Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Januar 2026: Myanmar vor IGH-Anhörung / OLG Düs­sel­dorf ver­han­delt gegen sechs mili­tante Anti­fa­schisten / Straf­ver­tei­diger und Ein­lass­kon­trollen

12.01.2026

Heute beginnen die Hearings beim IGH wegen möglichen Völkernords an den Rohingya. Der nächste Großprozess gegen die militante Antifa beginnt in Düsseldorf. Auch Strafverteidiger müssen bei Staatsschutzverfahren durch die Einlasskontrolle.

Thema des Tages

IGH/Myanmar – Rohingya: Am heutigen Montag beginnt vor dem Internationalen Gerichtshof die mündliche Verhandlung im Verfahren Gambia gegen Myanmar. Es geht um die Frage, ob Myanmar durch seine Gewaltakte gegen die Rohingya‑Minderheit die Völkermordkonvention verletzt hat. Gambia wirft Myanmar vor, systematische Tötungen, Vertreibungen, sexuelle Gewalt und die Zerstörung ganzer Dörfer seien Teil eines Plans gewesen, die Rohingya als Gruppe zu vernichten. In den Anhörungen wird es vor allem darum gehen, ob aus dem Muster der Gewalt eine völkermörderische Absicht abgeleitet werden kann. In rechtlicher Hinsicht geht es darum, ob der IGH den sehr strengen Maßstab aufrechterhält, dass die Völkermord-Absicht "die einzig vernünftige Schlussfolgerung" aus den vorliegenden Beweisen sein muss. Mit Gambia hat erstmals ein nicht unmittelbar betroffener Staat einen anderen wegen Völkermords verklagt. Elf Staaten, darunter Deutschland, sind als Intervenienten beteiligt. LTO (Franziska Kring) und Assistenzprofessor Michael A. Becker im Verfassungsblog (in englischer Sprache) berichten vorab.

Rechtspolitik

Kritische Infrastruktur: Nach dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) "mehr Personal, mehr Befugnisse und härtere Gesetze" angekündigt. Daraufhin betonte das Bundesjustizministerium, dass viele der geforderten Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur bereits eingeleitet wurden, darunter der vom Kabinett beschlossene Entwurf für das KRITIS-Dachgesetz. Zudem verweist das Ministerium auf seinen eigenen Gesetzentwurf zur verpflichtenden IP-Adressenspeicherung, der Strafverfolgungsbehörden effektivere Ermittlungen ermöglichen soll. Insgesamt unterstreicht das Ministerium, dass es kontinuierlich prüft, welche gesetzlichen Anpassungen nötig sind, um Bevölkerung und Demokratie besser vor terroristischen Bedrohungen zu schützen. Die Mo-FAZ (Heike Schmoll) berichtet.

BND: Nun stellt auch die Mo-FAZ (Mona Jaeger) die bisher noch unveröffentlichten Pläne der Bundesregierung vor, dem Bundesnachrichtendienst mehr Befugnisse zu geben. 

Kritisch sieht Ronen Steinke (Sa-SZ) die für den BND vorgesehene Befugnis, deutsche E-Mails und auch andere Daten, die aus Deutschland ins Ausland verschickt werden, vorsorglich im Volltext zu speichern. Das laufe auf eine Massenüberwachung hinaus und würde der angestrebten Entkoppelung Deutschlands von den Vereinigten Staaten nicht dienen, da für solche gewaltige Datenmengen US-Cloudspeicher benötigt werden, auf die die US-Geheimdienste Zugriff haben.

EuDI-Wallet: Rechtsanwalt Hans Markus Wulf erläutert auf beck-aktuell rechtliche Fragen zur EuDI-Wallet, die es als unionsweit einheitliches digitales Identifizierungsinstrument natürlichen und juristischen Personen ermöglichen soll, Identitätsdaten sowie weitere elektronische Nachweise in digitaler Form zu speichern und gegenüber öffentlichen wie privaten Stellen zu verwenden. Mit der Einführung seien auch Pflichten für Unternehmen verbunden. Der Autor rät deshalb, sich rechtzeitig entsprechend vorzubereiten.

Volksverhetzung: Juniorprofessor Sebastian Golla kritisiert auf beck-aktuell die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgeschlagene Möglichkeit zur Aberkennung des Wahlrechts bei erheblichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung. § 130 StGB definiere keine "rote Linie", wie die Ministerin argumentiert, sondern sei als Norm unklar, überladen und dogmatisch fragil. Der zentrale Begriff des "öffentlichen Friedens" sei zu unbestimmt, was zu widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen führe. Der Autor fordert eine grundlegende Neuordnung der Vorschrift, um sie klarer, systematischer und praxistauglicher zu machen. Insgesamt warnt er davor, gesellschaftliche Konflikte symbolisch über das Strafrecht lösen zu wollen, da dies die Demokratie eher schwäche. 

Schulpflicht: Jost Müller‑Neuhof (tagesspiegel.de) kritisiert, dass die deutsche Schulpflicht Elternrechte aus Artikel 6 Grundgesetz faktisch aushebele, weil der Staat den Schulbesuch erzwinge, selbst wenn Kinder zu Hause gut unterrichtet würden. Er hält das Argument, Schulpflicht verhindere "Parallelgesellschaften", für vorgeschoben, da sich solche gesellschaftlichen Spaltungen längst innerhalb des Schulsystems nach Einkommen, Wohnort und Bildungshintergrund bildeten. Statt Zwang brauche es seiner Ansicht nach lediglich die staatliche Gewährleistung eines sicheren Bildungszugangs und Unterstützung für Eltern, die diesen nicht aus eigener Kraft sicherstellen können.

Verbandsklagen gegen Infrastrukturvorhaben: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) weist darauf hin, dass der Koalitions-Ausschuss bereits im Dezember eine Beschränkung des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden beschlossen hat. So solle die materielle Präklusion wieder eingeführt werden, d.h. vor Gericht dürften dann nur noch Argumente vorgebracht werden, die schon im Planungsverfahren eingebracht wurden. Der EuGH habe dies allerdings 2015 verboten. Schon in den nächsten ein, zwei Wochen solle hierzu ein Kabinettsbeschluss gefasst werden, dessen Inhalt aber noch unbekannt sei. Im übrigen weist der Autor darauf hin, dass es bei Verbandsklagen keine Klageflut gebe und die Klagen in der Hälfte der Fälle ganz oder teilweise erfolgreich seien.

Justiz

OLG Düsseldorf – militante Antifa: Am morgigen Dienstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der nächste Großprozess gegen Antifaschist:innen. Die Anklage der Bundesanwaltschaft wirft den sechs Angeklagten die Bildung einer kriminellen Vereinigung und versuchten Mord vor. Sie sollen im Februar 2023 in Budapest mit anderen (in Dresden angeklagten) Mitgliedern fünf Angriffe auf Rechtsextreme verübt haben. Die Angeklagte Emilie D. soll mit anderen Tätern bereits im April 2022 zeitgleich in Erfurt, Magdeburg, Halle und Schwerin Thor Steinar-Geschäfte, eine bei Rechtsextremen beliebte Modemarke, überfallen haben. Die Sa-taz (Konrad Litschko) berichtet vorab.

OVG NRW zu Einlasskontrolle für Strafverteidiger:innen: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass sich Strafverteidiger:innen bei Staatsschutzverfahren wie alle anderen Personen einer Einlasskontrolle unterziehen müssen, einschließlich der Durchsuchung mitgeführter Gegenstände. Die Einbeziehung von Verteidiger:innen in die Einlasskontrollen verletze diese nicht im Verhältnis zu anderen prozessbeteiligten Organen der Rechtspflege in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG, denn von prozessbeteiligten Vertreter:innen des Staates gehe keine abstrakte Gefahr für die Ordnung in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen aus. Die Entscheidung erging zum Verfahren gegen die militante Antifa vor dem OLG Düsseldorf. beck-aktuell berichtet.

BGH zu wirrer Berufungsbegründung: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des BGH, dass eine Berufung nicht allein deshalb unzulässig ist, weil ihre Begründung inhaltlich wirr oder rechtlich fehlerhaft ist. 

BGH – N26-Aufsichtsrat: Das Hbl (Dennis Schwarz) berichtet, dass Betriebsräte der Neobank N26 nach zwei gescheiterten Instanzen nun vor dem Bundesgerichtshof durchsetzen wollen, dass Arbeitnehmer:innen im Aufsichtsrat vertreten sein müssen. Das LG Berlin und das KG Berlin hatten zuvor entschieden, dass N26 den Schwellenwert von 500 zurechenbaren Beschäftigten für das Drittelbeteiligungsgesetz nicht erreicht habe. Nun soll höchstrichterlich geklärt werden, ob Mitarbeiter:innen der Tochter- und Enkelgesellschaften bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.

BGH zu beA-Nutzung durch Patentanwält:innen: Patentanwält:innen müssen zwar ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten, aber sie sind nicht verpflichtet, es für die Einreichung von Schriftsätzen zu nutzen, so der Bundesgerichtshof laut LTO. Eine per Fax übermittelte Berufungsbegründung sei daher wirksam, solange ein unterschriebenes Original existiert. Die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs gelte nur für Rechtsanwält:innen, nicht für Patentanwält:innen. 

BGH zu Vertragslaufzeiten bei Glasfaser-Anschlüssen: Nun berichtet auch LTO über das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass die Mindestvertragslaufzeit bei Glasfaserverträgen bereits mit dem Vertragsschluss beginnt und nicht erst mit der späteren Freischaltung des Anschlusses. 

BGH – Überfall auf Wettbüro/DNA-Beweis: Der Bundesgerichtshof wird in den kommenden Wochen über die Revision eines Mannes urteilen, der vom Landgericht Heilbronn unter Verweis auf eine ihm zugerechnete DNA-Mischspur wegen eines Raubüberfalls auf ein Wettbüro verurteilt worden war. Die Verteidiger:innen Ümit Kaya und Sylvia Schwaben argumentieren, dass die Sicherheit der Identifizierung nicht ausreicht, da der Verurteilte einen Bruder mit ähnlichem Erbgut hat, der auch als Täter in Frage komme. Die Mo-SZ (Benedikt Warmbrunn) berichtet.

BAG zu Ersatz von Ermittlungskosten: Im Expertenforum Arbeitsrecht erinnert Rechtsprofessor Arnd Diringer an ein Verfahren, das 2021 beim Bundesarbeitsgericht endete. Der Streit drehte sich darum, ob ein Arbeitgeber die Kosten einer externen Kanzlei ersetzt verlangen kann, die beauftragt wurde, mutmaßliche Pflichtverletzungen eines Mitarbeiters – darunter private Luxusausgaben auf Firmenkosten – aufzuklären. Die Vorinstanzen kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen, doch das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass solche Ermittlungskosten nur erstattungsfähig sind, wenn der Arbeitgeber exakt darlegt, welche konkreten Ermittlungen erforderlich waren. Da diese detaillierte Aufschlüsselung damals fehlte, erhielt der Arbeitgeber keinen Ersatz der Anwaltskosten.

OLG Hamm zu Sachverständigengutachten: Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass ein Gericht die Verantwortung für die Protokollierung einer Beweisaufnahme nicht auf einen Sachverständigen übertragen und dessen Eigendiktat nicht ungeprüft übernehmen darf. Da das Landgericht genau dies getan hatte, habe es seine Pflicht zur eigenständigen Verfahrensleitung und Dokumentation verletzt. Das Urteil wurde deshalb aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. LTO berichtet.

OLG Köln zu Karnevalskonfetti: Das Oberlandesgericht Köln hat im November als Berufungsinstanz entschieden, dass Karnevalist:innen die Reinigungskosten tragen müssen, wenn sie mit einer Konfettikanone fremdes Eigentum verschmutzen. Die Richter:innen sahen in der Konfettiverschmutzung eine Eigentumsbeeinträchtigung, die einen Schadensersatzanspruch auslöst. Es sei unerheblich, dass Konfetti im Karneval üblich ist – wer es verbreite, müsse für die Beseitigung zahlen, so das Gericht laut beck-aktuell (Jannina Schäffer).

LG Hannover – korrupter Staatsanwalt: Der Prozess gegen den hannoverschen Staatsanwalt Yashar G., dem vorgeworfen wird, Ermittlungsgeheimnisse an eine Kokainbande verkauft zu haben, steht offenbar vor einer Wende, da er nun ein Geständnis in Betracht zieht, berichtet die Sa-FAZ (Reinhard Bingener)

LG Hamburg zu "White Tiger": Vor dem Landgericht Hamburg hat am Freitag – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – der Prozess gegen einen heute 21-jährigen begonnen, der unter seinem Foren-Namen "White Tiger" bekannt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in Internetforen gezielt nach psychisch labilen Kindern und Jugendlichen gesucht zu haben, um ihr Vertrauen zu gewinnen und sie dann zu missbrauchen. Er soll sie mit pornografischen Bildern und Videos erpresst und vor laufender Kamera zu Selbstverletzungen gezwungen haben – bis hin zum Suizid. Die Anklage lautet auf Mord, fünffachen versuchten Mord und sexuellen Missbrauch. Insgesamt geht es um mehr als 200 Taten und mehr als 30 Opfer, unter anderem aus Deutschland, Großbritannien, Kanada und den USA. Es berichten Sa-FAZ (Jannis Holl), spiegel.de (Roman Höfner/Alessandra Röder), bild.de (Jan-Henrik Dobers/Kai Feldhaus) und beck-aktuell.

LG Braunschweig zu Tötung der Ehefrau: Weil er seine schlafende Frau mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet hatte, wurde ein 51-jähriger Syrer jetzt vom Landgericht Braunschweig wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte Heimtücke, Grausamkeit und die Nutzung gemeingefährlicher Mittel als Mordmerkmale fest, zudem die besondere Schwere der Schuld. Ein besonderes Motiv konnte in der Verhandlung nicht festgestellt werden. spiegel.de berichtet.

LG Stuttgart zu Tötung einer Bekannten: Wegen des Mordes an einer Studentin ist ein Bosnier vom Landgericht Stuttgart zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Täter kannte sein Opfer nur flüchtig aus dem Fitnessstudio, sie wollte aber keinen näheren Kontakt zu ihm, schreibt spiegel.de. Als die 25-Jährige eine Beziehung mit einem anderen Mann anfing, ermordete der 34-Jährige sie.

LG Berlin II – Pressespiegel: Die Medienplattform Medieninsider verklagt die PMG Presse-Monitor GmbH, weil sie Inhalte des Medieninsiders ohne Lizenz für Pressespiegel benutzt. PMG argumentiert, dass § 49 Urheberrechtsgesetz, der die Erstellung von Pressespiegeln aus Presseartikeln lizenzfrei erlaubt, aus drei Gründen nicht auf den Medieninsider anwendbar sei. Erstens seien die Inhalte durch eine Paywall geschützt, zweitens sei § 49 UrhG nicht auf Onlinemedien anwendbar und drittens berichte Medieninsider nicht “tagesaktuell”. LTO (Pauline Dietrich) erläutert das Verfahren.

LG Hamburg zu Fußball-Ticket-Zweitmarkt: Auch sportschau.de (Tobias Hinderks) berichtet jetzt über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, dass die Ticketplattform Viagogo gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, weil sie Tickets für Spiele des FC St. Pauli ohne klaren Hinweis auf die AGB des Fußballklubs weiterverkauft, die einen kommerziellen Weiterverkauf ausschließen, und damit Zweitkäufer irreführt.

VG Berlin zu Atomtransporten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat, wie LTO berichtet, den Eilantrag des BUND gegen den Transport der Brennstäbe vom Kernforschungszentrum Jülich zum Zwischenlager in Ahaus als unzulässig abgewiesen, weil ein Atommülltransport keine "Anlage" im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist und der Verband daher nicht antragsbefugt gewesen sei. Zudem sah das Gericht auch inhaltlich keine offensichtlichen Rechtsfehler, da die Risikobewertung Sache der Sicherheitsbehörden sei und auf einer ausreichenden Datenbasis beruhe. In der Interessenabwägung habe das öffentliche Interesse an einer zeitnahen Verlagerung des Atommülls überwogen, da die Lagergenehmigung in Jülich bereits seit 2013 abgelaufen ist.

VG Hannover zu Ausreiseverbot: Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Ausreiseverbot gegen einen Mann, der an der "European Fight Night", einem rechtsextremistisch geprägten Kampfsportevent in Sofia, teilnehmen wollte, als rechtmäßig bestätigt. Die Teilnahme hätte nach Einschätzung der Behörden der Stärkung der rechtsextremen Szene gedient und damit eine Gefahr für zentrale Sicherheitsinteressen Deutschlands dargestellt. Das Gericht sah daher das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr als höher an als das private Interesse des Mannes an der Ausreise. beck-aktuell berichtet.

Recht in der Welt

Türkei – Istanbuler Anwaltskammer: Die elf Mitglieder des Vorstands der Istanbuler Anwaltskammer wurden vollständig vom Vorwurf der Terrorpropaganda freigesprochen, nachdem ein international beachteter Prozess gegen sie geführt worden war. Anwalts- und Menschenrechtsorganisationen, darunter auch die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein, begrüßten das Urteil als wichtigen und unerwarteten Erfolg, betonen jedoch, dass die Anwaltschaft in der Türkei weiter erheblichen Repressionen ausgesetzt sei. Beobachter fordern deshalb weiterhin internationale Wachsamkeit und politischen Druck, um rechtsstaatliche Standards im Land zu stärken. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

USA – Grönland: LTO befasst sich mit dem aktuell vom US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump bekundeten Wunsch, Grönland zu einem Teil der USA zu machen, der gegebenenfalls auch – völkerrechtswidrig – durch eine Annexion verwirklicht werden könne. Sowohl die EU, Dänemark und Grönland als auch Teile der Republikanischen Partei kritisieren diese Pläne deutlich, da ein Gebietswechsel die Zustimmung der grönländischen Bevölkerung und Dänemarks erfordern würde. Eine Annexion durch die USA könnte sogar den NATO‑Bündnisfall auslösen und das Verteidigungsbündnis in eine existenzielle Krise stürzen.

USA/Venezuela: Dass die USA im Konflikt mit Venezuela zunehmend auf eine hybride Strategie setzen, bei der nationale Strafnormen, Seerecht und der Vorwurf des "Drogenterrorismus" genutzt werden, um militärische Aktionen und die Beschlagnahme von Öltankern zu rechtfertigen, beschreibt LTO (Max Kolter) unter Bezugnahme auf die jüngsten Festsetzungen von Öltankern vor Venezuela. Ob die US‑Maßnahmen bereits einen bewaffneten Konflikt darstellen, sei unter Experten umstritten, doch die Eskalationsgefahr steige mit jeder weiteren "Wave of Attacks".

USA – Nicolas Maduro: Nun beschreibt auch die Mo-FAZ (Christiane Heil) das Gefängnis, in dem der venezolanische Staatschef Nicolas Maduro inhaftiert ist. Das Metropolitan Detention Center in Brooklyn, kurz MDC, gilt seit der Eröffnung vor mehr als 30 Jahren als überfüllt, verschmutzt und gefährlich.

Nun stellt auch die Mo-SZ (Matthias Kolb) Maduros Rechtsanwalt Barry Pollack vor, der als einer der besten Strafverteidiger der USA gilt. 

USA – Internationale Organisationen: Kritisch bewertet Rechtsprofessorin Jean Galbraith  im Verfassungsblog (in englischer Sprache) den vom amerikanischen Präsidenten Donald Trump angekündigten Rückzug aus zahlreichen internationalen Organisationen als radikale Abkehr vom Multilateralismus. Sie betont, dass viele Austritte rechtlich kompliziert seien und in der Praxis kaum vollständig umgesetzt werden könnten. 

USA – Kanzleimarkt: Die Mo-FAZ (Marcus Jung) beschreibt den Wandel, vor dem US-amerikanische Kanzleien stehen. Laut des “State of the US Legal Market”-Jahresberichtes der Georgetown University und des Thomson Reuters Institutes werden wirtschaftliche Unsicherheiten und technologische Umbrüche eine Art Bruchlinie in der Branche verursachen und sich darüber hinaus die Nachfrage vieler Mandanten ändern.

Belarus – Interpol: Rechtsanwalt Ben Keith und Rechtsanwältin Jacqueline Jahnel argumentieren im Verfassungsblog, dass Belarus Interpol systematisch missbraucht, um politische Gegner:innen im Exil zu verfolgen, indem es gewöhnliche Straftatbestände instrumentalisiert und Informationszugang blockiert, sodass Betroffene ihre Rechte kaum wahrnehmen können. Dadurch geraten europäische Behörden in ein "prozedurales Paradox": Sie müssen einerseits auf internationale Kooperation und gegenseitiges Vertrauen bauen, andererseits aber politisch motivierte Daten herausfiltern, um Menschenrechte wie Non-Refoulement und faire Verfahren zu schützen.

Völkerrecht: Im Editorial des Verfassungsblogs (Maxim Börnemann) wird die ukrainische Stadt Lwiw (Lemberg) als Gegenbild zur politischen Lethargie präsentiert, weil dort trotz Krieg aktiv an demokratischer Erneuerung gearbeitet wird. Ein Verweis auf Hersch Lauterpacht zeige, dass die Stadt ein historisches Zentrum des Völkerrechts ist und dieses Erbe heute bewusst als Auftrag verstanden wird. Lwiw verbinde Transformation, Widerstand und völkerrechtliche Tradition zu einer hoffnungsvollen Alternative zu lähmenden Krisenerzählungen.

Sonstiges

Doktortitel: Die Sa-FAZ (Antonia Hotter) erklärt, warum eine Promotion für Juristinnen und Juristen zwar heute keine formale Voraussetzung mehr für den Einstieg in eine Großkanzlei ist, ihr Wert aber weiterhin nicht zu unterschätzen ist. Besonders in den höchsten Karrierestufen zeige sich, dass promovierte Anwält:innen überproportional häufig an die Spitze gelangen.

"True crime" im Sozialismus: Martin Rath beschreibt in seiner LTO-Kolumne, wie in der DDR und der Volksrepublik Polen über Kriminalität geschrieben wurde und wie politische Vorgaben, Zensur und gesellschaftliche Bedingungen die “True-Crime”- und Pitaval‑Literatur prägten. Dabei zeigt er, dass diese Darstellungen weniger reale Kriminalität abbildeten als vielmehr ideologische Botschaften transportierten und Einblicke in das Selbstverständnis der sozialistischen Staaten geben.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59031 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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