Die SPD-Vorsitzende Bas nahm ein Gesprächsangebot der Grünen an. Das BSG legte dem EuGH Fragen zu Mindestleistungen für Asylbewerber vor. Das BVerfG lehnte eine Klage gegen die geplante Zustimmung zu neuen WHO-Gesundheitsvorschriften ab.
Thema des Tages
AfD-Verbot: Nachdem die AfD in Sachsen-Anhalt zuletzt bei einer Umfrage auf 39 Prozent kam, hat die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas angekündigt, ein Gesprächsangebot der Grünen-Fraktionsspitze über ein AfD-Verbotsverfahren anzunehmen. Die Grünen hatten vor einigen Tagen die Vorsitzenden von Union, SPD und Linken eingeladen. Es müsse geprüft werden, ob die Beweislage zeige, dass "Demokratiefeinde die Demokratie bekämpfen", so Bas laut spiegel.de. "Das gibt uns das Grundgesetz vor, das ist auch ein Auftrag".
Ronen Steinke (Sa-SZ) kritisiert nachdrücklich die Zurückhaltung von Union und SPD, ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Er fragt sich, wieso von einer "demokratischen Gegenwehr" immer weniger zu hören sei. Die AfD sei nicht einfach nur eine Partei, die das politische Ruder nach rechts ziehen möchte, was ja legitim wäre, schreibt Steinke. Sie sei eine Partei, die bereit sei, "mit anderen, schmutzigeren Methoden zu arbeiten, als man dies bisher in der Geschichte der Bundesrepublik kannte". Und außerdem sei die AfD eine Partei, "die von ihrer Stoßrichtung her – auch wenn sie dies wohlgemerkt oft bestreitet und auch in Programmen nicht so sagt – auf eine Deklassierung von deutschen Staatsbürgern je nach Abstammung" abziele. Union und auch SPD scheuten sich davor, die Richterinnen und Richter in Karlsruhe zurate zu ziehen und einen fachlichen Blick auf die AfD werfen zu lassen. "Vor allem wohl, weil sie fürchten, dadurch politisch schwach auszusehen."
Rechtspolitik
Vorratsdatenspeicherung / Chatkontrolle: Die FAS (Elena Zompi) beleuchtet, wie deutsche Ermittlungen gegen Kinderpornografie oft an fehlenden gesetzlichen Regelungen zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen scheitern und stattdessen auf Hinweise aus den USA angewiesen sind. Während Internetanbieter in Deutschland IP-Adressen bisher nur kurzzeitig aus technischen und administrativen Gründen speichern dürfen, plant die Bundesregierung eine dreimonatige Speicherpflicht, die jedoch von Datenschützern und Oppositionsparteien kritisiert wird. Auf EU-Ebene wird zudem über ein verpflichtendes Scannen von Kommunikationsdaten diskutiert, wobei der Widerstand gegen die sogenannte “Chatkontrolle” auf Bedenken hinsichtlich eines Generalverdachts gegenüber allen Bürger:innen stößt.
Voyeuristische Aufnahmen / Catcalling: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) reagiert in einem Kommentar auf die aktuelle Forderung, voyeuristische Bildaufnahmen unter Strafe zu stellen. Er argumentiert, dass das Strafrecht nur begrenzt geeignet sei, um gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten wie das Filmen von Frauen oder verbale sexuelle Belästigung (Catcalling) wirksam zu bekämpfen. Er warnt davor, subjektives Unbehagen zur Grundlage strafrechtlicher Verfolgung zu machen, da Straftatbestände klar und objektiv definiert sein müssen. Statt ständig auf vermeintliche "Lücken" hinzuweisen, sei es wichtiger, Bürgerinnen zu erklären, warum Strafjustiz hier überfordert würde.
Medizinal-Cannabis: Die geplante Reform des Medizinalcannabis-Gesetzes wecke Erinnerungen an die gescheiterte Pkw-Maut: politisch motiviert, juristisch angreifbar, ökonomisch riskant, schreiben die Rechtsanwälte Christoph Graeber und Rupert Weinzierl im FAZ-Einspruch. Sie kritisieren, dass der aktuelle Referentenentwurf bürokratische Hürden vorsehe, die sich unter anderem auf Patient:innen auswirkten, die aus medizinischen Gründen auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis angewiesen seien. Die Autoren befürchten nicht nur eine Verschlechterung der medizinischen Versorgungssicherheit durch die unnötige Beanspruchung ärztlicher Ressourcen und die faktische Abschaffung telemedizinischer Leistungen, sondern kritisieren auch das in der geplanten Gesetzesänderung vorgesehene vollständige Verbot des Versandhandels.
Justiz
BVerfG zu WHO-Gesundheitsvorschriften: Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen die geplante deutsche Zustimmung zu 2024 geänderten WHO-Gesundheitsvorschriften als unzulässig abgelehnt. Ein Zustimmungsgesetz könne erst angegriffen werden, nachdem es beschlossen wurde. Außerdem sei auch nicht substantiiert aufgezeigt worden, dass das Zustimmungsgesetz die deutsche Verfassungsidentität verletze. beck-aktuell berichtet.
BSG – Asylleistungen: Das Bundessozialgericht hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die deutschen Regelungen zur Beschränkung von Sozialleistungen für vollziehbar Ausreisepflichtige ("Bett, Brot, Seife"-Konzept) den Mindeststandards für Sozialleistungen für Asylbewerber aus der EU-Aufnahmerichtlinie genügt. Rechtsprofessor Winfried Kluth erläutert das Verfahren auf beck-aktuell.
EuGH zu DSGVO-Schadenersatzanspruch: Auch LTO berichtet jetzt über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Schadensersatzanspruch eines Stellenbewerbers gegen die Quirin-Bank. Das Kreditinstitut hatte Interna aus dem Bewerbungsverfahren aus Versehen im Netzwerk Xing mit einem Dritten geteilt. Der Europäische Gerichtshof entschied auf Vorlage des BGH, dass in solchen Fällen ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO besteht. Dagegen gebe es keinen präventiven DSGVO-Anspruch auf Unterlassen, wenn der Betroffene nicht die Löschung seiner Daten verlangt. Ohne ein solches Löschverlangen könne ein Unterlassungsanspruch nur auf Grundlage nationalen Rechts geltend gemacht werden, das derzeit eine Wiederholungsgefahr erfordert.
BVerfG zu Filmen der Polizei: Nun berichtet auch LTO über die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlagnahme eines Smartphones, bei der die Richter:innen jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme äußerten. Die beschwerdeführende Frau hatte die Geschehnisse im Zusammenhang mit einer Verkehrskontrolle gefilmt, das Handy wurde daraufhin wegen Verdachts nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) beschlagnahmt. Es sei nicht nur zweifelhaft gewesen, ob in der vorliegenden Konstellation überhaupt ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliege, es habe auch nur ein geringes staatliche Interesse an der zu diesem Zeitpunkt bereits seit über drei Monaten andauernden Beschlagnahme des Smartphones bestanden.
BVerwG zu EU-Bio-Siegel: Den bereits seit 13 Jahren dauernden Rechtsstreit um das in Bayern produzierte Nahrungsmittelergänzungsgetränk "Blutquick" erläutert Rechtsanwalt Dirk Smielick auf beck-aktuell. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes darf das Produkt nicht das EU-Bio-Siegel führen, weil ihm Vitamine und Mineralstoffe zugefügt wurden. Die Verweigerung des EU-Bio-Siegels benachteilige den Hersteller auch nicht dadurch, dass vergleichbare aus einem Drittland in die EU eingeführte Lebensmittel nach den dort geltenden Bestimmungen mit "organic" oder sonstigen mit dem EU-Bio-Siegel vergleichbaren Logos oder Bezeichnungen deklariert werden dürfen, denn das EU-Bio-Siegel beschreibe die Konformität mit EU-Vorschriften. Das BVerwG folgte den Vorgaben des EuGH, dem das Verfahren zuvor vorgelegt worden war.
BVerwG zu zusätzlicher Unterrichtsstunde: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die "Vorgriffsstunden"-Regelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt rechtswidrig ist. Die Regelung sah vor, dass Lehrer eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten und diese später vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen bekommen sollten. Laut Gericht fehlt es jedoch an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, insbesondere wegen der vorgesehenen finanziellen Abgeltung. Zudem wurde bemängelt, dass krankheitsbedingt ausgefallene Stunden nicht berücksichtigt wurden, obwohl sie als reguläre Dienstzeit gelten.
BVerwG zu Pension für Mörder: Auch LTO berichtet jetzt über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Pensionsanspruch eines in Spanien verurteilten Mörders. Ein Mord aus privaten Gründen sei keine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, weshalb die Pension des Ruhestandsbeamten nicht gestrichen werden konnte.
LVerfG Hamburg zu Neutralität von Grote: Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Organklage der AfD gegen Innensenator Andy Grote (SPD) als größtenteils unzulässig und im Übrigen unbegründet abgewiesen. Grotes Aussage, die Relativierung des Nationalsozialismus gehöre zur "Grunderzählung" der AfD, sei im Rahmen einer Parlamentsdebatte zulässig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Gericht betonte, dass auch zugespitzte und polemische Formulierungen in politischen Debatten erlaubt seien. Das Neutralitätsgebot gelte im Rahmen einer Parlamentsdebatte auch dann nicht, wenn es sich um Äußerungen eines Mitglieds des Senats handelt. LTO berichtet.
LAG SH zu Mitbestimmung bei externer Hinweisgeberstelle: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Auslagerung einer internen Hinweisgeberstelle an eine externe Kanzlei der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Das Gericht betonte, dass die konkrete Ausgestaltung der Meldestelle – etwa Meldeweg, Anonymität oder Reaktionszeiten – das Ordnungsverhalten der Beschäftigten beeinflusst und daher mitbestimmungspflichtig ist. Eine Umgehung der Mitbestimmung durch externe Vergabe widerspreche dem Schutzzweck des Betriebsverfassungsgesetzes. LTO berichtet.
LG Mönchengladbach zu Steuerhinterziehung durch FDP-Politiker: Der ehemalige FDP-Kommunalpolitiker Udo van Neer wurde vom Landgericht Mönchengladbach wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in 37 Fällen zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt und eingeräumt, zwischen 2009 und 2023 durch fingierten Autohandel rund 38 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Die Sa-FAZ (Reiner Burger) berichtet.
LG Frankfurt/M. zu Buch über Volksbegriff: Das Landgericht Frankfurt/M. hat eine Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gegen den Lau-Verlag auf Rückzahlung von Fördergeldern aus dem Programm "Neustart Kultur" abgewiesen. Es ging um Gelder für das Buch "Kulturkampf um das Volk: Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen" von Martin Wagener, das der Verfassungsschutz als verfassungswidrig eingestuft hatte. Das Landgericht Frankfurt entschied jedoch, dass das Buch zwar rechtsnational und kritisch sei, aber nicht die Schwelle zur Verfassungsfeindlichkeit überschreite. Fatina Keilani (Welt) berichtet und wirft dem Börsenverein "vorauseilenden Gehorsam" vor.
Volksverhetzung: Am Beispiel eines Amtsgerichts-Urteils “aus dem südlichen Nordrhein-Westfalen” erläutert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de die Anwendung des Straftatbestandes der Volksverhetzung, der "an vielen Stellen vertrackter" sei, "als es die Empörung wahrhaben möchte". Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der auf der Plattform X einen straffällig gewordenen afghanischen Jugendlichen als "Parasit" bezeichnete und geschrieben hatte, solche Personen "gehören zurück in ihr Land". Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe, da die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gewertet wurde. Insgesamt hält Fischer das Urteil für nachvollziehbar, aber nicht für eindeutig richtig oder falsch, da es auf einer schwierigen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Schutz vor Hetze beruhe.
Recht in der Welt
Slowakei – Justizreform: Im Verfassungsblog analysiert Peter Čuroš, Jurist bei der slowakischen NGO "VIA IURIS", (in englischer Sprache) die autoritären Tendenzen der slowakischen Regierung im Umgang mit der Justiz. Er kritisiert, dass die Regierung unter Premierminister Fico richterliche Unabhängigkeit scheinbar stärkt, in Wahrheit jedoch durch finanzielle Anreize und strukturelle Änderungen Loyalität erkauft und die Rechenschaftspflicht untergräbt. Čuroš zeigt, dass die Reformen von 2020 zwar Korruption bekämpfen sollten, aber letztlich die Richter gegen sich aufbrachten und eine Selbstverwaltung ohne Kontrolle förderten. Die aktuellen Gesetzesvorschläge des Justizministeriums bewertet er als gefährlich, da sie die Disziplinaraufsicht zentralisieren und die richterliche Verantwortung weiter einschränken.
Polen – Hilfe für Flüchtlinge im Grenzwald: Die Mo-taz (Nadine Wojcik) berichtet über einen Prozess in Polen, bei dem sich fünf Menschen verantworten müssen, weil sie Geflüchteten im Grenzwald halfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Schleusungskriminalität vor und fordert lange Haftstrafen.
Israel – Krieg in Gaza/Genozid: Die International Association of Genocide Scholars (IAGS) hat Israels Vorgehen in Gaza in einer Resolution vor wenigen Tagen als Völkermord einstuft. Wie die Mo-SZ (Ronen Steinke) schreibt, kann jeder, ohne Nachweis einer Qualifikation, in diese weltweit größte Vereinigung von Genozid-Forschern aufgenommen werden. Der Autor macht deutlich, dass der Begriff "Völkermord" in der Wissenschaft und in der politischen Auseinandersetzung oft weiter verstanden wird als in der Genozid-Konvention.
USA – Supreme Court: Die Sa-SZ (Peter Burghardt) beschreibt die Besetzung des US-Supreme Courts und die dort anstehenden Verfahren. Es geht dabei u.a. um Trumps Zollpolitik, bei der der Präsident per Dekret internationale Handelszölle verhängt hat – obwohl laut Verfassung der Kongress dafür zuständig ist. Ein weiteres Verfahren betrifft Trumps Versuch, das Geburtsrecht, also die automatische Staatsbürgerschaft für in den USA geborene Kinder von Einwanderern, einzuschränken. Schließlich prüft das Gericht auch die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen, bei denen Trump unter anderem auf das Alien Enemies Act von 1798 zurückgriff, um Migranten in Drittstaaten zu deportieren.
USA – Abschiebe-Gefängnis "Alligator Alcatraz": Ein Berufungsgericht in Atlanta hat laut LTO den Rückbau des umstrittenen Abschiebe-Haftzentrums "Alligator Alcatraz" in den Everglades vorerst gestoppt und die einstweilige Verfügung eines Bezirksgerichts außer Kraft gesetzt, das wegen irreparabler Umweltschäden einen vollständigen Rückbau angeordnet hatte. Das Berufungsgericht entschied, dass das öffentliche Interesse und die hohen Rückbaukosten schwerer wiegen als die ökologischen Bedenken.
Juristische Ausbildung
Examenstipps: LTO-Karriere (Pauline Dietrich) hat mit der Jura-Influencerin Lara Emily Lekutat gesprochen, die auf Instagram und TikTok Tipps fürs Jurastudium gibt. Im Interview geht es u.a. um To-dos und No-gos bei der Examensvorbereitung.
Sonstiges
Rechte der Natur: Die Post-Docs Nina Kerstensteiner und Felix Aiwanger zeigen im Verfassungsblog (in englischer Sprache) am Beispiel der spanischen Lagune "Mar Menor", wie die Anerkennung von Ökosystemen als juristische Personen über nationale Grenzen hinweg wirken kann. Sie erläutern, dass die Schweiz dem "Mar Menor" Zugang zu Umweltinformationen gewährt hat und damit dessen Rechtsfähigkeit als ausländische juristische Person anerkennt. Die Autor:innen analysieren die rechtlichen Grundlagen dieser Anerkennung im schweizerischen und deutschen Recht und diskutieren, wie internationale Konfliktnormen dabei eine zentrale Rolle spielen.
Staatsangehörigkeit in der PKS: Andreas Nefzger (FAS) widerspricht der Kritik an der Anordnung des NRW-Innenministers Herbert Reul (CDU), in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten zu benennen. Nefzger argumentiert, dass Reuls Vorstoß sachlich motiviert sei und eine differenzierte Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten ermögliche, ohne das Deutschsein der Betroffenen infrage zu stellen. Er betont, dass "wer die Realität sehen wolle, müsse sie auch messen", und warnt davor, wichtige Themen wie Ausländerkriminalität aus Angst vor politischer Vereinnahmung zu tabuisieren.
Profi-Fußballerin und Juristin. Die Fußball-Nationalspielerin Giovanna Hoffmann erzählt im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring), wie sie ihr Jurastudium parallel zur Karriere im Leistungssport gemeistert hat. Ihre Disziplin und Erfahrung mit Drucksituationen aus dem Fußball hätten ihr besonders in der Vorbereitung auf das Staatsexamen geholfen. Nach dem Ende ihrer Fußballkarriere will sie das Referendariat absolvieren und eine juristische Laufbahn als Richterin oder Staatsanwältin anstreben.
RA Staffan Illert: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der Reihe "Most Wanted" den Linklaters-Anwalt Staffan Illert vor.
Rechtsgeschichte – Scham und Peinlichkeit vor Gericht: Martin Rath beleuchtet auf LTO die juristische Relevanz von Peinlichkeit und Scham anhand mehrerer Fälle. Er verweist auch auf die historische Bedeutung des "peinlichen Rechts".
Rechtsgeschichte – Reichsexekution: "Theorie als Praxis" (Detlef Georgia Schulze) analysiert als Beginn einer Serie Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung, der dem Bundespräsidenten die "Reichsexekution" gegenüber den Ländern erlaubte.
Das Letzte zum Schluss
"Umsteigen lohnt sich": Es war keine gute Idee, dass ein Mann, der sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht Niebüll verantworten musste, mit seinem SUV zum Prozess kam. Denn ein Bundespolizist, der ihn bereits beim ersten Vergehen erwischt hatte, war zufällig auch als Zeuge geladen und hatte den notorisch führerscheinlosen Autofahrer prompt beim Einparken beobachtet, berichtet spiegel.de. Das ursprüngliche Verfahren wurde zwar gegen eine Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt, jetzt droht dem 43-Jährigen aber ein weiteres Verfahren.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58091 (abgerufen am: 15.11.2025 )
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