Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. März 2025: Pro­zess­be­ginn gegen Daniela Klette / Gebüh­ren­er­höhung für Anwält:innen / İmam­oğlu muss in U-Haft

24.03.2025

Am LG Verden beginnt der Prozess gegen die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette wegen Raubüberfällen. Die RVG-Erhöhung passierte den Bundesrat. Der Bürgermeister von Istanbul und Erdogan-Konkurrent Ekrem İmamoğlu muss ins Gefängnis. 

Thema des Tages

LG Verden – Daniele Klette: Am Dienstag beginnt vor dem Landgericht Verden der Prozess gegen die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette. Sie muss sich in diesem Verfahren wegen zahlreicher Raubüberfälle verantworten, die sie nach ihrer RAF-Zeit begangen haben soll. Prozessbeobachter:innen gehen davon aus, dass das Verfahren vor dem Landgericht Verden zwei bis drei Jahre dauern könnte, sofern Daniela Klette kein Geständnis ablegt. Zur Teilnahme an früheren Terroranschlägen läuft ein separates Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt. Die Mo-FAZ (Reinhard Bingener) porträtiert ausführlich die Angeklagte und die ihr jetzt vorgeworfenen Taten und beschreibt die Ermittlungen gegen die für viele Jahre untergetauchte Ex-Terroristin.

Im Interview mit der Sa-taz (Konrad Litschko) kritisieren die Verteidiger:innen von Daniela Klette (Ulrich von Klinggräff, Undine Weyers und Lukas Theune), dass Klette in der Anklage als "völlig skrupellose, kaltschnäuzige Person" dargestellt werde. So würden in zentralen Stellen der Anklage immer wieder RAF-Bezüge hergestellt, obwohl es in diesem Verfahren darum gerade nicht gehe. Im Prozess müsse auch erst noch bewiesen werden, dass Klette bei den Überfällen dabei war und dass Schüsse auf Geldtransporter in Tötungsabsicht erfolgten.

Im Interview mit der Sa-FAZ (Reinhard Bingener) beschreibt der niedersächsische LKA-Chef Friedo de Vries die Umstände der Festnahme von Klette vor einem Jahr in Berlin.

Rechtspolitik

Schuldenbremse / Sondervermögen: Nachdem der Bundestag am vergangenen Dienstag die Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse beschlossen hatte, hat am Freitag auch der Bundesrat mit mehr als der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt, wie u.a. LTO berichtet. Am Wochenende hat zudem bereits der Bundespräsident die Änderungen unterzeichnet, so spiegel.de. Im Bericht der Sa-FAZ (Marlene Grunert) widerspricht Rechtsprofessor Christoph Möllers dem Vorwurf von Ex-Verfassungsrichter Peter M. Huber, dass die Außerkraftsetzung von Schuldenbremsen in den Landesverfassungen ein "Staatsstreich" des Bundes waren. Dies sei, so Möllers, ein "Denkfehler". Das Grundgesetz schreibe den Verfassungen der Länder unvermeidlich Inhalte vor.

Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) sieht keine rechtlichen Probleme darin, dass die Grundgesetzänderungen noch vom alten Bundestag beschlossen wurden. Man könne das Schulden-Projekt für falsch halten – aber kaum, wie es zustande kam.

Der Verfassungsblog (Eva Maria Bredler) hat die französische Rechtsprofessorin Aurore Gaillet nach ihrer Perspektive auf die Debatte der letzten Wochen befragt. Die aktuelle deutsche Verfassungsänderung sei in Frankreich auf großes Interesse gestoßen – sowohl mit Blick auf die Verteidigungsausgaben als auch mit Blick auf die Infrastruktur, sagt Gaillet. Hinsichtlich des Verfahrens werde wahrgenommen, dass der Bundestag nicht nur nach seiner Auflösung, sondern sogar nach der Neuwahl noch entscheiden kann – das sei in Frankreich nicht möglich: Dort beende die Auflösung nicht nur die Parlamentssitzung, sondern auch das Mandat der Abgeordneten. 

SPD-Mitgliederentscheid: Der geplante SPD-Mitgliederentscheid über den Koalitionsvertrag sei undemokratisch, findet die Politikwissenschaftlerin Christine Landfried im FAZ-Einspruch. Das Ergebnis der Bundestagswahl bedeute ein Votum für eine Koalition zwischen Union und SPD, dieses werde jedoch von der SPD ignoriert, wenn sie ihren 365.190 Mitgliedern das Recht einräume, über eine Koalition mit der Union abzustimmen. Die Stimmen der Parteimitglieder seien bei der Regierungsbildung dann mehr wert als die Stimmen der Wähler:innen und könnten den Effekt haben, dass eine von den Wähler:innen gewollte Koalition nicht zustande komme.

Anwaltsgebühren: Der Bundesrat hat am Freitag der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren zugestimmt. Damit steigen die Wertgebühren um sechs Prozent und die Festgebühren um neun Prozent. Neben der linearen Anhebung der Gebühren bringt die Reform auch strukturelle Reformen: So werden die Gegenstandswerte in Kindschaftssachen auf 5.000 Euro angehoben, die Prozesskostenhilfevergütung werde weiter an die Honorare von Wahlanwält:innen angepasst und die Vergütungssätze für Sachverständige, Dolmetscher:innen und Verfahrensbeistände steigen. LTO fasst die Änderungen zusammen.

Lieferketten und Menschenrechte: Mit Sorge beobachtet Rechtsprofessor Markus Krajewski im Verfassungsblog die Diskussionen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Sollte das erst seit gut zwei Jahren in Kraft befindliche Gesetz bereits nach so kurzer Zeit geändert werden, seien eine neue Bundesregierung und ein neuer Bundestag gehalten, die völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zu beachten, mahnt der Autor. Eine vorübergehende Aussetzung oder gar vollständige Abschaffung des LkSG müsste nach dem Rückschrittsverbot des UN-Sozialpakets einen überwiegenden Nutzen haben. 

Verbandsklagen gegen Infrastrukturvorhaben: Die Mo-FAZ (Katja Gelinsky) geht auf die Forderung im Wahlprogramm von CDU/CSU ein, Verbandsklagen gegen Infrastrukturvorhaben abzuschaffen. Diese seien jedoch EU- und völkerrechtlich durch die Aarhus-Konvention vorgegeben. Sie hätten auch überdurchschnittlich oft Erfolg. Laut einer aktuellen Studie gehe die Zahl solcher Umweltverbandsklagen zurück. 

K.O.-Tropfen: Der Bundesrat hat eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung gebeten wird, "einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher den Einsatz psychotroper Substanzen zur Ermöglichung einer Sexualstraftat einem schuldangemessenen Strafrahmen unterstellt". Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich festgestellt, dass ein Täter, der jemandem heimlich K.O.-Tropfen ins Getränk träufelt, um die Person sexuell gefügig zu machen, zwar Gewalt begehe, dabei aber kein "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) verwende. Nach Auffassung des Bundesrats führt diese Rechtsauffassung dazu, dass entsprechende Sexual- und Raubtaten nicht angemessen geahndet werden. LTO (Hasso Suliak) berichtet. 

Femizid: Ob ein eigener Straftatbestand des Femizids – wie in Italien geplant – bald auch in Deutschland realisiert werden könnte, fragt sich beck-aktuell (Denise Dahmen). Nach Ansicht der Rechtsprofessorin Elisa Hoven bestünden allerdings zwischen dem deutschen und dem italienischen Strafrecht systematische Unterschiede, so dass ein neuer Tatbestand eher Symbolcharakter hätte. Allerdings habe auch Symbolik ihren Wert, so Hoven. Damit sage der Gesetzgeber ganz klar: Die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist, ist schwerstes Unrecht. Das sei auch als Botschaft an die Gerichte wichtig.

Vorratsdatenspeicherung: Christoph Koopmann (Sa-SZ) plädiert für eine, allerdings nur zurückhaltend einzusetzende, Vorratsdatenspeicherung. Allein mit einer verschärften Migrationspolitik ließen sich Anschläge nicht verhindern, das Land müsse auch überlegen, den Datenschutz in eng umgrenztem Umfang zu lockern, schreibt er in seinem Kommentar. Allerdings müsse der Staat den Nutzen von Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung umso dringender belegen, je tiefgreifender die Maßnahmen sind. 

Asyl: Assistenzprofessor Jonas Bornemann analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) den Vorschlag der EU-Kommission für eine Reform der Rückführungsrichtlinie. Vor allem die sogenannten "Rückführ-Hubs" in Drittstaaten werfen zahlreiche Fragen bezüglich eines effektiven Grundrechtsschutzes auf, meint der Autor. 

Justiz

EuGH zu Ausbildungsvertrag eines Profisportlers: Nun beschreibt auch Rechtsanwalt Mark-E. Orth auf beck-aktuell das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu den Grenzen bei der Gestaltung von Talentförderverträgen mit minderjährigen Sportlern. Das Luxemburger Gericht hatte entschieden, dass bestimmte Klauseln in solchen Verträgen unwirksam sein können. Im Fall ging es um den Vertrag eines 17-jährigen lettischen Basketballspieler, für den eine Agentur umfangreiche Dienstleistungen erbringen sollte, um die sportliche Karriere, aber auch die Vermarktung des jungen Sportlers zu fördern. Im Gegenzug sollte der Athlet zehn Prozent sämtlicher während der 15-jährigen Laufzeit des Vertrags erzielten Nettoeinnahmen als Entgelt an die Agentur zahlen. 

BVerfG 2025: zdf.de (Daniel Heymann/Jan Henrich) gibt einen Ausblick auf die wichtigsten für dieses Jahr vom Bundesverfassungsgericht angekündigten Entscheidungen. So liegen den Karlsruher Richtern derzeit neue Klima-Verfassungsbeschwerden vor, außerdem befasst sich das Gericht mit dem Einsatz von Drohnen, die über die US-Air Base in Ramstein koordiniert werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion klagt gegen die Ablehnung eines Cum-Ex-Untersuchungsausschusses. Zu erwarten sind weiterhin Entscheidungen zur Co-Mutterschaft und zur Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags.

VerfGH Bayern zu drohender Gefahr: Der Lehrbeauftrage Julian Senders diskutiert im Verfassungsblog die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur umstrittenen Generalklausel für Maßnahmen bei "drohender Gefahr" im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, die nur mit einer einschränkenden Auslegung  als verfassungskonform bewertet wurde. Die Kläger:innen sehen dies als Teilerfolg, da das Gericht ihre Argumente zur Verhältnismäßigkeit teilweise anerkannte, während Bedenken zur Bestimmtheit abgelehnt wurden. Gleichzeitig seien Rechtsunsicherheiten bestehen geblieben.

BGH zu falscher beA-Nachricht: Ein Anwalt, der an das Gericht statt der beabsichtigten Berufungsbegründung eine Email an den Mandanten nebst Kostennote schickte, kann keine Wiedereinsetzung mit der Begründung verlangen, das Gericht hätte ihn nicht auf diesen offenkundigen Fehler hingewiesen. Das hat der Bundesgerichtshof laut LTO (Hasso Suliak) entschieden. Ein Gericht sei nur unter besonderen Umständen gehalten, einer drohenden Fristversäumnis seitens einer Partei entgegenzuwirken. Einer gerichtlichen Fürsorgepflicht seien im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz Grenzen gesetzt, so der BGH.

OLG München – Versklavung jesidischer Mädchen: Vor dem Oberlandesgericht München beginnt der Prozess gegen ein Ehepaar, dem unter anderem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen wird. Die Beschuldigten Twana H. S. und Asia R.  A. sollen in den Jahren 2015 und 2017 zwei jesidische Mädchen, fünf und zwölf Jahre alt, auf einem Basar im Irak gekauft und diese sexuell schwer missbraucht und als Sklavinnen gehalten haben. Die Welt (Per Hinrichs) fasst ausführlich die Leidensgeschichte der beiden Mädchen zusammen.

OLG Celle – Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Im Prozess um einen von Reichsbürgern geplanten Umsturz (mit Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach) hat das Oberlandesgericht Celle eine 39-Jährige schuldig gesprochen, aber auf eine Strafe verzichtet. Grund sei die tätige Reue der Frau, die sich frühzeitig der Polizei anvertraut habe, teilte das Gericht mit. Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung hatten nach dem Ende der Beweisaufnahme sogar auf Freispruch plädiert. spiegel.de berichtet.

OLG Frankfurt/M. zu Verdachtsberichtserstattung: Weil in einer Dokumentation der Eindruck erweckt wurde, er sei maßgeblich an der Barschel-Affäre beteiligt gewesen, er von den Filmemachern dazu aber nicht vorab angehört wurde, hat ein ehemaliger Geheimagent jetzt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. geklagt und im Eilverfahren recht bekommen. Es genüge nicht, dass der Mann in einem frühen Stadium der Recherche die Bitte um ein Statement abgelehnt hat, weil er zu diesem Zeitpunkt die konkreten Vorwürfe noch nicht kennen konnte. beck-aktuell berichtet.

VGH Bayern zu Grenzkontrolle: spiegel.de (Dietmar Hipp) sprach mit dem österreichischen Rechtsprofessor Stefan Salomon, dessen Klage gegen eine Kontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze in der vergangenen Woche beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Erfolg hatte. Der VGH habe streng genommen nur die konkrete Kontrolle, in die geraten sei, für rechtswidrig erklärt, sagt Salomon. Damit sei aber implizit klar, dass die damaligen Begründungen der Bundesregierung für die Verlängerung der Grenzkontrollen nicht ausreichend gewesen seien. Das heißt, das Urteil wäre bezüglich anderer Kontrollen im Juni 2022 genauso ausgefallen und er gehe davon aus, dass das auch für die heutigen Grenzkontrollen gelte.

LG Ansbach zu Auftragsmordversuch: Erweist sich der Auftragskiller für den Ehegatten als Betrüger, kann das anvisierte Opfer auch dann als Nebenkläger auftreten, wenn die Tat das Versuchsstadium nicht erreicht hatte. Das hat laut beck-aktuell das Landgericht Ansbach entschieden. Eine Frau und ihr Liebhaber hatten einen vermeintlichen Auftragskiller mit der Tötung des Ehemannes beauftragen wollen, dieser jedoch nahm lediglich das Geld und hatte nie die Absicht, den Auftrag zu erfüllen. Die Ansbacher Richter:innen bejahten die Zulassung nach § 395 Abs. 3 StPO, der die Nebenklage zulässt, wenn es wegen der schweren Folgen der Tat zur Wahrnehmung der Interessen des Geschädigten geboten erscheint. Der Ehemann habe dem LG zufolge gemeinsame Kinder und gemeinsames Vermögen mit der Frau und daher durchaus ein besonderes Interesse an dem Ausgang des Strafverfahrens.

VG Berlin zu Georgien als sicherem Herkunftsstaat: Wie LTO berichtet, hat das Verwaltungsgericht Berlin hinsichtlich der asylrechtlichen Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht geäußert und deshalb eine Abschiebung per Eilbeschluss gestoppt. Besonders problematisch sei bereits die Tatsache, dass Abchasien und Südossetien, zwei Gebiete Georgiens, völkerrechtlich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung stünden. In Abchasien und Südossetien sei die Menschenrechtslage weiterhin prekär, so das VG, etwa im Hinblick auf das Rückkehrrecht von Geflüchteten, die eingeschränkte Freizügigkeit, die politischen und religiösen Freiheiten sowie die ethnischen Diskriminierungen. Dies stelle die Sicherheitsbewertung für Georgien infrage.

VG Berlin zum Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Entscheidung des Bundespräsidenten, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, einen Verwaltungsakt darstellt und aus Gründen effektiven Rechtsschutzes grundsätzlich vom VG nachgeprüft werden kann. Im konkreten Fall allerdings, in dem es um die Entlassung eines Bundesbeamten durch sein Ministerium ging, durfte der Bundespräsident die Aussage verweigern. Über die Entscheidung berichtet beck-aktuell.

Recht in der Welt

Türkei – Ekrem İmamoğlu: Ein Istanbuler Gericht hat am Sonntag Untersuchungshaft gegen den türkischen Oppositionspolitiker und Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, wegen des Vorwurfs der Korruption und des Ausschreibungsbetrugs angeordnet. Außerdem werde, wie das Innenministerium mitteilte, İmamoğlu "vorübergehend" als Bürgermeister abgesetzt. Dennoch hat die türkische Oppositionspartei CHP Ekrem İmamoğlu zum Kandidaten für die Präsidentschaftswahl in drei Jahren gewählt. Mo-FAZ, Welt (Deniz Yüzel) und tagesschau.de (Uwe Lueb) berichten. 

Israel – Generalstaatsanwältin Baharav-Miara: Wie die Mo-FAZ und spiegel.de berichten, hat sich die israelische Regierung einstimmig für die Entlassung von Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara ausgesprochen. Als Begründung wurde mangelndes Vertrauen genannt. Sieben Amtsvorgänger von Baharav-Miara warnten vor dem Schritt: Eine Entlassung werde dem Amt und seiner Unabhängigkeit schweren Schaden zufügen. Es sei Aufgabe der Generalstaatsanwältin, die Regierung zu beraten, damit diese im Rahmen des Gesetzes handele, heißt es in einem Schreiben. Gleichzeitig sei sie die wichtigste Wächterin der Rechtsstaatlichkeit.

Frankreich – Missbrauchsarzt Joël Le Scouarnec: Im Prozess gegen den früheren Arzt Joël Le Scouarnec, der über dreißig Jahre hinweg 299 Mädchen und Jungen missbraucht und vergewaltigt haben soll, hat der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten eingestanden. Während der Ermittlungen hatte er noch behauptet, viele der Vorgänge, die er auf dem Computer dokumentiert hatte, seien lediglich seiner perversen Fantasie entwachsen. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass es noch weitere Opfer gibt und hat deshalb in der vergangenen Woche beschlossen, ein weiteres Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Die Sa-SZ (Oliver Meiler) berichtet. 

USA – Kauf von Petitionsstimmen: Elon Musk hat im Bundesstaat Wisconsin eine Petition "Gegen aktivistische Richter" gestartet und bietet jedem Unterzeichner 100 Dollar. US-Medien berichteten laut spiegel.de, Musk wolle seinen Favoriten für das Amt des demnächst frei werdenden Richterposten beim Supreme Court des Bundesstaates, den konservativen Kandidaten Brad Schimel, auf diese Weise empfehlen. In Wisconsin ist ein Rechtsstreit gegen Tesla anhängig. Von einem konservativer besetzten Gericht erhofft sich Musk offenbar eine Rechtsprechung zu seinen Gunsten.

USA – Trump gegen Justiz: Über die Missachtung der Judikative durch US-Präsident Donald Trump schreibt ausführlich spiegel.de (Marc Pitzke). Das Muster sei stets das gleiche: Trump und seine Vollstrecker, allen voran Elon Musk, handelten ohne Rücksicht auf Gesetze, Regeln und Normen. Die Betroffenen – zum Beispiel Behörden, Gewerkschaften, Bürgerrechtsgruppen, trans Person – klagten dagegen, doch bis sie sich durch die Instanzen gequält hätten, sei der Schaden kaum noch rückgängig zu machen. Trump wolle "uneingeschränkte Macht, und nur die Gerichte stehen ihm noch im Weg. Deshalb versucht er ihre Obrigkeit auszuhöhlen, mit Verbaltiraden, Social-Media-Posts und schamloser Missachtung".

USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: beck-aktuell berichtet über die Reaktionen US-amerikanischer Kanzleien auf die Angriffe der Trump-Regierung. So hatte u.a. die US-Bundesbehörde zur Prävention von Diskriminierung am Arbeitsplatz in der vergangenen Woche 20 große Anwaltskanzleien gewarnt, dass ihre Policy zur Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Integration möglicherweise illegal sei. Echter Widerstand sei bisher aber ausgeblieben, vielmehr scheinen sich die betroffenen Kanzleien, die teils um ihre wirtschaftliche Existenz bangen müssen, nun Trumps Druck zu beugen, heißt es im Text.

Sonstiges

Anwaltsmangel im Sozialrecht: Es gebe immer weniger Fachanwälte für Sozialrecht, hatte die Präsidentin des Bundessozialgerichtes Christine Fuchsloch auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz des Gerichtes gewarnt. Sollte dieser Trend nicht alsbald gestoppt und umgekehrt werden, drohe sozialrechtlicher Rechtsschutz zum raren Gut zu werden. Grund für diese Entwicklung könnte die mangelnde wirtschaftliche Attraktivität des so genannten "Arme-Leute-Rechts" sein, schreibt die Mo-FAZ (Katja Gelinsky).

TV-Serie "Die Affäre Cum-Ex": Marcus Jung (Sa-FAZ) hat sich die deutsch-dänische TV-Serie "Die Affäre Cum-Ex" angeschaut, die er "äußerst unterhaltsam" fand. Drehbuchautor Jan Schomburg habe in den acht Teilen seiner Serie auf "Tempo, Atmosphäre und vor allem Klarheit" gesetzt. Bei der Darstellung seiner Figuren und der Handlung habe er sich auf Recherchen deutscher und dänischer Investigativjournalisten gestützt, allen voran Oliver Schröm, der zur Aufklärung des Skandals zahlreiche TV- und Printbeiträge beigetragen und zwei viel beachtete Bücher geschrieben hatte.

Rechtsgeschichte – Beamtenbesoldung: Martin Rath erinnert auf LTO an das so genannte 131er-Gesetz, das nach dem Krieg die beamtenrechtliche Versorgung für Beamt:innen und Richter:innen regeln sollte, die vor 1945 im Dienst gewesen waren, aber aus politischen Gründen oder weil ihre Behörden in Königsberg oder Danzig, Breslau oder Stettin aufgelöst worden waren, über kein alimentierungspflichtiges Amt mehr verfügten.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56850 (abgerufen am: 26.04.2025 )

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