Die juristische Presseschau vom 1. und 2. Januar 2026: Hun­derte Fest­nahmen in der Ber­liner Sil­ves­ter­nacht / Macron plant Social-Media-Verbot für unter 15-Jäh­rige / Deut­sche Jour­na­listen in Vietnam ver­ur­teilt

02.01.2026

Nach den Festnahmen der Silvesternacht werden schnelle Strafverfahren gefordert. Frankreich plant nun auch ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren. Gericht in Hanoi verurteilte Journalisten, die in Deutschland leben.

Thema des Tages

Angriff auf Einsatzkräfte: Die Berliner Polizei hat in der Silvesternacht 430 Personen festgenommen und rund 800 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es ging vor allem um Verstöße gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte schnelle Gerichtsverfahren. "Die Täter müssen mit einer schnellen Verurteilung innerhalb weniger Tage rechnen"; schnelle Verfahren seien "viel wichtiger" als härtere Strafen. Auch Bundespolizei-GdP-Chef Andreas Roßkopf forderte “schnelle Gerichtsverfahren mit konsequenten Strafen”. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm erklärte: "Wer unsere Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste attackiert, muss spüren, dass dieses Land seine Beschützer schützt mit der vollen Härte des Rechts". Welt (Klaudia Kade), n-tv.de, tagesspiegel.de und spiegel.de berichten.

Rechtspolitik

Klarnamenpflicht: Kritisch kommentiert Ronen Steinke (SZ) Forderungen nach einer Klarnamenpflicht im Internet. Eine solche Pflicht würde zwar einzelne Täter leichter identifizierbar machen, insgesamt aber die freie Meinungsäußerung einschränken und der Demokratie schaden. Steinke betont, dass viele Menschen aus berechtigten Gründen anonym in sozialen Medien auftreten möchten – etwa um sich vor Schülern, Arbeitgebern oder langfristigen digitalen Spuren zu schützen. Eine Klarnamenpflicht sei auch nicht mit einem Vermummungsverbot auf einer Demonstration vergleichbar, so Steinke, denn "natürlich muss niemand, der an einer Demo teilnimmt, ein Namensschild tragen oder sich gar irgendwo mit seinen persönlichen Daten vorab registrieren".

Volksverhetzung: Auch die Welt (Ricarda Breyton) berichtet jetzt über die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die es ermöglichen will, Volksverhetzern künftig für bis zu fünf Jahre das passive Wahlrecht zu entziehen, sofern sie zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Zudem soll die Übernahme öffentlicher Ämter, beispielsweise in der Justiz, verhindert werden können.

Das sei keine Kleinigkeit, kommentiert Fatina Keilani (Welt), denn darin liege eine "Verschiebung von einer 'Strafe für Worte' zum 'Ausschluss von politischer Teilhabe wegen Worten'". Im Ergebnis entscheide der Staat mithilfe des Strafrechts, wer politisch noch tragbar sei und wer nicht. "Das passt in die aktuelle Logik, in der "Hass und Hetze" und "Delegitimierung" bereits strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn es häufig am Schluss nicht zu einer Verurteilung kommt. Der Zweck der Einschüchterung wird in jedem Fall erreicht", warnt Keilani.

Wohnraummiete: Wie jetzt auch die taz (Jasmin Kalarickal) berichtet, sieht der von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigte Gesetzentwurf vor, dass Vermieter Möblierungszuschläge künftig transparent ausweisen müssen, diese sich am Zeitwert orientieren und bei voll möblierten Wohnungen pauschal 5 % der Nettokaltmiete betragen dürfen. Kurzzeitmietverträge sollen nur noch einmalig für maximal sechs Monate und nur bei besonderem Anlass möglich sein, während die Erhöhung bei Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten auf jährlich 3,5 % begrenzt werden soll. Zudem soll der Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug gestärkt und die Wertgrenze für vereinfachte Modernisierungsmieterhöhungen auf 20.000 Euro angehoben werden. Der Gesetzentwurf werde derzeit im Kabinett abgestimmt.

Entgelttransparenz: Nun stellt auch die Welt die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz vor, die die EU-Staaten bis Mitte 2026 umsetzen müssen. Ziel ist, den Gender Pay Gap zu verringern. Die zuständige Gleichstellungsministerin Karin Prien (CDU) will die EU-Richtlinie "eins zu eins" umsetzen. Arbeitgeber müssen danach künftig u. a. Einstiegsgehälter offenlegen, dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Einkommen fragen und größere Unternehmen müssen regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten. Während Gewerkschaften die Maßnahmen als notwendig begrüßen, warnen Arbeitgeber vor erheblicher Bürokratie und Eingriffen in bestehende Tarifstrukturen. 

Justiz

BGH 2025: LTO (Markus Sehl) fasst neun wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2025 zusammen. So befasste sich das Karlsruher Gericht unter anderem mit einer Beschaffenheitsvereinbarung beim (Oldtimer-)Autokauf, einer überhöhten Anwaltsgebühr und dem "Rangsdorfer Hausdrama". Es ging bei Letzterem um eine fehlerhafte Versteigerung eines Grundstücks und den Umfang des Ersatzanspruches der rechtmäßigen Eigentümer gegen die vermeintlichen Ersteigerer, die auf dem Grundstück ein Haus bauten.

Recht in der Welt

Frankreich – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: In Frankreich soll es nach australischem Vorbild ebenfalls ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige geben. zeit.de berichtet, dass Präsident Emmanuel Macron in der kommenden Woche dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vorstellen will. Geplant sei, dass das Verbot im September in Kraft treten soll.

USA – IStGH-Sanktionen: Mit seinen Sanktionen gegen Richter und Staatsanwälte in Den Haag konterkariere US-Präsident Donald Trump das Völkerrecht, schreibt Heribert Prantl in seiner SZ-Kolumne. Die US-Regierung werfe dem Gericht vor, was sie selbst praktiziere: Machtmissbrauch – und spricht vom "bösartigen Verhalten" einer "bankrotten Institution" namens Internationaler Strafgerichtshof. Prantl kritisiert die Bundesregierung und die EU, weil sie keine konkreten Maßnahmen zum Schutz des Gerichtshofs eingeleitet haben. 

Vietnam – Verfahren gegen Journalisten: Das Volksgericht in Hanoi verurteilte fünf Journalisten, darunter zwei in Deutschland lebende Publizisten, wegen angeblicher "staatsfeindlicher" Informationsverbreitung zu langen Haftstrafen. Grundlage der Urteile waren Veröffentlichungen interner Regierungsdokumente sowie regierungskritische Recherchen, die nach vietnamesischem Strafrecht als Straftaten gegen den Staat gewertet werden. Menschenrechtsorganisationen betonen, dass die Aktivitäten der Journalisten nach deutschem und internationalem Recht von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, und fordern eine klare politische Reaktion der Bundesregierung auf Vietnams extraterritoriale Repression. Die taz (Marina Mai) berichtet. 

Sonstiges

Aufnahme von Afghan:innen: Nach Darstellung der Bundesregierung befinden sich noch 300 bis 450 Afghan:innen in Pakistan, die nach Deutschland kommen dürfen. Sie haben Aufnahmezusagen aus dem Bundesaufnahmeprogramm oder dem Ortskräfteverfahren, müssen aber noch die Sicherheitsprüfungen vollständig durchlaufen. Im Jahre 2025 waren 756 Personen im Rahmen der Aufnahmeprogramme aus Afghanistan nach Deutschland eingereist. Seit Mai 2021 waren etwa 37 600 Personen aus Afghanistan über die Aufnahmeverfahren nach Deutschland gekommen. Das berichtet die SZ (Tobias Matern).

Die taz (Natalie Mayroth) hat mit dem afghanischen Staatsanwalt Idris Rahmani gesprochen, der 2024 mit einer deutschen Aufnahmezusage im Rahmen der Menschenrechtsliste nach Pakistan geflohen ist. Die Bundesregierung lehnte am 12. Dezember seine Aufnahme ab, so dass ihm nun die Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan droht. Er war als Militärstaatsanwalt direkt an Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Taliban und andere bewaffnete Gruppen beteiligt und muss bei einer Rückkehr um sein Leben fürchten.

Prorussische Propaganda: Die SZ (Josef Kelnberger/Ronen Steinke) gibt einen Überblick über Maßnahmen der EU gegen Personen, denen die Verbreitung russischer Desinformation und prorussischer Propaganda vorgeworfen werden. Grundlage ist ein Beschluss des EU-Ministerrats von Oktober 2024 gegen "Russian Destabilizing Activities". Auf dieser Grundlage wurden bereits 17 Organisationen und 59 Personen auf die EU-Sanktionsliste gesetzt, viele davon erst Mitte Dezember 2025, darunter der Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud und der französische Gründer der Webseite Stratpol Xavier Moreau. Sie dürfen in der EU keine Konten mehr eröffnen darf und niemand darf mehr mit ihnen Geschäfte machen. Die russischen Sender RT und Sputnik dürfen schon seit März 2022 nicht mehr in der EU verbreitet werden.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. und 2. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58967 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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