Die juristische Presseschau vom 3. bis 6. Oktober 2025: Droh­nen­ab­wehr durch die Bun­des­wehr? / Beru­fung­s­pro­zess im Pelicot-Fall begann / Haft für geplantes Attentat auf US-Richter

06.10.2025

Ist Drohnenschutz durch die Streitkräfte auch ohne Grundgesetzänderung möglich? Nur einer der Vergewaltiger von Gisele Pelicot hat Berufung eingelegt. Eine Transfrau, die Supreme Court-Richter Kavanaugh ermorden wollte, wurde verurteilt.

Thema des Tages

Luftsicherheit/Drohnen: Über den Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), das Luftsicherheitsgesetz so zu ändern, dass die Bundeswehr der Polizei Amtshilfe beim Abschuss von Drohnen leisten darf, wird kontrovers diskutiert. Dobrindt hält dafür keine Grundgesetzänderung für erforderlich. Es berichten Mo-SZ (Michael Bauchmüller/Joachim Mölter), Mo-FAZ, spiegel.de (Florian Gathmann) und handelsblatt.com.  

tagesschau.de (Christoph Kehlbach) und zdfheute.de (Daniel Heymann) erläutern die bisherigen technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Drohnenabwehr. In der WamS (Ricarda Breyton) kommen mehrere Rechtsexperten zu Wort, die auf die verfassungsrechtlichen Grenzen eines Bundeswehreinsatzes zur Drohnenabwehr verweisen. "Dass die Bundeswehr im Rahmen der allgemeinen Amtshilfe Drohnen abschießt, wäre evident verfassungswidrig", so beispielsweise Rechtsprofessor Helmut Aust. 

Rechtsanwalt Patrick Heinemann argumentiert auf LTO, dass die Bundeswehr zur Drohnenabwehr befugt ist, ohne dass eine Änderung des Grundgesetzes notwendig wäre. Er stützt sich auf Art. 87a GG, der den Verteidigungsauftrag der Streitkräfte unabhängig vom Verteidigungsfall legitimiert und auch den Schutz ziviler Objekte umfasst. Auch bei Situationen, in denen noch nicht sicher ist, ob ein anderer Staat hinter Drohnenflügen steht, soll die Bundeswehr (neben der Polizei) zuständig sein. Heinemann warnt davor, aus Angst vor Kompetenzfragen handlungsunfähig zu werden, da dies gerade das Ziel hybrider Angriffe wie etwa durch russische Drohnen sei. Dietmar Hipp (spiegel.de) meint dagegen, dass der Plan von Innenminister Dobrindt, der Bundeswehr den Abschuss von Drohnen im Inland ohne Grundgesetzänderung zu erlauben, verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Die Bundeswehr dürfe laut Art. 35 nur im Fall eines "besonders schweren Unglücks" militärische Amtshilfe leisten – Spionage durch Drohnen erfülle diese Voraussetzung nicht. Eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes allein reiche nicht aus. Hipp plädiert dafür, die Polizei technisch besser auszustatten, da sie für die Drohnenabwehr im Inland zuständig ist. 

Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: Laut handelsblatt.de (Leila Al-Serori/Heike Anger u.a.) will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zügig eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung schaffen. Man sei mit dem Gesetzentwurf "schon weit fortgeschritten“, so Hubig. “Die dreimonatige Speicherung ist so ausgestaltet, dass sie mit europäischem Recht und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist”, sagte die Ministerin. Es würden keine Standortdaten oder andere Verkehrsdaten gespeichert, eine Bildung von Bewegungsprofilen oder Persönlichkeitsprofilen sei ausgeschlossen. 

Gemeinnützigkeit von E-Sport: Rechtsanwalt Oliver Daum begrüßt auf LTO, dass E-Sport nach langen Jahren der Diskussion ab dem 1. Januar 2026 offiziell als gemeinnützig anerkannt werden soll. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung von Anfang September vor; die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gilt als Formsache. Die gesetzliche Definition von E-Sport bleibe dabei bewusst offen, um flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können, birgt damit aber auch juristische Unsicherheiten. Insgesamt erwartet die Branche durch die neue Regelung einen wirtschaftlichen Aufschwung und das Ende des "E-Sport-Winters".

Wahlprüfung: Stephan Klenner (Mo-FAZ) kritisiert die aktuelle Praxis der Wahlprüfung durch den Bundestag und plädiert dafür, diese Aufgabe künftig allein dem Bundesverfassungsgericht zu übertragen. Er argumentiert, dass politische Interessen die Unabhängigkeit der Prüfung gefährden und das Vertrauen in demokratische Prozesse untergraben könnten. Eine frühzeitige und objektive Entscheidung durch das BVerfG würde die Unsicherheit nach Bundestagswahlen deutlich verkürzen und die Legitimität des Parlaments stärken.

Bundestags-Wahlrecht: Daniel Deckers (Mo-FAZ) kritisiert, dass jede Regierungskoalition versuche, sich durch einfache Mehrheiten Vorteile für kommende Wahlen zu verschaffen, anstatt eine überparteiliche Lösung zu finden. Er plädiert deshalb für eine Reform mit Zweidrittelmehrheit, um das Wahlrecht dauerhaft zu stabilisieren und parteitaktische Manöver zu verhindern.

AfD-Verbot: Die rechtspolitischen Sprecher:innen der SPD-Fraktionen in den Landtagen und im Bundestag fordern in einer “Berliner Erklärung für die Demokratie” laut spiegel.de, Vorbereitungen für einen AfD-Verbotsantrag zu treffen. In einem ersten Schritt müssten sämtliche relevanten Erkenntnisse und Beweise über verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei gesammelt und ausgewertet werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass ein Verbotsantrag Erfolg haben könne, bestehe eine Verpflichtung, diesen auch zu stellen, heiße es in der Erklärung. 

Wehrpflicht: Der Grünen-Politiker Cem Özdemir bringt, wie LTO berichtet, in die aktuelle Debatte um eine Wehrpflicht ein "republikanisches Jahr" ein, das jungen Menschen ermöglichen soll, sich nicht nur militärisch, sondern auch sozial oder zivil zu engagieren – etwa in der Katastrophenhilfe oder medizinischen Versorgung. Özdemir warnt davor, eine Wehrpflicht gegen den Willen der jungen Generation einzuführen, da dies die Gesellschaft spalten könne. Er betont, dass eine Demokratie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich bringe, und fordert eine Form der Verantwortung, die nicht zwingend mit der Waffe verbunden ist.

Justizministerin Hubig im Interview: Im Interview mit der WamS (Ricarda Breyton/Jacques Schuster) erläutert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ihre Vorhaben, mit denen sie gegen verbale sexuelle Belästigung (Catcalling) und gegen häusliche Gewalt vorgehen will. Außerdem will sie Änderungen im Familienrecht umsetzen, beispielsweise im Abstammungsrecht und beim Recht der Vaterschaftsanfechtung.

Grundgesetz: Rechtsprofessor Kyrill A. Schwarz erläutert auf beck-aktuell, warum mit der Wiedervereinigung zwar der Beitritt der DDR zum Grundgesetz erfolgte, das in Artikel 146 GG enthaltene Versprechen einer vom gesamten Volk beschlossenen Verfassung jedoch bis heute unerfüllt geblieben ist. Diese Entscheidung für den Beitritt statt einer neuen Verfassung sei ein pragmatischer Schritt zur Wahrung der institutionellen Stabilität gewesen, so Schwarz. Dennoch bleibe durch den Fortbestand von Artikel 146 GG ein symbolischer Verfassungsanspruch bestehen, der demokratietheoretisch relevant bleibe. "Festzuhalten ist aber auch, dass dieses Vorgehen dem Willen der politischen Mehrheiten in Ost und West entsprach", schreibt der Autor.

Justiz

BVerfG zu Anom-Chatdaten: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Chatdaten, die durch vom FBI vertriebene "Anom"-Kryptohandys erlangt wurden, in deutschen Strafverfahren verwertet werden dürfen. Die Art, wie Strafverfolger hier in internationaler Kooperation vorgegangen seien, verdiene Skepsis. Der Autor warnt davor, dass internationale Strafverfolgung ohne ausreichende Kontrolle und Transparenz rechtsstaatliche Prinzipien gefährden könnte. Die Entscheidung aus Karlsruhe sei daher nur ein Zwischenschritt – Vertrauen dürfe nicht durch Täuschung ersetzt werden.

BVerwG – Rundfunkbeitrag: Im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) erklärt Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf, dass der Rundfunkbeitrag eine Gegenleistung voraussetzt, die auch die inhaltliche Qualität der Programme umfasst und nicht nur den Zugang zu ihnen. Gersdorf hält es für gut möglich, dass das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Linie der Verwaltungsgerichte korrigiert und einen Anspruch der Beitragszahlenden auf Auftragserfüllung anerkennt. Er warnt, dass, wenn es dem Rundfunk nicht gelinge, alle relevanten Meinungen und Themen abzubilden, ein Legitimationsverlust drohe, der auch die demokratische Stabilität gefährden könnte. Am 15. Oktober will das BVerwG über die Klage einer Frau entscheiden, die den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen will – sie wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, seinen gesetzlichen Auftrag zur Vielfalt und Ausgewogenheit zu verfehlen. 

OLG Hamburg – Datenpanne von Facebook: In einer Musterfeststellungsklage, der sich bereits 14.000 Menschen angeschlossen haben, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband Schadensersatz von bis zu 600 Euro pro Person vom Technologiekonzern Meta. Es geht um eine Datenpanne, bei der in den Jahren 2018 und 2019 durch eine Lücke in der Suchfunktion von Facebook insgesamt 533 Millionen hinterlegte Telefonnummern ausgelesen worden seien. Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg soll am 10. Oktober beginnen. Meta bestreitet ein Datenleck. spiegel.de (Torsten Kleinz) berichtet.

OLG Köln zu E-Zigarette am Steuer: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Autofahrt unter das sogenannte "Handy-Verbot" gemäß § 23 Abs. 1a StVO fällt. 

KG Berlin – Patricia Schlesinger/RBB-Ruhegeld: Im Berufungsprozess zwischen der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist eine Richterin wegen Befangenheit ausgeschlossen worden. Sie hatte selbst offengelegt, früher Nachbarin Schlesingers gewesen zu sein und persönlichen Kontakt zu ihr gehabt zu haben. Das Kammergericht entschied, dass bereits der "böse Schein" mangelnder Objektivität genügt, um die Besorgnis der Befangenheit zu bejahen. Die Richterin wird nun ersetzt – der Prozess, in dem es um hohe Geldforderungen und gegenseitige Klagen geht, wird mit neuer Besetzung geführt. spiegel.de berichtet.

LG Berlin – Vergewaltigung nach Betäubung.: Nachdem Marvin S. im Juli wegen Vergewaltigung verurteilt worden war, steht er nun erneut vor Gericht, weil er zwei weitere Frauen im Zustand der Bewusstlosigkeit vergewaltigt haben soll, berichten Mo-SZ (Uta Eisenhardt) und spiegel.de (Wiebke Ramm). Anders als im früheren Verfahren wollen die beiden weiteren Nebenklägerinnen nicht, dass im Detail bekannt wird, was Marvin S. ihnen angetan haben soll, die Anklage wurde daher zum Prozessauftakt hinter verschlossenen Türen verlesen. 

LG Köln zu nachbarschaftlichem Bewegungsmelder: Das Landgericht Köln hat laut LTO in zweiter Instanz entschieden, dass Licht von einem Bewegungsmelder auf dem Nachbargrundstück keine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt, wenn es nur kurzzeitig zu sehen ist und eine Störung mit einfachen Mitteln zu verhindern ist. Das Gericht betonte in der Interessensabwägung, dass dem betroffenen Nachbarn zumutbare Selbstschutzmaßnahmen wie Rollos oder Vorhänge zur Verfügung stünden.

AG München zu Hausverbot wegen unbezahlter Rechnung: Weil sie eine Ratte im Haus gesehen haben will, hatte sich eine Rechtsanwältin geweigert, ihre Hotelrechnung zu zahlen. Als sie daraufhin ein Hausverbot erhielt, ging sie dagegen gerichtlich vor. Sie werde vom gesellschaftlichen Leben in höheren Kreisen ausgeschlossen. Das Amtsgericht München wies jedoch die entsprechende Klage zurück, wie LTO berichtet. Es gebe in München mindestens fünf Fünf-Sterne-Hotels.

GBA – Tötung von Zivilisten in Gaza: Die Mo-taz (Mirco Keilberth) interviewt Alexander Schwarz vom ECCHR, jener Organisation, die den aus München stammenden Scharfschütze David G. angezeigt hat, weil dieser auf unbewaffnete Zivilisten in Gaza geschossen habe. Die Erschießungen seien Teil eines systematischen Vorgehens, so Schwarz, das durch sogenannte "open-fire procedures" gedeckt wurde, bei denen ganze Gebiete pauschal zur Kampfzone erklärt wurden. Schwarz fordert eine unabhängige und zügige Ermittlung durch die deutsche Justiz, um Straflosigkeit für solche Verbrechen zu verhindern.

Temporäre Gerichtsgebäude: Im Verfassungsblog analysiert der Doktorand Max Klarmann "strafprozessuale Implikationen" des Baus einer temporären Leichtbauhalle für den Prozess gegen den Attentäter des Magdeburger Weihnachtsmarkts. Das Öffentlichkeitsprinzip zwinge nicht zum Bau neuer temporärer Gerichtsgebäude. Wenn zuviele Zuschauer teilnehmen, bestehe eher die Gefahr von Schauprozessen. Entscheidend war in Magdeburg der Einbezug der Nebenkläger:innen. Die neue Tribüne biete Platz für 450 Nebenkläger:innen; weit mehr als 150 Betroffene hätten bereits einen Antrag auf Beteiligung gestellt. Klarmann betont, dass die starke Präsenz von Nebenkläger:innen zwar rechtlich legitimiert sei, aber das Gleichgewicht im Strafverfahren gefährden könne. Insgesamt plädiert der Autor für eine sorgfältige Abwägung zwischen Teilhabe, Verfahrensökonomie und rechtsstaatlichen Prinzipien, um die Grenzen des Strafverfahrens nicht zu überschreiten.

75 Jahre BGH: Die Präsidentin des Bundesgerichtshofes Bettina Limperg betont auf beck-aktuell die historische Verantwortung des BGH, eine durch das NS-Regime zerrissene Rechtsüberlieferung neu zu entwickeln und rechtsstaatlich zu festigen. Sie kritisiert die anfängliche mangelnde Auseinandersetzung mit dem Versagen der Justiz im Dritten Reich und hebt die Bedeutung des BGH als Garant für unabhängige revisionsrichterliche Rechtsfindung hervor. Die Rechtsfortbildung durch den BGH sei Ausdruck gelebter Gewaltenteilung und funktioniere im Dialog mit Gesetzgeber, Rechtswissenschaft und anderen Gerichten. Schließlich unterstreicht sie die Bedeutung einer ausgewogenen Richterwahl, die parteipolitischer Einseitigkeit entgegenwirke und die Unabhängigkeit der Justiz sichere.

Rechtsreferendar Cedric Wolf porträtiert im FAZ-Einspruch die neun Präsident:innen des Bundesgerichtshofs, die seit 1950 "nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch das öffentliche Bild der Justiz in Deutschland" prägen.

Recht in der Welt

Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Im südfranzösischen Nîmes wird über eine Berufung im Vergewaltigungsprozess von Mazan verhandelt. Nur einer der Täter, die die betäubte Gisèle Pelicot auf Vermittlung ihres damaligen Ehemanns vergewaltigt hatte, hat Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Der 44 Jahre alte Bauarbeiter war wegen schwerer Vergewaltigung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er beharrt darauf, dass er von einem einvernehmlichen Rollenspiel ausgegangen sei. Die Mo-SZ (Oliver Meiler) berichtet.

USA – geplantes Kavanaugh-Attentat: Eine US-Bundesrichterin hat die Transfrau Sophie Roske wegen eines geplanten Attentats auf den konservativen US-Supreme Court-Richter Brett Kavanaugh zu acht Jahren Haft verurteilt. Roske war im Juni 2022 von Kalifornien nach Virginia geflogen und ließ sich nachts mit dem Taxi zum Haus des Richters fahren, sie war mit einer Pistole und 37 Patronen bewaffnet. Dort gab sie jedoch ihr Vorhaben auf und rief selbst die Polizei. Deshalb blieb die Richterin deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 30 Jahren. Ursprünglich wollte Roske drei konservative Richter:innen töten, um die Mehrheitsverhältnisse am Supreme Court zu kippen. Mo-FAZ (Sofia Dreisbach) und tagesspiegel.de berichten.

USA – Sean Combs: In der vergangenen Woche wurde das Strafmaß für den Rapper Sean "Diddy" Combs verkündet, den eine Jury im Juli wegen Sexualstraftaten für schuldig befunden hatte: Der Musiker wurde zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Die Mo-FAZ (Christiane Heil) und die Mo-SZ (Ann-Kathrin Nezik) berichten.

USA – Nationalgarde in Portland: Die Mo-SZ (Charlotte Walser) porträtiert die republikanische Bundesrichterin Karin Immergut, die von Donald Trump ernannt worden war, nun aber in einer einstweiligen Verfügung der Trump-Regierung untersagt hat, die Nationalgarde in Portland einzusetzen.

Israel - Krieg in Gaza: Rechtsprofessor Matthias Goldmann bewertet auf LTO den von US-Präsident Donald Trump vorgeschlagenen 20-Punkte-Plan für Gaza und weist dabei darauf hin, dass eine internationale Verwaltung nur mit der völkerrechtlich wirksamen Zustimmung des palästinensischen Volkes zulässig wäre. Das Selbstbestimmungsrecht Palästinas dürfe als zwingendes Völkerrecht nicht untergraben werden. Staaten, die dem Trump-Plan zustimmen, sollten bereits jetzt klarstellen, dass das auch dann gelte, wenn die Vereinbarung nicht zustande kommen sollte und dieses Selbstbestimmungsrecht einer Besetzung oder gar einem Annexionsrecht Israels entgegenstünde.

Israel – Hilfsschiffe für Gaza: Ronen Steinke (Sa-SZ) argumentiert in Bezug auf die israelische Festsetzung von Schiffen propalästinensischer Aktivist:innen mit Hilfslieferungen, dass Israel zwar das Recht habe, Schiffe auf dem Weg nach Gaza zu durchsuchen, um Waffenlieferungen zu verhindern, jedoch nicht das Recht besitze, diese festzuhalten, wenn sie ausschließlich zivile Güter transportierten. Er betont, dass die Aktivist:innen der "Global Sumud Flotilla" als Zivilist:innen gelten und daher ein völkerrechtlich verankertes Recht auf Weiterfahrt haben. Die entsprechenden Regeln wurden 1994 in San Remo beschlossen und gelten für bewaffnete Konflikte auf See. 

Juristische Ausbildung

Juristisches Arbeiten: Sabine Olschner gibt auf LTO Erstsemestern Tipps für die Arbeit in der juristischen Bibliothek.

Sonstiges

KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwalt Tobias Voßberg warnt auf beck-aktuell vor überhöhten Erwartungen an den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Viele Kanzleien befänden sich in einer "Echokammer", in der KI-Tools als revolutionär dargestellt würden, obwohl sie bei komplexen juristischen Aufgaben kaum echte Effizienzgewinne brächten. Bisher gebe es nicht wenige KI-Werkzeuge, die oberflächlich professionell wirkten, aber inhaltlich schwach seien und dadurch eher mehr Nacharbeit verursachten. Voßberg rät dazu, sich von überteuerten Tools und unrealistischen Versprechen nicht blenden zu lassen.

Anwaltsmarkt: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet, dass die hundert umsatzstärksten Wirtschaftskanzleien in Deutschland erstmals gemeinsam über zehn Milliarden Euro Umsatz erzielt haben – ein Rekordwert trotz wirtschaftlicher Flaute. Die Nachfrage nach Rechtsberatung, insbesondere in Krisen- und Restrukturierungsfällen, bleibe hoch, während die Zahl der Jurist:innen leicht gestiegen sei. Künstliche Intelligenz spiele zunehmend eine zentrale Rolle in der Rechtsberatung und werde laut Branchenvertreter:innen künftig unverzichtbar sein.

Hinter den beeindruckenden Geschäftszahlen verberge sich eine Branche im Wandel, kommentiert Marcus Jung (Sa-FAZ). Marktforscher sprächen vom "Ende des Transaktionszeitalters" und Unternehmen seien immer weniger bereit, die hohen Stundensätze zu zahlen. 

RA Brödermann: Rechtsanwalt Eckart Brödermann, äußert sich in der der Reihe “Most Wanted” bei LTO (Stefan Schmidbauer) u.a. über seine Reformideen für die juristische Ausbildung. Er plädiert für mehr Praxisnähe, eine stärkere internationale Perspektive und mehr Flexibilität im Jurastudium.

Menschenrechte nach Noten: Der Komponist Axel Christian Schullz hat die Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vertont. LTO (Tanja Podolski) hat ihn interviewt.

Kohl-Erinnerung: Martin Rath beleuchtet auf LTO die ambivalente Erinnerungskultur rund um Helmut Kohl, die zwischen Verehrung als "Kanzler der Einheit" und Kritik an Skandalen schwanke. Er zeigt, wie Kohl durch juristische Innovationen und politische Entscheidungen – etwa den Einigungsvertrag – ein bleibendes Denkmal in der deutschen Rechtsgeschichte hinterließ. 

Alkohol und Disziplinarrecht: Martin Rath schildert auf LTO einen Fall aus den 1960er-Jahren, in dem ein alkoholabhängiger Postbeamter wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder trotz inzwischen erreichter Abstinenz aus dem Dienst entfernt wurde, da das Vertrauensverhältnis zur Verwaltung als irreparabel beschädigt galt. Die Gerichte berücksichtigten zwar mildernde Umstände wie persönliche Schicksalsschläge und Suchtproblematik, sahen darin jedoch keinen ausreichenden Grund, von der üblichen disziplinarischen Konsequenz abzusehen. Der Autor zeigt, wie rechtliche Bewertungen durch kulturelle Vorstellungen beeinflusst werden, aber letztlich die Prinzipien des Beamtenrechts dominieren.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 6. Oktober 2025: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58305 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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