Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. Juli 2025: Auch Ann-Katrin Kauf­hold gerät ins Visier / CDU/CSU zu Dro­hungen im Straf­ver­fahren / OVG Mag­de­burg zu ersch­li­chener Corona-Imp­fung

21.07.2025

Auch die zweite BVerfG-Richterkandidatin der SPD wird nun von rechten Meinungsmacher:innen angegriffen. Die Union will Bedrohungen von Prozessbeteiligten schärfer bestrafen. OVG Magdeburg bestätigt Dienstvergehen durch Sozialrichter.

Thema des Tages

BVerfG-Richterwahl/Ann-Katrin Kaufhold: Auch die zweite SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, die Münchener Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold, ist jetzt ins Visier von Rechtsaußen-Kritiker:innen geraten. Die Mo-taz (Christian Rath) prüft die Vorwürfe. Vorgeworfen wird Kaufhold erstens, dass sie eine “Klimaschutzaktivistin” sei. Dabei habe Kaufhold im großen Klimaschutz-Verfahren vor dem BVerfG nicht die Umweltverbände vertreten, sondern Bundestag und Bundesregierung. Zweitens sei sie eine "Enteignungsbefürworterin", weil sie Mitglied einer Berliner Kommission war, die sich mit der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen beschäftigte. Dabei gehe es aber nur um die Umsetzung eines erfolgreichen Volksentscheids. Drittens wird Kaufhold als Teil eines "Staatsstreich"-Projekts der SPD gesehen. Danach schlage die SPD als Verfassungsrichter:innen gezielt Personen vor, die ein AfD-Verbot befürworten – und wenn die AfD dann verboten wäre, fielen alle AfD-Sitze im Bundestag weg und die SPD könne eine rot-rot-grüne Koalition bilden, mit Lars Klingbeil als Kanzler. Gegen das Szenario spreche schon, dass es gar keinen Verbotsantrag geben wird und das BVerfG daher die AfD nicht verbieten kann.

BVerfG-Richterwahl: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in der vergangenen Woche die Anfeindungen gegen die BVerfG-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf kritisiert, aber offengelassen, wie er sich eine Lösung der Situation vorstellt. Insbesondere dazu, ob Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur von sich aus zurückziehen solle, äußerte sich Merz nicht. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hält an der Kandidatin Brosius-Gersdorf fest. Mo-FAZ, Hbl (Leila Al-Serori/Silke Kersting), spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten. Die Sa-taz (Dinah Riese/Amelie Sittenauer) beleuchtet zusammenfassend die Debatte der vergangenen Woche.

Rechtsprofessor Alexander Thiele findet es in einem Gastbeitrag für die Rheinische Post "aus Sicht von CDU und CSU eher unklug", Frauke Brosius-Gersdorf abzulehnen. Sie sei "eigentlich eine wunderbare Kompromisskandidatin". Es sei möglich, so Thiele, dass die SPD nun eine wirklich linke Kandidatin aufstellt, die die Union politisch dann aber nicht mehr ablehnen kann. Gesine Schwan, Politikwissenschaftlerin und Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, argumentiert in ihrem Gastbeitrag in der Mo-SZ, dass der Umgang mit der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin symptomatisch für die Schwächung demokratischer Kultur sei. Sie kritisiert das Machtkalkül hinter dem Widerstand einzelner Unionsabgeordneter und fordert eine faire, argumentativ begründete Auseinandersetzung, die Vertrauen in demokratische Verfahren stärkt. Schwan plädiert für intellektuelle Redlichkeit und warnt vor einer diskreditierenden Kompromisspolitik, die das demokratische Fundament gefährdet.

Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) widmet sich der Frage der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und erinnert an frühere Debatten rund um Richternominierungen. Betont wird auch, dass die Vergangenheit gezeigt habe, dass selbst wer als Politiker nach Karlsruhe komme, durch das Amt selbst auf Distanz gebracht werde, die Institution also ihre Richter präge. Reinhard Müller (Mo-FAZ) fordert, dass die Koalition – insbesondere die SPD unter Lars Klingbeil – konstruktiv zur Lösung der offenen Richterwahl beiträgt, statt sich hinter Vorwürfen oder Taktikspielchen zu verschanzen. Er begründet dies mit dem hohen Erfolgsdruck nach dem Scheitern der Ampelregierung: Deutschland müsse handlungsfähig, verteidigungsbereit und wirtschaftlich attraktiv werden, was eine verlässliche und staatstragende Zusammenarbeit der Parteien voraussetzt. Christian Rath (Sa-taz) warnt vor einer Schwächung des BVerfG: Falls die CDU/CSU nicht das Vorschlagsrecht der SPD bei Brosius-Gersdorf respektiere, könnten kaum noch markante Verfassungsexpert:innen ans Bundesverfassungsgericht gewählt werden und das Karlsruher Gericht wäre dann farblos-homogen – und kraftlos. 

BVerfG-Richterwahl/Wahlverfahren: Felix W. Zimmermann (LTO) warnt in Reaktion auf einen Vorstoß des Bundeskulturministers Wolfram Weimar eindringlich davor, das Zwei-Drittel-Quorum bei der Verfassungsrichterwahl aufzugeben, weil es die politische Ausgewogenheit und überparteiliche Legitimität des Gerichts sichert. Die notwendige Zwei-Drittel Mehrheit sende ein klares Signal: Verfassungsrichter sollen sich nicht der jeweils aktuellen Regierungsmehrheit verpflichtet fühlen. Eine Abkehr vom bisherigen Konsensmodell würde, so Zimmermann, den Weg für ein parteiisch besetztes Verfassungsgericht ebnen, ähnlich dem US-amerikanischen Supreme Court, und damit die Integrität der deutschen Verfassungsordnung aufs Spiel setzen.

Thomas Fischer betont in seiner spiegel.de-Kolumne den politischen Charakter der Richterwahl. Die Personen, die darüber entscheiden, ob die Qualifikation der Kandidaten ausreiche, verfügten selbst durchweg nicht über dieselbe. Sie erteilten also keine Zeugnisnoten, sondern fällten parteipolitische Entscheidungen auf durchweg sehr schmaler Kenntnisgrundlage. Parteipolitische Kungeleien, Absprachen und Deals seien mitnichten eine Ausnahme, sondern die (gesetzlich vorgesehene) Regel, schreibt Fischer. Das Gericht "ist und war besetzt mit diversen einst aus unterschiedlichen Gründen "umstrittenen" Richtern (einschließlich des derzeitigen Präsidenten), ohne dass die Verfassung Schaden genommen habe.

BVerfG-Richterwahl/Frauke Brosius-Gersdorf: Für Patricia Hecht (Sa-taz) stellt die konzertierte Kampagne gegen Frauke Brosius-Gersdorf eine Gefahr für die Demokratie dar, weil sie zeige, wie gezielte Desinformation und rechte Netzwerke politische Entscheidungen manipulieren können.

Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) meint, dass Frauke Brosius-Gersdorf zwar weiterhin eine geeignete Kandidatin sei, ihr Rückzug aber "gewiss hilfreich" wäre, "um den Knoten zu lösen". Das jedoch erbringe die "intellektuell bedrückende Einsicht", dass in Deutschland eine Juraprofessor:in eher nicht Verfassungsrichter:in werde, wenn sie verschärft über Artikel 1 GG nachdenke. 

Schwangerschaftsabbruch: Weil es bei der Auseinandersetzung um Frauke Brosius-Gersdorf insbesondere um deren Position zum Schwangerschaftsabbruch und die damit zusammenhängenden Fragen zur Menschenwürde geht, haben Sa-SZ (Katharina Erschov) und spiegel.de (Anna Ehlebracht/Dietmar Hipp) den Debattenstand zu § 218 StGB zusammengestellt.

Rechtspolitik

Drohungen im Strafverfahren: Die WamS (Alexander Dinger/Ulrich Kraetzer) berichtet, dass die CDU/CSU eine Verschärfung des Strafrechts plant, um Zeug:innen, Richter:innen und Staatsanwält:inne besser vor Drohungen und Einschüchterungen im Umfeld von Strafverfahren gegen Mitglieder der organisierten Kriminalität zu schützen. Der Vorschlag, der auf einem Entwurf des Landes Berlin aus dem vergangenen Jahr beruht, sieht u.a. vor, entsprechende Bedrohungen als eigenen Straftatbestand mit bis zu fünf Jahren Haft einzuführen und die Telekommunikationsüberwachung auszuweiten. Die SPD sieht den Vorstoß kritisch und will stattdessen auf bessere Ausstattung von Justiz und Zeugenschutz setzen. Auch in den Bundesländern stoßen die Planungen auf gemischte Reaktionen; während Bayern und Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf sehen, warnen andere Länder und die Grünen vor unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen und Symbolpolitik.

Digitaler Staat: Hakke Hansen, Leiter der SPRIND-Initiative "Law as Code", kritisiert in der Mo-FAZ die bisherige staatliche Digitalisierung, da sie lediglich analoge Formulare in PDF-Form überträgt, ohne die Struktur und Anwendung der Normen neu zu denken. Er plädiert dafür, Gesetze künftig als "maschinenlesbaren und ausführbaren Code" zu veröffentlichen, um das Recht als technisch nutzbare Infrastruktur in digitalen Verwaltungsprozessen zu etablieren. Dadurch entstehe ein transparentes und überprüfbares System, das "Interpretationsspielräume reduziert" und den Vollzug von Normen "automatisiert, standardisiert und rechtsstaatlich kontrolliert" gestaltet. Hansen sieht in "Law as Code" den Grundstein für ein "lernfähiges und evidenzbasiertes Rechtssystem", das sowohl die Qualität von Gesetzgebung als auch die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen verbessert.

AfD-Verbot: Im Interview mit der Mo-SZ (Georg Ismar/Robert Roßmann) sieht die Berliner Justizsenatorin und frühere Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz Felor Badenberg (CDU) die Erfolgsaussichten für einen etwaigen Antrag auf ein AfD-Parteiverbot skeptisch. Die AfD habe dazugelernt, sie agiere strategisch und bewege sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte, so Badenberg. Dabei lasse sie sich offenkundig professionell beraten, mit dem klaren Ziel, gerade noch im rechtlich zulässigen Raum zu bleiben. Badenberg plädiert dafür, stattdessen das Verbot einzelner, als gesichert rechtsextrem eingestufter AfD-Landesverbände ernsthaft zu prüfen. Eine weitere, bislang kaum genutzte Möglichkeit sei das Instrument der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes, meint die Senatorin.

Deepfakes: netzpolitik.org (Sebastian Meineck) erläutert die Forderungen der Justizministerkonferenz aus dem Juni nach einer klaren strafrechtlichen Regelung gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt. Sie drängen die Bundesregierung, angesichts wachsender Fälle und europäischer Vorgaben wie der EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen eine eigenständige Norm im Sexualstrafrecht zu schaffen, die auch Deepfakes erfasst. Im Jumiko-Beschluss werde mit "Besorgnis" auf die unterschiedlichen Erscheinungsformen bildbasierter Gewalt verwiesen. Das Phänomen habe massiv an Bedeutung gewonnen und sei zunehmend relevant geworden.

Geothermie: Die Rechtsanwält:innen Friedrich Gebert und Clara Schmidt erläutern auf beck-aktuell, den Gesetzentwurf zur Geothermie, den das Bundeswirtschaftsministerium Anfang Juli veröffentlicht hat und der erstmals ein eigenes Stammgesetz für den Wärmeausbau schaffen, rechtliche Hürden abbauen und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Sie betonen, dass dadurch zentrale Hemmnisse wie das Fündigkeitsrisiko, die komplexe Rechtslage und die unzureichende Koordination zwischen Behörden gezielt adressiert und regulatorisch aufgearbeitet werden. Im August soll der Entwurf im Kabinett beschlossen werden.

Justiz

OVG Magdeburg zu erschlichener Corona-Impfung: Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat laut beck-aktuell im Juni entschieden, dass ein Sozialrichter durch ein irreführendes Schreiben, mit dem er sich unrechtmäßig eine Corona-Schutzimpfung mit höchster Priorität erschlichen hat, ein Dienstvergehen begangen hat. Das selbst angefertigte Schreiben habe fälschlich den Eindruck einer offiziellen Prüfung durch andere Stellen des Gerichts vermittelt und habe vorgespiegelt, dass der Richter regelmäßig Pflegeeinrichtungen besuchen müsse, um Beschwerden zu prüfen.

BVerfG zu elektronischem Steuerberaterpostfach: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Steuerberaterin nicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet war, solange sie noch keinen Zugang dazu hatte. Die postalisch eingereichte Klage hätte daher vom Finanzgericht nicht als unzulässig abgewiesen werden dürfen. Das Gericht muss die Klage nun unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zugangszeitpunkts erneut prüfen. Sa-FAZ (Katja Gelinsky) und LTO berichten.

BGH zu Kündigungsfrist für Datingportal: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Kündigungsrecht des § 627 Abs. 1 BGB, das eine besondere persönliche Beziehung voraussetzt, bei einem Vertrag über die Nutzung eines Online-Partnervermittlungsportals, bei dem die Leistung maßgeblich im Bereitstellen einer Online-Datenbank besteht und das die Partnersuche regelhaft ausschließlich durch vollständig automatisierte Vorgänge unterstützt, nicht besteht. Über die Entscheidung berichtet beck-aktuell. Der BGH hat außerdem festgestellt, dass bezogen auf die bis 2022 geltende Rechtslage eine Klausel, nach der sich der Vertrag automatisch verlängert, die Kunden unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. 

BGH zu Prämien bei Versandapotheke: Auch LTO weist jetzt auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hin, in der das Angebot einer Prämie der niederländischen Versandapotheke Doc Morris im Jahr 2012 für rechtmäßig erklärt wurde.

BAG zu Betriebsrentenforderungen: Auf den Pensions-Sicherungsverein übergegangene und kapitalisierte Forderungen gegen die Insolvenzmasse verjähren gemäß § 18a Satz 1 BetrAVG in 30 Jahren. Das hat das Bundesarbeitsgericht Anfang des Jahres festgestellt. Die Rechtsanwält:innen Lars Hinrichs und Elisa Ultsch stellen im Expertenforum Arbeitsrecht die Entscheidung vor. 

OLG Zweibrücken zu Scheinverkäufer: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat laut LTO im Dezember in einem Hinweisbeschluss argumentiert, dass ein Käufer nicht schutzwürdig ist, wenn er sich eine ungewöhnlich weitreichende Garantievereinbarung für einen Gebrauchtwagen von einem nicht autorisierten Vertreter unterzeichnen lässt. Eine derart untypische Vertragsgestaltung muss für einen redlichen Käufer Anlass zur Prüfung der Vertretungsverhältnisse geben. Der tatsächliche Geschäftsinhaber ist deshalb nicht an die Vereinbarung gebunden und haftet nicht für entsprechende Mängel am Fahrzeug. 

OVG Berlin-BB zu propalästinensischem Protestcamp: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, nach der ein propalästinensisches Protestcamp wieder auf die Grünfläche am Bundeskanzleramt umziehen darf – sofern die Teilnehmer:innen auf Trommeln, Lautsprecher, Megafone oder andere lärmende Geräte verzichten. LTO berichtet.

LG Verden – Daniela Klette: Der Verteidiger Lukas Theune sieht in den Äußerungen des Landgerichts Verden im Verfahren gegen die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette wegen mehrerer Überfälle einen "Teilerfolg". Das Landgericht Verden hatte einen rechtlichen Hinweis gegeben, dass Klette nicht wegen versuchten Mordes verurteilt wird. Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) kritisiert Theune aber die suggestive Wirkung öffentlicher Fahndungen sowie die aus seiner Sicht überzogenen Ermittlungsmaßnahmen, die er als politisch motiviert einordnet. 

LG Berlin II zu Ruhegeld von Patricia Schlesinger: Die Sa-taz (Steffen Grimberg) widmet sich der Entscheidung des Landgerichts Berlin II, mit der der Anspruch der früheren rbb-Intendantin Patricia Schlesinger auf Zahlung eines Ruhegeldes bestätigt wurde. Das Urteil eröffne dem RBB aber den Weg, seinerseits erhebliche Rückzahlungen von seiner ehemaligen obersten Chefin zu verlangen. Indirekt bestätige der Richterspruch – dessen genaue Begründung allerdings noch nicht vorliegt – ein bislang im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch nie gesehenes Haftungsprinzip.

Recht in der Welt

Polen – Tod einer Schwangeren: Ein polnisches Gericht hat drei Ärzte zu Haftstrafen und Berufsverboten verurteilt, weil sie im Fall einer schwangeren Frau ihre medizinische Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch ihren Tod verursacht haben sollen. Kritiker:innen machen das rigide Abtreibungsrecht für die zögerliche ärztliche Reaktion verantwortlich, da es nach ihrer Ansicht zu Unsicherheiten bei lebensrettenden Eingriffen führt. Die Familie der Verstorbenen fordert eine gesetzliche Regelung, die Frauen besser schützt und Klarheit für medizinisches Personal schafft. Sa-SZ (Viktoria Großmann) und spiegel.de berichten.

USA – Supreme Court: Rechtsprofessor Bob Bauer kritisiert im Verfassungsblog-Editorial die Forderung progressiver Stimmen nach einer strategischen Zurückhaltung gegenüber dem Supreme Court, wonach sorgfältig abgewogen werden soll, in welchem Umfang und in welchen Fällen gerichtliche Auseinandersetzungen angestoßen werden. Bauer hält diesen Ansatz für verkürzt und politisch riskant. Er argumentiert, dass das Gericht zwar konservativ geprägt sei, aber nicht automatisch Donald Trumps radikalem Machtverständnis folge, insbesondere bei Fragen exekutiver Autorität. Gerade in verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen über präsidiale Vorherrschaft komme dem Gericht eine zentrale Rolle zu, die sich nicht durch politische Strategien allein ersetzen lasse. Deshalb plädiert der Autor für eine differenzierte und realistische Einbindung juristischer Mittel in die progressive Strategie gegen die autoritäre Agenda.

Juristische Ausbildung

Bewertung von Hausarbeiten: Auch die FAS (Anna Sophie Kühne) berichtet jetzt über die an der Universität Bayreuth erfolgreich getestete Software, mit der Bewertungs-Ungerechtigkeiten bei der Korrektur juristischer Hausarbeiten aufdeckt werden, indem sie ähnliche Arbeiten clustert und auffällige Notenunterschiede identifiziert. Entwickelt wurde das Programm vom Jurastudenten Felix Kaiser, dessen Ziel es ist, die Notenvergabe objektiver zu gestalten, ohne dabei das Vertrauen in die Korrektoren infrage zu stellen. Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt, bei dem mehrere Studierende von Nachkorrekturen profitierten, soll die Software weiterentwickelt und auch anderen Universitäten zugänglich gemacht werden.

Sonstiges

Google-KI-Zusammenfassungen: Der Rechtsanwalt Carl Christian Müller und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Tori Gleisinger kritisieren auf LTO die KI-Zusammenfassungen von Google, die seit einigen Wochen den Suchergebnissen vorangestellt sind. Sie sehen darin eine potenzielle Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens und werfen ihm verschiedene Verstöße gegen europäische Digitalgesetze wie den Digital Markets Act, den Digital Services Act und den European Media Freedom Act vor. Darüber hinaus thematisieren sie die urheberrechtliche Problematik bei der automatisierten Auswertung fremder Webseiteninhalte und fordern eine entschlossene regulatorische Reaktion zur Sicherung der Informationsfreiheit und medialen Vielfalt.

Berufliche Chats: In einer Kolumne auf LTO warnt Rechtsanwältin Simone Kämpfer vor der rechtlichen Relevanz beruflicher Chat-Kommunikation und hebt hervor, dass flapsige Formulierungen und Emojis in Ermittlungsverfahren als belastend gewertet werden können. Sie erläutert, dass Staatsanwaltschaften bei Unternehmensdurchsuchungen gezielt auf Mobilgeräte zugreifen und dabei auch private Geräte sichern und diese mit biometrischen Verfahren entsperren dürfen. Angesichts der hohen Wiederherstellbarkeit gelöschter Daten und der zunehmenden Auswertung von KI-Interaktionen fordert sie ein stärkeres Bewusstsein für mögliche strafrechtliche Konsequenzen und empfiehlt den sogenannten "New York Times-Test" als Maßstab für berufliche Kommunikation.

Großkanzlei-Anwältin mit Familie: Jennifer Limmer, M&A-Anwältin bei Sidley Austin in München, erklärt im Interview mit LTO (Franziska Kring), dass sie Familie und Karriere durch eine partnerschaftliche Aufteilung der Care-Arbeit mit ihrem Mann, familiäre Unterstützung und ein flexibles Kanzleiumfeld erfolgreich vereinen kann. Sie betont, dass der M&A-Bereich zwar fordernd sei, aber durch gute Teamstrukturen und individuelle Organisation auch mit Elternschaft vereinbar bleibt – selbst in Vollzeit. Junge Juristinnen fordert sie auf, ihre Karriereambitionen nicht vorschnell aufzugeben, sondern Ziele klar zu kommunizieren und aktiv zu verfolgen. 

Christoph Möllers: Der Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers wird neuer Rektor des renommierten Berliner Wissenschaftskollegs, einer interdisziplinären Forschungseinrichtung. Die Sa-FAZ (Patrick Bahners) berichtet über die Personalie. Möllers ist nicht der erste Jurist auf diesem Posten, von 2001 bis 2007 leitete der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm die Institution. 

Arbeitsfreude: Martin Rath beleuchtet auf LTO die historische Bedeutung der "Arbeitsfreude" in der deutschen Rechtsprechung und zeigt anhand kurioser Fälle, wie Gerichte von den 1950er- bis zu den 1970er-Jahren das persönliche Engagement der Beschäftigten rechtlich bewerteten. Dabei wird deutlich, dass der Begriff "Arbeitsfreude" nie klar definiert war, sondern als schwankende soziale und rhetorische Größe verwendet wurde – mal als Maß für Produktivität, mal als Symbol für kulturellen Wandel. In der juristischen Zunft werde "Arbeitseifer" seit den 1980er-Jahren immer seltener problematisiert – gelegentlich z. B. noch staatskritisch gegen Beamte in der Eingriffsverwaltung.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57712 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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