Die juristische Presseschau vom 7. August 2025: Bedro­hungen der US-Justiz / Ent­wurf für Tarif­t­reu­e­ge­setz / KI als Schieds­richter?

07.08.2025

Die Supreme-Court-Richterin Elena Kagan kritisiert die Einschüchterungen von US-Richtern. Das Kabinett beschloss den Entwurf für ein Tariftreuegesetz. Kann in der Schiedsgerichtsbarkeit heute schon eine KI-Entscheidung vereinbart werden?

Thema des Tages

USA – Angriffe auf die Justiz: Die liberale US-Supreme-Court-Richterin Elena Kagan hat auf einer Juristenkonferenz die zunehmende Zahl von Drohungen und Angriffen gegen Richterinnen und Richter kritisiert. Im Land geschähen "beängstigende Dinge", so Richterin Kagan. "Richter müssen aber in der Lage sein, das zu tun, was ihre Pflicht ist: Recht zu sprechen nach bestem Wissen und Gewissen" – ohne Angst um Leib und Leben. Außerdem beklagt Kagan die Missachtung von Gerichtsurteilen. Laut einem Bericht der Washington Post wurden zwischen März und Mai 197 Richter in den Vereinigten Staaten persönlich bedroht. Die SZ (Reymer Klüver) berichtet dies und schildert zudem, wie die Regierung unter Präsident Donald Trump eine gezielte Einschüchterungskampagne gegen die Justiz betreibt, "angefangen mit Posts des Präsidenten in seinem eigenen Social-Media-Kanal gegenüber Richtern über offizielle Beschwerdeschriften des Justizministeriums gegen einzelne US-Richter bis hin zu Klagen gegen ganze Gerichte." Dabei stelle sich Justizministerin Pam Bondi nicht vor die Justiz, sondern zeige sich als willfährige Helferin von Präsident Trump. Recherchen belegten, dass Anweisungen zur Missachtung gerichtlicher Entscheidungen direkt aus der Führungsebene des Justizministeriums kamen, etwa bei der Massenausweisung von Migranten trotz gegenteiliger richterlicher Verfügung. Gegen den Richter James Boasberg, dessen Entscheidung ignoriert wurde, leitete Bondi anschließend Untersuchungen wegen Fehlverhaltens ein.

Rechtspolitik

Tariftreue: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundestariftreuegesetzes verabschiedet, der vorsieht, Unternehmen bei Aufträgen des Bundes ab 50.000 Euro zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen zu verpflichten. Ziel ist es laut Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die Tarifbindung zu stärken und die Tarifautonomie zu sichern. Kritiker warnen vor bürokratischer Überlastung, teilweise wird der Entwurf sogar für verfassungswidrig gehalten, so LTO.

Asyl/Sichere Herkunftsstaaten: Rechtsprofessor Daniel Thym analysiert auf LTO die Folgen des EuGH-Urteils von voriger Woche für Deutschland. So müsse der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der die Feststellung sicherer Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung (statt per Gesetz) ermöglichen will, angepasst werden. Auch bei einer Verordnung müssten die Gründe für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat offengelegt werden. Die Begründung könne im Internet oder im Bundesanzeiger publiziert werden. 

Rechtsprofessor Andreas Zimmermann kritisiert in der FAZ den Koalitions-Gesetzentwurf verfassungsrechtlich. Art. 16a Abs. 3 GG schreibe vor, dass die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten per Gesetz mit Zustimmung des Bundesrats erfolgen muss. Dies könne nicht dadurch umgangen werden, dass die Bundesregierung nur sichere Herkunftsstaaten im Sinne des EU-Rechts per Verordnung festlegt, denn die Anforderungen an sichere Herkunftsstaaten seien nach Grundgesetz und nach EU-Recht gleich.

Zolleinigung mit den USA: Mit ihrer Einigung im Handelsstreit diskriminierten die EU und die USA andere Länder und verstießen gegen das internationale Handelsrecht der Welthandelsorganisation, analysiert die FAZ (Patrick Welter). So werde beispielsweise das Prinzip der Meistbegünstigung gebrochen, nachdem Vorteile, die einem Handelspartner gewährt werden, auch allen anderen WTO-Mitgliedern eingeräumt werden müssen. So habe die EU den Amerikanern einen Nullzoll auf Industriegüter zugesichert, den sie anderen WTO-Mitgliedern nicht gewährt.

BVerfG-Richterwahl: LTO (Peyman Khaljani) beschreibt, wie das Verfahren um die Anfang Juli zunächst gescheiterte Wahl von drei Verfassungsrichter:innen im Bundestag weitergehen könnte. 

Justiz

Schiedsverfahren: Kann Künstliche Intelligenz Schiedsrichter sein, fragt Rechtsanwalt Daniel Schnabl in einem Gastbeitrag für LTO. Mit der Frage hat sich auch die Frühjahrskonferenz der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit befasst. Für Schnabl stelle sich allerdings nur noch die Frage, wie schnell und wie weitreichend diese Entwicklung sein werde. Schon heute könnten sich Streitparteien auf eine Entscheidung des Streits per KI einigen, das Ergebnis von einem Schiedsrichter verkünden lassen und das Ergebnis als Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut gem. § 1053 Abs. 2 ZPO behandeln. 

BGH zu Fingerauflegen als Zwangsmaßnahme: Kritisch analysiert der Akademische Rat a.Z. Felix Ruppert auf LTO die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die den "Strafverfolgungsbehörden den Schlüssel zu biometrisch gesicherten Smartphones – oder auch den Finger des Beschuldigten" reichte. Ruppert ist der Auffassung, die Herleitung der Ermächtigungsgrundlagen für das zwangsweise Entsperren von Telekommunikationsgeräten sei verfassungswidrig. Die Schaffung neuer Ermächtigungsgrundlagen sei allein Aufgabe des Gesetzgebers. Der Autor hofft, dass das BVerfG hier die Grenzen der Gewaltenteilung aufzeigt.

BayObLG zu Notarpflichten: Ein bayerischer Notar wurde laut beck-aktuell vom Bayerischen Obersten Landesgericht wegen 27 Dienstvergehen, darunter die Beurkundung unredlicher Immobilienverträge und Missachtung gesetzlicher Prüfpflichten, von seinem bisherigen Amtssitz versetzt. Das Gericht sah in seiner Gleichgültigkeit gegenüber den Schutzbedürfnissen der Verbraucher:innen einen schwerwiegenden Pflichtverstoß, entschied sich aber gegen eine Amtsenthebung und ordnete stattdessen lediglich eine Versetzung an.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Jetzt berichten auch die SZ (Ulrike Nimz/Jana Stegemann) und LTO, dass die Angeklagte Christina Block im Prozess wegen der Entführung ihrer Kinder den Anwalt Otmar Kury nicht mehr als Wahlverteidiger mandatiert. Als Wahlverteidiger kann nun nur noch der später hinzugezogene zweite Anwalt Ingo Bott agieren. Ob Kury, wie von ihm beantragt, auch als Pflichtverteidiger entpflichtet wird, ist noch unklar.

VG Freiburg zu OLG-Senatsvorsitz-Position: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat das Bewerbungsverfahren um die Besetzung einer Senatsvorsitzenden-Position an einem OLG gerügt. Beim Vergleich der Kandidat:innen hatte sich der Präsidialrat, anders als vom Justizministerium vorgeschlagen, für eine Bewerberin ausgesprochen, die "aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit einen deutlichen Erfahrungsvorsprung" vorweisen konnte. Das Justizministerium folgte dann dem Präsidialrat, hätte das jedoch nach Ansicht des VG insbesondere angesichts seines vorherigen anderslautenden Vorschlags, ausführlicher begründen müssen. Das Verfahren muss deshalb neu durchgeführt werden, wobei klare und widerspruchsfreie Bewertungsmaßstäbe anzulegen seien. LTO berichtet. 

ArbG Hamm – Schwangerschaftsabbrüche an kirchlichem Krankenhaus: Am morgigen Freitag wird beim Arbeitsgericht Hamm über die Klage eines Frauenarztes gegen ein Verbot, medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, verhandelt. Hintergrund ist die Fusion des Evangelischen Klinikums Lippstadt mit dem benachbarten katholischen Krankenhaus. Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold erläutert im Verfassungsblog, warum ihrer Ansicht nach gemischt-konfessionelle Krankenhäuser kein religiöses Recht haben, Schwangerschaftsabbrüche zu verweigern. Denn sie könnten sich nicht auf eine gemeinsame Glaubenslehre stützen, argumentiert sie. Im Übrigen dürften die Landesregierungen aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht, eine ausreichende Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen, Fusionsverträge mit solchem Inhalt zwischen Krankenhäusern nicht akzeptieren. 

BVerfG: Rechtsprofessor Alexander Thiele kritisiert in einem Streitgespräch in der Zeit (Heinrich Wefing), dass das Bundesverfassungsgericht durch weitreichende Auslegung des Grundgesetzes der Politik zu enge Grenzen setzt und damit demokratische Gestaltungsmöglichkeiten beschränkt. Er bemängelt, dass das Gericht überhöhte Rationalitätsanforderungen stellt und politische Kompromisse untergräbt, wie etwa beim Thema Sterbehilfe oder im Europarecht. Im Gegensatz dazu verteidigt Ex-Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber die Rolle des Gerichts als notwendiges Korrektiv gegen eine unbegrenzte Macht der Mehrheit und betont, dass Einschränkungen des Gesetzgebers stets verfassungsrechtlich abgewogen würden. Er räumt zwar Detailprobleme wie beim Wahlrecht ein, hält die richterliche Kontrolle jedoch für einen essenziellen Bestandteil des demokratischen Rechtsstaats, besonders bei komplexen gesellschaftlichen Fragen.

Bundesgerichte: Nun berichtet auch LTO (Markus Sehl) über den vom Bundesjustizministerium bis Ende 2026 aufgrund sinkender Eingangszahlen geplanten Stellenabbau beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof. Der Stellenabbau solle dadurch erreicht, dass im Rahmen der Bundesrichterwahlen nicht mehr für alle Pensionierungen neue Richterinnen und Richter nachgewählt werden. Freigewordene Stellen können dann im Haushalt des BMJV abgebaut werden. Die Entscheidung, welche Senate betroffen sind, sei vom jeweiligen Gericht zu treffen. Beim BFH wurde schon zum 1. August ein Senat aufgelöst. Zu Plänen für den Bundesgerichtshof ist noch nichts bekannt.

Personalausstattung der Strafjustiz: Der Oberstaatsanwalt und Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte Ralph Knispel kritisiert in der Welt die strukturelle Unterfinanzierung und personelle Unterbesetzung der deutschen Justiz, insbesondere im Bereich der Strafverfolgung. Er warnt vor einer schleichenden Erosion des Rechtsstaats, die sich unter anderem in überlangen Verfahren und der Entlassung von Tatverdächtigen aus der Untersuchungshaft zeige. Trotz politischer Ankündigungen zur Verbesserung der Ausstattung bleibt fraglich, ob die geplanten Maßnahmen ausreichen, um die Funktionsfähigkeit der Justiz nachhaltig zu sichern.

Zentralstelle für Cybercrime Bayern: Lukas Knorr, der Leiter der bei der bayerischen Generalstaatsanwaltschaft angesiedelten Zentralstelle für Cybercrime Bayern, erläutert im Interview auf beck-aktuell (Monika Spiekermann) die Arbeit seiner Behörde, die sich insbesondere auf Cybertrading spezialisiert hat.

Recht in der Welt

Klimaschutz vor Gericht: Die Zeit (Maximilian Probst/Stefan Schmitt) gibt einen Überblick über den Stand von Klimaklagen in der Welt und deren tatsächliche Auswirkungen. Diese "werden immer sichtbarer und werden immer besser dokumentiert", werden die beiden Wissenschaftlerinnen Joana Setzer und Catherine Higham im Text zitiert. “Dazu gehören Folgen für die Klimapolitik, für die Gesetzgebung und für Investitionsentscheidungen.”

Niederlande – booking.com: Den Hintergrund der Sammelklage von mehr als 10.000 Hotels gegen die Plattform booking.com erläutert spiegel.de (Martin U. Müller). Die klagenden Hotels berufen sich auf ein EuGH-Urteil von 2024, das die Bestpreis-Klausel von Booking-com für rechtswidrig erklärt habe und fordern daher Schadensersatz. Allerdings habe der EuGH die Bestpreis-Klausel nur insoweit beanstandet, wie sie den Wettbewerb beeinträchtigt hatte. Die an der Klage teilnehmenden rund 2.000 deutschen Hotels berufen sich darauf, dass in Deutschland die Bestpreis-Klausel zwar schon seit 2015 verboten ist, sich booking.com aber nicht an das Verbot gehalten habe. 

Sonstiges

Automatisierte Datenanalyse/Palantir: Die SZ (Ronen Steinke) gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Analysesoftware Palantir, deren Einsatz durch Bundesbehörden Bundesinnenminister Dobrindt jetzt prüfen lassen will. Unter anderem wird der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rechtsrahmen erläutert. Danach dürfe eine solche Software in Deutschland nur dann genutzt werden, wenn dies gesetzlich geregelt ist, es um gewichtige Straftaten geht und mindestens eine "konkretisierte Gefahr" besteht. Anderenfalls sei eine mit dem Programm vorgenommene KI-Recherche unverhältnismäßig und verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Beate Zschäpe: Nachdem die als NSU-Mörderin verurteilte Beate Zschäpe vor zwei Jahren nicht in das  sächsische Aussteigerprogramm aufgenommen wurde, kann sie nun am Aussteigerprogramm der Organisation Exit teilnehmen. Kritiker:innen wie die Nebenkläger-Anwältin Seda Başay-Yıldız werfen Zschäpe vor, dass sie keine wirkliche Reue zeige, sondern nur auf persönliche Vorteile abziele. Im November 2026 wird Zschäpe 15 Jahre Haft verbüßt haben, deshalb muss das OLG München in den kommenden Monaten die Mindestverbüßungsdauer festlegen. Die SZ (Annette Ramelsberger/Rainer Stadler) berichtet.

Krise im Recht: Julieta Lobato befasst sich im Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit den Implikationen von "Krisen" für die Rechtswissenschaft und begibt sich auf die "Suche nach neuen (Meta‑)Narrativen“.

Rechtsgeschichte – Nach dem Olympia-Attentat: Die Zeit (Markus Sehl) erinnert an die bisher kaum aufgeklärte Entführung eines Lufthansa-Fluges im Oktober 1972, durch die drei überlebende palästinensische Attentäter des Olympia-Anschlags von München freigepresst wurden. Die deutsche Regierung geriet daraufhin in diplomatische Schwierigkeiten, insbesondere mit Israel, weil der Verdacht bestand, dass die Freilassung bewusst erleichtert wurde, um einen Prozess zu vermeiden und außenpolitische Interessen zu wahren. Einer der freigepressten Attentäter ist mittlerweile verstorben, die beiden anderen waren 2022 in einer ARD-Dokumentation zu sehen. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57851 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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