Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Juni 2025: Israe­li­sche Präv­en­tiv­schläge und Völ­ker­recht / BVerwG zu Ehe­bruch in der Bun­des­wehr / OLG Frank­furt/M. ver­kündet Urteil gegen syri­schen Arzt

16.06.2025

Sind die israelischen Angriffe auf den Iran völkerrechtswidrig? Ehebruch mit Soldatenfrau verstößt laut BVerwG gegen Kameradschaft in der Truppe. Heute soll in Frankfurt/M. das Urteil gegen den syrischen Arzt Alaa A. verkündet werden. 

Thema des Tages

Israel/Iran: zdf.de (Charlotte Greipl) und LTO (Franziska Kring) untersuchen die Frage, inwieweit Israel mit seinen Angriffen auf den Iran gegen das Völkerrecht verstoßen hat. Im Mittelpunkt steht dabei das Selbstverteidigungsrecht, auf das sich Israel beruft. Völkerrechtler, darunter auch Rechtsprofessor Kai Ambos auf spiegel.de (Serafin Reiber), sind jedoch der Ansicht, dass es sich um einen unzulässigen Präventivschlag handelt, der nicht durch das Völkerrecht gedeckt ist.

Rechtsprofessor Mehrdad Payandeh kritisiert im Verfassungsblog die deutsche Haltung gegenüber den israelischen Militärschlägen und warnt davor, dass die implizite Billigung dieser Angriffe zur Relativierung des völkerrechtlichen Gewaltverbots beitrage. Er argumentiert, dass die Bundesregierung nicht nur verpflichtet sei, sich selbst an das Völkerrecht zu halten, sondern auch völkerrechtswidrige Maßnahmen anderer Staaten klar zu verurteilen, um die Integrität der internationalen Rechtsordnung zu wahren.

Rechtspolitik

Online-Klagen: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines zivilrechtlichen Online-Klageverfahrens vor den Amtsgerichten veröffentlicht. Es soll den Zugang zur Justiz im Bereich kleiner Streitwerte vereinfachen und gleichzeitig gerichtliche Abläufe effizienter gestalten – insbesondere bei massenhaft vorkommenden Verfahren. Das Verfahren soll bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten erfassen, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind. Rechtssuchende sollen bei der Klageeinreichung durch ein digitales Eingabesystem unterstützt werden. Dafür steht der kostenfreie Dienst "Mein Justizpostfach" zur Verfügung. Die Anwaltschaft wird über die Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) einbezogen. Die Landesregierungen sollen durch Rechtsverordnung die Amtsgerichte bestimmen, die das Verfahren im Echtbetrieb erproben. Die Erprobung des Verfahrens ist auf zehn Jahre angelegt. Vier sowie acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Evaluierung vorgesehen. beck-aktuell berichtet. 

Jumiko-Ergebnisse: Auch das Anwaltsblatt (Christian Rath) berichtet jetzt über die Ergebnisse der Justizministerkonferenz und dabei insbesondere über die von der neuen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ausgesandten konstruktiven Signale. So habe sich Hubig gegenüber den finanziellen Wünschen der Länder im Zusammenhang mit der Fortführung des Paktes für den Rechtsstaat "deutlich aufgeschlossener" gezeigt als ihr Vorgänger Marco Buschmann (FDP). Einen Wunsch der Länder hat Hubig bereits erfüllt, indem sie ihren Referentenentwurf zur Anhebung der zivilrechtlichen Streitwertgrenzen für Amtsgerichte in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gab.

IMK-Ergebnisse: Die Innenministerkonferenz fasste Ende der vorigen Woche Beschlüsse gefasst zu GEAS-Reform, hybriden Bedrohungen, elektronischer Fußfessel, Zivilschutz, Berufsverboten und psychisch auffälligen Gewalttätern. beck-aktuell berichtet.

KI in der Justiz: Bund und Länder wollen künftig auf einer gemeinsamen Plattform KI für den Einsatz in der Justiz weiterentwickeln, so das Hbl (Heike Anger). Alle Justizangehörigen sollen dabei über eine Schnittstelle auf bereits entwickelte KI-Applikationen der Länder zugreifen können. Derzeit würden spezielle digitale Testumgebungen geplant und vorbereitet, in denen die KI-Plattform und neue KI-Systeme für die Justiz sicher erprobt werden könnten. Erste Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorliegen.

Verantwortungseigentum: Auf einen neuen Anlauf bei der Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen hoffen die beiden Grünen-Politikerinnen Katharina Beck und Sandra Stein im FAZ-Einspruch in Bezug auf eine “Gesellschaft mit gebundenem Vermögen”. Diese neue Rechtsform könne eine Lösung für drängende Fragen der Unternehmensnachfolge bieten und zugleich bestehenden Unternehmen mit Vermögensbindung einen sicheren rechtlichen Rahmen bieten. Wichtig sei vor allem, dass die Vermögensbindung in der GmgV wasserdicht und unumkehrbar sei, betonen die Autorinnen.

Rechtsschutz im Strafvollzug: Rechtsanwalt Maximilian Seyderhelm und Assessorin Silvia Rau erläutern auf LTO die Reformbedürftigkeit des Rechtsschutzes für Gefangene beispielsweise bei der Entscheidung über Vollzugs-Lockerungen. Zwar gebe es den Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 Strafvollzugsgesetz i.V.m. dem jeweiligen Landesgesetz. Doch ein solcher Antrag sei aufgrund des weiten Beurteilungsspielraums der jeweiligen JVA nur in wenigen Ausnahmen erfolgreich. In der Praxis führe das häufig dazu, dass, wenn die JVA einem Gefangenen keine Lockerungen gewähre, niemand diese Entscheidung kontrolliere.

NGOs: Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf kritisiert im Interview mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) die finanzielle Förderung von NGOs durch Regierungsstellen ohne gesetzliche Grundlage. Er fordert eine gesetzliche Regelung sowie eine unabhängige Instanz zur Mittelvergabe, um sicherzustellen, dass keine politische Einflussnahme durch die Exekutive erfolgt. Zudem bemängelt er das fehlende Problembewusstsein in der Politik und betont, dass NGOs zwar wichtig für die Zivilgesellschaft seien, aber nicht vom Wohlwollen der Regierung abhängig sein dürften.

Justiz

BVerwG zu Ehebruch in der Bundeswehr: Das Bundesverwaltungsgericht hat die disziplinarrechtliche Sanktionierung eines Hauptfeldwebels, der mit der Ehefrau eines Mannschaftssoldaten Sex hatte, bestätigt. Die Verhängung von Bezügekürzungen und eines Beförderungsverbots sei deshalb gerechtfertigt, weil in der Beteiligung an diesem Ehebruch eine Missachtung der Kameradschaftspflicht gemäß § 12 SoldatenG liege, so das Gericht. Dies habe regelmäßig negative Auswirkungen auf den Dienstbetrieb. Durch die Missachtung der Ehe könne das alltägliche Leben in der militärischen Gemeinschaft massiv belastet und zugleich die Bereitschaft, in Krisensituationen füreinander einzustehen, gefährdet werden. Sa-FAZ (Marlene Grunert), Sa-SZ (Wolfgang Janisch) und LTO berichten über die Entscheidung. 

OLG Frankfurt/M. – Folter in Syrien: Im Verfahren gegen den syrischen Arzt Alaa M., dem vorgeworfen wird, in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien Gefangene, die der gegen das Assad-Regime aufbegehrenden Opposition zugerechnet wurden, gefoltert und in zwei Fällen getötet zu haben, soll am heutigen Montag das Urteil verkündet werden. Die Mo-FAZ (Eva Schläfer) stellt den Vorsitzenden Richter Christoph Koller vor, der u.a. bereits das Urteil gegen den Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke mitgetragen hatte, einen irakischen IS-Mann wegen Völkermords an den Jesiden und den Bundeswehrangehörigen Franco A. wegen rechtsextremistischen Terrors verurteilt hatte. Koller habe den Mammutprozess gegen Alaa A. über dreieinhalb Jahre gemeinsam mit seinen vier Kolleginnen und Kollegen souverän und gut vorbereitet geführt, heißt es im Text. "Schneidend" sei er geworden, wenn Zeugen kein Interesse daran zeigten, zur Klärung von Sachverhalten beizutragen – oder wenn Besucher sich aus seiner Sicht nicht adäquat benahmen.

BGH zu Kündigungsbutton: Der Bundesgerichtshof hat laut LTO (Liz Mathy) entschieden, dass auch ein Abo, das einmalig 9,90 Euro kostet und automatisch endet, einen nutzerfreundlichen Kündigungsbutton für eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit erfordert. Gegenstand des Streits war ein sogenanntes "Otto UP Plus"-Abo des Versandhändlers Otto. Damit erhalten Kunden für 9,90 Euro für zwölf Monate Vorteile wie kostenfreien Versand, Bonuspunkte und Rabatte bei Versandbestellungen auf der Website von Otto. Der BGH führte aus, dass der Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr oft durch erschwerte Kündigungsmöglichkeiten benachteiligt werde. Durch die Regelung des § 312k BGB soll er in umfassender Weise dem "analog kündigenden" Verbraucher gleichgestellt werden, was der nutzerfreundliche Button ermögliche.

BVerwG – Compact-Verbot: Die FAS (Marlene Grunert/Theresa Weiß) blickt auf die Verhandlung um das vereinsrechtliche Verbot der rechtsextremistischen Compact Magazin GmbH in der vergangenen Woche vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück. Während das Bundesinnenministerium sich überzeugt zeigte, dass Compact nicht nur Meinung mache, sondern "kämpferisch-aggressiv" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agiere, habe der Vorsitzende Richter Ingo Kraft Zweifel durchblicken lassen, ob das Vorgetragene für ein Verbot reiche. Presse- und Meinungsfreiheit wögen schließlich schwer – auch zugunsten derer, welche die bestehende Ordnung ablehnten. Das Urteil ist für den 24. Juni angekündigt.

Dieser Rechtsstreit könnte Rechtsgeschichte schreiben, meint Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Auch wenn dieses Verfahren und ein etwaiges AfD-Verbotsverfahren verschiedener Natur seien, stelle sich ein ganz ähnliches Problem und so sei es möglich, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil in der politischen Diskussion um die AfD einen wichtigen Akzent setzen, ihr vielleicht sogar eine Richtung geben wird.

LAG BaWü zu Inflationsausgleichsprämie: Rechtsanwalt Maximilian Faltermeier stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aus dem August 2024 vor, das entschieden hatte, dass Arbeitnehmer:innen, die Lohnersatzleistungen bezogen hatten, keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz haben. Grundsätzlich dürften Arbeitgeber eine Sonderzahlung an die Voraussetzung knüpfen, dass in dem Zeitraum, für den die Zahlung geleistet wird, Arbeit erbracht wird, so das Gericht. 

LSG Berlin-BB zu Corona-Infektion als Arbeitsunfall: Eine Corona-Infektion gilt nicht als Arbeitsunfall, wenn nicht eine Ansteckung am Arbeitsplatz sicher nachgewiesen werden kann. Das hat laut LTO jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Richter blieben damit bei ihrer bisherigen Linie.

LG Bonn zu Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Mit der Kritik am Cum-Ex-Urteil gegen Kai-Uwe Steck befasst sich die Sa-FAZ (Marcus Jung). Anwälte anderer Angeklagter, gegen die Steck vor Gericht ausgesagt hatte, sprechen von einer sehr fragwürdigen, milden Entscheidung und beanstanden die Einhaltung elementarer Grundsätze durch die Strafjustiz, heißt es im Text. Das Verhalten Stecks auf der Anklagebank werfe "größte Zweifel" auf, ob seine Fremdbelastungen wahr gewesen seien, so die Anwälte von Christian Olearius, Mehrheitseigner der Privatbank M.M. Warburg.

LG Darmstadt zu Raser: Das Landgericht Darmstadt hat einen Autofahrer, der mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Innenstadt von Darmstadt gerast war und dabei einen Unfall verursacht hatte, wobei der 29-jährige Fahrer eines entgegenkommenden Fahrzeugs schwer verletzt wurde, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Mann war mit rund 100 Kilometern pro Stunde bei Rot über eine Ampelkreuzung gerast und kollidierte ungebremst mit einem anderen Fahrzeug. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt, weil jedoch das Gericht den Tötungsvorsatz anzweifelte, plädierte sie letztendlich auf eine Verurteilung nach 315d StGB ("Verbotene Kraftfahrzeugrennen"). LTO (Panos Athanasiadis) berichtet. 

LG Gera – Richter Bengt Fuchs: Auch die Mo-taz (Andreas Speit) berichtet jetzt über die Anklage wegen Volksverhetzung gegen den früheren Vizepräsidenten am Verwaltungsgericht Gera, Bengt Fuchs. Auf Facebook soll Fuchs 2019 vorgeschlagen haben, Sinti und Roma als “Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche” zu bezeichnen, was er bestreitet. Fuchs lehnte eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro ab. 

VG Berlin zu Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Nun berichtet auch LTO, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) aufgefordert hat, schnellstmöglich eine Begründung zum Vorliegen einer Notlage gem. Art. 72 AEUV nachzuliefern. Außerdem fasst der Artikel die bisherigen Diskussionen zu den Eilbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin zusammen, das Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze als rechtswidrig eingestuft hatte. 

AG Hannover zu Ex-Professor Homburg: Kritisch analysiert Max Kolter (LTO) die Verurteilung des Corona-Kritikers Stefan Homburg wegen dessen Verwendung des Spruches "Alles für Deutschland". Anders als beim thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, den das LG ebenfalls wegen des Slogans verurteilt hatte, bildeten die Worte bei Homburg nur jeweils einen Randaspekt in zwei langen Tweets. Weil Homburg in diesen die Verurteilung Höckes kritisierte, sei es nicht nachvollziehbar, warum das AG Hannover hier nicht von § 86 Abs. 4 StGB, der sogenannten Sozialadäquanzklausel, Gebrauch gemacht habe, nach der die Reproduktion einer an sich verbotenen Geste oder Parole straflos bleibe, wenn dies "der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient".

AG Berlin-Tiergarten zu "Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?": Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat eine Frau, die im November 2023 in Bezug auf den Krieg in Gaza auf einem Plakat gefragt hatte "Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?" wegen Verharmlosung der NS-Verbrechen nach § 130 Abs. 3 StGB zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. In der jetzt vorliegenden knappen Begründung heißt es laut Mo-taz (Christian Rath), sie habe damit "ausdrücklich und unmissverständlich" das Schicksal von etwa sechs Millionen Menschen jüdischen Glaubens und anderer Opfer, die unter der NS-Herrschaft "jahrelang industriell deportiert und gezielt minutiös organisiert vernichtet wurden", mit der Reaktion Israels auf den kriegerischen Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 "zum Nachteil der etwa 8.500 Zivilisten in Gaza" gleichgesetzt. 

In einem separaten Kommentar kritisiert Christian Rath (Mo-taz) die Rechtsprechung zu Holocaust-Verharmlosung durch Holocaust-Vergleiche. Solche Vergleiche seien zwar empörend, aber keine Teil-Leugnung des Holocausts, sondern grundrechtlich geschützte Wertungen. Der Autor kommt zum Schluss: "Wir brauchen keine Metaphernpolizei".

StA Hannover – VW-Bußgeld: Weil auf einer Beschwerdebegründung die Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts fehlte, kann ein vom Landes-Datenschutzbeauftragten verhängtes Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro gegen VW nicht eingetrieben werden, so Sa-SZ (Paulina Würminghausen) und spiegel.de.  Es ging um Datenschutzverstöße bei der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals. Der Datenschutzbeauftragte hatte die Weitergabe von Daten an die USA ohne entsprechende Information der Mitarbeiter:innen gerügt. Dagegen hatte sich VW erfolgreich vor dem Landgericht Hannover gewehrt, die Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen muss nun wegen des formalen Fehlers zurückgenommen werden. 

Recht in der Welt

USA – Nationalgarde in Los Angeles: Ein US-Berufungsgericht hat den Einsatz der Nationalgarde am Wochenende in Los Angeles bis zu einer Gerichtsanhörung am morgigen Dienstag erlaubt. Zuvor hatte ein Bezirksrichter in San Francisco den Einsatz der Nationalgarde verboten, spiegel.de berichtet. 

Rechtsprofessor Aziz Z. Huq erläutert im Editorial des Verfassungsblogs, dass Präsident Donald Trump mit dem Einsatz der Nationalgarde in Los Angeles nicht nur die Grenzen des föderalen Systems in Frage stellt, sondern auch weitere verfassungsrechtliche Bedenken auslöst – insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und das Gewaltmonopol der Bundesstaaten. Während frühere Föderalismusmodelle auf Kooperation oder institutionelle Schutzmechanismen setzten, werde hier ein autoritärer Zentralismus erkennbar, der mit juristischen Prinzipien bricht und langfristige Folgen für das US-Verfassungssystem haben könnte. Auch Rechtsprofessorin Emely Berman sieht im Verfassungsblog (in englischer Sprache) das Vorgehen der Trump-Regierung kritisch. Sie argumentiert, dass der Einsatz des Militärs zur Überwachung weitgehend friedlicher Proteste sowohl provokativ als auch einschüchternd wirkt und die Autorität der zivilen Regierung untergräbt. Zudem warnt sie davor, dass diese Maßnahme Teil eines Musters sei, bei dem die Regierung künstliche Notlagen erkläre, um außergewöhnliche Befugnisse zu nutzen und die demokratische Ordnung zu destabilisieren.

Ebenfalls in diesem Zusammenhang kritisiert Reinhard Müller (Mo-FAZ) den aus seiner Sicht inflationären Gebrauch des Begriffes "Ausnahmezustand", der die Gefahr eines Missbrauchs berge. Er betont außerdem, dass auch der Ausnahmezustand niemals rechtlos sein dürfe und die Gewaltenteilung auch in Krisenzeiten gewahrt bleiben müsse und sich die Staatsgewalten einander respektieren müssen.

USA - Wahlrecht: Eine Bundesrichterin aus Boston blockierte den Versuch von US-Präsident Donald Trump, Einfluss auf das Wahlrecht zu nehmen. Der Präsident habe nicht die Autorität, Änderungen an den Bundeswahlen und den Wahlverfahren der Bundesstaaten anzuordnen. Trumps Dekret vom 25. März sah unter anderem strengere Nachweispflichten für die US-Staatsbürgerschaft vor, verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung von mutmaßlichem Wahlbetrug sowie Einschränkungen bei der Briefwahl. Bei Nichteinhaltung drohte er mit Kürzungen von Bundesmitteln. 19 demokratisch geführte Bundesstaaten waren gegen das Dekret vorgegangen. spiegel.de berichtet.

USA – Abschiebungen: Im Interview mit der FAS (Frauke Steffens) kritisiert der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte Ben Saul die Abschiebungen von mehr als 200 Männern aus den USA nach El Salvador und sieht darin einen Verstoß gegen internationales Recht. Die Betroffenen, hauptsächlich Venezolaner, wurden unter dem Alien Enemies Act abgeschoben, wobei die US-Regierung venezolanische Banden als terroristische Organisationen einstufte, um diese Maßnahmen zu rechtfertigen. Viele der Abgeschobenen seien im Hochsicherheitsgefängnis CECOT inhaftiert, oft ohne Zugang zu Anwälten oder ihren Familien, was laut Saul einem Verschwindenlassen gleichkomme. Die UN führe Gespräche mit den Regierungen der USA und El Salvadors, um eine Klärung herbeizuführen, doch bisher gebe es keine öffentlichen Antworten.

USA – KI-Bildgenerator Midjourney: Disney und Universal haben eine Klage gegen den KI-Bildgenerator Midjourney eingereicht, berichten Mo-SZ (Max Fluder) und LTO (Tamara Wendrich). Die beiden Unternehmen behaupten, dass die Plattform urheberrechtlich geschützte Charaktere wie Spiderman und Homer Simpson ohne Genehmigung reproduziert habe. In ihrer Klageschrift argumentieren die Studios, dass Midjourney aktiv auswählt, welche Inhalte es zum KI-Training verwendet, und fordern Schadensersatz sowie Schutzmaßnahmen gegen den angekündigten KI-Videogenerator. Bereits 2024 hatten Disney und Universal Unterlassungsaufforderungen an Midjourney geschickt, die jedoch ignoriert wurden, weshalb sie nun vor Gericht ziehen. Es ist nicht die erste Klage dieser Art: Im Dezember 2023 hatte die New York Times OpenAI und Microsoft wegen der Nutzung ihrer Inhalte verklagt.

Ungarn – Maja T.: beck-aktuell (Maximilian Amos) gibt einen Überblick über die Situation der linksradikalen non-binären Person Maja T. in Ungarn. Obwohl das Bundesverfassungsgericht festgestellt hatte, dass die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn 2024 rechtswidrig war, gab es bisher keine Konsequenzen. Im Februar habe in Ungarn das Strafverfahren wegen Antifa-Angriffen auf Rechtsextremisten begonnen, in der vergangenen Woche hat ein weiterer Verhandlungstermin stattgefunden. T. müsse die Untersuchungshaft in Isolationshaft verbringen und hat dagegen einen Hungerstreik begonnen. Eine Überstellung von Maja T. zur Strafverbüßung nach Deutschland ist zwar vorgesehen, zuerst müsse aber das Strafverfahren inklusive Rechtsmittelinstanzen in Ungarn abgeschlossen sein.

IStGH: Die Sa-SZ (Ronen Steinke) hat in einer Seite 3-Reportage, in der unter anderem auch der deutsche IStGH-Richter Bertram Schmidt zu Wort kommt, die Stimmung beim Internationalen Strafgerichtshof eingefangen, der es neuerdings auch mit Leuten wie Putin oder Netanjahu aufnimmt und sich auch dafür Drohungen und Sanktionen ausgesetzt sieht. Mitarbeiter:innen berichteten immer wieder, wie sie von Diplomat:innen oder Agent:innen ihrer Heimatländer angesprochen und unter Druck gesetzt werden, schreibt die SZ. Die Telefonleitungen am Strafgerichtshof würden abgehört, selbst der deutsche Bundesnachrichtendienst, der BND, sei dabei schon erwischt worden. 

Juristische Ausbildung

Bayern – Übungsklausuren ohne Strom: Rechtsreferendar:innen in Bayern, die ihre Übungsklausuren für das Examen mit dem Computer schreiben wollen, müssen dafür ausreichend Energie haben, denn wie der Spiegel (Armin Himmelrath) berichtet, ist die Nutzung von Steckdosen in den Unterrichtsräumen bei Testklausuren im Freistaat verboten. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz seien Arbeitsschutz und Brandschutz Gründe dafür. Es bestehe "bei einer Vielzahl von Ladekabeln die Gefahr, dass die Elektrizitätseinrichtungen der Gebäude überlastet werden, dies könnte zu Ausfällen der Sicherung führen und zur Entstehung eines Brandes", heißt es aus dem Ministerium.

Sonstiges

Angriffe auf Anwältin: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat vor der Einschüchterung von Anwält:innen und Richter:innen gewarnt, berichtet beck-aktuell. Anlass ist ein Medienbericht, in dem eine im Migrationsrecht tätige Rechtsanwältin namentlich genannt, bildlich gezeigt und herabwürdigend dargestellt wurde – offenbar, weil sie die drei somalischen Asylsuchenden, über die das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich entschieden hatte, anwaltlich vertreten haben soll. Die BRAK kritisiert die Berichterstattung als Versuch, eine Berufsausübung zu delegitimieren, die vom Grundgesetz geschützt ist: Wer anwaltliche Arbeit öffentlich diskreditiere, greife nicht nur die betroffene Kollegin, sondern die rechtsstaatliche Ordnung insgesamt an, so die Anwaltsorganisation.

Fachanwälte: Die Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler begrüßt auf beck-aktuell die kürzlich von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossenen Änderungen der Fachanwaltsordnung, mit der der Zeitraum für den nachzuweisenden Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen von drei auf fünf Jahre ausgeweitet und sechs Fachanwaltschaften reformiert wurden. Ein wichtiges Etappenziel sei damit zwar erreicht, die Modernisierung der FAO aber keineswegs abgeschlossen, meint die Autorin. Die Ausgestaltung der weiteren 18 Fachanwaltschaften, die angemessene Gewichtung der Fälle, Anpassungen beim Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse einschließlich der schriftlichen Leistungskontrollen, Kriterien für neue Fachanwaltschaften und die Fortbildung gemäß § 15 FAO seien weitere Themen, die Reformbedarf aufwiesen.

RA Andrej Umansky: In der Reihe "Most wanted" stellt LTO (Stefan Schmidbauer) den Strafverteidiger Andrej Umansky aus der Kanzlei Gazeas Nepomuck vor.

Rechtsgeschichte – berittene Polizei: Martin Rath beleuchtet auf LTO die rechtlichen Fragen der Haftung und des Eigentums bei Polizeipferden, insbesondere anhand eines historischen Falls von 1900, bei dem ein Gendarm die Kontrolle über sein Pferd verlor und eine Haftungsklage gegen den Staat verursachte. Dabei wird diskutiert, ob der berittene Polizist oder der Staat als Halter des Tieres gemäß § 833 BGB haftet. Das Reichsgericht hatte 1903 entschieden, dass der preußische Fiskus nicht als Halter anzusehen sei, was für die Geschädigten bedeutete, dass ihre Ansprüche gegen den Staat nicht durchsetzbar waren.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57424 (abgerufen am: 13.12.2025 )

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