Eine notorische Lügnerin brachte sogar ihre eigenen Eltern ins Gefängnis. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält Angeklagte im Glaskasten für zulässig. Das OLG Hamm hat einen Mann wegen Umstoßens einer Blitzeranlage verurteilt.
Justizskandal Josephine R.: Der Spiegel (Christopher Piltz) widmet sich ausführlich dem Fall Josephine R., die jahrelang Menschen aus ihrem persönlichen Umfeld des sexuellen Missbrauchs und anderer schwerer Straftaten beschuldigte. Weil Staatsanwält:innen und Richter:innen ihr glaubten, kamen sogar ihre Eltern in Haft. Zum Schluss beschuldigte sie auch ihre Anwältin. Erst nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Eltern aufhob, sprach das Landgericht Braunschweig diese im September 2024 frei. Derzeit wird gegen Josephine R. unter anderem wegen Inszenierung einer Straftat und Freiheitsberaubung ermittelt, in diesem oder nächsten Jahr muss sie sich dafür wohl selbst vor Gericht verantworten. Die Eltern von Josephine R. haben auch gegen die federführende Staatsanwältin Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gestellt. .
Rechtspolitik
Asyl: Im FAZ-Einspruch reagiert Rechtsprofessor Daniel Thym auf den Vorstoß des BAMF-Präsidenten Hans-Eckard Sommer, der für eine Abschaffung des individuellen Asylanspruchs plädiert hatte. Während Sommer eine "Änderungskündigung" der Genfer Flüchtlingskonvention fordert, meint Thym, dass sich eine deutlich härtere Asylpolitik an den EU-Außengrenzen durchsetzen ließe, ohne dafür die Genfer Flüchtlingskonvention aufzukündigen. Praktisch verlange dies, an den EU-Außengrenzen abgespeckte Schutzprüfungen durchzuführen. Diese würden nicht länger danach fragen, ob Syrer:innen oder Afghan:innen im Heimatland verfolgt werden, sondern ob ihnen eine Gefahr im Nachbarstaat oder auf andere Weise unmittelbar und evident drohe.
spiegel.de (Dietmar Hipp/Katrin Eiger u.a.) erläutert anlässlich der Sommer-Debatte grundlegende Begriffe, etwa den Unterschied zwischen individuellem Asylrecht und Kontingentlösungen.
Daten: Was bei den Koalitionsverhandlungen zum Datenrecht berücksichtigt werden sollte, regen die Rechtsprofessoren Rolf Schwartmann und Gregor Thüsing und der Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. Andreas Jaspers in der Mo-FAZ an. Sie plädieren dafür, die möglichen gesetzgeberischen Freiheiten für eine umfassende Entbürokratisierung im Datenschutzrecht zu nutzen. Für ein nationales "Datengesetzbuch" sehen die Autoren allerdings keinen Raum. Die Bundesregierung müsse insgesamt für eine sinnvolle Harmonisierung des Datenrechts in Europa streiten – für alles andere fehle schlicht die Kompetenz.
Dienstpflicht: Die derzeit diskutierte allgemeine Dienstpflicht müsse auch für Frauen gelten, fordert Charlotte Greipl (tagesspiegel.de). Alles andere wäre die perfekte Vorlage, um ein auf dem Vormarsch befindliches reaktionäres Frauenbild auszumalen: hier der starke Mann, der das Vaterland verteidigt, dort die Frau, die den (kriegerischen) Nachwuchs gebärt, versorgt und großzieht. Für eine Gesellschaft, die richtigerweise nach Gleichberechtigung strebt, wäre das ein großer Rückschritt, schreibt Greipl.
Informationsfreiheit: Nun berichtet auch der Spiegel über die Kritik von Rechtsprofessor Friedrich Schoch an der Forderung von CDU/CSU nach einer Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes in seiner derzeitigen Form. Dass die Union ihren umstrittenen Vorschlag unter der Überschrift "Stärkung der repräsentativen Demokratie" gemacht habe, wirke "fast schon bizarr", so Schoch. Es sei zudem "intellektuell nicht redlich", die Abschaffung des Gesetzes in der bisherigen Form als Maßnahme zum Bürokratieabbau zu rechtfertigen. Er plädiert stattdessen dafür, "das IFG zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln". Behörden sollten darin verpflichtet werden, Informationen von sich aus zu veröffentlichen, wodurch sich aufwendige Einzelanfragen erübrigen würden.
LVerfG-Richterwahl Thüringen: Der Deutsche Anwaltverein hat die Wahl eines AfD-Mitgliedes zum stellvertretenden Richter am Thüringer Landesverfassungsgericht kritisiert. Der DAV warnte, es sei ein großer Fehler, der Partei immer mehr Teilhabe an Entscheidungsprozessen über Recht und Gesetz zu gewähren: "Die Deutungshoheit über Rechtsstaat und Justiz darf nicht bei Menschen liegen, die gezielt an deren Zersetzung arbeiten". beck-aktuell berichtet.
Justiz
EGMR zu Glaskasten für Angeklagte: Das Recht auf ein faires Verfahren sei nicht verletzt, wenn Angeklagte vor Gericht in Glaskästen sitzen müssen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall eines Franzosen entschieden, der sich vor etwa sieben Jahren wegen eines Doppelmords verantworten musste. beck-aktuell (Maximilian Amos) zieht Parallelen zu den in Deutschland angewandten Sicherungsmaßnahmen im Gerichtssaal. Der Frankfurter Rechtsprofessor Matthias Jahn beklagt, dass angesichts der grundrechtsrelevanten Eingriffstiefe hier ein Regelungsdefizit bestehe. In Bezug auf die sitzungspolizeiliche Kompetenz des Vorsitzenden Richters entspreche der Grundsatz "Mein Saal, meine Regeln" nicht dem heutigen Stand des Verfassungsrechts, wonach eine Aufgabe noch keine Befugnis verleihe, so Jahn.
OLG Hamm zu Angriff auf Blitzer: Nachdem er eine Geschwindigkeitsmessanlage mit dem Fuß umgestoßen hatte, wurde ein Mann vom Oberlandesgericht Hamm verurteilt. Das Gericht sah den Tatbestand des § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB ("Störung öffentlicher Betriebe") als erfüllt an. Es komme nicht darauf an, dass die Technik durch Gewalteinwirkung tatsächlich beschädigt wird, so das Gericht laut LTO. Entscheidend sei, dass durch das gezielte Umstoßen der Kamera der Messbetrieb faktisch verhindert wurde.
"Der Blitzerkampf, er lohnt sich nicht", kommentiert Kim Maurus (Sa-FAZ). Das Oberlandesgericht Hamm habe all jene in die Schranken gewiesen, die die vermeintliche Freiheit liebten.
BAG zu Kündigungsschutz für Schwangere: Das Bundesarbeitsgericht hat den Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen gestärkt. Bekommen Frauen erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage einen Arzttermin, der ihre Schwangerschaft nach Erhalt einer Kündigung bestätigt, ist die Klage auch dann noch nachträglich möglich. Das BAG setzte hier Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs um. spiegel.de berichtet.
BAG zu Betriebsübergang: Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in einer Entscheidung von Ende Januar, die von den Rechtsanwält:innen Ngoc Anh Heimbach und Daniel Wasser im Expertenforum Arbeitsrecht analysiert wird, mit den Voraussetzungen und Folgen eines Betriebsübergangs, wobei es insbesondere um die Frage ging, wann eine übergangsfähige wirtschaftliche Einheit vorliegt und wie Arbeitnehmer:innen einer solchen Einheit zugeordnet werden können. Die Entscheidung führe zwar zu keinen wesentlichen neuen Erkenntnissen, konturiere jedoch einige praktisch relevante Fragen.
LAG BaWü zu Altersdiskriminierung/"Digital Native": Enthält eine Stellenausschreibung die Formulierung "Digital Native", ist eine Altersdiskriminierung zu vermuten, hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg laut beck-aktuell im November 2024 entschieden. Lehne ein Arbeitgeber eine Bewerberin oder einen Bewerber ab, der oder die nicht in die benannte Generation fällt, müsse er beweisen, dass das Alter nicht ausschlaggebend war, so das Gericht.
LG Wuppertal – Anschlag auf migrantisch bewohntes Haus: Im Prozess zu einem Brandanschlag in Solingen, bei dem im März 2024 eine bulgarische Familie starb, hat die Nebenklage-Anwältin Seda Başay-Yıldız Strafanzeige gegen den Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl gestellt. Sie wirft ihm vor, "wichtige Beweismittel im Verfahren vorenthalten" zu haben. Erst auf Drängen von Başay-Yıldız tauchen immer mehr Indizien auf, die auf einen rechtsextremistischen Hintergrund des Angeklagten Daniel S. schließen lassen. Die Feststellung der Polizei, dass es keine Hinweise auf ein fremdenfeindliches Motiv gebe, sei verfrüht gewesen. Die Mo-taz (Andreas Wyputta) berichtet.
LG Berlin I zu Ex-Senatorin Dilek Kalayci: Das Landgericht Berlin I hat die frühere Berliner Arbeits- und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) wegen Bestechlichkeit zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Kalayci soll dafür gesorgt haben, dass eine mit der Planung ihrer Hochzeit betraute Agentur später einen lukrativen Auftrag aus ihrer Gesundheitsverwaltung bekam. Eine Rechnung für die Planung der Hochzeit stellte die Agentur nicht. Sa-FAZ (Marlene Grunert) und spiegel.de berichten.
LG Hamburg – Ex-BDK-Vorsitzender André Schulz: Am Landgericht Hamburg hat der Betrugs-Prozess gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Bundes deutscher Kriminalbeamten, André Schulz, begonnen. Schulz soll über mehrere Jahre von der Polizei Hamburg ein Gehalt bekommen haben, obwohl er dafür nicht gearbeitet haben soll. Laut Schulz soll es eine schriftliche Vereinbarung - abgezeichnet vom Personalrat, vom Polizeipräsidenten und von der Innenbehörde - gegeben haben, in der ihm die Freistellung von seiner Arbeit bei gleichzeitiger Weiterbezahlung zugesichert worden sei. spiegel.de (Jonas Niesmann) berichtet über den Prozessauftakt in der vergangenen Woche.
LG Bonn – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: In der kommenden Woche will Alfred Dierlamm, der frühere Verteidiger des Cum-Ex-Angeklagten Kai-Uwe Steck vor dem Landgericht Bonn zu den schweren Vorwürfen Stellung nehmen, die der Angeklagte gegen ihn erhebt. Der Spiegel (Tim Bartz/Martin Hesse) beschreibt ausführlich, wie es zu dem Zerwürfnis kam. Steck beschuldigt den Staranwalt, ihn als Mandanten "mies beraten und mit letztlich leeren Versprechungen zum Kronzeugen der Staatsanwaltschaft" aufgebaut zu haben.
LG Bonn – Cum-Ex/Varengold Bank: Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anfang März Anklage gegen einen ehemaligen Vertriebsexperten der Hamburger Wertpapierhandelsbank Varengold, den in Dubai wohnenden D., erhoben. Die Sa-FAZ (Marcus Jung) erläutert die Vorwürfe und die Vorgeschichte zu dem neuen Strafverfahren. Insgesamt soll es um Steuererstattungsanträge in Höhe von mehr als 215 Millionen Euro gehen, von denen der Fiskus 93,4 Millionen Euro ausgezahlt habe.
VG Berlin – Ausweisung wegen Palästina-Protest: LTO (Max Kolter) beschreibt, dass das Land Berlin sein Vorgehen gegen vier propalästinensische Aktivist:innen aus Irland, Polen und den USA nur auf frühe Ermittlungsberichte des Landeskriminalamts stützt, nicht auf eine gerichtliche Verurteilung, nicht einmal auf eine staatsanwaltschaftliche Bewertung. Rechtsprofessor Franz C. Mayer bezeichnet den Entzug der Freizügigkeit für die drei EU-Bürger:innen ohne Strafverfahren als "Skandal" und "offensichtlich unionsrechtswidrig", es sei keine spezial-präventive Notwendigkeit festgestellt worden. Die Ausweisung des US-Bürgers sei eher möglich, weil bei Drittstaatsangehörigen auch generalpräventive Gründe zählen können. Ob die vorgeworfene Besetzung der FU allerdings als Landfriedensbruch zu werten ist, sei zweifelhaft. Die Betroffenen haben Klagen beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben und auch entsprechende Eilanträge gestellt.
VG Düsseldorf zu Schulverweis: Dass ein Zehntklässler in Nordrhein-Westfalen nach einer brutalen Attacke auf einen Obdachlosen zu Recht seiner Schule verwiesen wurde, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf laut spiegel.de entschieden. Der Zehntklässler habe durch die Gewalttat nicht nur den Obdachlosen verletzt, sondern auch den Schulfrieden "massiv beeinträchtigt". Der Schüler hatte nach der Überzeugung des Gerichtes zusammen mit weiteren Jugendlichen mit "nahezu hemmungsloser Aggression" auf den am Boden liegenden Obdachlosen eingetreten.
VG Berlin zu Milieuschutz: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine zeitgemäße Ausstattung wie wandhängende WCs, Handtuchheizkörper und kleine Balkone in Milieuschutzgebieten erlaubt ist, da sie den bundesweiten Standard für durchschnittliche Wohnungen erfüllen. Das Gericht stellte fest, dass solche Maßnahmen nicht zu einer signifikanten Werterhöhung der Immobilien oder zu höheren Mieten führen, wodurch keine erhöhte Gentrifizierungsgefahr besteht. Die beiden Urteile, über die LTO berichtet, sind noch nicht rechtskräftig.
AG Kassel zu Arztfehler/Nebenklage-Zulassung: Weil zwei Ärzte, die den Tod eines dreijährigen Jungen verursacht haben sollen, lediglich per Strafbefehl zu Bewährungsstrafen von jeweils acht Monaten verurteilt wurden, kommt jetzt Kritik von den Eltern. Sie hatten zum Zeitpunkt der Anklageerhebung beim Amtsgericht Kassel die Zulassung als Nebenkläger:innen beantragt, die Entscheidung darüber erfolgte allerdings erst, nachdem die Rechtskraft der Strafbefehle bereits eingetreten war. Dadurch seien in der Strafprozessordnung garantierte Opferrechte massiv verletzt worden, kritisierte der Anwalt der Eltern. Nach seiner Einschätzung wären höhere Strafen wegen Körperverletzung mit Todesfolge angemessen gewesen. Die Sa-FAZ (Hinnerk Feldwisch-Drentrup) berichtet.
Recht in der Welt
Frankreich – Marine Le Pen: Die Verurteilung der französischen Rechtsaußen-Politikerin Marine Le Pen wird von populistischen Politikern verschiedener Länder instrumentalisiert, um demokratische Rechtsstaatlichkeit anzugreifen. Die WamS (Sascha Lehnartz) analysiert ausführlich die Reaktionen von Matteo Salvini, Geert Wilders, Viktor Orbán sowie J.D. Vance, Donald Trump und anderen, die nach der Gerichtsentscheidung ihre Solidarität mit Le Pen ausdrückten, verbunden mit dem Vorwurf eines "juristischen Aktivismus" durch das französische Gericht. Die Strategie rechter Bewegungen sei dabei offenkundig eine doppelte, heißt es in der Welt: In der Opposition stelle man sich selbst als Opfer einer von der regierenden Linken instrumentalisierten Justiz dar, sei die Rechte jedoch selbst an der Regierung, wäre eines ihrer ersten Ziele, die Judikative unter ihre Kontrolle zu bekommen und Richterposten mit erzloyalen Gesinnungsfreunden zu besetzen.
In Deutschland seien jene, die die Unabhängigkeit der Justiz grundsätzlich infrage stellten, bislang noch Außenseiter, schreibt die WamS (Ricarda Breyton) in einem separaten Beitrag. Wie Umfragen seit Jahren zeigten, gebe es bislang keinen Nährboden für Angriffe auf die Justiz. Gleichwohl müssten sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch die anderen Gerichte dieses Vertrauen in der Praxis immer wieder bestätigen und könnten sich darauf nicht ausruhen, wird der Berliner Verfassungsrechtler Alexander Thiele im Text zitiert.
Gerade auch in Bezug auf populistische Strömungen sieht Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) die Aberkennung der Wählbarkeit für verurteilte Politiker, wie im Fall Le Pen geschehen, skeptisch. Das sei keine gute Idee, meint er auch im Hinblick auf die deutsche Rechtslage und entsprechende Überlegungen in den laufenden Koalitionsverhandlungen. "Schnell kann der Eindruck entstehen, Oppositionelle würden mit extra für sie gemachten Strafgesetzen bekämpft. Ein schlechter Eindruck in einer Demokratie", so Müller Neuhof.
USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: LTO (Stefan Schmidbauer/Felix W. Zimmermann) zeigen, wie US-Großkanzleien dem Druck von US-Präsident Donald Trump nachgeben und zum Beispiel Hinweise auf Diversitäts-Programme von ihren Webseiten entfernen. Es gebe zwischen den Kanzleien auch kaum Solidarität.
Im Rechtsstreit der Kanzlei Perkins Coie gegen eine Executive Order des US-Präsidenten haben sich 363 Juraprofessor:innen eingeschaltet und in einem Amicus-Curiae-Brief das Dekret als verfassungswidrigen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit bezeichnet. Die Professor:innen argumentieren laut beck-aktuell, dass die Trumpschen Anordnungen gegen den ersten Verfassungszusatz verstießen, der Meinungsfreiheit, Vereinigungsrecht und Petitionsrecht schütze.
USA – Bayer: Am Freitag hat Bayer über seine Tochterfirma Monsanto beim US-Supreme Court die Überprüfung des Falls von Kläger John Durnell beantragt. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Bayer auf der Verpackung des Pestizids Glyphosat vor möglichen Gesundheitsschäden hätte warnen müssen. Einzelstaatliche Gerichte und Bundesberufungsgerichte haben bislang unterschiedlich geurteilt. Die Mo-SZ (Elisabeth Dostert) berichtet.
Juristische Ausbildung
Studierende: Ein Drittel der Studierenden - auch der Jura-Student:innen - sei an den Hochschulen fehl am Platz, meint Rechtsprofessorin Zümrüt Gülbay-Peischard im Interview mit beck-aktuell (Pia Lorenz). Studierenden gibt sie den Rat, einen strategischen Ansatz zu haben: "Man sollte mindestens ein bis anderthalb Jahre vor dem Examen sagen: Ab wann lerne ich was, wann wiederhole ich in der zweiten, wann in der dritten Ebene, welche Klausurenkurse belege ich?"
Sonstiges
Rechtsstaat: In einem LTO-Gastbeitrag betont Cord Brügmann, Direktor der Stiftung Forum Recht, die Bedeutung des Rechtsstaats als Grundlage für Freiheit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt und macht dabei auch auf Herausforderungen wie politische Angriffe und Entfremdung aufmerksam. Er argumentiert, dass der Zugang zum Recht für alle sichergestellt und die Institutionen des Rechts einladender gestaltet werden müssen. Gerichte, Anwälte und andere Rechtssubjekte sollten sich als Teile eines Systems verstehen, das Menschen bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Schaffung von Rechtsfrieden unterstützt. Schließlich fordert er eine aktive Verteidigung des Rechtsstaats, der ohne Engagement brüchig werden könnte.
Völkerrecht: Charlotte Greipl (Tagesspiegel) befürchtet eine Erosion des Völkerrechts, die sich an den neuen US-Zöllen und der Nicht-Verhaftung von Benjamin Netanjahu in Ungarn zeige. Greipl begrüßt das klare Bekenntnis zu EU, Nato und Vereinten Nationen in den öffentlich gewordenen Papieren aus den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen, kritisiert aber die Äußerung von Friedrich Merz, der Netanjahu ebenfalls ein baldiges Treffen in Deutschland in Aussicht gestellt und dabei versichert hatte, dass dieser auch hierzulande nicht festgenommen würde.
Kanzleifusion: Über die bevorstehende Fusion der britisch-australischen Sozietät Herbert Smith Freehills (HSF) und der New Yorker Kanzlei Kramer Levin berichten die Mo-FAZ (Marcus Jung) und LTO. Damit entstehe in rund zwei Monaten eine Kanzlei mit 2700 Anwält:innen, davon 630 Partner:innen, an 26 Standorten weltweit. Mit einem kumulierten Umsatz von mehr als zwei Milliarden Dollar werde die neue Einheit Herbert Smith Freehills Kramer (in den USA künftig unter HSF Kramer firmierend) in den Kreis der größten Wirtschaftskanzleien der Welt aufsteigen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56944 (abgerufen am: 22.04.2025 )
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