Die Bundesregierung will die Justiz mit einer halben Milliarde Euro stärken. AGH Berlin hebt missbilligende Belehrung von Anwalt auf. Cour de Cassation betont Immunität von Assad auch bei Vorwürfen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Thema des Tages
Pakt für den Rechtsstaat: Fast eine halbe Milliarde Euro für vier Jahre will die Bundesregierung in einen neuen Pakt für den Rechtsstaat investieren, hat die Funke-Mediengruppe (Theresa Martus/Jochen Gaugele) von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erfahren. 240 Millionen Euro sollen dabei in zwei Tranchen bereitgestellt werden, um die Justiz personell zu verstärken. Der Bund plant zudem, die Digitalisierung der Justiz weiter zu unterstützen. Dafür sollen zwischen 2027 und 2029 insgesamt bis zu 210 Millionen Euro – also 70 Millionen Euro jährlich – fließen. Über die konkreten Projekte will sich der Bund noch mit den Ländern verständigen.
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl: Das vorläufige Scheitern der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin sei ein "Fall eklatanten politischen Missmanagements", kommentiert Ex-Bundesverfassungsrichter Peter Müller in seiner Sa-SZ-Kolumne. Außerdem offenbare der Fall ein fundamentales Problem der demokratischen Verfasstheit unseres Landes: Der respektvolle und souveräne Umgang mit politischen Mitbewerbern, die sich im Rahmen des demokratischen Grundkonsenses bewegen, werde verdrängt durch das ängstliche Beschränken auf die Vertretung parteipolitischer Interessen. Die exklusive Orientierung am parteipolitisch Opportunen führe aber zur Handlungsunfähigkeit der demokratischen Mitte, mahnt Müller.
Im Editorial ordnen Maximilian Steinbeis und Anna-Mira Brandau (Verfassungsblog) die "orchestrierte Kampagne rechter Klein- und Kleinstmedien und Social-Media-Accounts" gegen die aktuellen Wahlvorschläge als "nicht bloß Niedertracht", sondern Teil einer Strategie ein, "gegen die kein legalistisches Resilienzreformkraut gewachsen" sei. Ein mögliches Ergebnis sei, dass, wenn dann keine Zweidrittelmehrheit für die Besetzung dieser Stelle zustande komme, "die Zweidrittelmehrheit eben abgeschafft werden" müsse, heißt es unter Bezug auf eine Forderung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Schwangerschaftsabbruch: Die Mo-FAZ (Marlene Grunert) beleuchtet die strafrechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und die Debatte um dabei bestehende dogmatische Widersprüche. Für den emeritierten Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel ist danach die gesetzliche Konstruktion zwischen rechtswidrigem, aber straffreiem Abbruch einerseits und staatlicher Gewährleistung andererseits juristisch "gänzlich misslungen", während der Augsburger Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel die geltende Regelung als konsistent verteidigt.
Auch Rechtsprofessor Matthias Herdegen analysiert in einem WamS-Gastbeitrag noch einmal die verschiedenen rechtlichen Ansätze bei § 218 StGB, wobei er die aktuelle, auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruhende Rechtslage als "klugen Kompromiss" bezeichnet.
Schwangerschaftsabbruch/Kosten: Die CDU hat laut Mo-FAZ (Friederike Haupt) ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem der Autor Gregor Thüsing zu dem Ergebnis kommt, für die im Koalitionsvertrag geplanten Änderungen bei der Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen müsse der § 218 StGB nicht geändert werden. Die SPD misst dem Papier jedoch "keine weitere Bedeutung" zu, wird die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Carmen Wegge zitiert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält statt einer Änderung von § 218 StGb eine Anhebung der Einkommensgrenze bei der bestehenden Kostenübernahme von Abtreibungen durch die Länder für denkbar.
Der CSU-Abgeordnete Stefan Pilsinger hat gegen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung der Kostenübernahme verfassungsrechtliche Bedenken, wie die Mo-SZ (Sebastian Brinkmann) berichtet. Zudem heißt es dort, dass laut einer Studie aus dem Jahr 2022 bisher in rund 60 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche die Kosten von den Ländern übernommen werden.
Abschiebung/Pflichtbeistand: Für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Jara Al-Ali und Hannah Franz stellt im Verfassungsblog die geplante Abschaffung des pflichtanwaltlichen Beistands in Abschiebungshaftverfahren einen rechtsstaatlichen Rückschritt dar. Sie kritisieren insbesondere die Verkennung des Normzwecks und weisen darauf hin, dass die anwaltliche Vertretung elementar sei, um die Eingriffe in die persönliche Freiheit juristisch angemessen prüfen zu können. Die geplante Rechtsänderung reihe sich in eine Tendenz ein, in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren von rechtsstaatlichen Grundsätzen abzusehen, und markiere eine systematische Erosion des Rechtsstaates, die weder mit einer verwaltungs- und gerichtspraktischen Entlastung noch mit Effizienzgründen gerechtfertigt werden könne.
Einschüchterungsklagen: Felix W. Zimmermann (LTO) kritisiert im 2. Teil seiner Serie, dass der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zum Anti-SLAPP-Gesetz Journalist:innen und Bürger:innen nicht effektiv schütze, da viele Einschüchterungsklagen juristisch nicht als "missbräuchlich" gelten würden, wenn sie inhaltlich begründet seien. Die vorgesehenen Rechtsfolgen wie Kostenerstattung oder zusätzliche Gebühren sind laut Zimmermann wirkungslos, da sie in der Praxis kaum greifen und finanzstarke Kläger nicht abschrecken würden. Insgesamt hält er die gesetzliche Ausgestaltung für Symbolpolitik ohne praktische Wirkung und fordert strukturelle Reformen im Presse- und Äußerungsrecht, um das Machtungleichgewicht in solchen Verfahren tatsächlich auszugleichen.
Antidiskriminierung: Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, konstatiert im Interview mit der Sa-taz (Frederik Eikmanns) eine "Diskriminierungskrise", "ganz egal, ob es um Rassismus oder Antisemitismus geht, ob es Frauen betrifft, die sexuell belästigt wurden, oder Menschen mit Behinderung, die wegen mangelnder Barrierefreiheit an einem Bahngleis stehen gelassen werden". Sie betont die Verantwortung der Politik: "Eine Bundestagsdebatte über Asylpolitik zum Beispiel hat nicht nur Auswirkungen auf Geflüchtete, sondern auf alle Menschen, die als Ausländer wahrgenommen werden."
Justiz
AGH Berlin zu beA-Nutzungspflicht: Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat Mitte Juli, wie beck-aktuell berichtet, eine missbilligende Belehrung der Rechtsanwaltskammer aufgehoben, die ein Anwalt wegen eines unterlassenen elektronischen Empfangsbekenntnisses erhalten hatte. Der Anwaltsgerichtshof Berlin war der Auffassung, dass ein Rechtsanwalt gegenüber seiner Kammer kein elektronisches Empfangsbekenntnis über das beA abgeben müsse, da die Kammer kein Gericht im Sinne der Zivilprozessordnung sei. Für die Zustellung durch eine Anwaltskammer gelte stattdessen die Regelung des Verwaltungszustellungsgesetzes, das keine spezielle Form der Rücksendung des Empfangsbekenntnisses vorschreibt.
VerfGH Berlin zu Volksabstimmung "Berlin autofrei": Postdoc Jakob Hohnerlein analysiert im Verfassungsblog die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Berlin zum Volksbegehren "Berlin autofrei". Er begrüßt das Urteil, mit dem das Volksbegehren für zulässig erklärt wurde, kritisiert zugleich aber auch die dogmatische Annahme des Gerichts, dass Einschränkungen beim Gemeingebrauch öffentlicher Straßen keinen Grundrechtseingriff darstellen. Der Autor plädiert für eine differenzierte Betrachtung besonderer Mobilitätsbedürfnisse und sieht im Urteil eine Chance, den Schutz individueller Interessen mit gesellschaftlicher Umgestaltung zu verbinden.
OLG Frankfurt/M. zu Influencer-Streit: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat im Streit zwischen zwei Influencern laut LTO entschieden, dass wegen bestimmter Aussagen zwar zivilrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, nicht aber wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Zwischen den Parteien bestehe kein konkretes Wettbewerbsverhältnis, so der Senat. Dass beide "auf dem Streaming-Markt" tätig sind, genüge hierfür nicht.
OLG Hamm zur getrennten Verurteilung in Deutschland und Frankreich: Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine besondere Härte für Verurteilte vorliegen kann, wenn gesamtstrafenfähige Delikte getrennt voneinander in Deutschland und Frankreich ausgeurteilt werden und dadurch die erstmögliche Strafaussetzung nach hinten verlegt wird. Dies wurde im Fall eines mehrfach verurteilten Sexualmörders festgestellt und damit eine Entscheidung aufgehoben, mit der das LG einen Antrag auf Strafaussetzung als verfrüht abgelehnt hatte. beck-aktuell berichtet.
LG Stuttgart zur Tötung einer Sprachlehrerin: Das Landgericht Stuttgart hat einen 38-jährigen Iraner wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt Er hatte seine Sprachlehrerin, mit der er eine intime Beziehung unterhielt, in ihrer Wohnung erwürgt. Obwohl der Angeklagte behauptete, die Tötung sei nicht beabsichtigt gewesen, sah das Gericht im minutenlangen Würgen eine bewusste Entscheidung zum Töten. Weil sich das Motiv aber nicht zweifelsfrei feststellen ließ, hat das Gericht einen Mordvorwurf nicht bestätigt. spiegel.de berichtet.
LG Ulm zu Mord aus Mordlust: Das Landgericht Ulm hat Anna-Maria W. zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie einen Mann aus Mordlust getötet hatte. Im Prozess hatte die Angeklagte angegeben, Vorbildern wie dem Serienmörder Jeffrey Dahmer nacheifern zu wollen. Die Sa-SZ (Max Ferstl) und spiegel.de berichten vom Prozess und vom Urteil.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Vom Fortgang des Prozesses um die Entführung der Kinder von Christina Block, Tochter des Steakhouse-Kette-Gründers Eugen Block, berichten spiegel.de (Julia Jüttner) und LTO (Peyman Khaljani). In einer fünfstündigen Erklärung erläuterte Christina Block die Vorgänge aus ihrer Sicht. Von der Entführung der Kinder habe sie erst erfahren, als sie diese in Süddeutschland abholen konnte.
LG Gera – Richter Bengt Fuchs: Das Landgericht Gera hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Verwaltungsrichter Bengt Fuchs wegen Volksverhetzung abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht laut LTO aus, dass dessen Facebook-Kommentar, in dem er vorgeschlagen hatte, Sinti und Roma als "Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche" zu bezeichnen, zwar als verächtlich gegenüber dieser Volksgruppe einzustufen sei, jedoch nicht die für eine Strafbarkeit nach § 130 StGB erforderliche Qualität eines Angriffs auf die Menschenwürde erreiche. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung bereits Beschwerde beim Thüringer Oberlandesgericht eingelegt. Auch bild.de (Janek Könau) berichtet.
ArbG Hamm – Schwangerschaftsabbrüche an kirchlichem Krankenhaus: Die FAS (Eva Schläfer) hat mit dem Frauenarzt Joachim Volz über seine Klage vor dem Arbeitsgericht Hamm gesprochen. Das Evangelische Klinikum Lippstadt untersagt ihm seit der Fusion mit dem benachbarten katholischen Krankenhaus die Vornahme medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche. Für ihn sei es unethisch und nicht vorstellbar, betroffene Frauen nach Hause zu schicken, sagt Volz im Interview.
AG Berlin-Tiergarten zu El Hotzo: Nachdem das Amtsgericht Berlin-Tiergarten in der vergangenen Woche den Satiriker Sebastian Hotz ("El Hotzo") vom Vorwurf der Billigung von Straftaten nach § 140 StGB freigesprochen hat, erläutert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de die grundsätzliche Reichweite von Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Äußerungsdelikten. Fischer kritisiert vereinfachende Zuschreibungen wie "Satire ist immer erlaubt" und betont, dass strafrechtliche Bewertungen komplexe Abwägungen von Form, Inhalt und Wirkung voraussetzen.
Strafanzeigen gegen Schlachtbetriebe: Die Tierschutzorganisation Peta hat mehrere Schlachtbetriebe wegen Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz angezeigt. Im Interview mit LTO (Felix W. Zimmermann) erläutert Vera Christopeit, Justiziarin bei Peta, warum das Töten von Tieren, um sie zu essen, keinen "vernünftigen Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt. Eine Ernährung ohne Fleisch sei möglich und gesund. Dass Fleisch gut schmecke, sei ebenso wenig eine ausreichende Rechtfertigung für das millionenfache Töten von leidensfähigen Tieren wie die wirtschaftlichen Interessen der Schlachtbetriebe. Sie verweist auf das Staatsziel Tierschutz in Art. 20a Grundgesetz.
Recht in der Welt
Frankreich – Baschar al-Assad: Der französische Kassationshof hat, wie die Mo-FAZ (Michaela Wiegel) berichtet, den Haftbefehl gegen den früheren syrischen Machthaber Baschar al-Assad wegen seiner mutmaßlichen Mitverantwortung für einen Giftgasangriff in Syrien im Jahr 2013 aufgehoben. Die persönliche Immunität von Staatsoberhäuptern lasse keine Ausnahme zu und gelte auch im Fall von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, so das Gericht. Als der Haftbefehl 2023 erlassen worden sei, sei Assad noch Staatschef gewesen, daher sei der Haftbefehl nicht "rechtmäßig", sagte der Vorsitzende Richter. Eine strafrechtliche Verfolgung Assads sei aber möglich, neue Haftbefehle könnten ausgestellt werden.
IGH – Klimaschutz: spiegel.de (Kurt Stukenberg) analysiert das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zum Klimaschutz. Für die Politik sei die Einordnung aus Den Haag eine Ermahnung, dass Klimaschutz kein optionales programmatisches Angebot sein sollte, das je nach Stimmungslage in der Bevölkerung ausgeweitet oder eingeschränkt werden kann, heißt es im Text. Eine Pflicht zum Klimaschutz, wie sie der IGH formuliert habe, müsste auf Staaten wie Deutschland, deren Regierung sich zum internationalen Recht bekennt, auch bei der Gesetzgebung Einfluss entfalten. Vor allem aber könnte das Gutachten bei künftigen Klimaklagen eine Rolle spielen, wenn sich Anwälte oder Richter auf die Einschätzungen des IGH beziehen.
Auch Nick Reimer (Sa-taz) sieht den im Gutachten aufgestellten Grundsatz "Wer verursacht, der haftet" positiv. Zwar habe der IGH betont, dass die konkrete Haftung einer Einzelfallprüfung unterliege, in 70 Jahren würden sich die Menschen aber vermutlich genauso über die juristische Debatte zur Haftungspflicht wundern wie wir heute über die Selbstverständlichkeit eines "Bankkonto für die Frau".
Der Gerichtshof habe zurecht die 1,5-Grad-Zielmarke betont, meint Joachim Müller-Jung (FAS). Jedes Zehntelgrad darüber hinaus destabilisiere das System und könne uns teuer zu stehen kommen. 1,5 Grad seien deshalb auch nach wie vor kein politischer Wert, wie immer noch oft behauptet werde.
Ukraine – Korruption: Am kommenden Donnerstag soll im ukrainischen Parlament über ein neues Gesetz zur Korruptionsbekämpfung abgestimmt werden, berichten Mo-FAZ (Stefan Locke) und Hbl (Mareike Müller). Die Neuregelung ist eine Reaktion auf die Proteste gegen ein kürzlich beschlossenes Gesetz, mit dem die Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörden eingeschränkt werden sollte. Der neue Gesetzentwurf garantiere eine "tatsächliche Stärkung des ukrainischen Strafverfolgungssystems, die Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörden und einen zuverlässigen Schutz des Strafverfolgungssystems vor russischem Einfluss oder Einmischung", wird Präsident Wolodymir Selenski im Text zitiert. Vorgesehen ist u.a., dass sich Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden alle 24 Monate einem Lügendetektortest unterziehen müssen, wenn sie Verwandte aus Russland haben oder Angehörige, die dort leben.
Die Europäer sollten den Druck weiter aufrechterhalten, kommentiert Robert Putzbach (Mo-FAZ). Denn Selenskis Kehrtwende sei noch nicht vollendet, Dutzende Abgeordnete seiner eigenen Partei hätten angekündigt, am Donnerstag dagegen stimmen wollen, dass die Antikorruptionsbehörden ihre Unabhängigkeit zurückerhalten. Konrad Schuler (FAS) weist darauf hin, dass der Kampf gegen das russische Modell auch im Inneren gewonnen werden müsse.
Italien – Schadensersatz: Im FAZ-Einspruch erläutert Rechtsanwalt Stephan Grigolli, dass das italienische Schadensrecht insbesondere bei Todesfällen naher Angehöriger deutlich höhere Entschädigungen für immaterielle Verluste vorsieht als das deutsche. Er hebt hervor, dass die Rechtsprechung in Italien mit verbindlichen Tabellen arbeitet, die persönliche Umstände systematisch berücksichtigen und so nachvollziehbar hohe Summen rechtfertigen. Dabei verweist Grigolli auch auf den sozialen Kontext: Mangels umfassender staatlicher Absicherung sei eine stärkere private Kompensation notwendig, um das Prinzip der wesentlichen Gleichheit zu verwirklichen. Hintergrund ist eine aktuelle Gerichtsentscheidung, mit der den Hinterbliebenen des in Venedig verunglückten deutschen Rechtsprofessors Joachim Vogel vier Millionen Euro zugesprochen wurden.
USA – Habeas Corpus: Rechtsprofessor Eric M. Freedman erläutert auf LTO (in englischer Sprache) das Prinzip des "Habeas corpus" und betont die verfassungsrechtliche Bedeutung des Rechts auf richterliche Kontrolle staatlicher Inhaftierungen. Er argumentiert, dass die Wirksamkeit von Habeas Corpus letztlich davon abhängt, ob die Gesellschaft bereit ist, Rechtsstaatlichkeit und unabhängige Gerichte aktiv zu verteidigen.
Juristische Ausbildung
Vom Hauptschüler zum Juristen: Im Interview mit LTO-Karriere (Vanessa Meilin Rolke) erzählt Oualid El Ouakili von seinem bisherigen Karriereweg von der Hauptschule über das Abitur zum Jurastudium. Neben dem Studium baute er ein eCommerce-Unternehmen auf, arbeitete in Kanzleien und war als Leistungssportler im Boxen aktiv. Er habe schon oft an Punkten gestanden, an denen er sich gefragt habe, ob er sein Ziel wirklich erreichen kann, sagt El Ouakil. Er habe dann aber nicht aufgegeben, sondern immer weitergemacht.
Sonstiges
Demokratie und Rechtsstaat: In einem Gastbeitrag auf zeit.de warnt der Philosoph Julian Nida-Rümelin davor, Demokratie mit einem reinen Mehrheitsprinzip zu verwechseln und betont, dass individuelle Rechte und der Schutz von Minderheiten essenzielle Voraussetzungen für eine legitime demokratische Ordnung sind. Er kritisiert sowohl populistische Kräfte, die die Rechtsstaatlichkeit untergraben, als auch Demokratieverteidiger, die aus Angst vor diesen Kräften demokratische Prozesse einschränken wollen. Notwendig sei eine Stärkung des Rechtsstaats und einer demokratischen Kultur, die Freiheit und Offenheit wahrt, statt sie aus vermeintlicher Sicherheit zu beschneiden.
Verfassungstreue im Staatsdienst: Praktisch alle Bundesländer arbeiteten daran, möglichst schon von vornherein zu verhindern, dass Verfassungsfeinde in den öffentlichen Dienst kommen, schreibt die Mo-SZ (Benedikt Peters/Ronen Steinke). Eine Reihe von Bundesländern setzt dabei auf eine sogenannte Regelabfrage beim Verfassungsschutz, andere Länder wollen ihre Verfassungstreue-Checks ausbauen. Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg planen aktuell neue Gesetze. Die AfD hat als Reaktion jetzt eine Handreichung erarbeitet, in der sie ihren beamteten Mitgliedern empfiehlt, mit "Äußerungen im verfassungskonformen Bereich zu bleiben".
Der Jurist Hendrik Cremer kritisiert im Interview mit der Mo-SZ (Ronen Steinke), dass der Staat nach der Überreaktion im Radikalenerlass von 1972 heute beim Umgang mit der AfD ins andere Extrem verfällt und verfassungsfeindliche Tendenzen zu passiv dulde. Er warnt, dass die verfassungsrechtliche Treuepflicht der Beamten nicht mehr ernsthaft eingefordert werde – obwohl die AfD sich deutlich radikalisiert habe und rechtliche Prüfungen möglich wären. Statt pauschaler Verdächtigungen wie damals fordert er ein entschlossenes, differenziertes Vorgehen zum Schutz von demokratischen Staatsbediensteten.
Weidel-Interview: Die Störungen des ARD-Sommerinterviews mit der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel seien rechtswidrig gewesen und hätten von der Polizei unterbunden werden müssen, meint in einer Gastkolumne für die Mo-Welt der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel. Es gebe einen Anfangsverdacht für mindestens zwei Straftatbestände: Beleidigung im Sinne von § 185 StGB und Nötigung gemäß § 240 StGB. Daneben spricht sich Knispel gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus, weil die erforderliche "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung", nicht gegeben sei.
Regenbogenflagge: LTO (Hasso Suliak) thematisiert den Streit um das Hissen der Regenbogenflagge zum Berliner Christopher Street Day und stellt die gegensätzlichen Auffassungen von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) und Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger (SPD) gegenüber. Während Klöckner das staatliche Neutralitätsgebot als Hinderungsgrund nennt, sieht Rehlinger darin kein Problem und verweist auf demokratische Werte wie Vielfalt und Toleranz.
Prominentenbilder: Rechtsanwalt Christoph Jarno Burghoff ist auf LTO der Auffassung, dass die Veröffentlichung intimer Urlaubsfotos von Prominenten durch Boulevardmedien oft schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstelle, bisherige Entschädigungssummen aber zu niedrig seien, um abschreckend zu wirken. Er fordert, dass Gerichte künftig mindestens 30.000 Euro pro Bild zusprechen sollten – insbesondere bei Nacktfotos oder Bildern mit anstößigen Kommentaren – um Voyeur-Journalismus wirksam einzudämmen. Zudem plädiert er für eine stärkere Orientierung an den durch solche Veröffentlichungen erzielten Gewinnen, um die kommerzielle Ausbeutung der Privatsphäre zu begrenzen.
Strafverteidigung und Krawatte: Strafverteidiger André M. Szesny schreibt auf beck-aktuell über die weiße Krawatte als Symbol für die Haltung und das Selbstverständnis von Strafverteidigern. Er argumentiert, dass sie nicht bloß ein nostalgisches Accessoire sei, sondern ein Ausdruck juristischer Würde und der besonderen Rolle des Verteidigers als unabhängiges Organ der Rechtspflege. Dabei betont er, dass auch die Entscheidung, keine weiße Krawatte zu tragen, Teil eines verantwortungsvollen Berufsverständnisses sein kann.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57763 (abgerufen am: 10.12.2025 )
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