Ein US-Gericht lehnte eine Zerschlagung von Google ab. Das EU-Gericht wies eine Klage gegen das Datentransfer-Abkommen der EU mit den USA ab. Der BGH schützt nichtprominente Partner:innen von Prominenten vor Berichterstattung.
Thema des Tages
USA – Wettbewerbsklagen gegen Google: Mit einem "Klaps auf die Finger" davongekommen ist Google in einem Wettbewerbsverfahren in den USA. Ein US-Gericht in Washington hat entschieden, dass Google trotz des bereits 2024 festgestellten Monopols bei der Web-Suche nicht gezwungen wird, sich von Chrome und Android zu trennen. Richter Amit Mehta lehnte die Forderung nach einer Zerschlagung des Konzerns ab und bezeichnete sie als überzogen. Er begründete seine Entscheidung auch mit dem Aufkommen von KI-Diensten wie ChatGPT, die bereits Googles Dominanz untergraben. Gleichzeitig untersagte der Richter exklusive Vereinbarungen zur Verbreitung von Googles Diensten, etwa bei Chrome, der Web-Suche und der KI-Software Gemini. Google darf jedoch weiterhin Unternehmen wie Apple und Mozilla dafür bezahlen, seine Dienste vorzuinstallieren. Zudem muss Google bestimmte Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten wie Bing, DuckDuckGo und KI-Firmen wie OpenAI teilen, um den Wettbewerb zu fördern. Die Klage war 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Trump vom US-Justizministerium gemeinsam mit einigen US-Bundesstaaten eingereicht worden. Es berichten SZ (Ann-Kathrin Nezik), Hbl (Philipp Alvares de Souza Soares/Felix Holtermann) und taz. Die FAZ (Roland Lindner/Werner Mussler) meldet darüber hinaus, dass die EU-Kommission kurzfristig entschieden habe, ihre ursprünglich für Mittwoch geplante Entscheidung in einem Verfahren um Onlinewerbung auf Eis zu legen.
Google sei "glimpflich davongekommen", kommentiert Roland Lindner (FAZ). Die US-Wettbewerbsbehörden hätten in den vergangenen Jahren eine neue Aggressivität im Umgang mit den Techgiganten an den Tag gelegt, sowohl unter Präsident Donald Trump als auch unter seinem Vorgänger Joe Biden. Das milde Google-Urteil sei für sie nun eine schwere Niederlage – und ein schlechtes Vorzeichen für ihre Kartellverfahren gegen andere Konzerne wie Meta, Amazon und Apple. Enttäuscht zeigt sich Jannis Brühl (SZ), der auf eine Zerschlagung Googles als "das ganz große Ding" gehofft hatte. Der Richter habe die Chance vergeben, für mehr Wettbewerb im Tech-Sektor zu sorgen und das sei eine schlechte Nachricht für alle, die die Macht der Tech-Konzerne über den Alltag der Menschen endlich beschränken wollten. Svenja Bergt (taz) sieht den “Wind sich drehen” und befürchtet, dass angesichts der Meldungen über eine Aussetzung des Verfahrens der EU-Kommission auch in Europa "die Jahre der vergleichsweise konsequenten Tech-Regulierung offensichtlich vorbei" seien. Es sehe gerade danach aus, als würde die EU-Kommission neue Zölle mehr fürchten als die negativen Folgen unzureichender Setzung und Durchsetzung von Regeln für die mächtigen Konzerne.
Rechtspolitik
Asyl: Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Anpassung des deutschen Asylrechts an die Reform des Gemeinsamen EU-Asylsystems (GEAS) beschlossen, wie FAZ (Mona Jaeger), Welt und die taz (Frederik Eikmanns) berichten. Das GEAS-Anpassungsgesetz geht dabei weit über die Vorgaben der EU hinaus, heißt es in der taz. So sei beispielsweise die vorgesehene neue Form der Asylverfahrenshaft, die sogar auf Kinder und Jugendliche angewendet werden kann, wenn das deren "Schutz" dient, nicht von der EU-Reform vorgegeben.
Polizeigesetz NRW: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant, Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, indem Wohnungsverweise und Rückkehrverbote von bisher zehn auf künftig 14 Tage verlängert werden sollen. Ziel ist es, Betroffenen mehr Zeit und Sicherheit zu geben, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Hilfe zu organisieren. Zusätzlich sollen im Polizeigesetz auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu verdeckten Maßnahmen sowie Regelungen zur Datenanalyse und künstlichen Intelligenz angepasst werden. LTO berichtet.
Bundesregierungs-Gesetzentwürfe: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Wie LTO berichtet, ging es u.a. um die Umsetzung der EU-Verbraucherrechtsrichtlinie, eine Fristverlängerung für die Einführung der E-Akte bei Gerichten und um strengere Anforderungen für die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen über ein Produkt ("Greenwashing").
Justiz
EuG zu EU-USA-Datentransferabkommen: Das Gericht der Europäischen Union hat das 2023 beschlossene neue transatlantische Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA (Data Privacy Framework, DPF) bestätigt und eine Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe auf Nichtigerklärung abgewiesen. Es stellte fest, dass die USA zum Zeitpunkt des Beschlusses ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisteten, insbesondere durch Reformen wie die Einrichtung des Data Protection Review Court (DPRC). Die Richter sahen keine strukturellen Mängel bei der Unabhängigkeit des DPRC und hielten auch die nachträgliche gerichtliche Kontrolle von Datenerhebungen durch US-Nachrichtendienste für ausreichend. Damit bleibt der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission in Kraft. Über die Entscheidung berichten tagesschau.de (Christoph Kehlbach/Alena Lagmöller), beck-aktuell und netzpolitik.org (Ingo Dachwitz).
BGH zu Berichterstattung über Nichtprominente: Der Bundesgerichtshof hat Ende Juli entschieden, dass Medien nicht identifizierend über nichtprominente Ehepartner von Prominenten berichten dürfen, wenn kein berechtigtes Informationsinteresse besteht. Im konkreten Fall wurde die Berichterstattung der Bild-Zeitung über die Hochzeit von Nadja Auermann beanstandet, da sie detaillierte Angaben zum Ehemann enthielt, obwohl dieser nicht öffentlich in Erscheinung getreten war. Der BGH stellte klar, dass auch eine Promi-Hochzeit zur Privatsphäre zählt und das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwiegt, wenn die Feier im privaten Rahmen stattfindet. LTO berichtet über die jetzt veröffentlichten Gründe der Entscheidung.
EuGH – DSGVO-Schadenersatzanspruch: Der Europäische Gerichtshof will am heutigen Donnerstag über eine Vorlage des BGH entscheiden, in der es um mögliche Schadensersatzansprüche wegen einer falsch versandten Social-Media-Nachricht geht. Konkret ging es um eine Nachricht im Zusammenhang mit einem Bewerbungsverfahren der Quirin-Bank, die über Xing an eine falsche Person versandt wurde. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona sieht laut seinen Schlussanträgen in Art. 82 DSGVO eine geeignete Anspruchsgrundlage. Er betonte aber, dass dieser "ausschließlich eine Ausgleichsfunktion" und keine Abschreckungs- oder Straffunktion erfülle. LTO (Tanja Podolski) fasst die Problematik zusammen.
EuG zu DSA/Zalando: Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass Zalando zu Recht von der EU-Kommission als "sehr große Onlineplattform" eingestuft wurde und damit unter die strengeren Regeln des Digital Services Act fällt. Die Richter sahen keine ausreichenden Belege dafür, dass Zalando die Schwelle von 45 Millionen aktiven Nutzern pro Monat nicht überschreitet oder kein systemisches Risiko für illegale Inhalte darstellt. Im Übrigen wies das Gericht auch das Argument von Zalando zurück, wonach die DSA-Regeln zur Einstufung als große Plattform den Grundsätzen der Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit widersprächen. Zalando kündigte an, gegen die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel einzulegen. SZ, tagesschau.de (Max Bauer), spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.
BVerwG – Pension für Mörder: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kommentiert den Fall des Beamten Thomas H., der trotz einer Mordverurteilung in Spanien weiterhin in Deutschland Ruhegehalt bezieht, als juristisch außergewöhnlich und bislang einmalig. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am heutigen Donnerstag den Fall. Müller-Neuhof zeigt, dass deutsche Disziplinarregeln für Ruhestandsbeamte nur eingeschränkt greifen und eine Verurteilung durch ein ausländisches Gericht nicht automatisch zum Verlust der Pension führt. Er sieht im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht die Chance, grundsätzliche Fragen zur disziplinarischen Verantwortung von Pensionären zu klären.
OLG Düsseldorf – Messermorde von Solingen: Im Prozess gegen den 27-jährigen Syrer Issa Al Hasan, der im vergangenen Jahr bei einem Anschlag auf dem Stadtfest in Solingen drei Menschen getötet und mehrere weitere schwer verletzt hatte, hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haft mit Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt. Sie wirft ihm dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Am Dienstag hatte ein psychiatrischer Gutachter bei der Verhandlung mitgeteilt, er halte Al Hassan für voll schuldfähig. Al Hasan sei zwar mit einem Intelligenzquotienten von 71 unterdurchschnittlich intelligent, aber nicht vermindert schuldfähig. SZ und spiegel.de berichten.
OLG Dresden – Spionage für China: Im Spionagprozess gegen seinen früheren Mitarbeiter Jian G. wurde der AfD-Politiker Maximilian Krah ausführlich befragt. Er hat sich während seiner Zeugenaussage mehrfach in Widersprüche verstrickt, etwa, als es um den Umgang mit seinem Passwort für das Computernetzwerk des Europaparlaments ging. Vom Verhandlungstag berichten FAZ (Markus Wehner), SZ (Tim Frehler), taz und spiegel.de (Steffen Winter).
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block kam deren Vater zu Wort. Stephan Hensel schilderte vor Gericht eindrücklich, wie maskierte Männer ihn in der Silvesternacht 2023/2024 überfielen und die Kinder gewaltsam mitnahmen. Im Zeugenstand sprach Hensel von jahrelanger psychischer Belastung, mutmaßlicher Beobachtung durch Sicherheitsfirmen und häuslicher Gewalt, die laut Gutachten auch die Kinder traumatisiert habe. FAZ (Julian Staib), SZ (Jana Stegemann) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten.
AGH Hamburg zu RAK-Kammerbeitrag: Der Anwaltsgerichtshof Hamburg hat, wie beck-aktuell berichtet, entschieden, dass ein Anwalt bei der Beantragung einer Beitragsermäßigung alle Einkommensarten offenlegen muss – auch solche außerhalb seiner anwaltlichen Tätigkeit wie Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Da der Anwalt im konkreten Fall diese verschwiegen und dadurch einen rechtswidrigen Ermäßigungsbescheid erwirkt hatte, durfte die Kammer diesen Bescheid nachträglich aufheben. Der AGH stellte klar, dass Vertrauen auf einen begünstigenden Verwaltungsakt nur bei vollständiger und wahrheitsgemäßer Auskunft schutzwürdig ist.
LG Köln zu Unfall im Ausland: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass für die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall deutscher Urlauber:innen in Österreich das österreichische Verkehrsrecht gilt, während sich der Schadensersatz nach deutschem Recht richtet. LTO fasst die Entscheidung und den zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen.
LG Berlin II zum Recht an der eigenen Stimme: Wie jetzt auch FAZ (Pauline Gümpel) und taz (Jonas Kähler) berichten, hat das Landgericht Berlin II entschieden, dass die KI-generierte Nachahmung der Stimme von Manfred Lehmann – bekannt als Synchronsprecher von Bruce Willis – ohne dessen Einwilligung sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Youtuber, der die Stimme für Videos nutzte, muss Lehmann ein fiktives Honorar von 4.000 Euro zahlen, da eine Zuordnungsverwirrung entstand und Zuschauer glaubten, Lehmann habe die Inhalte selbst eingesprochen.
ArbG Hamm zu Schwangerschaftsabbrüchen an kirchlichem Krankenhaus: Rechtsprofessor Karsten Scholz betont im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann), dass kirchliche Krankenhausträger grundsätzlich frei entscheiden dürfen, welche medizinischen Leistungen sie anbieten – auch wenn dies bedeutet, keine Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Gleichzeitig hebt er hervor, dass die Therapiefreiheit des Arztes und das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen gesetzlich geschützt sind und in akuten Fällen sogar eine Mitwirkungspflicht besteht. Er sieht die Verantwortung für eine flächendeckende Versorgung bei den Ländern und warnt vor ethischen Konflikten, wenn religiöse Überzeugungen medizinische Entscheidungen dominieren. Scholz plädiert für eine ausgewogene Berücksichtigung von Religion, Medizin und Patientenrechten und erkennt kirchlichen Kliniken dennoch eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem zu.
StA Bonn – Machtmissbrauch durch StA: Mehrere Strafverteidiger werfen dem Bonner Staatsanwalt Pascal Regh systematischen Machtmissbrauch, rechtswidrige Ermittlungen und respektloses Verhalten gegenüber Verfahrensbeteiligten vor, schreibt das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier). Regh soll unter anderem einen Ermittlungsrichter wegen Rechtsbeugung angezeigt und rechtswidrige Durchsuchungen sowie Haftbefehle veranlasst haben, die später aufgehoben wurden. Besonders brisant ist der Fall des US-Unternehmers Daniel Starr, der aufgrund eines von Regh beantragten Haftbefehls monatelang in Paris festgehalten wurde – obwohl die Festnahme später als rechtswidrig eingestuft wurde. Starr bereitet nun eine Schadenersatzklage vor, unterstützt von prominenten US-Politikern, was Regh international unter Druck setzt.
Recht in der Welt
Russland/Ukraine: Rechtsprofessor Stefan Oeter beleuchtet in der FAZ den fundamentalen Dissens zwischen der EU und den USA über Friedensmodalitäten im Ukraine-Krieg: Während die EU auf das Gewaltverbot und die Prinzipien des Völkerrechts pocht, befürwortet US-Präsident Donald Trump einen Landtausch. Friedensverträge unter fortdauernder Aggression gelten allerdings laut Wiener Vertragsrechtskonvention als nichtig, da sie unter Zwang zustande kommen. Auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker zählt zu den zwingenden Normen und verbiete territoriale Veränderungen ohne Zustimmung der Bevölkerung. Erst ein Waffenstillstand könne dem Opferstaat die nötige Entscheidungsfreiheit für legitime Verhandlungen zurückgeben. Ein Diktatfrieden unter Missachtung dieser Normen würde die regelbasierte Weltordnung untergraben und das Völkerrecht durch das Recht des Stärkeren ersetzen.
Schweiz – Klimaklage gegen Holcim: Worum es in der neuen Klimaklage, die vier Indonesier gegen den Zementkonzern Holcim vor einem Schweizer Gericht erhoben haben, geht, erläutert LTO (Franziska Kring). Die Kläger sind Bewohner der indonesischen Insel Pari, die bereits jetzt stark von den Folgen des Klimawandels betroffen ist. Sie verlangen eine Entschädigung für Einnahmeausfälle, eine Reduzierung von Holcims Emissionen sowie die Finanzierung von Schutzmaßnahmen auf Pari.
Brasilien – Jair Bolsonaro: Die FAZ (Tjerk Brühwiller) beschreibt den Prozess gegen Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro als historisch und politisch brisant, da erstmals in Brasilien hochrangige Beamte und Politiker wegen eines Putschversuchs vor Gericht stehen. Die Anklage wirft Bolsonaro vor, nach seiner Wahlniederlage ein Notstandsdekret geplant und die Militärführung mobilisiert zu haben, um das Wahlergebnis zu kippen. Richter Alexandre de Moraes betont, dass Straflosigkeit und Leugnung keinen Frieden bringen und das Gericht sich nicht von Drohungen oder politischem Druck beeinflussen lasse. Der Prozess wird von massiven Sicherheitsmaßnahmen begleitet, während internationale Spannungen – etwa durch Sanktionen aus den USA – die Unabhängigkeit der brasilianischen Justiz herausfordern. Bis zum 12. September soll das Urteil gefällt werden, unabhängige Rechtsexperten sehen für Bolsonaro keine großen Chancen auf einen Freispruch. Sollte Bolsonaro schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu 40 Jahre Haft.
Juristische Ausbildung
Rechtsextremer Referendar Arndt N.: taz.de (Nicolai Kary) berichtet über den Fall eines in der rechtsextremen Szene eng vernetzten Juristen, der derzeit sein Rechtsreferendariat beim Landgericht Passau absolviert. Ausführlich beschrieben werden die Verbindungen von Arndt N. insbesondere zur Identitären Bewegung und zu völkischen Burschenschaften. Kritik an der Zulassung zum Referendariat kommt beispielsweise vom bayerischen Bundestagsabgeordneten Luke Hoß (Die Linke). Es sei beängstigend, dass ein gut vernetzter Rechtsextremist in Passau sein Referendariat mache und somit Einfluss und Macht über das Leben der Menschen habe, wird Hoß zitiert.
Sonstiges
Datenschutzaufsicht: Die Datenschutzaufsicht in Deutschland ist zersplittert und nicht mehr zeitgemäß – sie behindert Innovation, schafft Rechtsunsicherheit und gefährdet Vertrauen, beklagen Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft, und Alexander von Preen, Präsident des Handelsverbands Deutschland, in der FAZ. Eine zentrale Bundesbehörde mit klarer Zuständigkeit für überregional tätige Unternehmen sei notwendig, um Beratung zu bündeln, Auslegungen zu vereinheitlichen und Bürokratie abzubauen. Es gehe dabei nicht um Machtfragen oder Zentralismus, sondern um Kohärenz, Handlungsfähigkeit und eine Struktur, die funktioniere, so die Autoren. Die Reform sei möglich ohne Verfassungsänderung – was fehle, sei der politische Wille, endlich zu handeln.
Liebe am Arbeitsplatz: Die FAZ (Marcus Jung) schreibt über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz. Der Autor erläutert, dass solche Beziehungen in Deutschland grundsätzlich Privatsache seien und nicht pauschal verboten werden dürften. Gleichzeitig zeigt er auf, welche professionellen Verhaltensregeln Arbeitgeber einfordern können, insbesondere bei Führungskräften, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Zudem thematisiert er die strafrechtlichen Konsequenzen bei Machtmissbrauch und die Rolle von Hinweisgebern im Unternehmen.
Sexualstraftäter: Anlässlich der bevorstehenden Haftentlassung des wegen Vergewaltigung verurteilten Christian B. spricht die SZ (Annette Ramelsberger) mit dem psychiatrischen Gutachter Johannes Fuß über Rückfallgefahren und mögliche Sicherungsmaßnahmen. "Das Risiko eines Rückfalls nimmt statistisch gesehen mit dem Alter ab – allerdings nicht bei Sexualstraftätern. Insbesondere nicht bei Hochrisikogruppen, zu denen wohl Christian B. zählt", sagt Fuß.
Minister-Karenzzeit: Auch die FAZ (Marcus Jung) berichtet jetzt, dass Brandenburgs früherem Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) die weitere Ausübung seines in diesem Frühjahr schon genehmigten Beraterjobs für die Großkanzlei CMS bis Dezeber 2026 wegen Interessenkonflikten untersagt wurde. Steinbach hatte in seiner Zeit als Minister die Ansiedelung des Elektroautomobilherstellers Tesla in Grünheide gesteuert und soll einen engen Draht zu Elon Musk entwickelt haben.
RA Stefan Sax: Im Interview in der Reihe "Most wanted" von LTO (Stefan Schmidbauer) äußert sich Stefan Sax, Managing Partner bei Clifford Chance, über die Herausforderungen seines Berufsalltags, den Reformbedarf im anwaltlichen Berufsrecht und die Notwendigkeit einer praxisnäheren, frühzeitigen Spezialisierung im Jurastudium.
Rechtsgeschichte – Petain-Prozess: Rechtsprofessorin Charlotte Schmitt-Leonardy und Doktorandin Antonia Rosenstock erinnern in der Zeit an den Prozess im Sommer 1945, in dem Philippe Pétain, der französische Regierungschef während der NS-Zeit, zum Tode verurteilt wurde.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 4. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58077 (abgerufen am: 08.03.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag