Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2025: IGH-Gut­achten zum Kli­ma­schutz / Frei­spruch für El Hotzo / Selenski gegen Anti-Kor­rup­ti­ons­be­hörden

24.07.2025

IGH-Gutachten postuliert Haftung von Staaten für Klimawandel. AG Tiergarten sprach Sebastian Hotz vom Vorwurf der Billigung von Straftaten frei. Ukrainischer Präsident unterzeichnete Gesetz, das Korruptionsbehörden die Unabhängigkeit nimmt.

Thema des Tages

IGH – Klimaschutz: In einem unverbindlichen Rechtsgutachten für die UN-Generalversammlung stellte der Internationale Gerichtshof fest, dass die internationale Staatengemeinschaft nicht nur aufgrund spezieller völkerrechtlicher Verträge wie dem Pariser Abkommen, sondern auch aufgrund von Völkergewohnheitsrecht verpflichtet ist, den Klimawandel aufzuhalten. Es gebe eine Sorgfaltspflicht, Emissionen zu reduzieren, und eine Kooperationspflicht der Staaten. Aus den Menschenrechtsverträgen ergebe sich zudem ein Menschenrecht auf eine gesunde, saubere und nachhaltige Umwelt. Kommen die Staaten ihren Pflichten zum Klimaschutz nicht nach, sind sie nach dem Prinzip der Staatenverantwortung haftbar. Vom Klimawandel geschädigte Staaten können von verursachenden Staaten Kompensation verlangen. Ob ein Anspruch vorliegt, müsse aber jeweils im Einzelfall geprüft werden. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Finn Hohenschwert), LTO (Franziska Kring), taz.de (Christian Rath), tagesschau.de (Christoph Kehlbach u.a.), zdf.de (Charlotte Greipl), spiegel.de und focus.de.

Reinhard Müller (FAZ) sieht nun die Staaten in der Verantwortung, der "unbestreitbar globalen Herausforderung" des Klimawandels zu begegnen. Angesichts der vom IGH betonten Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit erinnert Frank Bräutigam (tagesschau.de) an den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, der ebenfalls die Notwendigkeit "international ausgerichteten Handelns zum globalen Schutz des Klimas" konstatierte.

Rechtspolitik

Fachanwält:in: Da sich der Erwerb von Fachanwaltstiteln in den letzten Jahren "einem Nullwachstum" nähere, schlug der Deutsche Anwaltverein (DAV) vor, den Zugang zum Fachanwaltstitel zu erleichtern. Statt einer "quasi mathematischen Anweisung zur Feststellung der Fallzahlen" sollten eine Gesamtschau der Kenntnisse und Erfahrungen maßgeblich sein. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Terrorismus / Spionage: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der härtere Strafen für Spionage sowie für die Vorbereitung von Terrortaten vorsieht. Der Entwurf wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt. FAZ (Marlene Grunert), LTO und spiegel.de berichten.  

Gesichtserkennung / automatisierte Datenanalyse: netzpolitik.org (Andre Meister) berichtet über ein "Sicherheitspaket" von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), das zur Vorabstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung versandt wurde. U.a. soll der Bundespolizei und dem BKA erlaubt werden, Personen anhand von Fotos im Internet zu identifizieren und zu suchen. Außerdem sollen Bundespolizei und BKA Datenbestände zusammenführen und automatisiert analysieren dürfen. 

Weltraum: Die Rechtsanwälte Adrian Zarm und Patrick Schneider stellen auf LTO den Entwurf der EU-Weltraum-Verordnung (Space Act) vor, die die Bereiche Safety (technische Standards), Resilience (Verteidigung gegen 'Angriffe') und Sustainability (Nachhaltigkeit) regeln soll, und am 1. Januar 2030 in Kraft treten wird.

BVerfG-Richterwahl/Frauke Brosius-Gersdorf: In einem Gastbeitrag in der FAZ befindet es EX-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) als schädlich für die Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts, dass "die Debatte um die Kandidatin intern offenbar nicht ausreichend geführt wurde, bevor die offizielle Nominierung durch das Richterwahlkollegium erfolgte". Er bedauert, dass "parteipolitische Motive Einzug gehalten haben in den Diskurs über ein Amt, das gerade nicht parteipolitisch geprägt sein darf".

Heike Schmoll (FAZ) moniert, dass es nicht gelang, "zwischen Meinung und wissenschaftlicher Einsicht zu unterscheiden". Bei letzterer gehe es "nicht um Politik und übrigens auch nicht um Werte, sondern um Handwerk, um schlüssige und überzeugende Argumentationen". Außerdem meint Christoph Moes (FAZ), dass die "Nichtwahl von Frau Brosius-Gersdorf eine Petitesse und mitnichten ein Skandal" ist. Bei der Wahl zur Verfassungsrichterin sei "nicht dogmatische Exzellenz die härteste Währung, sondern das Vertrauen der qualifizierten Mehrheit des Parlaments".

Justiz

AG Berlin-Tiergarten zu El Hotzo: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Satiriker Sebastian Hotz ("El Hotzo") vom Vorwurf der Billigung von Straftaten nach § 140 StGB frei. Gegenstand der Anklage waren zwei Posts auf X zum Trump-Attentat. Darin schrieb er, dass Trump und "der letzte Bus" gemeinsam hätten, dass beide "leider knapp verpasst" wurden. Später schrieb er: “Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben”. Für die AG-Richterin waren die Posts "ohne jeden Zweifel als Satire erkennbar – die gibt es nicht nur in Satireshows." Die Staatsanwaltschaft, die 40 Tagessätze à 150 Euro beantragt hatte, kann noch Rechtsmittel einlegen. Es berichten SZ (Thore Rausch), FAZ (Julia Schymura), taz (Emilia Papadakis), Welt (Philipp Woldin), LTO (Max Kolter), spiegel.de (Alexander Kühn) und focus.de.

BVerfG – automatisierte Datenanalyse: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz der Polizeisoftware "VeRA" des US-Unternehmens Palantir in Bayern eingereicht. Die automatisierte Datenauswertung verletze unter anderem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis. GFF-Juristin Franziska Görlitz mahnt, dass die "Polizei bei ihren Ermittlungen keine intransparenten Algorithmen ans Steuer lassen darf". Die verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (VeRA) verknüpft Millionen von Daten miteinander, wobei auch Daten von Personen, die nicht verdächtigt werden, sondern als Zeug:in, Opfer oder Auskunftsperson in Erscheinung traten, in die Datenanalyse einbezogen werden. Es berichten SZ (Johann Osel), FAZ (Timo Frasch/Rüdiger Soldt), taz (Gareth Joswig), LTO und netzpolitik.org (Constanze).  

BVerwG zu Verdachtsfall AfD: Nun berichten auch FAZ (Friederike Haupt), taz (Christian Rath) und beck-aktuell, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtskräftig ist, nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde der AfD ablehnte.

LSG Nds-Bremen zu Rückzahlung von Grundsicherung: Eine Frau, die jahrelang als Küchenhilfe arbeitete, diese Einkünfte jedoch nicht oder nicht vollständig angab, muss nach Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen erhaltene Grundsicherungsleistungen in Höhe von 18.000 Euro zurückzahlen. Da sie nicht hinreichend an der Aufklärung ihrer Einkünfte mitgewirkt habe, sondern versucht habe, die Einkünfte zu verschleiern, dürfe sich der Leistungsträger auf eine Beweislastumkehr berufen; sie sei daher so zu behandeln, als hätte keine Hilfsbedürftigkeit bestanden. LTO und spiegel.de berichten.

OLG Braunschweig zu Bitcoin-Wegnahme: Die Zeit (Julian Sadeghi) gibt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig aus dem letzten Jahr wieder, wonach die ungewollte Vermögensübertragung von Kryptowährungen nicht als Diebstahl nach § 242 StGB strafbar ist, weil es sich bei den Bitcoins nicht um eine körperliche Sache im Sinne der Strafnorm handelt. Da Kryptotechnologie auf Anonymität ausgelegt sei und es zu keiner Überprüfung komme, wenn Werte übertragen werden, scheide auch eine Strafbarkeit wegen Computerbetrugs aus.

LAG Köln zu Schiedsrichter:innen: In einer nun veröffentlichten Entscheidung von Mitte Juni qualifizierte das Landesarbeitsgericht Köln das Rechtsverhältnis von Schiedsrichter:innen zum Deutschen Fußballbund (DFB) als Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611a BGB und eröffnete ihnen damit den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten. Zwar enthalte der DFB-Mustervertrag keine unmittelbaren Verpflichtungen der Schiedsrichter:innen, allerdings bestehe ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis, weil Schiedsrichter:innen die Leistung höchstpersönlich erbringen müssen, Einsätze nicht unbegründet absagen dürfen und der DFB eine faktische Monopolstellung in dem Bereich habe. Es berichten Welt und LTO.

LG München I zu Alfons Schuhbeck: Die erneute Verurteilung des ehemaligen Fernsehkochs Alfons Schuhbeck vor dem Landgericht München I u.a. wegen Betrugs ist nun rechtskräftig. Wie SZ (Joachim Mölter) und LTO schreiben, legten weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Rechtsmittel ein.

LG Regensburg – Tötung durch Narkosearzt: Vor dem Landgericht Regensburg zeichnet sich ein Freispruch für einen wegen Mordes angeklagten Narkosearzt ab. Der Arzt hatte die therapeutische Medikation eines 79-jährigen Patienten beendet und ihm stattdessen hohe Dosen Morphin gegeben, was zu seinem Tod führte. Die Wende im Prozess kam, als ärztliche Sachverständige das Vorgehen des Narkosearzts als angemessen einstuften. Das Landgericht Regensburg wird am 30. Juli sein Urteil verkünden. Der Arzt war erst im April in einem anderen Strafprozess vom Vorwurf freigesprochen worden, eine Krankenschwester getötet zu haben. In einer Seite-3-Reportage berichtet die SZ (Rainer Stadler)

LG Berlin I – Morde durch Palliativarzt: Im Strafprozess gegen den ehemaligen Palliativmediziner Johannes M., der sich vor dem Landgericht Berlin I des Vorwurfs des Mordes in 15 Fällen verantworten muss, sagte nun seine frühere Vorgesetzte aus. Sie habe sich zunächst nicht getraut, ihren Verdacht anzusprechen, weil M. "der beliebteste Arzt der ganzen Welt war" und stets als "zuvorkommender, hilfsbereiter und übereifriger" Kollege aufgetreten sei. Erst nachdem M. in Untersuchungshaft kam, habe sich herausgestellt, dass M. die Kolleg:innen innerhalb ihres Palliativteams gegeneinander ausgespielt hatte. FAZ (Kim Maurus) und spiegel.de (Wiebke Ramm) geben die Aussage der Zeugin wieder.

ArbG Berlin zu Musiklehrerin bei Musikschule: Das Arbeitsgericht Berlin wies mit Urteil vom 15. Juli die Klage einer Musiklehrerin ab, mit der sie die Feststellung begehrte, dass ihre vertragliche Beschäftigung bei einer Musikschule ein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611a BGB sei. Der Rahmenvertrag der Musiklehrerin sei nach Auffassung des ArbG Berlin darauf gerichtet, dass sie weisungsfrei Einzelaufträgen zufolge den Unterricht gegen Zahlung eines Honorars gestalten könne. LTO berichtet.

AG Burgwedel zu Beleidigung von Alice Weidel: Dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) liegt ein bisher nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Burgwedel vor, das einen X-Nutzer wegen Beleidigung nach § 185 StGB zu einer Geldstrafe verurteilte. Der 57-Jährige hatte Alice Weidel in einem Online-Kommentar als "menschenhassende Nazischlampe" bezeichnet, dabei aber nicht ihre Position gegen politische Correctness kritisiert, sondern ihre Position zum Ukrainekrieg.

AG Hamburg zu Bettelverbot: Die S-Bahn Hamburg hat sich nicht gegen die Klage eines Mannes verteidigt, der sich gegen eine ihm auferlegte Vertragsstrafe wegen unerlaubten Bettelns vor dem Amtsgericht Hamburg wehrte, sondern ihm die Geldstrafe in Höhe von 40 Euro zurückgezahlt. Mit der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Straßenzeitung Hinz&Kunzt unterstützten Klage sollte festgestellt werden, dass das in den Hamburger öffentlichen Verkehrsmitteln geltende Bettelverbot rechtswidrig ist. Die taz-nord (Amira Klute) berichtet.

Recht in der Welt

Ukraine – Korruption: Trotz großer Proteste unterzeichnete der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski am Dienstagabend ein Gesetz, das die bis dahin unabhängigen Antikorruptionsbehörden dadurch entmachtet, dass sie faktisch der Generalstaatsanwaltschaft unterstellt werden. Die EU-Kommission zeigte sich besorgt, und betonte, dass Rechtsstaatlichkeit von zentraler Bedeutung für die EU-Beitrittsverhandlungen sei. Es berichten SZ (Florian Hassel), FAZ (Robert Putzbach), taz (Bernhard Clasen), Hbl (Mareike Müller/Carsten Volkery), Welt (Pavel Lokshin), spiegel.de, spiegel.de, beck-aktuell, zeit.de (Denis Trubetskoy) und zeit.de.

Im Interview mit spiegel.de (Francesco Collini) erläutert der Politikwissenschaftler Mattia Nelles, dass es nicht nur um die Korruptionsbehörden gehe, sondern "um das Verständnis, dass niemand über dem Gesetz steht". Er meint, dass die EU der Ukraine unmissverständlich klarmachen müsse, "dass so ein Vorgehen Konsequenzen hat".

In einem separaten Beitrag befürchtet Florian Hassel (SZ), dass "Selenski nun klar fühlt, dass er sich seinen juristischen Staatsstreich von oben leisten kann". Reinhard Veser (FAZ) kritisiert die Reform ebenfalls als "Schlag gegen zwei Pfeiler des Widerstands gegen Russland: den Zusammenhalt der ukrainischen Gesellschaft und die Unterstützung durch die EU." Barbara Oertel (taz) erinnert an "die sieben Prinzipien der Wiederaufbaukonferenz in Lugano im Juli 2022, zu denen Justizreformen und eine effektive Korruptionsbekämpfung gehören". Artur Weigandt (Welt) sieht darin eine "Wandlung Selenskis vom Reformer zu einem Akteur, der sich dem alten Machtkalkül unterwirft, das er einst zu bekämpfen versprach".

Israel – Krieg in Gaza: Rechtsprofessor Kai Ambos fasst auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) diverse Stellungnahmen verschiedener israelischer Völkerrechtler:innen zusammen, die sich besorgt über die anhaltenden Verstöße des israelischen Militärs gegen das Humanitäre Völkerrecht zeigten.

Italien – Justizreform: Italiens Regierung strebt eine Justizreform an, der zufolge die beruflichen Laufbahnen von Richter:innen und Staatsanwält:innen zukünftig völlig getrennt verlaufen sollen. Die bislang unabhängigen und selbstverwalteten Staatsanwaltschaften könnten dann künftig einer Weisungsbefugnis der Exekutive unterworfen werden. Das Abgeordnetenhaus und der Senat brachten nun die hierfür erforderliche Verfassungsänderung auf den Weg; im Herbst muss sie in zweiter Lesung mit absoluter Mehrheit gebilligt werden. Ob die sich daran anschließende Volksabstimmung die Verfassungsänderung bestätigt, ist laut taz (Michael Braun) noch offen.

USA – Trump/Epstein: Wie spiegel.de und bild.de (Judith Görs) schreiben, informierte die US-Justizministerin Pam Bondi den US-Präsidenten Donald Trump bereits im Frühjahr, dass sein Name mehrfach in bisher unveröffentlichten Dokumenten der Epstein-Akten auftaucht. Zuvor kritisierten Republikaner des US-Repräsentantenhauses die Entscheidung ihres Sprechers Mike Johnson, die Sommerpause vorzeitig beginnen zu lassen, damit es zu keiner Abstimmung über die Freigabe der Akten mehr kommt. FAZ (Oliver Kühn) und spiegel.de berichten.

Derweil lehnte eine Bundesrichterin in Florida den Antrag der US-Regierung ab, Protokolle der Grand Jury zum Fall Epstein freizugeben, so spiegel.de. Die Grand Jury entscheidet in den USA auf Grundlage der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise über die Anklageerhebung.

Ungarn – Maja T.: Drei Abgeordnete der SPD, der Grünen und der Linken haben Maja T. in ungarischer Haft besucht. Zurück in Deutschland berichteten sie von Isolation, Schlafentzug, Ungeziefer in der Zelle und T.s geschwächtem Kreislauf. Sie forderten eine Rückführung von T. nach Deutschland. Die Welt (Maximilian Heimerzheim) gibt die Schilderungen wieder und erinnert an den bisherigen Verfahrensgang.

Juristische Ausbildung

VG Wiesbaden zu Examensnote: Nun schreibt auch LTO-Karriere (Joschka Buchholz) über den Fall einer ehemaligen hessischen Referendarin, die erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden versuchte, ihre Gesamtnote von 8,95 Punkten um 0,05 Notenpunkte anheben zu lassen. Zwar ermögliche das hessische Prüfungsrecht grundsätzlich eine solche Notenanhebung, allerdings sei dies nicht zwingend. Dem Gericht komme nur eine Willkürkontrolle zu.

Sonstiges

Bundestagspräsidentin: Rechtsprofessor Günter Frankenberg weist auf dem Verfassungsblog darauf hin, dass sich zur “Neutralität” im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung des Bundestags "kein Wort findet." Er kritisiert daher, dass sich Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) bei ihrem Bann gegen Mützen, Anstecker, Motivpullover und Flaggen in Abgeordnetenbüros auf eine angebliche Pflicht zur Neutralität berufe.

KI in der Kanzlei: Im Gespräch mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) reflektiert Rechtsanwalt Tom Braegelmann, wie die KI den Rechtsmarkt verändert. Potenziale der KI sieht er darin, dass Fleißarbeit reduziert und dadurch effizienter gearbeitet werden kann.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57744 (abgerufen am: 10.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen