Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Januar 2025: Vor­über­ge­hendes TikTok-Aus in den USA / Ex-VW-Betriebs­rats-Chef vor Gericht / Urteil gegen Nawalny-Anwälte

20.01.2025

Der US-Supreme Court hat das TikTok-Verbot bestätigt, nun hofft TikTok auf Trump. Anklage gegen Ex-VW-Betriebsrats-Chef Osterloh wurde zugelassen. Anwälte von Nawalny wurden zu mehrjähriger Straflagerhaft verurteilt.

Thema des Tages

USA – TikTok-Verbot: Der US-Supreme Court hat am Freitag das TikTok-Gesetz bestätigt. In dem Gesetz vom April 2024 wurde der chinesische TikTok-Eigner (das Unternehmen ByteDance) aufgefordert, die amerikanische TikTok-Tochter bis zum 19. Januar 2025 zu verkaufen. Falls dies nicht gelingt oder verweigert wird, sollte TikTok in den USA untersagt werden. Das Gesetz war mit Sicherheitsbedenken begründet worden. Es bestehe die Sorge, dass China sich Daten von Amerikaner:innen besorge und/oder politischen Einfluss ausübe. Laut Supreme Court verstoße das Gesetz nicht gegen die in der US-Verfassung verankerte Redefreiheit, denn das Gesetz richte sich nicht gegen konkrete Äußerungen. Auch seien die Sicherheitsbedenken berechtigt. Einen Tag vor Ablauf des gesetzlichen Ultimatums hat TikTok am Samstag seinen Betrieb eingestellt und war am Wochenende für Nutzer:innen aus den USA nicht mehr erreichbar. Am Sonntagabend war der Dienst aber wieder zugänglich, nachdem Donald Trump ein Dekret angekündigt hatte, durch das die App vorerst nicht vom US-Markt verbannt wird. Er wolle TikTok einen 90-tägigen Aufschub geben, weil dies angemessen sei, sagte Trump. Mo-FAZ (Wienand von Petersdorff), Sa-SZ (Roland Lindner), Hbl (Philipp Alvares de Souza Soares), beck-aktuell, LTO und spiegel.de berichten.

Den Nutzer:innen seien die Sicherheitsbedenken der Regierung gleichgültig, meint Nina Rehfeld (Mo-FAZ) angesichts der "digitalen Veitstänze", die kurz vor dem vermeintlichen Toresschluss aufgeführt worden seien. Seit einer Woche liege die chinesische TikTok-Konkurrenz-App "Rednote" an der Spitze der Downloads von Gratis-Apps im amerikanischen Apple-Store. Philipp Alvares de Souza Soares (Hbl) findet die Loslösung TikToks aus dem Einflussbereich Pekings zwar richtig, allerdings seien soziale Netzwerke unabhängig vom Herkunftsland gefährlich und müssten endlich strenger reguliert werden.

Rechtspolitik

Antisemitismus: Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, fordert eine konsequentere Verfolgung von Antisemitismus im Internet, so die Sa-FAZ. Im Rahmen der diesjährigen Bitburger Gespräche plädierte er für eine Schließung von Strafbarkeitslücken. Aufrufe zur Vernichtung eines Staates, "egal von welchem", müssten juristische Konsequenzen haben, forderte Schuster.

Bundeshaushalt: Einen "Wegweiser" für die Finanzierung der Drei-Milliarden-Unterstützung für die Ukraine trotz Schuldenbremse und ohne Bundeshaushalt für 2025 gibt die Sa-FAZ (Manfred Schäfers) und erläutert dabei haushaltsrechtliche Begriffe wie überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgabe, Überschreitensbeschluss, Notlage und Sondervermögen und erklärt, in welchen Fällen ein Beschluss des Parlamentes notwendig wäre. Eine Aussetzung der Schuldenbremse durch einen so genannten Notlagenbeschluss des Bundestags wäre dabei vor dem Bundesverfassungsgericht angreifbar, heißt es im Text, denn nach verbreiteter Rechtsauffassung könnten Mehrausgaben in Höhe von drei Milliarden Euro keine solche Notlage begründen.

Mehrelternfamilien: Die geplante Familienrechtsreform, die nun wegen des Ampel-Endes nicht kommen wird, hätte auch Verbesserungen für Mehrelternfamilien gebracht. Vorgesehen war beispielsweise die Möglichkeit, bis zu zwei weiteren Personen für Alltagsangelegenheiten ein kleines Sorgerecht einzuräumen. Die Sa-taz (Franziska Schindler) erläutert an einem Beispiel aus Dresden, was das Ausbleiben der Reformen für Betroffene bedeutet. 

Bundesregierung auf Social Media-Plattformen: Zahlreiche Organisationen haben in den vergangenen Wochen öffentlichkeitswirksam die Plattform X verlassen, die Bundesregierung hat sich entgegen einem Appell der Antidiskriminierungsbeauftragten aber noch nicht zu diesem Schritt entschlossen. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Mona Winau erläutert im Verfassungblog den rechtlichen Rahmen. Danach könne sich die Bundesregierung nicht auf ihren verfassungsrechtlichen Informationsauftrag berufen, um Plattformen wie X und Facebook zu nutzen. Diese Plattformen förderten keine sachliche und neutrale Informationsvermittlung, sondern verfolgen ein ökonomisches Geschäftsmodell, das auf Aufmerksamkeit basiere. Die Nutzung solcher Plattformen könnte die Verbreitung von Populismus und Desinformation begünstigen, daher sei die staatliche Präsenz auf diesen Plattformen nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.

Rechtsausschuss-Vorsitz Sachsen: Erneut gibt es Streit um den Vorsitz eines Rechtsausschusses durch einen AfD-Politiker. Im sächsischen Landtag wurde der AfD-Abgeordnete Alexander Wiesner von seiner Fraktion als Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa benannt. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie die oppositionellen Grünen und Linken halten Wiesner jedoch für untragbar, weil zwei seiner Mitarbeiter als Mitglieder der rechtsterroristischen "Sächsischen Separatisten" im November festgenommen wurden und seitdem in Untersuchungshaft sitzen. Die Mo-FAZ (Markus Wehner) berichtet.

Justiz

LG Braunschweig – VW-Betriebsratsvergütung: Wegen überhöhter Betriebsratsvergütungen bei Volkswagen muss sich jetzt auch Ex-Betriebsrats-Chef Bernd Osterloh vor Gericht verantworten. Das Landgericht Braunschweig hat eine entsprechende Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Vorgeworfen wird Osterloh und einem weiteren Angeklagten Beihilfe zur Gewährung überhöhter Vergütungen in drei Fällen. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. Sa-FAZ, spiegel.de und LTO berichten.

BVerfG – Treuhandverwaltung Rosneft: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss aus dem November die Verfassungsbeschwerde von Rosneft Deutschland gegen die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur ruhend gestellt. Rosneft hatte das Ruhen beantragt, weil ein Verkauf der deutschen Tochterunternehmen beabsichtigt sei. Der Bund hatte 2022 die Kontrolle über die Rosneft-Töchter übernommen, um die Energieversorgung zu sichern. LTO (Markus Sehl) berichtet.

BVerfG zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen: Die Sorge, dass durch das Polizeikosten-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die staatliche Sicherheitsarchitektur in Frage gestellt werde, sei unbegründet, meint Rechtsprofessor Helmut Grothe im FAZ-Einspruch. Denn die Kostentragungspflicht nach Bremer Recht, die das Karlsruher Gericht nicht beanstandet habe, beziehe sich nur auf Hochrisikospiele; bei "normal-risikoreichen" Ligaspielen sei sie also nicht vorgesehen. Der Vorwurf, die öffentliche Sicherheit werde privatisiert, gehe deshalb fehl.

BGH – Zwangsversteigerungsfehler: Am Freitag hat der Bundesgerichtshof über die fehlerhafte Versteigerung eines Hauses im brandenburgischen Rangsdorf verhandelt. In dem Fall kämpft eine Familie um ihr in einer Versteigerung erworbenes Grundstück und das darauf in der Folge errichtete Eigenheim. Weil der Zuschlagsbeschluss später wieder aufgehoben wurde, nachdem ein Erbe des Grundstückes ermittelt wurde, droht der Familie jetzt der Abriss. In der Verhandlung wurde deutlich, dass die Richter nach vorläufiger Einschätzung davon ausgehen, dass die Familie das Eigentum an dem Grundstück verloren hat. Sie muss das Haus daher wohl an den ursprünglichen Grundstückseigentümer herausgeben, wofür ihr aber ein Verwendungsersatz zustehen dürfte. Eine Entscheidung soll am 14. März verkündet werden. Möglicherweise könnte der Konflikt aber auch mit einem Vergleich enden. Sa-FAZ (Mark Fehr), beck-aktuell und LTO (Max Kolter/Mathilde Harenberg) berichten.

LG Frankfurt/M. – Rauschgiftschmuggel: Zu dem demnächst vor dem Landgericht Frankfurt/M. beginnenden Prozess gegen sieben Männer, die als Teil einer internationalen Drogenbande etwa eine halbe Tonne Kokain und Cannabis geschmuggelt haben sollen, hat die Generalstaatsanwaltschaft jetzt Details aus der Anklage bekannt gegeben. Die international agierende Bande soll Kokain und Cannabis im dreistelligen Kilogrammbereich aus Norddeutschland und den Benelux-Staaten zu Ankaufspreisen von insgesamt mehr als 10,6 Millionen Euro in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie im europäischen Ausland vertrieben haben, berichtet die Sa-FAZ (Katharina Iskandar). 

LG Mühlhausen – Reichsbürger gegen Fiskus: Mehrere Männer aus Thüringen, die Behördenmitarbeiter mit einer Vielzahl von Drohschreiben genötigt haben sollen, um so das Eintreiben von Steuerschulden in Millionenhöhe zu verhindern, werden von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen jetzt als kriminelle Vereinigung angeklagt. Zwei Drahtzieher sitzen seit einer Razzia in Untersuchungshaft und sollen Verbindungen zur bundesweiten Reichsbürgerszene haben. Zur Bande sollen ein Dutzend Männer aus Nord- und Mittelthüringen mit einer "gemeinsamen ideologischen staatsablehnenden Grundhaltung" gehören, berichtet Bild (Jan Schumann).

LG Düsseldorf zu Kaffeepreisen: Wie jetzt auch LTO berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf eine Unterlassungsklage von Tchibo gegen Aldi Süd abgewiesen, in der dem Discounter vorgeworfen wurde, seinen Kaffee zu billig zu verkaufen. Nach Ansicht des Gerichtes war die Preisgestaltung von Aldi Süd kaufmännisch vertretbar und es liege keine Verdrängungsabsicht gegenüber Wettbewerbern vor. 

AG München – Vortäuschen eines Plagiats: Auch Sa-SZ (Hanno Charisius) und spiegel.de (Armin Himmelrath/Merlin Menze u.a.) berichten jetzt vom Prozessauftakt gegen den 70-jährigen Otto Z., der ein ganzes Buch gefälscht haben soll, um einen Münchener Rechtsmediziner wegen eines vermeintlichen Plagiats in Misskredit zu bringen. Z. muss sich jetzt vor dem Amtsgericht München wegen Urkundenfälschung, Betrug, Urheberrechtsverletzung und Verleumdung verantworten. Der Angeklagte hat in der Verhandlung bislang zu allen Vorwürfen geschwiegen. Das Urteil des Gerichts könnte nach fünf Verhandlungstagen am 6. Februar gesprochen werden.

Umsturzpläne Reuß vor Gericht: zdf.de (Jan Henrich) berichtet über den Fortgang der Prozesse vor den Oberlandesgerichten Frankfurt/M., München und Stuttgart gegen Mitglieder der rechtsterroristischen Vereinigung um Heinrich Prinz Reuß, die die Strafjustiz vor große Herausforderungen stellten. Die Aufteilung auf die drei OLGs sorge immer wieder für Diskussionen, heißt es im Text. Die Verteidigung kritisiere dabei insbesondere einen mangelnden Informationsfluss zwischen den parallel laufenden Verfahren. Bis der Reuß-Komplex endgültig aufgearbeitet sein wird, werde es vermutlich noch lange dauern – in Frankfurt seien erst 11 der insgesamt 206 Zeug:innen vernommen worden, in München habe man bereits jetzt Verhandlungstage bis ins Jahr 2026 terminiert.

StA Karlsruhe – "Abschiebetickets" der AfD: Der Wahlkampf-Flyer der Karlsruher AfD mit vermeintlichen "Abschiebetickets" sei widerlich, aber nicht unbedingt strafbar, kommentiert Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung werden wohl ohne Anklage enden. Nach § 130 StGB werde bestraft, wer zum "Hass aufstachelt", zu "Gewalt- oder Willkürmaßnahmen" auffordert oder die Menschenwürde angreift, indem er andere "böswillig verächtlich macht". Bei dem "Ticket" jedoch werden nicht viele Worte gemacht, es funktioniere zwischen den Zeilen und Textfeldern. "Der Flyer ist keine völkische Propaganda – er ist ein niederträchtiges Spiel damit."

StA Magdeburg - Angriff auf den Weihnachtsmarkt: Das Ermittlungsverfahren zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt wird weiter durch die örtliche Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt geführt. Generalbundesanwalt Jens Rommel erklärte laut zeit.de, dass der Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt keinen spezifischen Staatsschutzhintergrund habe und das Verfahren daher nicht von seiner Behörde übernommen wurde. Rommel sagte, dass die Tat eher den Charakter einer Amokfahrt aus persönlicher Frustration habe. 

NRW-Zentralstelle zur Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität: Wie die Sa-FAZ (Jonas Jansen) berichtet, wird In Nordrhein-Westfalen eine neue Zentralstelle zur Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität eingerichtet, die Subventionsbetrug, Geldwäsche, Insiderhandel und Verstöße gegen Sanktionen und Steuerstraftaten verfolgen soll. Die Zentralstelle wird mit 15 Staatsanwälten und fünf Mitarbeitern ausgestattet und in Düsseldorf angesiedelt sein. Die Cum-Ex-Staatsanwaltschaft verbleibt in Köln, weil dort, so Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) "Fachwissen aufgebaut" wurde.

Präsidentenposten am OVG NRW: In der Affäre um die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht Münster hat ein Gutachter dem NRW-Justizministerium einen Fehler attestiert, schreibt beck-aktuell. Der Gutachter kritisierte, dass die Spitzen-Beurteilung einer Bewerberin aus dem NRW-Innenministerium nicht überprüft wurde, obwohl dies rechtlich erforderlich gewesen wäre. Das Justizministerium zweifelt die Ergebnisse des Gutachtens an und betont, dass eine Plausibilitätskontrolle stattgefunden habe. Die Opposition fordert Konsequenzen und eine neue Ausschreibung der Präsidentenstelle.

Richter:innen auf Social Media-Plattformen: In der Justiz ist die Vermittlung von Rechtsinhalten über Social Media noch nicht sehr verbreitet und wird von vielen Richterinnen und Richtern auch eher skeptisch gesehen. Über die Debatte unter Justizpressesprecher:innen berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos)

Geschlecht und Strafvollzug von Neonazi Liebich: Warum die wahrscheinliche Provokation von Neonazi Marla-Svenja Liebich, durch eine Personenstandsänderung von männlich auf weiblich für die Verbüßung einer noch ausstehenden möglichen Haftstrafe einer Frauenvollzugsanstalt zugewiesen zu werden, wohl nicht aufgehen könnte, erläutert die Sa-taz (Christian Rath). Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändere, werde im Strafvollzug nach einer Einzelfallentscheidung voraussichtlich weiter als Mann behandelt. 

Laut bild.de (Thilo Scholtyseck) hat Marla-Svenja Liebich angekündigt, mit strafbewehrten Unterlassungsansprüchen unter Androhung von Zwangsgeldern gegen diejenigen vorgehen zu wollen, die weiterhin den früheren männlichen Vornamen benutzen.

Obwohl er das "Ganze als einen schlechten Scherz" ansieht, mit dem Liebich der Ampelkoalition ihre ideologische Verwirrung aufzeigen wollte, meint Thomas Thiel (Mo-FAZ), dass die Justiz damit "in Verlegenheit" gebracht werde. Er befürchtet einen neuen Diskriminierungstatbestand, wenn, wie von der StA Halle zu hören ist, es keinen Automatismus für die Verlegung in ein Frauengefängnis gebe. Denn wie wäre dann zu entscheiden, in welchem Fall es sich um eine Provokation handelt und in welchem nicht, fragt Thiel.

Recht in der Welt

Russland – Nawalny-Anwälte: Drei Anwälte des verstorbenen Kremlkritikers Alexej Nawalny wurden in Russland zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Anwälte Wadim Kobsew, Alexej Lipzer und Igor Sergunin erhielten Haftstrafen von fünfeinhalb, fünf und dreieinhalb Jahren im Straflager. Ihnen wird die Mitarbeit in einer extremistischen Organisation vorgeworfen, die Nawalnys Korruptionsbekämpfungsfonds umfasst. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nawalnys Team im Exil vermutet, dass das Urteil absichtlich am Jahrestag seiner Rückkehr nach Russland verkündet wurde. Sa-FAZ (Friedrich Schmidt), Sa-taz (Inna Hartwich), spiegel.de und LTO berichten.

Die Haftstrafen gegen die Anwälte Nawalnys zeigen, dass Wladimir Putins Regime alle Hemmungen verliere, kommentiert Reinhard Veser (Sa-FAZ). Auch für Inna Hartwich (Sa-taz) ist das Verfahren eine weitere Farce von Russlands willfähriger Justiz. Und es sei ein Signal an die Anwaltsgemeinschaft, die Finger von politischen Fällen zu lassen, weil es zeige, dass der Staat Verteidiger:innen zu Mittäter:innen mache.

Österreich – FPÖ-Regierungsbeteiligung: Über die Frage, was die wohl anstehende Regierungsübernahme durch die FPÖ für die österreichische Justiz bedeutet, hat der Verfassungsblog (Maximilian Steinbeis) mit dem österreichischen Präsidenten der Europäischen Richtervereinigung CCJE Gerhard Reissner gesprochen. Er glaube, dass es nach wie vor in der Bevölkerung ein hohes Bewusstsein für den Wert einer unabhängigen Justiz gebe, sagt Reissner. Die strukturellen Sicherungsmechanismen seien aber verbesserungswürdig. 

Südkorea – Kriegsrecht: Das Bezirksgericht Seoul hat die Untersuchungshaft für Präsident Yoon Suk Yeol bestätigt und damit zugleich auf 20 Tage verlängert. 40.000 Anhänger.innen Yoons demonstrierten vor dem Gericht. Nach der Entscheidung stürmten Teile der Demonstrant:innen das Gericht. spiegel.de berichtet. 

Sonstiges

Dublin-Überstellungen: Im nordrhein-westfälischen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag in Solingen haben in der vergangenen Woche der Rechtsprofessor Daniel Thym und der BVerwG-Richter Martin Fleuß Stellung genommen. Beide sehen strukturelle Defizite im europäischen und im deutschen Asylsystem, insbesondere bei der Abschiebungspraxis. Die Experten betonten in der Anhörung, dass das Dublin-System und die dezentrale Unterbringung der Geflüchteten erhebliche Probleme verursachten. So habe es 2023 gar keine Überstellungen nach Italien gegeben, nach Kroatien 13 Überstellungen und nach Bulgarien sieben Überstellungen, sagte Thym. "Über 50 Prozent der Überstellungen oder Abschiebungen sind gescheitert", die gescheiterte Überstellung des Täters von Solingen sei kein Einzelfall. LTO (Tanja Podolski) berichtet. 

Bundestagswahl: Der Bundeswahlausschuss hat 15 Vereinigungen nicht als wahlvorschlagsberechtigte Parteien anerkannt, was bedeutet, dass sie nicht an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen. Welche Möglichkeiten diese Vereinigungen haben, rechtlich dagegen vorzugehen erläutert beck-aktuell (Denise Dahmen). So besteht seit 212 die Möglichkeit einer Nichtanerkennungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, die bis Samstag hätte eingereicht werden müssen. Bis Freitag hatte nur die Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD) davon Gebrauch gemacht. 

DSA-Verfahren gegen X: Vor dem Hintergrund laufender Untersuchungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Digital Services Act fordert die EU-Kommission von Elon Musks sozialem Netzwerk X Zugang zu internen Dokumenten über Änderungen an den Algorithmen. Die Plattform muss diese Dokumente bis zum 15. Februar übermitteln und außerdem Zugang zu bestimmten Programmierschnittstellen gewähren. Ziel des gegen X laufenden Verfahrens ist es, zu prüfen, ob die Plattform die Vorschriften zur Eindämmung von Hassrede und Desinformation einhält, heißt es bei LTO.

Patientenverfügungen: Im Interview mit spiegel.de (Katrin Wilkens) spricht Rechtsanwalt Wolfgang Putz über praktische Probleme im Umgang mit Patientenverfügungen. Ärzt:innen setzen sich über Verfügungen hinweg, die ihnen zu allgemein formuliert sind und Angehörige handeln kriminell, indem sie Verfügungen unterschlagen.

Lügen vor Gericht: Auch wenn es tagtäglich passiert: Wie gefährlich Lügen vor Gericht sein können und wie sie das Vertrauen in die Justiz erschüttern können, erklärt die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) an mehreren Beispielen darunter am Fall Gil Ofarim. Dabei geht es nicht immer darum, sich von den Vorwürfen reinzuwaschen, wie der Fall des Schauspielers Günther Kaufmann zeigt: Er hatte die Beteiligung an einem Überfall gestanden, der mit dem Tod des Opfers endete. Später stellte sich heraus, dass nicht Kaufmann, sondern dessen Frau die Tat begangen hatte. 

Hirnforschung und Recht: Im Gespräch mit LTO (Tanja Podolski) erläutert der Neurorechtler Stephan Schleim sein Forschungsgebiet, das Hirnforschung, Psychologie und Recht verbindet. So untersucht er beispielsweise, wie wissenschaftlich haltbar Altersgrenzen im Strafrecht sind. Er analysiert die Anwendung neurowissenschaftlicher Verfahren in Gerichtsverfahren und die Bedeutung der Gehirnentwicklung für die Rechtswissenschaften. 

Juristin im BMZ: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der Reihe "Most wanted" Anosha Wahidi vor, eine Volljuristin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit unter anderem das staatliche Textilsiegel "Grüner Knopf" entwickelt hat und maßgeblich an den Beratungen und Verhandlungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) beteiligt war. Die Regelungen würden "oft verkannt und nur auf die Berichtspflichten reduziert, ohne den Mehrwert für Unternehmen, Mensch und Umwelt weltweit in den Lieferketten zu sehen", beklagt Wahidi.

Anwältin mit Krebsdiagnose: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) erzählt die frühere Großkanzleianwältin Julia Gottinger, wie sie mit der Diagnose Brustkrebs umgegangen ist, die sie im März 2020 erhalten hatte. Ihr erster Gedanke sei gewesen: "Dafür habe ich keine Zeit", erzählt sie und sie sei dementsprechend trotz notwendiger Chemotherapie schnellstmöglich wieder an den Schreibtisch zurückgekehrt. Rückblickend sei ihr klar geworden, dass sie in der Arbeit Ablenkung gesucht habe. 

Größenwahn vor Gericht: Größenwahnideen, insbesondere als medizinisch relevante Störung, zählten schon immer zum Tagesgeschäft der Justiz, schreibt Martin Rath auf LTO und gibt Beispiele.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56368 (abgerufen am: 14.06.2025 )

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