Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2025: CSU-Poli­tiker Lintner ver­ur­teilt / Kabi­nett besch­ließt Gelder für Rechts­staats­pakt / Urteil zu Brand­s­tif­tung in Solingen

31.07.2025

Lintner hatte im Auftrag Aserbaidschans eine CDU-Abgeordnete bestochen. Die Bundesregierung hat im Haushaltsentwurf Mittel für einen neuen “Pakt für den Rechtsstaat” beschlossen. Der Brandstifter von Solingen muss lebenslang in Haft.

Thema des Tages

OLG München zu Korruption durch Aserbaidschan: Im Korruptionsprozess rund um den Kauf von Abgeordnetenstimmen durch Aserbaidschan ist der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner vom Oberlandesgericht München zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung wegen Bestechung von Mandatsträgern verurteilt worden. Er hat nach seinem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) getarnte aserbaidschanische Geldzahlungen an die mittlerweile verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz weitergeleitet, um ihr Abstimmungsverhalten in der PACE-Versammlung zu beeinflussen. Das Gericht entschied in seinem Urteil auch, dass bei den Erben der CDU-Politikerin rund 111.000 Euro eingezogen werden sollen – die Summe, die sie mindestens von Aserbaidschan erhalten haben soll. Lintner selbst erhielt neben der Bewährungsstrafe eine Geldauflage von 10.000 Euro. Strafmildernd wurde gewertet, dass er die Geldzahlungen zugab, auch wenn er darin kein Fehlverhalten sah, sondern "normalen Lobbyismus". FAZ (Reinhard Veser), SZ (Thomas Kirchner), taz (Dominik Baur), zeit.de und beck-aktuell berichten.

Das Urteil im Münchener Aserbaidschan-Prozess könnte deutsche Rechtsgeschichte schreiben, kommentiert Thomas Kirchner (SZ). "Zum ersten Mal wird hier ausführlich dargelegt, wie sich Bundestagsabgeordnete von einer fremden Macht 'kaufen' ließen". Der Rechtsstaat habe hier gezeigt, wozu er imstande ist. Reinhard Veser (FAZ) will das Urteil als Mahnung sehen und Lehren daraus ziehen, dass es einem kleinen, wegen Öl- und Gasreichtums geopolitisch wichtigen autoritären Staat gelingen konnte, Angehörige europäischer Parlamente zu korrumpieren. "In Deutschland herrschte lange der Eindruck vor, Korruption sei nur ein Problem anderer Länder. Aus diesem Grund sind viele Gesetze hier laxer als in anderen EU-Staaten. Aber Menschen sind überall gleichermaßen anfällig für Versuchungen", schreibt Veser.

Rechtspolitik

Pakt für den Rechtsstaat: Das Bundeskabinett hat die Finanzierung eines neuen "Pakts für den Rechtsstaat" mit den Bundesländern beschlossen, meldet beck-aktuell. Dazu sollen laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) rund eine halbe Milliarde Euro in den nächsten vier Jahren für die Schaffung zusätzlicher Stellen in der Justiz und für die Digitalisierung der Justiz bereitgestellt werden. Wichtig sei jetzt aber, dass die finanzielle Hilfe des Bundes auch schnell in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ankomme, zitiert die SZ (Robert Roßmann) den Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn. Es brauche deshalb noch in diesem Jahr eine Bund-Länder-Vereinbarung, mit der die Bundesländer sich verpflichten, tatsächlich zusätzliche Stellen für Richter:innen und Staatsanwält:innen zu schaffen.

BVerfG-Richterwahl: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz kritisiert in der FAZ den politischen Umgang mit Wissenschaft am Beispiel der öffentlichen Debatte über die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf. Er zeigt, wie komplexe verfassungsrechtliche Fragen – etwa zum Lebensrecht beim Schwangerschaftsabbruch – auf einfache, moralisierende Schlagworte reduziert und wissenschaftliche Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen werden. Gärditz betont, dass der Grundrechtsschutz differenzierte Abwägungsprozesse erfordere und nicht radikal vereinfacht werden dürfe. Eine liberale Rechtsordnung sei inklusiv und anstrengend – doch genau diese Anstrengung werde in populistischen Diskursen vermieden.

Cannabis: Staatsanwalt Simon Pschorr warnt auf LTO vor einer Rücknahme des Cannabisgesetzes, weil damit das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben und die Justiz zusätzlich belastet werden würde. Er plädiert allerdings angesichts der zahlreichen handwerklichen Mängel im Gesetz, die zu Unsicherheiten und unnötiger Belastung der Gerichte führten, für gezielte gesetzgeberische Nachbesserungen. So habe es der Gesetzgeber unterlassen, an diversen Stellen im Gesetz präzise Grenzwerte zu bestimmen. Außerdem müsse der Cannabisbegriff für die Phasen des Anbaus präzisiert werden. Bisher sei unklar, wann das von Strafnormen nicht erfasste Vermehrungsmaterial (Stecklinge und Samen) zur Pflanze wird und § 34 KCanG unterfalle.

Prostitution: Im Interview mit beck-aktuell (Joachim Jahn), erläutert Tillmann Bartsch, stellvertretender Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes. Er betont, dass die Regelungen maßgeblich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zum Schutz vor Ausbeutung und gesundheitlichen Risiken beigetragen hätten. Trotz dieser Erfolge zeige die Evaluierung des Gesetzes aber auch erhebliche Defizite, insbesondere bei der Durchführung des Anmeldeverfahrens, dem Datenschutz und der staatlichen Kontrolle illegaler Angebote. Um die Wirksamkeit zu erhöhen, spricht sich Bartsch für zentrale Behördenstrukturen, eine bessere Qualifizierung des Personals und eine Entstigmatisierung der Prostituierten aus. 

Betriebsrenten: Rechtsanwalt Tobias Neufeld kritisiert auf LTO, dass der von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegte Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz frühere Fehler wiederhole und großes Gestaltungspotential ungenutzt lasse. Er befürchtet, dass vor allem kleine und mittelständische Arbeitgeber weiter zögern werden, betriebliche Altersversorgung anzubieten.

AfD-Parteiverbot: Mit "zehn populären Irrtümern" zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren befasst sich Rechtsprofessor Markus Ogorek im Verfassungsblog. So widerlegt er beispielsweise das Argument, ein Parteiverbot sei juristisch kaum zu rechtfertigen, weil es Millionen von Wählerinnen und Wählern ihrer Stimme beraube. Missverständnisse wie diese führten vor Augen, so Ogorek, dass rechtliche Komplexität durch politische Zuspitzung nicht aufgehoben, sondern oft nur verschleiert werde. Wer sich ernsthaft mit einem Parteiverbot auseinandersetze, dürfe nicht dem Wunsch nach einfachen Lösungen erliegen, sondern müsse sich komplexen rechtswissenschaftlichen Diskussionen stellen.

Die FAZ (Thomas Jansen) erinnert daran, wie das Parteiverbot ins Grundgesetz aufgenommen wurde, um so künftige Gefahren durch extremistische Parteien wie NSDAP und KPD zu verhindern. Dabei betont er die historischen Debatten im Parlamentarischen Rat über Ermessensspielräume, Beweisgrundlagen und das Verhältnis von Parteiprogramm und tatsächlicher Tätigkeit. Letztlich sei ein Kompromiss entstanden, der dem Bundesverfassungsgericht breiten Spielraum lasse und die Möglichkeit eröffne, Parteien auch auf Basis von Aktivitäten ihrer Anhänger zu verbieten. 

Ebenfalls in der FAZ (Andreas Cevatli) wird anhand von Beispielen aus Spanien, Frankreich, Griechenland und Belgien gezeigt, wie unterschiedlich Parteiverbote in anderen Staaten rechtlich geregelt und begründet werden. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass Verbote oft nicht das Ende extremistischer Parteien bedeuteten, da sie sich häufig unter neuem Namen oder mit leicht verändertem Programm wieder gründeten.

Urbizid: Die Strafrechtsprofessorin Georgia Stefanopoulou schlägt im Verfassungsblog vor, den "Urbizid" im IStGH-Statut und im deutschen Völkerstrafgesetzbuch zu verankern. Ein Urbizid sei eine systematische Vernichtung von Städten als soziale, kulturelle und lebendige Organismen, wie sie derzeit in der Ukraine oder im Gaza-Streifen stattfinde. Die gezielte Zerstörung von Städten stelle ein eigenständiges Unrecht dar, das bisher nicht erfasst werde.

Chatkontrolle: Der Juristische Dienst des EU-Rats hat, wie netzpolitik.org (André Meister) berichtet, den dänischen Vorschlag zu einer verpflichtenden Chatkontrolle als rechtswidrig kritisiert, weil er Grundrechte wie die Vertraulichkeit der Kommunikation verletze. Trotz dieser Bedenken hält Dänemark als aktuelle Ratspräsidentschaft den Vorschlag aufrecht, wobei eine politische Entscheidung über das Vorhaben insbesondere von der Haltung Deutschlands und Frankreichs abhängen könnte. 

Justiz

LG Wuppertal zum Brandanschlag in Solingen: Das Landgericht Wuppertal hat den Angeklagten Daniel S. wegen vierfachen Mordes durch Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Zusätzlich wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Bei dem Brand in Solingen im März 2024 starb ein bulgarisches Elternpaar und seine beiden kleinen Töchter. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess gestanden. Den Angehörigen und Überlebenden wurden Entschädigungszahlungen zwischen 2.000 und 20.000 Euro zugesprochen. Obwohl in der Wohnung des Täters viele Hinweise auf rechtsextreme Gesinnung gefunden wurden, wurden diese seiner Lebensgefährtin und seinem Vater zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sahen psychische Probleme des Täters als tatauslösend an. FAZ (Reiner Burger), SZ (Leonard Scharfenberg/Lena Kampf), taz (Yağmur Ekim Çay) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten über den Prozess und die Entscheidung.

Yağmur Ekim Çay (taz) meint in einem separaten Kommentar, dass man im Prozess hätte genauer hinsehen sollen. Die Ermittlungsbehörden hätten auffallend wenig Interesse an einem möglichen rassistischen Hintergrund gezeigt. Es stelle sich die Frage: Wären die Opfer Deutsche gewesen, hätte man dann ebenso gehandelt?

BVerfG zu Gerichtskostenvorschuss: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer russischen Bank nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich diese dagegen gewandt hatte, dass die Zustellung einer von der Bank erhobenen aktienrechtlichen Anfechtungsklage von der Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig gemacht wurde. Die Karlsruher Richter:innen hielten die Klage laut beck-aktuell für unzulässig, da die Bank sich nicht ausreichend mit der Entscheidung des OLG auseinandersetzte und ihre Grundrechtsverletzung nicht schlüssig dargelegt habe.

BGH zur Laufzeit von DSL-Verträgen: Der Bundesgerichtshof hat Anfang Juli entschieden, dass eine DSL-Vertragsverlängerung um 24 Monate nach Ablauf des aktuellen Vertrags unzulässig ist, da sie zu einer überlangen anfänglichen Mindestlaufzeit führt. Eine solche Klausel bewirke eine anfängliche Mindestlaufzeit von über zwei Jahren, nämlich 24 Monate zuzüglich der Restlaufzeit des bisherigen Vertrags, und verstoße damit gegen das Telekommunikationsgesetz. beck-aktuell berichtet.

OLG Düsseldorf zu Handelsregister-Sprache: Auch FAZ (Heike Schmoll) und LTO berichten jetzt über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach nur der Begriff "Geschäftsführer" ins Handelsregister eingetragen werden darf, da er eine konkrete natürliche Person bezeichnet und gesetzlich eindeutig definiert sei. Die Verwendung von "Geschäftsführung" sei dagegen unzulässig, weil sie mehrdeutig und nicht im Einklang mit dem GmbH-Gesetz stehe.

Offenbar bedürfe es inzwischen schon der Gerichte, um dem "Wahn der gendersprachlichen Anbiederung Einhalt zu gebieten", kommentiert Heike Schmoll (FAZ) die Entscheidung. Das Beispiel zeige eindrücklich, dass der Genderzwang die sprachlichen Differenzierungen verwische und Rechtspersonen ununterscheidbar mache. Zu Recht verweise das Gericht auf das mögliche Missverständnis, dass unter "Geschäftsführung" auch eine Gruppe verstanden werden könne, die ermächtigt sei, im Sinne des Handelsregisters verantwortlich zu handeln, obwohl in Wirklichkeit und in diesem Fall aber nur eine Person gemeint gewesen sei.

OVG NRW zu Abschiebung eines psychisch Kranken: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die geplante Rückführung eines psychisch schwer kranken Sexualstraftäters in die Türkei gestoppt, weil die Stadt Moers keine ausreichende medizinische Anschlussversorgung im Zielstaat gewährleisten konnte. Zwar hatte die Stadt ärztliche Begleitung und eine mögliche stationäre Aufnahme vorgesehen, doch fehlten konkrete organisatorische Absicherungen, etwa für eine notfalls erforderliche Zwangseinweisung. Die zugrunde liegende Ausweisung des Sexualstraftäters wurde vom Gericht nicht aufgehoben, da weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. beck-aktuell berichtet.

Recht in der Welt

USA – Trump-Anwalt als Bundesrichter: Der US-Senat hat den früheren Anwalt Donald Trumps, Emil Bove III., als Richter an einem Bundesberufungsgericht bestätigt, berichtet die FAZ (Oliver Kühn). Seine Nominierung hatte bei den Demokraten Kritik hervorgerufen. Sie warfen dem Präsidenten vor, einen ihm absolut loyalen Juristen an ein Bundesgericht bringen zu wollen. Bove hatte Trump in drei von dessen vier Strafprozessen vertreten.

Brasilien – Bundesanwaltschaft AGU: Der Doktorand Felipe Luciano Pires analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), wie Jurist:innen im öffentlichen Dienst von autokratischen Präsident:innen instrumentalisiert werden können, um eine Fassade von Legalität aufzubauen und demokratische Institutionen zu schwächen. Am Beispiel der brasilianischen Bundesanwaltschaft (AGU) zeigt er, dass klassische bürokratische Schutzmechanismen zwar einem offenen Staatsstreich entgegenwirken, aber gegen eine schleichende Aushöhlung der Demokratie oft machtlos sind. Pires plädiert daher für Reformen in der juristischen Ausbildung und eine Stärkung demokratischer Werte im öffentlichen Dienst.

Sonstiges

Automatisierte Datenanalyse/Palantir: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will laut LTO prüfen, ob die Analyse-Software des Unternehmens Palantir auch bei Bundes-Sicherheitsbehörden eingesetzt werden kann. Das Programm ist bereits in mehreren Bundesländern im Einsatz. SPD und Grüne lehnen den Einsatz von Palantir in deutschen Sicherheitsbehörden ab. "Palantir ist kein neutraler IT-Dienstleister, sondern ein Unternehmen mit tiefen Verbindungen zu US-Geheimdiensten und klaren geopolitischen Interessen", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl.  

Es wäre ein weiteres Stück kritischer Infrastruktur, bei dem die Bundesrepublik sich unnötigerweise von den USA abhängig macht, kommentiert Gareth Joswig (taz). Die Software sei die technische Grundlage für einen umfassenden Überwachungsstaat.

Arbeitsrechtliche Wiedereingliederung: spiegel.de (Larena Klöckner) hat die Rechtsanwältin Eva Wißler zu den Arbeitnehmerrechten im Zusammenhang mit Wiedereingliederungsmaßnahmen befragt. Die stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit ist danach freiwillig und bedarf der Zustimmung von Ärzt:in, Krankenkasse und Arbeitgeber. Eine Ablehnung durch das Unternehmen sei zwar möglich, müsse aber gut begründet sein.

Eigenplagiat: Rechtsprofessor Roland Schimmel erläutert auf beck-aktuell, warum das bloße Abschreiben eigener früherer Arbeiten – sogenannte Eigenplagiate – zwar urheberrechtlich kaum angreifbar ist, jedoch wissenschaftlichen und prüfungsrechtlichen Standards widersprechen kann. Er warnt vor Intransparenz und betont, dass Quellen – auch eigene unveröffentlichte Texte – offengelegt werden müssen und Arbeiten nicht mehrfach verwendet werden dürfen. Am Beispiel eines Kandidaten, dessen Dissertation zu großen Teilen aus seiner Masterarbeit bestand, zeigt er, welche schwerwiegenden Folgen fehlende Kennzeichnung und mangelnde Qualität nach sich ziehen können.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57795 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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