Der Begriff der Hecke enthält keine implizite Höhenbegrenzung. Auch eine unerkannt geisteskranke Mandantin muss ihre Notarrechnung bezahlen. Im Untreueprozess gegen Marine Le Pen wird am heutigen Montag das Urteil erwartet.
Thema des Tages
BGH zu Heckenhöhe: Auch eine Hecke mit mehr als sechs Metern Höhe ist eine Hecke. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Nachbarschaftsstreit um eine sechs bis sieben Meter hohe Bambushecke in Hessen. Der Begriff der Hecke beinhalte keine implizite Höhenbegrenzung. Zudem entschied der BGH, dass auch Bambus eine Hecke bilden kann, solange die Pflanzen "einen geschlossenen Eindruck als Einheit" bilden. Deshalb gilt nach hessischem Nachbarrecht für die streitgegenständliche Bambushecke ein Abstand von nur 75 Zentimetern zur Grundstücksgrenze. Wenn dieser Abstand angesichts der Höhe der Bambushecke als zu gering angesehen wird, könne dies nicht durch Gerichte korrigiert werden, nur durch den hessischen Landesgesetzgeber. Härten im Einzelfall könne die Rechtsprechung zwar unter Rückgriff auf die Figur des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses vermeiden. Mit Hilfe dieser Rechtsfigur können allerdings nur ungewöhnlich schwere und nicht mehr hinzunehmende Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks abgewehrt werden, was hier nicht der Fall war. Aufgrund eines Verfahrensfehlers wird der Fall jedoch erneut vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt. Mo-SZ (Wolfgang Janisch), zdf.de (Sibylla Elsing), tagesschau.de (Egzona Hyseni), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO berichten.
Rechtspolitik
Koalitionsverhandlungen: Welche Konsequenzen ein mögliches Scheitern der Koalitionsverhandlungen haben könnte, untersucht tagesschau.de (Frank Bräutigam) für verschiedene Szenarien. Direkt zu Neuwahlen könne es in diesem Fall nicht kommen, denn die seien erst nach einer Auflösung des Bundestags möglich.
Elementarschadenversicherung: In der Arbeitsgruppe "Innen und Recht" haben sich Union und SPD auf eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden verständigt. LTO (Hasso Suliak) erläutert die Pläne und fasst erste Reaktionen zusammen.
Informationsfreiheit: Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern kritisieren die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutierte Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. Man brauche "in diesen Zeiten nicht weniger, sondern gerade mehr Transparenz und dafür ein modernes Gesetz", sagte der Vorsitzende der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Tino Melzer laut Sa-FAZ (Hinnerk Feldwisch-Drentrup).
Auch Felix W. Zimmermann (LTO) meint, dass das Gesetz bleiben müsse. Es gehe dabei nicht nur um große Skandale, sondern um Vertrauen – in den Staat, in sein ordnungsgemäßes und rechtsstaatskonformes Verhalten, was zum Glück in Deutschland die Regel ist. Der IFG-Kontrollanspruch stärke dieses Vertrauen und fördere die Demokratie. Ihn zurückzufahren wäre ein gewaltiger Rückschritt für Transparenz und Bürgerrechte.
Migration: Die so genannte Westbalkanregel des § 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) habe sich überlebt, meint im FAZ-Einspruch Holger Kolb von der Geschäftsstelle des Sachverständigenrates für Integration und Migration. Wie von der kommenden Koalition geplant, solle das erst 2023 auf 50.000 Personen erhöhte Kontingent wieder halbiert werden. Nach der Weltbalkanregel ist eine Arbeitsmigration für Bürger:innen der Westbalkanländer auch ohne Qualifikation möglich, wenn sie einen deutschen Arbeitgeber gefunden haben. Das reformierte Erwerbsmigrationsrecht biete inzwischen jedoch alternative und flexiblere Möglichkeiten, die nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden seien.
Cannabis: Die Gewerkschaft der Polizei fordert eine Verbesserung des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis. Das Gesetz habe keine Arbeitsentlastung für die Polizei gebracht hat und es gebe Unschärfen im Gesetz, die Beamt:innen und Bürger:innen verunsicherten. zeit.de berichtet.
Einschüchterungsklagen: Die Sa-taz (Ann-Kathrin Leclère) erläutert die EU-Richtlinie gegen so genannten SLAPP-Klagen, mit denen Journalist:innen und Aktivist:innen eingeschüchtert werden sollen ("Strategic Lawsuits against Public Participation"). Oft gehe es nicht darum, zu gewinnen, sondern die Betroffenen mit hohen Schadensersatzforderungen finanziell und psychisch unter Druck zu setzen. Die Richtlinie muss bis Mai 2026 national umgesetzt werden. Die Rechtswissenschaftlerin Stefanie Egidy plädiert im Text für schnellere Verfahren und eine finanzielle Absicherung der Betroffenen. Zudem sollten klare Sanktionen für Kläger:innen verhängt werden, die Einschüchterungsklagen missbräuchlich einsetzen.
Politikerbeleidigung: Staatsanwalt Maximilian Schneider bewertet auf LTO die Vorschläge der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) für eine Reform des Tatbestands der Politikerbeleidigung in § 188 StGB und stellt eigene Ideen vor. So könne seiner Ansicht nach das Widerspruchsrecht des Betroffenen gegen eine Strafverfolgung abgeschafft werden, was zum Abbau von Belastungen und Bürokratie beitragen würde. Ohnehin sei die Implementierung des Widerspruchsrechts – gemessen an dem gesetzgeberischen Ziel – zweifelhaft, meint der Autor. Beträfen gemäß § 188 StGB strafbare Äußerungen nicht nur den einzelnen Politiker, sondern seien sie geeignet, das Rechtsempfinden der Bevölkerung dauerhaft zu stören, sollte die Strafverfolgung im Ergebnis nicht vom Willen des Betroffenen abhängen.
Luftverkehrsschlichtung: Das Bundesjustizministerium schlägt vor, dass Schlichtungsstellen in Zukunft von einem Schlichtungsvorschlag absehen können sollen, wenn das Luftfahrtunternehmen auf einen Schlichtungsantrag gar nicht reagiert hat und nicht mit einer Einigung zu rechnen ist. Die hierdurch gewonnene Zeit könne die Schlichtungsstelle für Verfahren nutzen, in denen eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Einigung besteht. beck-aktuell berichtet.
Politische Bildung: Die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) soll durch Schaffung eines BPB-Gesetzes besser vor politischer Einflussnahme geschützt werden, fordert der Verfassungsblog (Friedrich Zillessen/ Anna-Mira Brandau). Anlass des Beitrags sind die 551 Fragen der CDU/CSU-Fraktion zur Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Akteuren. Wenn politische Bildung und Demokratieförderung insgesamt als verdächtig gälten, werde es wohl nicht lange dauern, bis auch die Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung in Zweifel gezogen werde, befürchten die Autor:innen.
BVerfG-Richterwahl: Die Linke will CDU/CSU, SPD und Grünen bei Verfassungsrichterwahlen im Bundestag nur dann zur erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit verhelfen, wenn jene eine schriftliche Zusage geben, dass es keine parlamentarischen Mehrheiten mit der AfD geben wird. Der neue Wahlausschuss könnte sich wahrscheinlich in der ersten Plenarwoche des Bundestags Mitte Mai konstituieren, wäre wegen der Einhaltung von Fristen aber erst im Juni abstimmungsfähig. Zunächst steht dann die Wahl des Nachfolgers von Richter Josef Christ an, dessen reguläre Amtszeit bereits Ende 2024 geendet hatte. Der geschäftsführende Justizminister Volker Wissing (Ex-FDP) ist Gerüchten entgegengetreten, dass er nur im Kabinett verblieben und aus der FDP ausgetreten ist, weil ihm die Wahl als Verfassungsrichter versprochen worden sei. Der Spiegel (Severin Weiland/Linda Tutmann) berichtet.
Justiz
BGH zu unerkannt geisteskranker Mandantin: Auch eine unerkannt geisteskranke Mandantin muss ihre Notarrechnung bezahlen, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im zu entscheidenden Fall wollte eine Frau ihren Bankberater adoptieren, um ihn als Alleinerben einzusetzen und hatte dazu einen Notar aufgesucht. Später stellt sich heraus, dass sie unerkannt geisteskrank und geschäftsunfähig war. Ein Gebührenanspruch sei dennoch entstanden, so der BGH. Die §§ 104 ff BGB seien nicht anwendbar, weil diese nur für privatrechtliche Verträge gelten, der Anspruch des Notars jedoch öffentlich-rechtlicher Natur sei. LTO berichtet.
BVerwG zu BaföG-Prüfung: Wenn das BaföG-Amt aus Nachlässigkeit den Anspruch unrichtig berechnet, kann ein solches Mitverschulden den Schadensersatzanspruch mindern. Das hat laut LTO das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im konkreten Fall hatte die Mutter einer BAföG-Empfängerin ihre Renteneinkünfte im Antragsformular nicht angegeben, doch diese waren aus dem eingereichten Steuerbescheid ersichtlich. Das BVerwG stellte fest, dass das Amt seine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung verletzte, indem es diese Informationen ignorierte. Der Schadensersatzanspruch des Amts gegen die Mutter reduzierte sich wegen Mitverschuldens um die Hälfte.
LG Hamburg – Aussagen über Stefan Gelbhaar/SZ: Der Grünen-Politiker Stephan Gelbhaar klagt beim Landgericht Hamburg gegen die Süddeutsche Zeitung wegen eines Artikels, in dem Frauen zitiert werden, die Gelbhaar unangemessenes Verhalten vorwerfen. Hintergrund sind massive Vorwürfe gegen Gelbhaar wegen angeblich sexuell übergriffigen Verhaltens, die sich teilweise allerdings als falsch und erfunden erwiesen haben. Die SZ habe den Versuch unternommen, jenseits der falschen Berichterstattung, die Gelbhaar als Auswuchs einer parteiinternen Intrige gegen sich deutet, zu prüfen, was an den Angaben der Frauen dran sein könnte. Gelbhaar hat auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die SZ beantragt und will dem Blatt so bestimmte Aussagen verbieten lassen. Sa-FAZ (Michael Hanfeld) berichtet.
LG Coburg zu Verletzung in Sauna: Das Landgericht Coburg hat laut LTO die Schadensersatzforderung eines Saunabesuchers abgewiesen, der sich die Füße auf einer heißen Matte verbrannt hatte. Die Gefahr von Verbrennungen in einer heißen Umgebung sei vorhersehbar. Der Betreiber habe die Saunalandschaft nach den üblichen Sicherheitsstandards betrieben, so das Gericht. Eine Temperatur von 55 bis 60 Grad Celsius könne in einer Sauna niemanden wirklich überraschen. Der beklagte Saunabetreiber sei auch nicht verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zum Hitzeschutz zu treffen.
LG Wuppertal zu jugendlichem Islamisten: Weil er sich gegenüber einem Chatpartner bereit erklärt hatte, einen islamistisch motivierten Anschlag zu begehen, wurde ein zur Tatzeit 15-Jähriger jetzt vom Landgericht Wuppertal zu einer zweieinhalbjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Strafmildernd wertete das Gericht, dass sich der Jugendliche in einer persönlichen Ausnahmesituation befunden habe und er einem perfiden Vorgehen der professionell agierenden Anwerber aufgesessen sei, schreibt spiegel.de.
VG Berlin zu pro-palästinensischer Demonstration: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Anfang Februar, mit der die Auflösung einer pro-palästinensischen Demonstration im Eilverfahren bestätigt wurde, verkenne die Bedeutung der Kunstfreiheit, meint die wissenschaftliche Mitarbeiterin Tabea Nalik auf LTO. Die Auflösung war erfolgt, weil die Demonstrierenden gegen die Auflage verstoßen hatten, dass auf der Kundgebung nur deutsch oder englisch gesprochen werden darf. Ein solches grundsätzliches Fremdsprachenverbot mache es aber gänzlich unmöglich, während einer Versammlung Lieder darzubieten, deren Texte in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch formuliert seien, argumentiert Nalik. Das sei ein gravierender Eingriff in die Kunstfreiheit, weil Gesänge zur Protestbewegung dazugehörten.
VG Berlin zu UIG-Anspruch gegen Christian Lindner: Der frühere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) muss laut Verwaltungsgericht Berlin seine mit dem Porsche-Chef Oliver Blume im Sommer 2022 ausgetauschten SMS-Nachrichten herausgeben. Bei den Nachrichten, in denen es um synthetische Kraftstoffe ging, handele es sich um Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), urteilte das Gericht. Zwar seien auch personenbezogene Daten von Lindner und dem Porsche-Vorstandsvorsitzenden enthalten, in diesem Fall überwiege jedoch das Interesse der Öffentlichkeit, "Inhalt und Art der Kommunikation zu erfahren, die möglicherweise Rückschlüsse auf etwaige Näheverhältnisse zwischen Regierenden und Dritten zum Thema E-Fuels ermöglichen". LTO berichtet.
SG Stuttgart zu kurzer Ehedauer: Die Vermutung beim Tod eines Ehegatten kurz nach der Eheschließung, dass es sich um eine Versorgerehe handelte, die den Anspruch auf Hinterbliebenenrente ausschließt, kann widerlegt werden. Das ergibt sich aus einem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom November vergangenen Jahres, über den beck-aktuell berichtet. Konkret war im zu entscheidenden Fall eine schwere Krankheit bereits bei der Eheschließung bekannt gewesen, der hinterbliebene Partner konnte aber – auch aufgrund der vorherigen langjährigen Beziehung – darlegen, dass es sich um eine Liebesheirat gehandelt habe.
LG München I – Letzte Generation als kriminelle Vereinigung: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) verteidigt die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München beim Landgericht München I gegen fünf Mitglieder der Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Paragraf 129 StGB sei nicht für Schwerkriminelle reserviert, er komme auch bei Nötigung, Eingriffen in den Straßenverkehr oder Sachbeschädigung in Betracht. Bestraft würden keine Einzeltaten, sondern gerade die erhöhte Gefährlichkeit, die darin bestehe, sich für ihre Ausführung zusammenzutun. Die Risiken ihrer Protestform seien den Angeschuldigten bekannt gewesen.
StA Karlsruhe zu AfD-"Abschiebetickets": Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird wegen der "Abschiebeticket"-Aktion von Karlsruher AfD-Politikern kein Ermittlungsverfahren einleiten, teilt spiegel.de mit. Die rechtliche Prüfung habe ergeben, dass der Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung nicht gegeben sei. Die Flyer waren beim Parteitag der AfD in Riesa in Sachsen aufgetaucht und im Zuge einer Wahlkampf-Aktion zur letzten Bundestagswahl im Januar in diverse Karlsruher Briefkästen geworfen worden. Sie waren optisch an Flugtickets angelehnt und für eine Reise: "Von: Deutschland - Nach: Sicheres Herkunftsland" auf den Tag der Bundestagswahl datiert.
Recht in der Welt
Frankreich – Marine Le Pen: Am heutigen Montag soll das Urteil im Prozess gegen die potenzielle Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen (RN) fallen. Ihr wird die Veruntreuung von EU-Geldern in Millionenhöhe zugunsten ihrer Partei vorgeworfen. Zwischen 2004 und 2016 soll ihre Partei Mitarbeiter:innen aus der Kasse des Europaparlaments bezahlt haben, obwohl diese in Wirklichkeit in der RN-Parteizentrale in Paris arbeiteten. Le Pen war damals die Parteivorsitzende. Neben einer Haftstrafe fordert die Staatsanwaltschaft auch die Aberkennung des passiven Wahlrechts. Mo-SZ (Oliver Meiler) und FAS (Michaela Wiegel) berichten.
Frankreich – Nicolas Sarkozy: Sieben Jahre Haft fordert die Staatsanwaltschaft für den früheren französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy. Er soll der Auftraggeber und Nutznießer eines "Korruptionspakts" gewesen sein, den er 2005 mit dem libyschen Herrscher Muammar al-Gaddafi geschlossen habe. Gaddafi, so die Anklage, soll den teuren Wahlkampf im Jahr 2007 mitfinanziert haben, an dessen Ende Sarkozy französischer Präsident wurde. Sa-FAZ und Sa-SZ (Oliver Meiler) berichten.
Türkei – Rechtsstaat: Im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet die türkische Rechtsprofessorin Ece Göztepe Çelebi über die Auswirkungen der Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu. Das Rechtsstaatsprinzip stehe auf dem Spiel, befürchtet sie. Auch die Amtsenthebung des Vorstandes der Istanbuler Rechtsanwaltskammer sieht sie mit Sorge.
Die Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters sei ein politisches Verfahren wie aus dem Lehrbuch, schreibt der Postdoc Cem Tecimer im Verfassungsblog (in englischer Sprache).
USA – Rule of Law: Im Editorial des Verfassungsblogs ruft Rechtsprofessorin Vicki C. Jackson angesichts der Angriffe der US-amerikanischen Regierung Jurist:innen sowie Wissens- und Rechtsinstitutionen zum Widerstand auf. Jetzt sei die Zeit für Mut gekommen, so ihr Appell, "denn der Schutz der für unser Wissen relevanten Freiheiten und der Rule of Law betrifft uns alle. Langfristig müssen sich diese Institutionen schließlich fragen, wie sie das öffentliche Vertrauen in ihre Verfahren stärken können, um gegen zukünftige Angriffe besser gewappnet zu sein".
Juristische Ausbildung
Digitalisierung der Ausbildung: Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften fordert von der künftigen Bundesregierung eine Digitalisierung der juristischen Ausbildung, heißt es bei beck-aktuell. Zeitnah solle das E-Examen in beiden staatlichen Prüfungen eingeführt und digitale Hilfsmittel sowohl während der Ausbildung als auch in den Prüfungen zugelassen werden. Besonders im Referendariat müssten außerdem digitale Kompetenzen gefördert werden, etwa durch den Umgang mit modernen Arbeitsmitteln und die Integration von Legal-Tech-Tools wie intelligenten Rechtsdatenbanken.
Referendars-AG: LTO (Sabine Olschner) erläutert den Inhalt und den grundsätzlichen Ablauf von Referendars-AGen.
Sonstiges
Datenschutz: Im Interview mit der Mo-SZ (Andrian Kreye) kritisiert der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems eine zu starke Abhängigkeit europäischer Staaten und Unternehmen von US-amerikanischen Cloudangeboten. Bei einem US-Embargo könnten die USA evtl. betroffene Staaten wie Dänemark über Nacht abschalten. Wenn US-Präsident Donald Trump die Datenschutzzusagen von Vorgänger Joe Biden widerruft, werde jede Datenspeicherung in einer US-Cloud sofort illegal.
Verfassungsorte: Von der Präsentation des neuen Bildbands "Verfassungsorte" in der vergangenen Woche berichtet beck-aktuell (Denise Dahmen). Der ukrainische Fotograf Oleksander Telesnuik sagte, das Projekt habe ihm deutlich gemacht, dass eine Verfassung nicht vom Himmel falle. Die vielen Orte, die er habe besuchen dürfen, hätten ihm gezeigt, was es koste und wie lange es dauere, eine Demokratie aufzubauen. Russel Miller, amerikanischer Rechtsprofessor und Autor der Begleittexte, betonte die "Verfassungsentschlossenheit" der Deutschen, die auch sein Land, die USA, angesichts "der schärfsten Krise von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie seit Jahrzehnten" brauchen könne.
Das Letzte zum Schluss
Ghost Dog: Auch virtuelle Hunde können teuer werden. Jahrelang musste sich ein Mann mit der Stadt Hilden auseinandersetzen, die von ihm die Nachzahlung von Hundesteuer forderte. Das Problem: Der Mann hatte gar keinen Hund – er hatte lediglich auf Facebook Bilder mit verschiedenen Hunden gepostet, die seiner Tochter, einer Freundin, Bekannten und einem Nachbarn gehörten. Erst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gab die Stadt klein bei und erließ dem Kläger die Hundesteuer in Höhe von 1.404 Euro - nach einem deutlichen vorherigen Hinweis der Richterin. spiegel.de berichtet.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56903 (abgerufen am: 12.02.2026 )
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