Die juristische Presseschau vom 26. September 2025: Erfolg­reiche Ver­fas­sungs­rich­ter­wahl / OVG Schleswig zu Ther­mo­fenster / Nicolas Sar­kozy ver­ur­teilt

26.09.2025

Der Bundestag hat drei neue Bundesverfassungsrichter:innen gewählt. Das OVG Schleswig erklärte Abschalteinrichtung in VW-Dieselfahrzeugen für illegal. Der französische Ex-Präsident Sarkozy wurde zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt.

Thema des Tages

BVerfG-Richterwahl: Der Bundestag hat im zweiten Anlauf drei neue Richter:innen für das Bundesverfassungsgericht gewählt. Sigrid Emmenegger erhielt 446 Stimmen, Ann-Katrin Kaufhold 440 Stimmen und Günter Spinner 424 Stimmen. An der Abstimmung nahmen 613 von 630 Abgeordneten teil. Alle Kandidaten erhielten damit mehr als die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit von 409 Stimmen. Die Abstimmung verlief geheim, weshalb unklar bleibt, inwieweit Stimmen der AfD zur Zwei-Drittel-Mehrheit beigetragen haben. Die offizielle Ernennung der Richter:innen durch den Bundespräsidenten ist für Anfang Oktober geplant. Bereits an diesem Freitag steht aber im Bundesrat die Wahl der neuen Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts an. Für diesen Posten ist Kaufhold vorgeschlagen. Über die Wahl berichten FAZ (Eckart Lohse), SZ (Georg Ismar/Robert Roßmann), taz.de (Christian Rath), spiegel.de (Sophie Garbe/Marc Röhlig), beck-aktuell und LTO.

Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt die nun Gewählten vor: Kaufhold gelte als innovative Rechtsprofessorin mit Fokus auf Klimaschutz und Finanzmarktregulierung. Emmenegger, die SPD-Mitglied ist, gehörte im Bundesverwaltungsgericht dem 11. Senat an, der über die Verlegung von Stromkabeln und den Anschluss von Wasserstoffterminals entscheidet. Der BAG-Richter Spinner war vom Bundesverfassungsgericht selbst vorgeschlagen worden. 

Die "Richtermacher" aus den Parteien hätten eine gute Wahl getroffen, findet Wolfgang Janisch (SZ). Sie hätten eine glänzende Wissenschaftlerin ausgesucht, dazu eine starke Bundesrichterin aus Leipzig und einen sehr erfahrenen Bundesrichter aus Erfurt. Trotz der Panne habe man auf halbgare Kompromisse verzichtet und stattdessen Leute gewählt, die alles mitbrächten für die Karlsruher Aufgabe. Dass die Wahl und das damit verbundene "Hickhack" nachwirken werde, meint Frank Bräutigam (tagesschau.de) und mahnt, dass es höchste Zeit sei, das Gericht wieder allein an seinen Entscheidungen zu messen. Für Eva Ricarda Lautsch (zeit.de) bleibt ein Schaden an der Demokratie zurück, für den sie insbesondere die CDU verantwortlich macht.

BVerfG-Richterwahl/Wahlverfahren: Für mehr Transparenz im Wahlverfahren plädiert der Rechtsreferendar Simon Tebbe auf dem JuWissBlog. Er schlägt ein reformiertes, dreistufiges Wahlverfahren mit klarer Rollenverteilung vor: Kandidatenauswahl durch ein interorganschaftliches Gremium, Wahl durch den Bundestag und Bestätigung durch den Bundesrat. Diese Struktur soll demokratische Legitimation stärken und informelle Absprachen durch öffentliche Verfahren ersetzen. Trotz möglicher Politisierung würde eine solche Reform das Vertrauen in das Gericht durch rechtsförmige Transparenz deutlich erhöhen.

Auch für Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) hat die jetzige Wahl gezeigt, dass das Verfahren reformbedürftig ist: Die Diskretion, mit der das Personal bisher entsandt wurde, sei aus der Zeit gefallen. Es brauche transparentere Verfahren, zudem müssten bedeutende Fraktionen im Parlament einen Anspruch darauf haben, einen Richterkandidaten vorzuschlagen. 

Rechtspolitik

Bundestags-Wahlrecht: Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Wahlrechts-Kommission kann ihre Arbeit aufnehmen, meldet LTO. Die Arbeitsgruppe, deren Mitglieder jetzt von den Koalitionsfraktionen benannt wurden, soll die umstrittene Reform von 2023 evaluieren und noch in diesem Jahr Änderungsvorschläge unterbreiten. Künftig soll gewährleistet sein, dass jeder Bewerber, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen bekommt, auch in den Bundestag einziehen kann.

Schuldenbremse: Die Kommission für die Reform der Schuldenbremse soll ihre Vorschläge statt bereits im November diesen Jahres erst im nächsten Jahr vorlegen, berichtet der Spiegel. Danach könnte eine neue Schuldenregel frühestens Anfang 2027 in Kraft treten.

Militärische Sicherheit: In einem Gastbeitrag für LTO analysiert der Jurastudent und Reserveoffizier Lars Wagner den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr, das sog. Artikelgesetz Militärische Sicherheit. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf den Schutz der Bundeswehr vor Ausspähversuchen und Sabotage verbessern. So sollen Feldjäger auch zivile Personen außerhalb (aber in Ruf- und Sichtweite) von militärischen Sicherheitsbereichen kontrollieren dürfen, etwa wenn sie Drohnen einsetzen oder Kasernen beobachten. Außerdem sollen Feldjäger Taser einsetzen dürfen. 

Catcalling: Julia Anton (FAZ) widmet sich dem so genannten Catcalling, das nach Plänen der Bundesjustizministerin künftig mit Strafe bedroht werden soll. Allerdings werde auch der geplante neue Straftatbestand nicht alle Lücken schließen, betont Anton. Das bedeute aber nicht, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten hinnehmen müsse. An einschlägigen Orten könne man Sicherheitskräfte einsetzen und auch die Verkehrsbetriebe könnten für mehr Sicherheit sorgen, schlägt sie vor.

Justiz

OVG Schleswig zu Abschalteinrichtung: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die von VW verwendeten Thermofenster zur Abgasreinigung illegal sind und das Kraftfahrt-Bundesamt nun Maßnahmen zur Nachrüstung anordnen muss. Das Urteil betrifft zunächst den VW Golf Plus TDI, könnte aber Auswirkungen auf rund 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge mit ähnlicher Software haben. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor klargestellt, dass Ausnahmen für Abschalteinrichtungen nur zur Vermeidung von plötzlichen Motorschäden zulässig sind und nicht bei üblichen Temperaturen wie 10 Grad. Da viele Fahrzeuge nicht rechtskonform nachgerüstet werden können, droht im schlimmsten Fall ihre Stilllegung. LTO (Felix W. Zimmermann/Pauline Dietrich) analysiert die Entscheidung.

BGH – Miss Moneypenny: Auch die FR (Ursula Knapp) berichtet jetzt über die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof, in der es um die Nutzung des Namens "Moneypenny" ging, die Amazon einem deutschen Unternehmen für Sekretariats- und Assistenzdienste untersagen lassen will. 

BSG zu Unfall beim Kaffeeholen im Dienst: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Weg zur Kaffeemaschine grundsätzlich nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fällt, da das Kaffeeholen als "eigenwirtschaftliche Verrichtung" gilt. Im konkreten Fall wurde die Verletzung einer Verwaltungsangestellten jedoch als Arbeitsunfall anerkannt, weil sie auf eine "besondere betriebliche Gefahr" – nämlich einen frisch gewischten Boden im Sozialraum – zurückzuführen war. Der Sozialraum war vom Arbeitgeber ausdrücklich zur Getränkebeschaffung vorgesehen, wodurch dessen Zustand in die Verantwortung des Betriebs fällt. Damit greift der Versicherungsschutz ausnahmsweise, wenn sich die Gefahr aus der betrieblichen Umgebung ergibt. LTO berichtet.

OLG Frankfurt/M zu Überlastung von Kanzleimitarbeitern: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass Rechtsanwält:innen bei drohender Überlastung ihres Kanzleipersonals organisatorisch eingreifen müssen, um Fehler zu vermeiden. Im konkreten Fall wurde eine Frist versäumt, weil eine überlastete Mitarbeiterin sie falsch im Kalender eintrug – das Gericht wertete dies als Organisationsverschulden der Anwältin. Sie hätte Maßnahmen ergreifen müssen, etwa Aufgaben selbst übernehmen oder die Kontrolle verstärken, um die Fristwahrung sicherzustellen. LTO berichtet.

OLG Frankfurt/M zu Haftung für Kranunfall: Das Oberlandesgericht Frankfurt /M hat, wie LTO berichtet, entschieden, dass sowohl die Eigentümerin des Krans als auch die Montagefirma und deren Geschäftsführer für einen Unfall haften, bei dem ein Kran auf einen benachbarten Supermarkt stürzte und so ein Mensch ums Leben kam und weitere Personen schwer verletzt wurden. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass der Kran falsch montiert worden war. Ein Sachverständiger für Unfallverhütung wurde hingegen nicht in die Haftung einbezogen, da er nur für die Verhütung von Arbeitsunfällen zuständig sei und er keine Garantenstellung für sonstige Personen im Umfeld des Krans gehabt habe.

LG Hamburg zu § 353d StGB/t-online: Von der zweitinstanzlichen Verurteilung eines t-online-Journalisten wegen § 353d StGB (verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen) berichtet die FAZ (Jochen Zenthöfer). "Beunruhigend" findet der Autor die Entscheidung. Die beiden wörtlich zitierten Teilsätze seien keine "wesentlichen Teile" des Dokuments. 

LG Düsseldorf zu Philipp Voet van Vormizeele: Wie beck-aktuell berichtet, wurde Philipp Voet van Vormizeele, früheres Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er seinen Arbeitgeber TK Elevator um 16,8 Millionen Euro geschädigt hat. Voet van Vormizeele solle "persönliche Vertragspflichten verletzt und sich bei der Staatsanwaltschaft selbst angezeigt haben". Es geht um Untreue in 26 Fällen.

LG München I zu vorgetäuschtem Banküberfall: Das LG München I hat, wie beck-aktuell berichtet, eine junge Bankangestellte wegen Diebstahls, Vortäuschens einer Straftat und Missbrauchs von Notrufen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten verurteilt. Das Gericht sah es nach fünf Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die Frau einem unbekannten Mittäter den Zutritt zu den Tresorräumen der Bank ermöglichte und dass dieser Mittäter mehr als 450.000 Euro stahl. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

LG Berlin II zu Hertha BSC/Fredi Bobic: Fredi Bobic hat, wie LTO berichtet, vor dem Landgericht Berlin II ein Vorbehaltsurteil gegen Hertha BSC erstritten und kann nun Ansprüche über vier Millionen Euro geltend machen, bestehend aus Gehaltsansprüchen und einer Abfindung. Der Verein hat die Möglichkeit, ein Nachverfahren einzuleiten, um die Ansprüche anzufechten, was jedoch angesichts des bisherigen Prozessverlaufs als unwahrscheinlich gilt. Die Hertha warf Bobic vor, er habe geheime Unterlagen weitergegeben und nach seiner Kündigung Unterlagen vernichtet. Bobic wies alle Vorwürfe einer Pflichtverletzung zurück. Das Gericht berücksichtigte die Vorwürfe nicht zu seinen Lasten. 

VG Berlin zu Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: LTO (Max Kolter/Markus Sehl) analysieren die gerichtliche Auseinandersetzung um die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze. Dass die Bundesregierung der Erledigung von Hauptsacheverfahren (auch vorsorglich) zustimme und teilweise sogar Prozesskosten übernehme, könnte darauf hindeuten, dass die Bundesregierung nicht an einer EU-rechtlichen Klärung der Zurückweisungen interessiert ist. Es gebe jedoch auch andere mögliche Gründe hierfür, etwa dass die Bundesregierung im Fall der Somalierin gegen Dobrindts Weisung verstoßen hat, keine Minderjährigen zurückzuweisen bzw. dass eine Ukrainerin gar nicht an der Grenze, sondern im Binnenland aufgegriffen wurde, was die Zurückweisung schon aus diesem Grund rechtswidrig mache.

Gerichtsgebäude: Die FAZ (Reinhard Bingener) beschreibt, wie spektakuläre Prozesse die Justiz vor die Herausforderung stellen, geeignete Räumlichkeiten zu finden, in denen sowohl die Sicherheit als auch der Zugang der Öffentlichkeit gewährleistet ist. So wurde für den Prozess gegen Daniela Klette beispielsweise eine Reithalle angemietet und das Verfahren gegen Taleb Al-Abdulmohsen, der im vergangenen Jahr bei einem Attentat auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt sechs Menschen getötet hatte, findet in einem Pop-Up-Gerichtssaal statt.

Recht in der Welt

Frankreich – Ex-Präsident Sarkozy: Frankreichs früherer Präsident Nicolas Sarkozy wurde im Prozess um angebliche Wahlkampfgelder aus Libyen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Anklage warf ihm vor, über Mittelsmänner Geld des lybischen Staatschefs Muammar al-Gaddafi erhalten und politische Gegenleistungen angeboten zu haben, darunter diplomatische Ehren und wirtschaftliche Zugeständnisse. Von den Vorwürfen der Bestechlichkeit, illegalen Wahlkampffinanzierung und Veruntreuung öffentlicher Gelder wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Sarkozy kündigte an, Berufung einzulegen. FAZ, SZ (Oliver Meiler), taz (Rudolf Balmer), zeit.de (Matthias Krupa), spiegel.de (Leo Klimm), beck-aktuell und LTO berichten.

Das Urteil gegen den früheren französischen Staatspräsidenten sei ein historischer Donnerschlag im oft sehr lauten Getöse Frankreichs, meint Oliver Meiler (SZ). Dies gelte umso mehr, als Sarkozy in einem Monat ins Gefängnis gehen werde und das auch nicht mit einer Berufung aufschieben könne. Für Rudolf Balmer (taz) bedeute das Urteil für Frankreichs Ansehen und insbesondere für die Politik einen schweren Schlag. Der Korruptionsskandal um Wahlkampfgelder aus Libyen werde ein schwarzer Fleck in der Geschichte der Fünften Republik bleiben, die während fünf Jahren von Nicolas Sarkozy repräsentiert wurde.

EuGH/Österreich – Dopingpranger: Der EuGH-Generalanwalt Dean Spielmann hält laut beck-aktuell Österreichs Praxis, die Namen von Doping-Sündern samt Details öffentlich ins Internet zu stellen, für unionsrechtlich bedenklich. Eine pseudonymisierte Veröffentlichung könne die Ziele ebenfalls erreichen und gleichzeitig den Datenschutz besser wahren. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten ist laut Spielmann daher nur dann zulässig, wenn sie in Anbetracht der angestrebten Ziele verhältnismäßig bleibt. Dafür sei es erforderlich, stets die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich Reichweite und Dauer der Veröffentlichung.

Ukraine – Reparationsdarlehen: Die Jurastudentin Maxima Hubbes diskutiert im Verfassungsblog die rechtliche und politische Machbarkeit eines Reparationsdarlehens der EU an die Ukraine, das durch eingefrorene russische Vermögenswerte abgesichert wird. Im Gegensatz zur völkerrechtswidrigen Konfiskation bleibe das Darlehen reversibel und nutze die Vermögenswerte lediglich als Sicherheit, wodurch es als zulässige Gegenmaßnahme gilt. Diese Konstruktion verschaffe der Ukraine sofortige Finanzmittel, ohne die Schwelle zur irreversiblen Enteignung zu überschreiten.

Juristische Ausbildung

Referendariat in Bayern: Im Bezirk des OLG München können – anders als bisher – nicht mehr alle Referendar:innen beginnen, die sich dort beworben haben, berichtet LTO-Karriere (Pauline Dietrich). Zum Einstellungstermin 1. Oktober 2025 wurden ihnen deshalb stattdessen Plätze in den anderen beiden OLG-Bezirken Bayerns, Bamberg und Nürnberg, angeboten.

Prüfungen: beck-aktuell (Jannina Schäffer) beschreibt, wie juristische Prüfungsformate bis 2030 grundlegend verändert werden könnten – insbesondere durch den Einsatz von KI. Sie bezieht sich auf ein jüngst veröffentlichtes Thesenpapier in dem betont wird, dass Hausarbeiten nicht abgeschafft, sondern als „KI-Hausarbeiten“ weiterentwickelt werden sollten, wobei Studierende aktiv und transparent digitale Tools nutzen können. Auch Klausuren sollen differenziert gestaltet werden: klassisch, hybrid oder vollständig KI-integriert.

Sonstiges 

Digitale Märkte und Apple: Der US-Technologiekonzern Apple hat laut LTO die Europäische Union aufgefordert, den Digital Markets Act (DMA) aufzuheben. Die extreme Auslegung des Gesetzes durch die Europäische Kommission habe nicht den Wettbewerb gefördert, sondern nur neue Schwachstellen geschaffen, heißt es in einem Schreiben des Unternehmens an die Kommission im Zuge eines offiziellen Überprüfungsverfahrens. 

Rechtsgeschichte – Hugo Preuß: Am Freitag wird der Bundespräsident eine Rede zum 100. Todestag des "Verfassungsvaters" Hugo Preuß halten. Die FAZ (Reinhard Müller) fasst den Text zusammen. "Preuß sei auch heute Ansporn, Haltung zu zeigen und sich für die Demokratie zu engagieren", heißt es unter anderem.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58245 (abgerufen am: 23.01.2026 )

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