZ (Charlotte Walser) berichtet, der US‑Einwanderungsbehörde ICE untersagt, gegen friedlich protestierende Menschen vorzugehen. Zuvor war es zu massiven Protesten und umstrittenen Einsätzen der Beamten gekommen.

USA – Bayer/Glyphosat: Der US-Supreme Court hat laut Hbl (Laurin Meyer/Bert Fröndhoff) am Freitag mitgeteilt, den Berufungsantrag von Bayer im Rechtsstreit um mutmaßliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat anzunehmen und sich grundsätzlich mit dem Fall zu befassen. Bayer habe damit einen wichtigen Etappensieg erzielt. 

Ungarn – Maja T.: Wie LTO (Tanja Podolski) berichtet, hat das Strafgericht in Budapest die Urteilsverkündung im Verfahren gegen Maja T. erneut verschoben, weil ein psychiatrisches Gutachten fehlt, sodass sich der ohnehin seit über einem Jahr laufende Prozess weiter verzögert. T. wird vorgeworfen, 2022 als Mitglied einer kriminellen Vereinigung in Budapest an gewaltsamen Übergriffen u. a. mit Teleskopschlagstöcken beteiligt gewesen zu sein. Als Termin für das Urteil ist nun der 4. Februar vorgesehen.

Ungarn – Fake News: Ein ungarisches Gericht hat entschieden, dass die von regierungsnahen Medien verbreiteten Behauptungen über einen angeblichen "Tisza-Steuerplan" der Opposition, nachdem im Falle eines Wahlsieges bei den Parlamentswahlen massive Steuererhöhungen geplant seien, falsch sind. Das Urteil zeige, heißt es in der Sa-FAZ (Alexander Haneke), dass die ungarische Justiz auch nach fast 16 Jahren Fidesz-Herrschaft mit Zweidrittelmehrheit und zahlreichen Umbauten im Rechtssystem zwar in der obersten Ebene als regierungsnah gelte, auf den unteren Ebenen aber offenbar vergleichsweise unabhängig agieren könne.

Türkei - Istanbuler Anwaltskammer: Die Präsidentin der RAK Berlin, Vera Hofmann, berichtet im Interview mit beck-aktuell (Pia Lorenz) vom Prozess gegen Vorstandsmitglieder der Anwaltskammer Istanbul, der in der vergangenen Woche überraschend mit Freisprüchen vom Terrorvorwurf für alle Angeklagten endete.

Südkorea – Kriegsrecht: Das Bezirksgericht Seoul hat Ex‑Präsident Yoon Suk‑yeol in einem ersten Urteil zu fünf Jahren Haft wegen Behinderung der Justiz verurteilt. Über die ungleich schwereren Vorwürfe im Zusammenhang mit der unzulässigen Verhängung des Kriegsrechts 2024 will das Gericht am 19. Februar entscheiden. spiegel.de, Sa-FAZ (Jochen Stahnke) und Sa-taz (Fabian Kretschmer) berichten.

Sonstiges

Rechtswissenschaft und Neutralität: Rechtsprofessorin Susanne Beck meint im Verfassungsblog, dass Neutralität in der Rechtswissenschaft ein historisch gewachsenes Ideal ist, das in der Praxis oft dazu diene, kritische Stimmen auszuschließen und bestehende Machtverhältnisse zu stabilisieren. Sie argumentiert, dass jede juristische Arbeit von Vorannahmen geprägt sei und deshalb eine transparent gemachte Situiertheit ehrlicher und demokratisch verantwortlicher wäre. 

Rechtsprofessor Eric Hilgendorf hält dem ebenfalls im Verfassungsblog entgegen, dass der Begriff der Neutralität zu unbestimmt sei und vom eigentlichen Problem ablenke. Für ihn geht es nicht um Neutralität, sondern um die klare Trennung zwischen wissenschaftlicher Analyse und persönlicher politischer Stellungnahme. Politische Positionen seien legitim, müssten aber als solche kenntlich gemacht und dürften nicht vom "Wissenschaftspodest" aus verkündet werden. 

Verwaltungssprache: Der Jurist Felix Speidel zeigt im JuWissBlog, dass juristisch präzise, aber für Bürger:innen unverständliche Verwaltungssprache den Rechtsstaat untergraben kann, weil sie Kontrolle erschwert und Entscheidungen wie Willkür erscheinen lässt. Er argumentiert, dass Verwaltungshandeln nur dann rechtmäßig und wirksam ist, wenn Betroffene tatsächlich verstehen, was von ihnen verlangt wird, und dass der Empfängerhorizont rechtlich maßgeblich ist. Deshalb fordert er eine eigene Textkultur der Verwaltung, die juristische Logik in verständliche Alltagssprache übersetzt, um Rechtsstaatlichkeit praktisch erfahrbar zu machen.

Brandanschlag in Lübeck 1996: Die juristische Aufarbeitung des Brandanschlags von 1996 in Lübeck sei bis heute von widersprüchlichen Geständnissen, verschwundenen Beweismitteln und Ermittlungen geprägt, die mögliche rechtsextreme Täter:innen nie konsequent verfolgten, kritisiert die Sa-taz (Konrad Litschko/Heike Kleffner). Trotz dieser offenen Fragen lehnen Politik und Justiz einen neuen Untersuchungsausschuss ab, während Hinterbliebene und Expert:innen weiterhin eine unabhängige Klärung fordern.

Brockhaus vs. Wikipedia: Martin Rath erinnert auf LTO daran, wie stark Gerichte früher auf gedruckte Enzyklopädien wie den Brockhaus vertrauten, um Begriffe zu klären und Entscheidungen sprachlich abzusichern. Der heutige Anspruch, in Mitmach-Wörterbüchern enzyklopädisch zu arbeiten, werde dagegen leicht zur idealistischen Phrase.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59085 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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