Der Angriff der USA auf das iranische Atomprogramm verstößt gegen das Völkerrecht. Justizministerin Hubig legt Entwurf zu Anti-SLAPP-Gesetz vor. 25 Afghan:innen wollen von der Bundesrepublik die zugesagten Visa einklagen.
Thema des Tages
USA/Iran: Die USA haben am Wochenende drei Atomanlagen im Iran attackiert. tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt/Christoph Kehlbach) analysiert die völkerrechtliche Lage. Weil es – soweit ersichtlich – keinerlei belastbare Belege dafür gebe, dass der Iran unmittelbar davorstand, die USA anzugreifen, bezeichnete der Rechtsprofessor Jochen von Bernstorff die US-Angriffe als "eindeutig rechtswidrig". Eine völkerrechtliche Rechtfertigung könne auch nicht in einer Unterstützung Israels liegen, so weitere Völkerrechtler, da auch Israel bei seinen Angriffen auf den Iran kein Selbstverteidigungsrecht geltend machen könne.
Israel/Iran: Während Rechtsprofessor Matthias Herdegen im Interview mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) der Meinung ist, dass Israels Präventivschlag gegen den Iran zwar völkerrechtlich in einer Grauzone liege, aber angesichts einer klar geäußerten Vernichtungsabsicht und des Aufbaus von Massenvernichtungswaffen gerechtfertigt sein könne, meint Völkerrechtler und Ex-Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus im Interview mit LTO (Max Kolter), dass ein völkerrechtliches Selbstverteidigungsrecht nicht vorliege, da keine unmittelbare Bedrohung nachweisbar sei. Paulus kritisiert vor allem die politische Indifferenz anderer Staaten gegenüber Völkerrechtsbrüchen und fordert, dass sie solche Verstöße klar benennen, um die Rechtsgeltung des Völkerrechts zu wahren. Insgesamt äußert Paulus Besorgnis über die zunehmende Missachtung rechtlicher Normen, sowohl im internationalen als auch im nationalen Kontext.
In einem auf sueddeutsche.de veröffentlichten Interview erklärt der wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Wentker, dass Israel das Staatsoberhaupt des Irans im Rahmen rechtmäßiger Kriegshandlungen töten dürfte. Nach dem humanitären Völkerrecht sei es erlaubt, militärische Ziele anzugreifen, so Wentker. Da Ajatollah Ali Chamenei Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist, wäre auch er ein militärisches Ziel. Allerdings geht auch Wentker davon aus, dass der Angriff Israels auf den Iran gegen das Völkerrecht verstößt.
Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint, dass auch ein Regime-Change im Iran ein legitimes Ziel sei.
Völkerrecht: Der Verfassungsblog (Maxim Bönnemann/Eva Maria Bredler) hat Dutzende Völkerrechtsprofessor:innen nach ihren emotionalen Befindlichkeiten befragt und die Reaktionen anonymisiert zusammengestellt. Eine der Antworten, die sie erhalten haben: "Ich bin völkerrechtsfrustriert."
Rechtspolitik
Einschüchterungsklagen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem neuen Gesetz sogenannte Einschüchterungsklagen ("Slapp" = strategic lawsuit against public participation – Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung) erschweren, bei denen Kritiker durch juristischen Druck mundtot gemacht werden sollen. Gerichte sollen solche missbräuchlichen Klagen künftig schneller abweisen und Kläger:innen finanziell stärker belasten können – etwa durch höhere Kostenübernahme oder Strafgebühren. Hubig will damit die EU-Anti-Slapp-Richtlinie umsetzen und geht im Anwendungsbereich darüber hinaus: Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug, sondern auch für rein nationale Sachverhalte. Kritik gibt es jedoch, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen, da viele Einschüchterungen schon durch Drohbriefe ohne Gerichtsverfahren Wirkung zeigen. Sa-SZ (Ronen Steinke), WamS und spiegel.de erläutern den Vorstoß.
Verbraucherkredite: Mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie will das Bundesjustizministerium Verbraucher:innen besser vor Überschuldung schützen. Die Mo-FAZ (Corinna Budras) berichtet über den entsprechenden Gesetzentwurf. Konkret gehe es bei den neuen Regeln um Verträge, die im Alltag häufig vorkommen: Onlineshopping mit Ratenzahlung, Kleinkredite unter 200 Euro oder Debitkarten mit einem Zahlungsaufschub von bis zu 40 Tagen. Besonders relevant seien die Änderungen für den E-Commerce, wo "Buy now, pay later"-Anbieter wie Klarna oder Paypal künftig strengere Kreditwürdigkeitsprüfungen durchführen müssen.
Häusliche Gewalt/Umgang: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, das Umgangsrecht für gewalttätige Eltern deutlich einzuschränken, berichtet zeit.de. Künftig soll auch Gewalt gegen den anderen Elternteil oder psychische Gewalt ausreichen, um den Kontakt zum Kind zu verbieten oder nur unter Aufsicht zu erlauben. Familiengerichte sollen außerdem Anti-Gewalt-Trainings anordnen können. Zusätzlich will Hubig das Mietrecht reformieren, damit Opfer häuslicher Gewalt leichter aus gemeinsamen Mietverträgen aussteigen können.
Elektronische Patientenakte: Rechtsanwältin Susanne Koch bewertet auf LTO die gesetzliche Umsetzung der elektronischen Patientenakte kritisch. Ihr zentrales Argument ist, dass der Gesetzgeber bei der Gestaltung der ePA zwar zu Recht großen Wert auf die Patientensouveränität gelegt habe – etwa durch individuelle Zugriffsrechte und umfassende Widerspruchsmöglichkeiten –, dieser Fokus jedoch den medizinischen Nutzen der ePA deutlich einschränke.
Antisemitismus/Kulturförderung: In einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ betont Rechtsprofessor Hans Michael Heinig, dass der Staat antisemitische oder rassistische Kulturprojekte nicht finanzieren muss, auch wenn entsprechende Meinungen durch Grundrechte wie die Meinungsfreiheit geschützt sein können. Eine Antisemitismusklausel im Förderrecht sei verfassungsrechtlich zulässig, weil sie der Menschenwürde und dem Gleichheitsgebot entspreche. Dabei müsse sorgfältig zwischen legitimer Israelkritik und antisemitischen Ausdrucksformen unterschieden werden, ohne pauschal bestimmte Positionen auszuschließen.
Justiz
VG Berlin – Aufnahme von Afghan:innen: Beim Verwaltungsgericht Berlin haben 25 afghanische Staatsangehörige, die trotz Aufnahmezusage der Bundesregierung noch in Pakistan auf ihre Visa warten, Klage erhoben und Eilanträge eingereicht. Unterstützt werden sie dabei von der zivilgesellschaftlichen Initiative "Kabul Luftbrücke" sowie von politisch engagierten Anwälten. Haben sie Erfolg, könnten zahlreiche weitere Klagen und Eilanträge folgen. Insgesamt sind noch über 2.000 Afghaninnen betroffen, die sich derzeit in Pakistan befinden, wo ihnen allerdings ab dem 30. Juni die Abschiebung zurück nach Afghanistan droht. Die neue schwarz-rote Bundesregierung erteilt keine Visa, weil sie in jedem Fall prüfen will, ob gegebene Aufnahmezusagen wieder entzogen werden können. Beim Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ist dies wegen der größeren Förmlichkeit weniger möglich als etwa beim Aufnahmeprogramm für afghanische Ortkräfte. Sa-FAZ (Marlene Grunert), taz.de (Christian Rath) und LTO berichten.
EuGH – Impfschäden: Nach Ansicht der EuGH-Generalanwältin Laila Medina verstößt die bisherige zehnjährige Frist für die Geltendmachung eines Impfschadens gegen die EU-Grundrechte. Die Rechtslage ignoriere die Situation von Menschen, deren Krankheit sich erst langsam entwickele, so die Generalanwältin laut beck-aktuell.
EuGH – unerlaubte Sportwetten: Ausführlich berichtet die WamS (Cornelius Welp), worum es in dem Verfahren gegen den Wettanbieter Tipico geht, das der BGH im vergangenen Jahr dem EuGH vorgelegt hatte. Spieler fordern darin ihre verlorenen Einsätze aus Online-Sportwetten zwischen 2013 und 2021 zurück, weil Tipico in diesem Zeitraum keine gültige deutsche Lizenz hatte. Der EuGH werde erst 2026 entscheiden.
BVerwG – Compact-Verbot: Am Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung im Streit um das Verbot der rechtsextremen Verlags Compact Magazin GmbH verkünden. Die Mo-FAZ (Felix Schilk) erläutert die Strategie des Magazins, wonach verschiedene Fraktionen der parlamentarischen und der außerparlamentarischen Rechten arbeitsteilig zusammenarbeiten sollen. "Die einen räumen die Tabus mit besonders provokanten Vorstößen ab, während andere die Grenzen des politisch Machbaren langsam verschieben."
BGH zu Befangenheit/unverzüglicher Antrag: Der Bundesgerichtshof hat laut beck-aktuell, entschieden, dass ein Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft auch dann "unverzüglich" ist, wenn er mit Verzögerung, die aber nicht verschuldet war, gestellt wurde. Interne Genehmigungsschleifen und dienstliche Verpflichtungen gelten als legitime Gründe für die Verzögerung. Im konkreten Fall sei daher die Zurückweisung des Antrags durch das Landgericht München I rechtsfehlerhaft gewesen.
BFH zu Gemeinnützigkeit/Petitionsplattform: In Reaktion auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes wird die Petitionsplattform "innn.it" auf die Gemeinnützigkeit verzichten. Mit den BFH-Vorgaben zur Neutralität könne man eine "Petitionsplattform mit Haltung" nicht gemeinnützig betreiben. Das oberste Finanzgericht hatte im Dezember 2024 eine Entscheidung des FG Cottbus aufgehoben, die der Plattform die Gemeinnützigkeit noch zuerkannt hatte. Der BFH hat bei der Auswahl der unterstützten Petitionen eine strenge Neutralität verlangt. Während innn.it eine Petition für ein AfD-Verbotsverfahren unterstützte, will die Plattform keine Petitionen gegen ein Verbotsverfahren unterstützen. Die Mo-taz (Christian Rath) berichtet.
OLG Zweibrücken zu Anscheinsvollmacht durch überlassenes Passwort: In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung aus dem Januar hat das Oberlandesgericht Zweibrücken festgestellt, dass durch eine Weitergabe eines E-Mail-Passwortes eine Anscheinsvollmacht entstehen kann, wenn die Person, die das Passwort erhalten hat, im Namen des Account-Inhabers einen Vertrag per Mail abgeschlossen hat. Bei Weitergabe des Passworts, so der Senat, habe eine Ehefrau erkennen können, dass ihr Mann einen Vertrag schließen könnte. Die betroffene Versicherung durfte auch darauf vertrauen, dass der Mann ordnungsgemäß bevollmächtigt war. LTO berichtet.
OVG Rh-Pf zu Sicherungsmaßnahmen im Ahrtal: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Frau keinen Anspruch auf den Rückbau eines Steinschlagschutzzauns auf ihrem Grundstück hat, der nach der Ahrtalflut 2021 zum Schutz vor Felsstürzen errichtet wurde. Die Errichtung sei rechtmäßig gewesen, da akute Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestanden hätten, alternative Maßnahmen seien nicht kurzfristig umsetzbar gewesen. Ein Rückbau sei der Gemeinde aufgrund der hohen Kosten unzumutbar, während die Vorteile, die sich für die Klägerin ergäben, wenn sie das Gelände hinter dem Schutzzaun wieder nutzen könnte, gering seien. LTO berichtet.
OVG Schleswig zu Goldschakal: Der Goldschakal auf Sylt, der in kürzester Zeit Dutzende Schafe gerissen hatte, kann vorerst doch nicht abgeschossen werden. Nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig laut LTO einen Eilantrag der Umweltvereinigung Naturschutzinitiative e.V. gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamts zum Abschuss des Goldschakals, zurückgewiesen hatte, hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig diese Entscheidung nur einen Tag später mit einem Hängebeschluss ausgesetzt, wie beck-aktuell und LTO berichten. Zur Begründung hieß es, dass die Beschwerde des Antragstellers nicht von vornherein aussichtslos sei und durch ein weiteres Zuwarten "irreparable Nachteile" drohen würden. Mit der Zwischenentscheidung verschaffe sich der Senat nun ausreichend Zeit, um die Beschwerde sorgfältig prüfen zu können, ohne dass der Schakal in der Zwischenzeit bereits abgeschossen werde.
LAG Nds zu Arbeitszeiterfassung: Rechtsanwalt Michael Riedel erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen aus dem Dezember 2024, das einer Lageristin eine Überstundenvergütung zugesprochen hatte, obwohl sie ihre Arbeitszeiten nur grob anhand der Werkstattöffnungszeiten berechnet hatte. Ausschlaggebend war, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht nachkam und dem Vortrag der Klägerin deshalb nichts entgegensetzen konnte.
LG Traunstein – Tod von Hanna Wörndl: Im Fall des so genannten Eiskeller-Mordes hat das Landgericht Traunstein den Haftbefehl gegen den Beschuldigten wieder aufgehoben. Das LG Traunstein hatte den jungen Mann im vergangenen Jahr nach einem langen Indizienprozess wegen Mordes an der 24-jährigen Studentin Hanna Wörndl verurteilt, der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Jetzt sind Zweifel an der Belastbarkeit einer wichtigen Zeugenaussage aufgetaucht. Ein dringender Tatverdacht könne daher nicht mehr angenommen werden, so das Gericht, laut LTO.
LG Hannover – korrupter Staatsanwalt: Die Wams (Per Hinrichs) fasst den aktuellen Stand und die Hintergründe zum Prozess gegen den Hannoveraner Staatsanwalt Yashar G. zusammen, der eine Drogenbande gegen Geld mit Informationen zu Ermittlungen versorgt haben soll. Der Angeklagte beteuert bisher seine Unschuld. Nach Informationen der WamS war G. zunächst in Hannover nicht als Staatsanwalt eingestellt worden, weil gegen ihn im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen in der Hannoveraner Türsteher-Szene ermittelt worden war. Er sei dann in Berlin eingestellt worden und habe sich dann nach Hannover versetzen lassen.
VG Berlin – Pride-Flagge im Kinderhort: Am Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage eines Elternpaares, die sich dagegen wenden, dass im Kinderhort ihrer Tochter eine "Progress Pride"-Flagge aufgehängt wurde. Dieses Verfahren und die jüngste Entscheidung der Bundestagspräsidentin, den Bundestag künftig am Christopher-Street-Day nicht mehr mit der Pride-Fahne zu beflaggen, nimmt Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) zum Anlass den Berliner Stimmungswechsel bezüglich Queer-Symbolen zu kommentieren. "Der Regenbogen verblasst" schreibt er, und es sei wohl eher nicht Aufgabe des Staates, "die Farben umso heller erstrahlen zu lassen". Die Bundestagspräsidenten liege nicht falsch, wenn sie meint, hier sei weniger mehr.
FG Berlin-Brandenburg zu beA-Pflicht: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat einem Rechtsanwalt zugestanden, das beA in eigener Sache nicht benützen zu müssen, wenn anderenfalls sensible Daten gegenüber Kanzleimitarbeitenden offengelegt worden wären. Entscheidend war laut Gericht die Zumutbarkeit im Einzelfall, nicht der Status des Klägers als Anwalt. beck aktuell fasst die Entscheidung zusammen.
USA – Nationalgarde in Los Angeles: Ein Berufungsgericht hat in der Auseinandersetzung um den Einsatz der Nationalgarde in Los Angeles jetzt dem US-Präsidenten Donald Trump recht gegeben, wie beck-aktuell meldet. Die US-Regierung dürfe die Kontrolle über die rund 4000 Soldaten der Nationalgarde behalten, die Trump wegen Demonstrationen nach Los Angeles entsandt hatte. Damit setzte das Gericht eine einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts in San Francisco außer Kraft, das in der vergangenen Woche die Entsendung der Nationalgarde durch die US-Regierung für rechtswidrig erklärt hatte.
Ungarn – Maja T.: Maja T. bleibt weiterhin in Haft. Das hat, wie LTO berichtet, ein Budapester Gericht entschieden und sich dabei auf eine weiterhin bestehende Fluchtgefahr berufen. Maja T. wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Gewalttaten gegen tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt und für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich gewesen zu sein.
Georgien – Gesetze gegen die Opposition: Der Doktorand Samuel Weitz beschreibt auf LTO die Situation in Georgien, die geprägt ist von Spannungen zwischen der EU-feindlichen Regierung und der Bevölkerung, die weiterhin mehrheitlich den EU-Beitritt unterstützt. Die Regierung verfolge eine autoritäre Politik, die sich unter anderem in repressiven Gesetzen gegen die Zivilgesellschaft äußere. Kritische NGOs und Demonstrierende werden kriminalisiert, mit hohen Strafen belegt und teils unter Vorwänden verfolgt.
Demokratie: Rechtsprofessor Florian Meinel kritisiert im FAZ-Einspruch einen vor drei Wochen an derselben Stelle veröffentlichten Text von Rechtsprofessor Frank Schorkopf, in dem dieser die liberale Demokratie kritisierte, weil hier Gerichte politische Mehrheitsentscheidungen an (europäischen) rechtlichen Standards messen. Meinel warnt davor, dass die Demokratie gerade dann ihren innersten Wert verliere, wenn Grund- und Menschenrechte zur Disposition gestellt würden. Er argumentiert, dass eine Politik, die rassistische Maßnahmen wie das dänische "Ghetto-Gesetz" als Ausdruck demokratischer Mehrheiten rechtfertige, ein fragwürdiges Verständnis von Demokratie offenbare.
Verbraucherrecht: Nachdem vor gut zwanzig Jahren die verbraucherprivatrechtlichen Nebengesetze in das BGB integriert wurden, hat sich jetzt in Berlin die Wissenschaftliche Vereinigung für Verbraucherrecht (WVV) gegründet, die sich unter anderem vorgenommen hat, die bisher noch fehlende allgemeine Dogmatik des Dauerschuldverhältnisses zu entwickeln, wie einer der Initiatoren, der Bielefelder Rechtsprofessor Markus Arzt, auf beck-aktuell erläutert.
MdB Tijen Ataoğlu: In der LTO-Reihe Most Wanted stellt LTO (Stefan Schmidbauer) die CDU-Politikerin und derzeit beurlaubte Richterin Tijen Ataoğlu vor. Die Politik reize sie derzeit mehr als das Richteramt.
Recht und Ökonomie: Jochen Zenthöfer (Mo-FAZ) stellt fünf Bücher vor, die das Verhältnis von Recht und Ökonomie aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Dazu gehören "Öffentliches Recht als Verhaltensordnung" von Laurence O’Hara u. a., "Geld oder Gerechtigkeit?" von Milena Maurer, "EU Law and Economics" von Armin Steinbach, "The 5 Labours of Europe" von Philippe-Emmanuel Partsch sowie der von Weyma Lübbe und Thomas Grosse-Wilde herausgegebene Sammelband "Abwägung". Sie thematisieren unter anderem Verhaltensökonomik, Gerechtigkeitstheorien, Subsidiaritätsprinzipien in der EU und Unterschiede zwischen juristischer und ökonomischer Rationalität.
Rechtsgeschichte – Wuchergerichte: Martin Rath beschreibt auf LTO die sogenannten Wuchergerichte der 1920er Jahre, die mit drastischen Strafen gegen alltägliche Wirtschaftsvergehen vorgingen, um die soziale Not der Nachkriegszeit zu bekämpfen. Dabei kritisiert er deren fragwürdige rechtliche Grundlage, die eingeschränkten Verfahrensrechte der Angeklagten und die politische Verantwortungslosigkeit des Gesetzgebers.
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LTO/pf/chr
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