Gerichte können die Einstufung von Herkunftsstaaten als “sicher” kontrollieren. Das BMI plant einen neuen Anlauf zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes. CAS-Schiedssprüche sind in den EU-Staaten künftig gerichtlich überprüfbar.
Thema des Tages
EuGH zu sicheren Herkunftsstaaten: Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage eines italienischen Gerichts entschieden, dass die Einstufung eines Staates als "sicherer Herkunftsstaat" per Gesetz möglich ist, wenn diese Einstufung gerichtlich überprüfbar ist. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Informationsquellen für diese Einstufung offenlegen, damit Gerichte die Entscheidung überprüfen können. Ein Herkunftsstaat kann nur dann als “sicher“ eingestuft werden, wenn die gesamte Bevölkerung dort ausreichend geschützt ist, so der EuGH. Letzteres gilt aber nur bis zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die im Juni 2026 in Kraft tritt und durch den EU-Gesetzgeber auch vorgezogen werden könne. Dann dürfen auch Staaten als "sicher" eingestuft werden, wenn sie für einzelne Gruppen und Gebiete nicht sicher sind. Die EuGH-Vorlage erfolgte im Streit um den Versuch der italienischen Regierung, Asylverfahren von Flüchtlingen aus ”sicheren Herkunftsstaaten" in Albanien durchzuführen. Sa-FAZ (Matthias Rüb/Mona Jaeger), Sa-SZ (Josef Kelnberger), taz.de (Christian Rath), tagesschau.de (Egzona Hyseni), beck-aktuell und LTO berichten über die Entscheidung, zdfheute.de (Philip Traxel) beantwortet Fragen dazu.
Jasper von Altenbockum (Sa-FAZ) betont, dass das Urteil das Konzept der “sicheren Herkunftsstaaten” nicht in Frage stelle, so dass in solchen Fällen auch künftig ein vereinfachtes Asylverfahren gelten könne. Wenn aber Italien einen Staat wie Bangladesch als "sicher" einstuft, sei das Asylrecht in Gefahr. Christian Rath (Mo-taz) findet, dass der EuGH in seinem Urteil die Gewaltenteilung geschickt austariert habe. Einerseits habe er die gerichtliche Kontrolle gestärkt. Andererseits habe der EuGH die Rolle des EU-Gesetzgebers betont, der neue Regeln setzen könne, gegen die der EuGH keine Bedenken andeutete. Andreas Rosenfelder (WamS) kritisiert das EuGH-Urteil dagegen als Ausdruck einer weltfremden "Gutmenschenjustiz", die die Rechte von Nicht-EU-Bürgern über die Interessen der europäischen Bevölkerung stellt. Dass sich – auch als Folge dieser verfehlten Migrationspolitik – längst nicht mehr alle Bürger in Europa jederzeit und überall sicher fühlen und etwa Juden besser nicht mit Kippa durch Berlin-Neukölln spazieren sollten, all das gehöre zu den paradoxen Effekten dieser moralisierten Justiz, die lieber die Ungerechtigkeiten der Welt verhandelt als die Rechte der eigenen Staatsbürger, schreibt Rosenfelder.
Rechtspolitik
Bundespolizei: Das Bundesinnenministerium plant einen neuen Anlauf zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes. Der 170-seitige Referentenentwurf wurde Ende voriger Woche an Länder und Verbände versandt. Der Entwurf erlaubt der Bundespolizei erstmals die Telekommunikationsüberwachung (inklusive Quellen-TKÜ). Die Bundespolizei soll Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erheben, eigene Drohnen fliegen und fremde Drohnen abwehren, stille SMS verschicken, IMSI-Catcher einsetzen sowie Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote aussprechen können. Künftig sollen alle Fluggastdaten automatisch übermittelt werden und für automatisierte Dateien keine Errichtungsanordnung mehr erforderlich sein. Die im Ampel-Entwurf noch geplante Polizei-Kennzeichnung und die Vergabe von Kontrollquittungen bei verdachtsunabhängigen Kontrollen sind nicht mehr vorgesehen. netzpolitik.org (André Meister) stellt den Entwurf vor.
Biometrische Gesichtserkennung: Ronen Steinke (Mo-SZ) kommentiert einen Gesetzentwurf von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll. Danach sollen Überwachungskameras "smart" werden, indem sie im öffentlichen Raum die Gesichter von sechs bis sieben Millionen registrierten Verdächtigen erkennen. In China sehe man, zu welchem Untertanen-Verhalten solche Überwachungs-Technologien führen. Man müsse sich jetzt klarmachen, "wohin die Reise grundsätzlich geht – und ob man dieses Szenario nun gut findet oder nicht. Es geht um eine neue Form der Überwachung, die das Grundgefühl der Bürger in diesem Land verändern wird; um einen Verlust der Anonymität im öffentlichen Raum."
Künstliche Intelligenz: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann erläutert auf LTO den urheberrechtlichen Teil des neuen Verhaltenskodexes für große Sprachmodelle, den die EU-Kommission im Juli veröffentlicht hat. Mit den freiwilligen Regeln sollen Anbieter angehalten werden, eine Urheberrechtsstrategie zu formulieren, technische Schutzmaßnahmen zu respektieren und urheberrechtsverletzende Inhalte zu vermeiden. Der Kodex soll helfen, die Anforderungen des AI Acts der EU zu erfüllen und gleichzeitig die Rechte der Urheber:innen zu schützen. Bisher haben sowohl OpenAI (Anbieter von ChatGPT) als auch Anthropic (Anbieter von Claude) und Google (Anbieter von Gemini und NotebookLM) öffentlich bekannt gegeben, dass sie den Verhaltenskodex unterschreiben und die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen werden. Meta ist das einzige der führenden KI-Unternehmen, das den Kodex ablehnt.
Tariftreue: Rechtsanwalt Roland Gastell erläutert auf LTO den Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) für ein Bundestariftreuegesetz. Die geplante Neuregelung sei hochumstritten, schreibt der Autor, der aber darauf hinweist, dass mit Ausnahme der Länder Bayern und Sachsen sämtliche Bundesländer auf die ein oder andere Weise in ihren Vergabegesetzen ebenfalls bereits Tariftreueregelungen vorsehen.
Hubig im Interview: Im Interview mit der Sa-SZ (Robert Roßmann) betont Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Notwendigkeit einer "zügigen" Entscheidung über die künftigen BVerfG-Richter:innen. Außerdem zeigt sie sich offen für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (mit Beratungspflicht) in den ersten drei Monaten. Nach dem Sommer will sie einen Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Fußfessel im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes (plus weitere Maßnahmen) vorlegen. Wenn die Daten der Bürger:innen mit den "intransparenten Algorithmen eines privatwirtschaftlichen Unternehmens" wie Palantir bearbeitet werden, sei aus verfassungsrechtlicher Sicht besondere Sorgfalt geboten.
Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: Mit der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig angekündigten baldigen gesetzlichen Einführung der elektronischen Fußfessel befasst sich die Mo-FAZ. Vorgesehen ist dabei, dass nach spanischem Vorbild das Opfer eine GPS-Einheit trägt. Befindet sich der Täter mit der Fußfessel absichtlich oder unabsichtlich in der Nähe, wird bei der Polizei Alarm ausgelöst und das Opfer erhält einen Warnhinweis. Details zum spanischen Modell erläutert die Sa-taz (Rainer Wandler). Die Maßnahme hat hier laut offiziellen Angaben zu einem Rückgang der Femizide geführt.
Die elektronische Fußfessel werde nicht alle Gewalttaten verhindern, meint Lukas Fuhr (Mo-FAZ). Deshalb sei es klug, dass Hubig auch auf Anti-Gewalt-Trainings setze.
Geschlechtliche Selbstbestimmung: WiMi*in Nick Markwald kritisiert im Verfassungsblog einen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der vorsieht, dass frühere Geschlechtseinträge und Vornamen dauerhaft in behördlichen Datensätzen gespeichert und weitergegeben werden sollen. Diese Praxis sei nicht erforderlich, um Personen eindeutig zu identifizieren, da bereits andere Merkmale wie die Steuer-ID ausreichten. Stattdessen berge die Speicherung und Weitergabe ein erhebliches Diskriminierungspotenzial und verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es genüge, wenn der alte Name bei Anfragen von Ermittlungsbehörden und Gläubiger:innen auffindbar bleibt und auf den neuen Namen verweist.
Queere Menschen: Im Interview mit zeit.de (David Rech) fordert die neue Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sophie Koch (SPD), dass die sexuelle Identität explizit in Art. 3 GG abgesichert werden soll. Es müsse eine historische Lücke geschlossen werden. Außerdem müsse sich die "unfassbar lange Prozedur der Stiefkindadoption" für lesbische Paare ändern. Es sei egal, welches Geschlecht oder sexuelle Orientierung Eltern haben – im Vordergrund müsse das Kindeswohl stehen.
Schwangerschaftsabbruch: In die Debatte um den Würdestatus des ungeborenen Kindes müssten auch die Lektionen der Vergangenheit einbezogen werden, meint Rechtsprofessor Ino Augsberg im FAZ-Einspruch. Die Idee, dass jeder Mensch in seiner Würde geachtet und geschützt werden muss, stamme aus der Erfahrung der Nazi-Zeit und solle verhindern, dass so etwas wie Auschwitz je wieder passiert. Für Augsberg bedeutet das: Menschenwürde hängt nicht davon ab, ob jemand bestimmte Fähigkeiten hat oder wie weit er entwickelt ist – sie ergibt sich gerade daraus, dass Menschen schwach und verletzlich sind. Wer dagegen meint, dass ein ungeborenes Kind erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Würde hat, müsse erklären, warum genau dann – zum Beispiel nach zwölf Wochen oder erst bei der Geburt – die Würde plötzlich "in den Organismus einfährt".
Die FAS (Marlene Grunert) schildert ausführlich die Rechtslage und die Diskussion zum Schwangerschaftsabbruch. Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass Abtreibungen in den ersten 12 Wochen straflos sein können, aber rechtswidrig sein müssen, werde als dogmatisch inkonsistent kritisiert, wobei die Inkonsistenz auch im Hinblick auf die Wahrung des öffentlichen Friedens rechtfertigt werde.
BVerfG-Richterwahl: Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, alle drei Richter-Kandidat:innen für das Bundesverfassungsgericht auszutauschen. Er widerspricht damit der Position der SPD-Bundestagsfraktion. Sa-FAZ (Friederike Haupt) und spiegel.de berichten.
Stephan Klenner (Sa-FAZ) lobt Dietmar Woidke für seinen Realitätssinn in der Debatte um die Bundesverfassungsrichterwahl und fordert, dass auch die SPD-Fraktionsspitze anerkennen solle, dass Frauke Brosius-Gersdorf keine Mehrheit im Bundestag finden wird. Gleichzeitig warnt er davor, vorschnell alle Kandidat:innen auszutauschen, und betont, dass Personalpakete oft nur als Einheit funktionieren und die Union besser vorbereitet sein müsse, falls es zu einer Neusortierung kommt. Wer erwäge, den Linken Zusagen zu machen, müsse auch die AfD berücksichtigen, da sonst die Ausgewogenheit des Gerichts aus den Fugen geraten könnte.
BVerfG-Richterwahl/Wahlverfahren: Die Sa-FAZ (Stephan Klenner) beschreibt, wie sich die gesetzlich nicht geregelten, parteipolitischen Absprachen zur Besetzung des Bundesverfassungsgerichts über Jahrzehnte hinweg verändert haben. Ursprünglich schlugen Union und SPD jeweils die Hälfte der Verfassungsrichter:innen vor, wobei die Regierungspartei der mitregierenden FDP jeweils ein Vorschlagsrecht abtrat. Heute gilt für die Vorschlagsrechte (unter Einbezug der Grünen) die Formel 3:3:1:1 pro Senat.
Justiz
EuGH zu CAS-Schiedssprüchen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass nationale Gerichte in der EU Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht überprüfen dürfen. Damit wird die bisherige Endgültigkeit der CAS-Urteile aufgehoben, insbesondere wenn Grundrechte oder die öffentliche Ordnung betroffen sind. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Athlet:innen und Vereinen gegenüber internationalen Sportverbänden. "Aber es bedeutet nicht das Ende des CAS", wird der Sportrechtler Jan F. Orth von LTO zitiert. "Die internationale Sportschiedsgerichtsbarkeit bleibt wichtig und sinnvoll, damit wir weltweit einheitliche Standards haben, was die Bewertung sportgerichtlicher Sachverhalte angeht." Bisher konnten CAS-Urteile nur vom Schweizer Bundesgericht auf Verfahrensfehler überprüft werden. Auch Sa-FAZ (Christoph Becker), tagesschau.de (Christoph Kehlbach/Antonetta Stephany) und zdfheute.de (Christoph Schneider) berichten.
EuGH zu VW-Dieselskandal: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sich Automobilhersteller wie VW nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen können, wenn ihre Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind, selbst wenn diese zuvor von einer nationalen Behörde genehmigt wurden. Eine EG-Typgenehmigung entbinde nicht von der Haftung, da sie nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Abschalteinrichtung bestätigt und Käufer sonst unangemessen in ihren Ersatzansprüchen eingeschränkt würden. Zu einer weiteren Frage des vorlegenden LG Ravensburg nach der Höhe des Schadenersatzes urteilte der EuGH, dass der vom BGH entwickelte Ermessenskorridor, der eine pauschale Entschädigung zwischen fünf und 15 Prozent des Kaufpreises vorsieht, grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Allerdings sei darauf zu achten, dass die Entschädigung eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstelle. Mo-taz (Wolfgang Mulke), tagesschau.de (Klaus Hempel) und LTO berichten.
EuGH zu Versorgung von Asylbewerbern: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Fall aus Irland entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Grundbedürfnisse von Asylbewerbern zu sichern, selbst wenn die regulären Unterbringungskapazitäten erschöpft sind. Eine Überlastung oder ein unvorhergesehener Zustrom von Flüchtlingen entbinde die Staaten nicht von dieser Pflicht, da die Menschenwürde und die Mindeststandards der EU-Aufnahmerichtlinie gewahrt bleiben müssen. Im konkreten Fall stellte der Gerichtshof fest, dass Irland mit der unzureichenden Versorgung zweier Asylbewerber gegen EU-Recht verstoßen hat. LTO berichtet.
BGH zu Online-Fortbildung: Rechtsprofessor Daniel Effer-Uhe analysiert auf beck-aktuell eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Mitte Juni, die die gesamte Fortbildungsbranche und damit auch die anwaltliche Fortbildung betreffe. Es geht um die Frage, ob Online-Fortbildungsangebote per Video einer Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) bedürfen. Zwar habe der BGH das offengelassen, daraus ergäben sich allerdings erhebliche Unsicherheiten für die Praxis, kritisiert Effer-Uhe. Wer Online-Fortbildungen oder auch Online-Coachings anbiete, müsse nicht nur damit rechnen, dass er ordnungswidrig handelt, sofern er nicht vorher eine Zulassung erwirkt habe – sondern auch mit Entgeltrückforderungen der Kunden aufgrund nichtiger Verträge, warnt er.
BGH zu Grundstücksrechten ungezeugter Kinder: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch noch nicht gezeugte Personen ein Grundpfandrecht erwerben und im Grundbuch eingetragen werden können. Damit wird ein langjähriger Meinungsstreit geklärt und die Möglichkeit gestärkt, zukünftige Erben bereits vor ihrer Zeugung rechtlich zu berücksichtigen. LTO (Hasso Suliak) fasst die Entscheidung zusammen.
LG Berlin zu gefilmter Vergewaltigung: Das Landgericht Berlin hat einen 25-jährigen Studenten, der Frauen heimlich filmte, sie vergewaltigte und die Aufnahmen in einer frauenverachtenden Telegram-Gruppe teilte, zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Richterin erkannte Frauenhass als strafverschärfendes Motiv an und sprach von "abgrundtiefer Verachtung" gegenüber den Opfern, schreibt die Mo-taz (Alice von Lenthe).
LG Stuttgart zu Michael Ballweg: Dass der "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg neun Monate in Untersuchungshaft saß, dann aber faktisch freigesprochen wurde, sei ein schlechtes Zeichen für den Zustand des deutschen Rechtsstaates, findet Fatina Keilani (Welt). Wenn ausgerechnet ein Systemkritiker so lange inhaftiert werde, ohne dass die Beweise für eine Verurteilung reichten, dann dränge sich der Verdacht auf, dass hier politisch nach dem Motto operiert werde "Bestrafe einen, erziehe hundert".
SG München zu ärztlicher Videosprechstunde: Das Sozialgericht München hat das Angebot eines Unternehmens, das Online-Sprechstunden zwischen Ärzt:innen und Patient:innen vermittelt, als rechtswidrig befunden. So verstoße der Slogan "Tschüss Wartezimmer. Hallo Online-Arzt" gegen das Heilmittelwerberecht, weil der Eindruck erweckt werde, jede Krankheit lasse sich online behandeln. Dass die Patient:innen nicht wissen, zu wem sie vermittelt werden, verstoße gegen das Recht auf freie Arztwahl. Außerdem sei die Dokumentation der ärztlichen Behandlung durch den Vermittlungsdienst ein unzulässiges Anlegen einer elektronischen Patientenakte, die nur von Ärzt:innen angelegt werden dürfe, so das Gericht laut LTO. Das Unternehmen muss nun sein Geschäftsmodell ändern, anderenfalls droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
AG Berlin-Tiergarten zu El Hotzo: Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch für den Satiriker Sebastian Hotz (El Hotzo) Rechtsmittel eingelegt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn in der vorvergangenen Woche vom Vorwurf der Billigung von Straftaten nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) freigesprochen. Seine Tweets, mit denen er sein Bedauern über das Scheitern des Attentates auf den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump ausdrückte, seien zwar geschmacklos, es habe sich aber um straflose Satire gehandelt, so das Gericht. LTO berichtet.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tristan Wißgott und der Doktorand Victor Loxen argumentieren im Verfassungsblog, dass die Anwendung des § 140 StGB im Fall Hotz ohne Berücksichtigung des historischen Ursprungs der Norm eine problematische Entpolitisierung darstellt. Ursprünglich diente §140 StGB dem Schutz der Weimarer Republik vor rechtsextremen Umsturzversuchen und war gezielt gegen die Billigung republikfeindlicher Gewalt gerichtet. Die heutige Auslegung ignoriert diesen Kontext und führt dazu, dass politische Äußerungen wie die von Hotz strafrechtlich verfolgt werden, obwohl sie sich gegen autoritäre Tendenzen richteten. Dadurch kehre sich der ursprüngliche Sinn der Norm ins Gegenteil und untergrabe ihren republikanischen Schutzgedanken.
Recht in der Welt
IGH/Israel - Krieg in Gaza: Die Sa-taz (Judith Poppe) beleuchtet die völkerrechtliche Debatte um einen möglichen Genozid in Gaza. Hintergrund ist ein entsprechendes Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof. Gezeigt wird im Text, dass die Beweislage komplex und eine genozidale Absicht schwer nachzuweisen ist, obwohl bestimmte Äußerungen und militärische Maßnahmen als Indizien gewertet werden könnten. Dargestellt werden unterschiedliche Positionen von Jurist:innen und Historiker:innen, die zwischen Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Genozid differenzieren.
Palästina - Anerkennung als Staat: Rechtsprofessor Mehrdad Payandeh analysiert auf LTO, inwiefern eine Anerkennung Palästinas als Staat mit dem Völkerrecht vereinbar wäre und welche Folgen eine Anerkennung hätte. Einige Staaten hatten in den letzten Tagen einen entsprechenden Schritt in Aussicht gestellt. Der Autor weist darauf hin, dass Palästina auf internationaler Ebene bereits vielfach wie ein Staat auftrete und als solcher behandelt werde. Im Übrigen sieht Payandeh in einer Anerkennung keinen Verstoß gegen das Völkerrecht, da keine Rechte Israels verletzt würden, die israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete dagegen selbst völkerrechtswidrig sei.
USA – Trans-Rechte: Der amerikanische Bürgerrechtsanwalt Chase Strangio spricht im Interview mit der Sa-taz (Lukas Hermsmeier) über die zunehmenden Angriffe auf Rechte von Trans-Personen in den USA und betont, dass diese Teil einer breiteren politischen Strategie seien, um marginalisierte Gruppen zu kontrollieren und zu diskriminieren. Er erklärt, dass Gesetzesinitiativen gegen geschlechtsangleichende medizinische Versorgung und Trans-Teilhabe im Sport nicht nur Trans-Menschen betreffen, sondern demokratische Grundrechte insgesamt gefährden. Gleichzeitig ruft er dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und aktiv gegen diese Entwicklungen vorzugehen, um eine gerechtere Gesellschaft zu schaffen.
Schweden/Estland – Strafvollzug: Schweden zahlt Estland fünf Jahre lang 30,6 Millionen pro Jahr, damit 300 schwedische Häftlingen in einem estnischen Gefängnis untergebracht werden. Die zunehmend repressive Kriminalpolitik in Schweden führt zur Überfüllung der dortigen Gefängnisse. Dagegen hat Estland freie Kapazitäten, weil man auf Resozialisierung setze, berichtet die Sa-SZ (Viktoria Großmann/Alex Rühle). Es werden Gefangene ausgewählt, die selten Besuch empfangen. Wärter und Gefangene sollen sich auf englisch verständigen.
Sonstiges
Automatisierte Datenanalyse: Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) spricht sich laut Mo-SZ für den Einsatz von Software zur automatisierten Datenanalyse aus.
Schlichter Holger Dahl: In der Reihe "Most wanted" stellt LTO (Stefan Schmidbauer) den Schlichter Holger Dahl vor, der nach Stationen in der Anwaltschaft und in der Justiz heute Konfliktlösung insbesondere bei Tarifverhandlungen anbietet.
Rechtsgeschichte - Kuppelei: Bis 1973 war es strafbar, anderen Menschen Gelegenheit zur "Unzucht" zu geben. Dies wurde unter dem Begriff "Kuppelei", selbst wenn es sich um einvernehmliche Beziehungen handelte, juristisch verfolgt. Martin Rath zeigt auf LTO anhand historischer Fälle, wie rigide und moralisch aufgeladen die Rechtsprechung war – etwa bei der Kriminalisierung von Verlobten oder der Kontrolle über Bordellbetriebe durch Kommunalverwaltungen. Die Debatte um die Abschaffung des Kuppelei-Paragrafen offenbart, wie tief gesellschaftliche Vorstellungen von Sexualität, Ehe und Geschlechterrollen in das Strafrecht eingeflochten waren.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57823 (abgerufen am: 14.03.2026 )
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