Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. April 2025: Lin­de­mann gewinnt gegen KiWi / VG Berlin zu Aus­wei­sung wegen Paläs­tina-Pro­test / Wei­tere US-Kanz­leien geben nach

14.04.2025

Till Lindemann hat erfolgreich gegen die Kündigung durch seinen Buchverlag geklagt. Ein Ire, der an pro-palästinensischen Uni-Protesten teilnahm, wird vorerst nicht ausgewiesen. Viele US-Kanzleien wollen mit der Trump-Regierung verhandeln.

Thema des Tages

LG Köln zu Till Lindemann/KiWi: Das Landgericht Köln hat die Klage des Rammstein-Sängers und Buchautors Till Lindemann gegen den Verlag Kiepenheuer & Witsch, bei dem Lindemanns Gedichte erschienen sind, zugunsten des Künstlers entschieden. Kiepenheuer & Witsch wollte sich im Juni 2023 wegen eines "unheilbar zerrütteten Vertrauensverhältnisses" von Lindemann trennen. Dem Sänger wurden zuvor von mehreren Frauen Vorwürfe wegen Machtmissbrauchs und sexueller Übergriffe gemacht. Außerdem wurde ein Pornovideo von Lindemann, von dem der Verlag erst später Kenntnis bekommen haben will, als Grund für die Trennung genannt. Die öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen Lindemann rechtfertigten jedoch nach Ansicht des Gerichts keine Kündigung, da das entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Selbst moralisch fragwürdiges Verhalten könne kein Kündigungsrecht begründen. Und hinsichtlich des Videos führte das Gericht aus, dass nach den Verträgen Kiepenheuer & Witsch "das künstlerische Werk und die künstlerische Ausdrucksweise" und die gezielten Grenzüberschreitungen von Lindemann bekannt gewesen seien. Mo-SZ (Jakob Biazza), zeit.de und spiegel.de berichten

Kunstfreiheit sei manchmal schwer auszuhalten, das zeige sich insbesondere im theatralischen Pop-Business, kommentiert Jan Wiele (Mo-FAZ). Er kritisiert, dass der Verlag, der früher in Verteidigung seines Autors Lindemann öffentlich die Unterscheidung von Autor und lyrischem Ich betont hatte, davon mittlerweile abgerückt ist. Wenn man annehme, es bestehe kein Unterschied zwischen dem theatralischen Lindemann und dem echten, dann hätte dies kategorische Konsequenzen: "Dann müsste man auch alle Gangster-Rapper per se zu Gangstern erklären oder unterstellen, Johnny Cash habe einmal einen Mann in Reno erschossen, nur um ihn sterben zu sehen."

Rechtspolitik

Asyl / Migration: Auf spiegel.de erläutern mehrere Migrationswissenschaftler, darunter die beiden Rechtsprofessor:innen Dana Schmalz und Maximilian Pichl, warum aus ihrer Sicht "eine Migrationspolitik der Härte scheitern wird". Die Autoren argumentieren, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefährdet würden, wenn Menschenrechte zugunsten staatlicher Steuerung eingeschränkt werden. Außerdem zeigten die Erfahrungen der letzten Jahre, dass solche Maßnahmen nicht zu einer effektiveren Kontrolle oder zu sinkenden Asylzahlen führen, sondern vielmehr Rechtsstaatlichkeit und europäische Integration untergraben. Drittens werde die Migration nicht einfach aufhören, nur weil ein Staat sich weniger attraktiv mache – stattdessen entstünden neue, oft gefährlichere Fluchtwege. Die Autoren plädieren stattdessen für eine differenzierte und menschenrechtskonforme Migrationspolitik, die legale Fluchtwege schaffe, Kommunen stärke und eine gerechtere Verantwortungsteilung innerhalb der EU fördere. 

Strafrecht: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer hat sich für LTO die Vorhaben der neuen schwarz-roten Koalition für das Strafrecht angeschaut. Diese seien allerdings nicht mehr als die Fortsetzung der allgemeinen öffentlichen Sicherheits-Diskussion der vergangenen Jahre, die sich inzwischen weitgehend auf "immer schlimmer" und "mehr Strafe" reduziert habe, meint Fischer. Über einzelne konkrete Vorhaben werde zu sprechen sein, vorerst bleibe der enttäuschende Eindruck einer bloßen Fortschreibung der gewohnten Einfallslosigkeit.

Desinformation / SPD-Mitgliederbefragung: Reinhard Müller (Mo-FAZ) warnt vor der Schaffung eines "Wahrheitsministeriums" nach der Ankündigung im Koalitionsvertrag, gegen Desinformation und Fake News vorgehen zu wollen. Lügen in Form von Verleumdungen und übler Nachreden seien bereits jetzt strafbar, deshalb sei "keine Gesetzesänderung nötig, jedenfalls keine Verschärfung des Strafrechts oder weitere Privilegierung der Politik", so Müller. Allerdings sei auch nicht jede Regulierung großer Internet-Plattformen ein skandalöser Eingriff in die Meinungsfreiheit. Kritisch sieht Müller auch die beabsichtigte verbindliche Entscheidung über den Koalitionsvertrag seitens der SPD durch ein Mitgliedervotum. Natürlich stehe es jeder Partei frei, ihre Mitglieder "zu allem Möglichen" direkt zu befragen. "Aber das sollte freie Abgeordnete, die Vertreter des ganzen Volkes sind, nicht beeinträchtigen."

Die Mitgliederbefragung sei zwar rechtlich unbedenklich, schreibt Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Das heiße aber nicht, dass es politisch sinnvoll wäre. Man dürfe Unbehagen empfinden.

Vorratsdatenspeicherung: Auf tagesschau.de (Frank Bräutigam/Christoph Kehlbach) wird das Vorhaben des Koalitionsvertrags, wonach IP-Adressen und Portnummern flächendeckend und ohne Anlass für drei Monate gespeichert werden sollen, näher beleuchtet. Die Autoren erläutern den insbesondere durch den EuGH definierten Rechtsrahmen und prophezeien, dass ein neues Gesetz dann auch wieder vor Gericht landen wird.

Informationsfreiheit: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sofie-Marie Terrey beschreibt im Verfassungsblog, dass das Informationsfreiheitsgesetz, das laut Koalitionsvertrag "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" reformiert werden soll, auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit große Bedeutung haben kann. So könnten NGOs zum Beispiel deutsche Finanzierungsprojekte zur Entwicklung des Privatsektors in Partnerländern kontrollieren und auf Probleme bei der Einhaltung von Umweltstandards oder im Umgang mit indigenen Gruppen hinweisen. 

Staatsreform: In einem Gastbeitrag in der Sa-FAZ befasst sich Rechtsprofessor Florian Meinel kritisch mit den aktuellen Vorschlägen für eine Staatsreform. "Vielleicht sollten sich diejenigen, die jetzt von einer großen Staatsreform träumen, mal einen Moment überlegen, welche Mitschuld ihre Generation an der gespenstischen Lage hat, in der sich die Bundesrepublik befindet", meint der Autor. "Das könnte zum Beispiel mit dem Eingeständnis beginnen, dass der ökonomische Nationalismus des deutschen Europadiskurses relativ wenig mit ernst gemeinten demokratischen Sorgen zu tun hatte, sondern im Rückblick vor allem als Zement der transatlantischen Abhängigkeit erscheint, die nun ihr wahres Gesicht gezeigt hat." 

AfD-Verbot: In seiner Kolumne auf spiegel.de argumentiert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer, dass es für ein Verbot der AfD nicht zu spät sei. Er zieht Parallelen zwischen aktuellen politischen Entwicklungen und historischen faschistischen Programmen und warnt vor den möglichen Folgen einer Untätigkeit. Irgendwo müsse eine Grenze sein, und sie zu definieren sei nun mal die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Justiz

VG Berlin zu Ausweisung wegen Palästina-Protest: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren die Abschiebung eines irischen pro-palästinensischen Aktivisten gestoppt, weil "ernstliche Zweifel an der materiellen Rechtmäßigkeit" des Entzugs der EU-Freizügigkeit bestehen. Das VG hat nun zwar festgestellt, dass der Entzug der EU-Freizügigkeit nicht erst nach einer strafrechtlichen Verurteilung möglich ist, das Berliner Landesamt für Einwanderung hätte vor seiner Entscheidung aber die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft beiziehen müssen, insbesondere zum Vorwurf des Landfriedensbruchs bei einer Stürmung der Berliner FU im Oktober 2024. Das Landesamt hatte in den Akten nur Polizeiberichte und Strafanzeigen. Es berichten Sa-FAZ (Marlene Grunert) und LTO (Max Kolter)

Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser erläutert im Verfassungsblog kritisch den Gesamtkomplex. Das Berliner Landesamt für Einwanderung wäre gut beraten gewesen, trotz politischen Drucks zunächst den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten, um sich für die eigene Position wenigstens auf dessen Ergebnis stützen zu können, meint er und fühlt sich an die aktuellen Ereignisse in den USA erinnert, wo palästinasolidarische Aktivist:innen willkürlich verhaftet und ohne rechtsstaatliches Verfahren deportiert werden.

BFH zu Diskriminierung bei Steuerberechnung: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Grundgesetz verstößt, wenn das Finanzamt die Steuerlast anhand unterschiedlicher Lebenserwartungen für Männer und Frauen berechnet. Die Verwendung der üblichen geschlechtsspezifischen Sterbetafeln verstoße nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot. Im konkreten Verfahren ging es um die Berechnung der Schenkungssteuer bei der Übertragung eines Unternehmens, an dem sich der Schenkende lebenslangen Nießbrauch gesichert hatte. Das Finanzamt hatte die Wertminderung der Schenkung anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung für Männer berechnet. LTO berichtet.

BAG zu Annahmeverzugslohn: Im Expertenforum Arbeitsrecht erläutert Rechtsanwältin Ramona Segler eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Januar 2024. Das BAG bestätigte, dass Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder einem freien Mitarbeiterverhältnis auf den Annahmeverzugslohnanspruch angerechnet werden müssen. Zudem stellte es klar, dass es eine böswillig Unterlassung sein kann, wenn ein nach einer ordentlichen Kündigung freigestellter Arbeitnehmer anderweitigen Verdienst unterlässt, indem er sich mit einer unangemessen niedrigen Vergütung zufriedengibt oder unentgeltlich Leistungen erbringt, die normalerweise vergütet werden.

LG Berlin zu Nius-Bericht über Asylanwältin: Die Berichterstattung des Online-Portals Nius über eine Dresdener Rechtsanwältin war zulässig, hat jetzt das Landgericht Berlin entschieden. Die Anwältin war in mehreren Berichten als Anwältin des Attentäters von Solingen benannt worden und hatte in der Folge mit zahlreichen Anfeindungen zu kämpfen. Die Beiträge seien aber von der Meinungsfreiheit gedeckt, so das Gericht jetzt. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwältin sei durch die identifizierende Berichterstattung nicht verletzt. beck-aktuell berichtet.

VG Koblenz zu Kita-Betreuung eines aggressiven Kindes: Eine Kindertagesstätte darf den Betreuungsvertrag eines Kindes, das sich als besonders aggressiv herausstellt, nicht einfach kündigen, hat das Verwaltungsgericht Koblenz laut spiegel.de entschieden. Die Kita sei eine Einrichtung "öffentlich-rechtlicher Natur". Das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis könne daher nur öffentlich-rechtlich, also durch einen (Aufhebungs-)Verwaltungsakt, beendet werden. Eine zivilrechtlich ausgesprochene Kündigung reiche nicht aus, um das Kind von der Kita-Benutzung auszuschließen, heißt es in dem Beschluss. 

VG Karlsruhe zu Zugang zum Gymnasium: Gegen die neuen baden-württembergischen Regelungen für den Zugang zu Gymnasien haben sich erfolglos mehrere Schüler privater Grundschulen gewandt. Während bisher im Wesentlichen die Erziehungsberechtigten entscheiden konnten, brauchen Grundschüler seit dem Schuljahr 2024/2025 eine entsprechende Empfehlung durch die Grundschule oder ein positives Ergebnis in einer Kompetenzmessung. Wer keine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann an einem so genannten Potenzialtest teilnehmen. Einige Schüler einer privaten Grundschule hatten gegen nicht ausreichende Ergebnisse des Potenzialtests geklagt, da sie dadurch nicht aufs Gymnasium wechseln konnten. Das Gericht lehnte die Eilanträge jedoch ab, da die Schüler zunächst die Entscheidung der Gymnasien abwarten müssten. Allerdings äußerte das VG Karlsruhe Zweifel an der Rechtsgrundlage des Potenzialtests und stellte infrage, ob die Regelungen den gesetzlichen Anforderungen genügen. LTO berichtet.

Erzwingung von Ermittlungen: Die Möglichkeiten, die Staatsanwaltschaften zur Einleitung von Ermittlungen – insbesondere im Bereich Cyberkriminalität – zu zwingen, beleuchtet Rechtsreferendarin Michelle Meißner im FAZ-Einspruch. Anders als bei "analogen" Delikten seien Täter im Netz häufig anonym unterwegs und ihre Lokalisierung und Identifizierung folglich mit einem erheblichen Ermittlungsaufwand verbunden. Besonders bei diesen Taten seien die Opfer aber auf ein schnelles Handeln der Behörden angewiesen. Die gesetzlichen Instrumente – Klageerzwingungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerde oder verwaltungsrechtliche Untätigkeitsbeschwerde und Verzögerungsrüge – würden hier nicht greifen, gefragt sei vielmehr die Politik, um das dahinter liegende Problem, nämlich die Überlastung der Staatsanwaltschaften, zu lösen. Allein im letzten Jahr seien über 900.000 Verfahren unerledigt geblieben.

Cannabis: Laut Spiegel sind Strafverfolgungsbehörden und Justiz durch die Canabis-Teillegalisierung weniger entlastet worden, als ursprünglich erwartet. Die erfassten Fallzahlen seien zwar tatsächlich gesunken, aber nicht so stark wie erhofft.

Recht in der Welt

USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: Weitere Kanzleien beugen sich offenbar dem Druck der Trump-Regierung und wollen verhandeln. Nachdem, wie LTO berichtet, die Kanzleien Paul Weiss, Skadden, Milbank und Willkie Farr bereits Deals mit der US-Administration ausgehandelt haben, um potenziell negative Konsequenzen aus Verordnungen von US-Präsident Donald Trump und einer laufenden Untersuchung der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) zu umgehen, könnten jetzt Kirkland & Ellis, Latham & Watkins und Simpson Thacher & Bartlett nachziehen. Die Kanzleien seien demnach bereit, unentgeltliche Rechtsberatung für von Trump legitimierte Zwecke zu leisten, um eine Verständigung zu erreichen. Auch spiegel.de schreibt über die Bemühungen des Präsidenten, Kanzleien für etwaige Auseinandersetzungen einzuspannen.

USA – Abschiebung von Kilmar Ábrego García: Nach der irrtümlich erfolgten Abschiebung des El Salvadorianers Kilmar Ábrego García nach El Salvador hat nun auch der US-Supreme Court die US-Regierung aufgefordert, sich für dessen Rückkehr einzusetzen. Im Kern wurde damit die Anordnung einer Bundesrichterin aus Maryland bestätigt. Anders als diese setzte der Supreme Court der US-Regierung jedoch keine Frist. spiegel.de berichtet. 

Israel – Krieg in Gaza: Spätestens nach der jüngsten Entscheidung der israelischen Regierung, der Zivilbevölkerung im Gazastreifen den Zugang zu humanitären Hilfen zu verweigern, dürfte die Frage, ob es sich hierbei um ein unzulässiges Aushungern handelt, eindeutig zu beantworten sein, meint die Doktorandin Rosa-Lena Lauterbach im Verfassungsblog. Unabhängig davon, wie das Verbot des Aushungerns der Zivilbevölkerung letztlich auszulegen sei, falle es schwer, die neuerliche vollständige Blockade humanitärer Hilfen als militärisch notwendig zu rechtfertigen. Selbst bei enger Auslegung des zugrundeliegenden Verbots dürfte damit ein Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht, wenn nicht gar eine verbotene Kollektivbestrafung der Zivilbevölkerung des Gazastreifens vorliegen.

Frankreich – Marine Le Pen: Knapp zwei Wochen nach der Verurteilung der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen und weiterer Parteimitglieder wegen Veruntreuung von EU-Geldern hat die Hälfte der Verurteilten Berufung eingelegt, berichtet zeit.de. Die Partei als Ganze und zwölf Verurteilte, unter ihnen Le Pen, hätten das Urteil angefochten.

IStGH: Für die Sa-taz (Judith Poppe) ist der angekündigte Rücktritt Ungarns vom Römischen Statut des IStGH ein "Schlag gegen das Völkerrecht", allerdings nicht der erste. Erst Anfang Februar habe US-Präsident Donald Trump Sanktionen gegen das Gericht und seine Mitarbeiter angeordnet. Zitiert wird im Artikel Alexander Schwarz vom European Center for Constitutional and Human Rights, der befürchtet, dass wenn nun die internationale Strafgerichtsbarkeit angefochten wird, auch die europäische Nachkriegsordnung auf dem Spiel stehe.

Juristische Ausbildung

Männer und Frauen im Pflichtfach: Bei den Ergebnissen in den Pflichtfachprüfungen des Ersten Staatsexamens kommt es zu deutlichen Geschlechtsunterschieden zulasten von Frauen, stellen die Rechtsprofessoren Jörn Griebel und Roland Schimmel auf LTO-Karriere fest. Frauen fallen häufiger durch als Männer und bekommen weniger Prädikatsexamen. Die Unterschiede bedeuteten zwar nicht zwangsläufig, dass eine (absichtliche oder strukturelle) Diskriminierung im Rechtssinne stattfinde, sie seien aber doch so erklärungsbedürftig, dass man von den Landesjustizministerien und den Justizprüfungsämtern als den für die Prüfung verantwortlichen Institutionen erwarten dürfe, von Amts wegen nach sachlichen Erklärungen zu suchen.

Sonstiges

Deutscher Richterbund: An der Spitze des Deutschen Richterbundes hat es einen Wechsel gegeben, wie beck-aktuell berichtet: Bernhard Joachim Scholz, Richter am BSG, tritt die Nachfolge von Joachim Lüblinghoff als Co-Vorsitzender des Verbandes an. Andrea Titz, Vizepräsidentin des LG Traunstein, bleibt als Vorsitzende im Amt. Zu neuen stellvertretenden DRB-Vorsitzenden wählten die Delegierten die Vizepräsidentin des AG Köln Heike Kremer und Staatsanwalt Oliver Piechaczek.

Fernsehserie zu Cum-Ex: Philipp Bovermann (Sa-SZ) hat sich die ZDF-Fernsehserie zum Cum-Ex-Skandal angeschaut und fragt sich, wo die Realität endet und die Fiktion beginnt. Immer wieder manövriere die Serie an der bewusst unsichtbar gehaltenen Grenze zwischen erdachtem und realem Wahnsinn hin und her. 

Kriminelle Kinder: Aus deutscher Sicht sei das in der erfolgreichen Netflix-Serie "Adolescence" gezeigte Ermittlungsverfahren gegen einen 13-jährigen Jungen, der eine Mitschülerin getötet haben soll, weit von der Wirklichkeit entfernt, stellt LTO (Katharina Reisch) fest. Denn anders als in England, wo die Serie produziert wurde und die Strafmündigkeit bereits ab zehn Jahren gilt, wäre in Deutschland ein Strafverfahren gegen einen 13-Jährigen nicht möglich. Im Artikel wird erläutert, welche Möglichkeiten insbesondere Polizei und Jugendämter dennoch haben, um auf Straftaten strafunmündiger Kinder zu reagieren.

Hugo Sinzheimer: Der Gewerkschafts-Journalist Gunter Lange würdigt auf beck-aktuell den 150. Geburtstag Hugo Sinzheimers – eine der prägendsten Gestalten des deutschen Arbeitsrechts. Sein Verfassungs- und Rechtsverständnis schlug sich auch noch in den Beratungen zum Grundgesetz nieder, das bis heute die Vereinigungsfreiheit und die Sozialverpflichtung des Eigentums enthält. Auch das Tarifvertragsgesetz von 1949 sei weitgehend an Sinzheimers Entwurf orientiert, heißt es im Text.

Jutta Limbach: Wolfgang Janisch (Mo-SZ) rezensiert die von der Historikerin Gunilla Budde geschriebene Biografie über die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach. Die Autorin steige sehr detailreich ins Privatleben Limbachs ein, dadurch gelinge es ihr, das Bild einer in sich stimmigen Persönlichkeit zu zeichnen.

Rechtsgeschichte – Kriegsdienstverweigerung: Martin Rath erinnert auf LTO an die Geschichte der Kriegsdienstverweigerung und insbesondere an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1978, mit der die sogenannte Postkartennovelle für nichtig erklärt wurde. Mit der unter der sozial-liberalen Regierung von Helmut Schmidt beschlossenen Änderung des Wehrpflichtgesetzes sollte ein vereinfachtes Verfahren zur Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung eingeführt werden. Es sollte nun reichen, unter Berufung auf das Grundgesetz die Verweigerung zu erklären, ohne dafür Beweggründe anzugeben – theoretisch auch nur per Postkarte.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56994 (abgerufen am: 22.04.2025 )

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