Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Juli 2025: Eklat bei BVerfG-Richter-Wahl / Ver­ge­wal­tiger in Berlin ver­ur­teilt / Pro­zess­auf­takt gegen Chris­tina Block

14.07.2025

Die Wahl aller drei BVerfG-Richter-Kandidat:innen wurde im Bundestag abgesetzt. Marvin S. hatte eine Studentin mit Drogen betäubt und sie dann vergewaltigt. Am Landgericht Hamburg begann der Prozess wegen der Entführung der Block-Kinder.

Thema des Tages

BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde die geplante Wahl der als BVerfG-Richter:innen nominierten drei Kandidat:innen Günter Spinner, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold während der Sitzung wieder von der Tagesordnung genommen. Zuvor hatte sich abgezeichnet, dass Dutzende Abgeordnete der CDU/CSU nicht bereit waren, Brosius-Gersdorf zu wählen, weil sie sie für zu links halten. Die CDU/CSU beantragte dann aber die Absetzung der Wahl Brosius-Gersdorfs unter Berufung auf Recherchen des Plagiatjägers Stefan Weber. SPD und Grüne bestanden nun darauf, dass an diesem Tag gar keine BVerfG-Richterwahlen stattfinden. Sa-FAZ (Stephan Klenner), Sa-taz (Christian Rath), Welt (Ricarda Breyton), tagesschau.de (Kolja Schwartz), spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.), bild.de, beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO schildern die Vorgänge. Die SPD hält an Brosius-Gersdorf fest und bietet Gespräche der Kandidatin mit der CDU/CSU-Fraktion an. Die Rechtsprofessorin sei "in der Fachwelt absolut anerkannt",  so SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch. Die Grünen forderten eine Sondersitzung des Bundestags in der anstehenden Woche. Bundestags-Präsidentin Julia Klöckner (CDU) stellte einen neuen Anlauf aber erst nach der Sommerpause, ab dem 10. September, in Aussicht. Bis zur Ernennung von Nachfolger:innen bleiben die ausscheidenden Richterinnen und Richter geschäftsführend im Amt. Mo-SZ (Detlef Esslinger/Wolfgang Janisch u.a.) und Mo-taz (Luisa Faust) berichten. 

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte laut bild.de (Peter Tiede u.a.) "das Ganze ist undramatisch." Im Interview mit der Mo-SZ (Nikolas Richter) begründet SPD-Fraktionsschef Matthias Miersch das Festhalten der SPD an Brosius-Gersdorf; der "rechte Mob" dürfe mit seiner Kampagne nicht durchkommen. Im Interview mit der Mo-SZ (Detlef Esslinger) sieht der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Müller zwar keine Beschädigung des Bundesverfassungsgerichts, es sei aber dramatisch, dass die politische Mitte in Deutschland nur noch begrenzt handlungsfähig sei. Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl sagte laut spiegel.de, es wäre ein "innenpolitischer Skandal", wenn Brosius-Gersdorf gewählt würde. 

Das Bundesverfassungsgericht sei nicht beschädigt, weil eine Richterwahl abgeblasen wurde, schreibt Reinhard Müller (Sa-FAZ). der hier vielmehr ein Zeichen dafür sieht, dass die Demokratie lebt. Christian Rath (LTO) sieht Handlungsbedarf bei der CDU/CSU: Diese müsse das Vorschlagsrecht der SPD für Brosius-Gersdorf respektieren. Peter Tiede (bild.de) meint, CDU/CSU-Fraktionsschef Jens Spahn habe "versagt" und an der “unterirdischen” Demontage der “Top-Juristin” Brosius-Gersdorf mitgewirkt, "die nichts anderes wollte, als im Richteramt über unsere Verfassung zu wachen". Heinrich Wefing (zeit.de) befürchtet, dass die politisierte Debatte auch die demokratischen Institutionen gefährde – insbesondere das Bundesverfassungsgericht. Je stärker die Wahl der Richterinnen und Richterinnen in Bundestag und Bundesrat politisiert werde, desto gefährdeter sei die überparteiliche Stellung des Gerichts. Ähnlich sieht es Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner spiegel.de-Kolumne: Vorgänge wie die lautstarke parteipolitische Diskussion über die "Wählbarkeit" seien einer Kandidatin für das Richteramt gefährlich, denn sie wären geeignet, die vom Gesetzgeber bezweckte und vom BVerfG meist sorgsam beachtete Grenze zwischen der (partei-)politischen und der verfassungsgerichtlichen Sphäre in der allgemeinen Anschauung aufzuweichen. 

BVerfG-Richterwahl/Brosius-Gersdorf: Die Mo-taz (Christian Rath) analysiert die Punkte, an denen sich die CDU/CSU bei der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf störte und kommt zum Schluss, dass sie nach bisheriger Praxis der Richterwahlen kein Veto rechtfertigen. zeit.de (Mark Schieritz) analysiert, dass Brosius-Gersdorf nicht besonders links sei; sie stehe näher bei Ludwig Erhard als bei Rosa Luxemburg. 

Zu der problematisierten Positionierung von Brosius-Gersdorf zum Abtreibungsrecht weist fr.de (Ursula Knapp) darauf hin, dass sich in der Vergangenheit bereits mehrere Karlsruher Richter:innen liberal äußerten – nicht zuletzt in Sondervoten der entsprechenden Entscheidungen. 

Sa-FAZ (Heike Schmoll), Sa-SZ (Roland Preuß) und spiegel.de (Swantje Unterberg) erläutern den Hintergrund der Plagiatsvorwürfe, die von der Union am Freitag zum Anlass für die Absage der Wahl genommen wurden. Der "Plagiatsjäger" Stefan Weber, der 23 Textparallelen zwischen der Dissertation Brosius-Gersdorfs und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf gefunden hat, hatte am Freitag allerdings selbst in einem Post mitgeteilt, dass er keine Plagiatsvorwürfe erhebe. 

BVerfG-Richterwahl/Wahlverfahren: Im Interview mit sz.de (Wolfgang Janisch) erläutert die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Vorklärungen vor einer Verfassungsrichterwahl und spricht sich dagegen aus, die Richterwahlen transparenter und öffentlicher zu gestalten. "Wenn man alles öffentlich macht, etwa durch Anhörungen im Parlament, dann hat die Person die größten Chancen, die am gewinnendsten auftritt. Das muss aber nicht heißen, dass dies die bessere Juristin oder der bessere Jurist ist".

Jost Müller Neuhof (tagesspiegel.de) plädiert für mehr Transparenz bei der Richterwahl. Er meint, dass man sich daran gewöhnen sollte, dass Kandidat:innen für ein Richteramt zu angemessener Zeit der Öffentlichkeit vorgestellt werden, bevor sie nach Karlsruhe gehen. Streit sei erlaubt, hierfür sollten in Zukunft feste Formen gefunden werden. 

Rechtspolitik

Wohnungsmiete: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Einrichtung einer Expertenkommission zum Mietrecht angekündigt, die nach der Sommerpause ihre Arbeit aufnehmen soll. Dem "bislang zahnlosen" Tatbestand des Mietwuchers im Wirtschaftsstrafgesetz soll die Kommission "Biss verleihen", so Hubig. Außerdem soll die Expertenkommission Vorschläge für eine Bußgeld-Regelung machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht, so die Sa-FAZ.

Sexuelle Identität im Grundgesetz: Das Land Berlin hat am Freitag im Bundesrat eine Initiative zur Verankerung des Schutzes der sexuellen Identität in Artikel 3 Grundgesetz vorgestellt. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich dem Vorstoß angeschlossen, meldet die Sa-SZ

Nachhaltigkeit: Nachdem das Bundesjustizministerium in der vergangenen Woche seinen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Offenlegungspflichten veröffentlicht hat – obwohl auf EU-Ebene Änderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung („Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD) in Arbeit sind, kritisiert nun die Stiftung Familienunternehmen diesen Vorstoß. Das Justizministerium lasse "jedes regulatorische Timing vermissen". "Sehenden Auges werden Regelungen auf den Weg gebracht, die im nächsten Jahr bereits teilweise überholt sein dürften". Der Bundesverband der Deutschen Industrie lobt indes die Bemühungen des Justizministeriums, den Aufwand für die Wirtschaft zu begrenzen. Höhere Schwellenwerte für betroffene Unternehmen, zeitliche Verschiebungen und die geplante Eins-zu-eins-Umsetzung seien "ein positives Signal". Sa-FAZ (Katja Gelinsky) berichtet.

Verantwortungsgemeinschaft: Für die vom damaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgebrachte Idee einer Verantwortungsgemeinschaft plädiert Simone Schmollack (Sa-taz). Anders als die jetzige Justizministerin Hubig, die für ein solches Rechtsinstitut keine Notwendigkeit sieht, meint die Autorin, dass das Konzept eine längst gelebte Realität anerkenne, nämlich jene, dass immer mehr Menschen alleine lebten. 

Sozialisierung von Wohnungsunternehmen Berlin: Die schwarz-rote Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus bereitet ein Gesetz zur Sozialisierung von insbesondere Wohnungsunternehmen im Interesse des Gemeinwohls vor. Damit wird ein Volksentscheid von 2021 umgesetzt. Die Entschädigung der Eigentümer soll weit unter Verkehrswert liegen. Das Sozialisierungsrahmengesetz soll bis zum 18. Dezember beschlossen werden und erst zwei Jahre nach danach in Kraft treten, damit das Bundesverfassungsgericht noch über zu erwartende Klagen entscheiden kann. Die Mo-SZ (Ronen Steinke) berichtet.

Justiz

LG Berlin I zu Vergewaltigung nach Betäubung: Das Landgericht Berlin hat am Freitag Marvin S, der einer betrunkenen jungen Frau Drogen gegeben und sie anschließend vergewaltigt hat, wegen Vergewaltigung, fahrlässiger Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Das LG sah es als erwiesen an, dass er Sarah R. am 22. April 2022 in seiner Wohnung vergewaltigt hat, als sie tief bewusstlos war. Weil er sie nach Feststellung des Gerichts mit seinem Handy auch noch heimlich gefilmt und fotografiert hat, kommt eine Verurteilung wegen verbotener Filmaufnahmen hinzu. Mo-SZ (Uta Eisenhardt), Mo-taz (Patricia Hecht) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Sa-FAZ (Julian Staib), Sa-SZ (Ulrike Nimz), spiegel.de (Christopher Piltz) und LTO (Aileen Kelzenberg) berichten über den Prozessauftakt gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte, die beschuldigt werden, zwei Kinder in der Silvesternacht gewaltsam von Dänemark nach Deutschland gebracht zu haben. Die Verteidigung argumentiert, dass Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte und daher keine strafbare Kindesentziehung begangen habe. Sie erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft wegen mangelnder Akteneinsicht und voreiliger Anklageerhebung. Insgesamt sind 36 weitere Hauptverhandlungstage bis Ende des Jahres anberaumt.

BVerfG zu Berliner Hochschulgesetz: Rechtsprofessor Thomas Groß kritisiert im Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von voriger Woche, mit der die Verpflichtung der Berliner Hochschulen, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen weiter zu beschäftigen, für verfassungswidrig erklärt wurde. Damit werde einmal mehr deutlich, dass in Deutschland die Wissenschaftsfreiheit allein aus der Perspektive der Professor:innen betrachtet werde, so Groß. Allein die Gefahr, dass sich das für Dienstleistungen zur Verfügung stehende Personal verringert, reiche schon aus, um einen Eingriff in die kollektive Wissenschaftsfreiheit zu begründen. In Wirklichkeit gehe es nicht um ein Recht der Hochschule insgesamt, sondern um die Verteidigung professoraler Privilegien. In vielen Staaten werde freie Wissenschaft anders organisiert.

BGH zu Maskendeals/Andrea Tandler: Der Bundesgerichtshof hat die gegen die Unternehmerin Andrea Tandler wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Provisionszahlungen für Corona-Schutzmasken-Geschäfte verhängte Haftstrafe abgemildert. Den Vorwurf der Einkommenssteuerhinterziehung bestätigte der BGH nicht, es blieb lediglich die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung. Die Haftstrafe wurde im Ergebnis von vier Jahren und fünf Monaten auf drei Jahre abgesenkt. spiegel.de (Jürgen Dahlkamp) berichtet.

BAG zum Verfall virtueller Unternehmensbeteiligung: Das Bundesarbeitsgericht hat im März entschieden, dass es gegen Treu und Glauben verstößt und Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, wenn verdiente virtueller Unternehmensbeteiligungen, wie sie insbesondere bei vielen Start-ups arbeitsvertraglich vorgesehen sind, bei einer Eigenkündigung völlig verfallen. Solche so genannten "Gevestete Optionen" gelten als Gegenleistung für geleistete Arbeit und dürften nicht ersatzlos entzogen werden. Die Rechtsanwält:innen Thomas Gennert und Athanasia Eleftheriadou betonen auf LTO, dass die Entscheidung die Gestaltung künftiger Mitarbeiterbeteiligungsprogramme maßgeblich beeinflussen werde – insbesondere bei Start-ups. Sie empfehlen, bestehende Programme zu überprüfen und differenzierter zu gestalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

BAG zu verspäteter Datenschutzauskunft: Eine verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO begründet allein keinen immateriellen Schaden gemäß Art. 82 DSGVO, wenn kein konkreter Datenmissbrauch oder substantiierte Kontrollverlustbefürchtungen vorliegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Februar entschieden. Subjektive Empfindungen wie Ärger oder Sorge seien nicht ausreichend, vielmehr bedürfe es objektiv nachvollziehbarer Beeinträchtigungen. Rechtsanwalt Felix Hörl stellt im Expertenforum Arbeitsrecht die Entscheidung vor, die er als konsequente Fortsetzung der restriktiven Linie des Gerichts und eine Stärkung der Rechtssicherheit für Arbeitgeber bewertet.

KG zu X: Eine Klage von Hate Aid gegen die Plattform X wegen der Verbreitung mehrerer antisemitischer Postings ist vom Berliner Kammergericht auch in der zweiten Instanz wegen fehlender internationaler Zuständigkeit zurückgewiesen worden. Das Kammergericht erklärte, es sehe den Erfüllungsort in Irland, weil X dort seinen Sitz habe, und es liege auch keine sogenannte Verbrauchersache vor, die das ändern könne. Die Sa-FAZ berichtet. 

OLG Frankfurt/M. zu digitalen Bahntickets: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat laut LTO entschieden, dass die Deutsche Bahn Spar- und Super-Sparpreistickets nicht ausschließlich digital anbieten darf. Die verpflichtende Angabe von E-Mail-Adresse oder Handynummer beim Ticketkauf verstoße gegen die DSGVO. Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, auch ohne Preisgabe persönlicher Daten günstige Tickets zu erwerben.

OLG Frankfurt/M. zu insolvenzrechtlichem Zahlungsverbot: Rechtsanwalt Julian Spruytenburg und Wirtschaftsjuristin Rina Morina erläutern auf LTO ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt/M., das den D&O-Versicherungsschutz bei Verstößen gegen das insolvenzrechtliche Zahlungsverbot infrage stellt. Die Autoren weisen auf die erheblichen Konsequenzen dieser Entscheidung hin: der Insolvenzverwalter müsste beweisen, dass der Geschäftsleiter bei der vorgenommenen Zahlung keine Kenntnis von der Insolvenzreife der Gesellschaft hatte. Es bestehe dabei die Befürchtung, dass dem Insolvenzverwalter dieser Nachweis nicht gelingen werde.

OLG Naumburg zu gegendertem Urteil: Nun widmet sich auch die Sa-SZ (Ronen Steinke) der Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg, mit der ein gegendertes Urteil in einer Verkehrssache aufgehoben und zurück an das Amtsgericht verwiesen wurde. Erinnert wird dabei an ein Urteil aus dem Jahr 1996, das in Reimform abgefasst war, seinerzeit aber so akzeptiert wurde. 

OVG NRW zu Warnhinweis einer Bibliothek: Weil er vor dem Oberverwaltungsgericht Münster durchsetzen konnte, dass der durch eine Stadtbücherei auf einem seiner Bücher angebrachte "Einordnungshinweis", es handele sich um ein "Werk mit umstrittenem Inhalt", entfernt werden muss, habe der Autor Wisnewski, "der Demokratie einen Dienst erwiesen", meint Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Auch für die irrwitzigste Verschwörungstheorie gelte der Schutz der Meinungsfreiheit, solange sie keine Straftatbestände erfülle, so Müller-Neuhof. "Bullshit von Bildung zu unterscheiden, das muss jeder selbst lernen. Staatliche Warnhinweise für Bücher sind Bullshit."

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Wirecard-Prozess gegen Markus Braun inszeniere sich der Angeklagte weiterhin als Opfer und sehe sich nicht als Täter, sondern als jemand, der durch Kollegen, Umstände und Justiz ungerecht behandelt wurde, kommentiert Stephan Radomsky (Sa-SZ). Er vermutet, dass sich das Gericht davon nicht beeinflussen lasse. Es spreche vieles dafür, dass Braun eine hohe Strafe droht.

LG Leipzig zu Marla-Svenja Liebich: Das Landgericht Leipzig hat das Strafverfahren gegen Marla-Svenja Liebich wegen gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung während einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen eingestellt, berichtet LTO. Damit droht Liebich in diesem Fall keine Haftstrafe. Vor anderthalb Monaten war Liebich vom Oberlandesgericht Naumburg allerdings bereits wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt worden.

AG Tiergarten – El Hotzo-Tweet zu Trump: Der Comedy-Autor und Satiriker Sebastian Hotz alias "El  Hotzo" muss sich wegen eines Witzes zum Attentat auf US-Präsident Donald Trump vor dem Amtsgericht Berlin verantworten. Wie die Sa-SZ (Thore Rausch) berichtet, wirft ihm die Staatsanwaltschaft die Billigung von Straftaten gem. § 140 StGB vor. 

Recht in der Welt

Israel – Krieg in Gaza: Der Spiegel (Juliane Mittelstädt) stellt ausführlich die rechtswissenschaftliche Diskussion dar, ob das Vorgehen Israels in Gaza als Völkermord eingestuft werden kann. 

EU/Israel – Assoziierungsabkommen: Im Verfassungsblog analysiert der wissenschaftliche Mitarbeiter Anže Mediževec das EU-Assoziierungsabkommen mit Israel und betontdass die EU gemäß Art. 21 EUV verpflichtet ist, im Einklang mit dem Völkerrecht zu handeln, insbesondere bei der Bewertung von Menschenrechtsverletzungen Israels. Die im Assoziierungsabkommen enthaltene Menschenrechtsklausel mache eine Reaktion auf Verstöße zwingend erforderlich. Der Internationale Gerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass Israel gegen das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und andere Menschenrechte verstößt, was eine rechtliche Handlungspflicht der EU auslöse.

USA – Wettbewerbsklagen gegen Google: Das US-Justizministerium will das Unternehmen Google wegen seiner Monopolstellung zerschlagen. Rechtsprofessor Daniel Zimmer argumentiert dazu gegenüber der Mo-FAZ (Laura Verseck), dass Googles Marktmacht durch den rasanten Aufstieg KI-gestützter Systeme bereits im Schwinden begriffen sein könnte und weitreichende Eingriffe nur nach einer sorgfältigen Prognose der künftigen Marktstruktur erfolgen sollte. 

Südkorea - Klage einer Nordkoreanerin: Die Mo-SZ (Thomas Hahn) schildert die Versuche der 2012 geflüchteten Nordkoreanerin Choi Min-kyung mit Hilfe der südkoreanischen Justiz gegen das Regime Nordkoreas vorzugehen. Sie verlangt zivilrechtlich Schadensersatz in Höhe von umgerechnet rund 31.000 Euro und hat auch Strafanzeige gestellt. Die Frau war 1997 während einer Hungersnot nach China geflohen, aber 2008 nach Nordkorea zurückgeschickt worden. Sie musste rund ein halbes Jahr in nordkoreanischen Einrichtungen verbringen, wo sie gefoltert und sexuell missbraucht wurde. Sie leide heute noch unter postraumatischen Belastungsstörungen.

Völkerrecht: Mark Siemons (FAS) warnt vor einem Wandel westlicher Außenpolitik, bei dem das Völkerrecht zunehmend ignoriert wird – selbst von Staaten wie Deutschland, die es einst verteidigt haben. Als Beispiel führt er die westliche Reaktion auf Israels Angriff auf den Iran an, bei dem das Prinzip des Gewaltverbots der UN-Charta kaum noch Erwähnung findet. Intellektuelle und Politiker rechtfertigen diesen Wandel mit geopolitischen Bedrohungen und fehlender globaler Macht zur Durchsetzung von Regeln. Der Autor hält diese Entwicklung für gefährlich kurzsichtig und fordert Deutschland auf, das Völkerrecht trotz neuer machtpolitischer Ambitionen weiterhin als zentrale Orientierung zu betrachten.

Sonstiges

AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Nachdem in Rheinland-Pfalz AfD-Mitglieder künftig pauschal vom Staatsdienst ausgeschlossen sind und dabei auf Einzelfallprüfungen verzichtet werden soll, kritisieren andere Bundesländer wie Bayern und Hessen jetzt diesen Alleingang, so die Sa-FAZ (Timo Frasch/Theresa Weiß). Im bayerischen Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen ist zwar die AfD jetzt auch enthalten, eine bloße Parteimitgliedschaft soll für einen Ausschluss aus dem Staatsdienst jedoch nicht reichen. Hessen pocht auf rechtliche Sicherheit sowie ein gemeinsames Vorgehen. Die AfD reagiert empört und rät ihren Mitgliedern zu vorsichtiger Wortwahl, um disziplinarrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Rechtsstaat und Demokratie: Maximilian Steinbeis beschreibt im Editorial des Verfassungsblogs, wie seine journalistische Arbeit aus dem Wunsch entstand, rechtswissenschaftliche Erkenntnisse für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und damit demokratische Prozesse zu fördern. Er analysiert, wie liberale Verfassungsstaatlichkeit zunehmend durch autoritäre, neo-patrimoniale Tendenzen bedroht wird – etwa in den USA, Ungarn oder Deutschland – und wie das öffentliche Recht darauf reagieren sollte. Abschließend fordert er, neue Räume der Freiheit jenseits staatlicher Strukturen zu denken, wie autonome Universitäten und aktive Kommunen, um die Organisation von Freiheit in krisenhaften Zeiten neu zu ermöglichen.

Bundeswehr: Im Kontext der Debatte um eine mögliche Rückkehr zur Wehrpflicht kritisiert Martin Rath auf LTO ritualisierte Machtmissbräuche innerhalb der Truppe, die unter dem Deckmantel der Kameradschaft zu entwürdigender Gewalt gegenüber jungen Soldaten führen. Jede juristische Datenbank enthalte Hunderte von Entscheidungen zu Fällen von völlig sinnloser Gewalt und absurdem, entwürdigendem Fehlverhalten bei der Bundeswehr – sehr oft aus Alkoholmissbrauch oder Langeweile geboren. Selbst einen nur ganz leisen Verdacht, dass man es damit nicht allzu eng sehen könnte, dürfte eine Armee kaum überstehen, die sich als Verband freier und gleicher Bürgerinnen und Bürger im Dienst einer gemeinsamen Sache verstehen soll.

Regenbogenflagge: Ronen Steinke (Sa-SZ) kritisiert Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) dafür, dass sie die Regenbogenfahne in Bundestagsbüros verbieten will, obwohl sie andere politische und religiöse Symbole wie Ukraine- und Israel-Flaggen oder Kruzifixe duldet. Er sieht darin eine inkonsequente und möglicherweise ideologisch motivierte Anwendung der Hausordnung, die gezielt gegen ein Symbol der queeren Emanzipation gerichtet ist. 

KI in der Kanzlei: beck-aktuell (Maximilian Amos) hat sich mit Rechtsanwalt Markus Hartung über den künftigen Einsatz von KI im anwaltlichen Arbeitsalltag unterhalten. In den nächsten drei bis fünf Jahren werde es völlig selbstverständlich werden, dass man neben der Arbeit ein KI-Chatfenster offen habe, meint Hartung. Derzeit allerdings würden viele Leute diese Tools nutzen, ohne genau zu wissen, was sie eigentlich können und was nicht und ließen sich blenden von den eleganten Formulierungen.

Patientenanwalt Gellner: Die Sa-SZ (Michaela Schwinn) stellt im Interview den Patientenanwalt Peter Gellner vor. Er spricht über fragwürdige Versicherungsausreden, niedrige Schmerzensgelder im Todesfall und den Antrieb schwerkranker Patienten, vor Gericht zu gehen. 

Rechtsgeschichte - RA Max Alsberg: Rechtsanwalt Jürgen Taschke würdigt auf LTO Max Alsberg als Pionier der modernen Strafverteidigung, dessen unabhängiges und rechtsstaatlich orientiertes Wirken ein Vorbild für Generationen von Strafverteidigern wurde. Er beschreibt Alsbergs Aufstieg zum erfolgreichen Anwalt und seine tragische Verfolgung und Isolation im Nationalsozialismus, die schließlich zum Suizid führten. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57656 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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