Druckversion
Mittwoch, 18.02.2026, 01:15 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/presseschau/p/2025-11-24-ko-tropfen-lkw-kartell-antifa-olg-dresden-prozess
Fenster schließen
Artikel drucken
58690

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. November 2025: K.O.-Tropfen als Waffe? / Beweis­auf­nahme zum LKW-Kar­tell / Pro­zess­be­ginn gegen mili­tante Antifa

24.11.2025

Legal Voices - die juristische Presseschau

Das Bundesjustizministerium will K.O.-Tropfen im StGB als Waffe einstufen. Heute beginnt die Beweisaufnahme im Münchener LKW-Kartell-Verfahren. Am OLG Dresden beginnt der zweite Prozess gegen Mitglieder einer militanten Antifa-Gruppe.

Anzeige

Thema des Tages

K.O.-Tropfen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den strafrechtlichen Umgang mit K.O.-Tropfen verschärfen. Vorgesehen ist, dass künftig in den Straftatbeständen von Sexualdelikten und beim Raub neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch "Mittel" wie Flüssigkeiten oder Gase ausdrücklich genannt werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des BGH von Oktober 2024, in der K.O.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug"  i.S.v. § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB eingestuft wurden, da Flüssigkeiten keine Gegenstände seien. Die Vorinstanz, das Landgericht Dresden, hatte noch die Rechtsauffassung vertreten, K.O.-Tropfen seien mit einem "Holzknüppel" zu vergleichen und daher auch ein "gefährliches Werkzeug". Diese Auslegung lehnte der BGH jedoch unter Verweis auf den Bestimmtheitsgrundsatz ab. Das Bundesjustizministerium will mit der Reform sicherstellen, dass auch K.O.-Tropfen erfasst werden, wenn sie geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Zuvor hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf mit ähnlicher Stoßrichtung beschlossen. Anwaltsverbände wie BRAK und DAV lehnten den Entwurf des Bundesrats ab, sie sahen keine Regelungslücke, warnten vor Aktionismus und verwiesen auf praktische Probleme wie die kurze Nachweisbarkeit der Substanzen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Gewalt gegen Frauen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigt nach dem bereits beschlossenen Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Durchsetzung von Schutzanordnungen im Gewaltschutzgesetz weitere Reformen an, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Geplant sind Verschärfungen im Strafrecht, etwa gegen den Einsatz von K.O.-Tropfen, sowie ein stärkerer Opferschutz mit psychosozialer Prozessbegleitung. Sie werde schon sehr bald Gesetzentwürfe dazu vorlegen, kündigte die Justizministerin an. spiegel.de berichtet.

Rechtspolitik

Prostitution: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert in seiner spiegel.de-Kolumne die aktuelle Diskussion über die Bestrafung von Freiern als unterkomplex und moralisch aufgeladen. Er betont, dass Prostitution ein vielschichtiges Phänomen sei, das zwischen Intimität, Marktlogik und gesellschaftlicher Moral oszilliert und nicht einfach kriminalpolitisch zu lösen ist. Strafdrohungen gegen Freier hält er für sozialpädagogisch rührend, aber kriminologisch zweifelhaft, da sie die eigentlichen Probleme nicht beseitigen. Statt moralischer Symbolpolitik fordert er eine nüchterne Auseinandersetzung mit Gewalt, Abhängigkeit und Ausbeutung, die unabhängig von Sexualmoral sanktioniert werden müssen.

IMK – Sicherheit im Stadion: Aus Anlass der anstehenden Innenministerkonferenz, die die Sicherheitsstrukturen im Stadion neu ordnen will, und der entsprechenden Proteste dagegen, erläutert Rechtsanwältin Julia Waltjer auf LTO die rechtlichen Grenzen für die geplanten Maßnahmen. Sie betont, dass personalisierte Tickets, bundesweite Stadionverbote und automatisierte Gesichtserkennung tief in Grundrechte und Datenschutz eingreifen und daher eine klare gesetzliche Grundlage erforderten. Sowohl Verfassungsrecht als auch DSGVO stellten besonders hohe Anforderungen an die Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit solcher Eingriffe, da alle Stadionbesucher:innen betroffen wären. Abschließend warnt sie, dass ohne präzise Regeln und transparente Verfahren die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit im Stadion gefährdet wäre.

Rechtsberatende Berufe: Rechtsanwalt Martin W. Huff berichtet auf LTO, dass der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum anwaltlichen Berufsrecht auf der Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht kritisch diskutiert wurde. Besonders umstritten seien die geplanten Änderungen beim Rechtsweg gegen Rügen und rechtliche Hinweise der Kammern, da diese künftig nach der Verwaltungsgerichtsordnung behandelt werden sollen und nicht mehr höchstrichterlich durch den BGH geklärt würden. Kritik gab es außerdem an der vorgesehenen Kostenbegrenzung von 10.000 Euro für die Abwicklung von Kanzleien sowie an der Einschränkung der Kammern beim Vorgehen gegen wettbewerbswidriges Verhalten. Huff hebt hervor, dass das Ministerium zwar einen ehrgeizigen Zeitplan verfolge, aber Änderungen am Entwurf wahrscheinlich seien.

Bundestagswahlrecht: Die Politikwissenschaftler Florian Grotz und Robert Vehrkamp argumentieren in der Mo-FAZ, dass das seit 2024 geltende Prinzip der Zweitstimmendeckung eine konsistente und demokratisch legitimierte Lösung darstelle, die das Verhältniswahlrecht stärkt und das Problem der Überhangmandate löst. Sie beschreiben vier Modelle der Ausgestaltung. 

Suizidhilfe: Daniel Deckers (Sa-FAZ) stellt anlässlich der Meldungen über den gemeinsamen Tod der Kessler-Zwillinge fest, dass sich das Meinungsklima zur gesellschaftlichen Akzeptanz des assistierten Suizids verschoben hat.

Zivilgerichtliche Zuständigkeiten: Der Bundesrat hat die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts von 5.000 auf 10.000 Euro passieren lassen. Darüber hinaus bestimmt das entsprechende Gesetz – wie beck-aktuell berichtet, dass bestimmte Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen werden. So werden etwa nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten künftig grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt, während Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Vergabesachen den Landgerichten zugewiesen werden.

Bürokratieabbau/Digitalisierung: Svenja Bergt (Mo-taz) kritisiert, dass die EU-Kommission mit ihren Reformplänen ("Omnibus") zentrale Datenschutzrechte massiv einschränken will und damit die Interessen der Industrie über die der Bürger:innen stellt. Sie warnt, dass persönliche Daten künftig weniger geschützt wären und Unternehmen leichter Zugriff darauf hätten. Statt Werte wie Menschenrechte und Ethik zu schwächen, fordert sie, diese als Alleinstellungsmerkmal Europas zu stärken. 

Justiz

LG München I – LKW-Kartell: Bloomberg (Karin Matussek) berichtet über die bevorstehende Beweisaufnahme im Schadensersatzverfahren zum LKW-Kartell vor dem Landgericht München I. 130 Anwält:innen, Ökonom:innen und Prozessbeteiligte werden ab dem heutigen Montag aufeinandertreffen. Zahlreiche Kläger – darunter Unternehmen wie die Deutsche Bahn und DHL – fordern Schadensersatz in Milliardenhöhe, nachdem Hersteller wie Daimler, Volvo und Iveco zwischen 1997 und 2011 illegale Preisabsprachen getroffen hatten. Das Urteil könnte wegweisend für hunderte Verfahren in ganz Europa sein und die Branche mit Kosten von bis zu 3,7 Milliarden Euro belasten. Der Artikel gibt auch einen Überblick über den Stand vieler weiterer LKW-Kartellverfahren. Allein in Deutschland wurden etwa 500 Klagen eingereicht, wobei Klägergruppen wie Financialright Claims Ansprüche von Hunderttausenden Fahrzeugen bündeln. München sei dabei ein zentraler Gerichtsstandort.

OLG Dresden – Militante Antifa: Vor dem Oberlandesgericht Dresden beginnt am morgigen Dienstag ein umfangreicher Prozess gegen die Mitglieder der linksextremistischen Gruppe "Antifa Ost" (auch "Hammerbande" genannt), denen unter anderem versuchter Mord und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen werden. Die Gruppe soll seit 2018 gezielt rechtsextreme Personen ausgespäht und bei mehreren brutalen Überfällen mit Hämmern und Schlagstöcken schwer verletzt haben, wobei auch internationale Taten in Budapest zur Anklage kamen. Die Ermittlungen stützen sich auf Zeugenaussagen, forensische Analysen und umfangreiche Beweismittel, während die Verteidigung die Zuverlässigkeit der Beweise und Aussagen anzweifelt. Mo-FAZ (Markus Wehner) und zeit.de berichten.

spiegel.de (Wiebke Ramm/Wolf Wiedmann-Schmid) schildert ausführlich den Werdegang des Hauptangeklagten Johann G. 

BVerfG zu Beamtenbesoldung: Rechtsanwalt Robert Hotstegs betont im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos), dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung neue Maßstäbe gesetzt hat, die alle Länder betreffen. Die Mindestbesoldung soll sich künftig an Durchschnittseinkommen und Armutsgrenzen orientieren, damit Beamte wirtschaftlich unabhängig bleiben und ihre Familien absichern können. Zudem habe das BVerfG bekräftigt, dass klamme Haushaltskassen keine Rechtfertigung für zu niedrige Besoldung seien und die Gesetzgeber ihre Besoldungsgesetze dringend anpassen müssten.

OLG Zweibrücken zu Brandstiftung: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat klargestellt, dass eine vollendete Brandstiftung im Wald nur dann vorliegt, wenn Unterholz oder Bäume so in Brand gesetzt werden, dass das Feuer selbstständig weiterbrennen und auf andere Bäume übergreifen kann. Da im konkreten Fall lediglich Brombeerhecken und Sträucher brannten und kein eigenständiges Feuer entstand, hob das OLG die ursprüngliche Verurteilung wegen vollendeter Brandstiftung auf. Der Angeklagte wurde schließlich rechtskräftig wegen Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. LTO berichtet.

OVG NRW zur Leugnung des Existenzrechts Israels: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat laut zeit.de in einer versammlungsrechtlichen Sache entschieden, dass ein generelles Verbot, das Existenzrecht Israels zu bestreiten, rechtswidrig ist, da dies für sich genommen keinen Straftatbestand erfüllt und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Gleichzeitig bestätigte das Gericht jedoch das Verbot bestimmter Parolen wie „Yalla, yalla, Intifada“ und „From the river to the sea“, da diese entweder Gewalt verherrlichen oder mit der verbotenen Hamas in Verbindung stehen. Mit der Entscheidung hob das Gericht einen Verbotsbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise auf, in dem es um Auflagen für eine in der Landeshauptstadt geplante propalästinensische Demonstration ging.

LG Traunstein – Tod von Hanna Wörndl: Im neu aufgerollten "Eiskeller"-Prozess gegen Sebastian T. wegen des Todes der 23-jährigen Hanna W. verwickeln sich Zeugen wie Ermittler in Widersprüche oder machen Erinnerungslücken geltend, schreibt die Mo-Welt (Christoph Lemmer). Es sei nicht einmal mehr sicher, dass es sich beim Tod der Studentin überhaupt um ein Verbrechen handelt.

LAG Düsseldorf zu AU-Bescheinigung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwar angezweifelt werden kann, wenn nach einer Kündigung eine Krankschreibung bis zum Beginn des Resturlaubs erfolgt; im konkret zu entscheidenden Fall wurde aber aufgrund der erfolgten Beweisaufnahme die Diagnose der Ärztin akzeptiert. Über das Verfahren berichtet LTO (Tanja Podolski).

LAG Düsseldorf zu Beschimpfung am Arbeitsplatz: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat laut LTO entschieden, dass die Kündigung eines Lagerarbeiters wegen einer vulgären Äußerung gegenüber seiner Schichtleitung unwirksam war. Zwar stellte das Gericht fest, dass der Mann tatsächlich die Formulierung "Du hast die Mutter der Schicht gefickt" benutzt hatte, diese sei jedoch als Kritik an der Schichtführung und nicht als persönliche Beleidigung zu verstehen. Unter Abwägung der Umstände hielt das Gericht die Kündigung für unverhältnismäßig und ließ keine Revision zu.

VG Düsseldorf zu Jugendschutz/Herkunftslandprinzip: heise.de (Stefan Krempl) berichtet über eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach die NRW-Landesmedienanstalt die Deutsche Telekom und Vodafone vorerst nicht zwingen darf, die Portale Pornhub und YouPorn zu sperren. Grundlage ist die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gegen vorrangiges EU-Recht verstoßen, insbesondere gegen das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie. 

Michael Hanfeld (Sa-FAZ) kritisiert, dass widersprüchliche EU-Gesetze den Jugendschutz im Internet aushebeln. Die EU-Kommission müsse dringend handeln, um einen wirksamen Schutz von Kindern im Netz sicherzustellen. 

ArbG Köln zur Mitbestimmung bei Inhouse-Schulungen:  Das Arbeitsgericht Köln hat im März entschieden, dass Inhouse-Schulungen zur Befähigung von Beschäftigten für Reparaturarbeiten als betriebliche Berufsbildung nach § 98 Abs. 1 BetrVG gelten und daher der Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats unterliegen. Es untersagte dem Arbeitgeber per einstweiliger Verfügung die Durchführung weiterer Schulungen bis zu einer Einigung oder einem Spruch der Einigungsstelle. Für die Praxis bedeutet dies, dass Arbeitgeber bei Qualifizierungsmaßnahmen stets den funktionalen Zweck prüfen müssen, da auch kurze, einfache Schulungen Mitbestimmungsrechte auslösen können. Rechtsanwältin Frederike Emme erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht die Entscheidung.

SG Hannover zu Ski-Unfall bei Firmenevent: Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass der Sturz eines Geschäftsführers bei einer Skifahrt während eines viertägigen Firmen-Events kein Arbeitsunfall ist, da die Freizeit- und Erholungsaktivitäten im Vordergrund standen. Versicherungsschutz bestehe nur, wenn die konkrete Tätigkeit im Unfallzeitpunkt in einem inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehe – was beim Skifahren nicht der Fall gewesen sei. beck-aktuell berichtet.

Meinungsfreiheit vor Gericht: Rechtsprofessorin Elisa Hoven appelliert auf spiegel.de an die Justiz, bei Beschimpfungen von Politiker:innen großzügiger zu sein. "Es obliegt also Staatsanwaltschaften und Gerichten, die Meinungsfreiheit dadurch zu schützen, dass sie das Strafrecht restriktiv auslegen. Hier scheint das Gespür dafür verloren gegangen zu sein, welche Äußerungen einen Menschen in einem freien Staat vor Gericht bringen sollten." Politiker müssten es aushalten, z.B. in einem Meme als "Schwachkopf" bezeichnet zu werden.

Recht in der Welt

Ukraine/Russland: Was Trumps 28-Punkte-Plan bedeutet und warum es Streit gibt, wird auf LTO erläutert. Konkret sieht der Plan vor, dass die Ukraine die russisch besetzten Gebiete Donezk und Luhansk abgeben muss, einschließlich der Regionen, die sie selbst noch kontrolliert. Juristisch spreche allerdings viel dagegen, dass die Gebietsabtretungen an Russland überhaupt wirksam wären, da ein entsprechender Vertrag unter Zwang abgeschlossen würde.

Großbritannien – Belästigung von Politiker:innen: Der Doktorand Nathan Whetton analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) ein britisches Gesetzesvorhaben, das Proteste vor den privaten Wohnsitzen von Politiker:innen verbieten soll, um deren Familien besser zu schützen.

Israel – Rechtsstaat: Rechtsdozentin Tamar Hostovsky Brandes meint im Verfassungsblog, dass die Waffenruhe in Gaza zwar Hoffnung auf eine neue Ära weckt, sich derzeit aber zugleich die Sorge verstärkt, die Regierung Netanjahu könnte den Rechtsstaat im Inneren weiter schwächen. Sie zeigt, wie Gesetze gegen NGOs, die Beschneidung der Befugnisse der Generalstaatsanwältin und die Ausweitung der Todesstrafe demokratische Grundprinzipien untergraben. Insgesamt warnt die Autorin, dass Angriffe auf Justiz, Opposition und Medien entscheidend für die Zukunft Israels und faire Wahlen im Jahr 2026 sein werden.

Israel – Benjamin Netanjahu: Der Korruptionsprozess gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wird immer wieder durch angebliche dringende Termine, gesundheitliche Probleme oder Sicherheitsangelegenheiten verzögert, sodass die Verhandlungstage häufig verkürzt oder ausgesetzt werden, berichtet die Mo-FAZ (Christian Meier). Parallel dazu versuche Netanjahu durch politische Initiativen wie die Justizreform und Gesetzesvorhaben zur Schwächung der Judikative sowie durch Bemühungen um eine Begnadigung – unterstützt von Persönlichkeiten wie Donald Trump und Diskussionen mit Präsident Izchak Herzog –, das Verfahren zu beenden oder zu beeinflussen. Viele Beobachter sehen darin den Versuch, einer Verurteilung in einem der drei Korruptionsfälle zu entgehen, wobei sowohl die Justiz als auch die Politik unter erheblichem Druck stünden.

USA – Meinungsfreiheit: Anke Steinecke, Chefjuristin von Penguin Random House, dem größten Publikumsverlag der USA, beschreibt im Interview mit der Mo-FAZ (Frauke Steffens), wie in republikanisch regierten US-Bundesstaaten immer mehr Bücher aus Schulen und Bibliotheken verbannt werden, wobei besonders Werke von queeren Autor:innen, People of Color oder mit Themen wie Rassismus betroffen sind; dies führe zu einer gezielten und diskriminierenden Zensur, die auch Selbstzensur und Angst bei Lehrkräften und Bibliothekar:innen auslöst. Steinecke bleibt aber optimistisch, dass Proteste, Klagen und politische Arbeit Erfolg haben werden, da die Mehrheit der Bevölkerung Bücherverbote ablehnt und Lesekompetenz sowie Meinungsfreiheit als zentrale Werte für die Demokratie betrachtet werden.

USA – Rapper Pras Michel: Der amerikanische Rapper Pras Michel, Mitglied der Fugees, wurde wegen rechtswidriger Spenden für den Wahlkampf von Barack Obama zu einer 14-jährigen Haftstrafe verurteilt. Er soll bis zu 120 Millionen Dollar des flüchtigen malaysischen Investors Jho Low angenommen und auf illegalen Wegen weitergegeben haben. Nachdem der zugrundeliegende Prozess bereits 2023 stattgefunden hatte, wurde jetzt das Strafmaß festgelegt. Der Verteidiger des Rappers, Peter Zeidenberg, nannte die Verurteilung zu 14 Jahren Haft laut Sa-FAZ (Christiane Heil) "völlig unverhältnismäßig" und kündigte an, gegen Schuldspruch und Strafmaß vorzugehen.

Juristische Ausbildung

Künstlerin und Juristin Paula Hartmann: LTO Karriere (Franziska Kring/Hasso Suliak) stellt im Interview die Popmusikerin und Schauspielerin Paula Hartmann vor, die vor einigen Monaten ihren juristischen Bachelorabschluss erworben hat. Sie spricht über ihre Motivation, Jura zu studieren, und darüber, wie sie Karriere und Studium in Einklang gebracht hat.

Sonstiges

Tötung von Frauen: Nun stellt auch beck-aktuell die Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen und des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen zu Femiziden vor. 

AfD-Verbot: Das von der bayerischen AfD angestrebte Minarettverbot hält Thomas Witzgall (endstation-rechts.de) für ein schwerwiegendes Argument in der Debatte um ein mögliches Parteiverbotsverfahren.

RAin Verena Nosch: Freshfields-Partnerin Verena Nosch, spricht im "Most Wanted"-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) über ihren Weg in die Großkanzlei, die Herausforderungen auf dem Weg zur Partnerschaft und die Bedeutung von Gerechtigkeit und internationaler Erfahrung für ihre Arbeit. Sie betont, dass künstliche Intelligenz die Rechtsberatung bereichern kann, fordert Reformen beim Ehegattensplitting und in der juristischen Ausbildung, und sieht gesellschaftliche Erwartungen als größte Hürde für mehr Frauen in Führungspositionen. 

Rechtsgeschichte – Grundstückskauf und Völkerrecht: Martin Rath berichtet auf LTO über ein Urteil des Reichsgerichts von 1925, in dem entschieden wurde, dass russische Staatsangehörige für den Erwerb von Grundstücken in Hamburg eine Genehmigung des Senats benötigten. Hintergrund war die komplizierte Rechtslage nach dem Ersten Weltkrieg.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren. 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58690 (abgerufen am: 18.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
lto karriere logo

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Mueller.legal
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) Mar­ken­recht

Mueller.legal , Ber­lin

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Real Es­ta­te Tax (w/m/d)

Taylor Wessing , Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung

A&O Shearman , Frank­furt am Main

Logo von Mueller.legal
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) Me­di­en­recht

Mueller.legal , Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Di­gi­ta­li­sie­rung, Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) In­sol­venz­recht & Re­struk­tu­rie­rung

McDermott Will & Schulte , Düs­sel­dorf

Logo von Unternehmerverband Frankfurt Rhein-Main e.V.
Voll­ju­rist / Syn­di­kus­rechts­an­walt für Ar­beits­recht (w/m/d) in...

Unternehmerverband Frankfurt Rhein-Main e.V. , Frank­furt am Main

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in (m/w/d) im Steu­er­recht mit In­ter­es­se am...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Vortrag: Die Wiederherstellung der Erbengemeinschaft durch Gesetzgebung oder Rechtsgeschäft

26.02.2026, Bonn

Update zur E-Rechnungspflicht im Anwaltsberuf 2026

25.02.2026

§ 15 FAO - Überblick Vergaberecht

25.02.2026, Hamburg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: eCommerce

25.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Unternehmens­strafrecht

25.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH