Nach dem Rückzug von Brosius-Gersdorf wird über das Wahlverfahren für BVerfG-Richter:innen diskutiert. Ein gemischt-konfessionelles Krankenhaus darf Arzt Abtreibungen verbieten. Der Strafprozess zum Anschlag auf die Crocus City Hall begann.
Thema des Tages
BVerfG-Richterwahl/Wahlverfahren: Im Interview mit der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster) äußert sich der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier u.a. zum Wahlverfahren für Bundesverfassungsrichter:innen. Papier schlägt vor, dass die Parteien künftig auf ihre Vorschlagsrechte verzichten und stattdessen die Mitglieder des Bundestags-Wahlausschusses in vertraulicher, sachbezogener Beratung und damit unter hinreichendem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kandidat:innen auf Vorschläge einigen, die dann im Plenum zur Wahl gestellt werden – allerdings ohne den Stempel, Kandidat einer bestimmten Partei zu sein.
Ausführlich analysiert Rechtsprofessor Martin Nettersheim in der Mo-FAZ die Anforderungen an Bundesverfassungsrichter:innen und äußert seine Skepsis, dass das derzeitige Wahlverfahren, das von den Ideen der Vertraulichkeit, Intransparenz und Entpolitisierung geleitet werde, noch den heutigen Legitimitätsanforderungen gerecht werde. Er kritisiert, dass eine öffentliche Diskussion über die zu wählende Person im bisherigen Verfahren möglichst verhindert werde. Nettesheim schlägt deshalb eine grundlegende Reform vor. Er verweist u.a. auf die Richterstellen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die zunächst allgemein ausgeschrieben werden, und sieht das als Beispiel für einen Trend zu Offenheit und Transparenz.
Im Interview mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) befasst sich auch Rechtsprofessor Klaus Gärditz mit möglichen Reformen des Verfahrens der Bundesverfassungsrichterwahl, die allerdings auf jeden Fall einer weiteren Politisierung entgegenwirken müssten. Er hofft, dass es dem Deutschen Bundestag doch noch gelingt, öffentliche Konflikte um Richterwahlen wieder durch Vertrauensbildung sowie gute alte Fraktionsdisziplin einzufangen. Den Vorschlag, die (Aus-)Wahl der Richterinnen und Richter an das BVerfG auf ein interdisziplinäres Gremium aus Politiker:innen, Richter:innen und Repräsentant:innen sonstiger Gruppen zu verlagern, lehnt er allerdings ebenso ab wie eine direkte Wahl durch das Volk. Auch eine gesetzliche Regelung des Vorschlagsrechts sieht er skeptisch. Gerade in polarisierten Zeiten benötige man eher demokratische Flexibilität, sagt Gärditz.
BVerfG-Richterwahl/Brosius-Gersdorf: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert Konsequenzen nach dem Rückzug der von der SPD nominierten Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, heißt es bei beck-aktuell. "Mir ist wichtig: Wir brauchen mehr Sorgfalt und Objektivität in unseren Debatten", so Hubig. "Kampagnen" dürften nicht dazu führen, dass man talentierte und qualifizierte Bewerber – und vor allem Bewerberinnen – verliere. Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg kritisierte die eigene Fraktion: Frauke Brosius-Gersdorf und der SPD gegenüber habe man sich "nicht sauber verhalten", wird er in der Mo-FAZ zitiert.
Rechtsanwalt Patrick Heinemann setzt sich im Verfassungsblog noch einmal mit den Ansichten von Frauke Brosius-Gersdorf zum Würdeschutz auseinander. Er ist anderer Ansicht als sie, betont aber, dass eine sachliche Auseinandersetzung mit Brosius-Gersdorfs wissenschaftlichen Auffassungen zu Grundrechten und Menschenwürde im demokratischen Diskurs ihren Platz haben müsse. Für die Entgleisung der Debatte hätten nicht nur die "Schmähungen und Diffamierungen, denen sie in den letzten Wochen von Seiten der rechtsextremen AfD, ihr nahestehenden Medien und Meinungsmachern wie auch in den sozialen Medien ausgesetzt war", sondern auch "Kräfte der politischen Linken (…), die undifferenziert alle, die Kritik an Brosius-Gersdorfs Positionen anmeldeten, als Teil dieser Schmutzkampagne verunglimpften", beigetragen.
Die Ex-Richterkandidatin der SPD stilisiere sich als Opfer allerlei finsterer Mächte und verschleiere ihre politische Mission, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über den Schutz des ungeborenen Lebens zu Makulatur zu machen, kommentiert Daniel Deckers (Sa-FAZ) die Rückzugserklärung von Frauke Brosius-Gersdorf. Die Union hätte zur Nominierung Brosius-Gersdorfs, "diesem als Husarenstück gedachten Teil eines von der SPD gemeinsam mit Grünen und Linkspartei angezettelten Kulturkampfs" allein schon aus "Gründen der Selbstachtung" niemals ihr Einverständnis geben dürfen. Michael Hanfeld (Sa-FAZ) kritisiert "eine Presseschelte, die insbesondere die F.A.Z. betrifft, die Brosius-Gersdorf nicht explizit nennt, aber überdeutlich kennzeichnet". Dass Brosius-Gersdorf sich daran gestoßen habe, dass sich Berichte "auf anonyme Quellen" beriefen, lasse darauf schließen, dass Brosius-Gersdorf offenbar nicht wisse, was freie Presse sei.
Rechtspolitik
Anwaltliche Anderkonten: Die anwaltlichen Anderkonten stehen wohl vor dem Aus, befürchtet Martin W. Huff in einem Beitrag für beck-aktuell. Denn nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen müssten alle Kreditinstitute bestimmte Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, die ihnen im Falle von Sammelanderkonten gerade nicht zur Verfügung stehen – z.B. den jeweils wirtschaftlich Berechtigten. Die Rechtsanwaltskammern hatten ein elektronisches Überwachungstool vorgeschlagen, um verdächtige Zahlungen zu erkennen. Dieses Modell wurde jedoch von den Banken abgelehnt. Huff betont, dass eine gesetzliche Lösung dringend notwendig sei, damit die Nutzung von Sammelanderkonten auch künftig möglich bleibt.
Justiz
ArbG Hamm zu Schwangerschaftsabbrüchen an kirchlichem Krankenhaus: Das Arbeitsgericht Hamm hat die Klage eines Arztes, dem nach der Fusion seines evangelischen mit einem katholischen Krankenhaus die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen untersagt wurde, abgewiesen. Die Weisungen des Arbeitgebers seien durch das Direktionsrecht gedeckt, selbst dann, wenn eine medizinische Indikation vorliege, so das Gericht in seiner knappen mündlichen Begründung. Das Verfahren wird jedoch zum Landesarbeitsgericht gehen. Sa-FAZ (Reiner Burger), Mo-taz, spiegel.de und LTO (Tanja Podolski) berichten über die Entscheidung.
Für Isabel Fisch (zeit.de) zeigt das Urteil, dass religiöse Dogmen noch immer Vorrang vor Medizin, Patientenwohl und den Rechten von Frauen haben. Die medizinische Versorgung dürfe aber nicht vom Kreuz am Eingang abhängig gemacht werden, meint sie. Die Kirchen sollten sich auf ihr eigentliches Ziel konzentrieren: auf das Haltgeben in schwierigen Zeiten und auf Nächstenliebe.
EuGH zu CAS-Schiedssprüchen: Auf LTO erläutern Alexander Scheuch und Jara Brandenberg, Rechtsprofessor und wissenschaftliche Mitarbeiterin, was das Urteil des Europäischen Gerichtshof für die Sportgerichtsbarkeit bedeutet. Der EuGH hatte entschieden, dass nationale Gerichte in der EU Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht überprüfen dürfen. In der Konsequenz müssten Sportler:innen und Vereine die Möglichkeit haben, Schiedsverfahren innerhalb der EU durchzuführen, meinen die Autor:innen. Der europäische Fußballverband UEFA habe darauf bereits reagiert, indem er in einem neueren Regelwerk das irische Dublin als optionalen CAS-Schiedsort benennt.
BVerfG zu Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung: Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Staatstrojanern blieben zentrale Fragen weiter offen, schreibt Habilitand Sven Großmann auf beck-aktuell; etwa die grundsätzliche Frage, ob den Strafverfolgungsbehörden in Anbetracht des vom BVerfG immer wieder betonten hohen Stellenwertes des IT-System-Grundrechts tatsächlich eine Art Schweizer Taschenmesser zur digitalen Totalüberwachung zur Verfügung gestellt werden darf. Die inhaltlich nahezu unbegrenzten Einsatzmöglichkeiten der Online-Durchsuchung eröffneten ein immenses Missbrauchspotential, das wichtige verfassungsrechtliche Fragen aufwerfe, die dieser Beschluss nicht abschließend klären konnte.
OLG Oldenburg zu Phishing-Betrug: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine Bank nicht für den Verlust von 41.000 Euro haftet, wenn eine Kundin grob fahrlässig auf eine Phishing-Mail reagiert und ihren Anmeldenamen und ihre PIN preisgibt. Die betroffene Frau hätte den betrügerischen Charakter der E-Mail erkennen müssen, insbesondere wegen der unpersönlichen Ansprache und Rechtschreibfehlern, und habe daher keinen Anspruch auf Erstattung, so das Gericht. LTO berichtet.
LG Stuttgart zu Michael Ballweg: Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil gegen Michael Ballweg Rechtsmittel eingelegt, teilt LTO mit. Der "Querdenken"-Gründer war zwar vom Betrugsvorwurf freigesprochen, wegen Steuerhinterziehung in sehr geringer Höhe aber verwarnt worden.
VG Potsdam zu Abschiebung einer jesidischen Familie: Nun berichtet auch LTO über die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam, dass eine in den Irak abgeschobene jesidische Familie nicht nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Die Richter:innen sahen keine individuelle Bedrohung oder Gruppenverfolgung und bewerteten die Abschiebung als rechtmäßig. Auch der am Tag der Abschiebung erlassene Eilbeschluss zur Aussetzung der Ausreisepflicht hatte keine Rückwirkung, da die Familie bereits im Irak war.
VG Dresden zu Schulweg per S-Bahn: Eine kurze S-Bahn-Fahrt sei für einen Zweitklässler zumutbar und könne geübt werden, meint das Verwaltungsgericht Dresden. Die Eltern waren der Auffassung, der Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule sei zu gefährlich und forderten einen Schülerspezialverkehr, sie scheiterten aber jetzt vor dem Verwaltungsgericht, berichtet LTO. In dem konkreten Fall seien insbesondere alle Fußwege beleuchtet und die Bahnübergänge beschrankt oder mit Unterführungen ausgestattet.
VG Schwerin zu Jamel rockt den Förster: Nachdem das Verwaltungsgericht Schwerin in der vergangenen Woche entschieden hat, dass die Gemeinde Jamel in Mecklenburg-Vorpommern den Nutzungsvertrag mit dem Festival "Jamel rockt den Förster" unterschreiben muss, muss nun das OVG in der Sache entscheiden, in welcher Form das Festival stattfinden darf. Die Gemeinde hatte versucht, den Vertrag u.a. an die Bedingung zu knüpfen, dass die Veranstalter vorab auf eine mögliche Rückforderung der erstmals erhobenen Gebühr verzichten – das wurde als treuwidrig zurückgewiesen. Offen bleibt jedoch, ob das vom Landkreis geforderte Alkoholverbot Bestand hat. LTO (Hasso Suliak) fasst den Sach- und Streitstand zusammen.
AG Marburg zu Eike Immel: Das Amtsgericht Marburg hat laut Sa-FAZ den ehemaligen Fußball-Nationaltorhüter Eike Immel wegen Betrugs in 107 Fällen zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Immel soll sich von Bekannten rund 34.000 Euro geliehen und nicht zurückgezahlt haben; sein Anwalt kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Recht in der Welt
Russland – Anschlag auf die Crocus City Hall: In der vergangenen Woche hat in Moskau der Prozess gegen die tadschikischen Angeklagten des Terroranschlags auf die Crocus City Hall begonnen, bei dem im März 2024 fast 150 Personen getötet und mehrere Hundert verletzt wurden. In seinem Kommentar kritisiert Reinhard Veser (FAS), dass der Terrorprozess nicht der Aufklärung diene, sondern der politischen Instrumentalisierung durch das russische Regime. Die Anklage folge einer von Präsident Wladimir Putin gestützten Verschwörungstheorie, die westliche und ukrainische Geheimdienste als Drahtzieher nennt, obwohl sich der IS zur Tat bekannt hatte. Statt rechtsstaatlicher Aufarbeitung zeige der Prozess Hinweise auf Folter, rassistische Kampagnen und eine Justiz, die sich der staatlichen Propaganda unterordne.
USA – UCLA: US-Präsident Donald Trump hat eine Klage gegen die Universität von Kalifornien in Los Angeles (UCLA) wegen angeblich unzureichenden Vorgehens gegen Antisemitismus eingereicht, berichtet die Mo-FAZ. Der Präsident fordert die Zahlung von einer Milliarde Dollar von der Universität. Der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom, der auch im Vorstand der UCLA sitzt, warf Trump vor, die akademische Freiheit unterdrücken zu wollen. Newsom wolle alles dafür tun, dass die UCLA nicht wie andere Institutionen einknicke und "den einfachen falschen Weg" wähle.
USA – Wahlkreisreform in Texas: Mit der von US-Präsident Donald Trump erwünschten Änderung von Wahlkreisgrenzen in Texas zugunsten der Republikaner befasst sich der texanische Rechtsprofessor Joshua Sellers im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Er sieht einen Teil der Verantwortung für solche Manöver auch beim US-Supreme Court, der jahrzehntelang die Frage offen ließ, ob parteipolitisches Gerrymandering rechtswidrig ist.
Italien – Gewaltenteilung: Giorgia Meloni, Italiens Regierungschefin, wirft europäischen und italienischen Gerichten vor, ihre Migrationspolitik gezielt zu behindern. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und eines römischen Gerichts hätten zentrale Maßnahmen ihrer Regierung torpediert, etwa die Einstufung sicherer Herkunftsländer und die Zusammenarbeit mit Libyen. Meloni sieht darin eine politische Agenda der Justiz und vergleicht die Situation mit früheren Angriffen auf konservative Politiker wie Silvio Berlusconi. Die Mo-FAZ (Matthias Rüb) berichtet.
Portugal – Familiennachzug: Wie die Mo-taz (Reiner Wandler) berichtet, ist in Portugal die Mitte-Rechts-Regierung mit einem Gesetz für erschwerten Familiennachzug vor dem portugiesischen Verfassungsgericht gescheitert. Die in der Gesetzesreform vorgesehene Frist von zwei Jahren, bis eine Familienzusammenführung beantragt werden kann, sei "unvereinbar mit dem verfassungsmäßigen Schutz der Familien".
IGH – Klimaschutz: Lukas Schaugg, Natalie Jones und Jeffrey Qi vom International Institute for Sustainable Development beleuchten im Verfassungsblog das IGH-Klimagutachten und seine Folgen für Staaten, Investoren und das Völkerrecht. Indem es die Verpflichtungen aus dem Klimarecht, dem allgemeinen Völkerrecht und dem Menschenrechtsschutz zusammenführt, schaffe das Gutachten ein neues Fundament für verbindliche, gerechte und zukunftsgerichtete Klimapolitik.
Sonstiges
Völkerrecht: LTO (Max Kolter/Markus Sehl) haben ein Interview mit dem britischen IGH-Richterkandidaten Dapo Akande geführt, der betont, dass das Völkerrecht trotz zahlreicher Verstöße heute stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert sei als früher und als gemeinsame Sprache zur Bewertung staatlichen Handelns diene. Er sieht die wachsende Diskrepanz zwischen hohen Erwartungen und der tatsächlichen Umsetzung als gefährlich, warnt aber davor, das Völkerrecht als sinnlos abzutun. Zwar könne der Internationale Gerichtshof die Welt nicht retten, doch seine zunehmende Inanspruchnahme durch Staaten sei ein ermutigendes Zeichen für die Bedeutung rechtlicher Normen in internationalen Konflikten.
In einem Gastbeitrag auf spiegel.de fragt Anne Peters, Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, ob "das Völkerrecht noch zu retten" sei. Sie beschreibt, wie das Völkerrecht durch die zynische oder ignorierende Haltung von Akteuren wie Russland, den USA unter Trump und Israel massiv geschwächt wird und warnt vor einem "Auschecken" aus dem Völkerrecht, das dessen normative Kraft untergraben und zu einer Normalisierung selbst gravierender Rechtsbrüche führen würde. Sie plädiert für eine Reform und Demokratisierung des Völkerrechts, um dessen globale Akzeptanz und Wirksamkeit zu sichern.
Pflichtverteidigung: spiegel.de (Valentin Dreher) nimmt den Anwaltswechsel im Verfahren gegen Christina Block zum Anlass, das System der Pflichtverteidigung zu erläutern. Die verbreitete Annahme, nur bedürftige Angeklagte könnten vom Staat einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen, sei falsch. Und weil es für einen Prozesstag, der zwischen fünf und acht Stunden dauert, für den Anwalt lediglich 461 Euro gibt, seien Pflichtmandate für Strafverteidiger kaum lukrativ.
KI in Kanzleien: Martin Vorsmann, Deutschlandchef der Großkanzlei CMS, spricht im Interview mit der Mo-FAZ (Marcus Jung/Anna Pfister) über die Investition in Künstliche Intelligenz, deren Auswirkungen auf die Arbeit von Anwälten und das neue CMS-Büro in den USA. Eine KI werde den Anwalt und den Qualitätsstempel seiner Arbeit nicht ersetzen, sagt Vorsmann, beim Einsatz von KI würden vor allem Haftungsfragen in Unternehmen an Bedeutung gewinnen.
Tierschutz: Dass die bisherige unabhängige Tierschutzbeauftragte Ariane Kari durch eine CDU-Staatssekretärin im Ministerium ersetzt wird, trage vielleicht zu mehr Ruhe, aber nicht zu mehr Tierschutz bei, beklagt Ronen Steinke (Mo-SZ). Tatsächlich dürfe man in Deutschland Tiere in einer Weise halten, die kaum eine Veterinärin "verhaltensgerecht" oder "artgemäß" nennen würde. Und selbst diese niedrigen Standards würden kaum kontrolliert. Die hehren Versprechungen aus der Verfassung und dem Tierschutzgesetz werden in der Wirklichkeit nicht eingelöst.
Rechtsgeschichte – Nürnberger Prozesse: zdf.de (Philip Traxel) erinnert an das Londoner Statut, mit dem vor 80 Jahren der Grundstein für die Nürnberger Prozesse und damit auch für das Völkerstrafrecht gelegt wurde. Er beleuchtet die Entwicklung des Völkerrechts seitdem und erläutert die heutige Krise. Trotz aller Fortschritte stoße das Völkerstrafrecht an Grenzen, wenn es an der Mitwirkung der Staaten fehle.
Rechtsgeschichte – Beamtenbestechlichkeit: Martin Rath analysiert auf LTO die historische und juristische Behandlung von Korruption im deutschen Beamtenwesen. Er zeigt exemplarisch, wie ein Beamter wegen der 1940 erfolgten Annahme einiger Strümpfe dauerhaft aus dem Dienst entfernt wurde, und auch nach dem Krieg scheiterte. 1954 lehnte der Bundesminister des Inneren Gerhard Schröder (CDU) seinen Antrag auf Zulassung einer Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens ab.
Rechtsgeschichte – Rechtsanwalt der Nationalsozialisten: Nun bespricht auch Knud von Harbou (Mo-SZ) das Buch von Dirk Stolper über den Verteidiger Robert Servatius, der in Nürnberg und Jerusalem NS-Größen, auch Adolf Eichmann, verteidigt hat. Stolper gehe konsequent allen Schutzbehauptungen der Täter bis hin zu Adolf Eichmann nach, wobei die Berufung auf höheren Befehl eines der zentralsten Argumente der Verteidigung geblieben sei, schreibt von Harbou. Der Gewinn der Lektüre liege im erneuten Einblick in die heute kaum mehr präsenten brisanten Prozesshintergründe. Der Rezensent merkt jedoch auch kritisch an, dass es Autor Stolper bei einer erstaunlichen Zurückhaltung in der Wertung belasse, "die indes nicht weiterführend ist".
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57876 (abgerufen am: 24.01.2026 )
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