Ein AfD-Abgeordneter will, dass das BVerfG die Einberufung des alten Bundestags für Grundgesetzänderungen verhindert. CDU/CSU und SPD haben Sondierungsergebnisse beschlossen. In Italien soll die Selbstverwaltung der Justiz modifiziert werden.
Thema des Tages
BVerfG – Schuldenbremse / Sondervermögen: Wie Mo-FAZ und Berliner Zeitung (Len Sander) berichten, hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage mit Eilantrag gegen die Einberufung des Bundestages am 13. März gestellt. An diesem Tag soll die erste Beratung zu den von CDU/CSU und SPD verabredeten Verfassungsänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse und zur Einrichtung eines weiteren Sondervermögens stattfinden. Wirth führt den Organstreit auch im Namen anderer AfD-Abgeordneter. Auch die AfD-Fraktion im Bundestag hat laut beck-aktuell angekündigt, gegen die erforderlichen Bundestags-Sondersitzungen beim BVerfG vorgehen zu wollen. Sollte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) die anberaumten Sitzungen nicht bis Montag wieder absagen, werde man ein Verfahren einleiten. Die Bundestagspräsidentin sei verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen, nicht den alten, so der stellvertretende Parteivorsitzende Stephan Brandner. In der kommenden Woche lägen dafür mit dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl die Voraussetzungen vor – der alte Bundestag sei allenfalls legitimiert, in Notfällen zu handeln, aber nicht, um grundlegende Weichen für die Zukunft zu stellen. Neben der AfD erwägt auch die Linke juristische Schritte.
Den Inhalt der geplanten Grundgesetzänderungen schildern Sa-FAZ (Eckart Lohse/Marlene Grunert u.a.), beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO (Hasso Suliak). Nach der bisher vorliegenden zwölfseitigen Formulierungshilfe sollen die Ausnahme für Verteidigungsausgaben und die Lockerung der Schuldenbremse für die Länder jeweils in Artt. 109 Abs. 3 und 115 Abs. 2 GG eingefügt werden. Für das Sondervermögen Infrastruktur ist ein neuer Art. 143h GG vorgesehen.
Rechtspolitik
Sondierung: U.a. zeit.de fasst die wichtigsten Punkte zusammen, auf die sich CDU/CSU und SPD im Rahmen ihrer Sondierung geeinigt haben. Im Bereich Innen- und Rechtspolitik ist folgendes vorgesehen: An den deutschen Grenzen sollen – in Abstimmung mit den Nachbarstaaten – künftig auch Menschen zurückgewiesen werden, die ein Asylgesuch stellen. Das von der Ampelkoalition reformierte Staatsangehörigkeitsrecht soll bestehen bleiben. Die Regelung zur Mietpreisbremse, die ansonsten Ende 2025 ausgelaufen wäre, soll für zwei Jahre verlängert werden. Eine erneute Reform des Bundestagswahlrechts soll geprüft werden.
Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Nachdem sich am Samstag CDU/CSU und SPD im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche darüber geeinigt haben, künftig - in "Abstimmung" mit den Nachbarstaaten - Asylbewerber:innen an der Grenze zurückzuweisen, hat Österreich bereits ein solches Ansinnen zurückgewiesen. Laut zeit.de hat das Innenministerium in Wien mitgeteilt, dass man solche Personen nicht annehmen werde. Aus Sicht Österreichs dürfen Menschen, die einen Asylantrag stellen, nach geltendem EU-Recht nicht formlos an der Grenze abgewiesen werden. "Das Innenministerium hat deshalb die betroffenen Landespolizeidirektionen angewiesen, unionsrechtswidrige Einreiseverweigerungen seitens der deutschen Behörden nicht zu akzeptieren und über Wahrnehmungen unverzüglich Bericht zu erstatten", heißt es aus Österreich. Unions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) kündigte Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze notfalls auch gegen den Willen der Nachbarländer an. Laut bild.de (Filipp Piatov/Paul Ronzheimer) hat Österreichs Kanzler Christian Stocker (ÖVP) die deutschen Zurückweisungspläne "erfreulich" genannt.
tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhoff) berichtet exklusiv über ein Gutachten des deutschen Bundeskanzleramts, das seit dem September fortgeschrieben wird. Dort werden die von Kanzlerkandidat Friedrich Merz geforderten Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze als Verstoß gegen das EU-Recht eingeschätzt. Aus den Quellen lasse sich "insbesondere angesichts der ständigen, sehr restriktiven Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der überwiegenden Auffassung in der Rechtswissenschaft darauf schließen, dass die geforderten umfassenden Zurückweisungen so europarechtlich unzulässig wären", heißt es im Artikel.
Rechtsprofessor Daniel Thym erläutert nun auch im Interview mit der Mo-SZ (Markus Balser/Roland Preuss) seinen Vorschlag für begrenzte Zurückweisungen junger männlicher Asylsuchender an der Grenze. Damit könne Deutschland signalisieren: "Die Willkommenskultur ist vorbei." Eine unbegrenzte und dauerhafte Zurückweisung aller Asylsuchenden werde vom EuGH wohl nicht akzeptiert. Erforderlich sei eine grundlegende einschränkende Reform des EU-Asylsystems; die GEAS-Reform von 2024 sei halbherzig.
Richterwahl in Thüringen: Ausführlich beleuchtet nun auch beck-aktuell (Pia Lorenz) die derzeitige Blockade der Justizwahlausschüsse in Thüringen durch die dortige AfD-Fraktion. Die AfD weigert sich seit Monaten, die Kandidat:innen der regierenden Brombeer-Koalition sowie der Linken in die Ausschüsse für Richterwahl bzw. Staatsanwältewahl zu wählen. Der Partei gehe es dabei nicht um die Justiz: Mit ihrer Blockade wolle sie erzwingen, dass ihr Kandidat als Vizepräsident des Landtags gewählt wird, zudem beanspruche sie zwei Sitze in der Parlamentarischen Kontrollkommission und einen in der G-10-Kommission. Die wohl einzige Möglichkeit, das Problem vor die Gerichte zu bekommen, wäre eine Klage der AfD gegen die geschäftsführende Weiterarbeit der alten Justizwahlausschüsse.
Parteifinanzierung: Für eine Reform des Rechts der Parteienfinanzierung plädiert Ewald Hetrodt (FAZ-Einspruch). Die Öffentlichkeit soll einen Informationsanspruch über die Kommunikation zwischen den Parteien und deren Kontrollbehörde erhalten. Der Autor nimmt Bezug auf einen aktuellen Spendenskandal bei den hessischen Grünen, der, anders als vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen, in der Öffentlichkeit bekannt wurde. Es ging dabei um Einladungen zu Auslandsreisen u.a. in die USA.
Gewalt gegen Frauen: Das kürzlich durch den Bundestag verabschiedete Gewalthilfegesetz werde den Anforderungen des Völker- und Europarechts im Zusammenhang mit Flucht und Migration nicht gerecht, beklagen die Rechtsreferendarinnen Rebekka Braun, Dilken Çelebi und Rechtsanwältin Catharina Conrad im Verfassungsblog. Es sei nicht berücksichtigt worden, dass Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte auf der Flucht und im Aufnahmestaat in besonderem Maße geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt seien. So erschwerten Wohnsitzauflagen und restriktive Asylgesetze den Zugang zu Schutzräumen und könnten die Sicherheit der Betroffenen gefährden. Außerdem bleibe das Gesetz hinter den Anforderungen der Istanbul-Konvention zurück, die beispielsweise eigenständige Aufenthaltstitel für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt vorsieht.
Demokratie: Christian Rath (LTO) stellt das Buch "Fairfassung" des Juristen und Journalisten Clemens Oswald vor, der das Grundgesetz demokratisieren will und dabei auf eine, wie der Rezensent findet, "interessante Verkoppelung von Bürgerräten und Volksabstimmungen" setzt. Er leitet seine Vorschläge aus einer "Bürgerwürde" ab, die neben der bekannten Menschenwürde bestehen soll. Der Rezensent hält die Vorschläge für gut durchdacht, aber zu blauäugig. So werde die Manipulierbarkeit von Bürgerräten unterschätzt.
Justiz
BAG zu Rückzahlung von Studienkosten: Im Expertenforum Arbeitsrecht erläutert Rechtsanwalt Carl-Philipp Fischer eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes aus dem vergangenen Jahr zur Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers. Er gibt Unternehmen den Rat, die jeweilige Klausel aus Sicht des "Verbots der unzulässigen Kündigungserschwerung" zu prüfen und den Rückzahlungsgrund auf die Fälle zu beschränken, die bereits durch die Rechtsprechung anerkannt wurden.
OLG Frankfurt/M. zu Cannabis auf Rezept: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M hat dem Betreiber eines Online-Vermittlungsportals untersagt, medizinisches Cannabis zu bewerben. Außerdem wurde ihm verboten, Provisionen für die Vermittlung von Patient:innen und Ärzt:innen zu erzielen. Über das streitgegenständliche Online-Portal konnten sich Kund:innen für eine Behandlung mit medizinischem Cannabis anmelden. Der beklagte Portalbetreiber vermittelte ihnen anschließend mögliche Ärzt:innen, die wiederum beim Betreiber Behandlungsräumlichkeiten buchen und Serviceverträge erhalten konnten. Bei Abschluss eines Servicevertrags zwischen Patient:in und Ärzt:in behielt der Betreiber einen Anteil des ärztlichen Honorars ein, erläutert LTO. Das OLG sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und ärztliches Berufsrecht.
LG Osnabrück zu Misshandlung und versuchtem Mord: Das Landgericht Osnabrück hat zwei junge Männer u.a. wegen versuchten Mordes an einer Jugendlichen zu Haftstrafen von elfeinhalb beziehungsweise achteinhalb Jahren und einen weiteren Mann und eine Frau u.a. wegen Beihilfe zu sechsjährigen Haftstrafen verurteilt. Die vier Beschuldigten hatten die gemeinsame Bekannte im Mai 2024 in einen Wald gelockt, sie dort überwältigt, gefesselt, ihr Schmuck, Handy und Geld abgenommen und sie stundenlang misshandelt. Schließlich haben sie ihr schwer verletztes Opfer in den Fluss Ems gestoßen. spiegel.de berichtet über die Entscheidungen.
LG München II zu Tod zweier Ukrainer: Das Landgericht München II hat einen Russen wegen Mordes an zwei Ukrainern zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. In dem Prozess sei es auch darum gegangen, ob der Fall eine politische Dimension hat – oder es sich um einen Streit im Alkoholikermilieu handelte, schreibt die Sa-FAZ (Timo Frasch). Letztendlich habe der Vorsitzende Richter möglichen politischen Hintergründen keine zwingende Bedeutung beigemessen. Der seit 1992 in Deutschland lebende 58-jährige Russe hatte die beiden 23 und 36 Jahre alten ukrainischen Soldaten, die wegen Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden waren und körperlich eingeschränkt waren, nach einem Streit mit einem Messer getötet. Auch spiegel.de berichtet.
LSG Bayern zu Bezahlkarte: Nun berichtet auch LTO über das Urteil des Landessozialgerichts München, das die Verfassungsmäßigkeit der Bezahlkarte für Asylbewerber:innen in einem Eilverfahren bestätigte. Es sei die erste zweitinstanzliche Entscheidung dazu. Seit der bundesweiten Einführung der Karte im Mai 2024 befassten sich zahlreiche Sozialgerichte mit der Rechtmäßigkeit. So hatte beispielsweise das Sozialgericht Hamburg bemängelt, dass nur 50 Euro pro Monat in bar damit abgebucht werden können.
LG Koblenz zu Vertragsanpassungen: Geopolitische Krisen gelten nicht als Störung der Geschäftsgrundlage, die zu einer Vertragsanpassung berechtigen, entschied das Landgericht Koblenz im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag. Das Gericht stellte klar, dass ein Vertrag auch in Krisenzeiten Bestand habe – insbesondere, wenn der Lauf der Krise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits absehbar war. Die wirtschaftlichen Veränderungen durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg seien nicht ausreichend, um eine Vertragsanpassung zu rechtfertigen. LTO berichtet.
AG Aschersleben zu Volksverhetzung durch Politiker: Das Amtsgericht Aschersleben hat entschieden, dass ein Post des CDU-Landtagsabgeordneten und früheren sachsen-anhaltischen Landtagspräsidenten Detlef Gürth nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Gürth hatte nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt im vergangenen Sommer in einem später gelöschten Post geschrieben: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Das Amtsgericht hatte zunächst einen Strafbefehl erlassen, nach dem der Politiker 18.000 Euro zu zahlen hatte, dagegen legte Gürth Einspruch ein. Die Richterin bezeichnete den Post, wie spiegel.de berichtet, als moralisch verwerflich, er stelle aber keinen Angriff auf die Menschenwürde dar; der afghanischen Bevölkerung werde das Menschsein nicht abgesprochen.
Urteilslänge: Ex-BVerwG-Richter Ulf Domgörgen macht sich auf beck-aktuell Gedanken über die angemessene Länge von Urteilsbegründungen. Nachsicht sei geboten, so schreibt er, wenn, wie beispielsweise bei verwaltungsgerichtlichen Infrastrukturverfahren, "der Streitstoff die Überlänge geradezu erzwingt". Er weist aber auch darauf hin, dass zu umfangreiche Entscheidungen in einer Fachzeitschrift schlichtweg nicht abgedruckt würden und außerdem habe "das Klein-Klein im Tatsächlichen, durch das man sich erst einmal durcharbeiten muss, zur Folge, dass solche Entscheidungen trotz ihrer Fülle auch an rechtlichen Maßstabsätzen vom Schrifttum kaum oder gar nicht rezipiert werden". Sein Tipp daher: "Fasse dich kurz".
IGH-Präsident: Die Sa-FAZ (Alexander Haneke) stellt den Japaner Iwasawa Yuji vor, der in der vergangenen Woche von den Richter:innen des Internationalen Gerichtshofes als neuer Präsident gewählt wurde. Der 1954 in Tokio geborene Jurist gehört dem IGH seit 2018 an. Zuvor hatte er nach dem Studium in Japan und den USA eine klassische Völkerrechtskarriere absolviert. In Japan gelte Iwasawa als völkerrechtlicher Generalist, Kollegen beschrieben ihn als aufgeschlossen und zugewandt. Iwasawas Vorgänger als IGH-Präsident, der Libanese Nawaf Salam, ging als Ministerpräsident in den Libanon zurück.
Recht in der Welt
Italien – Justizreform: Rechtsprofessor Simone Benvenuti beschreibt im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die vorgeschlagene Reform der italienischen Justizverwaltung, die das Verhältnis zwischen Justiz und Politik verändern könnte und gegen die in der vergangenen Woche 80 Prozent der ordentlichen Richter und Staatsanwälte gestreikt haben. Der Gesetzentwurf des Justizministers befasst sich u.a. mit der Trennung der Karrierewege von Richter:innen und Staatsanwält:innen. Am umstrittensten sei jedoch der Plan, das System der richterlichen Selbstverwaltung umzustrukturieren. Nach französischem Vorbild wird vorgeschlagen, den Hohen Rat für die Judikative (Consiglio superiore della magistratura) aufzuteilen, ein Oberes Disziplinargericht mit Funktionen zu schaffen, die bisher vom CSM wahrgenommen wurden und ein neues Verfahren für die Auswahl der Mitglieder der Organe der richterlichen Selbstverwaltung einzuführen.
Ungarn – Richterbesoldung: Im Verfassungsblog konstatiert Dániel G. Szabó von der NGO Democracy Reporting International (in englischer Sprache), dass die ungarische Regelung der Richterbesoldung gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur (polnischen und litauischen) Richterbesoldung von Ende Februar verstößt. Der Autor fordert die EU-Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten.
Italien – Einfahrverbot für Flüchtlingsboot: Das Kassationsgericht in Rom hat die italienische Regierung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil auf Anordnung des damaligen Innenministers und Vizeministerpräsidenten Matteo Salvini ein Schiff der Küstenwache mit rund 150 Migrant:innen an Bord mehrere Tage lang nicht in einen sizilianischen Hafen einlaufen durfte. 41 Eritreer:innen hatten daraufhin den italienischen Staat wegen Freiheitsberaubung auf Schadenersatz verklagt, sie können jetzt mit jeweils mit einer Summe zwischen 1000 und 2000 Euro rechnen, teilt die Mo-FAZ (Matthias Rüb) mit.
Großbritannien – Spionage für Russland: Ein Londoner Gericht hat drei Bulgar:innen, die zu dem Netzwerk um den früheren Wirecard-Manager Jan Marsalek gehören, wegen Spionage für Russland verurteilt. Der Anklage zufolge forschte die insgesamt sechsköpfige Gruppe jahrelang dem Kreml missliebige Personen aus und verfolgte diese quer durch Europa. Das Strafmaß soll in den kommenden Tagen verkündet werden. Sa-SZ (Martin Wittmann) und spiegel.de berichten.
Sonstiges
Anwalt und Künstler: LTO-Karriere (Franziska Kring) hat den Anwalt und Künstler Moritz von Bennigsen interviewt, der im Gespräch erzählt, wie seine ersten Bilder während der Corona-Pandemie entstanden sind und wie er seine beiden Passionen unter einen Hut bringt.
BRD: Über "die sprachliche Unsicherheit in der Bezeichnung des neuen oder alten oder irgendwie anders einzuordnenden (west-) deutschen Staates", die auch die Justiz berührten, schreibt Martin Rath auf LTO. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland war zunächst unklar, wie der Staat offiziell bezeichnet werden sollte. Die Abkürzung "BRD" geriet später aus politischen Gründen in Verruf, seit den 1970er Jahren wurde sie als Zeichen der Zustimmung zur Teilung Deutschlands interpretiert und von konservativen Kreisen abgelehnt, da sie den Begriff "Deutschland" ausblendete.
Stimm-Coach Ute Bolz-Fischer: Im Interview mit beck-aktuell (Denise Dahmen) erläutert Stimm-Coach Ute Bolz-Fischer, warum die Stimme Teil des "Personal Brandings" ist, welche Bedeutung sie gerade auch für Jurist:innen für die Wahrnehmung durch andere hat und was eine gute Stimme ausmacht.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56758 (abgerufen am: 21.05.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag