Justizministerin lehnt Vorschlag von Voßkuhle ab. Kurt Ebert bleibt Musterkläger im Wirecard-Anleger-Verfahren. Während der Kita-Eingewöhnung gibt es keinen Anspruch auf Lohnersatz.
Thema des Tages
Klarnamenpflicht: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt eine Klarnamenpflicht im Internet ab. "Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig". Auslöser der Diskussion war der Vorstoß des früheren BVerfG-Präsidenten Andreas Voßkuhle, der meinte, dass die Gesellschaft die "Verrohung im Netz" auf Dauer nicht aushalte. Eine gesetzliche Umsetzung einer Klarnamenpflicht im Internet sei zwar "nicht ganz einfach", aber "verfassungsrechtlich zulässig", so Voßkuhle. Unterstützung für seinen Vorstoß erhielt Voßkuhle von Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler), Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) und Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Es berichten u.a. tagesspiegel.de (Daniel Friedrich Sturm), handelsblatt.com (Dietmar Neurer), taz.de, stern.de (Martin Debes) und spiegel.de.
Rechtspolitik
Entgelttransparenz: Die Mo-FAZ (Katja Gelinsky) stellt den aktuellen Sach- und Debattenstand um die Umsetzung der Europäischen Entgelttransparenzrichtlinie dar. Unternehmen sollen danach künftig zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Arbeitgeberverbände sehen darin eine Bedrohung der Tarifautonomie und kritisieren den bürokratischen Mehraufwand. Ein Gesetzentwurf ist für Anfang 2026 angekündigt.
In einem separaten Kommentar sieht Katja Gelinsky (Mo-FAZ) eine drohende Aufweichung der Tarifautonomie. Noch gelte hierzulande die gesetzliche Vermutung, dass tarifliche Vergütungssysteme nicht diskriminieren, weil die Sozialpartner einen fairen Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen schafften. Diese für die Wettbewerbsfähigkeit zentrale Regelung drohe nun aber zu kippen oder abgeschwächt zu werden – auch auf Betreiben des Deutschen Gewerkschaftsbundes, kritisiert Gelinsky.
Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: Die Sa-taz (Johanna Henkel-Waidhofer) beschreibt, dass sich die CDU Baden-Württemberg zwar viele Jahre mit gesetzlichen Maßnahmen gegen Partnerschaftsgewalt schwer getan hat, nun aber mit Grünen, SPD und FDP die elektronische Fussfessel sogar zur Erzeugung von Bewegungsbildern nutzen will, um so Opfer noch besser zu schützen, als es in anderen Bundesländern vorgesehen ist.
Justiz
BayObLG zu Wirecard-Anleger:innen: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Antrag von Kläger:innen zurückgewiesen, den Hauptkläger Kurt Ebert im großen Musterprozess der Wirecard-Anleger:innen abzuberufen, berichtet die Sa-FAZ (Mark Fehr). Trotz Kritik an seiner Rolle sieht das Gericht keine Gründe, warum er die Interessen der vielen Kläger:innen nicht weiter vertreten könne, und betont die ohnehin extreme Komplexität des Verfahrens.
LG Frankenthal zu Kita-Eingewöhnungszeit: Das Landgericht Frankenthal hat laut spiegel.de entschieden, dass Eltern keinen Anspruch auf Lohnersatz für die Kita‑Eingewöhnungszeit haben, weil dies im Sozialgesetzbuch nicht vorgesehen sei. Eine Mutter aus Ludwigshafen hatte geklagt, da sie ihre Elternzeit wegen der verspäteten Platzvergabe verlängern musste und dadurch Einkommen verlor.
BVerfG: Rechtsprofessor Uwe Volkmann kritisiert in der Mo-FAZ, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen rein nach juristischen und logischen Kriterien treffe und dabei die politischen Folgen oft ignoriere. Er nennt als Beispiel die Entscheidung zur Triage-Regelung, bei der das Gericht dem Bund die Zuständigkeit absprach und sie den Ländern überließ, was zu uneinheitlichen und schwierigen Lösungen führen könne. Volkmann kritisiert, dass das Gericht sich streng an den Wortlaut des Grundgesetzes hält, ohne die praktischen Auswirkungen zu berücksichtigen. Dadurch werde das politische System geschwächt, weil wichtige Fragen offen bleiben und die Verantwortung unklar verteilt sei. Insgesamt sieht Volkmann das Bundesverfassungsgericht in einem überholten Denkstil gefangen, der dem modernen Bedarf an einer ausgewogenen Verbindung von Recht und Politik nicht mehr gerecht werde.
EGMR: Die Menschenrechtsanwältin Margarita S. llieva kritisiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass mehrere europäische Staaten durch politischen Druck, öffentliche Einflussnahme und gezielte Delegitimierung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dessen Unabhängigkeit verletzten und damit einen Akt der "Missachtung des Gerichts" begingen. Sie fordert, dass der Gerichtshof solche Angriffe als konventionswidrig einstufen und eigene Sanktionsmechanismen entwickeln soll, um so seine Autorität zu schützen und die Staaten zur Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien zu verpflichten.
EGMR 2025: LTO (Franziska Kring) fasst neun wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus diesem Jahr zusammen. Es ging u.a. um illegale Pushbacks in Griechenland, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Leichtathletin Caster Semenya und die gewaltsame Auflösung von Massenprotesten in Georgien.
EuGH 2025: LTO (Pauline Dietrich) wirft den Blick auf sieben wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2025, vom Diesel-Abgasskandal über die Lebensbedingungen von Asylbewerber:innen bis zu Schiedssprüchen im Sport.
BVerwG 2025: LTO (Hasso Suliak) fasst zehn wichtige Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen des ablaufenden Jahres zusammen. Es ging in Leipzig unter anderem um die Zuständigkeit bei Klagen gegen Bundestagsbeschlüsse, um Flüchtlingsüberstellungen nach Griechenland und die Aufhebung des Vereinsverbots der "Hammerskins Deutschland".
BAG 2025: Zwölf wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus 2025, die man kennen sollte, nennt LTO (Tanja Podolski): Die Richter:innen befassten sich u.a. mit der Entgeltgleichheit, Zuschlägen für Mehrarbeit, dem Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem digitalen Zugangsrecht.
BSG 2025: 13 wichtige Entscheidungen, die das Bundessozialgericht 2025 getroffen hat, zählt LTO (Tanja Podolski) auf: zum Unfallschutz im Pausenraum, in der Kliniktoilette oder als Kandidat bei "Wetten, dass...?".
LG Hamburg zu Berichterstattung über Remigrationstreffen/Correctiv: welt.de (Benjamin Stibi) beleuchtet den Disput zwischen Correctiv-Reportern und LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann, der sich nach dessen kritischen Anmerkungen zur jüngsten Entscheidung des Landgerichts Hamburg zum Correctiv-Bericht über das so genannte Potsdamer Remigrationstreffen entsponnen hat. Die Hamburger Richter:innen hatten Correctiv Recht gegeben und die weitere Verbreitung des im Bericht enthaltenen zusammenfassenden Vorwurfes eines "Masterplans zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern" bzw. einer "Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern" als Meinungsäußerung erlaubt. Zimmermann hatte in seiner Kommentierung dem Gericht vorgeworfen, auszublenden, dass andere Medien die falsche Zusammenfassung als Tatsachenäußerung verstanden, woraufhin ihm ein Correctiv-Reporter in einem offenen Brief seinerseits vorwarf, dazu beizutragen, das menschenwürdewidrige Konzept der "Remigration" bis tief in die bürgerliche Mitte weiter zu verharmlosen.
VG Dresden zu Weiterleitung journalistischer Anfragen: Auch die Welt (Benjamin Stibi) berichtet jetzt über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, in der die Weitergabe einer Presseanfrage an die Verteidigung von Robert Habeck in einem diesen betreffenden Verfahren als unrechtmäßig gerügt wird. Die "einseitige" Berücksichtigung von Habecks Interessen durch die Staatsanwaltschaft werde "dem Bedeutungsgehalt der Pressefreiheit und des Recherchegeheimnisses" nicht gerecht, so das Gericht.
Tierrecht 2025: In einem Jahresrückblick beleuchtet beck-aktuell (Timothy B. Heinle) gerichtliche Fälle aus dem Tierrecht: Immer wieder ging es um artgerechte Haltung, etwa bei einsamen Herdentieren, streitenden Hähnen oder einem zu großen Minischwein im Wohngebiet. Auch Haftungsfragen spielten eine Rolle, von einem verletzten Wallach über einen Pitbull mit Maulkorbpflicht bis hin zu einer Ziege, die eine Tierpark-Besucherin umstieß. Zudem befassten sich die Gerichte mit Konflikten zwischen Mensch und Natur sowie mit skurrilen Situationen wie Stürzen über Hundeleinen oder einem Fasan, der einen Motorradbeifahrer traf.
Antisemitismus vor Gericht: Im Verfassungsblog meint Rechtsprofessorin Reut Yael Paz (in englischer Sprache), dass deutsche Gerichte Antisemitismus zwar bekämpfen wollen, aber rechtlich oft keinen klaren Maßstab dafür haben. Zu oft offenbare die rechtliche Reaktion auf Antisemitismus weniger über das Leben jüdischer Menschen oder den Nahen Osten als über Deutschland selbst – eine Asymmetrie, die nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich sei, da sie die Präsenz, Erfahrung und Handlungsfähigkeit von Juden und anderen Minderheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb Deutschlands an den Rand schiebe, schreibt Paz.
Personalmangel in der Staatsanwaltschaft: Der Deutsche Richterbund kritisiert laut spiegel.de erneut, dass Deutschlands Strafverfolgungsbehörden chronisch unterbesetzt und technisch schlecht ausgestattet seien, was insbesondere organisierter Kriminalität zugutekomme. Laut Verband fehlten bundesweit rund 2000 Staatsanwält:innen, über eine Million Verfahren stauten sich, und komplexe Fälle endeten häufig wegen Ressourcenmangels in Deals statt in vollständiger Aufklärung. Die Landesregierungen ließen viele Milliarden Euro für den Staat liegen, weil sie zu einseitig auf die Personalkosten der Strafverfolgung fixiert seien, kritisierte DRB-Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn. "Dabei würde jeder zusätzliche Euro, der in mehr Ermittler zur besseren Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität fließt, am Ende mehrfach in die Staatskasse zurückfließen".
Recht in der Welt
USA – Justiz: Im Interview mit spiegel.de (Philipp Kollenbroich) sprechen die Buchautor:innen Carol Leonnig und Aaron C. Davis darüber, wie Donald Trump das US‑Justizsystem politisch unter Druck setze und umgestalte. Sie schildern, wie bereits in Trumps erster Amtszeit die Trennung zwischen Weißem Haus und Justizministerium erodierte und wie er erst recht seit Anfang 2025 gezielt Loyalist:innen installiert habe, um Ermittlungen zu beeinflussen. Beide warnen, dass zentrale Institutionen inzwischen geschwächt sind und nur noch die Bundesgerichte Trump Grenzen setzen könnten.
USA – Justizministerin Pam Bondi: Die Mo-SZ (Charlotte Walser) portraitiert US‑Justizministerin Pam Bondi und kritisiert ihren Umgang mit den Epstein‑Akten. Obwohl das Gesetz eine vollständige Veröffentlichung bis zum 19. Dezember vorsah, habe das Ministerium lediglich einen kleinen, teils geschwärzten Teil der Unterlagen vorgelegt und bereits publiziertes Material zeitweise wieder entfernt. Die SZ verweist zudem auf Bondis enge politische Loyalität zu Präsident Trump, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Strafverfolgung nährt und nach Ansicht ihrer Kritiker:innen dem Justizministerium bereits erheblichen Schaden zugefügt hat.
USA – Nationalgarde in Chicago: Der US-Supreme Court hat, wie jetzt auch spiegel.de berichtet, einen Eilantrag von Präsident Donald Trump abgelehnt und damit eine Gerichtsentscheidung bestätigt, die den Einsatz der Nationalgarde in Chicago vorerst untersagt. Damit darf Trump die Nationalgarde dort nicht gegen den Willen von Stadt und Bundesstaat Illinois einsetzen, während die Gerichte weiter über die Rechtmäßigkeit entscheiden.
Österreich – René Benko: Die Mo-SZ (Michael Kläsgen/Uwe Ritzer) berichtet, dass René Benko weiterhin in Untersuchungshaft sitzt und die Wiener Wirtschafts‑ und Korruptionsstaatsanwaltschaft in insgesamt 14 Ermittlungssträngen wegen schwerer Wirtschaftsdelikte ermittelt. 2026 dürften erstmals die komplexeren Vorwürfe – darunter mutmaßlicher Betrug an Mitinvestor:innen – vor Gericht landen. Trotz zweier bereits erfolgter Urteile stehe die eigentliche juristische Aufarbeitung erst am Anfang.
Klimaklagen: Im Interview auf spiegel.de (Julia Köppe) erläutert die MPI-Juristin Jannika Jahn, dass Klimaklagen weltweit stark zunehmen, weil sie Aufmerksamkeit erzeugen und politischen Druck für strengere Klimaschutzmaßnahmen schaffen. Gerichte seien ein wichtiges Korrektiv zu den oftmals eher kurzfristigen Interessen von Politik und Wirtschaft. Jahn hält es für wahrscheinlich, dass künftig verstärkt auch besonders vom Klimawandel betroffene Staaten Schadensersatzklagen erheben, obwohl der juristische Nachweis der Verantwortlichkeit nach wie vor komplex bleibe.
Juristische Ausbildung
Cold Case Lab: Nun stellt auch die Mo-SZ (Christoph Koopmann) das Cold Case Lab der Universität Köln vor. Jurastudierende bearbeiten hier echte, ungelöste Mordfälle und werten dafür tausende Seiten alter Ermittlungsakten digital aus. Mithilfe daraus folgender Analysen werden Täter‑ und Tathergangshypothesen erstellt, die dann den Strafverfolgungsbehörden ggf. neue Impulse geben können.
Sonstiges
Udo Di Fabio im Interview: Im Gespräch mit bild.de (Luisa Volkhausen) äußert sich der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio über Freiheit und die Frage, wie viel Regulierung die Gesellschaft verträgt. Außerdem warnt er vor einer "Verfeindlichung der demokratischen Kultur". Zu einem AfD-Verbotsverfahren meint er, dass er derzeit noch nicht sicher sei, ob die Voraussetzungen bereits gegeben seien. "Vielleicht sollte man das Pulver lieber trocken halten, weil man es womöglich später noch benötigt."
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
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Die juristische Presseschau vom 25. bis 29. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58945 (abgerufen am: 17.02.2026 )
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