Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. August 2025: OLG Frank­furt zu Löschpf­licht für Face­book-Account / Chris­tina Blocks Pläne / Studie zu Femi­ziden

18.08.2025

Facebook muss bei systematischen Persönlichkeitsverletzungen gegebenenfalls ganze Profile löschen. Christina Block berichtete vor Gericht über ihre Pläne, ihre Kinder zurückzuholen. Das LKA NRW hat eine Studie zu Femiziden veröffentlicht.

Thema des Tages

OLG Frankfurt/M. zu Löschpflicht von Facebook-Account: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat Ende Juni entschieden, dass Facebook nicht nur einzelne beleidigende Posts, sondern auch ganze Nutzerkonten löschen muss, wenn diese systematisch Persönlichkeitsrechte verletzen. Im konkreten Fall hatte ein Mann von einem seiner Nutzerprofile eine Vielzahl von Äußerungen wie "Du dumme Sau" und "frigide monopausierende Schnepfe" gepostet, um eine Frau zu verhöhnen, und zudem noch ein weiteres Nutzerkonto eingerichtet, dessen Nutzername vom Gericht auch als Beleidigung der Frau gewertet wurde. Facebook weigerte sich jedoch die Profile zu löschen, weil der Nutzer sie bereits offline genommen habe. Die betroffene Frau konnte jedoch beweisen, dass die Profile teilweise noch online waren. Das OLG stützte die neue Account-Löschpflicht auf BGH-Rechtsprechung, nach der auch der Betreiber eines Internetportals oder ein Host-Provider ein mittelbarer Störer sein kann, wenn er von einer Rechtsgutsverletzung durch Dritte erfährt. Der Nutzer könne ein neues Profil einrichten, von dem aus er niemand beleidigt. Das OLG ließ trotz des Präzedenz-Charakters des Urteils keine Revision zu. LTO (Pauline Dietrich) berichtet.

Rechtspolitik

BVerfG-Richterwahl/Wahlverfahren: Rechtsprofessor Ulrich K. Preuß befasst sich in einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch mit dem Verfahren zur Wahl der Richterinnen und Richter zum Bundesverfassungsgericht. Er betont, dass das derzeitige Verfahren nicht dazu diene, Richter:innen als Meinungsvertreter:innen politischer Lager auszuwählen, vielmehr ziele die Praxis auf die Repräsentation der wesentlichen politischen Strömungen der Gesellschaft, wie sie sich im Bundestag als der zentralen Institution der Volksrepräsentation abbildet. 

Antidiskriminierung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müsse dringend reformiert werden, fordert die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung Vera Egenberger in der Mo-taz. So sei die Rechtsdurchsetzung bislang zu kompliziert und die Einhaltung des Gesetzes werde nur halbherzig eingefordert.

Entgelttransparenz: Die Sa-FAZ (Victoria Robertz) befasst sich ausführlich mit der neuen EU-Entgelttransparenz-Richtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt sein muss. Unternehmen müssen danach einer Informations-, Auskunfts- und – ab 150 Mitarbeitern – einer Berichtspflicht nachkommen. Die EU will damit Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen durchsetzen und bereits von der Bewerbung an für mehr Transparenz der Vergütungsstrukturen sorgen. Unbegründeten "Management- und Bauchgefühlentscheidungen" soll so ein Ende gesetzt werden.

Kindesentführung durch Eltern: Das Haager Kindesentführungsübereinkommen, das Kinder vor Kidnapping durch einen Elternteil schützen soll, helfe auch gewalttätigen Vätern, beschreibt die Sa-SZ (Kathrin Werner) an mehreren Beispielen. Mittlerweile seien es in 75 Prozent der Fälle die Väter, die ihre Kinder von den Müttern zurückforderten, darunter auch Väter, die zuvor schon gewalttätig waren. Zwar gebe es Bemühungen, die Haager Konvention zu überarbeiten und Mütter auf der Flucht vor gewalttätigen Vätern besser zu schützen, doch eine Änderung sei nahezu unmöglich, weil alle 103 Unterzeichnerstaaten der internationalen Übereinkunft zustimmen müssten.

Justiz

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess gegen Christina Block wegen der Entführung ihrer Kinder sagte die Hauptangeklagte ausführlich aus. Vor der Entführung der Kinder aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark habe die Unternehmerin mit Beratern und Sicherheitsfirmen verschiedene Möglichkeiten einer Rückholung erwogen – auch per Boot über die Flensburger Förde oder per Hubschrauber. Block betonte mehrfach, dass alle in Betracht gezogenen Optionen legal und gewaltfrei hätten ablaufen müssen. Am nächsten Sitzungstag (Dienstag) will die Kammer die Befragung Blocks abschließen. Es berichten Sa-SZ (Ulrike Nimz/Jana Stegemann), spiegel.de (Julia Jüttner), beck-aktuell und LTO (Peyman Khaljani)

BVerfG – Klimaschutz: Das Bundesverfassungsgericht wird sich wohl mit den 2024 eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die Verwässerung des Klimaschutzgesetzes befassen, meldet die Sa-SZ. Wie die fünf beschwerdeführenden Verbände am Freitag mitteilten, hat das Gericht die Bundesregierung, den Bundesrat, den Bundestag und mehrere Ministerien sowie Fachgremien offiziell zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Aufforderung bedeutet in der Regel, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der rechtlichen Argumentation und den gestellten Anträgen ernsthaft auseinandersetzt. Die Institutionen haben bis zum 15. Oktober Zeit, Stellung zu nehmen.

BGH zu Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete: Der Bundesgerichtshof hat laut beck-aktuell Mitte Juli entschieden, dass Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete nicht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens durch ein Sachverständigengutachten feststellen lassen dürfen. Die Klärung der Vergleichsmiete durch ein selbständiges Beweisverfahren lasse sich weder mit der Ausgestaltung des Mieterhöhungsverfahrens noch mit den damit verfolgten Zwecken vereinbaren, so das Gericht. Wäre es Vermietern möglich, vor einem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete in einem selbständigen Beweisverfahren klären zu lassen, würde dadurch der im Mieterhöhungsverfahren implementierte Schutz des Mieters umgangen.

BAG zu Betriebsrat mit Befristung: Nun stellt auch die Rechtsanwältin Sabine Müller im Expertenforum Arbeitsrecht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Juni vor, wonach ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis trotz zwischenzeitlicher Wahl des Arbeitnehmers in den Betriebsrat mit Ablauf der Befristung endet. Zwar schütze § 15 KSchG Betriebsratsmitglieder vor einer Kündigung, hiervon werde die rechtmäßige Befristung von Arbeitsverträgen gemäß dem TzBfG allerdings nicht umfasst.

OLG Hamm zu Gutachterkosten: Das Oberlandesgericht Hamm hat Mitte Juli entschieden, dass ein Gutachter in einem Dieselverfahren nur den ursprünglich festgesetzten Auslagenvorschuss von 6.000 Euro erhält, obwohl er später eine Rechnung über 30.000 Euro stellte. Der Gutachter hatte zwar mitgeteilt, dass der Vorschuss nicht ausreiche, jedoch keine konkrete Kostenschätzung vorgelegt, wie es gesetzlich gefordert ist. Da er das Gericht nicht rechtzeitig und ausreichend über die erhebliche Kostenüberschreitung informierte und dennoch mit der Arbeit fortfuhr, wurde seine Vergütung auf den Vorschussbetrag begrenzt. beck-aktuell berichtet über die Entscheidung. 

LG Kassel – Armin Meiwes: Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes, der wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, hat laut beck-aktuell erneut einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt. Die Staatsanwaltschaft lehnt dies ab und beruft sich auf ein Sachverständigengutachten. Bisherige Anträge auf vorzeitige Entlassung waren gescheitert. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel wird nicht vor Ende des Jahres entscheiden.

LAG Schleswig-Holstein zu Arbeitsunfähigkeit durch Tätowierung: In einem Gastbeitrag auf beck-aktuell setzt sich Rechtsanwalt Maximilian Witzel kritisch mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein auseinander, in der eine Arbeitgeberin von der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall befreit wurde, weil die Arbeitnehmerin die Arbeitsunfähigkeit durch eine Tätowierung, die sich später entzündet hatte, selbst verursacht habe. Witzel argumentiert, dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Er kritisiert, dass Gerichte oft ein "Selbstverschulden" annähmen, ohne differenziert die Umstände zu bewerten. Statt einer schematischen Bewertung fordert er eine einzelfallbezogene Prüfung, die auch die strukturelle Schutzbedürftigkeit von Arbeitnehmer:innen im Arbeitsverhältnis einbezieht.

VG Neustadt/W. – AfD-Bürgermeisterkandidat Ludwigshafen: Die Welt (Jan Alexander Casper) hat anlässlich der Klage des bisherigen Ludwigshafener AfD-Oberbürgermeisterkandidaten Joachim Paul gegen seinen Wahlausschluss mehrere Rechtsprofessoren nach dem rechtlichen Rahmen für einen solchen Ausschluss befragt. Oberbürgermeister seien keine reinen Politiker, sondern auch Chefs der Stadtverwaltung, erläutert beispielsweise Friedhelm Hufen. Sie müssten die von Land und Bund übertragenen Angelegenheiten "als Staatsdiener erfüllen", seien zuständig "für Kultur, Jugend, Ausländer, Innenpolitik, Sicherheit. Ein nicht verfassungstreuer Oberbürgermeister könne sehr viel Unheil anrichten, also reiche die Abwahlmöglichkeit als Kontrollinstrument nicht aus", so Hufen. Christian Pestalozza betont, es müsse immer im Auge behalten werden, dass Parteinähe oder -mitgliedschaft allein nicht ausreichten, um die Verfassungstreue eines Kandidaten infrage zu stellen oder zu verneinen.

VG Berlin zu Aufnahme von Afghan:innen: Nachdem die Bundesregierung ihre Beschwerde zurückgezogen hat, ist jetzt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin rechtskräftig geworden, mit dem die zuständige Behörde verpflichtet wird, einer afghanischen Juradozentin ein Visum erteilen. Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Im Fall, der vor dem VG Berlin verhandelt wurde, geht es laut beck-aktuell um Zusagen der Bundesregierung an eine Juradozentin, die mit ihren 13 Familienangehörigen in Pakistan auf Visa wartet. Das VG hatte entschieden, dass die Bundesrepublik sich durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich gebunden habe und die Menschen aufnehmen müsse.

VG Hamburg zu Abordnung von Amtsleiterin: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Abordnung einer Amtsleiterin, die zuvor rechtliche Bedenken zu einem Besetzungsverfahren geäußert hatte, rechtswidrig war. Die Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke habe keinerlei Ermessen ausgeübt und keine dienstlichen Gründe nachvollziehbar dargelegt. So konnte die Behörde weder eine Minderleistung noch ein gestörtes Vertrauensverhältnis glaubhaft machen. Allerdings könnte die Weitergabe dienstlicher Informationen durch den Anwalt der Beamtin an die Presse nun nachträglich als Vertrauensbruch gewertet werden und eine neue Abordnungsverfügung ermöglichen. LTO (Maryam Kamil Abdulsalam) berichtet.

Recht in der Welt

Israel – Krieg in Gaza: Die israelische Menschenrechtsorganisation B’Tselem hat kürzlich einen Bericht über den Krieg im Gazastreifen veröffentlicht, in dem der Vorwurf erhoben wird, Israel begehe dort einen Völkermord. Die Mo-SZ (Sina-Maria Schweikle/Sonja Zekri) hat mit der Leiterin von B'Tselem, Yuli Novak, über das Gutachten gesprochen. Man habe zeigen wollen, unter welchen Umständen eine Gesellschaft völkermörderisch wird, so Novak. Ein Genozid falle nicht vom Himmel, in Israel seien ihm Jahrzehnte der Apartheid und der Separation von jüdischen Israelis und Palästinenser:innen vorausgegangen.

IGH – Klimaschutz: Das Klimagutachten des Internationalen Gerichtshofs und seine Auswirkungen auf den Klimaschutz im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention erläutern die wissenschaftliche Hilfskraft Maren Solmecke und der Doktorand Sönke Kreft im JuWissBlog (in englischer Sprache).

El Salvador – Untersuchungshaft: Das Parlament in El Salvador hat die Untersuchungshaft von Zehntausenden in dem Land inhaftierten angeblichen Bandenmitgliedern bis mindestens 2027 verlängert, berichtet die Mo-FAZ. Zehn Tage, bevor die Dauer der maximal erlaubten Untersuchungshaft von zwei Jahren von mehr als 88.000 Gefängnisinsassen abgelaufen wäre, beschlossen die Abgeordneten am Freitag eine Änderung des Gesetzes zur organisierten Kriminalität. Menschenrechtsaktivist:innen zufolge sollen unter den Betroffenen zahlreiche Unschuldige sein.

Sonstiges

Tötung von Frauen: Über eine aktuelle Studie des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes zu Tötungsdelikten an Frauen berichtet LTO. Untersucht wurde, welchen Anteil Femizide bei Tötungsdelikten an Frauen einnehmen. Ein Femizid war dabei definiert als die Tötung einer Frau oder eines Mädchens aufgrund ihres Geschlechts. Im Forschungszeitraum 2014 bis 2023 wurden insgesamt 1666 versuchte und vollendete Tötungsdelikte an Frauen erfasst, infolgedessen 908 Frauen gestorben sind. 522 Fälle wurden eindeutig als versuchte oder vollendete Femizide eingeordnet, also etwa ein Drittel der Tötungsdelikte an Frauen.

Genitalverstümmelung: Anlässlich einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion analysiert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de den 2013 in das Strafgesetzbuch eingefügten § 226a StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien). Fischer fragt sich, was die Partei an dem Tatbestand interessieren mag, der in der Praxis fast keine Rolle spiele, sondern beinahe ausschließlich symbolische und in gewissem, nicht näher bestimmbarem, Umfang präventive Zwecke verfolge. Die kleine Anfrage ziele deshalb wohl darauf ab, vermutet Fischer, aus den (in den Fragen insinuierten) Behauptungen und den (erwartbaren) Antworten ein immer gleich wiederholtes Narrativ zu generieren: Fremdkulturelle Ausländer und Immigranten seien eine hohe Bedrohung für die innere Sicherheit Deutschlands.

Sexuelle Belästigung: Die Mo-SZ (Simon Groß) spricht mit der Anwältin Carolin Weyand über die Rechtslage bei sexueller Belästigung im Privat- und Arbeitsleben, sinnvolles Vorgehen von Betroffenen und präventive Strategien von Unternehmen.

Menschenwürde: Der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm befasst sich in der Sa-FAZ anlässlich der aktuellen Diskussion um die inhaltliche Positionierung der Ex-Kandidatin für das BVerfG Frauke Brosius-Gersdorf mit dem Menschenwürdeschutz des Grundgesetzes im Vergleich zum Schutz des Lebens. Gehe man wie auch das Bundesverfassungsgericht und die nahezu gesamte Verfassungsrechtswissenschaft davon aus, dass die Menschenwürde absolut geschützt sei, bedeute das in der Konsequenz, dass der Schutzbereich eng gefasst werden müsse. Darin liege keine Entwertung der Menschenwürdegarantie, denn die nachfolgenden Grundrechte seien allesamt Konkretisierungen der Menschenwürde. Auch die leitenden Ordnungsvorstellungen für Staat und Gesellschaft, also Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, bildeten institutionelle Voraussetzungen für die Achtung der Menschenwürde und seien im Blick auf ihre Wahrung zu verstehen und zu interpretieren.

Werbung für Fake-Wetten: Zahlreiche Influencer und Prominente haben seit April für manipulierte Sportwetten geworben und damit Tausende Menschen in eine Betrugsmasche gelockt. Die Täter versprachen hohe Gewinne durch angeblich manipulierte Spiele, verlangten mehrfach Geld und brachen schließlich den Kontakt ab. In einem Gastbeitrag für LTO erläutert der wissenschaftliche Mitarbeiter Jonas Saathoff die Rechtslage. Obwohl die Opfer teils selbst in illegale Machenschaften investieren wollten, gelten sie laut Rechtsprechung dennoch als schutzwürdig und nicht als Täter. Eine strafrechtliche Verfolgung der Influencer sei nur möglich, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie vorsätzlich zur Täuschung ihrer Follower beigetragen haben. 

Kriminalität in Berlin: In seiner Kolumne in der Welt beklagt der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel die hohe Kriminalitätsrate in der Hauptstadt und die ausbleibenden politischen Konsequenzen. Man habe sich "im Laufe der zurückliegenden Jahre mit schon beachtlicher Gleichmut daran gewöhnt, beim jährlichen Ranking der Bundesländer in Sachen Kriminalitätsbekämpfung ganz weit unten zu landen". "Wenn wir die ganz überwiegend rechtstreue Bevölkerung nicht verlieren und wenn wir politisch randständigen Gruppierungen nicht das Feld überlassen wollen, dürfen die demokratischen Parteien nicht nur reden, sondern müssen handeln", schreibt Knispel.

Meinungsfreiheit: zdfheute.de (Charlotte Greipl/Philip Traxel) analysiert die Aussagen des US-Außenministeriums zur Menschenrechtslage in Deutschland, in dem insbesondere Einschränkungen der Meinungsfreiheit kritisiert werden. Einer der Gründe für die strenge Bewertung im US-Bericht liegt dabei nach Ansicht des Politikwissenschaftlers Richard Traunmüller in dem unterschiedlichen Verständnis von Meinungsfreiheit auf beiden Seiten des Atlantiks. Er plädiert dennoch dafür, sich den Bericht in Ruhe anzuschauen und die Kritik ernst zu nehmen.

Posting von Angreifer-Aufnahme: Nachdem kürzlich eine junge Frau den Versuch eines sexuellen Übergriffs in einem Münchner Parkhaus mit dem Handy gefilmt und die Aufnahmen tags darauf auf TikTok und später auch auf Instagram gepostet hatte, untersuchen die Rechtsanwält:innen Anja Schmorl und Mustafa Enes Özcan auf LTO, ob eine solche Veröffentlichung selbst strafbar ist. In Frage käme hier § 201a Abs. 2 StGB, wonach bestraft wird, "wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht". Auf einen Rechtfertigungstatbestand könne sich die Frau hier wohl nicht berufen, weil die Veröffentlichung erst Tage später erfolgte und deshalb keine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr vorlag.

Nachhaltigkeit: Zwei Bücher zum Thema, wie Nachhaltigkeit durch Recht erreicht werden kann, stellt die Mo-FAZ (Jochen Zenthöfer) vor. Während die Hochschullehrer Rupprecht Podszun und Tristan Rohner in ihrem Lehrbuch – richtigerweise, wie der Rezensent findet – Lösungen am Markt finden wollen, seien die Vorschlägen von Ulrike Jürschik in "Suffizienz und Recht", nur teilweise brauchbar, weil sie übersehe, dass Wachstum notwendig sei für Klimaschutz.

Anarchie: Martin Rath zeichnet auf LTO die historische Entwicklung des Begriffs "Anarchie" nach und zeigt, wie Gerichte und politische Institutionen den Begriff oft unscharf und abwertend verwenden, etwa im Zusammenhang mit linksterroristischen Gruppen wie der RAF, ohne sich mit dessen philosophischer Tiefe auseinanderzusetzen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57924 (abgerufen am: 06.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen