Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Mai 2025: Wie mit AfD-Beamten umgehen? / Ermitt­lungen gegen AfD-Poli­tiker Krah / Statut für Ukraine-Son­der­tri­bunal

12.05.2025

Sollten aus der Hochstufung der AfD Konsequenzen für den Umgang mit AfD-Beamten folgen? Die GenStA Dresden ermittelt gegen den AfD-Politiker Krah u.a. wegen Bestechlichkeit. 36 Staaten beschlossen das Statut für ein Ukraine-Sondertribunal.

Thema des Tages

AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Die Mo-FAZ (Stefan Klenner) erläutert etwaige beamtenrechtliche Konsequenzen, die sich aus der beabsichtigten Höherstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für im Staatsdienst tätige AfD-Mitglieder ergeben könnten. In beamtenrechtlichen Verfahren würden Gerichte fast nie isoliert die Parteimitgliedschaft der Staatsdiener prüfen, Zweifel an der Verfassungstreue von Bediensteten oder Bewerber:innen entstünden typischerweise aufgrund mehrerer Handlungen – etwa wegen Äußerungen auf Veranstaltungen oder in sozialen Medien.

Zum Umgang mit Beamtinnen und Beamten, die Mitglied der AfD sind, sagt Rechtsanwalt Chan-jo Jun im Interview mit der Sa-FR (Ursula Knapp), man könne jetzt nicht warten, bis über die Klage der AfD gegen ihre Einstufung bis hin zum Bundesverwaltungsgericht oder sogar zum Bundesverfassungsgericht entschieden wurde. Da die Bundespartei für extremistische Bestrebungen stehe, bedeute das für jedes Mitglied, dass es jedenfalls verfassungsfeindliche Ziele unterstützt und es könne ausreichen für disziplinarische Maßnahmen, wenn es aktiv für die Partei eintrete. 

Insbesondere auch im Hinblick auf mögliche zwischenzeitliche beamtenrechtliche Konsequenzen ist für Benjamin Stibi (Welt) die jahrelange Dauer eines gerichtlichen Verfahrens um die Einstufung und die damit einhergehende Hängepartie "inakzeptabel". Er schlägt entweder eine Sonderzuständigkeit bei den Oberverwaltungsgerichten beziehungsweise beim Bundesverwaltungsgericht vor, je nachdem, ob ein Landesamt für Verfassungsschutz oder das Bundesamt handelt. Denkbar sei auch eine Straffung des Verfahrens durch Einführung einer gerichtlichen Vorab-Kontrolle. 

Einstufung der AfD: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will sich den Inhalt des Gutachtens zur Hochstufung der AfD vom Bundesamt persönlich erläutern lassen. Anschließend will er eine Veröffentlichung des Gutachtens prüfen, so LTO. Rechtsprofessor Josef Franz Lindner fordert im Gespräch mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) eine Veröffentlichung des BfV-Gutachtens. Es bestehe ein rechtsstaatlich begründetes Interesse – aus seiner Sicht sogar aus dem Demokratieprinzip ableitbar –, dass die Öffentlichkeit Näheres zu den Gründen erfahre. Zwar sei es einem Geheimdienst nicht angemessen, das Gutachten eins zu eins ins Internet zu stellen, aber die wesentlichen Belege sollten anonymisiert oder mit kenntlich gemachten Auslassungen öffentlich sein, so Lindner. Die Pressemitteilung reiche dafür nicht aus. Auch Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kritisiert, dass der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse nicht transparenter und früher veröffentlicht hat. Seitdem die Partei offiziell als "gesichert rechtsextrem" eingestuft wurde, sei der Verfassungsschutz unmittelbar Teil der politischen Diskussion, der nicht nur vor Gericht für sein Vorgehen geradestehen müsse, sondern auch vor der Öffentlichkeit.

Die geplante Hochstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" sei ein wichtiges Signal der Wehrhaftigkeit unseres grundgesetzlichen Verfassungsstaats und nehme die Bedrohung durch den Rechtsextremismus angemessen ernst, schreiben die Rechtsprofessoren Markus Ogorek und Stephan Rixen im FAZ-Einspruch. Im Interview mit dem Verfassungsblog (Eva Maria Bredler) beantwortet Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz Fragen zur beabsichtigten Hochstufung der AfD - von der Klage der AfD bis zu den Auswirkungen auf ein mögliches Verbotsverfahren. Die Sa-FAZ (Theresa Weiß) fasst zahlreiche der im Gutachten genannten Zitate zusammen und zitiert dabei andere Medien. Ronen Steinke (Sa-SZ) betont, dass die Stillhaltezusage des BfV keinen Sieg für die AfD bedeutet, sondern lediglich eine vorübergehende Pause darstellt und aus Respekt vor dem Verwaltungsgericht Köln abgegeben wurde. 

AfD-Verbot: Im Verfassungsblog erläutert der Jurist Theo Rust, warum bei der Debatte über ein mögliches Parteiverbotsverfahren die völkerrechtliche Ebene nicht außer Acht gelassen werden darf. Er weist auf die strikteren Maßstäbe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hin, der für ein Parteiverbot ein drängendes gesellschaftliches Bedürfnis (pressing social need) fordert. Er sieht durch die unterschiedlichen Maßstäbe die Gefahr, dass ein etwaiges AfD-Verbot durch das BVerfG vom EGMR wieder aufgehoben werden würde.

Laut Hbl (Heike Anger) haben sich mehrere ehemalige Bundesverfassungsrichter skeptisch zu einem Verbotserfahren geäußert. So kritisierte Ex-BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier, die Einleitung eines Verbotsverfahrens sei möglicherweise für die politischen Kräfte leichter als das argumentative Bekämpfen der extremistischen Partei. Aber dieser Weg schaffe keine größere Akzeptanz der parlamentarischen Demokratie. 
Auch Gertrude Lübbe-Wolff hält ein AfD-Verbotsverfahren politisch für verfehlt: Die Einleitung eines solchen Verfahrens führt ihrer Meinung nach nicht zum politischen Misserfolg der Partei - eher im Gegenteil. Dagegen plädiert MdB Konstantin von Notz (Grüne) im Interview mit der Mo-taz (Gareth Joswig) für ein baldiges Verbotsverfahren. Das BfV-Gutachten könne dabei nur ein Aspekt sein, sagt von Notz. Man müsse nun auch aus parlamentarischer Perspektive sehen, ob es andere Aspekte gebe, die vom Nachrichtendienst nicht berücksichtigt worden seien.

Markus Sehl (LTO) warnt davor, die erfolgte Einstufung als Vorentscheidung für ein etwaiges Verbotsverfahren misszuverstehen. Es handele sich um unterschiedliche Verfahren, die von unterschiedlichen Gerichten entschieden werden. Das Parteiverbot setze laut Bundesverfassungsgericht "ein planvolles Handeln voraus, das im Sinne einer qualifizierten Vorbereitungshandlung auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist".

Rechtspolitik

Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Sa-FAZ (Mona Jaeger/Marlene Grunert), Sa-SZ (Markus Balser/Georg Ismar u.a.) und tagesschau.de (Kolja Schwartz) erläutern, wie es möglich ist, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze mit Art. 72 AEUV begründet, Bundeskanzler Friedrich Merz aber dementieren lässt, er habe einen Notstand ausgerufen. Tatsächlich sieht Art 72 AEUV in der Interpretation des Europäischen Gerichtshofs zwar eine nationale Notlage vor, dabei muss aber kein entsprechender Status "ausgerufen" oder erklärt werden. 

Auf LTO stellt der Migrationsrechtler Daniel Thym zahlreiche Unstimmigkeiten in der Argumentation von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) richtig. So nähre Dobrindt mit der behaupteten "Aufhebung" einer angeblichen mündlichen Weisung von Angela Merkel den Eindruck, dass jetzt ein "Geheimerlass" einkassiert werde, mit dem Angela Merkel sich vor zehn Jahren über das deutsche Recht hinweggesetzt habe. Eine solche Deutung missverstehe jedoch die Rechtslage, schreibt Thym. Denn weil das Asylgesetz durch das vorrangig anzuwendende EU-Recht, insbesondere die Dublin-Regeln, verdrängt werde, sei eine "mündliche Weisung" der Kanzlerin überhaupt nicht notwendig gewesen bzw. habe einfach nur die Rechtslage bestätigt. Auch die Äußerung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), die aktuelle Regierung kehre zur Asylpolitik von vor 2015 zurück, gehe an der Realität vorbei, denn die Zurückweisungen endeten gegenüber den EU-Mitgliedstaaten schon während der Regierungszeit von Helmut Kohl (CDU), als im Jahr 1995 das Schengener Übereinkommen in Kraft gesetzt wurde.

Nationaler Sicherheitsrat: Rechtsprofessor Heiko Meiertöns beleuchtet im Verfassungsblog die Planungen zur Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats und diskutiert dessen mögliche Struktur. Im Koalitionsvertrag seien Rolle und Funktion der neuen Institution nur unscharf umrissen, weswegen viele staatsorganisationsrechtliche Fragen noch offen seien. Es müsse noch die Kompetenz, das Verhältnis zu bestehenden Institutionen und die Verortung des Personalbestandes eines Nationalen Sicherheitsrats geklärt werden und insofern seien politische Grundsatzentscheidungen erforderlich.

Justiz

GenStA Dresden - Maximilian Krah: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah Ermittlungen wegen Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen eingeleitet und will die Immunität des heutigen Bundestagsabgeordneten aufheben lassen, Sa-FAZ (Friederike Haupt), Sa-SZ (Roland Preuß), spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.

Ronen Steinke (Mo-SZ) rechnet nicht mit einem Urteil gegen Krah. Zwar gebe es hierzulande einen Straftatbestand der Bestechlichkeit von Abgeordneten, der sei aber so eng gefasst, dass er praktisch nie zu einer Verurteilung führe. Konkret müssten die Ermittler hier den Nachweis erbringen, dass Krah den Chinesen für das Geld eine konkrete "Diensthandlung" versprochen habe. Dabei müsste es um ein ganz bestimmtes Votum im Parlament an einem ganz bestimmten Tag gehen, nicht nur um ein allgemeines Wohlwollen. 

BAG zu DSGVO-Verletzung nach Betriebsvereinbarung: Nun berichtet auch Rechtsanwalt Jannis Kamann auf beck-aktuell über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Angestellte unter Berufung auf die DSGVO Schadensersatz verlangen können, wenn Arbeitgeber ihre personenbezogenen Daten mit einem Personalverwaltungssystem über das in einer Betriebsvereinbarung vereinbarte Maß hinaus an die Konzernobergesellschaft übertragen. Der Kläger erhielt statt der geforderten 3.000 Euro aber nur 200 Euro.

LG Bielefeld zu Tötung von Philipos Tsanis: Im Fall des gewaltsamen Todes des 20-jährigen Philipos Tsanis im Kurpark von Bad Oeynhausen im Juni 2024 hat das Landgericht Bielefeld jetzt den 19-jährigen Syrer Mwafak Al S. zu einer Jugendstrafe von neun Jahren u.a. wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung verurteilt. Das Verfahren gegen zwei zunächst ebenfalls angeklagte junge Männer war in einem Fall mit einer Verwarnung, im anderen gegen Zahlung von Schmerzensgeld eingestellt worden. Tsanis war so schwer durch Schläge und Tritte verletzt worden, dass er zwei Tage später im Krankenhaus mit schweren Hirnverletzungen starb. spiegel.de berichtet.

LG Wuppertal zu Kindstötungen in Solingen: Die Französin Prune Antoine beleuchtet in einem zum Teil fiktionalen und zum Teil auf Tatsachen beruhenden Buch den Prozess um die Tötung von fünf Kinder durch ihre Mutter im Jahr 2020. Im Interview mit der Sa-FAZ (Lena Bopp) berichtet sie über ihr Wahrnehmungen des Gerichtsverfahrens. Es habe sie sehr überrascht, dass das Gericht Christiane K. für schuldfähig gehalten habe, so Prune Antoine, die die deutsche Begutachtungspraxis und das Mordmerkmal der Heimtücke kritisiert. Diese Besonderheit des deutschen Strafrechts habe verheerende Folgen in Fällen häuslicher Gewalt, meint sie.

LG Wuppertal – Brandanschlag in Solingen: Über den Prozess gegen Daniel S., der im März 2024 ein Haus angezündet haben soll, in dem eine aus Bulgarien stammende Familie und ein türkischstämmiges Ehepaar mit Kind lebte, berichtet nun auch spiegel.de (Julia Jüttner). Die Nebenklagevertreterin Seda Başay-Yıldız vermutet ein rassistisches Motiv hinter der Tat. 

GenStA Frankfurt/M - Geldwäsche per Krypto-Tausch: Über einen spektakulären Fahndungserfolg des Bundeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. im Zusammenhang mit einer Kryptowährung berichtet die Sa-FAZ (Marcus Jung). Der Krypto-Swapping-Dienst "eXch" über den Nutzer Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether in andere umtauschen konnten, wurden schon Ende April vom Netz genommen. "eXch", das auch über das normale Internet zugänglich war, hatte damit geworben, dass es die gesetzlich geforderten Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche wie Identifikation und Nachweise nicht einhalte. Gegen die Betreiber wird nun unter anderem wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldwäsche ermittelt.

Die Summe der vom BKA und Frankfurter Staatsanwälten auf der Tauschplattform "eXch" beschlagnahmten Kryptowerte in Höhe von 34 Millionen Euro mache deutlich, dass es sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern schwerste organisierte Kriminalität handele, kommentiert Marcus Jung (Sa-FAZ). Daher sei es ein gutes Zeichen, dass Staatsanwälte im digitalen Raum entschlossen agierten – und sich Hintermänner der Geldwäsche nicht mehr sicher sein sollten.

Recht in der Welt

Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Die Außenminister von 36 Staaten haben sich am Freitag auf das Statut eines Sondertribunals zur Ahndung der russischen Aggression gegen die Ukraine geeinigt. Das Gericht soll im nächsten Jahr beim Europarat eingerichtet werden, Angeklagte sollen dabei auch in Abwesenheit verurteilt werden können, sofern sie über die Anklage informiert sind und ein Verteidiger für sie bestellt wurde. Der Europarat muss das Statut noch offiziell annehmen und interessierte Staaten können dem Tribunal beitreten, um sich an den Kosten und der Richterbestellung zu beteiligen. Auch wenn Russlands Präsident Wladimir Putin, Außenminister Sergej Lawrow und Premierminister Michail Mischustin derzeit persönliche Immunität genießen, dürfen Ankläger ermitteln, belastendes Material sammeln und sogar Anklageschriften vorbereiten. Anderes russissches Führungspersonal wie der Verteidigungsminister dürften sogar angeklagt werden. Sa-FAZ, Sa-SZ (Wolfgang Janisch) und beck-aktuell berichten. 

IStGH/Israel - Verhalten Deutschlands: Der Besuch des israelischen Präsidenten Isaac Herzog in Deutschland ist völkerrechtlich unproblematisch, genauso wie die geplante Reise von Bundespräsident Steinmeier nach Israel und dessen Treffen mit Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, meint Rechtsprofessor Helmut Aust im Interview mit der Mo-SZ (Ronen Steinke). Eindeutig rechtswidrig wäre es dagegen, wenn Deutschland, wie von Bundeskanzler Friedrich Merz vor einiger Zeit angekündigt, versuchen würde, eine auf dem Haftbefehl des IStGH beruhende Verhaftung Netanjahus bei einem etwaigen Staatsbesuch zu vermeiden, so Aust. Entscheidungen internationaler Gerichte seien zu befolgen, egal ob man mit diesen einverstanden ist oder nicht.

USA – Haftprüfung: Die US-Regierung prüft, das Recht auf Haftüberprüfung außer Kraft zu setzen, um die Abschiebung von illegalen Einwanderern zu erleichtern. In der US-Verfassung heißt es, dass das Habeas-Corpus-Recht nur ausgesetzt werden kann, wenn "im Falle einer Rebellion oder Invasion" eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Die US-Regierung sieht in der irregulären Einwanderung eine Invasion. Die taz.de (Hans-Jürgen Mai) berichtet.

USA – Wettbewerbsklagen gegen Google und Meta: Sa-FAZ (Roland Lindner/Maximilian Sachse) beschreibt die laufenden Kartellverfahren gegen die Technologiekonzerne Meta und Google in den USA. Meta wird vorgeworfen, Instagram und WhatsApp übernommen zu haben, um Konkurrenz zu eliminieren, während Google beschuldigt wird, sein Suchmaschinenmonopol durch illegale Methoden zu sichern. Diese Verfahren erinnern an das historische Kartellverfahren gegen Microsoft, das damals zu erheblichen Einschränkungen führte, aber keine Zerschlagung des Unternehmens bewirkte. Nun könnte sich entscheiden, ob Meta und Google ähnliche Konsequenzen drohten oder ob neue Marktbedingungen die Debatte über Monopole in der Techbranche verändern.

USA – Anwaltsmarkt: Die amerikanischen Wirtschaftskanzleien erzielten 2024 Rekordumsätze, wobei die Top-100-Kanzleien insgesamt 160 Milliarden Dollar erwirtschafteten – ein Plus von 13,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, berichtet die Mo-FAZ (Marcus Jung). Besonders erfolgreich war die Kanzlei Kirkland & Ellis, die ihren Umsatz um 1,6 Milliarden Dollar steigerte und sich der Marke von neun Milliarden Dollar näherte, während DLA Piper und Latham & Watkins ebenfalls stark zulegten. Trotz einer sich abzeichnenden wirtschaftlichen Abschwächung in den USA konnten viele Kanzleien ihre Einnahmen durch höhere Stundensätze stabilisieren.

Großbritannien - Robin-Hood-Tree: Eine Geschworenen-Jury hat zwei Männer für schuldig erkannt, einen berühmten Baum gefällt und damit zerstört zu haben. Der Baum war als Robin-Hood-Tree oder als Sycamore-Gap-Tree bekannt. Die Männer beschuldigten sich gegenseitig, für die Tat verantwortlich zu sein. Das Strafmaß soll am 15. Juli verkündet werden. Wegen des großen öffentlichen Interesses sind Fernseh-Aufnahmen zugelassen. Die Mo-SZ (Michael Neudecker) berichtet. 

Sonstiges

Erschlichenes Bundesverdienstkreuz: Der Youtuber Marvin Wildhage hat sich durch Täuschung eine Neuanfertigung des Bundesverdienstkreuzes des verstorbenen Peter Lustig schicken lassen, indem er sich als dessen Nachlassverwalter ausgab. Nach Ansicht des wissenschaftlichen Mitarbeiters Jonas Saathoff auf LTO erfüllt Wildhage nicht die Voraussetzungen für einen Betrug oder eine Urkundenfälschung, könnte aber wegen Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB belangt werden. Das unbefugte Tragen des Ordens stelle zudem eine Ordnungswidrigkeit dar.

Rechtsprofessor Mohamad El-Ghazi: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der Reihe "Most wanted" den Trierer Strafrechtsprofessor Mohamad El-Ghazi vor.

Rechtsgeschichte – Kriegsunfall: Martin Rath behandelt in einem LTO-Artikel die rechtliche und historische Bewertung von Kriegsverletzungen und deren Anerkennung als Kriegsunfall im deutschen Versorgungssystem nach dem Zweiten Weltkrieg. Er beschreibt einen Fall aus den 1950er-Jahren, in dem ein ehemaliger Wehrmachtsoffizier vor Gericht um eine erhöhte Ruhestandsversorgung stritt, indem er seine Netzhautablösung als Folge eines Kriegsunfalls geltend machte. Außerdem wird die Frage beleuchtet, ob Selbsttötungen von Soldaten als Kriegsunfall gelten konnten und wie Gerichte über solche Fälle entschieden haben.

Rechtsgeschichte - August von Kotzebue: Der Germanist Sebastian Böhmer erinnert im Sa-FAZ-Feuilleton an August von Kotzebue, einen erfolgreichen Dramatiker, der 1800 ohne Erklärung verhaftet und nach Sibirien deportiert wurde, bevor ihn Zar Paul begnadigte und zum Direktor des deutschen Hoftheaters in Petersburg ernannte. Sein 1801 erschienener autobiografischer Bericht "Das merkwürdigste Jahr meines Lebens" schildert seine Erfahrungen mit einem undurchsichtigen Unrechtssystem und wird heute als literarischer Vorläufer von Franz Kafkas "Der Prozess" angesehen. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57172 (abgerufen am: 08.03.2026 )

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