Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Dezember 2025: Gesetz­ent­wurf für IP-Adressen-Spei­cherpf­licht / BVerwG hebt Ham­mers­kins-Verbot auf / Cor­rectiv-Aus­sage über "Mas­ter­plan zur Remi­g­ra­tion" zulässig

22.12.2025

Bundesjustizministerin Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung in die Ressortabstimmung gegeben. Das BVerwG hat das Hammerskins-Verbot aufgehoben. Das LG Hamburg hat eine Klage gegen Correctiv abgewiesen.

Thema des Tages

Vorratsdatenspeicherung:  Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung an die übrigen Ministerien verschickt. Internetanbieter sollen verpflichtet werden, IP‑Adressen für drei Monate zu speichern. Die Polizei soll die Daten bei Bedarf abfragen können. Eine Beschränkung auf bestimmte Straftaten ist nicht vorgesehen. Die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Hubig betont, dass die Maßnahme die Strafverfolgung stärke und verfassungskonform sei. Datenschützer:innen warnen dagegen vor möglichen Grundrechtsverletzungen. Das Gesetz soll schon im Frühjahr im Bundestag beschlossen werden. bild.de (Nadja Aswad), Mo-FAZ (Daniel Deckers), Welt (Ricarda Breyton), LTO (Markus Sehl) und spiegel.de berichten.

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung sei ein "Kampf um einen Popanz", findet Reinhard Müller (Mo-FAZ). Es sei nie so gewesen und werde auch künftig nicht so sein, dass der Staat die Daten all seiner Bürger anlasslos zentral horte und die Bürger zu gläsernen Untertanen mache. Dass Internetanbieter nun ausschließlich IP-Adressen drei Monate speichern sollen, sei eine Rückkehr zur Normalität, ein Gebot eines freiheitlichen Staates, der sich nicht selbst aufgebe.

Rechtspolitik

Wohnungsmiete: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den jährlichen Anstieg von Indexmieten auf 3,5 Prozent begrenzen. Zudem sollen Vermieter bei möblierten Wohnungen künftig transparent ausweisen müssen, wie sich Grundmiete und Möblierungszuschlag zusammensetzen, wobei für Vollmöblierung eine Pauschale von fünf Prozent vorgesehen ist. Kurzzeitmietverträge sollen auf maximal sechs Monate begrenzt werden, damit die Mietpreisbremse nicht länger durch fortlaufende Kurzzeitvermietungen umgangen werden kann. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat sie vor einigen Tagen in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben. Insgesamt zielt das Maßnahmenpaket darauf ab, Mieter:innen besser zu schützen und bestehende Schlupflöcher im Mietrecht zu schließen. Mo-FAZ (Helmut Fricke) und Mo-SZ (Tim Frehler) berichten.

KI in der Strafverfolgung: Die Polizeien in Deutschland, Frankreich und Luxemburg erweitern ihre Befugnisse zum Einsatz von KI, jedoch ohne einheitliches oder kohärentes Regulierungskonzept, was zu erheblichen Risiken für Grundrechte führe, so die Doktoranden Marius Kühne und Andreas Kanakakis im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Während das Bundesverfassungsgericht in Deutschland klare verfassungsrechtliche Anforderungen an automatisierte Datenanalysen formuliert hat, setzen die Bundesländer diese sehr unterschiedlich um, teils mit detaillierten Begrenzungen, teils mit weitreichenden Freiräumen. Frankreich und Luxemburg konzentrieren sich vor allem auf KI-gestützte Videoanalyse, wobei beide Länder rechtliche Rahmen schaffen, die zwar begrenzt erscheinen, aber politisch offen für spätere Ausweitungen sind. Insgesamt zeigt sich europaweit ein fragmentiertes Bild, das erst durch die Umsetzung des EU-AI Acts und künftige Leitlinien stärker harmonisiert werden könne.

Justiz in Thüringen: In Thüringen betreibe die AfD eine Delegitimierung der Justiz, schreibt die FAS (Markus Wehner). Es soll der Eindruck entstehen, dass die Justiz von der Politik abhängig sei und dass Justiz, Regierung und Parlament ein “Kartell” bildeten. Der AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke weise immer wieder darauf hin, dass "solches Unrecht beseitigt werde, wenn die AfD erst mit absoluter Mehrheit regiere". Als Beispiele für die AfD-Strategie werden die Blockade des Thüringer Richterwahlausschusses und die Anzeige gegen den Landesverfassungsrichter Jörg Geibert genannt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Erfurter Landtag, Andreas Bühl, erkennt in der Strategie ein klares Ziel der AfD: "Sie will die Spaltung so vorantreiben, dass sie bei der nächsten Wahl die Mehrheit bekommt. Das Land würde sich dann vollkommen verändern, zulasten einer pluralen Gesellschaft".

Justiz

BVerwG zu Hammerskins: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums aus dem September 2023 gegen den Verein "Hammerskins Deutschland" aufgehoben, weil nicht nachgewiesen werde konnte, dass tatsächlich eine bundesweite "Hammerskins"-Dachorganisation existiert hat, die hätte verboten werden können. Laut Vereinsgesetz kann das Bundesinnenministerium nur überregional tätige Vereine verbieten. Für ein Verbot selbständiger regionaler Hammerskins-Chapter wären die Landesinnenminister:innen zuständig. Ob die vorgebrachten Verbotsgründe gegen die rechtsextremistischen "Hammerskins" - sie seien gegen die Verfassungsordnung, die Völkerverständigung und die Strafgesetze gerichtet - berechtigt sind, wurde vom BVerwG nicht geprüft. taz.de (Christian Rath)LTO und spiegel.de berichten.

Ronen Steinke (Sa-SZ) erinnert daran, dass nach dem Compact-Verbot bereits das zweite Verbot eines rechtsextremistischen Vereins aus der Amtszeit der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben wurde. "Es ist peinlich für das Bundesinnenministerium, dass es in diesem leider so wichtigen Feld offenbar nicht professionell zu navigieren in der Lage ist." Christian Rath (taz.de) kritisiert, dass die Bedenken wegen eines fehlenden Hammerskins-Gesamtvereins, die sich jetzt in der Entscheidung des BVerwG realisierten, bereits vor vielen Jahren vom Verfassungsschutz geäußert worden waren, aber von Faeser nicht ernst genommen wurden. Beim Vorgehen gegen Rechtsextremist:innen, auch die AfD, dürfe nicht unterschätzt werden, dass die Justiz ihre Aufgabe ernst nehme.

LG Hamburg zu Berichterstattung über Remigrationstreffen/Correctiv: Das Landgericht Hamburg hat eine Klage gegen die Rechercheplattform Correctiv abgewiesen. Die Kläger – der Jurist Ulrich Vosgerau sowie der Initiator des sogenannten Remigrationstreffens in Potsdam, Gernot Mörig – wollten die zusammenfassenden Kernaussagen eines Correctiv-Berichtes über dieses Treffen untersagen lassen. Das Gericht entschied nun, dass die Formulierung, es sei dort über einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gesprochen worden, im Bericht enthalten bleiben dürfe. beck-aktuell (Anna Herr) berichtet.

Felix W. Zimmermann (LTO) wirft dem LG Hamburg vor, die Correctiv‑Formulierung zum angeblichen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" fälschlich als bloße Meinung einzustufen, obwohl zahlreiche Medien sie als Tatsachenbehauptung verstanden haben. Das Gericht blende damit die tatsächliche Wirkung der Aussage aus und ersetze die Perspektive des Durchschnittslesers durch eine eigene, realitätsferne Interpretation. Zudem kritisiert er, dass die Richter den Medien unzutreffend unterstellen, sie hätten sich nur aus prozesstaktischen Gründen auf Correctiv berufen, statt sich mit der massenhaften Fehlinterpretation auseinanderzusetzen. Insgesamt sieht Zimmermann im Urteil eine Ermutigung zu irreführender Berichterstattung, die populistischen Akteuren nütze und den öffentlichen Meinungsbildungsprozess beschädige. Ähnlich sieht es André Zuschlag (Mo-taz). Von der wohl größten Klage gegen Correctiv bleibe, dass die Berichterstattung juristisch wohl weitgehend sauber war, "journalistisch hingegen – ein bisschen weniger". Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) meint, dass Correctiv die Ereignisse in Potsdam emotional überhöht habe und dadurch mehr Alarm ausgelöst wurde, als die Fakten hergaben. 

BVerfG zu kirchlichem Arbeitsrecht: In seiner Analyse der Egenberger-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wendet sich der Postdoktorand Benedikt Riedel im Verfassungsblog gegen die These einer "Deflationierung" der Ultra-vires-Kontrolle und argumentiert stattdessen, dass diese Kontrolle als notwendiges und unionsrechtlich verankertes Instrument institutionell gefestigt werden müsse. Er argumentiert, dass die Begrenzung des Anwendungsvorrangs des EU‑Rechts kein deutscher Sonderweg ist, sondern in vielen Mitgliedstaaten verfassungsrechtlicher Standard und Ausdruck demokratischer Legitimation. Abschließend plädiert der Autor für ein prozeduralisiertes, dialogorientiertes Verfahren zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, um Kompetenzkonflikte rechtlich geordnet und demokratisch abgesichert zu lösen.

BGH zu Ex-Audi-Chef Stadler: Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen gegen die Urteile des Landgerichts München, mit denen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und zwei weitere Angeklagte im Dieselskandal Bewährungsstrafen und Auflagen verhängt wurden, abgewiesen. Das berichtet die Sa-SZ (Stephan Radomsky). Damit ist das Verfahren jetzt rechtskräftig abgeschlossen. 

BAG zu Betriebsratsvergütung: Betriebsratsmitglieder, die eine Gehaltserhöhung wegen einer fiktiven Beförderung fordern, die sie ohne Betriebsratstätigkeit erhalten hätten, können sich für den Nachweis ihrer Qualifikation auch auf Fähigkeiten berufen, die sie während ihrer Betriebsratstätigkeit erworben haben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht laut beck-aktuell im August.

OLG Frankfurt/M. zu Becker-Fotos: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass ein Balkonfoto von Boris Beckers Ehefrau Lilian de Carvalho Monteiro nicht veröffentlicht werden darf, ein an der Tankstelle aufgenommenes Foto jedoch zulässig ist. Das Gericht begründet dies damit, dass das Balkonfoto die Privatsphäre verletzt, da sich die Frau im Urlaub in einem geschützten Moment befand und nicht mit einer Aufnahme rechnen musste. Das Tankstellenfoto hingegen zeige sie im öffentlichen Raum und trage zur Berichterstattung über ein Thema von allgemeinem Interesse bei, nämlich den Kontrast zwischen Beckers Insolvenzverfahren und dem luxuriösen Lebensstil des Paares. LTO berichtet.

VGH Mannheim zu Table-Dance-Bar: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Berufung der Stadt Stuttgart gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen und bestätigt, dass eine Table-Dance-Bar im Erdgeschoss eines Gebäudes mit darüber liegendem Bordell kein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist. Nach Ansicht des Gerichts werden die Bar und das Bordell trotz räumlicher Nähe wirtschaftlich und rechtlich getrennt betrieben, sodass für die Bar keine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz erforderlich ist. Auch dass in der Bar Gespräche zur Anbahnung sexueller Dienstleistungen stattfinden könnten oder Prostituierte dort verkehren, reiche nicht aus, um sie als Prostitutionsgewerbe einzustufen. LTO berichtet.

LG Köln zu Cum-Ex-Kronzeuge Steck vs. Anwälte: Das Landgericht Köln hat die Klage des früheren Cum‑Ex‑Kronzeugen Kai‑Uwe Steck gegen seine ehemaligen Anwälte abgewiesen, weil es keine arglistige Täuschung über die Folgen einer Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft erkennen konnte. Die Richter betonten, dass die hohen Honorare wirksam vereinbart wurden und Stecks Verteidigungsstrategie letztlich erfolgreich war, da er trotz schwerer Vorwürfe nur eine Bewährungsstrafe erhielt. Das HBl (Sören Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet.

LG Frankfurt/M. zu Cum-Ex/Fortis Bank: Das Landgericht Frankfurt hat am Freitag zwei ehemalige Bank-Manager wegen ihrer Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften der Fortis Bank verurteilt, berichtet die Sa-FAZ. Thomas S. wurde wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt, während Peter H. zwei Jahre und sechs Monate Haft erhielt. Der Fall ist Teil umfassenderer Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.

LG Aachen zu gefilmten Vergewaltigungen: Das Landgericht Aachen hat gegen einen Mann eine achteinhalbjährige Haftstrafe verhängt, der über Jahre seine Ehefrau heimlich betäubte und vergewaltigte, seine Taten filmte und die Videos ins Internet stellte. Er wurde unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen verurteilt. Der Fall in Aachen weise Parallelen zum Fall Pelicot in Frankreich auf, heißt es im entsprechenden Bericht auf spiegel.de.

LG Arnsberg zu Mord auf Spielplatz: Weil er einen 14-Jährigen mit einem Messer erstochen hat, ist ein 17-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Er habe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt, argumentierte das Landgericht Arnsberg. Die Tat ereignete sich im Mai auf einem Spielplatz in Menden im Sauerland. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab es nachts einen Streit mit mehreren Personen, wobei der Angeklagte den 14-Jährigen so schwer verletzte, dass er wenig später im Krankenhaus starb. spiegel.de berichtet.

VG Dresden zu Weiterleitung journalistischer Anfragen: Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass die Staatsanwaltschaft unrechtmäßig eine journalistische Anfrage des "Tagesspiegels" an die Verteidigung von Robert Habeck weitergeleitet hat, was einen Eingriff in die Pressefreiheit darstelle. Die Richter betonen, dass dadurch Identität und Rechercheabsichten des Journalisten offengelegt wurden und dies eine abschreckende Wirkung auf kritische Recherchen haben könne. Eine rechtliche Notwendigkeit für die Weitergabe bestand laut Gericht nicht. tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) berichtet.

StA Berlin – "Deutschland erwache": Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Publizisten Norbert Bolz gem. § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage am Freitag eingestellt, berichtet die Sa-FAZ (Michael Hanfeld). Damit beende die Staatsanwaltschaft "eine Peinlichkeit", die mit einem Hinweis der Meldestelle "Hessen gegen Hetze" auf einen Tweet von Bolz begonnen hatte. Bolz hatte auf eine taz-Überschrift ironisch mit dem Satz "Gute Übersetzung von ,woke‘: Deutschland erwache!" reagiert, was zu Ermittlungen wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen inklusiver einer Hausdurchsuchung führte. Die Hessische Landesregierung will nun die Meldestelle "Hessen gegen Hetze" reformieren. 

Recht in der Welt

USA – IStGH-Sanktionen: Die USA haben Sanktionen jetzt auch gegen den georgischen Richter beim Internationalen Strafgerichtshof Gotscha Lortkipanidse verhängt, nachdem er als Mitglied einer Rechtsmittelkammer den Haftbefehl gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu bestätigt hatte. Der Georgier ist inzwischen der achte von insgesamt achtzehn Richtern, die von den USA persönlich sanktioniert wurden. Angesichts der auffälligen Zahl von Richterinnen und Richtern, die sich im Fall Netanjahu überraschend krankgemeldet oder selbst für befangen erklärt und um Versetzung gebeten hätten, lasse sich fragen, ob sich die Attacken der USA auf die Richterinnen und Richter nicht doch auszahlen, kommentiert Ronen Steinke (Mo-SZ).

Ukraine/Russland – Eingefrorene russische Vermögen: LTO und beck-aktuell fassen jetzt auch die Ergebnisse der Einigung der EU-Mitgliedstaaten für eine finanzielle Unterstützung der Ukraine zusammen. Anders als ursprünglich vorgesehen soll dabei nun doch noch nicht das eingefrorene russische Vermögen als Darlehen an die Ukraine verliehen werden.

Im Interview mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) erläutert Rechtsanwältin Katja Göcke die Risiken, die eine Enteignung der von der EU eingefrorenen staatlichen russischen Gelder geborgen hätte, die Rolle von Euroclear und warum Belgien Widerspruch erhoben hatte. Eine direkte Enteignung wäre völkerrechtlich problematisch, meinte Göcke. "Würde man darauf zugreifen, wäre das ein sehr gefährlicher Präzedenzfall".

USA – Richterin Hannah Dugan: Die US-Richterin Hannah Dugan wurde schuldig gesprochen, die Festnahme eines mexikanischen Einwanderers behindert zu haben, indem sie sich Bundesbeamten widersetzte und dem Mann half, das Gerichtsgebäude zu verlassen. Der Fall ist politisch umstritten – Kritiker werfen der Regierung Trump vor, ein Exempel statuieren zu wollen. Dugan drohen bis zu fünf Jahre Haft; sie selbst hat sich bislang nicht öffentlich zum Urteil geäußert. spiegel.de berichtet.

USA – Trump vs. BBC: Die Sa-SZ (Michael Neudecker) analysiert die Klage von Donald Trump gegen die BBC vor einem Gericht in Miami, in der Trump zehn Milliarden US-Dollar Schadenersatz wegen eines Schnittfehlers in einer BBC-Dokumentation fordert und erläutert ausführlich, warum die Klage Teil von Trumps Strategie ist, Medien mit hohen Schadensersatzforderungen einzuschüchtern und als PR-Instrument zu nutzen. 

USA/Venezuela: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert in seiner spiegel.de-Kolumne, dass die USA vor Venezuela militärisch agieren und dies mit Drogenbekämpfung begründen, obwohl solche gezielten Tötungen nach Ansicht des Autors völkerrechtswidrig sind. Historische Beispiele sollen zeigen, dass der „War on Drugs“ regelmäßig genutzt wurde, um rechtliche Grenzen zu umgehen. Der Autor bewertet die Einstufung von Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" als juristisch unsinnige Vermischung von Straf-, Kriegs- und Völkerrecht, die Gewalt legitimieren soll. Zudem sieht er in der Einstufung der Maduro-Regierung als "terroristische Organisation" einen Missbrauch rechtlicher Kategorien zur Rechtfertigung einer möglichen Intervention.

Juristische Ausbildung

KI-Einsatz bei Hausarbeiten: Jan David Hendricks und Fabien Josten berichten auf LTO-Karriere über den Versuch, ChatGPT eine Hausarbeit schreiben zu lassen. Ziel war es, zu testen, inwieweit schon heute frei zugängliche generative KI-Tools die in der deutschen Juristenausbildung klassischen Hausarbeiten als Prüfungsformat infrage stellen. Die entstandene Hausarbeit wurde zusammen mit den anderen Hausarbeiten an vier nicht eingeweihte Korrektoren verteilt und erzielte im Durchschnitt ein Ergebnis von 5,75 Punkten.

Sonstiges

Meinungsfreiheit: Ex-Bundesverfassungsrichter Peter Müller warnt in seiner SZ-Kolumne davor, dass immer mehr Menschen in Deutschland das Gefühl haben, ihre politische Meinung nicht mehr frei äußern zu können, was den demokratischen Diskurs gefährlich verenge. Er betont, dass Meinungsfreiheit auch "abwegige, polemische und unanständige Meinungen, soweit dadurch nicht gegen Gesetze verstoßen wird", schütze und dass Probleme offen angesprochen werden müssten, ohne sie vorschnell als populistisch oder rassistisch abzutun. Er warnt vor einer Tabuisierung missliebiger Positionen und einer Verengung des demokratischen Diskurses, die dazu führen würden, dass sich diejenigen, die sich in diesem Diskurs nicht wiederfänden, aus der demokratischen Mitte verabschiedeten.

Migration und Kriminalität: Im FAZ-Einspruch kritisiert Rechtsprofessor Tobias Singelnstein einen früheren Text von Elisa Hoven und Frauke Rostalski zum Anteil von Migranten an der Kriminalitätsstatistik. Er plädiert für eine differenziertere Betrachtungsweise: die vermeintlich "eindeutigen Zahlen" und "klaren Befunde" aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, von denen im Text die Rede ist, seien bei genauerem Hinsehen alles andere als eindeutig und bedürften gerade deshalb der Einordnung.

Stolleis-Sammelband: Daniel Damer (FAS) hat den Sammelband zur Würdigung des 2021 verstorbenen Rechtshistorikers Michael Stolleis gelesen. Insgesamt bewertet der Rezensent den Band als informativ und ausgewogen, da er sowohl die Leistungen als auch die Kontroversen um Stolleis differenziert beleuchte. 

Deutsch-isländische Rechtsanwältin: Mit der ersten Rechtsanwältin mit deutschem Staatsexamen auf Island, Christiane Bahner, hat LTO-Karriere (Pauline Dietrich) gesprochen. 

Rechtsgeschichte – "Gottgläubige" Nazis: Martin Rath zeigt auf LTO, wie "gottgläubig“ im NS-Staat zu einem politischen Marker für Regimetreue wurde, nach 1945 als Indiz für NS‑Nähe in Gerichts- und Behördenverfahren nachwirkte und heute Fragen nach dem Wandel von Religiosität und staatlicher Ordnung aufwirft.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58928 (abgerufen am: 16.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen