Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. November 2025: Ergeb­nisse der Jumiko / Pro­zess­be­ginn in Mag­de­burg / OVG Sachsen zu Ver­fas­sung­s­t­reue im Refe­ren­da­riat

10.11.2025

Die Justizministerkonferenz lehnte u.a. die Rechtsberatung durch Rechtschutzversicherungen ab. Heute startet der Prozess wegen des Angriffs auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Ein Rechtsextremist kann in Sachsen Rechtsreferendar werden.

Thema des Tages

Jumiko-Ergebnisse: Die Herbsttagung der Justizministerkonferenz fand am Freitag in Leipzig statt. Der Vorschlag Bayerns, auch Rechtsschutzversicherungen die Rechtsberatung zu erlauben, wurde abgelehnt. Die Ministerinnen und Minister befürworteten aber zahlreiche andere Maßnahmen, darunter eine ausdrückliche Regelung der Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richter:innen sowie die Prüfung strafrechtlicher Regelungen zu digitalem Identitätsmissbrauch, zum Besitz von Vergewaltigungs-Videos, zum Einsatz von Spionage-Drohnen und zur Herstellung von Deepfakes. Über die Ergebnisse der Justizministerkonferenz berichten Sa-FAZ (Reinhard Bingener)LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell.

Jumiko – Voyeuristische Aufnahmen: Mo-taz (Christian Rath) berichtet, dass die Justizministerkonferenz mehrheitlich den Vorschlag ablehnte, heimliches Filmen bekleideter intimer Körperpartien unter Strafe zu stellen. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) argumentierte, das Strafrecht sei keine "Supermoralinstanz" und warnt vor Beweisproblemen und zusätzlicher Belastung der Justiz. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant dennoch, Anfang 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Jumiko – Digitalisierung der Justiz: Beim mit der Jumiko verbundenen Digitalgipfel haben laut beck-aktuell Bund und Länder beschlossen, dass der Bund die Digitalisierung der Justiz von 2027 bis 2029 mit 210 Millionen Euro fördert. Das Projekt gehört zum Pakt für den Rechtsstaat und wird aus den Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur finanziert. Im Mittelpunkt stehen der Aufbau einer bundesweiten Justizcloud, der Einsatz von KI sowie die Einführung digitaler Verfahren und Rechtsantragsstellen. Der Deutsche Richterbund begrüßt die Initiative und mahnt eine zügige Umsetzung an.

Rechtspolitik

Bürokratieabbau/Digitalisierung: Die EU-Kommission hat angekündigt, in den nächsten Wochen einen umfassenden Vorschlag für eine Generalüberholung der europäischen Digitalregulierung zu präsentieren. Dabei soll es u.a. um Datenschutz, Datennutzung, Cybersicherheit und KI gehen. netzpolitik.org (Daniel Leisegang/Ingo Dachwitz) kritisiert den geplanten "Digitalen Omnibus" als massiven Rückbau bestehender Datenschutz- und Verbraucherrechte. Auch die geplante Lockerung beim Cookie-Tracking und die Einschränkung des Schutzes sensibler Daten werden als problematisch dargestellt. Die Kommission versuche unter dem Deckmantel der Vereinfachung weitreichende Eingriffe in Grundrechte durchzusetzen. 

Justiz

LG Magdeburg – Angriff auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt: Am heutigen Montag beginnt vor dem Landgericht Magdeburg der Prozess gegen Taleb al-Abdulmohsen, der am 20. Dezember 2024 mit einem SUV in den Magdeburger Weihnachtsmarkt fuhr und sechs Menschen tötete. Für das Verfahren wurde eine Leichtbauhalle errichtet, die Platz für rund 200 Personen bietet. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Täter sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor. Laut einem Gutachten veröffentlichte der Täter über 10.000 Posts, in denen er sich zunehmend radikalisierte und rechtsextreme Inhalte teilte. Er rechtfertigte die Tat als "Rache" für die angebliche Verfolgung von Ex-Muslimen in Deutschland. Rund 170 Nebenkläger:innen wollen bei der Verhandlung dabei sein. Bisher wurde bis Mitte März terminiert. Die Mo-taz (David Muschenich) berichtet. 

BVerfG zu IfSG-Triage: Rechtsprofessor Thorsten Kingreen kritisiert im Verfassungsblog das Bundesverfassungsgericht für seine widersprüchliche Haltung zur Triage-Gesetzgebung: Mit Beschluss vom 16.12.2021 hatte es "dem Gesetzgeber" eine Verletzung seiner Schutzpflichten für Menschen mit Behinderung attestiert, um dem Bundestag dann vier Jahre später mit Beschluss vom 23.9.2025 zu attestieren, er sei wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz gar nicht "der Gesetzgeber". Die erste Entscheidung habe das eigentliche Verteilungsproblem nicht gelöst, sondern dem Gesetzgeber eine unlösbare Aufgabe übertragen. Die zweite Entscheidung zersplittere die Zuständigkeit auf 16 Landesgesetzgeber, ohne praktikable Lösungen zu bieten. Insgesamt sieht der Autor das Gericht als Mitverursacher eines rechtlichen und politischen Dilemmas, das letztlich zur Rückkehr in den Zustand vor der ersten Entscheidung führt.

Auch Gigi Deppe (deutschlandfunk.de) bewertet die Folgen des Urteils als unerfreulich. Jetzt werde es vermutlich seine Zeit brauchen, bis sich die Länder auf gemeinsame Regeln für die Krankenhäuser einigen – wenn diese Einigung überhaupt zustande kommt. Im schlechtesten Fall gebe es dann in Schleswig-Holstein andere Regeln als in Bayern und Ärzt:innen müssten umlernen, falls sie sich im Bundesgebiet bewegen. Dabei hätten wir so dringend eine Orientierung gebraucht für die Frage, wie im Ernstfall Ärzt:innen über das Leben entscheiden, so Deppe.

LSG Berlin-BB zu DAV-Präsidentschaft: Rechtsprofessor Stefan Greiner kritisiert auf beck-aktuell die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg, den früheren DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einzustufen, als gefährlichen Präzedenzfall. Der Autor warnt davor, dass die Ausweitung des Beschäftigtenbegriffs auf ehrenamtliche Spitzenämter mit hoher Aufwandsentschädigung das Ehrenamt insgesamt gefährden könnte. Die Rechtsprechung verfolge zunehmend fiskalische Interessen und untergrabe dabei die Prinzipien der Sozialversicherung sowie die Autonomie zivilgesellschaftlicher Institutionen. Greiner fordert den Gesetzgeber auf, klare Regelungen zu schaffen, um das Ehrenamt vor rechtlicher und finanzieller Überforderung zu schützen.

OLG Oldenburg zu Unfall durch Fasan: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat laut LTO entschieden, dass der Zusammenstoß eines Fasans mit dem Helm eines Motorrad-Beifahrers und dessen anschließender Sturz die Betriebsgefahr des Motorrads verwirklicht. Die hohe Geschwindigkeit des Fahrzeugs sei maßgeblich für die schweren Verletzungen gewesen. Das Gericht sprach dem Beifahrer deshalb einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Haftpflichtversicherung in Höhe von 17.000 Euro zu. Ein Mitverschulden wegen fehlender Schutzkleidung wurde nicht angenommen.

LG Koblenz zur Tötung eines Kindes durch Drogen: Das Landgericht Koblenz hat, wie spiegel.de berichtet, eine 22-jährige Frau und einen 25-jährigen Mann wegen Totschlags zu acht bzw. neun Jahren Haft verurteilt. Die beiden hatten einer 13-Jährigen Amphetamin und Methadon verabreicht, woraufhin sie einen Kreislaufzusammenbruch erlitt und verstarb. Zusätzlich ordnete das Gericht für beide Angeklagten einen Drogenentzug an.

LG Lüneburg – Mangel bei Ghostwriting: Die Doktorandin, die ihren Ghostwriter verklagte, weil sie die gelieferte Dissertation für unbrauchbar hielt, hat ihre Klage inzwischen zurückgenommen. Die beklagte Firma sei gelöscht und eine rechtliche Durchsetzung nicht mehr möglich. Das Landgericht Lüneburg hat daraufhin das Verfahren eingestellt. Gerichtlich bleibt damit ungeklärt, ob der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig gewesen wäre. Die FAS (Jens Wohlgemuth) berichtet. 

StA Marburg – Fechtduell: Der Kreisverband der Linken Marburg-Biedenkopf hat Strafanzeige erstattet, weil in Marburg ein Fechtduell zwischen Verbindungsstudenten stattgefunden haben soll. Staatsanwalt Lorenz Bode beleuchtet auf LTO die strafrechtliche Relevanz solcher Duelle und diskutiert dabei insbesondere ein BGH-Urteil von 1953. Der Autor zeigt, dass ritualisierte Mensuren unter bestimmten Bedingungen nicht strafbar sind. Wer sich jedoch zur "Bereinigung" eines "Ehrenhändels" hinreißen lässt, "ficht am Rande des Strafrechts und kann sich strafbar machen".

EuGH: tagesschau.de (Gigi Deppe) beschreibt, wie der Präsident des Europäischen Gerichtshofs, Koen Lenaerts, die Rolle des Gerichts als Hüter des gemeinsamen europäischen Rechts bewertet, auch wenn Urteile manchmal politisch umstritten sind. Er verteidigt Entscheidungen wie die strengeren Kriterien für sichere Herkunftsstaaten und betont die Bedeutung menschenwürdiger Behandlung von Asylbewerber:innen. Lenaerts hebt hervor, dass Vielfalt und Einheit in Europa kein Widerspruch sind, sondern gemeinsam das Fundament der europäischen Rechtsordnung bilden.

Recht in der Welt

Mexiko – Verschwindenlassen: Ein UN-Ausschuss hat festgestellt, dass das "Verschwindenlassen" von Personen in Mexiko systematisch erfolgte. Der Doktorand Rodolfo González Espinosa erläutert die Hintergründe im Verfassungsblog (in englischer Sprache).

Großbritannien – falsche Maddie: Ein Gericht in Leicester hat eine Polin verurteilt, die sich als die verschwundene Madeleine McCann ("Maddie") ausgab und deren Eltern immer wieder kontaktierte. Die 24-Jährige wurde wegen "harassment" (Belästigung) verurteilt. Es berichtet u.a. faz.net.

Israel – Krieg in Gaza: LTO (Paula Zengerle) hat mit Christian Hörl, Head of Planning and Risk Management des Deutschen Roten Kreuzes, über seine Arbeit und die Situation in Gaza gesprochen. Hörl betont dabei die Herausforderungen durch bürokratische Hürden, Sicherheitsrisiken und die psychische Belastung der Helfer:innen, deren Einsätze streng begrenzt und sorgfältig vorbereitet seien.

USA – Kim Kardashian: Der US-amerikanische Reality-TV-Star Kim Kardashian hat nach sechs Jahren juristischer Ausbildung die kalifornische Anwaltsprüfung im Juli nicht bestanden. In ihrer Instagram-Story beschreibt sie das Ergebnis jedoch als Ansporn, weiterhin entschlossen zu lernen und die Prüfung erneut zu versuchen. spiegel.de berichtet.

Juristische Ausbildung

OVG Sachsen zu Verfassungstreue im Referendariat: Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hat entschieden, dass ein Mann trotz langjähriger rechtsextremer Aktivitäten in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss. Ausschlaggebend war, dass ihm kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden kann und laut sächsischem Verfassungsgerichtshof nur solches eine Ablehnung rechtfertigen würde. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Bewerbungen des Mannes um einen Referendariatsplatz mehrfach abgelehnt, weil er "ungeeignet" sei. spiegel.de berichtet. 

Arbeitgeber für Referendar:innen: Die Iurratio Awards 2026 zeichnen die besten Arbeitgeber für das Rechtsreferendariat und den Berufseinstieg aus, wobei Freshfields in beiden Hauptkategorien den ersten Platz belegt. Weitere Spitzenreiter in Spezial- und Regionalwertungen sind unter anderem GvW Graf von Westphalen, A&O Shearman, Gleiss Lutz und Honert, die durch besondere Angebote in Bereichen wie Work-Life-Balance, Legal Tech und Nachwuchsförderung überzeugen. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.

Sonstiges

Forum Recht: LTO (Christian Rath) beleuchtet den aktuellen Stand der "Stiftung Forum Recht". Seit 2024 wird sie von dem Juristen und Historiker Cord Brügmann geleitet, der "Aufbruchstimmung" verbreite. Er benutzt für das Forum Recht den Begriff "Museum", den man bisher ausdrücklich vermeiden wollte, weil er vermeintlich so verstaubt klingt. Bis zur erst für 2035 geplanten Eröffnung der neu zu bauenden Häuser in Karlsruhe und Leipzig will die Stiftung mit mobilen Formaten, Stadtführungen und digitalen Angeboten zur Stärkung des Rechtsstaats beitragen. In dieser Woche entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestag über zusätzliche Personalstellen.

Stadtbild-Debatte: Die Rechtsprofessor:innen Aziz Epik und Nina Perkowski und die Migrations- und Sozialrechtreferentin Helene Heuser analysieren im Verfassungsblog die Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu angeblichen "Problemen im Stadtbild". Die Autor:innen kritisieren, dass Merz mit dieser vagen Formulierung migrationsrechtliche Maßnahmen mit einem unspezifizierten Sicherheitsdiskurs verknüpft und dadurch rechtlich problematische Ausgrenzungspraktiken legitimiere. Besonders problematisch sei die Bezugnahme auf "ausreisepflichtige Ausländer ohne Arbeit", da dies juristisch eine heterogene Gruppe betreffe, deren Abschiebung oft aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei und deren Zugang zum Arbeitsmarkt gesetzlich stark eingeschränkt werde. Die Autor:innen warnen, dass diese Rhetorik racial profiling begünstigt und die gesellschaftliche Zugehörigkeit migrantisch gelesener Menschen infrage stelle.

Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kritisiert die massenhaften Strafanzeigen gegen Bundeskanzler Merz wegen angeblicher Volksverhetzung als überzogen und politisch motiviert. Er warnt davor, dass solche Vorwürfe die öffentliche Debatte einschränken und letztlich mehr statt weniger Hetze erzeugten. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei komplex und werde zunehmend instrumentalisiert, um politische Gegner mundtot zu machen.

75 Jahre EMRK: Michael O’Flaherty, Menschenrechtskommissar des Europarats, würdigt im Interview mit dem Verfassungsblog (Jakob Gašperin Wischhoff) die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als eine der größten Errungenschaften der Moderne. Er zeigt sich besorgt über aktuelle politische Bestrebungen, die Reichweite der Konvention einzuschränken, insbesondere im Bereich der Migrationspolitik, und warnt vor Desinformation und populistischen Angriffen auf menschenrechtliche Standards. O’Flaherty plädiert für politische Führung, faktenbasierte Kritik und die Stärkung demokratischer Werte, statt institutioneller Reformen. 

AI-Mode bei Google: Der Rechtsanwalt Carl Christian Müller und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Tori Gleisinger beleuchten auf LTO die juristischen Implikationen von Googles neuem "AI Mode", insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Sie kritisieren, dass durch die KI-gestützte Analyse sprachlicher Ausdrucksformen ein psycholinguistisches Profil der Nutzer:innen entstehe, dessen Verarbeitung ohne ausdrückliche Einwilligung gegen Art. 22 DSGVO verstoßen könnte. Zudem werfen sie Google vor, gegen das Transparenzgebot (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO) und die Zweckbindung der Einwilligung zu verstoßen sowie eine unzulässige dienstübergreifende Datenverknüpfung entgegen Art. 5 Abs. 2 lit. b DMA vorzunehmen.

KI in der anwaltlichen Praxis: Immer mehr Anwälte zitieren in Schriftsätzen Quellen, die von KI-Chatbots frei erfunden wurden, was zu rechtlichen und ethischen Problemen führt, berichtet spiegel.de. Ein französischer Jurist hat solche Fälle weltweit in einer Datenbank dokumentiert, die bereits über 500 Beispiele enthält – darunter auch mehrere aus Deutschland. Ziel dieser Sammlung ist es, auf die wachsende Problematik fehlerhafter KI-Nutzung im juristischen Bereich aufmerksam zu machen.

Jurist und Opernsänger: Im Interview mit LTO (Franziska Kring) berichtet der angehende Rechtsanwalt Christoph Engel-Bunsas von seinem "Doppelleben" als Jurist und als ausgebildeter Opernsänger. 

Rechtsgeschichte – Nürnberger Prozesse: spiegel.de (Christoph Gunkel) erinnert an die Nürnberger Prozesse, die im November vor 80 Jahren begannen und mit denen juristisches Neuland betreten wurde. 

Rechtsgeschichte – Schnürsenkel: Martin Rath zeigt auf LTO, wie Schnürsenkel in verschiedenen rechtlichen und gesellschaftlichen Kontexten – von sozialer Abwertung über strafrechtliche Bewertungen bis hin zu Suizidprävention in Haft – eine überraschend zentrale Rolle spielen. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58570 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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