Ein US-Gericht stoppte die meisten der von Donald Trump verhängten Zölle. VW wurde in Brasilien wegen sklavenähnlicher Arbeitsbedingungen während der Militärdiktatur zu Schadensersatz verurteilt. Marla-Svenja Liebich ist untergetaucht.
Thema des Tages
USA – Zölle: Ein US-Berufungsgericht in Washington hat die von US-Präsident Donald Trump gegen Handelspartner (u.a. die EU-Staaten) verhängten Zölle für rechtswidrig erklärt. Das Gericht bestätigte mit 7 zu 4 Richterstimmen eine Entscheidung der Vorinstanz, des Internationalen Handelsgerichts in New York, aus dem Juni. Geklagt hatten zehn demokratisch regierte Bundesstaaten, zwei republikanisch regierte Bundestaaten und fünf Kleinunternehmen. Trump hatte sich bei der Verhängung der Zölle gegen Staaten auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 berufen, den "International Emergency Economic Powers Act" (IEEPA). Es erlaubt US-Präsidenten in Notsituationen, den Handel zu "regulieren". Trump hatte u.a. argumentiert, dass Handelsbilanzdefizite die nationale Sicherheit und den Wohlstand der USA bedrohen. Die Mehrheit der Richter kam zum Ergebnis, dass die Erhebung von Zöllen nicht unter den Begriff "regulieren" fällt. Die Entscheidung über die Zölle hätte daher der US-Kongress treffen müssen. Die Zölle im Wert von bis zu 500 Milliarden Dollar im Jahr bleiben bis zum 14. Oktober in Kraft. Die Regierung will nun den US-Supreme Court anrufen. Das Washingtoner Urteil dürfte die Umsetzung so genannter Deals erschweren, die Trump mit manchen Handelspartnern (u.a. der EU) zur Vermeidung noch höherer Zölle geschlossen hat. Rechtsexperten gehen davon aus, dass die US-Regierung bislang geleistete Zahlungen zurückerstatten muss, sollte der Oberste Gerichtshof die Zölle für unzulässig erklären. Oder Trump nutzt für seine Zölle andere Rechtsgrundlagen aus dem US-Handelsgesetz. Sektorspezfische Zölle auf z.B. Stahl und Autos sind vom Washingtoner Urteil nicht betroffen, weil sich Trump hier auf eine andere rechtliche Grundlage stützte. Mo-SZ (Ann-Kathrin Nezik), Mo-FAZ (Winand von Petersdorff) und Hbl (Felix Holtermann/Laurin Meyer) berichten.
Rechtspolitik
Catcalling: Die SPD-Bundestagsfraktion will verbale sexuelle Belästigung strafbar machen. Es geht dabei um sexuell anzügliches Pfeifen, Gestikulieren, Rufen und Anstarren, nicht um unpassende Komplimente, erläutert die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Sonja Eichwede, im Interview mit stern.de (Florian Schillat). Bisher bestehe eine Strafbarkeitslücke.
Voyeur-Aufnahmen: Nun berichtet auch beck-aktuell (Maximilan Amos) über die von der Kölnerin Yanni Gentsch gestartete Petition, mit der sie fordert, voyeuristische Bildaufnahmen – wie das heimliche Filmen ihres bekleideten Körpers beim Joggen – unter Strafe zu stellen und die sie mit rund 120.000 Unterschriften in der vergangenen Woche an NRW-Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) übergeben hat. Im Text werden der rechtliche Rahmen und die juristische Debatte dargestellt. Der Autor weist auf praktische Schwierigkeiten einer tatsächlichen Umsetzung der Forderung hin – ab wann ein voyeuristisches Foto strafbar sein sollte, beantworte auch die Petition nicht klar. Das Strafrecht aber brauche eine trennscharfe Abgrenzung, hier gelte ein strenges Bestimmtheitsgebot.
Kindesmissbrauch: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer analysiert in seiner spiegel.de-Kolumne das am 21. August vorgestellte "Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024". Er kritisiert die reflexhafte Empörung über sexuellen Kindesmissbrauch und warnt vor politischem Aktionismus ohne sachliche Grundlage. Fischer betont, dass die Strafverfolgung durch bestehende Gesetze bereits streng erfolgt und pauschale Forderungen nach härteren Strafen kriminologisch wenig sinnvoll seien, auch weil viele Täter selbst minderjährig seien und die Ursachen oft in sozialer Prägung und medialer Einflussnahme lägen.
Gewalt gegen Frauen/Frauenhäuser: spiegel.de (Livia Sarai Lergenmüller) beleuchtet das Gewalthilfegesetz, das noch in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet wurde und jetzt umgesetzt werden muss. Es sei "ein Meilenstein für den Schutz von Frauen", mit dem erstmals ein Recht auf Hilfe für Frauen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, garantiert werden solle, heißt es im Text. Zentrales Ziel des Gesetzes ist dabei, das Hilfsnetz für gewaltbetroffene Frauen auszubauen und dauerhaft zu sichern. Die Umsetzung liegt bei den Ländern, die mit finanzieller Unterstützung durch den Bund ab 2027 ein flächendeckendes Hilfsangebot sicherstellen müssen.
Deepfakes: zdfheute.de (Louisa Hadadi) widmet sich so genannten Deepfakes, die mittels künstlicher Intelligenz erstellt und bei denen Gesichter und Stimmen manipuliert werden, um Personen in falschen Kontexten darzustellen oder ihnen Aussagen in den Mund zu legen. Auf Initiative von Bayern hin hat der Bundesrat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem künftig das Teilen persönlichkeitsverletzender Deepfakes mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.
Kriminalpolitik: Rechtsprofessor Tobias Singelnstein analysiert für LTO die von der schwarz-roten Koalition zu erwartende Kriminalpolitik und prophezeit, dass "die strafende Seite des Staates an Bedeutung gewinnen" werde. Er warnt vor einer autoritären Wende in der Kriminalpolitik, die durch populistische Rhetorik und gesellschaftliche Spaltung vorangetrieben wird. Die Politik greife zunehmend auf affektgesteuerte Kriminalitätsbilder zurück, die durch Medien und öffentliche Wahrnehmung verzerrt seien und eine gefährliche Spirale erzeugen. Singelnstein fordert, rechtsstaatliche Institutionen und wohlfahrtsstaatliche Elemente zu stärken, um einem repressiven Umbau entgegenzuwirken.
Unterhaltsschulden: Constanze von Bullion und Wolfgang Janisch (Sa-SZ) diskutieren in einem Pro und Contra, wie sinnvoll die im Koalitionsvertrag vorgesehene Führerscheinsperre für säumige Unterhaltsschuldner ist. Dafür spricht sich Constanze von Bullion aus: Auch wenn die Durchsetzung zunächst mehr Geld und mehr Personal kosten würde, könnte der Einsatz dem Staat viele Millionen einspielen – und Kindern in Deutschland das Allermindeste sichern, was ihnen zustehe, schreibt sie. Für Wolfgang Janisch sprechen praktische Einwände gegen den Vorschlag – so würden viele Autobesitzer ihr Fahrzeug für den Weg zur Arbeit brauchen – vielmehr müssten die bereits bestehenden allgemeinen Werkzeuge zur Durchsetzung von Forderungen geschärft werden.
Lieferketten und Menschenrechte: Wie die Sa-FAZ (Dietrich Creutzburg) berichtet, sieht ein neuer Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor, Berichtspflichten für Unternehmen zu streichen. Unternehmen sollen so von den politisch stark umstrittenen Bürokratiebelastungen durch das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) entlastet werden. Den Verbänden wurde mit Schreiben vom 29. August die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die extrem kurzen Frist von nur wenigen Stunden, habe dort allerdings für Unmut gesorgt.
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Die Rechtsreferendar:innen Anna-Katharina König und Timo Laven kritisieren im Verfassungsblog den Entwurf für ein Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz als inhaltsleeres Instrument, das die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung von Wohnraum verzögere und verkompliziere. Sie warnen davor, dass die weite Auslegung des Begriffs "Gemeinwirtschaft" regulierende Maßnahmen fälschlich als vergesellschaftungspflichtig klassifizieren könnte, was dem sozialen Zweck von Art. 15 GG widerspricht. Insgesamt sehen sie im geplanten Gesetz eine potenzielle Umkehr der Vergesellschaftungsidee, die, statt Gemeineigentum zu fördern, bestehende sozialstaatliche Regulierung untergrabe.
Nationalhymne und -flagge: Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat sich für eine neue deutsche Nationalhymne und für eine Abstimmung über die Farben der Bundesflagge ausgesprochen. Er begründete seinen Vorstoß damit, dass viele Menschen Unbehagen bei diesen nationalen Symbolen empfänden. Er kenne viele Ostdeutsche, die "die Nationalhymne aus vielerlei Gründen nicht mitsingen". Die Sa-FAZ berichtet.
Ramelow spiele mit dem Feuer, und das sei "skurril bis gefährlich", kommentiert Reinhard Müller (Sa-FAZ). Er befürchtet, dass sich bei einer Volksabstimmung "nicht nur andere Hymnen und Farben, sondern auch eine ziemlich andere Staatsform" durchsetzen könnte. Detlef Esslinger (Sa-SZ) findet, dass Debatten über "Schwarz-Rot-Gold und Einigkeit und Recht und Freiheit in etwa so dringend wie das nächste Wurstbild aus der bayerischen Staatskanzlei" seien. Für Stefan Kuzmany (spiegel.de) ist der Vorstoß Ramelows nicht mehr als ein "Gedankenspiel im ausgehenden Sommer", er wundert sich aber über die Reaktionen konservativer Medien: "Schon für diese schriftliche Schnappatmerei hat sich die Wiedervorlage der alten Ramelow-Idee gelohnt".
Pakt für den Rechtsstaat: Erneut wiederholt der Deutsche Richterbund DRB seine Forderung nach mehr Personal für die Justiz, insbesondere die Strafjustiz. "Die Probleme insbesondere der chronisch überlasteten Ermittlungsbehörden und Strafgerichte dulden keinen Aufschub mehr", wird der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn auf bild.de (Roman Eichinger/Hagen Meyer) zitiert. Die Länder müssten noch in diesem Herbst eine Personaloffensive zusagen, "damit die Co-Finanzierung des Bundes fließen kann und rasch zusätzliche Stellen in der Justiz ankommen".
Justiz
BGH zu Schadensersatz nach Glatteis-Sturz: LTO (Hasso Suliak) analysiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an die Substantiierungspflicht zur Geltendmachung eines durch Ausrutschen auf Glatteis verursachten Schadens, die nach Auffassung des BGH "nicht überspannt" werden dürfen. Wer auf einem vereisten Gehweg stürze, habe nun bessere Karten, Schadensersatz geltend zu machen, heißt es im Text.
BVerwG zu salafistischem Prediger: Ein salafistischer Imam aus Bremen muss laut spiegel.de Deutschland verlassen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht jetzt seine Beschwerde gegen die Ausweisung endgültig abgewiesen hat. Die Bremer Innenbehörde hatte bereits 2021 die Ausweisung angeordnet, da der Mann in Predigten zum bewaffneten Kampf aufrief und Hass gegen Jüdinnen und Juden schürte. Das Verwaltungsgericht Bremen hob diese Entscheidung auf - nach Einschätzung der Richter bewegten sich die Äußerungen des Imams im Rahmen der Religions- und Meinungsfreiheit. OVG und jetzt BVerwG bestätigten jedoch die Ausweisungsanordnung.
OLG Karlsruhe zu Nacherbenbestimmung: Das OLG Karlsruhe hat laut beck-aktuell ein Testament aus dem Jahr 1994 für unwirksam erklärt, weil die Formulierung zur Nacherbenbestimmung ("die es besonders gut konnte mit dem Sohn") zu unbestimmt war. Die Beschwerde der Betreuerin des behinderten Sohnes, die sich als die gemeinte Person, die erben sollte, sah, wurde abgewiesen, da sie nicht eindeutig als Nacherbin bezeichnet wurde und somit keinen Anspruch auf das Erbe hatte. Nach § 2065 Abs. 2 BGB muss ein Erblasser die begünstigte Person so klar benennen, dass sie objektiv identifizierbar ist – was hier nicht gegeben war.
OLG Düsseldorf zu Zubringerflügen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zugunsten der Lufthansa einen Beschluss des Bundeskartellamts aufgehoben, der die Kündigung einer Sondervereinbarung mit Condor als kartellrechtswidrig bewertete. Die Aufhebung erfolgte laut LTO wegen formeller Mängel, insbesondere wegen der Besorgnis der Befangenheit innerhalb der Beschlussabteilung des Kartellamts. Damit ist die Feststellung eines Marktmissbrauchs durch Lufthansa vorerst hinfällig, auch wenn der Rechtsstreit nicht endgültig abgeschlossen ist. Lufthansa bietet Condor weiterhin Zubringerflüge an – jetzt jedoch zu gleichen Bedingungen wie anderen Wettbewerbern.
LAG Köln zu Machtmissbrauch: Nun berichtet auch LTO (Tanja Podolski) über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln, das das Arbeitsverhältnis einer Frau aufgelöst und ihr eine Abfindung von rund 70.000 Euro zugesprochen hat, nachdem ihr Arbeitgeber sie mehrfach beleidigt, sexuell belästigt und mit Repressalien bedroht hatte. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei der Frau unzumutbar gewesen, so das Gericht.
LG Frankfurt/M. zu Bezeichnung von Transfrau: Das Medienportal NiuS darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/M. eine Transfrau, die von einem Frauenfitnessstudio abgelehnt wurde, nicht öffentlich als Mann bezeichnen und muss der Betroffenen wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts 6.000 Euro zahlen. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.
LG Göttingen – Justizskandal Josephine R.: Beim Landgericht Göttingen liegt jetzt nach einem Wiederaufnahmeantrag des Rechtsanwalts der immer noch inhaftierten Miriam A., auch ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft vor. Die Sa-SZ (Annette Ramelsberger) berichtet über den Justizskandal, in dessen Folge Miriam H. aufgrund von falschen Anschuldigungen ihrer Ex-Partnerin Josephine R. zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Josephine R. hatte behauptet von Miriam H. sowie von zahlreichen anderen Personen missbraucht worden zu sein. In einem aufsehenerregenden Prozess im Sommer 2024 wurden die Anschuldigungen von Josephine R. als Lüge entlarvt.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Über den Fortgang des Verfahrens gegen Christina Block wegen der Entführung ihrer Kinder berichten die Sa-FAZ (Kim Maurus), LTO (Peyman Khaljani) und beck-aktuell. Ausführlich wurde der mitangeklagte Israeli Tal S. befragte, der am Donnerstag gestanden hatte, einer der mutmaßlichen Entführer gewesen zu sein, die den damals zehnjährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter von Christina Block in der Silvesternacht 2023/2024 in ein Auto zwangen und fortbrachten. Er schilderte u.a. wie er das Mädchen fesselte, weil es nicht kooperierte.
LG Darmstadt zum Mord an Jutta Hoffmann: Die FAS (Kim Maurus) berichtet über die Aufklärung des Mordes an der 15-jährigen Jutta Hofmann nach 37 Jahren, die Ende 2023 zur Verurteilung des Täters zu einer lebenslangen Haftstrafe führte. Der Sexualstraftäter Peter F. wurde durch DNA-Spuren sowie durch gezielte psychologische Beobachtungen während einer Fernsehsendung über "Cold Cases" überführt. Die Ermittler setzten verdeckte Ermittler ein, um Peter F. zu provozieren und Täterwissen zu entlarven, was letztlich zur Festnahme führte. Der Fall verdeutliche, welchen Aufwand die Ermittler betreiben, damit ein ungeklärter Mord überhaupt noch vor Gericht gebracht werden kann, heißt es im Artikel.
LG Berlin II zum Recht an der eigenen Stimme: Wie jetzt auch LTO berichtet, hat das Landgericht Berlin II entschieden, dass die KI-generierte Nachahmung der Stimme von Manfred Lehmann – bekannt als Synchronsprecher von Bruce Willis – ohne dessen Einwilligung sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Youtuber, der die Stimme für Videos nutzte, muss Lehmann ein fiktives Honorar von 4.000 Euro zahlen, da eine Zuordnungsverwirrung entstand und Zuschauer glaubten, Lehmann habe die Inhalte selbst eingesprochen.
AG Berlin-Schöneberg zu Maschinenlärm auf Kreuzfahrtschiff: Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hat, wie beck-aktuell berichtet, entschieden, dass zwei Kreuzfahrtpassagiere Anspruch auf eine Reisepreisminderung haben, weil ihre Kabine erheblich durch Lärm von Generatoren und Motoren beeinträchtigt war. Für die Nächte, in denen das Schiff fuhr und die Nachtruhe massiv gestört war, sprach das Gericht eine Minderung von 20 % zu; für die übrigen Tage mit eingeschränkter Tagesruhe wurden 10 % gewährt.
Recht in der Welt
Brasilien – VW/Sklavenarbeit: VW wurde in Brasilien zu einer Strafe von umgerechnet rund 26 Millionen Euro verurteilt, weil das Unternehmen während der Militärdiktatur in den 1970er- und 1980er-Jahren von sklavenähnlicher Arbeit auf einer Amazonas-Farm profitiert haben soll. Laut dem Arbeitsgericht in Redenção handelt es sich um die höchste jemals verhängte Geldstrafe in Brasilien wegen moderner Sklavenarbeit. VW kündigte Berufung an, betonte aber zugleich seine Verpflichtung zu Menschenwürde und Einhaltung aller Arbeitsgesetze. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zustände auf dem Agrarbetrieb Fazenda Vale do Rio Cristalino, der einer Tochtergesellschaft von Volkswagen do Brasil gehörte. Mo-taz (Niklas Franzen), Mo-FAZ, Mo-SZ und Hbl berichten.
Es sei beschämend, dass Volkswagen bereits angekündigt habe, in Berufung zu gehen, kritisiert Niklas Franzen (Mo-taz) in einem separaten Kommentar. Wer sich wie Volkswagen als moderner Konzern versteht, müsse glaubwürdig mit seiner Vergangenheit umgehen. Um neue Kapitel aufzuschlagen, müssten alte endlich geschlossen werden.
EU/Ungarn – Sanktionen gegen Russland: Rechtsprofessor Armin von Bogdandy und Postdoktorand Luke Dimitrios Spieker erörtern im Verfassungsblog (in englischer Sprache) den möglichen Umgang mit dem ungarische Veto gegen EU-Sanktionen, das aus ihrer Sicht eine schwerwiegende Verletzung der in Artikel 2 EUV verankerten Solidarität darstellt und deshalb rechtlich unbeachtlich sein kann. Sie schlagen zwei Wege vor: Entweder wird das Veto als ungültig erklärt, weil es gegen fundamentale Werte verstößt, oder die Einstimmigkeitsregel wird so ausgelegt, dass sie in existenziellen Krisen nicht greift und stattdessen eine qualifizierte Mehrheit genügt.
Österreich – Geschlechtsumwandlung und Versicherungsschutz: Der Oberste Gerichtshof Österreich hat festgestellt, dass Versicherungsbedingungen einer privaten Krankenversicherung, die Geschlechtsumwandlungen generell vom Versicherungsschutz ausschließen, transgender und intersexuelle Personen diskriminieren. Rechtsprofessor Dirk-Carsten Günther analysiert auf beck-aktuell die Entscheidung und erläutert, warum das Urteil auch in Deutschland besondere Beachtung verdient.
Großbritannien – Unternehmensstrafrecht: Großbritannien verschärft sein Unternehmensrecht, berichtet die Sa-FAZ (Marcus Jung/Philip Plickert). Unternehmen können danach wegen des neuen Straftatbestands "Failure to Prevent Fraud" bestraft werden, wenn sie Maßnahmen unterlassen haben, um Betrug von Mitarbeitern zu verhindern. Potenziell betroffen sind Großunternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz von mehr als 36 Millionen britischen Pfund, mindestens 18 Millionen Pfund Bilanzsumme.
Niederlande – booking.com: Auch die Sa-taz (Clarissa Hofmann) berichtet jetzt über die geplante Schadensersatz-Sammelklage europäischer Hoteliers gegen booking.com. Es geht um mögliche Mindererlöse durch die so genannte Bestpreisklausel von booking.com, die in Deutschland vom Bundesgerichtshof bereits vor zehn Jahren für unzulässig erklärt wurde. Die Klage soll noch vor Ende dieses Jahres eingereicht werden, bis vergangenen Freitag konnten sich betroffene Hoteliers anschließen.
USA – Schadensersatz für Behandlungsfehler: Ein Gericht in Utah hat einer Familie umgerechnet rund 813 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen, weil Behandlungsfehler bei der Geburt ihres Kindes zu lebenslanger Schwerstbehinderung führten. Das Kind sei heute fünf Jahre alt, spreche kaum, leide an Krämpfen und sei rund um die Uhr pflegebedürftig. Ob die Rekordsumme allerdings tatsächlich gezahlt werde, sei fraglich, da der verantwortliche Krankenhauskonzern inzwischen Insolvenz angemeldet hat. spiegel.de berichtet.
USA - Supreme Court: Die Sa-SZ (Christoph Slangen) schildert, wie der demokratische US-Präsident Thodore Roosevelt 1937 den Widerstand des US-Supreme Courts gegen seine New Deal-Wirtschaftspolitik aushebelte. Er ließ sich vom Kongress ermächtigen, für jeden Richter über 70-Jahre einen weiteren Richter zu ernennen. Begründet wurde dies mit der geringeren Leistungsfähigkeit von alten Richtern. Erreicht wurde so eine Mehrheit fortschrittlicher Richter am US-Supreme Court. Auch andere Konflikte von US-Präsidenten mit dem Supreme Court werden geschildert.
Sonstiges
Geschlechtliche Selbstbestimmung/Liebich: Die Rechtsextreme Marla-Svenja Liebich ist, wie u.a. spiegel.de berichtet, zum Haftantritt am Freitag im Frauengefängnis Chemnitz nicht erschienen, sondern untergetaucht. Nach eigenen Angaben will sie nach Russland geflohen sein.
Rechtsreferendar Salomon J. Gehring argumentiert auf LTO, dass der Fall Liebich keinen Fehler im Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) offenbart, sondern auf ein Versäumnis des zuständigen Standesamts zurückzuführen ist. Er verweist darauf, dass trotz des Verzichts auf eine umfassende Prüfung durch Gutachten das SBGG in offensichtlichen Missbrauchsfällen eine Ablehnungsmöglichkeit durch das Standesamt vorsehe und deshalb Behörden rechtlich verpflichtet seien, bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch den Sachverhalt zu ermitteln und gegebenenfalls die Registereinträge zu revidieren. Liebichs öffentliches Verhalten und frühere Aussagen belegen laut Autor, dass er das Gesetz gezielt zur Provokation und Verächtlichmachung missbraucht hat.
Für Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) bietet der Fall Liebich Gelegenheit, sich der Geschlechtertrennung im Strafvollzug zu widmen. Über etwas mehr Flexibilität und Diversität könnte hier nachgedacht werden, etwa im Bereich des weniger streng gesicherten offenen Vollzugs, schreibt er. Vermutlich bringe das die Gesellschaft mehr voran als die nächste SBGG-Reform.
Staatsangehörigkeit in der PKS: LTO schildert die Reaktionen auf die Ankündigung von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), künftig sämtliche Staatsangehörigkeiten von deutschen Verdächtigen und Opfern statistisch zu erfassen. Während die SPD Rassismus befürchtet, wolle die Polizei in Bayern nachziehen. Auch im Bundesinnenministerium ernte der Vorstoß Nordrhein-Westfalens Zuspruch: Die Initiative sei "nachvollziehbar und sinnvoll", die Erfassung sämtlicher Staatsangehörigkeiten führe zu mehr Transparenz, heißt es dort.
Skepsis gegenüber der Neuerung sei angebracht, schreibt Wolfgang Janisch (Mo-SZ). Wenn Doppelstaatler künftig zumindest als Semi-Ausländer gezählt würden, dann werde die Zahl krimineller "Ausländer" zwangsläufig höher ausfallen und sich in ein Argument für einen härteren Migrationskurs verwandeln. Der Erkenntnisgewinn von NRW-Innenminister Reuls Zahlen dürfte beim gut ausgeleuchteten Thema Migration begrenzt sein – ob sie Nutzen oder Schaden brächten, hänge einzig davon ab, wie sie verwendet werden: aufklärerisch oder populistisch, so Janisch.
"Herr Anwalt": Im Interview mit FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert) erläutert Rechtsanwalt Tim Hendrik Walter, bekannt als "Herr Anwalt", wie er seine Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht mit einer erfolgreichen Präsenz auf TikTok kombiniert, wo er juristische Themen verständlich und unterhaltsam für ein junges Publikum aufbereitet. Der monetäre Aspekt stehe dabei für ihn nicht im Fokus, sagt Walter. Ihm gehe es bei Social Media hauptsächlich um "Spaß, Learnings und Erfahrungen".
Rechtsgeschichte – BVerfG zu homosexuellen Handlungen: Rechtsreferendar Benedikt Strack erinnert auf LTO an das Homosexuellenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957, mit dem die Strafbarkeit schwuler Handlungen gebilligt wurde. Das Karlsruher Gericht rechtfertigte sein Festhalten an den entsprechenden Strafnormen mit angeblich sozialschädlichen Auswirkungen, gestützt auf fragwürdige Gutachten teils nationalsozialistisch belasteter Sachverständiger. Es übernahm wissenschaftlich falsche Annahmen wie die "Verführbarkeit" junger Männer und rechtfertigte, dass weibliche Homosexualität nicht kriminalisiert wurde. Statt tatsächliche Betroffene anzuhören, stützte sich das Gericht auf kirchliche Moralvorstellungen und ein vermeintliches “Sittengesetz”, wodurch es ein diskriminierendes Urteil fällte, das jahrzehntelang nachwirkte, kritisiert Strack.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 30. August bis 1. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58034 (abgerufen am: 17.02.2026 )
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