Die juristische Presseschau vom 26. März 2025: BVerfG ent­scheidet heute über Soli / BVerfG ver­han­delte über Alters­g­renze von Notar:innen / Erste Cum-Cum-Anklagen

26.03.2025

Das BVerfG entscheidet heute über die Klage von FDP-Abgeordneten gegen den Solidaritätszuschlag. Gestern verhandelte das BVerfG über die Verfassungsbeschwerde eines Anwaltsnotars. In Wiesbaden wird der erste Cum-Cum-Prozess stattfinden. 

Thema des Tages

BVerfG - Solidaritätszuschlag: Am heutigen Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Solidaritätszuschlag. Wird den Verfassungsbeschwerden von mehreren FDP-Abgeordneten stattgegeben, könnten auf den Bund ein Ausfall von jährlichen Einnahmen in Höhe von 13 Mrd. Euro und möglicherweise noch eine Rückzahlung von 65 Mrd. Euro zukommen. Die Beschwerdeführer:innen kritisierten vor allem, dass der Soli noch abgeführt werden muss, obwohl es mehr als drei Jahrzehnte nach dem Fall der Mauer keinen Sonderbedarf des Bundes für den Aufbau Ost mehr gebe. Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums besteht dagegen der "wiedervereinigungsbedingte Mehrbedarf" des Bundes fort. Hbl (Heike Anger/Martin Greive u.a.) und tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) berichten vorab.

Thomas Sigmund (Hbl) warnt, dass eine Abschaffung des Soli die Koalitionsgespräche erschweren könnte, weil dies Forderungen der SPD nach Kompensationen befeuern dürfte. So fordere die SPD die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 47 Prozent und des Reichensteuersatzes auf 49 Prozent.

Rechtspolitik

Datenschutz: Den gemeinsamen Vorschlag des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und des deutschen Europaparlamentariers Axel Voss (CDU) für eine Reform des europäischen Datenschutzrechtes erläutert auf beck-aktuell der Diplom-Informatiker und Diplom-Jurist Jörn Erbguth. Danach sollen gestufte Vorgaben für unterschiedlich große Organisationen gelten und den "one-fits-all"-Ansatz ablösen. Der Ansatz von Schrems und Voss sei begrüßenswert, meint Erbguth, allerdings wiederhole er bereits bestehende Regelungen, bleibe vage und lasse echte Neuerungen zu einem großen Teil vermissen. Entscheidend werde sein, dass kleine Betriebe tatsächlich von Bürokratie entlastet werden und die Datenschutzaufsicht für sehr große Plattformen unabhängig bleibe.

Deepfakes: Ein Verbot von Deepfakes fordert der Arzt und Fernsehmoderator Eckart von Hirschhausen in einem Gastbeitrag für die SZ. Er hat gemeinsam mit anderen prominenten Künstlern eine entsprechende Petition gestartet. Im Artikel berichtet er von seinen eigenen Erfahrungen mit Werbespots und TV-Ausschnitten, in denen er mit täuschend echt klingender Stimme und Gestik vermeintliche Wundermittel anpreist. Er ist gerichtlich dagegen vorgegangen, habe dort aber nur erlebt, wie sich die Plattformen, auf denen die Anzeigen mit unfreiwilliger Werbung geschaltet werden, "davor drücken, ihrer Verantwortung gerecht zu werden".

Schuldenbremse / Sondervermögen: swr.de (Klaus Hempel u.a.) fasst noch einmal die Bedeutung der von Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossenen Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse zusammen. 

Justiz

BVerfG – Altersgrenze für Notar:innen: Vor dem Bundesverfassungsgericht fand die mündliche Verhandlung zur Altersgrenze für Notar:innen statt. Geklagt hatte der Anwaltsnotar Dietrich Hülsemann aus Dinslaken, der den zwangsweisen Amtsverlust mit 70 Jahren nicht akzeptieren will. Er ist der Auffassung, die Altersgrenze verstoße gegen seine Berufsfreiheit, sein Recht zu arbeiten und das Recht auf Nichtdiskriminierung. Die 1991 eingeführte Altersgrenze sei verfassungswidrig geworden, weil bei Anwaltsnotar:innen inzwischen ein Mangel an Bewerber:innen besteht. Das Justizministerium und die Bundesnotarkammer halten die Altersgrenze weiterhin für erforderlich, um angehenden Notar:innen Planungssicherheit zu geben. Gerontologische Sachverständige erläuterten, dass keine medizinische Notwendigkeit für eine Altersgrenze bei 70 Jahren bestehe. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), LTO (Christian Rath), beck-aktuell (Martin W. Huff) und tagesschau.de (Egzona Hyseni).

OLG Frankfurt – Cum-Cum: Nachdem das Landgericht Wiesbaden vor einem Jahr eine Anklage in einem Cum-Cum-Verfahren gegen fünf Bank-Manager nicht zugelassen hatte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt diese Entscheidung Anfang Februar aufgehoben. Die fünf ehemaligen Manager der Deutschen Pfandbriefbank müssen sich nun doch wegen Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Bislang hat noch kein Cum-Cum-Beteiligter auf der Anklagebank gesessen. Wann der Prozess gegen die fünf Bank-Manager beginnt, steht noch nicht fest. Bei den Cum-Cum-Geschäften wurden Aktien kurz vor dem für die Dividendenzahlung maßgeblichen Stichtag an inländische Banken verliehen, die sich - anders als ausländische Anleger - die fällige Kapitalertragssteuer erstatten lassen konnten. Die Erstattungen teilten die Beteiligten dann unter sich auf. Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier), spiegel.de und LTO berichten. 

BVerwG zu Ausweisung bei Abschiebeverbot: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auch bei einem bestehendem Abschiebungsverbot eine Ausweisung von Straftätern möglich ist. Das Gericht stellte klar, dass Ausländerinnen und Ausländer, die wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbotes nicht abgeschoben werden können, auch aus rein generalpräventiven Gründen ausgewiesen werden dürfen. Im konkreten Fall ging es um einen Iraner, der wegen Drogendelikten verurteilt worden war. beck-aktuell berichtet.

BVerwG zu Berliner Sanierungsbeitrag: Dass ein Hauseigentümer selbst Maßnahmen durchgeführt hat, die zu einer Wertsteigerung seiner Immobilie führten, muss bei dem von der Stadt erhobenen "sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrag" berücksichtigt werden, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Berliner Fall entschieden. beck-aktuell (Joachim Jahn) erläutert das Urteil. 

BayObLG zu Politikerbeleidigung/Scholz: Nun berichtet auch LTO (Xenia Piperidou) über eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, das den Freispruch eines Demonstranten bestätigte, der auf einem Plakat den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als "Volksschädling" bezeichnet hatte. Wie bei einer "normalen" Beleidigung nach § 185 StGB seien auch bei § 188 StGB die Gesamtumstände entscheidend, so das Gericht. So erfülle nicht jede drastische Äußerung gegen einen Politiker automatisch den Tatbestand der "Politikerbeleidigung". Vielmehr müsse konkret geprüft werden, ob eine Aussage tatsächlich abstrakt geeignet ist, die politische Arbeit des Betroffenen ernsthaft zu beeinträchtigen. Die Entscheidung sei strenger als andere Richtersprüche.

OLG Stuttgart – islamistischer Messerangriff von Mannheim: Vom Fortgang des Prozesses gegen den Afghanen Sulaiman Ataee, der im Sommer des vergangenen Jahres bei einem Messerangriff in Mannheim einen Polizisten getötet und mehrere Menschen verletzt hatte, berichten FAZ (Rüdiger Soldt), SZ (Roland Muschel), taz (Benno Stieber) und spiegel.de (Christine Keck). Der Angeklagte sagte ausführlich zur Tat aus. Er habe sich zu seiner Tat religiös verpflichtet gefühlt, so Ataee. Obwohl die Hergang per Video dokumentiert ist, hat das Gericht 50 Prozesstage angesetzt. Das Gericht werde mit "großer Aufmerksamkeit und Akribie" sämtliche Erkenntnisse zusammentragen und sich dafür über viele Monate die notwendige Zeit nehmen, so der Vorsitzende Richter. 

OLG Stuttgart – Umsturzpläne/Reuss: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen vier weitere Personen aus dem Reichsbürgermillieu, die einen gewaltsamen Umsturz geplant haben sollen, Anklage erhoben. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung von Juli bis Dezember 2022 und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Laut Anklage sollte sich ein 64-jähriger Berufskoch vor allem um das Verpflegungskonzept für die geplante "Neue Deutsche Armee" kümmern. Ein als klassischer Sänger bekannter 45-Jähriger war demnach unter anderem "für die kulturelle Untermalung von Rekrutierungsveranstaltungen" vorgesehen. zeit.de und spiegel.de berichten. 

OLG Nürnberg zu historischer Familiensammlung: Die historische Sammlung einer Nürnberger Patrizierfamilie darf nicht zerschlagen werden, hat das OLG Nürnberg entschieden. Die Richterinnen und Richter bestätigten damit das dauerhafte Teilungsverbot, das 1936 in einem Familienvertrag festgelegt worden war. Auch wenn der seinerzeit geschlossene Familienvertrag weibliche Nachkommen vom Erbe ausschloss, sei er nur insoweit nichtig. Die Wirksamkeit des dauerhaften Teilungsverbots sei nicht berührt. Die Familiensammlung besteht aus Gemälden und historischen Gegenständen und wurde über Jahrzehnte als ungeteiltes Familienvermögen innerhalb der Familie weitergegeben. Ein Teil der Familie wollte die Sammlungsgegenstände nun verkaufen, um die Erben- und Bruchteilsgemeinschaft aufzulösen. beck-aktuell berichtet.

LG Verden – Daniele Klette: Am ersten Tag des Prozesses gegen die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette wegen Raubüberfällen und einem Mordversuch, die sie nach ihrer RAF-Zeit begangen haben soll, haben Klettes Verteidiger Lukas Theune, Undine Weyers sowie Ulrich von Klinggräff die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung des Haftbefehls gefordert. Gegen die 66-Jährige sei kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich, heißt es in dem Antrag. Die Verteidigung befürchtet ein politisches Verfahren, obwohl aus ihrer Sicht die ehemalige RAF-Mitgliedschaft Klettes bisher nicht bewiesen ist. Klette selbst gab eine rund 15-minütige politische Erklärung ab. FAZ (Theresa Weiß/Reinhard Bingener), SZ (Annette Ramelsberger), Welt (Hannelore Crolly), taz (Nadine Conti), Welt (Philipp Woldin), spiegel.de (Julia Jüttner) zdf.de (Sibylla Elsing) und LTO (Markus Sehl) berichten über den Prozessauftakt.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert: "Bei aller Genugtuung über den sehr späten und bei Weitem nicht nur staatlichen Stellen zu verdankenden Fahndungserfolg im Fall Klette: die nicht aufgeklärten Terror-Morde sind eine bleibende Schande für den Rechtsstaat." Noch immer tappe der Generalbundesanwalt im Dunkeln, wer vor mehr als drei Jahrzehnten etwa den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, und Treuhand-Chef Detlev Rohwedder umbrachte. 

LG München I zu Paulaner-Spezi: Erneut konnte sich die Münchener Paulaner-Brauerei in einem Rechtsstreit gegen einen Konkurrenten durchsetzen. Das Landgericht München hat, wie LTO berichtet, der saarländischen Karlsberg-Brauerei die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks ("Brauerlimo") auf dem deutschen Markt untersagt. Nach Ansicht des Gerichts werde die beanstandete farbliche Gestaltung mit einer Fünf-Farben-Welle "von der Verbraucherseite aufgrund der besonderen, ins Auge springenden farblichen Gestaltung jedenfalls auch als Herkunftshinweis aufgefasst".

Commercial Court am OLG Stuttgart: Die FAZ (Rüdiger Soldt) beschreibt den neuen beim Oberlandesgericht Stuttgart eingerichteten Commercial Court. Das Gericht ist speziell auf größere gesellschaftsrechtliche Streitverfahren ausgerichtet, wobei moderne Technologien wie elektronische Akten und Tonmitschnitte genutzt werden, um Verfahren effizienter zu gestalten. Ähnliche Commercial Courts wird es auch an den Oberlandesgerichten in Frankfurt, München, Düsseldorf, Celle oder Berlin geben; die dortigen Spruchkörper werden sich aber auf andere Rechtsgebiete konzentrieren. Baden-Württemberg ist jetzt das erste Bundesland, das die gesetzlichen Möglichkeiten des Justizstandort-Stärkungsgesetzes nutzt. Fachleute und Anwält:innen, die Verfahren an privaten Schiedsgerichten führten, seien allerdings noch skeptisch, ob die behaupteten Vorteile des staatlichen Gerichts die Vertragsparteien tatsächlich überzeugen werden.

Recht in der Welt

Türkei – Anwaltskammer Istanbul: Auf die Absetzung des Präsidenten der Istanbuler Anwaltskammer sowie elf ihrer Vorstandsmitglieder haben deutsche Anwaltsverbände empört reagiert. Bereits am Wochenende hatte sich der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Stefan von Raumer zu Wort gemeldet und den türkischen Kolleginnen und Kollegen der Rechtsanwaltskammer Istanbul Solidarität erklärt und das "inakzeptable Vorgehen der türkischen Justiz" verurteilt. Bundesrechtsanwaltskammer sowie die Vereinigung demokratischer Jurist:innen e.V. (VDJ), die RAK Berlin und die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger*innen folgten. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Österreich – Karl-Heinz Grasser: Nach 16 Jahren ist in Österreich der Korruptionsprozess gegen den früheren FPÖ-Finanzminister Karl-Heinz Grasser mit einer Verurteilung zu Ende gegangen. Am Dienstag hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Verurteilung Grassers von 2020 wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte im Zusammenhang mit der Privatisierung von 60.000 bundeseigenen Wohnungen bestätigt. Es wurde festgestellt, dass Grasser Insiderinformationen über das Vergabeverfahren weitergegeben hatte. Das im Bieterverfahren erfolgreiche Unternehmen Immofinanz zahlte eine Provision von 9,61 Millionen Euro an einen Berater, die teilweise über Briefkastenfirmen zu Grasser zurückgeflossen sein soll. Die ursprünglich verhängte Haftstrafe wurde wegen der langen Verfahrensdauer allerdings von acht auf vier Jahre halbiert. Es berichten FAZ (Michaela Seiser), SZ (Verena Mayer) und taz (Florian Bayer).

Schweiz – Sepp Blatter/Michel Platini: Die Freisprüche der beiden Ex-Spitzenfunktionäre von FIFA und UEFA Joseph Blatter und Michel Platini vom Vorwurf des Betrugs wurden jetzt von einem Schweizer Berufungsgericht bestätigt. Es ging um eine Zahlung von zwei Millionen Franken (heute etwa 2,1 Millionen Euro), die Blatter 2011 aus der FIFA-Kasse an Platini gezahlt hatte. Es habe sich nach Angaben der beiden Funktionäre dabei um eine Nachzahlung für Beratertätigkeiten gehandelt, die Platini von 1998 bis 2002 für die FIFA geleistet hatte. Neben dem Freispruch wurden Blatter und Platini Entschädigungen von je mehr als 100.000 Franken zugesprochen. Es berichten SZ (Johannes Aumüller). zdf.de (Christoph Schneider) und LTO.

Sonstiges

Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: In der FAZ erläutert Rechtsanwalt Clemens Engelhardt, wie bereits heute große Finanzinvestoren das für Anwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltende Fremdbesitzverbot umgingen. Das geschehe über Gesellschaften aus dem europäischen Ausland oder Lizenzmodelle oder Finanzierungen, die einer Investition wirtschaftlich fast gleichkommen. Die deutschen Regelungen wirken dabei widersprüchlich, heißt es im Text. Denn während Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen durch das Fremdbesitzverbot angeblich vor wirtschaftlicher Einflussnahme geschützt werden müssten, seien Investor:innen im Gesundheitsbereich längst etabliert.

Qualitätssiegel für Ausbildungskanzleien: Die Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München haben ein Qualitätssiegel für besonders engagierte Ausbildungskanzleien entwickelt. Das Qualitätssiegel "Azubi-geprüft" soll Kanzleien als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervorheben. Hintergrund dieser Initiative sind rückläufige Ausbildungszahlen und die Abwanderung ausgebildeter Fachkräfte in andere Berufssparten. Die Initiative für das Siegel ging ursprünglich von der Rechtsanwaltskammer Koblenz aus, die Kammern in Freiburg, Karlsruhe und Sachsen haben das bereits eingeführt. Berlin plant, demnächst ein ähnliches Qualitätssiegel anzubieten. beck-aktuell berichtet. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56869 (abgerufen am: 26.04.2025 )

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