Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2025: Kritik an Bro­sius-Gers­dorf / OVG Münster-Bewer­berin zieht zurück / Rich­t­er­st­reik in Spa­nien

03.07.2025

In der CDU/CSU gibt es Vorbehalte gegen Frauke Brosius-Gersdorf als BVerfG-Richterin. Die Bewerberin für den Münsteraner OVG-Präsidentenposten hat sich offiziell zurückgezogen. In Spanien streikten Richter:innen gegen eine Justizreform

Thema des Tages

BVerfG-Richterwahl: Einige Unions-Abgeordnete wollen die von der SPD als BVerfG-Richterin nominierte Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf nicht wählen, berichtet die FAZ (Stephan Klenner). Die Professorin vertrete Positionen, die mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar seien, insbesondere bei der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, der Parität im Wahlrecht und kopftuchtragenden Rechtsreferendarinnen. 

Es sei keine gute Idee, eine Staatsrechtsprofessorin zur Verfassungsrichterin machen, deren Haltung zu Menschenwürde, Wahlrecht und Neutralität mehr spalte als zusammenführt, kommentiert Stephan Klenner (FAZ) in einem gesonderten Text. "In einer Zeit, in der Extremisten im Bundestag sitzen und etliche Abgeordnete an den politischen Rändern nur nach einem Anlass suchen, die Institutionen unseres Staates verächtlich zu machen, ist ein solcher Vorschlag unüberlegt, wenn nicht ideologisch", meint Klenner.

Wolfgang Janisch (SZ) kritisiert, dass die Union nicht mit der Linken sprechen will, obwohl deren Stimmen für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für die BVerfG-Richterwahl im Bundestag notwendig sind. Er vermutet, dass die CDU/CSU das neue Ersatzwahl-Verfahren im Bundesrat nutzen will, was aber seiner Auffassung nach ein Missbrauch der Schutzvorrichtung wäre. Der Resilienzmechanismus sei für den Notfall einer Blockade des Gerichts gedacht, nicht für die politische Normallage.

Rechtspolitik

Digital Services: Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin und Mitgründerin von Hate Aid, beschreibt im Interview mit der SZ (Andrian Kreye) den feindlichen Umgang der Trump-Regierung mit ihrer Organisation, der auch ein mögliches Einreiseverbot in die USA umfasse. Sie kritisiert die enge Verbindung großer Plattformbetreiber mit der US-Politik unter Trump und warnt vor dem geopolitischen Druck auf Europa, Regulierungen zu vermeiden. Die Plattformen wollten verhindern, dass der Digital Services Act in Europa durchgesetzt wird. Dieser schreibe klare Meldewege, Verantwortung für illegale Inhalte und die Minderung von Risiken etwa für Grundrechte oder Kinder- und Jugendschutz vor. Das gefährde das bisherige Geschäftsmodell. Außerdem erläutert sie die Arbeit von Hate Aid.

Justiz

Präsidentenposten am OVG NRW: Die zunächst erfolgreiche Bewerberin für das Präsidentenamt am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Katharina Jestaedt, hat ihre Bewerbung nun auch offiziell zurückgezogen, berichten FAZ (Reiner Burger) und LTO (Tanja Podolski). Sie habe bereits eine neue Stelle im Bundesbildungsministerium in Berlin angetreten. Damit verbleiben zwei formelle Kandidaten, von denen allerdings einer Ende August 2025 regulär in Pension geht. Der Leitungsposten ist seit Juni 2021 unbesetzt und war aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Auswahlverfahren bereits Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) erwartet nun einen zügigen Besetzungsbericht auf der Grundlage des jetzt reduzierten Bewerberfeldes, anschließend würden mehrere formale Schritte wie die Beteiligung des Präsidialrats und eine Kabinettsentscheidung folgen. 

EuG zu "Testarossa": Das Gericht der Europäischen Union hat laut tagesschau.de (Max Bauer) und LTO entschieden, dass Ferrari die Wortmarke "Testarossa" behalten darf, obwohl das Modell seit den 1990er Jahren nicht mehr neu verkauft wird. Der Weiterverkauf gebrauchter Testarossa-Fahrzeuge durch autorisierte Händler wurde als ernsthafte Markennutzung anerkannt. Selbst eine stillschweigende Zustimmung Ferraris zum Markengebrauch durch Händler reicht laut Gericht aus, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten. 

BVerfG zu Rundfunkbeitrag: Das Bundesverfassungsgericht hat, wie LTO berichtet, die Verfassungsbeschwerde eines Mannes gegen den Rundfunkbeitrag als unzulässig verworfen, weil er den vorgeschriebenen Rechtsweg nicht vollständig ausgeschöpft hatte. Der Mann habe den Vorwurf mangelnder Staatsferne der MDR-Aufsichtsgremien, auf den er sich bezogen hatte, nicht ordnungsgemäß im Berufungsverfahren geltend gemacht und somit den Grundsatz der Subsidiarität verletzt.

BGH zu Cannabis: In einer Grundsatzentscheidung hat der Große Strafsenat des BGH geklärt, dass bei gleichzeitiger Mitführung von Cannabis zum Eigenkonsum und zum Handeltreiben der Besitz-Vorwurf strafrechtlich zurücktritt, sofern die Eigenkonsum-Menge unter der erlaubten Grenze von 30 Gramm bleibt. Trotzdem darf die gesamte Menge eingezogen werden, da das Einziehungsrecht nicht an die strafrechtliche Bewertung gebunden ist, so der BGH laut beck-aktuell.

BGH zu Eigenbedarf beim Elternunterhalt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Einkommensgrenze von 100.000 Euro aus § 94 Abs. 1a SGB XII nicht für die Berechnung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt maßgeblich ist. Stattdessen soll der Selbstbehalt individuell nach den konkreten Lebensverhältnissen der unterhaltspflichtigen Kinder ermittelt werden, wobei die durchschnittlichen Einkommensverhältnisse als Maßstab dienen. Die Rechtsbeschwerde eines Sohnes, der sich auf die Einkommensgrenze berief, blieb damit erfolglos. beck-aktuell berichtet.

BGH zum Hausarzt als Erben: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Patient seinem behandelnden Arzt wirksam ein Grundstück vererben kann. Während die Vorinstanzen noch einen Verstoß gegen das Berufsrecht sahen, war der BGH nun der Ansicht, dass die Testierfreiheit des Patienten schwerer wiegt als das berufsrechtliche Verbot, Geschenke anzunehmen. Das Verfahren wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, um noch zu prüfen, ob der Erbvertrag sittenwidrig ist. tagesschau.de (Klaus Hempel) und LTO berichten.

OLG Frankfurt/M. zu Rabatt von Versandapotheke: Ein Bargeldrabatt, den eine niederländische Versandapotheke für die Einlösung von E-Rezepten gewährt, stelle aus Sicht der Empfänger ein "Geschenk" dar und überschreite damit die laut Heilmittelwerbegesetz zulässige Grenze für geringwertige Werbegaben. Das hat laut spiegel.de das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Keine Rolle spielte bei der Entscheidung der Einwand der Versandapotheke, dass der Gutschein für den Eigenbetrag oder verschreibungsfreie Produkte verwendet werden dürfe.

VGH Bayern zu antisemitischem Polizisten-Chat: Über die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass ein polizeilicher Personenschützer trotz rassistischer und antisemitischer Äußerungen in privaten Chats nicht aus dem Dienst entfernt, sondern lediglich um einen Dienstgrad herabgestuft wird, schreiben jetzt auch taz (Christian Rath), Welt (Frederik Schindler) und bild.de (Hannes Hohlmeier). Äußerungen im engsten Familien- und Freundeskreis dürften nicht zu disziplinarrechtlichen Sanktionen führen, es sei denn sie offenbarten eine verfassungsfeindliche Gesinnung, was die Richter:innen hier nicht erkennen konnten. Die Zurückstufung zum Polizeiobermeister erfolgte vor allem wegen der Weitergabe von Dienstgeheimnissen.

VG Köln – Einstufung der AfD: Mit dem Argument der AfD, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz eine Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" gar nicht kenne, setzt sich ausführlich Joachim Wagner (LTO) auseinander. Zwar berufen sich Behörden und Gerichte auf einen sogenannten Erst-recht-Schluss, der besagt, dass bei Erlaubnis zur Berichterstattung im Verdachtsfall erst recht auch gesicherte Fälle veröffentlicht werden dürften – doch Wagner hält das für problematisch, da weder der Gesetzeswortlaut noch das Gebot der Normenklarheit dies stützen. Die öffentliche Bekanntmachung einer solchen Einstufung könne nach Ansicht des Autors wie ein grundrechtsgleicher Eingriff wirken, insbesondere weil sie die Partei im politischen Wettbewerb stark benachteilige. Wagner warnt vor einem rechtlichen Rückschlag, sollte ein Gericht diese Praxis mangels klarer gesetzlicher Grundlage nachträglich für unzulässig erklären.

LG München I zu Tötung der besten Freundin: Das Landgericht München I hat eine 90-jährige Frau zu acht Jahren und drei Monaten Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie hatte im Streit ihre 77-jährige Freundin mit einem Kochtopf tödlich verletzt, nachdem es zu Auseinandersetzungen über das Einräumen von Einkäufen gekommen war. Die Richterin betonte ein "auffälliges Missverhältnis zwischen Anlass und Tat" – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. spiegel.de berichtet.

LG Berlin – Morde durch Palliativarzt: Vor dem Landgericht Berlin muss sich ab dem 14. Juli ein Palliativarzt verantworten, der im Verdacht steht, mindestens 15 seiner Patienten durch gezielte Verabreichung von Narkose- und Beruhigungsmitteln getötet zu haben – weitere 75 Todesfälle werden untersucht. Die Anklage beschreibt ein wiederkehrendes Muster: Häufig wurden auch Brände gelegt, um Spuren zu verwischen. Die Opfer waren meist schwer krank, aber nicht akut sterbend – sie wollten weiterleben. Der Arzt schweigt bislang zu den Vorwürfen, ein Motiv ist nicht bekannt, doch die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke und besonderer Schwere der Schuld aus. Die Zeit (Tanja Stelzer) erläutert, worum es im bevorstehenden Verfahren geht.

LAG Hessen zu Mitbestimmung bei Digitalisierung: Auf beck-aktuell fassen die Rechtsanwälte Vanessa Klesy und Björn Vollmuth eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen zusammen, wonach der Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Datenschutzfragen im Rahmen der Einführung eines IT-Systems hat. Die datenschutzrechtliche Verantwortung liege allein beim Arbeitgeber, sodass entsprechende Regelungen keiner Mitbestimmung unterlägen. Die Entscheidung könne im Rahmen von Verhandlungen mit Betriebsräten zur Einführung von IT-Systemen genutzt werden, um sachfremde Forderungen der Arbeitnehmervertretung abzulehnen und ein Ausufern der Verhandlungen zu unterbinden, schreiben die Autor:innen.

LAG Nds zu Druckkündigung: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat, beck-aktuell zufolge, entschieden, dass eine Druckkündigung nur dann wirksam ist, wenn der Arbeitgeber zuvor alle zumutbaren Maßnahmen zur Deeskalation ergriffen und sich schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer gestellt hat. Da dies im verhandelten Fall nicht geschehen war, wurde die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt.

VG Schleswig zu Transparenz bei Facebook: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass Facebook gemäß dem Medienstaatsvertrag transparenter über die Funktionsweise seiner Algorithmen informieren muss. Das Gericht wies den Eilantrag von Meta gegen eine aufsichtsrechtliche Anordnung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ab, da keine schwerwiegenden rechtlichen Mängel vorlagen. Es betonte, dass die Transparenzpflichten für die demokratische Meinungsbildung wesentlich seien und der dafür erforderliche Aufwand für Meta zumutbar ist. beck-aktuell berichtet.

VG Greifswald zu Gefährderansprache in Schule: Nun berichtet auch die FAZ (Julian Staib) über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald, wonach der Ablauf einer Gefährderansprache der Polizei gegenüber einer 16-jährigen Schülerin im Frühjahr 2024 rechtswidrig war. Die polizeiliche Maßnahme verletze ihre Rechte, da sie unverhältnismäßig durchgeführt wurde – etwa indem die Schülerin während des Unterrichts öffentlich aus dem Klassenzimmer geholt wurde, so das Gericht.  

Recht in der Welt

Spanien – Richterstreik: Gegen eine Justizreform der sozialistischen Regierung, die die Unabhängigkeit der Justiz bedrohe, legten in Spanien drei Viertel der Justiz-Jurist:innen die Arbeit nieder. Gerichte und Staatsanwaltschaften leisteten drei Tage lang nur Notdienste. Es geht unter anderem um vereinfachte Zugangsvoraussetzungen zur Justiz sowie eine Stärkung des Generalstaatsanwalts, der von der Regierung ernannt wird. Nur zwei linke Richterverbände verteidigten die Reform. Die SZ (Patrick Illinger) berichtet.

Polen – Präsidentenwahl: Einen Monat nach dem Sieg des nationalkonservativen Historikers Karol Nawrocki bei der Stichwahl um das Präsidentenamt in Polen hat das Oberste Gericht in Warschau die Wahl für gültig erklärt, schreibt die FAZ (Stefan Locke). Zwar seien bei der Prüfung der Wahl Mängel bei der Auszählung festgestellt worden, doch führten diese insgesamt nicht dazu, die Gültigkeit der Wahl infrage zu stellen, sagte Richter Krzysztof Wiak am Dienstagabend bei der Verkündung des Beschlusses.

Österreich – Dissertation von SH-StS Carstens: Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Universität Innsbruck dem Staatssekretär im schleswig-holsteinischen Justizministerium Otto Carstens (CDU) den Doktortitel zu Recht aberkannt hat, weil er zu viel von seiner eigenen Masterarbeit übernommen habe, ohne dies kenntlich zu machen. Das Gericht wunderte sich, wie eine so schlechte Dissertation überhaupt angenommen werden konnte. Die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet.

USA – Sean "Diddy" Combs: Die Jury hat den Musiker und Produzenten Sean "Diddy" Combs in einem aufsehenerregenden Prozess in New York nur in zwei der fünf Anklagepunkte für schuldig befunden. Im Hauptanklagepunkt – der Bildung einer kriminellen Vereinigung – sprach die Jury ihn hingegen frei. Schuldig gesprochen wurde er lediglich wegen des grenzüberschreitenden Transports von Personen zum Zweck der Prostitution in zwei Fällen. FAZ (Sebastian Eder) und beck-aktuell (Christina Horsten und Benno Schwinghammer) berichten.

Diese Entscheidung habe Signalwirkung, und das Signal stehe auf Rückschritt – und zwar für Missbrauchsopfer und die #MeToo-Bewegung als Ganzes, kommentiert Matern von Boeselager (Spiegel) im Leitartikel.

USA – University of Virginia: Rechtsprofessor Peter Byrne kritisiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) den erzwungenen Rücktritt des Präsidenten der University of Virginia (UVA) James Ryan als Angriff auf die institutionelle akademische Freiheit, da dieser unter politischem Druck ohne ordentliche juristische Prüfung erfolgte. Er betont, dass akademische Freiheit – sowohl individuell als auch institutionell – essenziell für eine freie, wissensbasierte Gesellschaft sei, aber juristisch schwach abgesichert und anfällig für politische Einflussnahme bleibe. Der Fall illustriere, wie autoritäre Tendenzen gezielt öffentliche Universitäten untergraben können, weshalb private Hochschulen nun eine besondere Verantwortung für den Schutz akademischer Unabhängigkeit tragen.

Sonstiges

Künstliche Intelligenz: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann erläutert auf LTO, wie Künstliche Intelligenz Jurist:innen sinnvoll unterstützen kann. Er beschreibt drei zentrale Rollen: KI als kreativer Sparringspartner zur Ideenfindung, als fleißiger Kollege für delegierbare Routineaufgaben und als engagierter Lernbegleiter beim kontinuierlichen Wissensaufbau. Dabei betont er, dass KI aktuell kein Ersatz für juristisches Fachwissen ist, sondern ein nützliches Werkzeug – sofern sie mit Bedacht eingesetzt und die Ergebnisse stets kritisch überprüft werden.

Rechtsgeschichte – Wehrmachtsjustiz: Im Interview mit beck-aktuell (Monika Spiekermann) schildert Dirk Reitzig, Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle “Justiz und Nationalsozialismus” an der Justizakademie NRW, wie die Wehrmachtjustiz im Nationalsozialismus eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung von Disziplin spielte und dabei grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft setzte. Die Gerichte agierten ohne Gewaltenteilung, verhängten über 20.000 Todesurteile und griffen auf Sondergesetze zurück, die rückwirkend und nach "gesundem Volksempfinden" Straftaten sanktionierten. Nach 1945 konnten viele Wehrmachtsrichter unbehelligt ihre juristische Karriere fortsetzen, was Reitzig als schwerwiegenden Mangel in der Aufarbeitung kritisiert.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57568 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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