Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. November 2025: Scha­dens­er­satz für Idealo / Geiert gegen Straf­bar­keit von Cat­cal­ling / Kor­rup­ti­ons­ver­dacht an der StA Stutt­gart

17.11.2025

Das LG Berlin II verurteilte Google zu 465 Mio. Euro Schadenersatz. Die sächsische Justizministerin Geiert spricht sich gegen die Bestrafung des "Catcalling" aus. Gegen Mitarbeiter der StA Stuttgart wird wegen Bestechlichkeit ermittelt.

Thema des Tages

LG Berlin II zu Idealo vs. Google: Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass Google dem Preisvergleichsportal Idealo 465 Millionen Euro Schadensersatz zahlen muss, weil der Konzern gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Google hatte über Jahre hinweg die eigenen Dienste in der Suchmaschine bevorzugt und dadurch Konkurrenten wie Idealo benachteiligt. Diese Praxis führte dazu, dass Idealo weniger sichtbar war und dadurch erhebliche Umsatzeinbußen erlitt. Das Gericht sah darin eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung, die den Markt für Online-Preisvergleiche nachhaltig geschädigt hat. Idealo konnte nachweisen, dass die Benachteiligung direkte finanzielle Folgen hatte. Deshalb sprach das Gericht dem Unternehmen rund 465 Millionen Euro Schadensersatz zu. Die zugesprochene Summe liegt allerdings deutlich unter den 3,5 Milliarden Euro, die das Unternehmen ursprünglich gefordert hatte. Sowohl Google als auch Idealo kündigten Berufung an, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Sa-FAZ (Marcus Jung), tagesschau.de, LTO und beck-aktuell berichten.

Rechtspolitik

Geiert im Interview: Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) sprach sich im Interview mit der Mo-taz (David Muschenich) gegen die Pläne aus, das so genannte "Catcalling" strafrechtlich zu verfolgen. Ihrer Ansicht nach sei das Strafrecht nicht geeignet, gesellschaftliche Probleme wie verbale Belästigung wirksam zu lösen. Stattdessen plädiert sie für gesellschaftlichen Druck und Ermutigung von Frauen, sich zu wehren. Beim Selbstbestimmungsgesetz fordert die Ministerin eine Reform, die Missbrauch durch Prüfungen bei Standesämtern verhindern soll, um Vertrauen und gesellschaftlichen Frieden zu stärken. Gleichzeitig betont sie, dass echte trans Personen weiterhin unkompliziert ihren Geschlechtseintrag ändern können sollen.

Anwaltschaft im Grundgesetz: Rheinland-Pfalz und Bremen fordern laut Mo-FAZ (Timo Steppat) eine Grundgesetzänderung, um den Schutz von Anwält:innen ausdrücklich zu verankern und deren Rolle im Rechtsstaat zu stärken. Anlass seien zunehmende Angriffe und Druck auf Anwält:innen, etwa bei der Vertretung von Asylsuchenden oder in politisch heiklen Fällen. Ein entsprechender Entschließungsantrag soll am Freitag im Bundesrat eingebracht werden.

Bürokratieabbau/Digitalisierung: Nun berichten auch die Mo-FAZ (Werner Mussler) und die Mo-taz (Eric Bonse) über die Pläne der EU-Kommission, mit dem Vorschlag eines "Digital-Omnibus" mehrere Digitalgesetze wie die DSGVO und den AI Act zu vereinfachen, um europäische Unternehmen von bürokratischen Hürden zu entlasten. Dabei sollen unter anderem die Regeln für Cookies und die Nutzung personenbezogener Daten gelockert werden. Datenschutzverbände und Kritiker sehen darin eine weitreichende Deregulierung und warnen vor einem Abbau zentraler Schutzrechte und demokratischer Prinzipien. Das Paket soll am Mittwoch vorgestellt werden.

Im Interview mit der Mo-taz (Raoul Spada) übt der österreichische Aktivist Max Schrems (noyb) heftige Kritik an den geplanten Änderungen. "Der Entwurf ist technisch dermaßen schlecht, dass er nicht mal den Unternehmen groß hilft", sagt Schrems. Er warnt außerdem davor, dass die DSGVO durch zahlreiche kleine Änderungen geschwächt werde. Besonders problematisch sei, dass sensible Daten wie politische Einstellungen oder Gesundheitsinformationen künftig nur eingeschränkt geschützt würden und Unternehmen sie leichter für KI-Training nutzen dürften. 

Asyl: Im politischen Alltag erlebe man derzeit "die Abschaffung des Asyls, ohne das Asylrecht formell zu streichen", beklagt Rechtsprofessor Constantin Hruschka im Verfassungsblog. Seit Jahren verenge sich die deutsche und europäische Asylpolitik auf die Kunst der Verhinderung: Der rechtliche Anspruch bleibe bestehen, werde aber mit Verfahrenshürden, Zuständigkeitsfiktionen und politischen Mythen entkernt. Das Tragische an dieser Entwicklung sei, so Hruschka, dass sie das Recht nicht nur erodiert – sondern selbst im Namen des Rechts erfolgt. Wer die Grenze zwischen Legalität und Legitimität bewusst verwische, fördere aber eine Selbstbeschädigung des Rechtsstaats.

Online-Klagen / E-Akte: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche beschlossen, Pilotprojekte für Online-Verfahren an Zivilgerichten einzuführen. Ein ebenfalls in der vergangenen Woche verabschiedetes Gesetz eröffnet den Bundesländern die Möglichkeit, die Einführung der elektronischen Akte zu verschieben und bestimmte Akten bis Ende 2026 in Ausnahmefällen auch in Papierform anzulegen. Eigentlich sollte die E-Akte schon zum 1. Januar 2026 verbindlich sein. Es bestehe aber "das Risiko des Auftretens etwaiger Digitalisierungslücken", heißt es in der Gesetzesbegründung. beck-aktuell berichtet. 

Prostitution: Ronen Steinke (Sa-SZ) kritisiert die Argumentation der Befürworter:innen des so genannten "Nordischen Modells", nach dem die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen unter Strafe gestellt werden soll. Prostitution sei keine Vergewaltigung (Sex ohne Zustimmung), sondern "erkaufte Zustimmung". "Sofern es so läuft, wie es laufen soll, nämlich dass zwei Erwachsene sich auf einen Preis einigen, ist das kein Übergriff. Sondern ein Deal", so der Autor. Es helfe der Selbstbestimmung von Frauen nicht, wenn ihre individuellen Entscheidungen pauschal und moralisierend mit Zwangsprostitution gleichgesetzt werden. 

Heizung: Eine vollständige Rückabwicklung des so genannten Heizungsgesetzes sei nicht möglich, weil Deutschland durch die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie rechtlich verpflichtet ist, bis 2040 aus fossilen Heizungen auszusteigen, meinte Rechtsanwalt Marvin Klein auf LTO. Die Richtlinie schreibe zwar kein direktes "Kesselverbot" vor, verlange aber glaubwürdige nationale Strategien für den Ausstieg und die Erreichung des Nullemissionsstandards. Politische Forderungen nach Abschaffung des Gesetzes seien daher nur symbolisch, da faktisch kein Weg am Abschied von fossilen Heizungen vorbeiführe.

Böllerverbot: LTO (Hasso Suliak) stellt ein Gutachten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor, demzufolge Kommunen rechtlich verpflichtet sind, Silvesterfeuerwerk in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen zu verbieten, da sonst haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen drohten. Als Schutzmaßstab wird ein Sicherheitsabstand von 200 Metern genannt, wobei Bürger:innen gefährdete Gebäude melden können und die Behörden diesen Hinweisen nachgehen müssten. Am Beispiel Berlins zeigt der Text, dass die Verbotszonen ausgeweitet werden und künftig flexibler kontrolliert werden sollen. 

Aktivrente: taz.de (Christian Rath) geht davon aus, dass die geplante Aktivrente nicht verfassungswidrig ist, obwohl sie nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gilt und nicht für Selbständige, Unternehmer:innen, Freiberufler:innen, Landwirt:innen und Beamt:innen. Das Bundesverfassungsgericht billige dem Gesetzgeber bei Subventionen, auch bei Steuer-Subventionen, einen weiten Gestaltungsspielraum zu. Die Annahme des Gesetzgebers, dass nur bei abhängig Beschäftigten Arbeitskräftemangel herrsche, werde wohl als sachlicher Grund ausreichen. 

Justiz

StA Heilbronn – Bestechlichkeit bei der StA Stuttgart: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn und die Polizei ermitteln gegen mehrere Mitarbeiter:innen der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und der Weitergabe von Dienstgeheimnissen. Im Zusammenhang mit einer Schussattacke in Tamm im Mai werden sieben Personen verdächtigt, ein Mitarbeiter sowie zwei mutmaßliche Auftraggeber kamen in Untersuchungshaft. Bei den Verdächtigen soll es sich nicht um Staatsanwält:innen handeln. Mo-FAZ (Rüdiger Soldt)spiegel.debild.de (Robin Mühlebach) und LTO berichten.

BVerfG zu Verhinderungsblockaden: Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von letzter Woche, dass grobe Störungen mit dem Ziel, andere Versammlungen zu vereiteln, bestraft werden dürfen, auch wenn es sich bei der Störung um eine friedliche Sitzblockade handelt. Der Autor betont, dass zwar auch Proteste gegen andere Bürger:innen legitim sind, aber nur solange sie nicht deren Meinungsäußerung verhindern. Die Versammlungsfreiheit zu nutzen, um andere Versammlungen zu sprengen, sei Missbrauch eines Grundrechts, so Müller-Neuhoff.

BAG zur Bezahlung befristet Beschäftigter: Die Sa-FAZ (Katja Gelinsky) analysiert ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Donnerstag, das einem befristet beschäftigten Postzusteller wegen Lohndiskriminierung recht gibt. Dabei stellten die Richter fest, dass befristet Beschäftigte nicht schlechter gestellt werden dürfen als unbefristete Kolleg:innen. In der Entscheidung hat das BAG die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifautonomie nicht angewendet, wonach zunächst die Tarifparteien entscheiden müssen, ob nach oben oder nach unten angeglichen werden soll. Das BAG habe sich stattdessen auf EU-Recht berufen, das eine Angleichung nach oben verlange. Befragte Rechtsprofessoren sehen dies unterschiedlich.

BSG zu Sozialbeiträgen auf Firmenwagen: Das Bundessozialgericht hat, wie LTO berichtet, entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens allein den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfüllt. Arbeitgeber müssen daher zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen für den Firmenwagen auch Beiträge auf den Mindestlohn entrichten, selbst wenn dieser nicht ausgezahlt wird. 

BFH zu Akteneinsicht: Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung aus dem Juli, über die das Hbl (Martina Schäfer) jetzt berichtet, festgestellt, dass Steuerpflichtige grundsätzlich keinen Anspruch auf Einsicht in die Inhalte anonymer Anzeigen haben. Die Gewährung von Akteneinsicht liege im Ermessen der Finanzbehörde, da das Steuergeheimnis und die Geheimhaltungsinteressen der Hinweisgeber:innen Vorrang hätten. Selbst ein Auskunftsanspruch nach der DSGVO könne eingeschränkt sein, wenn dadurch die Aufgaben des Finanzamts gefährdet würden.

LG München I zu KI-Training/OpenAI: Jens Uthoff (Sa-taz) begrüßt das Urteil des LG München, in dem festgestellt wurde, dass die unlizenzierte Nutzung von geschützten Liedtexten zum Training des ChatGPT-Tools von OpenAI das Urheberrecht verletzt, als überfälligen Sieg der alten Ordnung über die Tech-Giganten. Er betont, dass Urheberrechte auch im digitalen Zeitalter gelten müssten und Künstler:innen Respekt verdienten, statt von Plattformen ausgebeutet zu werden. Die Gema wird von ihm dabei als schwerfälliger, aber notwendiger Tanker beschrieben, der zeige, dass Institutionen und Regeln wichtiger seien als die blinde Disruption durch KI. 

LG Traunstein – Tod von Hanna Wörndl: Der zweite Prozess um den sogenannten "Eiskellermord" könnte vorzeitig enden, da Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung derzeit beraten, wie die Beweisaufnahme weitergeführt werden soll. Am 25. November wollen die Beteiligten mitteilen, ob weitere Zeug:innen geladen oder die Beweisaufnahme geschlossen wird, was im Falle fehlender neuer Beweise zu einem Freispruch führen könnte. Die Anklage wirft Sebastian T. weiterhin vor, Hanna Wörndl 2022 aus sexuellen Motiven angegriffen und getötet zu haben, während die Verteidigung von einem Unfall ohne Beteiligung von T. ausgeht. Es gibt keine eindeutigen Beweise wie DNA-Spuren, und Zeugen sagten widersprüchlich aus. Die Sa-FAZ (Karin Truscheit) berichtet.

LG Wuppertal – Schumacher-Erpressung: Vor dem Landgericht Wuppertal hat der Berufungsprozess um die versuchte Erpressung der Familie von Michael Schumacher begonnen: Haupttäter Yilmaz T. wollte mit Fotos und Videos des schwer verunglückten Rennfahrers 15 Millionen Euro erpressen. Während T. zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, erhielt sein ehemaliger Freund Markus F., ein früherer Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers, nur zwei Jahre auf Bewährung – was die Familie als massiven Vertrauensbruch empfindet und deshalb Berufung eingelegt hatte. Auch die Angeklagten hatten Rechtsmittel gegen ihre erstinstanzlichen Verurteilungen eingelegt. Über den Prozess berichtet die Sa-FAZ (Reiner Burger).

GenStA Thüringen – Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sind Räume eines für die AfD aktiven Politikers in Ilmenau durchsucht worden, berichtet beck-aktuell. Der Mann sitzt für die AfD u.a. im Stadtrat von Ilmenau, ist aber kein Parteimitglied. Gegen ihn laufe ein Ermittlungsverfahren der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, da er in Verdacht stehe, die sogenannte Kaiserreichsgruppe (auch "Vereinte Patrioten" genannt) unterstützt zu haben, die u.a. die Entführung des damaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) plante. 

Commercial Court am OLG Dresden: Rechtsanwalt Peter Bert stellt im ZPO-Blog den beim Oberlandesgericht Dresden eingerichteten Commercial Court vor, der nach den Commercial Courts in Berlin, Bremen, Celle, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nun als letzter seine Arbeit aufgenommen hat. Internationale Streitparteien seien ersichtlich nicht die Zielgruppe des Commercial Court Dresden, schreibt Bert. Anders als bei den anderen Commercial Courts kann hier nicht in englischer Sprache verhandelt werden. Außerdem ist die Zuständigkeit daran geknüpft, dass auf die Streitigkeit deutsches Recht anzuwenden ist.

Recht in der Welt

Österreich – Heinz-Christian Strache: Die Mediengruppe Österreich muss dem früheren österreichischen FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache 140.000 Euro Schadenersatz wegen der Veröffentlichung von Details über seine Scheidung zahlen. Strache müsse, auch wenn der Politiker, der 2019 im Zuge der Ibiza-Affäre als Vizekanzler zurückgetreten war, während seiner Amtszeit eine Person des öffentlichen Lebens gewesen sei, nicht hinnehmen, dass auch heute noch über sein Privatleben berichtet wird. Die Mediengruppe habe mit ihren Veröffentlichungen seine Persönlichkeitsrechte verletzt und üble Nachrede verbreitet, so das Gericht laut Sa-FAZ (Vanessa Fatho).

Polen – Ex-Justizminister Ziobro: Die polnische Generalstaatsanwaltschaft hat Untersuchungshaft für den ehemaligen Justizminister Zbigniew Ziobro beantragt, dem Korruption und Amtsmissbrauch vorgeworfen werden. Das Parlament hatte zuvor seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben. Ziobro soll insgesamt 26 Straftaten begangen haben, darunter Veruntreuung von rund 35 Millionen Euro, wofür ihm bis zu 25 Jahre Haft drohen. Der Ex-Minister bestreitet die Vorwürfe. Er hält sich derzeit in Ungarn auf. Es wird erwartet, dass er dort politisches Asyl beantragt, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. beck-aktuell berichtet. 

EGMR/Polen – Schwangerschaftsabbrüche: Nachdem am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hatte, dass einer Klägerin aus Polen eine Entschädigung für einen Schwangerschaftsabbruch zu gewähren ist, den die Frau aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen in Polen in den Niederlanden durchführen lassen musste, fordert Rechtsprofessorin Liane Wörner auf beck-aktuell eine ethische Grundsatzdebatte. Zu verhandeln sei dabei die Frage, wann in einer Schwangerschaft mit einem embryo- bzw. fetopathischen Befund die Fortsetzung von der Schwangeren – wegen der damit für sie einhergehenden gesundheitlichen Belastung – gerade nicht mehr verlangt werden dürfe.

Israel – Todesstrafe: Rechtsprofessor Itamar Mann von der Universität Haifa setzt sich auf LTO kritisch mit einem neuen israelischen Gesetzentwurf, der die Todesstrafe für palästinensische Terroristen vorsieht, auseinander. Er warnt davor, dass das geplante Gesetz das Prinzip der Gewaltenteilung verletzen würde. Betroffen seien nicht nur die Rechte palästinensischer Häftlinge, sondern es könnte auch ein Angriff auf die eigene Justiz sein. 

USA – 17-jährige Staatsanwältin: beck-aktuell (Jannina Schäffer) stellt Sophia Park vor, die mit 17 Jahren das Bar Exam bestand und so jüngste Anwältin Kaliforniens wurde. Sie arbeitet jetzt als jüngste Staatsanwältin Kaliforniens. Mit 13 hatte sie - neben der High School - ihre juristische Ausbildung begonnen.

Sonstiges

Bundeshaushalt: Die Welt (Karsten Seibel) hat mehrere Verfassungsrechtler nach den Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage gegen die Haushaltspolitik des Bundes befragt. Sowohl Rechtsprofessor Hanno Kube als auch Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz weisen darauf hin, dass die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse selbst geltendes Verfassungsrecht seien und hier deshalb kein Verfassungsverstoß vorliegen könne. Einzelne Haushaltspositionen könnten dagegen juristisch überprüft werden, meint auch Rechtsprofessor Henning Tappe.

KI-Anbieter Libra: Der internationale Informationsdienstleister Wolters Kluwer hat das Berliner Legal-Tech-Startup Libra für bis zu 90 Millionen Euro übernommen, um seine KI-Angebote für Jurist:innen auszubauen, berichtet die Sa-FAZ (Marcus Jung). Libra, 2023 gegründet, bietet mit dem "Libra-AI-Assistenten" eine Plattform für Kanzleien und Rechtsabteilungen, die juristische Recherchen, Dokumentenprüfungen und Analysen effizient unterstützt und inzwischen über 10.000 Nutzer:innen in rund 800 Kanzleien zählt. Durch die Integration in Wolters Kluwer soll die Expansion in weitere Länder vorangetrieben werden.

Verbandssport und Kartellrecht: Der organisierte Sport tue sich schwer mit den Vorgaben des EU-Rechts, beklagt Rechtsanwalt Mark E. Orth im FAZ-Einspruch und belegt dies mit mehreren Beispielen. Nach wie vor gebe es bei den Sportverbänden große Vollzugsdefizite, worunter dann Athlet:innen, Klubs und auch Sportkonsument:innen leiden. Dabei würden von mehr Wettbewerb am Ende alle profitieren.

Anne Brorhilker: Im Interview mit zeit.de (Jochen Wegner/Christoph Amend) beschreibt Anne Brorhilker, wie sie als Staatsanwältin juristisches Neuland betrat, um erste Verfahren wegen Cum-Ex-Manipulationen in Deutschland zu führen. Dabei betont sie die Bedeutung technischer Detailkenntnis und behördlicher Zusammenarbeit, um komplexe Wirtschaftskriminalität erfolgreich zu verfolgen. Außerdem begründet sie ihren Wechsel von der Staatsanwaltschaft zur Nichtregierungsorganisation "Finanzwende".

RAin Ana Bruder: Ana Bruder, Partnerin bei Mayer Brown, spricht in der Reihe “Most Wanted” mit LTO (Stefan Schmidbauer) über ihre Spezialisierung auf Cybersecurity und KI-Regulierung sowie den Spagat zwischen anspruchsvoller Kanzleiarbeit und Familienleben. Sie betont die Bedeutung von Soft Skills und echter Chancengleichheit, um mehr Frauen in Führungspositionen von Großkanzleien zu bringen.

Rechtsgeschichte – Soforthilfegesetz 1949: Martin Rath analysiert auf LTO das Soforthilfegesetz von 1949 als ein frühes Beispiel für partizipative Sozialpolitik, das trotz rückwirkender Vermögensabgaben breite Zustimmung in der Bevölkerung fand. Er beleuchtet juristische Streitfragen, etwa zur Steuerpflicht von Erb:innen und zur Nutzung von Immobilien durch Besatzungsmächte, und zeigt, wie Gerichte versuchten, zwischen rechtlicher Logik und politischer Sensibilität zu vermitteln. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58640 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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