Die juristische Presseschau vom 11. September 2025: Neue Kan­di­datin für BVerfG / Lebens­lang für Solingen-Atten­täter / AKWs bleiben "öko­lo­gisch nach­haltig"

11.09.2025

Die BVerwG-Richterin Sigrid Emmenegger soll neue Bundesverfassungsrichterin werden. Der Solingen-Attentäter Issa al Hasan wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das EuG hat die österreichische Klage zur Taxonomie-VO abgewiesen.

Thema des Tages

BVerfG-Richterwahl/Emmenegger: Nach dem gescheiterten Versuch, Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zu wählen, schlägt die SPD nun die BVerwG-Richterin Sigrid Emmenegger vor. Am BVerwG ist Emmenegger Mitglied des 11. Revisionssenats, der unter anderem für den Ausbau von Energieleitungen zuständig ist. Sie war bereits von 2009 bis 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am BVerfG und später Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Emmenegger hatte bei Andreas Voßkuhle zum Thema "Gesetzgebungskunst" promoviert. Die Fraktionsführungen von SPD und Union lobten in einem jetzt bekannt gewordenen Brief an die Abgeordneten ihrer Fraktionen die fachliche und persönliche Eignung Emmeneggers für das Amt. Die Nominierung im Wahlausschuss ist für den 22. September geplant, die Wahl im Plenum am 26. September. Neben Emmenegger sollen dann auch weiterhin die beiden bereits bekannten Kandidat:innen gewählt werden: Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold (SPD-Vorschlag) und BAG-Richter Günter Spinner (Unions-Vorschlag). Es berichten FAZ (Eckart Lohse), SZ (Georg Ismar/Robert Roßmann), taz.de (Christian Rath), n-tv.de, tagesschau.de (Egzona Hyseni)beck-aktuell und LTO. Grüne und Linke, deren Stimmen für die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig sind, monieren laut spiegel.de die bisher mangelhafte Kommunikation der Koalition. 

LTO (Christian Rath) findet es überraschend, dass die SPD als Ersatz für Brosius-Gersdorf eine Bundesrichterin und keine Rechtsprofessorin nominierte. Emmenegger habe zuletzt vor allem über Höchstspannungsfreileitungen und Erdkabel publiziert. Sie biete auf den ersten Blick keine Angriffspunkte für eine neue Kampagne. "Man kann nun lange diskutieren, ob die SPD hier klug oder feige agiert." Es sei wohl noch offen, wer nun BVerfG-Vizepräsidentin werden soll, Emmenegger oder Kaufhold. Ungeklärt sei auch noch das Zustandekommen der Zwei-Drittel-Mehrheit für Günter Spinner, da die CDU/CSU immer noch nicht das Gespräch mit der Linken gesucht habe.

tagesschau.de (Frank Bräutigam) erläutert noch einmal allgemein das Prozedere der Verfassungsrichterwahlen.

Rechtspolitik

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Für Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold zeigt der provokante Fall der wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilten und jetzt flüchtigen Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich die bestehenden Regulierungsdefizite im Umgang mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Man brauche insbesondere für den Strafvollzug differenzierte gesetzliche Regelungen, keine pauschalen Einschränkungen, sagt sie im Interview mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt). Die eigentliche Gefahr bestehe darin, dass Trans-Personen im Strafvollzug nicht ausreichend geschützt seien. Das sei die Gruppe, die tatsächlich gefährdet ist.

Datenschutz-Aufsicht: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) gibt einen Überblick über verschiedene Vorschläge für die Reform der Datenschutz-Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich, für die bisher die Landesdatenschutz-Behörden zuständig sind. Expert:innen lehnen eine Bündelung von Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als zu bürokratisch und zentralistisch ab. Die Koalition plane zwar eine Reform, lasse sich aber noch nicht in die Karten schauen.

Medizinal-Cannabis: Rechtsanwältin Franziska Katterbach kritisiert auf LTO die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Einschränkung der Telemedizin im Medizinal-Cannabisgesetz. Sie hält den Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzt:innen für unverhältnismäßig und sieht eine Benachteiligung gegenüber Ärzt:innen in anderen EU-Staaten. Der Gesetzentwurf hätte am Mittwoch in der Kabinettsitzung auf den Weg gebracht werden sollen, war aber kurzfristig abgesetzt worden.

Justiz

OLG Düsseldorf zu Messermorden von Solingen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Solingen-Attentäter Issa al Hasan wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Aufgrund seiner islamistischen Motivation, der hohen Rückfallgefahr und seiner Faszination für Gewalt wurde zusätzlich die Sicherungsverwahrung angeordnet. Trotz eines niedrigen Intelligenzquotienten hielt ein Gutachter ihn für voll schuldfähig, da er gezielt und planvoll handelte. FAZ (Reiner Burger), taz (Andreas Wyputta), Welt (Kristian Frigelj), zdfheute (Charlotte Greipl), spiegel.de (Tobias Großekemper) und LTO berichten über die Entscheidung und die Hintergründe von Tat und Täter.

Wichtig bleibe die Frage, wie es zu der Tat kam, kommentiert Reinhard Müller (FAZ). Eigentlich hätte der spätere Täter nicht (mehr) in Deutschland sein dürfen. Es reiche nicht, dass der Rechtsstaat Unrecht ahnde; er müsse versuchen, es zu verhindern.

EuG zu Taxonomie: Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die 2022 durch die EU-Kommission erfolgte Einstufung von Atom- und Gaskraftwerken als “ökologisch nachhaltig” rechtmäßig ist, da dies nicht der EU-Taxonomie-Verordnung widerspreche und die EU-Kommission bei deren Umsetzung einen weiten Spielraum habe. Damit wurde eine Klage Österreichs, in der die Einstufung als "Greenwashing" kritisiert und auf die Risiken und Emissionen dieser Energieformen hingewiesen wurde, abgewiesen. Das EuG betonte, dass Atom- und Gaskraftwerke als Übergangstechnologien Kohlekraftwerke ersetzen können. Da sie die Grundversorgung sichern, könne so der Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt werden. taz (Christian Rath), tagesschau.de (Max Bauer) und LTO berichten.

Der Fehler sei schon in der zugrundeliegenden Taxonomie-Verordnung der EU angelegt, meint Christian Rath (taz). Indem auch Übergangstechnologien als "nachhaltig" eingestuft werden können, wenn sie die Versorgungssicherheit garantieren, sei für eine "Banalisierung der Nachhaltigkeit" Tür und Tor geöffnet.

EGMR zu internationaler Kindesentziehung: Der EGMR hat in einem Fall aus Griechenland laut beck-aktuell erstmals entschieden, dass Gerichte verpflichtet sind, die Anhörung entführter Kinder von Amts wegen zu prüfen. Entsprechend einer jüngeren Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates sei es nun aber die einhellige Ansicht der Mitgliedstaaten, dass Kinder eine wirksame Möglichkeit haben sollen, ihre eigenen Ansichten in kindgerechten Verfahren zum Ausdruck zu bringen. Folglich sei es nun Aufgabe der Gerichte, diesen Weg für Kinder zu eröffnen und von Amts wegen zu entscheiden, ob eine Anhörung der Kinder sinnvoll sei.

BVerfG zu Durchsuchung von Anwaltskanzlei: Das Bundesverfassungsgericht hat, wie LTO (Maryam Kamil Abdulsalam) berichtet, die Verfassungsbeschwerde eines Hamburger Anwalts gegen die Durchsuchung seiner Kanzleiräume zwar als unzulässig abgewiesen, aber gleichzeitig festgestellt, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Die Durchsuchung verletzte die strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und den Schutz der Mandantenrechte, da weder eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorlag noch eine ausreichende Aussicht auf Beweismittelfund bestand. Trotz dieser Feststellung blieb die Beschwerde erfolglos, weil der Anwalt zuvor keine Gehörsrüge erhoben und damit den Rechtsweg nicht vollständig ausgeschöpft hatte.

BGH zu Nötigung und Erpressung: Der Bundesgerichtshof hat laut beck-aktuell entschieden, dass die Erpressung einer teilweise berechtigten Geldforderung zusätzlich als Nötigung zu werten ist, wenn dabei ein eigenständiger Unrechtsgehalt vorliegt. Im konkreten Fall hatten die Täter neben einer unberechtigten Forderung auch eine berechtigte Rückzahlung mit Drohungen durchgesetzt, was laut BGH eine tateinheitliche Verwirklichung von räuberischer Erpressung und Nötigung darstellt. Obwohl das Strafmaß unverändert blieb, wurde der Schuldspruch entsprechend korrigiert, um dem unterschiedlichen rechtlichen Charakter der Forderungen gerecht zu werden.

BGH zu Versklavung von Jesidin: Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch gegen eine IS-Rückkehrerin teilweise aufgehoben, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord nicht ausreichend belegt waren. Der BGH hat die Anforderungen hierfür präzisiert. Konkret soll die Frau eine Jesidin als Sklavin misshandelt haben. Ihr Mann habe die Jesidin in den Haushalt gebracht und regelmäßig vergewaltigt, die Angeklagte habe die Vergewaltigungen ermöglicht und gefördert. Die ursprüngliche Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten muss nun vom OLG Koblenz neu verhandelt werden. tagesschau.de und beck-aktuell berichten. 

BAG zu Betriebsratswahl per Briefwahl: Das Bundesarbeitsgericht hat erneut betont, dass eine Betriebsratswahl per Briefwahl nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist und weiterhin nur die Ausnahme sein darf. Rechtsanwältin Anja Renz analysiert im Expertenforum Arbeitsrecht die Entscheidung aus dem Januar.

OLG Dresden – Sächsische Separatisten: Die Generalbundesanwaltschaft hat acht Mitglieder der Gruppe "Sächsische Separatisten" angeklagt. Sie wirft den im vergangenen Herbst Festgenommenen unter anderem vor, Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer rechtsextremistischen, terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Die Gruppe soll geplant haben, an einem unbestimmten "Tag X" mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen zu erobern und einen am Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. SZ (Iris Mayer), taz (Konrad Litschko) und LTO berichten.

LG Berlin II zu Schufa-Auskunft bei Wohnungssuche: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Immoscout24 irreführende Werbeaussagen zur Schufa-Auskunft unterlassen muss, mit denen der Eindruck erweckt wurde, diese sei bereits bei der Wohnungsbewerbung erforderlich – was aber rechtlich gar nicht zulässig ist. Die Richter:innen betonten, dass solche Aussagen geeignet seien, Verbraucher:innen zu einer geschäftlichen Entscheidung zu verleiten, die sie sonst nicht getroffen hätten. Auch die Datenerhebung im Rahmen der Mieterselbstauskunft wurde als unzulässig bewertet, da eine klare und freiwillige Einwilligung fehlte. Immoscout24 hat Berufung eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die SZ (Nils Heck) berichtet über die Entscheidung. 

GBA – Tötung von Zivilisten in Gaza: Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat am Dienstagmorgen bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen einen Münchner erstattet, der als Soldat der israelischen Armee in Gaza unbewaffnete Zivilisten erschossen haben soll, berichtet spiegel.de (Maria Christoph). Gemeinsam mit palästinensischen Menschenrechtsorganisationen fordert das ECCHR "die Einleitung völkerstrafrechtlicher Ermittlungen wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit".

Der Völkerrechtler Tom Dannenbaum von der US-Universität Stanford sieht Deutschland in der Pflicht, hier zu ermitteln, erläutert er in einem Interview mit spiegel.de (Frederik Obermaier). Die Videos dieser Vorfälle, die er gesehen habe, zeigten keine Hinweise darauf, dass die betroffenen Personen bewaffnet oder anderweitig an Feindseligkeiten beteiligt gewesen seien, so Dannenbaum. Die gezielte Tötung dieser Personen wäre daher ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht, einiges deute auch auf ein Kriegsverbrechen hin.

GBA – Nord-Stream-Sprengung: Der als Nord-Stream-Saboteur verhaftete Ukrainer Serhii K. geht in Italien gerichtlich gegen seine Inhaftierung vor, berichtet das Hbl (Virginia Kirst). Sein Anwalt Nicola Canestrini hält den Haftbefehl, mit dem sein Mandant von der italienischen Polizei verhaftet wurde, für unrechtmäßig, weil er ihm nicht auf Ukrainisch übermittelt worden sei. Sollte das höchste italienische Gericht seiner Argumentation folgen, müsste das Verfahren gegen Serhii K. neu aufgerollt werden und eine Auslieferung nach Deutschland würde sich deutlich verzögern.

StA Bonn – Machtmissbrauch durch StA: Auch LTO (Markus Sehl/Annelie Kaufmann) berichtet jetzt ausführlich über die Vorwürfe und die Anzeige zweier Strafverteidiger gegen einen Bonner Staatsanwalt, der – so heißt es dort – eine "Gefahr für den Rechtsstaat" sei. Rechtsbeugung und die Verfolgung Unschuldiger werden ihm vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Bonn zeigte sich empört über einen Presseartikel zum Fall, heißt es bei LTO. Dort sehe man in der Berichterstattung, zumal mit Namensnennung, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Recht in der Welt

Polen - russischer Drohneneinsatz: beck-aktuell erklärt Art. 4 des Nato-Vertrages, den der polnische Ministerpräsident Donald Tusk nach dem Abschuss mehrerer russischer Drohnen über polnischem Staatsgebiet ins Gespräch gebracht hat. Vorgesehen ist in der Regelung ein Konsultationsverfahren in Form von gemeinsamen Beratungen der NATO-Staaten, falls sich ein Mitgliedstaat von außen bedroht fühlt. Anders als beim Bündnisfall, der in Art. 5 des NATO-Vertrags geregelt ist, ist allerdings in Art. 4 nicht festgelegt, wie das Bündnis in einem solchen Fall reagiert.

Frankreich – Vertrauensfrage: Der Doktorand Arne P. Wegner analysiert im Verfassungsblog das Scheitern des französischen Premierminister François Bayrou als historische Zäsur, die grundlegende Schwächen im semi-präsidentiellen System der V. Republik offenlege. Der Autor zeigt, dass die Vertrauensfrage, einst ein Instrument zur Stärkung der Regierung, nun zur politischen Drohkulisse geworden ist, während Präsident Emmanuel Macron trotz instabiler parlamentarischer Mehrheit unangreifbar bleibt. Wegner fordert eine verfassungsrechtliche Reform oder eine neue Koalitionskultur, um die zunehmende Erosion parlamentarischer Stabilität zu überwinden.

Ungarn – Vorrang des EU-Rechts: Die Richterin Anna Madarasi und Rechtsprofessor Tamás Kende analysieren im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die wachsenden Spannungen zwischen dem ungarischen Obersten Gericht und der Umsetzung von Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. 

IStGH – Chefankläger: Der Internationale Strafgerichtshof befindet sich wegen der Vorwürfe gegen Chefankläger Karim Khan in einer schwierigen Phase, schreibt die SZ (Ronen Steinke). Mittlerweile habe sich ein zweites mutmaßliches Opfer gemeldet, das ihn sexueller Übergriffe beschuldigt. Und damit stehe nicht nur die Karriere dieses Mannes ernsthaft auf der Kippe, es stehe auch die Glaubwürdigkeit der internationalen Strafjustiz insgesamt vor einer Probe, heißt es im Text "Denn der Verdacht lautet: Ihr wichtigster Vorkämpfer, ihr wichtigstes Gesicht im Kampf für Gerechtigkeit – er könnte ein Vergewaltiger sein."

Sonstiges

Steuererklärung: Im Interview mit beck-aktuell (Joachim Jahn) erläutert Steuerberater Thomas Stangl die Vor-und Nachteile der vom Finanzamt Kassel als Modellversuch eingeführten automatisierten Steuererklärung. Dabei sollen ausgewählte Bürgerinnen und Bürger, die nicht steuerlich beraten sind und deren Steuerdaten dem Finanzamt Kassel mutmaßlich bereits vorliegen, einen Vorschlag für den Steuerbescheid für das Jahr 2024 erhalten, der dann von den Steuerpflichtigen nur noch geprüft werden müsse. "Funktionieren kann es nur bei sehr einfachen Steuererklärungen und nur für jene, die überhaupt eine solche abgeben müssen – also beispielsweise nicht bei einer sogenannten Antragsveranlagung. Daher dürften sich die Anwendungsfälle auf wenige Prozent der Steuerpflichtigen beschränken", so Stangl.

RA Wolf Bussian: Der Managing Partner Germany bei A&O Shearman Wolf Bussion spricht in der Interview-Reihe “Most wanted” mit LTO (Stefan Schmidbauer) über seinen juristischen Werdegang, persönliche Routinen und die Herausforderungen seines Berufsalltags, wobei er insbesondere für eine Reform des Schadensersatzrechts und eine stärkere Integration von KI in der juristischen Ausbildung plädiert.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58123 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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