Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. April 2025: US-Rich­terin zeit­weise ver­haftet / Anklage gegen Chris­tina Block / Väter gegen Ster­be­hilfe in Spa­nien

28.04.2025

Das FBI hat eine Richterin verhaftet, die die Festnahme eines Migranten verhindern wollte. Christina Block wird wegen der Entführung ihrer Kinder angeklagt. Zwei spanische Väter wollen den Suizid ihrer erwachsenen Kinder verbieten lassen.

Thema des Tages

USA – Richterin Hannah Dugan: Das FBI hat die Bezirksrichterin Hannah Dugan in Milwaukee (Wisconsin) zeitweise verhaftet. Ihr wird Justizbehinderung vorgeworfen, weil sie die Festnahme eines mexikanischen Staatsbürgers verhindert haben soll. Der Mann stand wegen Körperverletzung vor Gericht. Vor dem Gerichtssaal wartete jedoch die Polizei, um den seit 12 Jahren illegal in den USA lebenden Mexikaner festzunehmen. Richterin Dugan führte den Mann deshalb zu einem Nebenausgang. Er wurde kurze Zeit später dennoch festgenommen. Die Richterin wurde noch am Freitag wieder auf freien Fuß gesetzt, das Verfahren gegen sie wegen Justizbehinderung soll am 15. Mai beginnen. Mo-taz (Bernd Pickert), Welt (Hannes Stein), spiegel.de (Alexander Sarovic) und zdf.de (Beatrice Steineke) berichten.

Mit der Verhaftung der Richterin gehe die US-Regierung Donald Trumps den nächsten Schritt in ihrem Kampf gegen die unabhängige Justiz, kommentiert Bernd Pickert (Mo-taz) in einem separaten Text. Die Message: Wer sich der radikalen Antimigrationspolitik der Regierung entgegenstelle, müsse mit Verfolgungen durch einen gleichgeschalteten Exekutivapparat rechnen. Auch Tatjana Heid (Mo-FAZ) meint, der Fall sei im Kontext des Kampfes zu sehen, den Trump seit seiner ersten Amtszeit gegen die (unabhängige) Justiz führt. 

Rechtspolitik

Biometrische Gesichtserkennung: Kritisch setzt sich Rechtsprofessor Christian Rückert auf LTO mit dem Vorhaben von CDU/CSU und SPD auseinander, künftig bei der Strafverfolgung verstärkt auf Gesichtserkennung zu setzen. Die Strafprozessordnung enthalte bislang keine taugliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von KI-Gesichtserkennung, warnt der Autor. Die KI-Verordnung der EU laufe auch leer, weil für den biometrischen Abgleich von Fahndungsfotos mit Internet-Fotos gar keine KI benötigt wird. Der in der vorigen Wahlperiode geplante § 98d StPO lagere zentrale Regelungen in eine Rechtsverordnung aus. Der Einsatz der "vielversprechenden Technik" durch die Strafverfolgung sei so nicht rechtssicher möglich.

Cannabis: In einem Pro (Werner Bartens) und Contra (Christina Berndt) befasst sich die Sa-SZ mit der Frage, ob Cannabis wieder verboten werden sollte. Die Teillegalisierung sei ein falsches Signal und das entsprechende Gesetz von Anfang an eine Fehlkonstruktion gewesen, meint Bartens, während Berndt der Auffassung ist, dass die Legalisierung grundsätzlich vernünftig gewesen sei – auch wenn man sich manches anders gewünscht hätte. Der einzige Weg, der eine sachliche Bewertung des Gesetzes zulasse, sei, seine Auswirkungen sauber zu erforschen, so die Autorin. 

BGH-Anwält:innen: Rechtsprofessor Matthias Kilian kritisiert auf beck-aktuell die Zugangsregeln zur BGH-Anwaltschaft als Anachronismus. Sie hielten mit der kontinuierlichen Stärkung der anwaltlichen Selbstverwaltung in Zulassungsfragen nicht Schritt. 

BVerfG-Richterwahl: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kommentiert die anstehenden Wahlen von BVerfG-Richter:innen durch den Bundestag, bei denen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen nicht für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit ausreichten. Die Brandmauer um das Bundesverfassungsgericht herum zu verlängern, werde auf Dauer schwer gelingen. Die Wahl von Richter:innen auf AfD-Vorschlag um jeden Preis zu verhindern, wirke auch nicht besonders demokratisch.

Justiz

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen Steakhouse-Erbin Christina Block, ihren Partner, den Ex-Sportmoderator Gerhard Delling, und fünf weitere Personen. Ihnen wird vorgeworfen, die Kinder von Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 gewaltsam aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark nach Deutschland entführt zu haben. Konkret lautet die Anklage auf schwere Entziehung Minderjähriger, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen. Sa-SZ (Ulrike Nimz/Jana Stegemann), Mo-taz (Anna Klöpper) und LTO berichten.

VerfGH Thü zu AfD und Geheimdienstkontrolle: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zwei Eilanträge der AfD-Landtagsfraktion zur Besetzung der parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) abgelehnt. Die Partei wollte die Bildung der Kommission verhindern, weil die Regeln zuvor so verändert wurden, dass keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr für die Wahl erforderlich ist und deshalb die Geheimdienstkontrolle ohne AfD-Abgeordnete stattfinden kann. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die AfD-Anträge nach einer bloßen Folgenabwägung ab. Die Rechtsfragen seien zu komplex für ein Eilverfahren. Die AfD will nun in der Hauptsache klagen. LTO berichtet.

OVG Nds zu rassistischen Polizeichats: Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat zwei Polizeibeamte zurückgestuft. Die beiden hatten über Jahre hinweg Inhalte in WhatsApp-Chats verbreitet, die rassistisch waren und das NS-Regime verharmlosten. Das OVG bewertete die fortgesetzte Weitergabe solcher Inhalte als besonders schwerwiegende Verletzung der Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten, unabhängig davon, ob die Chats als privat einzustufen seien. Allerdings bestehe ein Restvertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit, dass die Beamten in Zukunft ihren Dienstpflichten ordnungsgemäß nachkommen werden. In beiden Fällen kam es daher nicht zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als disziplinarische Höchstmaßnahme. beck-aktuell berichtet.

LG Essen zu Missbrauch in der Kirche: Das Missbrauchsopfer Wilfried Fesselmann hat gegen die katholische Kirche keinen weitergehenden zivilrechtlichen Anspruch als auf die bereits erhaltenen 45.000 Euro Schmerzensgeld, entschied das Landgericht Essen. Fesselmann hatte darauf verwiesen, dass das Bistum Köln in einem ähnlichen Fall beim Landgericht Köln Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro bezahlen musste. tagesschau.de berichtet. 

LG Braunschweig – VW-Dieselskandal: Nach einem dreieinhalbjährigen Prozess fordert die Staatsanwaltschaft für die angeklagten früheren VW-Manager wegen Betrugs in der "Dieselgate"-Affäre Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren. Das berichtet das Hbl (René Bender/Felix Stippler). Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind drei der Angeklagten für einen Schaden von 3,15 Milliarden Euro bei 3,65 Millionen betroffenen Autos verantwortlich. Weil der vierte Angeklagte erst später an den Machenschaften beteiligt war, beschränken sich die Zahlen für ihn auf 1,14 Milliarden Euro Schaden und 1,49 Millionen betroffene Fahrzeuge. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

LG Bielefeld – Tötung von Philipos Tsanis: Der Spiegel (Julia Jüttner) berichtet über den Strafprozess um den Tod von Philipos Tsanis, der nach einer Abiturfeier im Kurpark von Bad Oeynhausen wohl durch einen Tritt ins Gesicht starb. Der 19-jährige syrische Hauptangeklagte Mwafak Al S. ("Yasin") steht unter Verdacht, Philipos angegriffen zu haben, um dessen Tasche zu stehlen, in der er Drogen vermutet haben könnte. Der Staatsanwalt beschwerte sich: "Ich habe noch nie einen Prozess erlebt, in dem so viel gelogen wurde wie in diesem." Es sei jedoch zu zeitaufwendig, alle Zeug:innen aussagepsychologische begutachten zu lassen, heißt es im Text.

VG Bayreuth – Abschuss von Fischottern: Die Deutsche Umwelthilfe hat, wie LTO berichtet, beim Verwaltungsgericht Bayreuth einen Eilantrag eingereicht, mit dem der Abschuss von Fischottern verhindert werden soll. Die Allgemeinverfügung, gegen die sich der Antrag richtet, setzt Gebiete in Bayern fest, in denen es ausnahmsweise erlaubt ist, bestimmte Kontingente an Fischottern zu töten. Die DUH sieht darin Verstöße gegen Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht.

Meinungsfreiheit vor Gericht: "Dass derzeit die Meinungsfreiheit untergeht, nur weil der Staat gegen die ausufernde Politikerhetze vorgeht – diese Gefahr ist vorerst nicht in Sicht", zu diesem Schluss kommt die Mo-SZ (Wolfgang Janisch). Zwar gehe die Justiz in Einzelfällen unverhältnismäßig vor, doch sei sie in der Lage, sich selbst zu korrigieren. Die reale Gefahr betreffe eher die Politiker:innen, die grob angepöbelt werden. 

Doping vor Gericht: Im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) erklärt Rechtsanwalt Ivan Dunjic, wie das komplexe Anti-Doping-Verfahren im Sport abläuft, bei dem zahlreiche Organisationen und Instanzen beteiligt sind. Er erläutert die Rolle der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), die Regeln festlegt und Streitbeilegungen wie im Fall des Tennisprofis Jannik Sinner vereinbart. Dabei betont Dunjic die finanzielle und juristische Belastung für betroffene Sportler und die Unterschiede in den Verteidigungsmöglichkeiten zwischen wohlhabenden und weniger wohlhabenden Athleten. Abschließend hebt er hervor, wie wichtig es ist, Athleten in Anti-Doping-Regeln und Verfahren zu schulen, um die Karriere und Legitimität des Sports zu schützen.

Recht in der Welt

Spanien – Sterbehilfe: Über zwei vor dem Obersten Gerichtshof Kataloniens laufende Prozesse um das Recht auf aktive Sterbehilfe schreibt die Mo-FAZ (Hans-Christian Rößler). Gesetzlich haben schwerkranke Erwachsene in Spanien das Recht auf aktive Sterbehilfe. Zwei Väter versuchen nun jedoch vor Gericht zu verhindern, dass ihre erwachsenen Kinder von diesem Recht Gebrauch machen. Teilweise stehen ultrakonservative Organisationen hinter den Klagen. Nach mehr als 1500 Anträgen und etwa halb so vielen Tötungen auf Verlangen wurde in Spanien der Wunsch auf Sterbehilfe zum ersten Mal gerichtlich angefochten, was eine neue Debatte über das Gesetz und eventuelle Einspruchsrechte von engsten Angehörigen auslöste.

Russland – Anti-Arbitration-Klage: Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat vor dem Commercial Court Moskau beantragt, dass dem deutschen Unternehmen Wintershall Dea, seiner deutsche Anwaltskanzlei Aurelius Cotta und sogar dem internationalen Schiedsgericht die Fortführung eines vom Ständigen Schiedshof in Den Haag administrierten Schiedsverfahrens gegen die russische Föderation verboten wird. Sollte das Verfahren doch weitergeführt werden, soll den Beteiligten gesamtschuldnerisch eine Strafe von 7,5 Mrd. Euro auferlegt werden. Wintershall Dea hatte die Russische Föderation zuvor wegen entschädigungsloser Quasi-Enteignung von Anteilen an russischen Öl- und Gas-Joint-Ventures verklagt. LTO (Christian Rath) berichtet. 

EU/Ungarn – Rechtsstaat: Im FAZ-Einspruch fordern DAV-Vize Ulrich Karpenstein und Habilitand Luke Dimitrios Spieker die kommende Bundesregierung auf, sich in der EU für einen Entzug des ungarischen Stimmrechts einzusetzen. Verwiesen wird dabei auf die im Koalitionsvertrag niedergelegte Absicht, entschlossener als bisher gegen Rechtsstaatsverstöße innerhalb der EU vorzugehen. Instrumente wie die Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten sollen "deutlich konsequenter" angewendet werden. Bereits seit Jahren verfolge die ungarische Regierung eine illiberale Politik nach innen, welche die Grundwerte der EU – Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte – verhöhne, so die Autoren. 

IStGH/Israel – Krieg in Gaza: Die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs hat laut beck-aktuell entschieden, dass die Zuständigkeit des IStGH im Fall von mutmaßlichen Kriegsverbrechen Israels im Gazastreifen erneut geprüft werden muss. Israel hatte die Zuständigkeit des Gerichts angefochten, da es das Römische Statut nicht unterzeichnet hat. Die Entscheidung beeinflusst nicht die bestehenden Haftbefehle gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joav Galant.

USA – Verfassungskrise: Hat der Supreme Court genug von Donald Trump, fragt der US-Rechtsprofessor Mark A. Graber im Editorial des Verfassungsblogs. Die Entscheidung A.A.R.P. vs. Trump, mit der das Gericht mit sieben zu zwei Stimmen eine einstweilige Verfügung erlassen hatte, die es der Regierung untersagt, Migrant:innen nach dem Alien Enemies Act von 1798 aus den USA abzuschieben, könnte einen Wendepunkt in der Beziehung zwischen dem Gericht und der Trump-Administration markieren. 

Der emeritierte US-Rechtsprofessor Bruce Ackerman betont im Interview mit der FAS (Justus Bender), dass Präsident Trump durch seine Handlungen mehrfach gegen die Verfassung verstieß, insbesondere durch die eigenmächtige Abschaffung von Behörden. Ackerman hebt hervor, dass Gerichte Trump nicht effektiv stoppen können; die Verantwortung liege bei den Wähler:innen. Er beschreibt die Situation als eine Tragödie für die amerikanische Demokratie, bleibt jedoch optimistisch, dass die Wähler:innen Trumps autoritären Kurs ablehnen werden.

Der emeritierte US-Rechtsprofessor Mark Tushnet bezweifelt im Gespräch mit zeit.de (Eva Ricarda Lautsch) die Macht des Rechts, auch weil das Ideal der Rule of Law nicht mehr so viel Unterstützung genieße wie noch vor zehn Jahren. Im Übrigen sei die Freiheit in den Vereinigten Staaten weniger durch abstrakte Konzepte wie Rechtsstaatlichkeit ermöglicht worden, sondern eher weil die damit verbundene soziale Ordnung politische Unterstützung genossen habe. Das habe sich jetzt geändert.

USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: Über kritische Nachfragen aus dem US-Kongress zu den von Präsident Trump erlassenen Executive Orders gegen Kanzleien berichtet beck-aktuell. In einem Brief an die betroffene Kanzlei Skadden kritisieren die Kongress-Mitglieder nicht nur Präsident Donald Trump für sein Vorgehen, sondern werfen Skadden unter anderem auch vor, sich auf einen fragwürdigen Deal eingelassen zu haben.

USA – Harvey Weinstein: Die Sa-SZ (Jürgen Schmieder) schildert die Verteidigungsstrategie im erneuten MeToo-Prozess gegen den früheren Filmproduzenten Harvey Weinstein. Er habe den Frauen Rollen verschafft, "dafür machten sie ein bisschen mit ihm rum – und zwar in gegenseitigem Einverständnis." Im Klima der Anti-Woke-Bewegung könne es schwierig werden, ein einstimmiges Votum in der Jury zu erreichen, das für eine erneute Verurteilung erforderlich wäre. Die Mo-FAZ (Frauke Steffens) berichtet über erste belastende Zeuginnen-Aussagen und die konfrontative Befragung durch die Verteidigung.

USA – Luigi Mangione: Die Mo-FAZ (Frauke Steffens) berichtet über die Vorführung von Luigi Mangione vor ein Bundesgericht in New York. Der 26-jähriger Softwareentwickler wird beschuldigt, im Dezember den Chef des Versicherungskonzerns United Healthcare, Brian Thompson, aus Wut über das amerikanische Gesundheitssystem erschossen zu haben. Die Anklage umfasst Mord, Stalking und Waffenrechtsverstöße. Der Bundesstaatsanwalt fordert die Todesstrafe. Mangione erklärte sich für “nicht schuldig”. Zuvor war Mangione schon auf einzelstaatlicher Ebene angeklagt worden. Noch ist offen, welches der beiden Strafverfahren zuerst beginnt.

Großbritannien – Transfrauen/Gleichstellung: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer diskutiert in seiner spiegel.de-Kolumne das Urteil des britischen Supreme Courts, dass Transfrauen im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen nicht als Frauen gezählt werden. Fischer kritisiert die Berichterstattung, in der meist mit dem Tenor berichtet worden war, im EU-fernen Großbritannien seien den Transfrauen die Frauenrechte "abgesprochen" oder die Gleichstellung verweigert worden. Er weist darauf hin, dass die Entscheidung des britischen Gerichts den Regelungen des deutschen Selbstbestimmungsgesetzes ähnele. Außerdem habe der Oberste Gerichtshof betont, dass die Anknüpfung der Gremienbesetzung an das biologische Geschlecht nicht bedeute, dass Transpersonen durch den Equality Act 2010 nicht gegen Diskriminierung geschützt seien.

Ukraine – Krim: Im Interview mit tagesschau.de (Marit Brink/Max Bauer) betont der Völkerrechtsprofessor Pierre Thielbörger, dass die Krim völkerrechtlich eindeutig zur Ukraine gehört, trotz der effektiven Kontrolle durch Russland. Die Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 verstoße klar gegen das Gewaltverbot des Völkerrechts und dürfe von anderen Staaten nicht anerkannt werden. Ein Deal zwischen Russland und den USA über die Krim ohne Zustimmung der Ukraine wäre völkerrechtswidrig, da er die territoriale Souveränität der Ukraine missachten würde.

EuGH/Polen – Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehe: Im Verfassungsblog analysiert die Assistenzprofessorin Fulvia Ristuccia (in englischer Sprache) die Schlussanträge des Generalanwaltes Richard de la Tour im Vorabentscheidungsverfahren des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts zur Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe in einem anderen Mitgliedstaat. Der Generalanwalt betont, dass alle EU-Mitgliedstaaten rechtlich geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen Staaten anerkennen müssen, um Diskriminierung und Einschränkung der Freizügigkeitsrechte zu verhindern. Gleichzeitig wird argumentiert, dass die Eintragung dieser Ehen ins nationale Personenstandsregister nicht zwingend erforderlich ist, es sei denn, sie wäre die einzige Möglichkeit für eine rechtliche Anerkennung.

Sonstiges

Ziviler Ungehorsam: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Samira Akbarian betont im Interview mit der Mo-SZ (Peter Laudenbach) die Bedeutung des zivilen Ungehorsams in einer Demokratie. Sie sieht zivilen Ungehorsam als eine Form der Verfassungsinterpretation und als notwendiges Mittel, um Machtungleichgewichte und Repräsentationslücken in der Gesellschaft auszugleichen. Akbarian argumentiert, dass Protestaktionen wie Straßenblockaden rechtlich im Bereich der Versammlungsfreiheit liegen und nicht als Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung eingestuft werden sollten. 

Holocaustleugnung: zdf.de (Daniel Heymann) erinnert an die Entwicklung der Strafbarkeit der Holocaustleugnung. Anlass ist ein vom Bundestag vor vierzig Jahren verabschiedeter Kompromiss, nachdem die Holocaustleugnung, die zu diesem Zeitpunkt als Beleidigung galt, zum Offizialdelikt hochgestuft wurde. Einen Antrag, etwa eines Holocaust-Überlebenden, brauchte es fortan nicht mehr. Erst 1994 wurde die Holocaust-Leugnung als Unterfall der Volksverhetzung eingestuft.

Feiertage: Auf LTO befasst sich Rechtsanwältin Yukiko Hitzelberger-Kijima mit dem arbeitsrechtlichen Rahmen zur Arbeitsbefreiung an Feiertagen. Die unterschiedliche Zahl der Feiertage in den Bundesländern ist kein Verstoß gegen den Gleichheitsatz.

Rechtsgeschichte – Gleicher Lohn: Martin Rath erinnert auf LTO an ein revolutionäres Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Lohngleichheit zwischen Frau und Mann von 1955. Damals verbot das BAG, dass in Tarifverträgen Frauen nur 90 Prozent des Lohnes für Männer garantiert wird. Allerdings ließ das BAG eine Differenzierung zwischen leichter und schwerer Arbeit zu.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57073 (abgerufen am: 14.05.2025 )

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