Russland verklagte belgische Firma Euroclear vor Moskauer Schiedsgericht. Die StA Dresden hat die Ermittlungen gegen Robert Habeck wegen Verleumdung des BSW gem. § 153a StPO eingestellt. Reddit klagt vor dem High Court in Australien.
Thema des Tages
EU/Russland – Eingefrorene Vermögen: Die EU-Staaten haben das in der EU festgesetzte russische Vermögen dauerhaft eingefroren. Per EU-Verordnung wurde eine Rückübertragung von in der EU festgesetzten Mitteln nach Russland unbefristet verboten. Die Gelder sollen als Sicherheit für einen Reparationskredit an die angegriffene Ukraine dienen. zdfheute.de (Miriam Hantzsche) berichtet.
Die russische Zentralbank hat deshalb die belgische Firma Euroclear, die den Großteil des Geldes verwaltet, vor einem Schiedsgericht in Moskau verklagt. Das Verfahren könnte von russischer Seite genutzt werden, um in Russland noch vorhandenes europäisches Kapital als Ausgleich zu sichern. beck-aktuell berichtet.
Rechtspolitik
Kinder-Prozessrechte: Das Deutsche Kinderhilfswerk will, dass die Rechte von Kindern in Gerichtsprozessen stärker berücksichtigt werden, schreibt LTO (Tanja Podolski). Besonders hervorgehoben werden die Rechte auf Beteiligung, Information und Schutz, die in vielen Verfahren – etwa Familien-, Straf- oder Asylverfahren – für Kinder relevant sind. Trotz Fortschritten gebe es weiterhin große Lücken bei altersgerechten Informationen, qualifizierten Fachkräften und technischer Ausstattung, weshalb Maßnahmen wie Videovernehmungen und eine bessere Ausbildung dringend notwendig seien.
Asyl: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) betont im Interview mit der WamS (Ricarda Breyton/Alexander Dinger/Philipp Woldin), dass das neue europäische Asylsystem ab Mitte 2026 Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Menschen aus Ländern mit geringer Schutzquote vorsieht. Er verweist darauf, dass Abschiebungen trotz Einschränkungen durch die Europäische Menschenrechtskonvention erleichtert werden, etwa durch Drittstaatenlösungen, da das bisherige Verbindungselement zu solchen Staaten aufgehoben werden soll. Zudem kündigt er an, dass Deutschland bis 2027 keine Migrant:innen aus dem europäischen Solidaritätsmechanismus aufnehmen muss, da es bereits erhebliche Beiträge geleistet habe. Schließlich erklärt er, dass Ukrainer:innen künftig wie andere Asylbewerber:innen behandelt werden und ihr Schonvermögen rechtlich auf 200 Euro reduziert wird, wobei Luxusgüter wie Autos oder Uhren als Vermögen angerechnet werden.
Klimaschutz: Ex-Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio betont in der WamS, dass das Grundgesetz zwar Schutzpflichten gegenüber Leben, Gesundheit und auch gegenüber künftigen Generationen kennt, aber die höchste Priorität der Sicherung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt. Klimaziele wie die angestrebte Klimaneutralität bis 2045 dürften daher nicht dazu führen, dass rechtliche Prinzipien wie Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit oder freie Wahlen relativiert werden. Di Fabio warnt, dass eine übersteigerte moralische Aufladung der Klimapolitik die verfassungsrechtliche Ordnung schwächen könnte, wenn sie über die Grundprinzipien der Demokratie gestellt werde.
Heizung: Nun argumentiert auch die Mo-SZ (Michael Bauchmüller), dass eine Streichung der Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz, wonach neue Heizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie verwenden, gegen EU-Recht verstoßen würde. Angeführt werden unter Berufung auf die Anwältin Laura Radimeczky-Krekel die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III und die Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD.
Gewalt gegen Frauen: Im Interview mit der Sa-taz (Patricia Hecht) betont die Juristin Dilken Çelebi vom Deutschen Juristinnenbund (djb), dass Gewalt an Frauen nicht, wie oftmals behauptet, ein importiertes Problem ist, sondern ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Sie kritisiert, dass die Kölner Silvesternacht 2015/16 zwar eine Reform des Sexualstrafrechts beschleunigte, die Debatte jedoch stark rassistisch aufgeladen wurde und strukturelle Ursachen wie Armut oder eine überforderte Polizei kaum Beachtung fanden. Gleichzeitig mussten feministische Forderungen wie „Nein heißt Nein“ gegen die Vereinnahmung durch populistische Diskurse verteidigt werden. Çelebi fordert eine Weiterentwicklung hin zu "Ja heißt Ja", um die sexuelle Selbstbestimmung unabhängig von der Herkunft der Täter und Betroffenen klarer zu schützen.
Justiz
StA Dresden – Robert Habeck: Die Ermittlungen gegen Robert Habeck wegen angeblicher Verleumdung von BSW und Sahra Wagenknecht wurden nach Zahlung einer Geldauflage von 12.000 Euro gem. § 153a StPO eingestellt, berichtet LTO. Die Staatsanwaltschaft Dresden begründete die Einstellung mit den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine Verurteilung in solchen Fällen sowie dem geringen öffentlichen Interesse. Im Wahlkampf 2024 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck über das BSW gesagt, dieses würde sich "für seine Meinung bezahlen lassen", im Internet "Stimmen kaufen" und "Trollarmeen aufbauen".
EuGH – unerlaubte Sportwetten/Tipico: Eigentlich hatte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs für den 11. Dezember die Verkündung seiner Schlussanträge zu unerlaubten Sportwetten angekündigt, hat das aber nun laut Mo-FAZ (Gregor Brunner) auf den Februar 2026 verschoben. Kläger befürchten, dass Tipico Co. Limited im Falle von Urteilen nicht zahlungsfähig wäre. Denn, obwohl das Unternehmen hohe Gewinne erzielt hat, wurden große Summen als Dividenden an die maltesische Muttergesellschaft ausgeschüttet, sodass im deutschen Tochterunternehmen kaum Reserven verbleiben.
BGH zu Gruppe S.: Nun berichtet auch beck-aktuell über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Gründung von terroristischen Vereinigungen. Konkret ging es um die Gründung der rechtsextremistischen Gruppe S.
OLG München – Korruption durch Aserbaidschan: Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer weist laut LTO im Prozess vor dem OLG München die Vorwürfe zurück, von Aserbaidschan für sein Abstimmungsverhalten in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bestochen worden zu sein. Er betonte, niemals Geld oder andere Vorteile für pro-aserbaidschanische Reden oder Handlungen erhalten zu haben, und bezeichnet die Anklage als "Fake News" sowie als konstruiertes Narrativ der Ermittler. In einem ersten Prozess zur sogenannten Aserbaidschan-Affäre hatte das Münchener Oberlandesgericht bereits den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
LG Düsseldorf zu versuchter Tötung an Ex-Freundin: Ein 20-jähriger Deutscher wurde vom Landgericht Düsseldorf zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt, weil er seine Ex-Freundin nach einer Trennung mit fast 190 km/h gegen einen Baum gefahren hatte. Er habe Suizid begehen und seine Ex-Freundin mit in den Tod reißen wollen, befand das Gericht, das zwar den Vorwurf des versuchten Mordes nicht als erwiesen ansah, die Tat aber als versuchten Totschlag wertete und der schwer verletzten Frau 10.000 Euro Schmerzensgeld zusprach. Der Angeklagte wollte die Trennung nicht akzeptieren, hatte die Tat angekündigt und laut Gutachter aus Unreife gehandelt. spiegel.de berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Nun berichten auch WamS (Per Hinrichs) und LTO (Peyman Khaljani) über den Fortgang des Strafprozesses gegen Christina Block, in dem am 25. Verhandlungstag weiterhin der Hauptzeuge David Barkay, mutmaßlicher Kopf der Entführergruppe, aussagte. Er belastete dabei nicht nur Christina Block selbst, sondern auch ihren Vater Eugen Block, den er als "Patriarchen" bezeichnete und dessen angebliche Beteiligung er schilderte.
VG Darmstadt zu Richterin mit Kopftuch: Der Doktorand Adil Demirkolar kritisiert auf LTO das Urteil des VG Darmstadt, mit dem ein Kopftuchverbot für eine Richterin bestätigt wurde. Die Entscheidung stütze sich auf übersteigerte Neutralitätserwartungen, die über das hinausgingen, was verfassungsrechtlich geboten sei. Der bloße Anschein mangelnder Neutralität reicht nicht aus, um die Religionsfreiheit einzuschränken. Zudem hält er die Berufung auf die negative Religionsfreiheit für problematisch, da das bloße Sichtbarwerden religiöser Symbole keine unzumutbare Beeinträchtigung darstelle. Insgesamt sieht er darin eine unverhältnismäßige Einschränkung der individuellen Glaubensfreiheit und eine faktische Benachteiligung muslimischer Bewerberinnen.
EuGH: Die Assistenzprofessor:innen Tommaso Pavone und Silje Synnøve Lyder Hermansen sowie die Doktorandin Louisa Boulaziz untersuchen im Verfassungsblog (in englischer Sprache) anhand neuer Daten, ob der EuGH systematisch Unternehmen bevorzugt oder eher individuelle Rechte stärkt. Zwar gebe es mehr Urteile zugunsten von Unternehmen, doch dies liege daran, dass sie häufiger klagten, und nicht an einer institutionellen Voreingenommenheit. Individuen, die soziale und Grundrechte geltend machen, hätten sogar höhere Erfolgschancen, weil der Gerichtshof aktiv versuche, Machtungleichheiten auszugleichen und solche Fälle besonders hervorhebe.
Personalmangel in der Justiz: Die Länder starten eine Kampagne, um mehr Nachwuchs für die Justiz zu gewinnen, und betonen die Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaats. Mit dem Slogan "Unser Recht braucht Dich" sollen junge Menschen für juristische Berufe begeistert werden, berichtet beck-aktuell.
Urteilsanonymisierung durch KI: Das KI-Tool JANO soll künftig Gerichtsentscheidungen automatisch anonymisieren, indem es personenbezogene Daten erkennt und zur Schwärzung vorschlägt, berichtet beck-aktuell. Bereits am Landgericht Darmstadt im Einsatz, soll es die Justiz in Hessen und Baden-Württemberg entlasten, da die Anonymisierung nicht mehr vollständig händisch erfolgen muss. Dadurch könnten mehr Urteile veröffentlicht werden, während die endgültige Kontrolle weiterhin bei Justizmitarbeitenden bleibt.
Recht in der Welt
Australien – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Das Onlineforum Reddit hat beim australischen High Court, dem obersten Gericht des Landes, Klage gegen das am Mittwoch in Kraft getretene Verbot von sozialen Medien für Nutzer:innen unter 16 Jahren eingereicht. Das US-Unternehmen beantragte die Aufhebung des Gesetzes. Reddit bezeichnete das Verbot als "ungültig, weil es die implizite Freiheit der politischen Kommunikation verletzt". Im vergangenen Monat hatten bereits zwei Teenager eine Klage eingereicht, die im Februar verhandelt werden soll. zeit.de berichtet.
Russland – IStGH: Ein Moskauer Gericht hat mehrere Vertreter des Internationalen Strafgerichtshofs in Abwesenheit zu langen Haftstrafen verurteilt, berichtet beck-aktuell. IStGH-Chefankläger Karim Khan wurde zu 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, neun Jahre davon in einem Gefängnis und der Rest in einer Strafkolonie für Schwerverbrecher. Er habe von Februar bis März 2022 illegale Strafverfahren gegen russische Staatsbürger eingeleitet. Der IStGH habe zudem rechtswidrige Haftbefehle erlassen. Acht Richter:innen des IStGH wurden zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und 15 Jahren verurteilt.
Österreich – Kopftuchverbot: Das österreichische Parlament hat mit großer Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das Mädchen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs in Schulen verbietet, berichtet die Sa-SZ (Vinzent-Vitus Leitgeb). Die Regierung begründet die Regelung mit dem Schutz der Kinder in einer "wichtigen Entwicklungsphase", während Kritiker – insbesondere die Grünen – die Verfassungsmäßigkeit anzweifeln.
EGMR – Migration und Menschenrechte: Durch den politischen Druck, den mehrere Staaten derzeit auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen dessen Rechtsprechung zum Schutz von Migrant:innen ausüben, sieht die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) den Gerichtshof in einem Dilemma. Konkret wird von neun Staaten ein größerer Spielraum für Abschiebungen von verurteilten Straftätern gefordert sowie eine flexiblere Handhabung von Pushbacks an den EU-Außengrenzen. Entscheidet der Gerichtshof nun aus plausiblen Gründen zugunsten der Staaten, dann könne ihm das als Einknicken ausgelegt werden, tut er das nicht, laufe er Gefahr, politisch in eine Ecke gestellt zu werden und dass seine Entscheidungen nicht befolgt werden.
Großbritannien – Kanzleifusion: Die Mo-FAZ (Marcus Jung) berichtet über die geplante Fusion der britischen Anwälte von Taylor Wessing mit der US-Kanzlei Winston & Strawn, wodurch eine neue angloamerikanische Einheit mit einem Jahresumsatz von rund 1,7 Milliarden Dollar entstehen könnte. Während Winston & Strawn vor allem ihr globales Netzwerk ausbauen will, versprechen sich die Briten durch den Zusammenschluss besseren Zugang zum US-Markt, dem größten Rechtsmarkt weltweit. Für die deutschen Anwälte von Taylor Wessing soll das Ausscheiden der Briten laut Geschäftsführungsangaben keine Auswirkungen haben.
Sonstiges
Resilienz der Justiz: Im Interview mit dem Verfassungsblog (Friedrich Zillessen) macht die US-Soziologieprofessorin Kim L. Scheppele deutlich, dass autoritäre Populist:innen weltweit ähnliche Strategien anwenden, um die Justiz zu schwächen und unter ihre Kontrolle zu bringen. Sie beschreibt, dass US-Präsident Donald Trump durch eine Mischung aus legalistischen Maßnahmen wie zahlreichen Executive Orders und willkürlichen Einschüchterungen die Gewaltenteilung untergrabe. Ein zentrales Element sei die Delegitimierung der Gerichte, die als elitär oder parteiisch dargestellt werden, obwohl sie für den demokratischen Machtwechsel unverzichtbar sind. Schließlich betont sie, dass systematische Analyse und Kenntnis dieser Bedrohungen helfen, Verwundbarkeiten früh zu erkennen und Solidarität im Widerstand gegen autokratische Entwicklungen zu fördern.
Automatisierte Datenauswertung/Palantir: "Abstand halten" rät Dietmar Neuerer (Hbl) dem deutschen Staat in Bezug auf die Software Palantir. "Wer solche Systeme einkauft, übernimmt auch ein bestimmtes Sicherheitsverständnis. Wenn dieses aus einem Weltbild stammt, das autoritäre Züge trägt, kann das zur Belastung für den Rechtsstaat werden", warnt der Autor und meint damit den Palantir-CEO Alex Karp, dessen Aussagen beispielsweise zur deutschen Migrationspolitik sich in Tonlage und Inhalt auffallend mit Positionen der AfD deckten.
Digitale Dienste: Daphne Keller von der Stanford University widmet sich im Verfassungsblog (in englischer Sprache) der im Digital Services Act enthalten Pflicht für große digitale Plattformen, Wissenschaftler:innen Zugang zu Plattformdaten zu geben. Sie beschreibt, um welche Daten es aus ihrer Sicht geht.
Auskunftsrecht der Presse: Es entstehe eine Kontrolllücke, wenn Politiker:innen weitgehend selbst bestimmen, ob Treffen als privat oder dienstlich gelten und damit Auskunftsverpflichtungen umgangen werden können, stellt tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) fest. Gerichte fordern deshalb eine Gesamtschau aller Umstände, um zu prüfen, ob vermeintlich private Treffen möglicherweise einen amtlichen Charakter haben.
"Alles für Deutschland"/Weidel: Nun befasst sich auch Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner spiegel.de-Kolumne, mit der Äußerung von Alice Weidel (AfD) zu der gem. § 86a StGB strafbaren SA-Parole "Alles für Deutschland". Mit ihrer Formulierung "Ja, Alles für Deutschland – Ja und?" habe sie sich die Parole wohl zu eigen gemacht.
RAin Anne Grewlich: In der Reihe "Most wanted" stellt LTO (Stefan Schmidbauer) im Interview die Ashurst-Co-Managing-Partnerin Anne Grewlich vor. Sie leitet das europäische Global Loans und Global Markets-Team der Kanzlei und berät insbesondere in den Bereichen Akquisitionsfinanzierung und Corporate Lending.
Rechtsgeschichte – Gleichheitsgebot: Die Sa-taz (Yannik Achternbosch) erinnert an die 1986 gestorbene Politikerin Elisabeth Selbert und ihre Verdienste bei der Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz. Die Verfassungsänderung hatte zur Folge, dass das Familienrecht überarbeitet wurde.
Rechtsgeschichte – Berufsfreiheit: Martin Rath beschreibt auf LTO wie ein Friseur Ende der 1950er-Jahre ohne Genehmigung einen Zigarettenautomaten aufstellte und dadurch das Bundesverfassungsgericht veranlasste, das "Gesetz über die Berufsausübung im Einzelhandel" zu überprüfen. Dieses Gesetz verlangte einen allgemeinen Sachkundenachweis selbst für einfache Tätigkeiten wie das Befüllen eines Automaten, was das Gericht 1965 als unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz einstufte.
Rechtsgeschichte – NS-Staat: Sebastian Felz vom "Forum Justizgeschichte" hat für beck-aktuell die NS-Gesamtdarstellung des Nationalsozialismus von Götz Aly gelesen und eine Rezension aus der Perspektive des (Un-)Rechts veröffentlicht. In "Wie konnte das geschehen" untersucht Aly die Bedingungen, die Weltkrieg und Völkermord ermöglichten, und zeigt, wie das Recht der "Volksgemeinschaft" zur Grundlage von Unrecht und Gewalt wurde. Insgesamt würdigt Felz das Werk als umfassende Deutung des NS-Staates, die die Verbindung von sozialstaatlicher Verlockung und tödlichem Terror deutlich macht.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58861 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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