Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. September 2025: Recht auf Anwalt ins GG? / Straf­an­zeige wegen Waf­fen­ex­porten / Großbri­tan­nien erkennt Paläs­tina an

22.09.2025

Die BRAK fordert ein Recht auf anwaltlichen Beistand im Grundgesetz. Anwälte zeigen aktuelle und ehemalige deutsche Regierungsmitglieder wegen Waffenlieferungen nach Israel an. Was bedeutet die Anerkennung Palästinas durch weitere Staaten?

Thema des Tages

Anwaltschaft im Grundgesetz: Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer fordert, das "Recht auf einen Anwalt" im Grundgesetz zu verankern. Als Ort wird ein neuer Absatz 5 in Artikel 19 vorgeschlagen. Dieser soll dann lauten: "Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen." Hintergrund des Vorschlags sei, dass Verteidigung und Durchsetzung der Rechte von Menschen weltweit unter Druck stünden, auch in etablierten Demokratien. Mit dieser Grundgesetzänderung sollen keine Mehrkosten für den Staat verbunden sein, stellte die Kammer laut LTO (Hasso Suliak) klar. 

Rechtspolitik

Pakt für den Rechtsstaat: Auf beck-aktuell (Maximilian Amos) werden die aktuellen Debatten um den Justizhaushalt mit den ambitionierten Vorhaben des Rechtsstaatspaktes abgeglichen. So seien im aktuellen Justizetat keine konkreten Mittel dafür vorgesehen. Amos kritisiert, dass die dringend benötigte Unterstützung für die Landesjustiz frühestens ab 2027 greift, und warnt vor möglichen Verzögerungen durch Abstimmungsprobleme zwischen Bund und Ländern.

AfD-Verbot: Wer meine, ausreichendes "Material" verpflichte zu einem Verbotsantrag, verkenne Wesen und Funktion des Parteiverbots, findet Doktorand Jonas von Zons im FAZ-Einspruch. Ein Parteiverbot sei schließlich kein Verwaltungsakt und die Einleitung eines Verbotsverfahrens damit einhergehend kein Verwaltungsverfahren, sondern ein politisch konnotiertes Vorhaben von enormer demokratietheoretischer Brisanz.

Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Ob ein social-media-Verbot für Kinder bis zu einem bestimmten Alter, wie es in Australien eingeführt werden soll, auch für Deutschland denkbar wäre, untersucht tagesschau.de (Philip Raillon). Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass ein generelles Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland rechtlich kaum umsetzbar wäre, da die Zuständigkeit bei der EU liege und der Digital Services Act (DSA) eine vollharmonisierende Regelung darstelle. Selbst wenn Deutschland eigene Regeln erlassen dürfte, würden diese aufgrund des Herkunftslandprinzips nicht für große Plattformen wie TikTok oder Instagram gelten, deren EU-Sitz in Irland liegt. Zudem wäre ein Verbot nur dann rechtlich zulässig, wenn es verhältnismäßig ist – was Experten angesichts technischer Umgehungsmöglichkeiten und der positiven Aspekte sozialer Medien bezweifeln.

Urheberrecht und KI: Rechtsanwältin Katja Dunkel beschreibt im Interview mit der Sa-FAZ (Laura Helena Wurth) die Herausforderungen für das Urheberrecht im KI-Zeitalter. Sie fordert eine klare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, weil sich dann ein Nebeneinander von menschlicher Kunst, KI-unterstützter Kunst und reiner KI-generierter Kunst etablieren könnte – jede mit eigenem Wert und eigener Marktstellung.

Justiz

GBA – Waffenexporte nach Israel: Wie taz.de (Christian Rath) berichtet, hat eine Gruppe Berliner Anwält:innen im Namen von palästinensischen Mandant:innen Strafanzeige gegen sieben Mitglieder der aktuellen und der ehemaligen Bundesregierung sowie Unternehmensvertreter:innen wegen genehmigter Waffenexporte nach Israel gestellt. Sie werfen ihnen Beihilfe zu Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Deutsche Rüstungsgüter wie Panzergetriebe und Panzerabwehrwaffen seien in Gaza eingesetzt worden. Sie seien Tatmittel, außerdem gehe es um psychische Beihilfe. Angezeigt wurden u.a. Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Kanzler Friedrich Merz (CDU). 

Laut LTO (Max Kolter) sei die juristische Argumentation im Strafantrag gegen Scholz, Merz und andere nicht völlig abwegig, insbesondere angesichts der niedrigen Anforderungen des Bundesgerichtshofs an die Beihilfestrafbarkeit. Dennoch werden die Erfolgsaussichten als gering eingeschätzt, da die Bundesanwaltschaft in vergleichbaren Fällen bislang keine Ermittlungen aufgenommen habe. Der Autor erwartet, dass die Behörde die Anforderungen an den Kausalitätsnachweis enger auslegt als die Antragsteller und damit einen Anfangsverdacht verneint. Insgesamt sieht Kolter die Aktion eher als politisch motivierten Druckversuch, denn als realistische Grundlage für ein Strafverfahren.

BGH zu Begründungsfrist ohne Aktenzeichen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Anwalt auch ohne Eingangsbestätigung oder vergebenes Aktenzeichen verpflichtet ist, die Begründung einer Rechtsbeschwerde fristgerecht beim zuständigen Oberlandesgericht einzureichen. Im konkreten Fall – einer Familiensache – hatte der Anwalt für einen Vater fristgerecht beim Familiengericht Beschwerde gegen eine Unterhaltsentscheidung eingelegt, jedoch weder vom Familiengericht eine Abgabenachricht noch vom OLG eine Eingangsbestätigung oder ein Aktenzeichen erhalten. Um die zweimonatige Begründungsfrist zu wahren, reichte er schließlich die Begründung beim (unzuständigen) AG Lüneburg ein, das den Schriftsatz verspätet weiterleitete. Da das Versäumnis allein auf anwaltlichem Fehlverhalten beruhte, lehnte der BGH eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab und verwies auf die strenge Sorgfaltspflicht des Verfahrensbevollmächtigten. beck-aktuell berichtet.

BGH zu Becker vs. Pocher: Der Bundesgerichtshof hat Oliver Pochers Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen, womit das Urteil des OLG Karlsruhe rechtskräftig wurde, das entschieden hatte, dass Pocher Boris Becker in einer Fernsehsendung gezielt getäuscht, zum "Objekt degradiert" und damit Beckers Persönlichkeitsrechte verletzt habe. Pocher muss die entsprechenden Aufnahmen zur Übergabe eines Modepreises im Rahmen der Kampagne “Make Boris rich again” löschen und darf sie nicht weiterverbreiten. LTO berichtet. 

BAG zu Schöffe in Reha: Ein ehrenamtlicher Richter, der sich in Reha befindet, muss bei der Beratung über die Wiedereröffnung einer mündlichen Verhandlung zugeschaltet werden – per Telefon- oder Videokonferenz –, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Da das LAG Köln dies versäumt hatte, war das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt und die Revision hatte Erfolg. beck-aktuell berichtet. 

BAG zu Karenzentschädigung bei Virtual Shares: Das BAG habe erfreulicherweise Klarheit darüber geschaffen, dass sogenannte Virtual Shares, die als Gehaltsbestandteile ausgegeben werden, vom Arbeitgeber bei der Berechnung der Karenzentschädigung für nachvertragliche Wettbewerbsverbote miteinzubeziehen sind, schreibt Rechtsanwältin Lisa-Marie Niklas im Expertenforum Arbeitsrecht. Sie stellt die entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes aus dem März vor und beschreibt die Konsequenzen für die Praxis.

OLG Celle – Parteiverrat durch Mediator: Dass ein Anwalt sich wegen Parteiverrats (§ 356 Abs. 1 StGB) strafbar macht, wenn er nach einer gescheiterten Mediation in derselben Angelegenheit als Rechtsbeistand einer Partei auftritt, hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Der Anwalt hatte zunächst als neutraler Vermittler zwischen einem Ehepaar agiert, später jedoch den Ehemann im Scheidungsverfahren vertreten, was gegen das Gebot der Unabhängigkeit und Neutralität eines Mediators verstößt, so laut beck-aktuell die Begründung des Gerichtes. 

VG Dresden – Presseanfrage zu Habeck-Verfahren: Die Staatsanwaltschaft Dresden habe eine Presseanfrage des Tagesspiegel zu einem Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Robert Habeck (Grüne) an dessen Verteidigung weitergeleitet, berichtet tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sei es Behörden grundsätzlich untersagt, konkret-inhaltliche Recherchetätigkeit von Journalisten gegenüber Dritten offenzulegen. Die Staatsanwaltschaft beruft sich darauf, dass die Weiterleitung der Anfrage zur Gewährung rechtlichen Gehörs geboten gewesen sei. Jetzt muss das Verwaltungsgericht Dresden über eine entsprechende Feststellungsklage des Tagesspiegel entscheiden. 

VG Gießen zu Crêpes-Stand auf Volksfest: Das Verwaltungsgericht Gießen hat laut LTO entschieden, dass ein dritter Crêpes-Stand auf dem Friedberger Herbstmarkt zugelassen werden muss, da die Stadt Friedberg den Ausschluss nicht sachlich und nachvollziehbar begründet habe. Es sei noch ausreichend Platz vorhanden und die Auswahlentscheidung basierte auf einer nicht vorgesehenen Unterkategorie, wodurch andere Anbieter bevorzugt wurden.

GBA – Nord-Stream-Sprengung: Die Mo-FAZ (Julian Staib) berichtet über die Anstrengungen des Anwaltes von Serhij K. dessen Auslieferung nach Deutschland zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer vor, eine Gruppe von Ukrainern angeleitet zu haben, die im September 2022 mehrere Stränge der Pipelines nahe Bornholm zur Explosion gebracht haben sollen. K.s Anwalt bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, sein Mandant habe als Soldat gehandelt und dürfe daher nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Auslieferung nach Deutschland wird derzeit vor Italiens Oberstem Gerichtshof verhandelt. Sollte es zu einem Prozess in Deutschland kommen, würde dieser in Hamburg stattfinden.

BVerfG: Wolfgang Janisch (Mo-SZ) rezensiert nun auch Susanne Baers Buch "Rote Linien. Wie das Bundesverfassungsgericht die Demokratie schützt", in dem die Ex-Verfassungsrichterin persönliche Einblicke in ihre Zeit am Gericht gewähre. Baer beschreibe das Bundesverfassungsgericht als nahbare Institution, deren Stärke in der Vielfalt der Perspektiven und dem respektvollen Diskurs liegt. Janisch lobt das Buch als wichtigen Beitrag zur Stärkung demokratischer Institutionen in einer Zeit wachsender Skepsis.

Einstellungskriterien für die Justiz: Laut LTO (Pauline Dietrich) sind die Anforderungen an Examensnoten für den Einstieg in den Richter- und Staatsanwaltsdienst in vielen Bundesländern deutlich gesunken. Statt des früher üblichen Doppelprädikats zählten heute zunehmend auch zusätzliche Qualifikationen wie Berufserfahrung, Auslandserfahrung oder soziales Engagement. Dieser Trend sei eine Reaktion auf den akuten Personalmangel in der Justiz und die bevorstehende Pensionierungswelle.

Schiedsgericht für Nazi-Beutekunst: Für das geplante Schiedsgericht zu deutschen Raubkunstfällen sind die 36 Richter:innen ernannt worden, teilt die Mo-FAZ mit. Als Doppelspitze des Gerichtspräsidiums sollen die ehemalige österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Elisabeth Steiner, und der frühere deutsche Bundesverfassungsrichter Peter Müller fungieren. Das Schiedsgericht soll über den Umgang mit Kunstwerken etwa in deutschen Museen entscheiden, die Verfolgten während der NS-Zeit geraubt wurden oder die sie unter Zwang verkaufen mussten. Die Mo-SZ (Jörg Häntzschel) erläutert zudem Einschränkungen des neuen Bewertungsrahmens. Für die Tätigkeit damaliger jüdischer Kunsthändler gelte nicht mehr die Verfolgungsvermutung. Auch die Restitution von Fluchtgut, das nach dem Verlassen Deutschlands verkauft wurde, werde strenger gehandhabt. 

Teen-Courts: Nun berichtet auch zdfheute.de (Louisa Hadadi) über so genannte Teen-Courts, die es bisher in vier Bundesländern gibt und in denen speziell ausgebildete Jugendliche kleinere Straftaten verhandeln. Häufig gehe es um Delikte wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Bedrohung. Während beispielsweise der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) die höhere Akzeptanz der erarbeiteten Sanktionen betont und einen Mehrwert für den Rechtsstaat sieht, bezweifeln Kritiker den Nutzen. Die Staatsanwaltschaft habe bereits genug Möglichkeiten, erzieherisch auf die Täter:innen einzuwirken. 

 

Recht in der Welt

Palästina – Anerkennung als Staat: Großbritannien, Kanada, Australien und Portugal haben Palästina anerkannt. Damit wolle man, wie es in einer Erklärung der Staaten heißt, "die Aussicht auf eine Zweistaatenlösung schützen und einen Weg zu einem dauerhaften Frieden für die Völker Israels und Palästinas eröffnen". Auch andere EU-Länder wie Frankreich und Belgien wollen noch vor Beginn der am Montag geplanten Konferenz zur Zweistaatenlösung am Rande der Uno-Vollversammlung denselben Schritt unternehmen. Deutschland und die USA lehnen eine Anerkennung dagegen ab. Mo-FAZ, Mo-SZ, Mo-taz (Judith Poppe und Daniel Zylbersztajn-Lewandowski ) und spiegel.de berichten.

Was das Völkerrecht zu einem Staat Palästina sagt, erläutert tagesschau.de (Philip Raillon) in einem Q&A. So habe diese Anerkennung laut Rechtsprofessor Kai Ambos "nur deklaratorische Wirkung". Für die Frage, ob ein Gebilde ein Staat ist, komme es nicht auf die Anerkennung an, sondern auf die Frage, ob die Kriterien - insbesondere Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt - faktisch erfüllt sind. Dennoch hätten die Anerkennungen eine große politische Bedeutung. Womöglich blieben bald nur noch Deutschland und die USA als Staaten mit großem weltpolitischem Einfluss, die Palästina noch nicht anerkennen.

Völkerrecht: Im Verfassungsblog warnt der Rechtsanwalt Bardo Fassbender (in englischer Sprache) vor einer schleichenden Erosion des internationalen Rechtssystems durch Reformunfähigkeit, wachsenden Nationalismus und die Schwächung westlicher Staaten und prognostiziert eine Phase der Stagnation, in der das Völkerrecht zunehmend marginalisiert wird und eine künftige Neuordnung möglicherweise unter nicht-westlichen Vorzeichen erfolgt.

Polen – Asylrecht: Eine Änderung der Migrationspolitik seines Landes an der belarussischen Grenze fordert der polnische Rechtsanwalt Radosław Baszuk im Interview mit spiegel.de (Veronica Alexandra Habela). Die Pflicht, die Grenze zu sichern, dürfe nicht im Widerspruch stehen zu nationalem oder internationalem Recht. Wer die Grenze übertritt und Asyl beantragt, dessen Antrag müsse registriert und geprüft werden. Pushbacks seien rechtswidrig, das hätten polnische Gerichte mehrfach bestätigt.

Estland – Krisenmanagement in der Justiz: Über die Beratungen zu einem estnischen Gesetz für Krisen und Landesverteidigung berichtet der wissenschaftliche Mitarbeiter Frederik Looft auf LTO. Das Gesetz sieht unter anderem Notfallpläne, mobile Arbeitsmittel für Richter:innen und weitreichende Eingriffsrechte der Regierung vor, etwa bei Kommunikation, Eigentum und Versammlungsfreiheit.

Großbritannien – Richter: Der Bericht „Elitist Britain 2025“, der auf beck-aktuell (Janina Schäfer) vorgestellt wird, zeigt, dass sich die Richterschaft in Großbritannien nach wie vor überwiegend aus elitärem Kreisen rekrutiert.  Drei Viertel der Richter:innen hätten in Oxford oder Cambridge studiert. Trotz leichter Fortschritte bleibe die Justiz eine der am stärksten sozial selektiven Berufsgruppen. Die Organisation Sutton Trust, die den Bericht herausgegeben hat, fordert deshalb mehr Chancengleichheit und Transparenz.

Großbritannien – Rechtsmarkt: Der englische Rechtsmarkt floriere trotz des Brexit und habe seine internationale Bedeutung sogar ausgebaut, berichtet die Sa-FAZ (Philip Plickert/Marcus Jung). In der Konsequenz seien beispielsweise die Gehälter der so genannten "Magic circle"-Kanzleien (A&O Shearman, Clifford Chance, Freshfields, Linklaters, Slaughternan May) stark gestiegen. Und auch die Schiedsgerichtsbarkeit habe sich als weiterer Pluspunkt für Großbritannien erwiesen.

Dass die Nachfrage nach juristischen Dienstleistungen aus London stark gestiegen ist, liegt für Markus Jung (Sa-FAZ) auch an der globalen Relevanz des englischen Rechts für Finanzierungen und Handelsverträge. Daran werde sich auch in den kommenden Jahren nichts ändern, meint er. Der Aufwand, bestehende Finanzierungen nach einem anderen Recht aufzusetzen, andere Institutionen zur Streitschlichtung aufzusuchen oder im laufenden Mandat die Anwälte zu wechseln, wäre unvorstellbar groß und würde vermutlich Chaos anrichten.

Afghanistan – Frauen: Die internationale Gemeinschaft müsse die Taliban wegen der systematischen Unterdrückung afghanischer Frauen völkerrechtlich zur Verantwortung ziehen, fordert die afghanische Menschenrechtsaktivistin Shaharzad Akbar im Verfassungsblog. Mögliche Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), dem Internationalen Gerichtshof (IGH) oder die Initiative zur Kodifizierung von Gender-Apartheid seien wichtige Schritte, die jedoch – auch von Deutschland – intensiviert werden müssten, um ernsthaften Wandel anzustoßen.

USA – Bundesstaatsanwalt: US-Staatsanwalt Erik Siebert ist auf öffentlichen Druck von Präsident Donald Trump zurückgetreten, nachdem er sich geweigert hatte, gegen Trumps politische Gegner strafrechtlich vorzugehen, berichten Mo-taz (Hansjürgen Mai) und spiegel.de. Siebert hatte unter anderem Ermittlungen gegen die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James abgelehnt, da aus seiner Sicht keine ausreichenden Beweise gegen sie vorlagen.

USA – Trump vs. New York Times: Ein US-Bundesrichter hat die Verleumdungsklage von Präsident Donald Trump gegen die "New York Times" und den Verlag Penguin Random House mit deutlichen Worten abgewiesen, meldet spiegel.de. Die Klageschrift sei laut Richter Steven Merryday ein "unangemessener und unzulässiger Versuch", Trumps Gegner anzugreifen, und enthalte keine juristisch tragfähige Argumentation. Trump wirft der Zeitung, vier Reportern und dem Verlag vor, ihn vor der Präsidentschaftswahl 2024 verleumdet zu haben. Ihr Ziel sei gewesen, seine Wahlkampagne zu sabotieren und seinen Ruf als erfolgreicher Geschäftsmann zu schädigen, so Trump. Seinen Anwälten wurde eine Frist von 28 Tagen eingeräumt, um eine überarbeitete und sachlichere Klage einzureichen.

Juristische Ausbildung

Englische Juristenausbildung: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet von einem Vortrag des britischen Rechtsprofessors Richard Susskind auf der Fachmesse für Legal tech "Legal Revolution". Susskind hatte dort beschrieben, dass die Ausbildung von Juristen in England praxisnäher und stärker auf wirtschaftliche Zusammenhänge ausgerichtet sei als in Deutschland. Statt eines Staatsexamens durchlaufen angehende Anwälte dort eine Kombination aus Universitätsstudium und praktischer Ausbildung, oft mit Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete. Diese Struktur fördere eine frühzeitige Einbindung in die Berufspraxis und mache englische Juristen besonders attraktiv für internationale Kanzleien und Mandate.

Sonstiges

Parlamentarisches Fragerecht: Die sich wiederholenden Anfragen zum Verhältnis von Tatverdächtigen und (mutmaßlichen) Straftatopfern unter dem Blickwinkel der Staatsangehörigkeit seien ein Beispiel für den von der AfD betriebenen Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts schreibt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner spiegel.de-Kolumne. Es gehe den Fragestellern stets um dasselbe: Eine empirische Bestätigung der Behauptung zu erhalten, dass "Nichtdeutsche" in den "ausgewählten Bereichen" eine proportional höhere Kriminalitätsbelastung als "Deutsche" aufweisen. Dieser Befund sei aber in den Kriminalitätsbereichen, die schwerpunktmäßig abgefragt werden, als solcher gar nicht streitig. Fragen an die Bundesregierungen hätten deshalb kein erkennbar sinnvolles rechtspolitisches Ziel außer dem, so Fischer, das beinahe einzige Kernthema der Partei – Fremdenfeindlichkeit – propagandistisch zu unterfüttern.

Gewaltenteilung: Rechtsprofessor Horst Dreier stellt in der Sa-FAZ die neu erschienene Aufsatzsammlung von Christoph Möllers zur Gewaltenteilung (oder "Gewaltengliederung", wie Möllers es nennt) vor. "Diese stets auf beträchtlichem Niveau argumentierenden 'Studien zur Verfassungstheorie' sind theoretisc'h ebenso ambitioniert wie historisch informiert", schreibt Dreier. “Sie bestechen durch hohe Formulierungskunst und ein stets waches Problembewusstsein, durch ihre Methodensensibilität und die Originalität der Gedankenführung.”

Rechtsgeschichte – Verjährung von NS-Morden: Sebastian Felz vom "Forum Justizgeschichte" erinnert auf beck-aktuell an eine "Sternstunde des Bonner Parlaments", als in den sechziger Jahren der Bundestag über die Verjährung für NS-Morde debattierte. Damals hatte sich der CDU-Abgeordnete und spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda nachdrücklich für eine Verlängerung und später für eine Abschaffung einer Verjährung eingesetzt.

Rechtsgeschichte – Hinweisprämien: Martin Rath beleuchtet auf LTO die problematische Geschichte staatlicher Belohnungen für Hinweise zur Verbrechensaufklärung und warnt vor deren potenzieller Kommerzialisierung. Er zeigt anhand historischer Beispiele aus London und der deutschen Zollverwaltung, wie finanzielle Anreize zu Korruption und Missbrauch führen können. Der Autor plädiert für eine strenge Regulierung solcher Belohnungssysteme, um die Integrität staatlicher Strafverfolgung zu wahren.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58192 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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