Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Januar 2026: US-Angriff auf Vene­zuela / MV-Jus­tiz­mi­nis­terin ohne Wei­sungs­recht / CSU gegen Umwelt­ver­bände

05.01.2026

Die US-Militäraktion in Venezuela war laut Experten völkerrechtswidrig. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin will das Weisungsrecht nicht mehr ausüben. Die CSU will das Verbandsklagerecht für Umweltverbände abschaffen.

Thema des Tages

USA/Venezuela: Die USA haben in einer Militäraktion den venezolanischen Staatspräsidenten Nicolás Maduro und seine Frau Cilia Flores nach New York verbracht. Der Angriff auf Venezuela und die Entführung des Staatsoberhaupts gelten allgemein als völkerrechtswidrig, denn sie verstoßen ohne Rechtfertigungsgrund gegen das Gewaltverbot der UN-Charta, das die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit jedes Staates garantiert. Dass gegen Maduro in den USA bereits seit 2020 eine Anklage wegen Drogenhandels vorliegt, könne die Militäraktion völkerrechtlich nicht rechtfertigen. Es analysieren Mo-SZ (Ronen Steinke) im Interview mit Rechtsprofessor Christoph Safferling, zdf.de (Kay-Sölve Richter/Nils Metzger) im Interview mit Rechtsprofessor Markus Krajewski, Mo-taz (Christian Rath), tagesschau.de (Christoph Kehlbach)und spiegel.de.

spiegel.de (Benjamin Bidder) stellt den 92-jährigen Richter Alvin Hellerstein vor, der am US-Bundesgericht in Manhattan voraussichtlich für den Fall zuständig sein wird. Hellerstein war einst von Präsident Bill Clinton ernannt worden. 2025 lehnte er den Versuch der Trump-Regierung, Abschiebungen mit dem Alien Enemies Act zu begründen, als verfassungswidrig ab. spiegel.de (Timo Lehmann/Christoph Schult) analysieren die Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): "Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex. Dazu nehmen wir uns Zeit. Maßstab bleibt das Völkerrecht." Merz habe sich offensichtlich mit den EU-Partnern abgesprochen, die sich ähnlich vorsichtig äußerten, um Donald Trump nicht zu verärgern.

Angesichts der bisher zurückhaltenden Reaktionen der europäischen Staaten auf die Vorgänge meint Reinhard Müller (Mo-FAZ), dass sich jeder Rechtsstaat fragen müsse, wie er reagiere. Genauso wichtig sei es, Verbündete nicht zu verprellen, auf die man angewiesen ist. Müller plädiert für ein Beharren auf das Völkerrecht. Die Vereinigten Staaten hätten das Recht, sich gegen Drogenschmuggel zu wehren - aber nicht so. Philip Fabian (bild.de) lobt die US-Militäraktion als "verhältnismäßig". Dem befreiten venezolanischen Volk sei es egal, ob dabei das Völkerrecht "bis aufs letzte Komma eingehalten wurde".

Rechtspolitik

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Die Justizministerin von Mecklenburg‑Vorpommern, Jacqueline Bernhardt (Linke), hat per Erlass erklärt, ihr externes Weisungsrecht gegenüber Staatsanwält:innen nicht auszuüben. Damit werde wieder Schwung in die Diskussion gebracht, ob das externe Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwaltschaften, wie es derzeit in Deutschland ausgestaltet ist, noch zeitgemäß ist oder im Sinne von mehr Unabhängigkeit für die Strafverfolger geändert werden sollte, heißt es bei LTO (Hasso Suliak). In der Diskussion plädiert der Deutsche Richterbund bisher für eine Abschaffung des Weisungsrechtes, während der Deutsche Anwaltverein betont, das deutsche Modell gewährleiste die demokratische Kontrolle der Staatsanwaltschaften und es bestehe keine Veranlassung dieses System der Gewaltenteilung zu verändern.

Verbandsklagen gegen Infrastrukturvorhaben: In einer Beschlussvorlage für die Klausur-Tagung der CSU-Landesgruppe in Kloster Seeon heißt es laut bild.de (Florian Kain/Nikolaus Harbusch), die CSU werde "die Abschaffung des Verbandsklagerechts zum Beispiel von Lobby-Verbänden im Umweltbereich auf EU- und Bundesebene vorantreiben", dabei habe man vor allem Klagen gegen Infrastrukturvorhaben im Blick. Die Deutsche Umwelthilfe entgegnet: "Das Verbandsklagerecht ist europa- und völkerrechtlich gewährleistet."

Wohnungsmiete: Die Mo-SZ (Robert Roßmann) schildert das Dilemma von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Einerseits muss sie das im Koalitionsvertrag getroffene Versprechen, Mieter:innen wirksam vor Überforderung durch immer höhere Mieten zu schützen, erfüllen. Andererseits gibt es beim Eigentümerverband Haus- und Grund sowie beim Koalitionspartner CDU/CSU massiven Widerstand gegen neue mietrechtliche Regulierungen. Außer der Verlängerung der Mietpreisbremse habe Hubig noch nichts ins Bundesgesetzblatt gebracht. Auch in der von Hubig eingesetzten Mietrechts-Kommission seien die Fronten verhärtet, so dass es wohl keine einhelligen Vorschläge geben werde. Die Kommission soll u.a. klären, ob künftig bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse auch ein Bußgeld bezahlt werden soll.

Suizidhilfe: Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, fordert weiterhin eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Der derzeit ungeregelte Zustand sei für Menschen mit Suizidgedanken genauso problematisch wie für Ärztinnen und Ärzte. Reinhard begrüßt deshalb, dass sich seit einiger Zeit erneut eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um einen Kompromissvorschlag bemühe. beck-aktuell berichtet.

Schwarzarbeit: Die Regierung sollte bei ihren Bemühungen, Schwarzarbeit zu bekämpfen auch auf die Privathaushalte schauen, findet Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner spiegel.de-Kolumne. Er betont, dass viele Haushalte ihr eigenes strafbares Verhalten verharmlosten, während sie gleichzeitig moralisch über andere Gruppen urteilten, die Sozialleistungen missbrauchten. Insgesamt sieht er in dieser Doppelmoral und der gesellschaftlichen Akzeptanz von Alltagskriminalität ein bezeichnendes Problem für das moralische Selbstverständnis der Bevölkerung.

Verpackungssteuer: Auch Freiburg hat neben u.a. Tübingen und Konstanz eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt, die seit dem 1. Januar in Kraft ist. Viele weitere Städte prüfen ähnliche Schritte. Wirtschaftsverbände und das Bundesland Bayern lehnen eine solche Steuer jedoch als bürokratisch und belastend ab. Die Sa-FAZ (Katja Gelinski) berichtet.

Es gebe gute Gründe gegen eine Verpackungssteuer, meint Katja Gelinski (Sa-FAZ) in einem separaten KommentarUnternehmen in Deutschland ächzten ohnehin unter der hohen Steuerlast und unter bürokratischem Ballast. Weitere finanzielle Mehrbelastungen drohten der Wirtschaft zudem durch die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung. 

EU: Doktorand Samuel Shannon argumentiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die EU angesichts geopolitischer Herausforderungen tiefgreifende Reformen brauche, diese aber durch das Einstimmigkeitserfordernis der Verträge blockiert werden. Er schlägt vor, dass eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten über einen koordinierten Austritt nach Artikel 50 EUV eine neue, handlungsfähigere Union schaffen könnte, sofern der politische Wille vorhanden ist.

Bürokratieabbau/Digitalisierung: Im Verfassungsblog kritisiert Rechtsprofessor Herwig C. H. Hofmann (in englischer Sprache), dass der Entwurf der Digital‑Omnibus‑Verordnung unter dem Vorwand der "Vereinfachung" Grundrechte beschneide und zusätzliche rechtliche Unsicherheiten schaffe. Besonders die geplante Neudefinition personenbezogener Daten würde den Schutzbereich der DSGVO verengen und zugleich neue komplexe, subjektive Bewertungsebenen einführen. Statt echter Vereinfachung entstünde so ein noch unübersichtlicheres System, das vor allem großen Tech-Unternehmen zugute käme.

Justiz

LG Hamburg zu Fußball-Ticket-Zweitmarkt: Der Hamburger Fußballverein FC St. Pauli hat erfolgreich gegen die Ticketweiterverkaufsplattform Viagogo geklagt. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Ticketplattform gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, weil sie Tickets ohne klaren Hinweis auf die AGB des Fußballklubs weiterverkauft und damit Zweitkäufer irreführt. Der Weiterverkauf ist laut AGB des FC St. Pauli unzulässig, sodass Käufer über die Plattform kein Zutrittsrecht zum Stadion erwerben können. beck-aktuell berichtet.

EGMR zu Ablehnung einer EuGH-Vorlage: Rechtsprofessor Peter Hilpold analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Mitte Dezember, in der festgestellt wurde, dass der BGH das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK verletzt hat, weil er die Ablehnung einer Vorlage an den EuGH nicht ausreichend begründet hatte.

EuGH zu Frontex: Die Dozentin Catharina Ziebritzki analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes W.S. et al and Hamoudi vs Frontex von Mitte Dezember. Erstmals hatte hier das Luxemburger Gericht festgestellt, dass Frontex für mögliche Grundrechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann.

BVerfG und EU-Recht: Der Ex-CSU-Politiker und Rechtsanwalt Peter Gauweiler meint in seiner Mo-Welt-Kolumne, dass der bislang schwerwiegendste Angriff auf das Bundesverfassungsgericht aus Brüssel gekommen sei – als die EU-Kommission wegen des PSPP‑Urteils, in dem Karlsruhe dem EuGH eine Befugnisüberschreitung vorgeworfen hatte, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitete. Gauweiler wirft Andreas Voßkuhle vor, diesen beispiellosen Vorgang in seinem jüngsten Presseinterview unerwähnt zu lassen, obwohl er selbst als damaliger Gerichtspräsident unmittelbar beteiligt war. Zugleich erinnert Gauweiler daran, dass Karlsruhe bereits im Lissabon‑Urteil die demokratischen Strukturmängel der EU klar benannt und rote Linien gezogen habe. Er fordert, dass demokratische Verantwortung und Objektivität auch gegenüber supranationaler Macht gelten müssen – gerade dort, wo sie unbequem seien.

BVerfG 2025: LTO (Max Kolter) wirft einen Blick zurück auf das vergangene Bundesverfassungsgerichtsjahr. Erinnert wird nicht nur an die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin, sondern auch an die Entscheidungen zur Altersgrenze für Anwaltsnotar:innen, zur US-Airbase Ramstein, zum kirchlichen Arbeitsrecht und zum Solidaritätszuschlag. Im Vergleich zu Vorjahren gab es auffallend wenige mündliche Verhandlungen, beide Senate haben viele wichtige Verfahren per Beschluss entschieden.

BGH 2026: Einen Ausblick auf die beim Bundesgerichtshof anstehenden Entscheidungen geben LTO und beck-aktuell. Es wird u.a. um die Frage gehen, ob Mieter:innen mit Untervermietung Gewinne erzielen dürfen, sowie um Klimaklagen gegen Autohersteller. Außerdem entscheidet der BGH über Fälle zu Diskriminierung bei der Wohnungssuche und zur Haftung von Impfstoffherstellern bei möglichen Corona-Impfschäden. Schließlich soll geklärt werden, ob Wohnungseigentümergemeinschaften verpflichtet sind, vor Erhaltungsmaßnahmen Vergleichsangebote einzuholen.

OLG Karlsruhe zu Trennungsjahr: Auch LTO berichtet jetzt über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, in der an der Einhaltung eines Trennungsjahres trotz eines sexuellen Übergriffs des Ehemannes auf die gemeinsame Tochter festgehalten wurde. Einen Härtefall hatte das Gericht hier nicht gesehen.

LG Hamburg zu Entführung der Block-Kinder: Das Landgericht Hamburg hat entschieden, die beiden Verfahren im Zusammenhang mit der Entführung der Block‑Kinder nicht zusammenzuführen, berichtet LTO. Im laufenden Prozess gegen Christina Block hätten bereits 27 Verhandlungstage stattgefunden und eine Verbindung würde erhebliche Verzögerungen verursachen, so das Gericht. Rechtsanwalt Gerhard Strate, Anwalt von Eugen Block, kritisierte diese Entscheidung scharf und wirft dem Gericht vor, das parallel laufende Verfahren gegen Stephan Hensel zu verschleppen.

LG Berlin zu Berichterstattung im Fall Block: Das Landgericht Berlin hat den Eilantrag von Christina Block gegen die Bild-Zeitung wegen deren Berichterstattung über die staatsanwaltliche Vernehmung eines der Entführer vor dessen Aussagen im Prozess selbst abgewiesen. Die Kammer sah die Voraussetzungen der zulässigen Verdachtsberichterstattung als erfüllt an, da ein öffentliches Interesse bestehe und keine unzulässige Vorverurteilung erfolgt sei. Die Berichterstattung habe keine neuen, rufschädigenden Vorwürfe erhoben und ausreichend deutlich gemacht, dass Barkays Aussagen lediglich seine eigene Sicht darstellen. Auch eine Beeinträchtigung des fairen Strafverfahrens konnte Block nicht konkret darlegen, weshalb der Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt sei. LTO (Max Kolter) fasst die Entscheidung zusammen.

LG Darmstadt zu Sachverständigengutachten: Das Landgericht Darmstadt hat die Vergütung eines Sachverständigen auf 0 Euro festgelegt, weil sein Gutachten nach Überzeugung des Gerichts weitgehend von KI erstellt wurde und er die Herkunft des Textes trotz Nachfrage nicht offengelegt hat. So sei bereits der gesamte Stil der Aufmachung als KI-generiert aufgefallen, ebenso sei die Konstruktion durch Hauptsätze mit denselben Satzanfängen ein häufiges Muster bei KI-generierten Texten. Das Gutachten sei damit insgesamt unbrauchbar und entgegen § 407a Abs. 1 ZPO nicht persönlich erstattet, so das Gericht. beck-aktuell berichtet.

VG Brandenburg – Verdachtsfall AfD: Die Brandenburger AfD hat, wie tagesspiegel.de (Marion Kaufmann/Benjamin Lassiwe) berichtet, zwei Klagen gegen das Land Brandenburg zurückgezogen, die sich gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall richteten. "Mit der inzwischen erfolgten Einstufung als 'gesichert rechtsextrem' haben sich die früheren Klagen gegen die Beobachtung als Verdachtsfall erledigt", erklärte Brandenburgs AfD-Chef René Springer am Freitag. Weiterhin vor Gericht anhängig bleibt jedoch die Klage gegen die spätere Hochstufung des Landesverbands zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" durch den Brandenburger Verfassungsschutz.

VG Berlin zu Aufnahme von Afghan:innen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein ehemaliger afghanischer Staatsanwalt keinen Anspruch auf ein Visum hat, weil die Bundesregierung das Aufnahmeprogramm für Personen von der Überbrückungsliste politisch beendet hat. Die frühere Aufnahmezusage gelte nicht als Verwaltungsakt mit Außenwirkung und sei durch die Erklärung des Bundesinnenministeriums vom 10. Dezember 2025 vollständig unwirksam geworden. beck-aktuell berichtet.

BVerwG: Das Bundesverwaltungsgericht strukturiert laut beck-aktuell seine Revisionssenate neu und löst zum 1. Januar 2026 den bisherigen 9. Senat auf. Künftig wird der bisherige 11. Senat als neuer 9. Senat weitergeführt und vor allem Verfahren zum Ausbau von Energieleitungen sowie zum Straßen- und Wegerecht übernehmen. Die weiteren Materien, die vom ehemaligen 9. Senat bearbeitet wurden, werden auf den 4., 7. und 8. Senat umverteilt,

E-Akte in Bayern: Die bayerische Justiz hat die E‑Akte Ende 2025 vollständig an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt, sodass neue Verfahren ab 2026 grundsätzlich nur noch elektronisch geführt werden, berichtet beck-aktuell. Bayern werde die sogenannte "Opt-out"-Lösung nicht in Anspruch nehmen, nach der die Nutzung von Papierakten noch bis 2027 möglich wäre, heißt es aus dem bayerischen Justizministerium.

Recht in der Welt

Schweiz – Brand von Crans-Montana: Die Mo-SZ (Nicolas Freund) portraitiert die Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis, Beatrice Pilloud, die die Ermittlungen wegen der Brandkatastrophe von Crans-Montana leitet. Bei den Ermittlungen geht es um mögliche Versäumnisse bei Brandschutz und den Kontrollen und um Verantwortlichkeiten. Der Fall gelte als der schwierigste ihrer bisherigen Karriere und verlange von ihr eine Mischung aus Härte und Fingerspitzengefühl, während sie zugleich mit bereits bestehender Kritik an ihrer oft überforderten Behörde und an früheren Entscheidungen umgehen müsse.

Ungarn – Rechtsstaatlichkeit: Ungarn verliert erneut den Anspruch auf EU‑Hilfen in Milliardenhöhe, weil die Regierung unter Viktor Orbán zentrale Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzt und notwendige Reformauflagen bis Ende 2025 nicht umgesetzt hat, berichtet beck-aktuell. Die festgestellten Verstöße betrafen etwa Defizite bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und in der Korruptionsbekämpfung, Interessenkonflikte sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Betroffen sind mehr als eine Milliarde Euro aus Programmen zur Förderung strukturschwacher Regionen, zusätzlich bleiben weitere Milliardenbeträge eingefroren. Ungarn drohen ohne Reformen künftig noch größere finanzielle Verluste.

Russland/Ukraine – eingefrorenes Vermögen: Rainer Hank (FAS) kritisiert in seiner Kolumne, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit seinem Plan, russisches Staatsvermögen für den Wiederaufbau der Ukraine zu nutzen, populistisch argumentiert hatte, obwohl er genau weiß, dass das völkerrechtlich kaum haltbar gewesen wäre, denn für Reparationen bräuchte es einen völkerrechtlichen Vertrag, den Russland, das sich als Sieger versteht, wohl kaum unterschreiben würde. Merz habe lediglich den Wunsch vieler Deutscher bedient, selbst nicht für die Kosten des Krieges aufkommen zu müssen. Der Autor plädiert dafür, den Bürgern ehrlich zu sagen, dass Eigentumsschutz auch für Schurkenstaaten gilt und Europa den Wiederaufbau wohl aus eigener Tasche bezahlen muss.

Sonstiges

Meinungsfreiheit: Fatina Keilani (Mo-Welt) betont, dass die Meinungsfreiheit in einer Demokratie auch umstrittene Tatsachenbehauptungen schütze, solange keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie kritisiert staatliche und halbstaatliche Versuche, bestimmte Deutungen als "Desinformation" zu brandmarken und damit den öffentlichen Diskurs einzuengen. Solche Eingriffe gefährdeten aus ihrer Sicht die demokratische Streitkultur, weil Wahrheit erst im offenen Austausch entstehe und nicht vom Staat festgelegt werden dürfe.

KI und juristischer Berufseinstieg: Rechtsanwalt Marc Ohrendorf beschreibt auf beck-aktuell, wie KI den Berufseinstieg in der juristischen Branche grundlegend verändert, indem sie klassische Einstiegsaufgaben übernimmt und dadurch neue Anforderungen an Sichtbarkeit, Kommunikation und strategisches Denken stellt. Für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger bedeute das zweierlei: Die Freiheit, eigene Themen und Laufbahnformen zu entwickeln, wachse, es steige aber auch die Notwendigkeit, sich aktiv zu positionieren. Der Rechtsmarkt suche nicht mehr primär verlässliche Zuarbeit, sondern Persönlichkeiten, die fachliche Substanz mit technologischer und kommunikativer Kompetenz verbinden. 

Titanic-Anwältin: Gabriele Rittig, seit 40 Jahren Anwältin der Satirezeitschrift Titanic, schildert im Interview mit der Sa-SZ (Ronen Steinke) ihre Erfahrungen mit satirischen Rechtsstreitigkeiten und erklärt, warum Humor vor Gericht so schwer zu verteidigen ist. Sie betont, dass Richter:innen Witze sehr unterschiedlich verstehen und Satire dann kaum eine Chance habe, wenn man ihren Kern erst erklären muss. Zugleich warnt sie, dass eine zunehmend empfindliche gesellschaftliche Stimmung die Freiheit der Satire weiter einschränken könnte.

Rechtsgeschichte – rechtsextremer Angriff in Eisleben: Die Mo-SZ (Annette Ramelsberger) erinnert an den Fall der syrischstämmigen Familie Abdullah, die 2012 auf einem Frühlingsfest in Eisleben von drei Rechtsextremen schwer verletzt wurde. Erst nach öffentlichem Druck und Kritik an der Staatsanwaltschaft kam es 2013 zu einem Prozess vor dem Landgericht Halle, wo die Täter wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt wurden. Die damalige Richterin Ursula Mertens führte später das Verfahren gegen den Rechtsradikalen Stephan Balliet, der versucht hatte, die Synagoge in Halle zu stürmen.

Rechtsgeschichte – Kommafehler: Martin Rath erläutert auf LTO an mehreren Beispielen, welche teilweise schwerwiegenden rechtlichen Auswirkungen eine fehlende Interpunktion haben kann.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58976 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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