Die Landesjustizminister:innen wollen über den Einsatz der erweiterten DNA-Analyse beraten. Vor 50 Jahren begann in Stammheim der Mammutprozess gegen die RAF. Wegen interner Vorwürfe lässt der IStGH-Chefermittler Karim Khan sein Amt ruhen.
Thema des Tages
Jumiko - DNA-Analyse: Auf der Justizministerkonferenz vom 4. - 6. Juni wird auch über die mögliche Nutzung der so genannten "biogeografischen DNA-Analyse" zur Strafverfolgung beraten. Einen entsprechenden Vorschlag haben Bayern und Baden-Württemberg eingebracht. So soll bei der Aufklärung schwerer Straftaten zur Ermittlung unbekannter Täter genetisches Spurenmaterial (Blut, Sperma, etc.) künftig auch auf Hinweise zur biogeografischen Herkunft untersucht werden. In vielen Ländern, zum Beispiel in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz, ist dies bereits erlaubt und es sei, so der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU), "nicht nachvollziehbar", "dass wir unseren Ermittlern Instrumente vorenthalten, von denen andere europäische Länder längst Gebrauch machen". Kritik kommt von Anwaltsverbänden, die die Gefahr des sogenannten Racial Profilings sehen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz prüft derzeit den Vorschlag. Mo-FAZ (Karin Truscheit), Mo-taz (Frederik Eikmanns) und LTO (Hasso Suliak) berichten.
Rechtspolitik
Rechtspolitische Vorhaben: beck-aktuell (Denise Dahmen) fasst die Plenardebatte um die Pläne für die Justizpolitik in den kommenden vier Jahren zusammen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legte den Fokus auf einen erneuerten Pakt für den Rechtsstaat, effektiven Gewaltschutz on- und offline sowie die Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Demokratie. Bei der Migration gehe es um die "Besserung der Lage mit rechtsstaatlichen Mitteln", da sei sich mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einig, sagte sie in ihrer Plenarrede am Freitag. Kritisiert wurde von den oppositionellen Grünen, dass der gesetzlich verankerte Rechtsbeistand bei Abschiebungen wieder abgeschafft werden soll.
AfD-Ausschussvorsitze: Der Deutsche Anwaltverein warnt davor, der AfD den Vorsitz im Rechtsausschuss des Bundestags zu überlassen: "Wer im Bundestag konsequent durch menschen- und demokratiefeindliche Propaganda auffällt, disqualifiziert sich von wichtigen Ämtern". Die AfD beansprucht den Vorsitz in sechs von insgesamt 24 Ausschüssen, darunter dem Rechtsausschuss. Bei der Wahl am Mittwoch wird ihre Kandidat:in aber vermutlich nicht gewählt. beck-aktuell berichtet.
Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Die Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze seien "vor allem Show", schreibt die Sa-taz (Christian Rath). In der ersten Woche gab es nur 32 Betroffene. Diese könnten es nach der Zurückweisung auch bald erneut probieren, insbesondere an den kaum bewachten grünen Grenzen. Pro Asyl will inzwischen einen Kläger gefunden haben. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hoffe vermutlich klammheimlich, dass die Gerichte die Maßnahmen beanstanden, damit er den enormen Personalaufwand bei der Bundespolizei zurückfahren und die Konfrontation mit den Nachbarstaaten beenden kann.
Datenschutz: Die EU-Kommission will Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung vereinfachen und hat angekündigt, entsprechende Pläne offiziell in dieser Woche vorzustellen. Es geht dabei insbesondere um Dokumentationspflichten zur Datenverarbeitung und -speicherung. Es soll Erleichterungen für Organisationen mit weniger als 250 Beschäftigten geben. Kritik kommt von Datenschutz-NGO's wie EDRi und der Digitalen Gesellschaft. In einer Analyse warnt EDRi vor den vorgesehenen Ausnahmeregelungen, Denn dabei werde ignoriert, dass sich datenbezogene Risiken nicht unbedingt proportional zur Anzahl von Mitarbeiter:innen verhielten. netzpolitik.org (Maximilian Henning/Ingo Dachwitz) berichtet.
Hacking: tagesschau.de (Philip Raillon) behandelt die rechtliche Unsicherheit für gutwillige Hacker, die IT-Sicherheitslücken aufdecken. Erzählt wird die Geschichte von Hendrik Heinle, einem Softwareentwickler, der eine gravierende Sicherheitslücke mit Zugang zu 700.000 sensiblen Verbraucherdaten entdeckte und meldete – und daraufhin selbst strafrechtlich verfolgt wurde. Ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung solcher Hackeraktivitäten scheiterte in der vergangenen Legislaturperiode und auch die neue Koalition ist sich nicht einig, ob und wie hier ein Regelungsbedarf besteht.
Bürgerräte: Florian Wieczorek überlegt im Rahmen der Verfassungsblog-Debatte zur Verankerung von Bürgerräten, inwieweit sich die Schöffenregeln auf eine mögliche Rahmengesetzgebung für Laienpolitiker:innen übertragen lassen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine ähnliche, bundesweite Regelung für politische Beteiligung es mehr Menschen ermöglichen würde, aktiv zu werden und sich die Zeit für politische Mitarbeit zu nehmen.
AfD-Verbot: Das Verfassungsschutz-Gutachten zur Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische" Bestrebung sei geeignet, die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbots-Antrags zu diskutieren, analysiert die Mo-taz (Christian Rath) anhand der BVerfG-Rechtsprechung. Kritisiert wird Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU), der behauptet hatte, "das sind zwei völlig verschiedene Dinge". Unsicherheiten über den Ausgang würden aber verbleiben, denn das Bundesverfassungsgericht sei weder an die Einschätzungen des Geheimdiensts gebunden noch an nachfolgende Urteile der Verwaltungsgerichte.
Von dem Inhalt des Gutachtens auf ein Parteiverbot hochzurechnen, münde in Spekulation, warnt Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Was hier aufgeboten werde, seien vor allem "ätzende Ergüsse einiger hundert Protagonisten", von denen eine Behörde meint, dass sie das Gesamtbild der AfD prägen. Es liege eine amtliche Einstufung vor, nicht die Wahrheit als solche, so Müller-Neuhof.
Im Interview mit der Mo-FAZ (Markus Wehner) erläutert der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD), warum er für ein Verbotsverfahren ist. Die Radikalisierung der Partei sei so weit fortgeschritten, dass der Staat handeln müsse. Nichts zu tun, sei das größere Risiko, als im Verfahren zu scheitern.
Justiz
Rechtsgeschichte - 50 Jahre RAF-Prozess in Stammheim: Der Spiegel (Rainer Lübbert) erinnert an den Mammutprozess gegen die RAF, der vor fünfzig Jahren in Stuttgart-Stammheim begann. Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe wurden vierfacher Mord und versuchter Mord in 54 Fällen vorgeworfen, dazu kamen Bankeinbrüche, Raubdelikte und Passfälschungen. Bereits vor Prozessbeginn waren Strafgesetze und Strafprozessrecht verschärft worden.
Michael Hanfeld (Mo-FAZ) und Willi Winkler (Mo-SZ) stellen das Dokudrama "Stammheim" vor, das an diesem Montag in der ARD ausgestrahlt wird. Die Filmemacher Niki Stein und Stefan Aust schildern das Verhalten und die Beziehungen der RAF-Gefangenen in Haft.
BGH zu Tötungsvorsatz/Quarzsandhandschuhe: Nun berichtet auch LTO über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Tötungsvorsatz. Der BGH hat eine Entscheidung des Landgerichtes Marburg aufgehoben, weil es "abwegig" und ein "durchgreifender Rechtsfehler" sei, nicht von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen, wenn drei Täter ihrem Opfer mit Quarzsandhandschuhen über 30 Sekunden lang 20-mal ins Gesicht geschlagen haben.
BAG zu Überwachung von Arbeitnehmer: Das Bundesarbeitsgericht hat im Juli 2024 entschieden, dass die Überwachung eines Arbeitnehmers durch eine Detektei ohne ausreichende rechtliche Grundlage gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Im Fall hatte der Arbeitgeber den Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit. Der klagende Arbeitnehmer erlitt nach Auffassung des Gerichtes durch die rechtswidrige Überwachung einen immateriellen Schaden, weshalb ihm eine Entschädigung von 1.500 Euro zugesprochen wurde. Rechtsanwalt Michael Witteler fasst im Expertenforum Arbeitsrecht die Entscheidung zusammen und gibt Arbeitgebern den Tipp, sorgfältige die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern abzuwägen.
BayObLG – Wirecard-Anleger:innen: Wie nun auch LTO (Stefan Schmidbauer) berichtet, hat im Kapitalanleger-Musterverfahren um die Schadensersatzansprüche von Aktionären, die nach der Insolvenz von Wirecard Verluste mit Aktieninvestments erlitten haben, Peter Mattil, der mit seiner Kanzlei Mattil & Kollegen bislang den Musterkläger Kurt Ebert vertreten hat, sein Mandat niedergelegt. Hinter der Entscheidung stehen Differenzen im Anwaltsteam des Musterklägers.
VGH BaWü zu Herausgabe eines Tieres: Eine Verwaltungsbehörde kann der Halterin eines Hundes aus Tierschutzgründen nur einen aktuell gehaltenen Hund wegnehmen, aber nicht die Wegnahme künftig angeschaffter Hunde androhen, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Es fehle für eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung an der notwendigen vollstreckbaren Grundverfügung. Ein bloß hypothetisch irgendwann in der Zukunft angeschaffter Hund könne nicht Gegenstand eines Verwaltungsakts sein, so der VGH laut LTO.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Mehr als drei Jahre nach Prozessbeginn könnte es laut Sa-FAZ (Marcus Jung) am Ende des Jahres zu einem Urteil im Wirecard-Verfahren kommen. Das Landgericht hat 54 weitere Sitzungstage bis Weihnachten festgelegt. Ex-Wirecard-Chef Markus Braun wird neben schwerem Betrug, schwerer Untreue und Marktmanipulation auch Bilanzfälschung vorgeworfen. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Gefängnis, abzüglich der dann bereits verbüßten Untersuchungshaft.
LG Hamburg zu Aussagen über Stefan Gelbhaar/Schedlich: Das Landgericht Hamburg hat seine Untersagungsverfügung gegen Äußerungen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich bestätigt, die dem Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar "grenzüberschreitendes Verhalten" vorgeworfen hatte. Insbesondere darf Schedlich nicht mehr den Eindruck erwecken, Kommunikation sei einseitig von Gelbhaar ausgegangen. Über die Verhandlung und Entscheidung am vergangenen Freitag berichten Sa-SZ (Vivien Timmler) und LTO.
LG Köln – Pornografievorwürfe gegen Priester: Vom Dienstrechner eines in der zentralen Kirchenverwaltung des Erzbistums Köln tätigen ranghohen Geistlichen sollen wiederholt pornografische Seiten nicht strafbaren Inhalts aufgerufen worden sein; vor dem Landgericht Köln wird jetzt über die Berichterstattung der Bild-Zeitung dazu ("Porno-Priester") verhandelt. Erschwert wird die Aufklärung des Sachverhaltes, weil sich der Kölner Erzbischof auf seine Verschwiegenheit als Seelsorger beruft. Rechtsprofessor Stephan Rixen kritisiert dies im FAZ-Einspruch. Wer sich bei der Aussagegenehmigung oder beim Zeugnisverweigerungsrecht auf das religiöse Selbstverständnis berufe, "zücke keinen juristischen Joker, vor dem der Staat andächtig erstarren müsste", schreibt Rixen unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht. Die Berufung auf die Glaubensfreiheit müsse für die staatlichen Gerichte nachvollziehbar sein. Hier hätte dargestellt werden müssen, dass der Bischof mit dem Priester seelsorgerisch (und nicht nur dienstlich) kommunizierte.
LG Köln zu Netflix-Preiserhöhung: Der Streaminganbieter Netflix muss nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln einem Nutzer Geld zurückzahlen, weil die Preiserhöhungen des monatlichen Nutzungsentgelts ab 2017 unwirksam waren. Der Kunde hatte das Premium-Abonnement eigentlich für 11,99 Euro abgeschlossen und sollte inzwischen 17,99 Euro zahlen. Eine AGB-Klausel, die Netflix einseitige Preiserhöhungen zur Anpassung an erhöhte Gesamtkosten erlaubt, hielt das LG für unangemessen, weil sie nicht auch mögliche einseitige Preissenkungen ermöglicht. LTO berichtet.
StA Flensburg – Sylt-Video: Nachdem die Staatsanwaltschaft Flensburg kürzlich bekannt gegeben hatte, sie habe das Verfahren wegen von Gästen der Sylter Pony-Bar skandierten Rufen "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" mangels Tatverdachts eingestellt, moniert Rechtsreferendar Vincent Ecke im Verfassungsblog staatsanwaltschaftliche Versäumnisse. Insbesondere kritisiert er, dass sich die Staatsanwaltschaft ausschließlich mit § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB befasst und die Variante des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB völlig außer Acht gelassen hat, obwohl diese bei der gesungenen Parole nahegelegen hätte. Dass sich die Staatsanwaltschaft Flensburg der Darlegung einer entsprechenden Prüfung vollständig entzieht, untergrabe die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung.
Umsturzpläne/Reuß: Die Sa-SZ (Annette Ramelsberger/Benedikt Warmbrunn) fasst in einer ausführlichen Reportage den bisherigen Verlauf der Prozesse gegen 26 Männer und Frauen zusammen, denen die Bundesanwaltschaft vorwirft, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung rund um den Frankfurter Immobilienunternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß gewesen zu sein. Die Verfahren an den Oberlandesgerichten in Stuttgart, München und Frankfurt zeigten nicht nur, wie ernst es den Verschwörern war, in der realen Welt zuzuschlagen, sondern auch, wie schnell sich eine Gruppe bilden kann, die bereit ist, mit Waffengewalt eine demokratisch gewählte Regierung zu stürzen, heißt es im Text.
Recht in der Welt
IStGH – Karim Khan: Wegen interner Ermittlungen zieht sich Karim Khan bis auf Weiteres von seinem Posten als Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs zurück, berichten Mo-taz, spiegel.de und beck-aktuell. Hintergrund sind Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens, die auf die Beschuldigungen durch eine Mitarbeiterin zurückgehen. Khan hat die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen und selbst auf eine Untersuchung gedrängt. Die Mo-FAZ (Alexander Haneke) weist auf den Reputationsschaden hin, der dem Weltstrafgericht durch die Vorwürfe gegen Khan droht. Denn hier gehe es nicht ausschließlich um sexuelle Übergriffe, Machtmissbrauch und unzureichende Schutzmechanismen nach innen, sondern es stehe der Vorwurf im Raum, der historische Haftbefehl gegen Netanjahu könnte erlassen worden sein, um von dieser Affäre abzulenken, heißt es im Text.
USA – Citizen Birthright: Beim US-Supreme Court hat in der vergangenen Woche eine Anhörung der Parteien darüber stattgefunden, ob untere Gerichte das Dekret von US-Präsident Donald Trump landesweit stoppen dürfen, den verfassungsrechtlich verankerten Erwerb der US-Staatsbürgerschaft durch Geburt in den USA einzuschränken. Die als konservativ geltenden Richter – insbesondere Brett Kavanaugh und Clarence Thomas – zeigten sich grundsätzlich offen für die Argumentation der Trump-Regierung, die als liberal geltenden Richterinnen Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson äußerten hingegen deutliche Bedenken – sowohl an der Argumentation der Regierung als auch am zugrundeliegenden Dekret selbst. Sa-SZ (Fabian Fellmann) und beck-aktuell berichten, ebenso die Doktorandin Anja Bossow auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache).
USA – Abschiebungen: Auf welche Rechtsgrundlagen sich die Trump -Regierung in ihrer Migrationspolitik stutzt, zeigt die Mo-FAZ (Oliver Kühn). Unter anderem geht es um den über 200 Jahre alten "Alien Enemies Act" um Venezolaner abzuschieben, denen Verbindungen zu einer kriminellen Bande vorgeworfen werden. Weiterhin versucht die Regierung, legale Einwanderer auszuweisen, insbesondere Aktivisten, die die israelische Kriegsführung in Gaza kritisieren, indem sie ein Gesetz aus dem Jahr 1952 nutzt. Gerichte prüfen derzeit die Legalität dieser Maßnahmen, doch die Regierung setzt ihre Abschiebungspolitik zwischenzeitlich energisch fort.
USA – Rechtsstaat: Der US-Rechtsprofessor Blake Emerson untersucht im Verfassungsblog, wie US-Präsident Donald Trump strukturelle Schwachstellen im US-amerikanischen öffentlichen Recht ausnutzen könnte, mit Folgen, die weit über die amerikanischen Grenzen hinausgehen. Insbesondere diskutiert er die jüngsten Entscheidungen des US-Supreme Courts, die die sogenannte "einheitliche Exekutive" stärken und dem Präsidenten größere Macht über Verwaltungsbehörden verleihen, wodurch demokratische Institutionen geschwächt werden. Schließlich warnt er davor, dass die bestehenden administrativen und rechtlichen Strukturen möglicherweise nicht ausreichen, um die systematische Erosion des Rechtsstaatsprinzips aufzuhalten, und verweist auf europäische Erfahrungen mit der Stärkung demokratischer Institutionen nach autoritären Herausforderungen.
Dänemark – Koranschändung: Nachdem Dänemark ein Gesetz erlassen hat, um "Koranschändungen" zu verhindern, sind jetzt erstmals zwei Männer auf der Grundlage der Neuregelung verurteilt worden, berichtet beck-aktuell. Der rechtsextreme Provokateur Rasmus Paludan und ein Helfer wurden vom Amtsgericht der Ostsee-Insel Bornholm zu Geldstrafen verurteilt, weil sie bei einer Aktion mit dem Titel "Skal vi brænde koranen?" (Sollen wir den Koran verbrennen?) auf einem politischen Treffen im Juni 2024 Seiten aus einem englischsprachigen Koran gerissen und das Buch in eine Pfütze fallen lassen haben. Der 43-jährige Paludan kündigte auf der Plattform X an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Polen – Präsidentschaftswahl: Die Bedeutung der Präsidentschaftswahl in Polen für den Kurs der Justizreform, die Zukunft des Rechtsstaates sowie die Rolle des Landes in der EU beleuchtet LTO. Die Wahl werde zur Richtungswahl: Entweder gelinge die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit und die Annäherung an EU-Standards – oder das PiS-System überlebe in einem institutionellen Patt, heißt es im Text.
Völkerrecht: "Die Pfeiler der Völkerrechtsordnung bröckeln", konstatiert israelische Rechtsprofessor Itamar Mann im Verfassungsblog-Editorial und fragt, was das für die Völkerrechtswissenschaft bedeutet. Der Autor ruft dazu auf, einen realistischen Ansatz zu verfolgen, der sowohl die bestehenden Prinzipien nutzt als auch kreative neue Ansätze entwickelt, um die internationale Rechtsordnung an die heutigen Krisen anzupassen. Als Beispiel nennt er die Völkermord-Klage Südafrikas gegen Israel vor dem IGH und die Klimaklagen.
Juristische Ausbildung
Studierende: Kritisch rezensiert der Jurastudent Karlo Wieseler auf LTO-Karriere die Abrechnung der Juraprofessorin Zümrüt Gülbay-Peischard mit der derzeitigen Studierendengeneration in ihrem Buch "Akadämlich". Die Studierenden seien "faul, lethargisch, handysüchtig und sich überschätzend", meint Gülbay-Peischard. Ihr Buch bleibe analytisch flach, argumentativ einseitig und verliere sich in Anekdoten, die weniger belegen als bestätigen sollen, so das Urteil des Rezensenten, der sich besonders darüber ärgert, dass Gülbay-Peischards Provokation auf dem Rücken der Jurastudierenden stattfinde, von denen es ohnehin schon zu wenige gebe. In einer Zeit, in der Justiz und Anwaltschaft unter massivem Nachwuchsmangel litten, sei diese Form der Pauschalkritik nicht nur unangemessen, sondern verantwortungslos, kritisiert Wieseler.
Sonstiges
Druck auf US-Kanzleien: Wie beck-aktuell (Denise Dahmen) berichtet, hat sich der Deutsche Anwaltverein zu Unabhängigkeit und Berufsrecht im Hinblick auf den politischen Druck auf in Deutschland tätige US-amerikanische Kanzleien geäußert, insbesondere zu möglichen berufsrechtlichen Verstößen durch Deals mit der Trump-Regierung. Der DAV wertet diese Vereinbarungen als problematisch für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, sieht aber kaum Möglichkeiten wirksamer Sanktionen gegen die Kanzleien. Auch das Einstellen von Diversity-Programmen aufgrund politischen Drucks wertet der DAV nicht als Berufsrechtsverstoß.
Einstufung der AfD: Wie der Verfassungsschutz zu seiner Einschätzung der AfD komme, sei in manchen Punkten schwer nachvollziehbar, schreibt die Sa-SZ (Roland Preuß/Ronen Steinke) nach kritischer Lektüre des AfD-Gutachtens. An zahlreichen Stellen zeige sich der Verfassungsschutz erstaunlich strikt, beispielsweise, wenn ein Facebook-Statement von 2023, in dem die Bundes-AfD vor einem "Ausverkauf des Landes" und einem "Verramschen unserer Heimat" gewarnt hatte, angeführt wird, um die Fremdenfeindlichkeit der Partei zu belegen, obwohl sich der heutige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ganz ähnlich geäußert hatte.
Waffen für AfD-Mitglieder: Die FAS (Reinhard Bingener/Justus Bender) und der Spiegel widmen sich der Frage, ob aus dem AfD-Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz waffenrechtliche Konsequenzen für Mitglieder der Partei folgen sollten. Wer einer Partei angehöre, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft werde, dürfe keinen Zugang zu Waffen haben, fordert beispielsweise der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Marcel Emmerich. Falls nötig, müssten die Gesetze verschärft werden, so Emmerich.
Berufsverbote/Regelanfrage: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) erinnert an die 1972 erfolgte Einführung der so genannten Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Bewerber:innen im öffentlichen Dienst. Bereits 1979 wurde sie auf Bundesebene allerdings wieder abgeschafft, Baden-Württemberg und Bayern hielten noch bis 1991 an ihr fest. Jüngst hat man in Brandenburg die Regelanfrage wieder eingeführt, in Mecklenburg-Vorpommern erkundigt man sich beim Verfassungsschutz nach angehenden Richter:innen, in Niedersachsen und Hamburg nach Polizeianwärter:innen.
Jan Philipp Albrecht: In der Reihe "Most wanted" auf LTO (Stefan Schmidbauer) wird Jan Philipp Albrecht vorgestellt, der früher Grünen-Europaabgeordneter und Landesminister in Schleswig-Holstein war und heute Co-Vorsitzender der grün-nahen Heinrich-Böll-Stiftung ist.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57225 (abgerufen am: 08.02.2026 )
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