Justizministerin Hubig will den Einsatz von elektronischen Fußfesseln für häusliche Gewalttäter ermöglichen. Das ArbG Hamm begründete sein Urteil zum Klinikum Lippstadt. Strafhöhe eines New Yorker Urteils gegen Trump sei "exzessiv" gewesen.
Thema des Tages
Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorgelegt, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Er sieht vor, dass Familiengerichte künftig die Möglichkeit erhalten, potenzielle Gewalttäter mit elektronischen Fußfesseln auszustatten. Diese GPS-überwachten Geräte sollen sicherstellen, dass die Täter den ihnen auferlegten Mindestabstand zum Opfer einhalten. Bei einem Verstoß würde das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und könnte sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Die elektronische Fußfessel soll die Kontrolle von Kontakt- und Näherungsverboten verbessern und insbesondere bei sogenannten Hochrisikofällen zum Einsatz kommen. Über den Vorstoß berichten Mo-FAZ (Franziska Pröll), Mo-SZ und welt.de.
Die Mo-FAZ (Franziska Pröll) erläutert in einem weiteren Text ausführlich die Funktionsweise der elektronischen Fußfessel. Für bis zu sechs Monate sollen Gewalttäter ein GPS-Gerät tragen – sofern die Gefahr weiter besteht, soll die Maßnahme um bis zu drei Monate verlängert werden können. Sie hat dazu die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) besucht.
Mit diesem Schritt sei es nicht getan, kommentiert Anna-Lena Ripperger (Mo-FAZ), denn anders als in Spanien fehle in Deutschland bisher ein umfassendes System, um Gewalt gegen Frauen in (Ex-)Partnerschaften vorzubeugen. Ein weiterer Baustein sei im Gesetzentwurf immerhin schon vorgesehen: Familiengerichte sollen Täter künftig zu sozialen Trainingskursen verpflichten können.
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl: Die Grünen kritisieren laut spiegel.de (Christoph Schult) die "Geheimniskrämerei" der SPD bei der Richterauswahl für das Bundesverfassungsgericht. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte am Donnerstag in einem Fernseh-Interview mitgeteilt, man habe eine neue Kandidatin gefunden, den Namen werde er allerdings nicht nennen. Auch intern seien weder Union noch Grüne bislang über den Personalvorschlag informiert worden, heißt es. bild.de (Peter Tiede, Burkhard Tiede Uhlenbroich) und WamS behaupten, "Top-Favoritin" sei die frühere Bundesjustizministerin und jetzige Vizepräsidentin des EU-Parlaments Katharina Barley. Laut RP (Hagen Strauß) will Barley jedoch nicht Verfassungsrichterin werden.
Die Debatte über Brosius-Gersdorf habe gezeigt, dass das aktuelle Wahlverfahren im Bundestag für solche Stürme, die von den sozialen Medien ins Parlament schwappen, schlecht gerüstet sei und behutsam reformiert werden sollte, schreibt Dietmar Hipp (spiegel.de) im Leitartikel. An der Zweidrittelmehrheit sollte dabei festgehalten werden, ebenso an der Wahl im Plenum des Bundestags. Hipp empfiehlt jedoch, dass sich die Kandidat:innen in den Fraktionen, die sie mitwählen sollen, schon vor der Nominierung im Wahlausschuss vorstellen können. Wenn es darüber hinaus – oder auch stattdessen – eine Anhörung im Wahlausschuss gäbe, sollte die Verschwiegenheitsklausel darauf keine Anwendung finden. Eine solche Anhörung könnte sogar im Parlamentsfernsehen laufen. Das würde womöglich auch helfen, die Diskussion in der Öffentlichkeit zu beruhigen.
Streitwertgrenze für Kostenbeschwerden: Gegen die vom Bundesjustizministerium erwogene Erhöhung der Wertgrenzen für Kostenbeschwerden von 200 auf 300 Euro hat sich der Deutsche Anwaltverein ausgesprochen, berichtet beck-aktuell.
Digitale Fairness: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann begrüßt auf LTO die geplante EU-Regulierung von Dark Patterns in einem Digital Fairness Act, warnt jedoch davor, dass ein Vorschlag, den es erst 2026 geben soll, bereits veraltet sein könnte, bevor er in Kraft tritt. Er kritisiert, dass KI-Agenten als zukünftige Nutzer digitaler Dienste bislang völlig unberücksichtigt bleiben, obwohl sie zunehmend Aufgaben für Menschen übernehmen. Kuhlmann fordert daher, dass auch manipulative Designs, die gezielt KI-Agenten täuschen – etwa durch Cyberangriffe auf große Sprachmodelle –, von Anfang an mitgedacht und reguliert werden sollten.
Vorratsdatenspeicherung: Laut netzpolitik.org (Daniel Leisegang) hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung "in den nächsten Wochen" angekündigt. Anlass war die Vorstellung des aktuellen Lagebildes zu Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen in der vergangenen Woche. Die Speicherung von IP-Adressen sei ein"zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen“, so Dobrindt. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, eine dreimonatige Speicherpflicht für Telekommunikationsverkehrsdaten einzuführen.
Cum-Cum: Im Interview mit der Mo-SZ (Nils Heck und Meike Schreiber) fordert der Finanzwissenschafts-Professor Christoph Spengel die Bundesregierung auf, endlich gesetzgeberisch tätig zu werden, um die bestehenden Lücken zu schließen, die Cum-Cum-Manipulationen weiterhin ermöglichten. Sei es bei Cum-Ex noch "nur" um zehn Milliarden Euro gegangen, könnte der Schaden bei Cum-Cum sogar 28,5 Milliarden Euro oder mehr betragen, schätzt er. Die Gesetzesänderung 2016 habe Cum-Cum lediglich erschwert, nicht aber unterbunden, beklagt Spengler.
Justiz
ArbG Hamm zu Schwangerschaftsabbrüchen an kirchlichem Krankenhaus: Das Arbeitsgericht Hamm hat die Begründung zu seinem Anfang August verkündeten Abtreibungs-Urteil vorgelegt. Danach war die Dienstanweisung des Klinikums Lippstadt an den angestellten Arzt Joachim Volz "rechtmäßig", dass er weitgehend keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen darf. Dabei habe für das Gericht weniger das kirchliche Selbstverständnis der Klinik eine Rolle gespielt als das grundsätzliche Weisungsrecht des Arbeitgebers gem. § 106 Gewerbeordnung. Auch ein Arbeitgeber, der sich nicht auf den besonderen Status der katholischen Kirche berufen kann, sei "selbstverständlich berechtigt, zu entscheiden, dass im Betrieb Schwangerschaftsabbrüche nur eingeschränkt durchgeführt werden", heißt es in der Begründung. Die Mo-taz (Christian Rath) berichtet
BVerfG zu Vaterschaftsfeststellung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Mannes als unzulässig verworfen, der feststellen lassen wollte, dass ein bereits früher in der DDR erfolglos verklagter Mann sein leiblicher Vater ist. Die Gerichte hatten ihm dafür keine Verfahrenskostenhilfe gewährt und sich auf eine Regelung im Einführungsgesetz zum BGB berufen, wonach DDR-Entscheidungen zur Abstammung durch die Wiedervereinigung unberührt bleiben. Das BVerfG sah keine hinreichende Darlegung einer schwierigen oder ungeklärten Rechtsfrage zur Vereinbarkeit mit dem ordre public. beck-aktuell fasst die Entscheidung zusammen.
LG Berlin – Tod beim Segeln: Die Mo-SZ (Uta Eisenhardt) berichtet über einen Mordprozess vor dem Landgericht Berlin, in dem es um einen tödlichen Streit zwischen zwei langjährigen Segelfreunden auf einem Trimaran im Kattegat geht, bei dem einer der Männer über Bord ging und später starb. Der Angeklagte Andreas F. behauptet, er habe versucht, seinen Freund Thomas B. zu retten, während die Staatsanwaltschaft ihm heimtückischen Mord zur Verdeckung einer Körperverletzung vorwirft. Im Zentrum steht die Frage, ob es sich um ein tragisches Unglück oder eine gezielte Tötung unter dem Druck persönlicher Konflikte handelte.
OVG Berlin – Palästina-Protestcamp: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat ein von der Polizei zunächst verbotenes pro-palästinensisches Protestcamp in Berlin-Mitte doch erlaubt und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, teilt spiegel.de mit. Der Versammlungscharakter der aufgebauten Zelte sei zu Unrecht verneint worden.
OVG Berlin-BB zu Mohrenstraße: Nachdem zunächst das Verwaltungsgericht Berlin die Umbenennung der bisherigen Mohrenstrasse gestoppt hatte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg diese Entscheidung am Freitag wieder aufgehoben. Deshalb heißt die am Bundesjustizministerium vorbeiführende Straße nun seit Samstag offiziell "Anton-Wilhelm-Amo-Straße". Der neue Name geht auf einen Gelehrten des 18. Jahrhunderts zurück, der laut der Universität Halle als erster und über sehr lange Zeit einziger afrodeutscher Akademiker gilt. Mo-FAZ (Mona Jaeger), Mo-taz, spiegel.de (Frauke Böger/Florian Kistler) und LTO berichten.
OVG Koblenz – AfD-Bürgermeisterkandidat Ludwigshafen: Keine großen Chancen räumt Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) der Klage des als Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen abgelehnten AfD-Politikers Joachim Paul ein. Allerdings müsse der Ausschluss eines Kandidaten die Ausnahme bleiben, betont Müller-Neuhof, sonst wachse die Wut auf die etablierte Politik weiter.
VG Berlin zu Aufnahme von Afghan:innen: Die Regierung führe "ein würdeloses Spektakel" auf, findet Constanze von Bullion (Sa-SZ), angesichts der Weigerung, gefährdeten Afghanen trotz vorheriger Zusage die Einreise nach Deutschland zu gewähren. Damit werde die Bundesrepublik zu einem "Hallodri", dem ein Zwangsgeld angedroht werden müsse, um ihn zu rechtmäßigem Handeln zu bewegen.
StA Bonn – Anne Brorhilker: Nun berichtete auch die Sa-FAZ (Marcus Jung), dass die Staatsanwaltschaft Bonn die Einleitung von Ermittlungen gegen die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker abgelehnt hat. Bankier Christian Olearius, der wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung im Verfahren um den Cum-Ex-Steuerbetrug angeklagt war, hatte Anzeige erstattet. Brorhilker soll "vorsätzlich und bewusst unvollständige und falsche Sachverhalte zur Grundlage ihrer Anklagen gegen ehemalige Mitarbeiter der Warburg Bank gemacht haben", so der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft Bonn sieht jedoch keine Grundlage für Ermittlungen. Gegen die Entscheidung, keine Ermittlungen aufzunehmen, wurde Beschwerde eingereicht.
Recht in der Welt
USA – Trump/Immobiliengesellschaften: Ein Berufungsgericht in New York hat laut Sa-FAZ (Roland Lindner) und LTO die gegen Donald Trump verhängte Geldstrafe wegen Betrugs aufgehoben. Es ging im zugrundeliegenden Zivilverfahren um überhöhte Bewertungen in Trumps Immobilienimperium. Die damals festgelegte Strafe betrug inklusive zusätzlicher Zinszahlungen 464 Millionen Dollar, mittlerweile wären es wegen weiterer angefallener Zinsen sogar mehr als 500 Millionen Dollar. Die Verurteilung wegen Betrugs wurde im Grundsatz zwar bestätigt, doch die Richter bemängelten, dass die Strafe nicht auf einer nachvollziehbaren Schadensschätzung basiere und "exzessiv" und verfassungswidrig sei. Eine neue, angemessenere Strafe muss nun festgelegt werden.
Niederlande – Asylgrund Gleichberechtigung: Die Migrationsrechtler:innen Türkan Ertuna Lagrand und Salvo Nicolosi analysieren im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die niederländische Asylpolitik nach dem EuGH-Urteil von Juni 2024, durch das Frauen, die sich im Aufnahmeland mit dem Wert der Gleichberechtigung der Geschlechter identifizieren, als schutzwürdige soziale Gruppe anerkannt werden. Die Autor:innen zeigen, dass der vom EuGH aufgestellte Maßstab durch zusätzliche Anforderungen, etwa durch den geforderten Nachweis einer "fundamentalen" Identifikation, eingeschränkt wird. Das Bezirksgericht Den Haag hat dieser Praxis jetzt widersprochen und ein entsprechendes Verfahren erneut dem EuGH vorgelegt.
USA – Abschiebegefängnis: Ein US-Bundesgericht hat den Ausbau und die Nutzung des umstrittenen Abschiebelagers "Alligator" in Florida bis auf Weiteres gestoppt. Die Einrichtung, die von der Regierung Donald Trumps und Floridas Gouverneur Ron DeSantis vorangetrieben wird, gefährde das empfindliche Ökosystem und verletze Umweltgesetze. spiegel.de und LTO berichten. Die Regierung von Florida hat Berufung gegen das Urteil angekündigt.
Österreich – Jimi Blue Ochsenknecht: Der Betrugsprozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht um eine jahrelang unbezahlte Hotelrechnung ist mit einer Geldbuße für den Schauspieler zu Ende gegangen. Das Landesgericht Innsbruck entschied, dass der 33-Jährige 18.000 Euro zahlen muss. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine in Österreich mögliche Form der Prozessbeilegung, bei der der Angeklagte ohne Urteil und ohne Strafregister-Eintrag davonkommt. Sa-FAZ (Benedikt Karl), Sa-SZ (Annette Ramelsberger) und LTO berichten.
USA – Menendez-Brüder: 36 Jahre nach dem Mord an ihren Eltern wurde den Menendez-Brüdern jetzt laut Mo-FAZ (Sofia Dreisbach) eine vorzeitige Haftentlassung verweigert. Gutachter in Kalifornien begründeten dies mit antisozialen Persönlichkeitsmerkmalen und wiederholtem institutionellen Fehlverhalten wie illegaler Handynutzung und Regelverstößen. Trotz teilweiser Reue gelten Lyle und Erik Menendez weiterhin als potenzielle Gefahr für die Öffentlichkeit.
Sonstiges
Dublin-Rückführungen: In einem ausführlichen Beitrag erläutert die FAS (Leonie Feuerbach), warum Rückführungen nach dem Dublin-System in der Praxis vielfach scheitern. Bürokratische Hürden, rechtliche Einschränkungen und die Weigerung anderer EU-Staaten, Rückkehrer unter realistischen Bedingungen aufzunehmen, machen das Konzept weitgehend wirkungslos. Zudem führt die reduzierte Versorgung von Asylsuchenden oft zum Untertauchen der Betroffenen, was die Abschiebung zusätzlich erschwert und das Ziel der Zentren konterkariert.
Steuererklärung: Rechtsprofessor Christoph Schmidt hat sich auf beck-aktuell mit dem Modellprojekt des Finanzamtes Kassel befasst, bei dem einer spezifisch ausgewählten Gruppe von Steuerpflichtigen bereits ausgefüllte Erklärungen zugesandt werden, die nur noch bestätigt werden müssen. Es sei ein innovatives, aber rechtlich herausforderndes Pilotprojekt, meint Schmidt. Die rechtliche Konstruktion eines Zustimmungsvorschlags mag elegant erscheinen, offenbare aber ein grundsätzliches Dilemma: Je bürgerfreundlicher die Verwaltung werde, desto kreativer müsse sie bestehende Rechtsnormen auslegen.
Tattoo-Sachverständige: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) berichtet Fauve Lex – Tätowiererin und gerichtliche Sachverständige für Tattoos – über ihre Tätigkeit, in der sie unter anderem ästhetische Mängel, gesundheitliche Schäden und unrealistische Kundenwünsche begutachtet, um Gerichte bei Haftungsfragen zu unterstützen. Sie kritisiert die mangelnde Regulierung der Branche, in der oft ohne Ausbildung gearbeitet wird, und fordert mehr Bewusstsein für die dauerhaften Folgen von Tätowierungen. Zudem plädiert sie für mehr Eigenverantwortung der Kund:innen und eine stärkere rechtliche Auseinandersetzung bei fehlerhaften Tattoos.
Arbeitsmodelle in Kanzleien: Rechtsanwalt Carl-Wendelin Neubert betont auf beck-aktuell, dass junge Juristinnen und Juristen großen Wert auf flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice legen, was sich deutlich in Umfragen zeige. Studien belegten, dass Homeoffice die Produktivität steigern könne, wenn klare Strukturen und gute Führung vorhanden seien. Arbeitgeber sollten diese Wünsche ernst nehmen, da hohe Personalfluktuation teuer sei und zufriedene Mitarbeitende langfristig zum Unternehmenserfolg beitrügen.
Kanzlei A&O Shearman: Wie die Mo-FAZ (Marcus Jung) und LTO berichten, verzeichnet die fusionierte Wirtschaftskanzlei A&O Shearman nach dem Zusammenschluss von Allen & Overy mit Shearman & Sterling ein starkes Wachstum, insbesondere in Deutschland mit einem Umsatzplus von über 20 Prozent.
Rechtsgeschichte – Kirchenstreit: Martin Rath beleuchtet auf LTO einen historischen Rechtsstreit aus dem Jahr 1875, bei dem der damalige Kölner Erzbischof Paulus Melchers seine Dienstwohnung im Erzbischöflichen Palais in Köln räumen musste – ein symbolträchtiger Akt im sogenannten Kulturkampf zwischen dem preußischen Staat und der katholischen Kirche.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57978 (abgerufen am: 16.03.2026 )
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