Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Dezember 2025: Ende vom Pflicht­an­walt bei Abschie­be­haft / Zweiter Benko-Pro­zess / X soll 120 Mio. Euro zahlen

08.12.2025

Am Freitag hat der Bundestag weitere Schritte zur "Migrationswende" verabschiedet. Vor dem Landesgericht Innsbruck muss sich ab Mittwoch auch Nathalie Banko verantworten. EU-Kommission ahndete DSA-Verstöße durch X mit einer Millionenstrafe.

Thema des Tages

Abschiebehaft / Asyl/Herkunftsstaaten / Einbürgerung: Der Bundestag hat am Freitag in einem gemeinsamen Gesetz mehrere Änderungen im Migrations- und Asylrecht beschlossen. So wurde der erst 2024 von der Ampel-Koalition eingeführte Anspruch auf einen staatlich finanzierten Pflichtanwalt für die Entscheidung über die Anordnung von Abschiebehaft wieder gestrichen. Anwaltsverbände kritisieren das als Abbau von Rechtsstaatlichkeit. Außerdem wird der Bundesregierung die Einstufung "sicherer Herkunftsstaaten" per Rechtsverordnung ermöglicht. Bisher war hierfür ein Gesetz mit Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Neu eingeführt wurde außerdem eine zehnjährige Sperre für die Einbürgerung, wenn Antragsteller im Verfahren täuschen oder falsche bzw. unvollständige Angaben machen. Während Union, SPD und AfD zustimmten, lehnten Grüne und Linke das Gesetz ab; die Neuregelung zu den Herkunftsstaaten verstoße gegen Artikel 16a GG, der ein Gesetz mit Zustimmung des Bundesrats vorschreibe. Sa-FAZ (Mona Jaeger), taz.de (Christian Rath)spiegel.debeck-aktuell und LTO berichten.

All diese Schritte seien sinnvoll, kommentiert Stephan Klenner (Sa-FAZ). Die Neuerung erschwere es den Grünen, durch ihre Regierungsbeteiligungen in sieben Ländern die Migrationswende im Bundesrat zu verschleppen, meint er und rät der Partei, "sich von ideologischem Ballast in Migrationsfragen zu befreien".

Rechtspolitik

IMK-Ergebnisse: Über die Beschlüsse der Herbstkonferenz der Innenminister:innen berichten LTO und beck-aktuell. Die sechs Asylzentren an Flughäfen und Seehäfen mit insgesamt 340 Plätzen sollen vom Bund finanziert werden. Dort soll das neue, durch die GEAS-Reform eingeführte Außengrenzverfahren praktiziert werden, insbesondere für Antragsteller:innen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent. Zur Sicherheit im Stadion wurde nun vor allem eine bundesweit einheitliche Umsetzung von Stadionverboten nach klaren Standards beschlossen. Ansonsten wollen die Innenminister:innen mehr auf Dialog statt auf Konfrontation setzen. Zur Frage, welche Folgen eine AfD-Mitgliedschaft für Beamt:innen und Waffenbesitzer:innen haben sollte, gab es noch keinen Beschluss. Erst soll das VG Köln über die Klage der AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistisch entscheiden.

IMK – Böllerverbot: Zu keiner Einigung kam es laut LTO hinsichtlich eines Böllerverbotes. Auch die von 2,2 Millionen Menschen unterstützte Petition der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verpuffte zunächst.

Wehrdienst: Der Bundestag hat grünes Licht für einen neuen Wehrdienst gegeben, der mindestens sechs Monate dauern und mit mindestens 2.600 Euro brutto im Monat bezahlt werden soll, berichtet LTO. Sollte die Zahl der Freiwilligen nicht ausreichen, kann der Bundestag per Gesetz eine sogenannte "Bedarfswehrpflicht" einführen. Der Bundesrat soll sich noch vor Weihnachten mit dem Gesetz befassen.

MAD: Über die Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr berichtet netzpolitik.org (Anna Biselli). Der Militärgeheimdienst erhält damit deutlich mehr Befugnisse. So soll der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig auch außerhalb von Militärgeländen im Ausland operieren dürfen, eine Aufgabe, die bislang nur der BND übernahm. Beide Dienste sollen sich bei ihren Aufgaben künftig abstimmen.

Tötung von Frauen: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert auf spiegel.de, dass der Begriff "Femizid" unscharf und politisch aufgeladen verwendet wird, ohne eine klare juristische Definition zu haben. Er argumentiert, dass Statistiken über Femizide oft auf Schätzungen beruhen und dadurch ein dramatisches Bild erzeugen, das politisch instrumentalisiert werden kann. Zudem weist er darauf hin, dass bestehende Mord- und Totschlagregelungen bereits niedrige Beweggründe wie Frauenhass erfassen und ein eigener Straftatbestand daher wenig zusätzlichen Opferschutz bringe. Schließlich warnt er davor, populistische Schlagworte wie "Femizid" unkritisch ins Strafrecht zu übernehmen, da dies mehr Symbolpolitik als wirksame Prävention sei.

Resilienz der Justiz: Anna-Mira Brandau vom Verfassungsblog stellt im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) das Projekt zur Resilienz der Justiz vor, in dem untersucht wurde, welche Auswirkungen auf die Justiz es haben könnte, wenn eine autoritär-populistische Partei eine Sperrminorität oder gar eine Mehrheit in einem Landtag erzielt. Als Einfallstore für eine entsprechende Wirkung wurden insbesondere identifiziert: Problematische rechtliche Grundlagen und die Einflussnahme des Justizministeriums auf Personalentscheidungen, Haushalt und IT-Infrastruktur der Justiz. Auch im Verfassungsblog selbst werden das Justiz-Projekt und die jetzt vorliegenden Ergebnisse noch einmal vorgestellt.

Grenzkontrollen: Ein Plädoyer für den freien Reiseverkehr in der EU hielt der luxemburgische Innenminister Léon Gloden in der Sa-FAZ. Er kritisiert die zunehmenden Grenzkontrollen und die mangelnde Kontrolle durch die Europäische Kommission. Außerdem gefährde die Praxis illegaler Zurückweisungen an den Binnengrenzen die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts, der ein neues Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Solidarität geschaffen habe. Die Schengen-Staaten und die Europäische Kommission sollten stattdessen gemeinsam an Alternativen für die polizeiliche Zusammenarbeit arbeiten – effizienter, weniger ressourcenintensiv und mit geringem Einfluss auf das grenzüberschreitende Leben.

Digitale Dienste: Die Doktorandin Stefania di Stefano und die Assistenzprofessorin Suzanne Vergnolle kritisieren im Verfassungsblog, dass die Transparenzberichte im Rahmen des EU-Digital Services Act (DSA) bislang eher formale Pflichterfüllung darstellen und wenig substanziell zur Aufklärung über Plattformpraktiken beitragen. Viele Berichte seien schwer auffindbar, uneinheitlich strukturiert und teilweise unverständlich, was eine effektive externe Kontrolle erschwert. Als Lösungsansätze werden Harmonisierung der Berichtsstandards, bessere Archivierung, klare Regeln für politische Werbung und stärkere Zusammenarbeit zwischen Plattformen, Zivilgesellschaft und Regulierungsbehörden vorgeschlagen.

Bürokratieabbau/Digitalisierung: Die Rechtsprofessoren Moritz Hennemann und Jürgen Kühling kritisieren in der Mo-FAZ, dass das europäische Digitalrecht durch eine Vielzahl von Einzelregelungen wie DSGVO, KI‑Verordnung und Data Act zu einem unübersichtlichen Flickenteppich geworden ist, der Unternehmen und Bürger:innen gleichermaßen belaste. Der vorgeschlagene "Digitale Omnibus" der EU‑Kommission soll diese Vorschriften bündeln, vereinfachen und harmonisieren, um mehr Klarheit und Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Gleichzeitig betonen die Autoren, dass Vereinfachung nicht zulasten von Datenschutz und Grundrechten gehen darf, sondern die Rechtsordnung zugleich schlanker und bürgernaher werden muss.

Justiz

EuGH zu Plattform-Haftung: Nun beschreibt auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Erik Tuchtfeld im Verfassungsblog, wie der Europäische Gerichtshof im Urteil "Russmedia Digital" das bisherige Haftungsregime für Online-Plattformen grundlegend veränderte. Statt wie bisher auf das Prinzip "notice-and-takedown" zu setzen, erkläre der EuGH Plattformen sofort für verantwortlich, wenn rechtswidrige Inhalte mit personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Dadurch entstehe faktisch eine Pflicht zu umfassenden Uploadfiltern, die auch legale Inhalte blockieren könnten und die Meinungsfreiheit gefährden. Der Autor kritisiert, dass der EuGH die Tragweite seiner Entscheidung nicht ausreichend reflektiere und damit die Existenz vieler Plattformen bedrohe. 

BVerfG zu Aufnahme von Afghan:innen: Über die vom Bundesverfassungsgericht der  Bundesrepublik auferlegte Pflicht, die Visaanträge eines afghanischen Richters und seiner Familie unverzüglich zu bescheiden, berichten jetzt auch die Sa-FAZ (Finn Hohenschwert) und zdfheute.de (Daniel Heymann). Die Entscheidung über die Visaanträge von Afghan:innen mit deutscher Aufnahmezusage habe "umgehend" zu erfolgen, heißt es in dem am Donnerstagabend veröffentlichten Eilbeschluss des Zweiten Senats. Ob den betroffenen Afghanen tatsächlich ein Visum ausgestellt werden muss, ließ das Gericht jedoch offen.

BGH zu individuell vereinbarten AGB: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln eines Vermittlungsvertrags auch dann als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten können, wenn sie individuell ausgehandelt wurden – sofern sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und die andere Vertragspartei faktisch keine Verhandlungsmacht hat. Im konkreten Fall mussten Käufer:innen von Ferienwohnungen ihre Wohnungen zehn Jahre lang über eine Agentur vermieten, was der BGH als unangemessene Benachteiligung einstufte. Die widersprüchlichen Regelungen zur Vertragslaufzeit verstießen zudem gegen das Transparenzgebot. Daher erklärte der BGH die Klauseln für unwirksam und bestätigte das Kündigungsrecht der Käufer. LTO (Franziska Kring) berichtet. 

BVerwG zu Brandschutz im Bahntunnel: Rechtsprofessorin Sabine Schlacke erläutert auf beck-aktuell eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von voriger Woche zur fehlenden Klagebefugnis eines Umweltverbandes, der den mangelnden Brandschutz in einem zum Projekt Stuttgart 21 gehörenden Bahntunnel gerichtlich angreifen wollte. Der Verband habe nicht aufzuzeigen vermocht, dass die geforderten Brandschutzmaßnahmen etwas mit seinem satzungsmäßigen Aufgabenbereich, dem Umweltschutz, zu tun hätten.

OLG Hamburg zu Flightright: Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat laut spiegel.de entschieden, dass das Portal Flightright die Fluggesellschaft Ryanair in seiner Werbung nicht mehr übermäßig schlecht darstellen darf und bestimmte Aussagen wie "Verbraucherrechte mit Füßen treten" untersagt sind. Zudem muss Flightright zusätzliche Gebühren wie den 14‑prozentigen "Anwaltszuschlag" von Beginn an klar ausweisen, andernfalls droht ein Zwangsgeld von 250.000 Euro pro Verstoß. Ryanair begrüßte das Urteil und fordert Passagiere auf, ihre Entschädigungsansprüche direkt bei der Airline geltend zu machen, um unnötige Kosten zu vermeiden. 

LG München I – Mord an Somalier: Im Strafprozess um einen tödlichen Kung-Fu-Tritt gegen einen somalischen Obdachlosen in München hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Markus Koppenleitner gestellt. Dieser soll zu einem somalischen Zeugen, der Fragen nicht oder ungenau beantwortete, gesagt haben: "Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen." Die Verteidigung bezieht dies auf eine aktuelle Aussage von US-Präsident Donald Trump, der Somalier als "Müll" bezeichnet hatte. Richter Koppenleitner erklärte, dass ihm die Äußerung leidtue und gab an, er habe das aktuelle Trump-Zitat nicht gekannt. Vielmehr habe er sich auf andere Trump-Äußerungen zu kulturellen Unterschieden bezogen. bild.de (Hannes Kohlmeier/Andreas Bachner) berichtet.

Recht in der Welt

Österreich – René Benko: Am Mittwoch beginnt vor dem Landesgericht Innsbruck der zweite Prozess gegen den Milliardenpleitier René Benko. Erstmals wird auch seine Frau Nathalie mit auf der Anklagebank sitzen, berichtet die Mo-SZ (Michael Kläsgen/Uwe Ritzer). Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Benko wegen betrügerischer Krida (Gläubigerschädigung) angeklagt. Er soll im Angesicht seiner Insolvenz Uhren, Manschettenknöpfe und Uhrenarmbänder im Wert von fast 250.000 Euro sowie 120.000 Euro Bargeld vor seinen Gläubigern versteckt und dem Insolvenzverwalter verheimlicht haben.

Österreich – tödliche Bergtour: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat einen Bergsteiger wegen grob fahrlässiger Tötung seiner Partnerin angeklagt. Die Frau war vor einem Jahr am Großglockner in der Nacht unterhalb des Gipfels erfroren. Der Mann hatte die Frau zurückgelassen, um Hilfe zu holen. Der Mann habe wegen seiner Erfahrung als Bergsteiger die Verantwortung für den Tod der unerfahrenen Frau, weil er insgesamt neun Fehler gemacht habe. U.a. sei das Paar zu spät gestartet, unzureichend ausgerüstet gewesen und nicht umgekehrt, als es noch gefahrlos möglich war. Die Sa-SZ (Marcel Laskus) berichtet.

Juristische Ausbildung

Referendariat und Verfassungstreue: LTO (Markus Sehl) berichtet nun auch (vertieft) über das geplante Vorgehen von Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) gegen die bisher vom Landesverfassungsgericht Sachsen geprägte Rechtslage, die extremistischen Bewerbern den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen ermöglicht. Geiert plant, den Fall eines zugelassenen Bewerbers vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen und eine Verletzung der sogenannten Justizgrundrechte aus Art. 101 und Art. 103 Grundgesetz, also das Recht auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter, zu rügen. Außerdem soll ein abstraktes Normenkontrollverfahren des Landes Sachsen eingeleitet werden, um vom BVerfG überprüfen zu lassen, ob das sächsische Justizausbildungsgesetz in der Auslegung durch das sächsische Verfassungsgericht mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Parallel will Geiert eine Gesetzesänderung im Landtag sowie eine bundeseinheitliche Regelung im Deutschen Richtergesetz anstoßen, damit Extremist:innen künftig auch ohne aktuelle Straftaten von der Juristenausbildung ausgeschlossen werden können.

Sonstiges

DSA-Verstöße durch X: Die EU-Kommission hat X (ehemals Twitter) wegen Verstößen gegen den Digital Services Act zu einer Strafe von 120 Millionen Euro verurteilt. Das berichten Sa-SZ (Simon Berlin)beck-aktuell und LTO. Beanstandet wurden irreführende Verifizierungshäkchen, mangelnder Datenzugang für Forschende sowie fehlende Transparenz bei Werbung. Die Entscheidung gilt als erstes großes Durchgreifen der EU mit dem neuen Gesetz und soll ein Signal für strengere Regeln gegenüber Tech-Konzernen setzen. X hat nun 60 Werktage Zeit, Anpassungen vorzunehmen, könnte die Strafe aber auch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. 

BSW-Wahlprüfung: Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat eine Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl abgelehnt, berichtet jetzt auch LTO. Die Mehrheit im Ausschuss hält die Einsprüche des BSW für unbegründet. Folgt die Mehrheit im Plenum wie erwartet dem Votum, hat das BSW angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Korruption: Der Soziologe Tilman Allert rezensiert in der Mo-SZ das neue Buch von Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf, in dem sie Erscheinungsformen von Korruption analysiert. Eine "engagierte Streitschrift gegen Bagatellisierung" nennt der Rezensent das Werk. Lübbe-Wolf beklage, "dass stillschweigende oder verharmloste Rechtsbrüche, dass Sanktionsschwäche oder gar Sanktionsverzicht als Beweise für ein Leistungsversagen staatlicher Institutionen verbucht werden und deshalb unmittelbar die Stabilität der politischen Ordnung bedrohen". 

Arbeitsrecht und Weihnachten: Auf LTO geben Rechtsanwalt Dominik Sorber und Rechtsanwältin Michaela Felisiak arbeitsrechtliche Tipps für die Weihnachtszeit. Es geht vor allem um Fragen im Zusammenhang mit Weihnachtsfeiern und Weihnachtsgeld. Auch tagesschau.de (Christoph Kehlbach) gibt einen Überblick über rechtliche Regelungen, die für betriebliche Weihnachtsfeiern gelten.

Weihnachtsgeschenke für Juristen: LTO hat eine Liste mit "Geschenkideen, die die Herzen von Juristen und Juristinnen erfreuen dürften" zusammengestellt – vom mit Paragrafen verzierten Notizbuch bis zum Ausländerbehördenquartett.

Rechtsgeschichte – Jagdunfall: Martin Rath behandelt auf LTO ein BGH-Urteil von 1965 über eine tödlich verlaufene Jagd, bei der ein Bürgermeister versehentlich von einem Polizisten erschossen wurde. Dabei zeigt er, wie Jagdtraditionen soziale Unterschiede widerspiegeln und rechtliche wie kulturelle Fragen aufwerfen.

Das Letzte zum Schluss

Die Butter vom Brot genommen: Wie beck-aktuell berichtet, sorgt derzeit die US-Großkanzlei Paul Weiss in London für Schlagzeilen: Im hauseigenen Restaurant wird Butter nicht mehr offen angeboten, sondern "unter der Theke" verwahrt. Die Kanzlei begründet dies mit einem Gesundheitskonzept, das ihre Anwältinnen und Anwälte wie Profisportler behandeln soll. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58806 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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