Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. September 2025: US-Täu­schung bei Anom-Ope­ra­tion? / Urteil gegen Hanna S. / Neu­auflage im Eis­keller-Mord­pro­zess

29.09.2025

Der litauische Gerichtsbeschluss für die Anom-Operation könnte rechtswidrig zustande gekommen sein. Hanna S. wurde vom OLG München wegen Antifa-Gewalt zu 5 Jahren verurteilt. Heute beginnt der Prozess wegen des Tods von Hanna Wörndl neu. 

Thema des Tages

Anom-Chatdaten: Die internationale Anom-Operation des FBI, bei der eine angeblich abhörsichere Messaging-App namens Anom gezielt an Kriminelle verteilt wurde, stützte sich offenbar auf einen Gerichtsbeschluss aus Litauen, der unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erwirkt wurde. Das hat eine Recherche der Mo-FAZ (David Klaubert) ergeben. Die zuständige Richterin in Vilnius soll demnach über die tatsächliche Herkunft und den Verwendungszweck des Kryptodienstes getäuscht worden sein. In Deutschland bildeten die daraus gewonnenen Daten die Grundlage für mehr als 860 Ermittlungsverfahren, deren rechtliche Verwertbarkeit lange umstritten war. Der Bundesgerichtshof ließ die Nutzung dieser Daten im Jahr 2024 zu – jedoch ohne Kenntnis des möglicherweise manipulierten Beschlusses aus Litauen. Stattdessen vertrauten die Richter auf die Zusicherung der US-Behörden, wonach die Maßnahme rechtskonform erfolgt sei – eine Annahme, die nun erheblich ins Wanken gerät. Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Matthias Jahn warnt: "Sollten diese Rechercheergebnisse zutreffen, dann stürzt die ganze Argumentation des Bundesgerichtshofs in sich zusammen". Jahn fordert, dass der Fall nun auch auf EU-Ebene aufgearbeitet wird. Der Zweck heilige nicht jedes Mittel, auch wenn es um schwere Straftaten im Bereich organisierter Kriminalität gehe. Der Rechtsprofessor hält es für denkbar, dass Strafverfahren gegen 300 Verurteilte nun wieder aufgenommen werden müssen, selbst wenn die Entscheidungen schon rechtskräftig sind.

Rechtspolitik

BVerfG-Richterwahl: Nachdem Ann-Katrin Kaufhold am Donnerstag neben Sigrid Emmenegger und Gunter Spinner vom Bundestag zur neuen Bundesverfassungsrichterin gewählt worden war, hat der Bundesrat sie gleich am darauffolgenden Freitag zur künftigen Vizepräsidentin des BVerfG bestimmt, wie Sa-FAZ (Marlene Grunert/Eckart Lohse u.a.) und LTO (Luisa Berger) berichten. tagesschau.de (Klaus Hempel) stellt sie vor. Kaufhold war von der AfD, von rechtskonservativen News-Plattformen und Netzwerken massiv angegangen worden. Die Kritik fokussierte sich dabei auf ihre angebliche Befürwortung eines AfD-Verbotsverfahrens, ihre Haltung zur Rolle des Rechtsstaats beim Klimaschutz sowie ihre Rolle als Mitglied einer Expertenkommission zur Umsetzung des Berliner Volksentscheids zur Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen.

Der CDU-Rechtspolitiker Martin Plum argumentiert im FAZ-Einspruch für eine Reform des Verfahrens der BVerfG-Richterwahl. Die bisherige parteipolitische Verteilung der Vorschlagsrechte sei überholt und nicht mehr mit den aktuellen Mehrheitsverhältnissen vereinbar, meint er. Eine stärkere Einbindung von Berufsrichter:innen sowie eine öffentliche Anhörung der Kandidat:innen könnten das Vertrauen in die Wahl stärken. Das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit soll erhalten bleiben, da sie Kompromisse erzwinge und eine Lagerbildung wie in den USA verhindere.

Die jetzt geglückte Richterwahl mache wieder die Abhängigkeit des schwarz-roten Bündnisses von Grünen und Linken in grundlegenden Fragen deutlich, kommentiert Reinhard Müller (Sa-FAZ), der außerdem betont, dass die jetzt neu gewählten Verfassungsrichter:innen nicht nur juristische Expertise, sondern vor allem Rückgrat bräuchten, um die freiheitliche Grundordnung zu verteidigen.

Vermögensverteilung und Grundgesetz: Dass auch vor der Wertentscheidung des Grundgesetzes die Vermögensverteilung ein Thema für Konservative sei, betont Reinhard Müller (Mo-FAZ) und nimmt Bezug auf entsprechende jüngere Äußerungen von Jens Spahn (CDU). Angesichts der aktuellen Debatten um Reformen im Sozialsystem weist Müller darauf hin, dass soziale Gerechtigkeit und individuelle Vermögensverhältnisse aber immer im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaats gestaltet werden müssten.

Catcalling: Rechtsprofessorin Elisa Hoven argumentiert im Verfassungsblog, dass ein Straftatbestand der verbalen sexuellen Belästigung verfassungsrechtlich zulässig und rechtspolitisch geboten sei. Sie kritisiert die pauschale Ablehnung solcher Vorschriften als Ausdruck eines gefährlichen Missbrauchs verfassungsrechtlicher Argumente und betont, dass massive verbale Übergriffe keine Bagatellen, sondern ernsthafte Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung darstellen. Hoven plädiert für eine differenzierte, freiheitssensible Ausgestaltung des Tatbestands, der sich auf erhebliche verbale Entwürdigungen beschränkt und gesetzliche Schutzlücken schließt.

Strafprozess: Über die Arbeitsaufnahme der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Kommission zur Reform der StPO berichtet LTO (Hasso Suliak). In sechs vertraulich tagenden Arbeitsgruppen sollen bis Herbst 2026 rund 90 Personen aus Wissenschaft, Praxis und Bundesländern "einvernehmliche Empfehlungen" erarbeiten. Es soll u.a. um Rechtsmittel und Instanzenzug, Strafbefehl, beschleunigtes Verfahren und Verfahren vor den Amtsgerichten gehen. Eines der kontroversen Themen werde sicher die audio-visuelle Dokumentation der Hauptverhandlung sein, heißt es im Text. In der letzten Wahlperiode scheiterte der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) damit, Bundesländer und Justiz von der Notwendigkeit der Dokumentation zu überzeugen.

Presseauskünfte: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) beklagt vor dem Hintergrund des Umgangs des US-Präsidenten mit der dortigen Presse, dass es auch hierzulande nur einen ungenügenden gesetzlichen Rahmen für Auskünfte für Journalist:innen gegenüber der Bundesregierung gibt und der rechtliche Rahmen im Wesentlichen nur durch gerichtliche Urteile definiert werde.

Anwaltsgebühren: Der Deutsche Anwaltverein warnt laut beck-aktuell vor einer dramatischen Versorgungslücke im Sozialrecht, da immer weniger Anwält:innen bereit seien, solche Fälle zu übernehmen. Grund dafür seien die niedrigen gesetzlichen Gebühren, die eine kostendeckende Arbeit kaum ermöglichten, besonders bei komplexen Verfahren. Der DAV fordert daher eine Reform mit höheren Betragsrahmengebühren und klaren gesetzlichen Leitplanken, um den Zugang zum Recht für finanziell schwache Menschen zu sichern.

Sexuelle Identität im Grundgesetz: Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Aufnahme des Zusatzes "sexuelle Identität" in Art. 3 GG beschlossen. Dies soll unter anderem Schwule und Lesben vor Diskriminierung schützen, erläutert die Welt (Jan Alexander Casper) den Vorstoß auf Initiative Berlins. Befürworter einer solchen Grundgesetzänderung argumentierten, dass schwulenfeindliche Gesetzgebung in der Geschichte der Bundesrepublik trotz der bisherigen Formulierung im Grundgesetz möglich gewesen sei.

Bundesrats-Initiativen: Der Bundesrat hat neben der Ergänzung von Art. 3 GG weitere Gesetzesinitiativen beschlossen, u.a. für die Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden, für ein Rauchverbot im Auto bei Anwesenheit von Kindern oder Schwangeren sowie gegen den begleiteten Alkoholkonsum für Jugendliche ab 14 Jahren. Zudem soll Kindern die Eröffnung eines Taschengeldkontos auch bei Zustimmung nur eines Elternteils ermöglicht werden. Sa-SZbeck-aktuell und LTO berichten über die Beschlüsse. 

Justiz

OLG München zu militante Antifa/Hanna S.: Die Studentin Hanna S. wurde vom OLG München zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Sie sei nachweisbar im Februar 2023 an zwei von fünf Angriffen der Gruppe auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen. Dabei müsse sie sich auch die Gewaltanwendung durch andere Mitglieder der Gruppe anrechnen lassen. Das Gericht sah keine Anzeichen von Reue oder Wiedergutmachung und betonte, dass politische Gewalt nicht legitim sei. Die Anklage auf versuchten Mord lehnte das Gericht mangels Tötungsvorsatz ab. Weitere Verfahren gegen mutmaßliche Beteiligte laufen in Düsseldorf und in Budapest. Sa-FAZ (Timo Frasch), Sa-SZ (David Kulessa), Sa-taz (Dominik Baur/Konrad Litschko)spiegel.de und LTO (Tanja Podolski) berichten.

LG Traunstein – Tod von Hanna Wörndl: Über den am heutigen Montag beginnenden neuen Prozess gegen Sebastian T., der wegen Mordes an Hanna Wörndl verurteilt worden war, berichten Sa-SZ (Benedikt Warmbrunn) und spiegel.de (Julia Jüttner). Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung von Sebastian T. später wegen Befangenheit der Richterin aufgehoben, woraufhin ein neuer Prozess zum so genannten "Eiskeller"-Mord angesetzt wurde. Im Zentrum steht nun die Glaubwürdigkeit eines belastenden Zeugen sowie neue Gutachten, die nahelegen, dass Hanna Wörndl möglicherweise durch einen Unfall im Wasser ums Leben kam. Die Familie von Sebastian T. kämpft für seine Unschuld, während die Staatsanwaltschaft weiterhin von einem Mord durch Sebastian T. ausgeht.

BVerfG – Rundfunkbeitrag: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag kommt wohl erst im nächsten Jahr, meldet die Sa-FAZ (Helmut Hartung). Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten im November 2024 dagegen geklagt, dass die Bundesländer nicht die von der Gebührenkommission KEF vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent ab dem 1. Januar 2025 umsetzen wollen.

VGH Bayern zu Aktionen vor Abtreibungseinrichtungen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Behörden keine pauschale Sperrzone von 100 Metern um Abtreibungskliniken einführen dürfen, da das Schwangerschaftskonfliktgesetz ein solches Abstandsgebot auch nach seiner Neuregelung 2024 nicht vorsieht. Demonstrationen in Kliniknähe seien vielmehr erlaubt, solange sie keine unzulässige Drucksituation für Schwangere erzeugen. Im konkreten Fall in Regensburg hielt das Gericht die geplanten Kundgebungen in 30 bis 40 Metern Entfernung für zulässig, da keine Gehsteigbelästigungen, sondern nur stille Gebete zu erwarten seien. LTO berichtet.

LG Berlin II zu AfD-Geschäftsstelle: Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin bis spätestens Ende 2026 räumen muss. Die Partei habe mit einer Wahlparty, bei der unter anderem die Fassade des Gebäudes mit dem Parteilogo besprüht worden war, gegen vertragliche Pflichten verstoßen, was zwar keine fristlose Kündigung rechtfertige, aber ein Festhalten am Mietvertrag sei der Vermieterin nicht zumutbar. Die AfD sieht das Urteil dennoch als Erfolg und plant, bereits im Juni 2026 auszuziehen. Sa-FAZ, Sa-SZ (Tim Frehler)spiegel.de und LTO berichten.

LG Frankfurt/M. zu KI-Halluzinationen in Anwaltsschriftsatz: Scharf kritisierte das Landgericht Frankfurt/M. einen Anwalt, der sich in seinem Schriftsatz zur Bemessung des Streitwerts wohl Künstlicher Intelligenz bedient hatte und dabei nicht-existente BGH-Zitate verwendet hatte. "Die Kammer hofft, dass die Fälschungen nicht vom Klägervertreter selbst vorgenommen wurden, sondern von einem Chatbot ′halluziniert′ worden sind." – hieß es im Beschluss. Das Gericht mahnte einen Schaden für die Rechtspflege an, wenn das Gericht einem Anwalt nicht mehr vertrauen könne, so beck-aktuell

StA Halle/S. – Marla-Svenja Liebich: Die rechtsextreme Aktivistin Marla Svenja Liebich, die ihre Haftstrafe nicht angetreten hat und untergetaucht ist, hatte das sachsen-anhaltinische Justizministerium offenbar vorab schriftlich über ihre Absicht informiert. Die Landesjustizministerin Franziska Weidinger (CDU) sprach im Rechtsausschuss von einem möglichen "Büroversehen", was unter Abgeordneten für große Irritation sorgte. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom AG Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. beck-aktuell berichtet.

StA Frankfurt/M. – Northern Data: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat, wie Bloomberg (Karin Matussek/Olivia Solon) berichtet, das KI-Cloud-Unternehmen Northern Data durchsucht. Hintergrund seien schon länger dauernde Ermittlungen schwedischer Behörden zu möglichem Steuerbetrug im Zusammenhang mit Bitcoin-Mining von Northern Data. Die Firma war ursprünglich im Krypto-Mining tätig und bot Rechenkapazität an, die zum Schürfen von Bitcoin und anderen Kryptowährungen nötig ist.

Recht in der Welt

USA – Ex-US-Supreme-Court-Richter Breyer: Die WamS (Stefanie Bolzen) hat den heute 87-jährigen früheren Richter des US-Supreme Courts Stephen Breyer interviewt und ihn dabei unter anderem gefragt, ob die dortigen Richter noch unabhängig urteilen könnten. Breyer betont, dass Richter ihre Entscheidungen nicht nach der aktuellen Stimmung oder öffentlichen Meinung träfen, sondern sich ihrer Verantwortung bewusst seien, unabhängig zu urteilen. Gleichzeitig räumt er ein, dass Richter das gesellschaftliche Klima durchaus wahrnähmen – jedoch ohne sich davon leiten zu lassen. Breyer warnt außerdem vor einer Überregulierung des Rechts, da zu viele Regeln das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gefährden könnten. Statt starrer Auslegung plädiert er für eine verfassungsorientierte Rechtsprechung, die die Ziele und Werte hinter Gesetzen berücksichtigt.

Israel – Krieg in Gaza: Im Gespräch mit der FAS (Marlene Grunert/Wibke Becker) diskutieren die Rechtsprofessoren Kai Ambos und Stefan Talmon kontrovers darüber, ob Israel in Gaza einen Völkermord begeht. Ambos sieht Indizien für eine genozidale Absicht, während Talmon dies klar verneint und auf den hohen Beweismaßstab des Internationalen Gerichtshofs verweist. Beide sind sich jedoch einig, dass in Gaza schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stattfinden. 

Frankreich – Ex-Präsident Sarkozy: In Frankreich wird diskutiert, ob das Urteil gegen den früheren französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gerecht oder politisch motiviert ist, Die französische Linke betont die Gleichheit vor dem Gesetz, während die Rechte eine politische Abrechnung vermutet. Besonders umstritten ist die sofortige Vollstreckung der Haftstrafe, die laut Justiz gängige Praxis bei schweren Delikten ist, aber bei prominenten Politikern bislang selten angewendet wurde. Die Sa-SZ (Oliver Meiler) berichtet. 

Der Vorgang markiere "einen neuen Tiefpunkt in der langen Dekadenz der republikanischen Monarchie, die Frankreich ihrem Kriegshelden Charles de Gaulle" verdanke, kommentiert Michaela Wiegel (Sa-FAZ). Das Urteil beschädige "massiv die Wahrnehmung des höchsten Staatsamtes". Der Mann, der als Garant der Verfassung dienen sollte, habe sich wie ein gewöhnlicher Verbrecher verhalten. Am Beispiel von Nicolas Sarkozy werde deutlich, schreibt Annika Joeres (zeit.de), wie tief das Gefühl der Straflosigkeit im politischen System verankert ist. Nach Verurteilungen gerieten oft die Richter:innen unter Druck, nicht die Täter:innen. Trotz öffentlicher Empörung und medialer Debatten stilisierten sich viele verurteilte Politiker:innen als Opfer, was das Vertrauen in die Demokratie weiter untergrabe.

Slowakei – Geschlechter in der Verfassung: Das slowakische Parlament hat eine Verfassungsänderung beschlossen, die nur noch zwei biologisch definierte Geschlechter anerkennt. Ministerpräsident Robert Fico begründet die Reform mit dem Schutz traditioneller Werte und stellt die nationale Souveränität über EU-Recht, was zu einem neuen Konflikt mit der Europäischen Union führen dürfte. Sa-SZ (Viktoria Großmann) und spiegel.de berichtet.

USA – KI-Training: Das KI-Unternehmen Anthropic hat mit einer Gruppe von Autor:innen einen Vergleich geschlossen, der die Zahlung von 1,5 Milliarden Dollar vorsieht, so die Sa-FAZ (Marcus Jung). Die Autor:innen hatten dem Unternehmen vorgeworfen, "urheberrechtlich geschützte Werke im großen Stil“ verwendet zu haben, darunter 500.000 Bücher. Richter William Alsup bezeichnete die Einigung als "fair" und ebnete damit den Weg für eine vorläufige Genehmigung durch das US-Gericht.

Großbritannien – Bitcoin-Betrug: Am heutigen Montag beginnt in London der derzeit wohl größte Prozess um Bitcoin-Geldwäsche. Die lange untergetauchte Chinesin Zhimin Qian steht wegen Geldwäsche mit Bitcoin im Wert von sieben Milliarden Dollar vor Gericht, sie soll ein Schneeballsystem betrieben und rund 130.000 Anleger:innen betrogen haben. Die Mo-FAZ (Philip Plickert/Marcus Jung) berichtet.

Juristische Ausbildung

Feminist Law Clinic: Im Interview mit einer der Gründerinnen der Feminist Law Clinic, Lilian van Rey, stellt LTO-Karriere (Pauline Dietrich) die seit Anfang 2025 existierende und seitdem stetig wachsende Law Clinic vor. Die Gründung erfolgte in Köln, seitdem entstanden auch in mehreren anderen Städten Ortsgruppen. Van Rey plädiert dafür, dass (anders als bisher) insbesondere sexualisierte Gewalt auch im Jurastudium ein Thema sein sollte.

Großbritannien – falsche Prüfungsmail: Einen Schreckensmoment erlebten mehrere hundert britische Anwaltsanwärter:innen, als sie in der vergangenen Woche eine E-Mail erhielten, in der mitgeteilt wurde, dass ihr Prüfungstermin auf eigenen Wunsch storniert wurde. Erst am nächsten Morgen folgte die Entwarnung: Der Prüfungsanbieter Kaplan informierte die Betroffenen per E-Mail, dass es sich um eine "fehlerhafte, systemgenerierte Nachricht" gehandelt habe. beck-aktuell (Jannina Schäfer) berichtet.

Sonstiges

Trennung von Führungskräften: Der Arbeitsrechtler Christoph Abeln erklärt im Interview mit spiegel.de (Wiebke Harms), welche Taktiken Unternehmen anwenden, um gezielt Führungskräfte loszuwerden. Das geschehe oft durch subtile Entmachtung, Projektversetzungen oder soziale Ausgrenzung. Abeln warnt davor, sich in Sicherheit zu wiegen, und rät Betroffenen, frühzeitig Signale zu erkennen und strategisch zu handeln, statt emotional zu reagieren. Loyalität im Trennungsprozess sei fehl am Platz; stattdessen müsse man die eigenen Interessen konsequent vertreten.

Alternative Karriere einer Anwältin: Felicitas Kapp, ehemalige Großkanzlei-Anwältin, berichtet im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) von ihrer Rückkehr in den Anwaltsberuf nach einem Burnout und ihrer Arbeit als Coach für Jurist:innen. Sie kritisiert die überhöhten Leistungsanforderungen in Großkanzleien und plädiert für ein selbstbestimmtes Berufsleben, das persönliche Bedürfnisse und Authentizität zulässt. Ihre neue Tätigkeit vereine Coaching, Strafrecht und Gesellschaftsrecht und zeige, dass individuelle Lebenskonzepte im juristischen Beruf möglich sind.

KI-Folgenabschätzung: Die Rechtsanwält:innen Theresa Ehlen, Christoph Werkmeister und Lutz Riede erläutern auf beck-aktuell die neue Pflicht zur Grundrechte-Folgenabschätzung (GRFA) für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen ab August 2026. Die GRFA soll Risiken für Grundrechte wie Meinungsfreiheit oder Nichtdiskriminierung frühzeitig erkennen und minimieren und gliedert sich in die Phasen Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung. Eine ständige Überprüfung ist nicht vorgeschrieben, wohl aber eine Aktualisierung bei relevanten Änderungen. Die GRFA ergänzt die Datenschutz-Folgenabschätzung der DSGVO, geht aber inhaltlich deutlich darüber hinaus.

KI für Jurist:innen: Die Nachfrage nach KI-Lösungen für Jurist:innen wachse rasant, wovon europäische Anbieter wie Noxtua und Legora stark profitierten, berichtet das Hbl (Luisa Bomke). Noxtua setze auf Datensouveränität und baue gemeinsam mit Ionos eine "Legal AI Factory" in München, um sensible juristische Daten sicher zu verarbeiten und eigene Modelle zu trainieren. Legora expandiert international und nutzt Cloud-Infrastrukturen großer US-Anbieter, wobei beide Unternehmen die Transformation der Rechtsbranche durch KI maßgeblich vorantreiben.

Döner-Herstellung: Der Streit um europaweit einheitliche Regeln für die Herstellung von Dönerfleisch ist nach mehr als drei Jahren (zumindest vorerst) beendet, denn der Internationale Dönerverband (Udofed) mit Sitz in Ankara hat seinen Antrag zurückgezogen, den Döner auf die EU-Liste der "garantiert traditionellen Spezialitäten" zu setzen. Damit ist die Gefahr abgewandt, dass unter dem Namen “Döner” nur noch Produkte verkauft werden dürfen, die den Regeln des Dönerverbands entsprechen. Gemüse-Döner oder Döner mit Kalb- bzw. Putenfleisch wären dann nicht mehr zulässig gewesen. LTO (Xenia Piperidou) berichtet.

Social Media-Kontrolle bei Sportler:innen: Welche rechtlichen Möglichkeiten Vereine haben, auf die Social-Media-Aktivitäten ihrer Sportler einzuwirken, erläutert LTO (Joschka Buchholz/Tanja Podolski) im Interview mit dem Arbeitsrechtsanwalt Roman Parafianowicz. Anlass ist die Aufforderung des Bundesliga-Vereins Borussia Dortmund an den fundamental-christlichen Fußballer Felix Nmecha, seine social media-posts vorab dem Verein vorzulegen. Dies sei möglich, wenn es vertraglich vereinbart wird. Einseitig könnte der Verein dem Spieler die Pflicht nicht auferlegen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58256 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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