Das neue Schiedsgericht für NS-Raubgut nimmt heute seine Arbeit auf. Die erste Entscheidung eines deutschen Commercial-Courts kommt aus Hamburg. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wird den BSW-Einspruch wohl ablehnen.
Thema des Tages
Schiedsgericht NS-Raubkunst: Ab dem heutigen Montag kann in Deutschland ein neu eingeführtes Schiedsgericht über die Rückgabe von NS-Raubgut entscheiden. Die neue Institution löst das bisherige Beratende Gremium ab und ist mit insgesamt 36 Richterinnen und Richtern besetzt. Das Präsidium bilden die frühere österreichische EGMR-Richterin Elisabeth Steiner und der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Müller. Anders als die bisherige "Beratende Kommission" können Opfer oder deren Erben ein Verfahren jetzt auch einseitig (ohne Zustimmung betroffener Museen) anstoßen, die Entscheidungen sind verbindlich. Jüdische Verbände fordern ein Restitutionsgesetz, um auch Ansprüche auf Kulturgüter in privatem Besitz rechtlich abzusichern. spiegel.de berichtet.
Rechtspolitik
Bürokratieabbau/Digitalisierung: Die Vorschläge der EU-Kommission im so genannten "Digital-Omnibus" hat sich Rechtsanwalt Niko Härting für LTO angeschaut und dabei festgestellt, dass sie die DSGVO "nicht aus den Angeln heben". Die Vorschläge zum Schutz sensibler Daten beim Training Künstlichen Intelligenz änderten wenig. Die Beschränkung von Meldepflichten auf Fälle hohen Risikos sei ebenso sinnvoll wie die Reduzierung der Einwilligungspflichten bei der Cookie-Setzung.
Asyl: Rechtsprofessorin Lena Riemer und Doktorand Darren Seiffert kritisieren im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die von der Bundesregierung vorgeschlagene Möglichkeit, "sichere Herkunftsstaaten" per Regierungsverordnung festzulegen, weil damit demokratische Kontrolle und Transparenz untergraben werde. Die Autor:innen warnen, dass die Verlagerung solcher Entscheidungen in die Exekutive politische Urteile unsichtbar mache, die Betroffenen schwäche und die demokratische Verantwortlichkeit gefährlich reduziere.
Asyl: In der Mo-FAZ betont Rechtsprofessor Daniel Thym die Notwendigkeit einer "Asylwende" in Europa, die strenger und langfristiger angelegt sein müsse als die derzeitige "Migrationswende". Die Politik müsse die bestehenden Asylgesetze reformieren und das Verfahren entschlacken, um effizienter und fairer zu werden, ohne die Menschenrechte zu gefährden. Thym schlägt die Schaffung eines Auslegungsprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor, um eine flexiblere Handhabung von Asylverfahren zu ermöglichen und gleichzeitig den globalen Flüchtlingsschutz zu wahren. Er fordert, dass die Politik jetzt aktiv werden müsse, um strukturelle Defizite zu beseitigen, bevor radikale Kräfte die Asylpolitik weiter beeinflussen könnten.
Bürgergeld: Die Doktorandin Narin Arslan kritisiert im Verfassungsblog, dass die geplante Bürgergeldreform das Vertrauen im Sozialstaat durch Misstrauen und Disziplinierung ersetzt. Sie argumentiert, dass Kürzungen bei Unterkunftskosten sowie strengere Sanktionen Betroffene unter das Existenzminimum drücken werden und damit verfassungsrechtlich problematisch seien. Besonders gefährdet seien Menschen mit instabilen Erwerbsverläufen, etwa junge Menschen, Frauen in Care-Arbeit oder Personen mit Migrationsgeschichte. Insgesamt deutet Arslan die Reform als Abkehr vom Schutz der Menschenwürde hin zu einem Kontrollstaat, der Bedürftigkeit als persönliches Versagen behandelt.
Gewalt gegen Frauen: Rechtsanwältin Christina Clemm kritisiert im Interview mit dem Verfassungsblog (Jana Trapp), dass staatliche Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt oft nur symbolisch wirkten und ein umfassendes Konzept nach Vorgaben der Istanbul-Konvention fehle. Sie beschreibt gravierende Defizite bei der Strafverfolgung, insbesondere im Umgang mit digitaler Kontrolle, Stalking und heimlichem Filmen, sowie ein strukturelles Misstrauen gegenüber Betroffenen, das diese zusätzlich traumatisiere. Statt allein auf Strafen zu setzen, fordert sie gesellschaftliche Solidarität, bessere Prävention und Unterstützung für Opfer, während sie zugleich vor dem Erstarken autoritärer Bewegungen warnt.
AfD-Verbot: Im Gespräch mit der Sa-SZ (Markus Balser/Georg Ismar u.a.) diskutieren Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) und Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Maier warnt, dass die AfD die Demokratie von innen zerstören wolle, und sieht die juristischen Voraussetzungen für ein Parteiverbot inzwischen erfüllt. Badenberg erkennt die Gefahr durch die AfD ebenfalls, hält ein bundesweites Verbotsverfahren aber für riskant und schwer durchsetzbar. Sie plädiert stattdessen für ein gezieltes Vorgehen gegen den Thüringer AfD-Landesverband und gegen Björn Höcke durch Grundrechtsverwirkung. Beide betonen, dass die Demokratie handlungsfähig bleiben müsse.
Justiz
OLG Hamburg – Rücktritt vom Batteriekauf: Der beim Oberlandesgericht Hamburg angesiedelte Commercial Court hat als erstes deutsches Gericht dieser Art ein Urteil gefällt. Gegenstand war die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über mehr als 500 Batteriezellen für Solaranlagen, die eine deutsche Anbieterin von Off-Grid-Systemen bei der Tochter eines chinesischen Herstellers erworben hatte. Da eine für den Weiterverkauf entscheidende Zertifizierung des Batterietyps bis Sommer 2025 nicht erreicht werden konnte, erklärte die Käuferin den Rücktritt vom Vertrag. Das Gericht entschied, dass die Klägerin wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage wirksam zurücktreten durfte, sodass die Beklagte den Kaufpreis von über einer Million Euro erstatten und die Batteriezellen zurücknehmen muss. Bemerkenswert ist die kurze Dauer des Verfahrens von nur vier Monaten, was den Anspruch des Commercial Courts unterstreicht, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten effizient und schnell zu entscheiden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich bleibt. beck-aktuell berichtet.
EuGH/Polen – Gleichgeschlechtliche Auslandsehen: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kommentiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von voriger Woche, wonach eine in Berlin geschlossene Ehe zwischen zwei Männern in Polen anerkannt werden muss. Auch wenn sich mit dem Urteil keine Pflicht zur Einführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe verbinde, steige doch der politische – und rechtliche – Druck, in dieser Richtung tätig zu werden. Es könne aber auch sein, dass der Druck durch das Urteil Gegendruck erzeuge und der Fortschritt in Rückschritt münde. Es erscheine daher besser, so Müller-Neuhof, wenn solche kulturell tiefgreifenden Konflikte mit eigenstaatlichen Mitteln überwunden würden.
BGH – Nord-Stream-Sprengung: Nachdem der Ukrainer Serhij K., der als Drahtzieher der Nord-Stream-Anschläge gilt, von Italien an Deutschland ausgeliefert wurde, hat der Ermittlungsrichter am BGH nun den Haftbefehl in Vollzug gesetzt, berichtet LTO.
BGH zu Herabsetzung einer WEG-Vertragsstrafe: Der BGH hat entschieden, dass auch Vertragsstrafen in Wohnungseigentümergemeinschaften durch ein Gericht nach § 343 BGB herabgesetzt werden können, wenn sie unverhältnismäßig hoch sind, berichtet beck-aktuell. Im konkreten Fall hatte eine Eigentümerin die Bauzeit überschritten, wodurch eine Strafe von rund 230.000 Euro entstand, die das LG Berlin zunächst unverändert zusprach. Der BGH stellte klar, dass hier eine Korrektur möglich gewesen sei und das auch für selbstständige Strafversprechen gelte. Es wies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.
BSG zu Zuschlag zur Grundrente: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass bei der Frage, ob Anspruch auf einen Zuschlag zur Grundrente besteht, das Einkommen von Ehegatten mitberücksichtigt wird, da sie einander gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind. Die unterschiedliche Behandlung von Partner:innen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften verstößt nach Ansicht des Gerichts weder gegen das Gleichbehandlungsgebot noch gegen Eigentumsrechte, da sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung vorlägen. LTO berichtet.
BSG zu Kraftfahrzeughilfe: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass einer behinderten Frau, die für die Anschaffung eines neuen Autos Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe hat, der Verkehrswert des bisherigen Autos auch dann angerechnet wird, wenn dieses über einen Kredit finanziert wurde. beck-aktuell berichtet.
KG Berlin zu Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken: Der Doktorand Jakob Knapp kritisiert im Verfassungsblog eine Entscheidung des Kammergerichts, in der – insofern dem BGH folgend – Plattformbetreibern bei der Löschung von Beiträgen das Recht auf Meinungsfreiheit zugebilligt wird. Der Autor zeigt, dass diese Konstruktion aus älteren Entscheidungen zu Bewertungsportalen stammt, in denen die Meinungsfreiheit der Nutzer über die Betreiber "umgeleitet" wurde, und hält dies für ein dogmatisches Missverständnis. Stattdessen plädiert er dafür, die Nutzermeinungsfreiheit im Rahmen der Abwägung direkt zu berücksichtigen, und warnt, dass die aktuelle Linie zu widersprüchlichen Folgen für Haftungsprivilegien und bei der Anwendung des Digital Services Act führen könnte.
OVG NRW zu Offshore-Windparks und Seetauchern: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat laut beck-aktuell entschieden, dass die Betreiberin des Offshore-Windparks "Butendiek" keine Sanierungsmaßnahmen wegen angeblicher Umweltschäden am Lebensraum der Seetaucher ergreifen muss. Ein Umweltschaden im Sinne des Gesetzes sei nicht feststellbar, da gravierende wissenschaftliche Erkenntnisdefizite über die Habitatansprüche der Seetaucher bestünden. Zudem fehle es an einem Verschulden der Betreiberin, da sie auf die Genehmigungen und Bewertungen der Fachbehörden vertrauen durfte.
LG Frankenthal zur Aufklärung über Kostenübernahme der Versicherung: Das Landgericht Frankenthal hat laut LTO entschieden, dass ein Arzt seine Privatpatient:innen grundsätzlich nicht darüber informieren muss, ob ihre Krankenversicherung die Kosten einer Operation übernimmt. Eine Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung bestehe nur dann, wenn dem Arzt bekannt ist oder konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Versicherung die Kosten nicht tragen wird. Bei Privatpatienten gelte der Grundsatz, dass diese sich vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und der Kostenübernahme erkundigen müssten.
Vonovia-Klagen auf Mieterhöhung: Das Hbl (Julian Trauthig) berichtet, dass das Wohnungsunternehmen Vonovia derzeit massenweise gegen seine Mieter:innen vorgeht, um Mieterhöhungen durchzusetzen. Der Konzern verschicke laut Angaben des Mieterbundes offensichtlich rechtswidrige Mieterhöhungsverlangen in der Hoffnung, dass ein Großteil der Mieterschaft aus Angst oder Unwissenheit zustimme. Das Unternehmen habe auch tausende Klagen in mehreren deutschen Städten eingereicht, die von den Gerichten jedoch oftmals abgewiesen würden.
Ehrenamtliche VG-Richter:innen: Der AfD-Politiker Thomas Hartung wird nicht ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. Am heutigen 1. Dezember hätte seine Amtszeit begonnen. Die Mo-taz (Christian Rath) erläutert anhand des Falles, dass zunächst die Kreistage Vorschläge machen, die endgültige Wahl dann von einem Wahlausschuss am Verwaltungsgericht vorgenommen wird. Ob bei der Nicht-Wahl von Hartung Bedenken wegen fehlender Verfassungstreue eine Rolle spielten, lasse sich wegen des Wahlgeheimnisses nicht feststellen.
Recht in der Welt
Italien – Femizide: Nun berichtete auch die Sa-taz (Michael Braun) über eine Strafrechtsreform in Italien, nach der die Tötung einer Frau wegen ihres Geschlechts, aus Hass gegen "Frauen als solche", zur Diskriminierung und zur Unterdrückung ihrer Freiheit immer mit lebenslanger Haft bestraft wird. Italiens Politik wolle so demonstrieren, dass sie den Kampf gegen die oft tödliche Gewalt an Frauen weiter verschärft und auch auf Forderungen aus der Bevölkerung reagiert.
Tansania – Regierungswechsel: Postdoc Edward Kahuthia Murimi kritisiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die Afrikanische Union (AU) bei der Bekämpfung von verfassungswidrigen Regierungswechseln bislang fast ausschließlich auf klassische Staatsstreiche reagiere und dabei undemokratische Wahlen von Amtsinhabern vernachlässige. Am Beispiel der Wahlen in Tansania 2025 zeigt er, dass massive Wahlmanipulationen, Repressionen und Menschenrechtsverletzungen faktisch ebenso eine illegitime Machterhaltung darstellen wie ein Putsch. Er fordert daher eine Reform der AU-Normen, die undemokratische Wahlen ausdrücklich als verfassungswidrige Regierungswechsel einstuft und durch stärkere Wahlbeobachtung sowie klare Konsequenzen gegenüber autoritären Regimen die Legitimität der Union sichere.
Sonstiges
BSW-Wahlprüfung: Der Bundestags-Wahlprüfungsausschuss will die Einsprüche des BSW gegen das Ergebnis der Bundestagswahl 2025 am morgigen Dienstag ablehnen, da keine mandatsrelevanten Wahlfehler substantiiert vorgetragen wurden. Das berichtet taz.de (Christian Rath) anhand des geleakten Entwurfs einer Beschlussempfehlung. Ein sehr knappes Wahlergebnis gebe noch keinen Anspruch auf Neuauszählung. Aus bereits korrigierten Wahlfehlern könne nicht ins Blaue hinein geschlossen werden, dass es noch viel mehr Wahlfehler geben müsse. Die Partei will nach Ablehnung ihrer Einsprüche durch den Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Allerdings gebe es keinerlei Hinweise, dass das Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung der Bundestagswahl anordnen wird.
Recht, Macht und Moral: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert in seiner spiegel.de-Kolumne die zynische und widersprüchliche Haltung von Politiker:innen gegenüber Mord und Gewalt: Je nach Interessenlage wird eine Tat verharmlost, legitimiert oder moralisch verurteilt. Er greift aktuelle Äußerungen von US-Präsident Donald Trump zum Khashoggi-Mord auf und zeigt, wie Macht und Geld moralische Maßstäbe verdrängen.
Gesetze-Such-App: Mit dem Entwickler der kostenlosen App www.wostehtdas.de, Alex Worobjow, hat sich LTO (Tanja Podolski) unterhalten. www.wostehtdas.de liefert Antworten direkt aus Gesetzestexten, ergänzt durch Hinweise auf Fachbeiträge und Rechtsprechung, ohne dabei eigene Interpretationen vorzunehmen.
Vodafone vs. BKartA: Vodafone wirft dem Bundeskartellamt vor, in einem Rechtsstreit voreingenommen zu sein und Partei für den Vodafone-Konkurrenten 1&1 ergriffen zu haben, wie beck-aktuell berichtet. 1&1 und das Bundeskartellamt weisen die Vorwürfe zurück.
Arbeit im BKartA: Die Doktorandin Hanna E. Weißer stellt auf LTO-Karriere die Arbeit als Jurist:in im Bundeskartellamt vor.
Elisa Hoven: "Dunkle Momente": Ex-Bundesrichter Thomas Fischer rezensiert auf LTO Elisa Hovens Buch "Dunkle Momente" kritisch und bezeichnet es weniger als Roman, denn als Fallsammlung mit "kargem" erzählerischem Rahmen. Die Autorin "hätte sich entscheiden müssen, in welcher Traumgestalt sie den Lesern denn nun eigentlich erscheinen möchte", schreibt Fischer. "Ein Skriptum ‘Strafrechtsfälle für Anfänger’ ist das eine, ein Roman ein anderes. Um den Abgrund dazwischen zu überspringen, reichen ein paar Gemeinplätze über die Ungerechtigkeit des Schicksals nicht aus."
Rechtsgeschichte – Dachauer Prozesse: Die SZ (Thomas Radlmaier/Jessica Schober) erinnert an die Dachauer Prozesse, in denen nach 1945 fast 2000 SS-Männer, Ärzte und andere Täter vor US-Militärgerichten für ihre Verbrechen in Konzentrationslagern angeklagt wurden. Anders als die Nürnberger Prozesse richteten sie sich nicht gegen die Nazi-Elite, sondern gegen "gewöhnliche Deutsche". Die Richter verurteilten bei den Dachauer Prozessen 426 Angeklagte zum Tode, vollstreckt wurden nur 268 dieser Urteile.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 29. November bis 1. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58749 (abgerufen am: 20.01.2026 )
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