Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. März 2025: BayObLG zu Wire­card-Scha­den­er­satz / DFB-Bun­des­ge­richt zu Feu­er­zeug­wurf / Spal­tung der Justiz in Bos­nien

03.03.2025

Ansprüche wegen der Wirecard-Testate von EY können nicht im KapMuG-Verfahren geltend gemacht werden. Der VfL Bochum profitiert von einem Feuerzeugwurf. Das Parlament der Republik Srpska spaltet die Justiz vom bosnischen Gesamtstaat ab. 

Thema des Tages

BayObLG – Wirecard- KapMuG-Verfahren: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Freitag entschieden, dass im Kapitalanleger-Musterverfahren keine Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY vorgebracht werden können. Damit schwindet für viele frühere Wirecardanleger:innen die Hoffnung, die Wirtschaftsprüfer:innen von EY, die jahrelang anstandslos die falschen Bilanzen von Wirecard testiert hatten, für ihre Verluste haftbar zu machen. Die Testate seien zwar durchaus Informationen für den Kapitalmarkt, aber "eben nicht unmittelbar", erklärte die Vorsitzende Richterin Andrea Schmidt. Am Freitag wurde nur über die ersten rund 60 der sogenannten Feststellungsziele entschieden, die dem Bayerischen Obersten Landesgericht ursprünglich vom Landgericht München vorgelegt worden waren. Inzwischen aber sind noch einmal mehr als 2000 weitere Fragen von den Klägern hinzugekommen, die im Rahmen des KapMuG-Verfahrens verbindlich geklärt werden sollen. Sa-SZ (Stephan Radomsky), Sa-FAZ (Mark Fehr), beck-aktuell und LTO (Stefan Schmidbauer) berichten.

Rechtspolitik

Sondervermögen: CDU/CSU und SPD beraten im Rahmen ihrer Sondierungsverhandlungen auch über zwei mögliche Sondervermögen in Höhe von jeweils mehreren hundert Milliarden Euro – eines für Verteidigungsausgaben, eines für die Infrastruktur. Das berichtet u.a. tagesschau.de. Die Linke drohte laut spiegel.de mit einer Organklage beim Bundesverfassungsgericht, falls die erforderlichen Grundgesetzänderungen noch im alten Bundestag beschlossen werden. 

Der Bundestag dürfe solche Sondervermögen auch noch vor seiner Neukonstituierung beschließen, meint Christian Rath (Mo-taz) in einem Kommentar. Dennoch begrüßt er die von der Linkspartei angedrohte Organklage. Schließlich gebe es bisher keine Rechtsprechung zur Frage, ob kurz nach der Wahl noch schnell das Grundgesetz geändert werden könne. Und wenn die Linke die Klage (voraussichtlich) verliere, "dann hätte das derzeit diskutierte Manöver von CDU/CSU, SPD und Grünen zumindest deutlich an Legitimität gewonnen".

Bundestags-Wahlrecht/Zweitstimmendeckung: Im Interview mit der FAS (Berthold Kohle, Eckart Lohse u.a.) hat Friedrich Merz noch einmal bekräftigt, dass er gleich zu Beginn der Wahlperiode verabreden will, das Wahlrecht zu ändern, weil das "jetzige Wahlrecht für die Demokratie inakzeptabel und nicht vermittelbar" sei. Um eine erneute Aufblähung des Bundestags zu verhindern, soll die Zahl der Wahlkreise "deutlich" reduziert werden. Die derzeitige Größe des Bundestags von 630 Sitzen sei "vernünftig". 

Die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) untersucht, ob das novellierte Wahlrecht "wirklich so ungerecht" ist, wie behauptet. Im Ergebnis entsenden nur vier Wahlkreise keinen einzigen Abgeordneten nach Berlin. Im Übrigen habe der Gedanke, dass eine Abgeordneten ihren Wahlkreis im Bundestag vertrete und dort "wie eine Löwin für Tübingen oder Lörrach-Müllheim kämpfe", im Grundgesetz eigentlich gar keine Grundlage. "Abgeordnete 'sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen', heißt es in Artikel 38. Es wäre also 'verfehlt, Wahlkreisabgeordnete als Delegierte ihres Wahlkreises anzusehen' – so hat es das Bundesverfassungsgericht ausgedrückt".

Ex-Verfassungsrichter Peter Müller spricht sich in seiner SZ-Kolumne für einen Übergang zum Mehrheitswahlrecht aus, um stabile Mehrheits-Verhältnisse zu schaffen. 

Asyl/Zurückweisung an der Grenze: Die Welt (Ricarda Breyton) befasst sich noch einmal mit dem vor der Bundestagswahl von Friedrich Merz geäußerten Versprechen, "ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise" zurückzuweisen. "Die Zurückweisung von Asylbewerbern ist rechtlich riskant", wird Rechtsprofessor Daniel Thym zitiert. "Die Chance, dass Gerichte sie akzeptieren, ist aber höher, wenn die Bundesregierung Ausnahmen vorsieht. Sie könnte Grenzabschnitte ausnehmen, die für die irreguläre Migration nicht relevant sind, etwa die dänisch-deutsche Grenze. Sie könnte bestimmte Gruppen von den Zurückweisungen ausnehmen, etwa Familien mit Kindern. Sie könnte die Zurückweisungen zeitlich befristen."

Abschiebung: Nach Informationen der WamS (Christoph Schiltz) will die EU-Kommission am 11. März einen "Gesetzgebungsvorschlag für ein neues Rückführungssystem" vorlegen. Er soll die Verpflichtung für Rückzuführende enthalten, mit den Behörden zu kooperieren, und harte Konsequenzen, wenn sie dies nicht tun. Es sei noch offen, ob auch die Abschiebung in Rückführungszentren in Drittstaaten als Möglichkeit enthalten sein wird. 

Suizidhilfe: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer nimmt in seiner spiegel.de-Kolumne den fünften Jahrestag der BVerfG-Entscheidung zur Suizidhilfe zum Anlass, sich für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung auszusprechen. Sie würde zu einer Klärung zum einen in der Gesamtgesellschaft, zum anderen vor allem in der Ärzteschaft beitragen. Wenn es möglich wäre, etwa mit dem langjährigen Hausarzt offen über Hilfsangebote und Alternativen zu sprechen, wäre vielen Menschen geholfen.

Brandmauern: Rechtsprofessorin Frauke Rostalski warnt in einem Gastbeitrag im Spiegel vor der Propagierung von Brandmauern. Weder die Wähler der AfD noch die Partei selbst sollten aus dem Diskurs ausgeschlossen werden, meint sei. Das Gegenüber in seinen Belangen nicht ernst zu nehmen, es hinter einer Mauer der Empörung zu verbannen, löse keine Probleme. Es führe nicht dazu, dass Menschen zusammenfänden und gemeinsam daran arbeiteten, gesellschaftliche Herausforderungen bestmöglich in den Griff zu bekommen. 

Justiz

DFB-Bundesgericht zu Feuerzeugwurf: Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat, wie LTO (Hasso Suliak) berichtet, die Berufung des Bundesligisten 1. FC Union Berlin gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts zugunsten des abstiegsgefährdeten VfL Bochum zurückgewiesen. Der VfL Bochum hatte Einspruch gegen das 1:1-Ergebnis des Spiels gegen Union eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff des Spiels in der Nachspielzeit aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Das Sportgericht hatte im Dezember das Spiel dann mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen gewertet. Union Berlin will nun das Ständige Neutrale Schiedsgericht anrufen. Die Rechtsmittel der Abstiegs-Konkurrenten Holstein Kiel und FC St. Pauli wurden als unzulässig abgelehnt.

BGH zu Datenschutzverstoß durch Werbemail: Wer unaufgefordert eine Werbemail von einem Unternehmen bekommt, bei dem er schon einmal etwas gekauft hat, hat nicht allein deshalb Anspruch auf immateriellen Schadensersatz wegen eines Datenschutzverstoßes, entschied der BGH Ende Januar laut beck-aktuell. Mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH argumentiert der BGH, dass zwar ein – selbst kurzzeitiger – Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen immateriellen Schaden darstellen könne, ohne dass dies den Nachweis zusätzlicher spürbarer negativer Folgen erfordere. Genau einen solchen Kontrollverlust habe der Kläger laut BGH aber gar nicht erlitten, weil das Unternehmen die privaten Angaben offenbar gar nicht an Dritte weitergegeben habe. 

BAG zu Annahmeverzugslohn Rechtsanwalt Thomas Barth stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine noch nicht begründete Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes von Mitte Januar zum Lohnanspruch nach unwirksamer Kündigung vor, in der sich eine Abkehr von den zuletzt verschärften Vorgaben der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen eines Anspruches auf Annahmeverzugsentgelt abzeichnet. Der Autor rät Unternehmen, während des Verzugszeitraums geeignete Stellenangebote aktiv an den Arbeitnehmer zu kommunizieren, sofern vorhanden. Je zielgenauer die Stellenangebote zum Gekündigten passten, desto erfolgversprechender könne das Kostenrisiko im Kündigungsschutzverfahren reduziert und der Bewerbungsdruck auf den Mitarbeiter erhöht werden.

BFH zu Hausgeld: Auch LTO berichtet jetzt über die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, nach der die Eigentümer:innen einer Wohnung die Zahlung von Hausgeld für die Instandhaltungs-Rücklage der WEG erst dann steuerlich absetzen können, wenn das Geld aus der Rücklage auch tatsächlich ausgegeben wurde. 

VerfGH BaWü zu Volksbegehren gegen Landtags-Wahlrecht: Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat festgestellt, dass das von der FDP initiierte Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern!" vom Landes-Innenministerium zuzulassen ist. Gegenstand des Volksbegehrens ist ein Gesetzentwurf, mit dem die Anzahl der Landtagswahlkreise, in denen jeweils ein Direktkandidat gewählt wird, von derzeit 70 auf 38 reduziert werden soll. Das Innenministerium hatte Ende 2023 den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens mit der Begründung abgelehnt, das Vorhaben widerspreche der Landesverfassung. Dem widersprach jetzt der VerfGH, wie die Sa-SZ berichtet.

OVG Berlin-BB zum Verfassungsschutzbericht 2022: Die AfD hat sich erfolglos gegen eine Passage im Verfassungsbericht des Bundes 2022 gewandt, in der es heißt, die Partei habe "gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10.000 Personen" bzw. "von 30 bis 40 % aller AfD-Mitglieder". Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag zurückgewiesen. Die Angaben im Verfassungsschutzbericht 2022 hielten sowohl in Bezug auf das Vorliegen hinreichend gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkte für ein bei der AfD bestehendes Extremismuspotential als auch in Bezug auf die Quantifizierung dieses Potentials einer Überprüfung stand, so das OVG laut beck-aktuell.

LG Verden zu Mord an Freund:innen der Ex-Frau: Das Landgericht Verden hat den Bundeswehrsoldaten Florian G., der vor einem Jahr vier seiner damaligen Ehefrau nahestehende Personen erschossen hatte, am Freitag zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen dreifachen Mordes sowie einer fahrlässigen Tötung verurteilt, berichtet die Sa-FAZ (Reinhard Bingener). G. hatte zunächst den neuen Partner seiner damaligen Ehefrau und dessen Mutter erschossen und danach die beste Freundin seiner damaligen Ehefrau sowie deren drei Jahre alte Tochter getötet.

VG Chemnitz zu Konto für Freie Sachsen: Nun berichtet auch beck-aktuell, dass die Sparkasse Chemnitz der rechtsextremen Partei Freie Sachsen ein Girokonto einrichten muss, wie das Verwaltungsgericht Chemnitz nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden hat. Allein das BVerfG könne die Verfassungswidrigkeit von Parteien feststellen. Daher könne die Sparkasse eine Kontoeröffnung nicht mit Verweis auf verfassungsfeindliche Ziele der Partei verweigern.

LG Hamburg zu Romanen: Der Versuch, den Roman "Innerstädtischer Tod" von Christoph Peters verbieten zu lassen, sei kein Einzelfall, schreibt die Sa-FAZ (Andreas Platthaus) im Feuilleton. So gebe es beispielsweise aktuell auch Bemühungen des Süßwarenherstellers Haribo, eine nach ihm benannte Romanreihe zu stoppen. Mittels einstweiliger Verfügung sollte der Weitervertrieb des Buchs verhindert werden, weil dessen Titel "Haribo – So schmeckt das Glück" die Markenrechte des Unternehmens verletze. Auch dieser Versuch scheiterte vor dem LG Hamburg.

Recht in der Welt

Bosnien-Herzegowina – Spaltung des Justizsystems: Im serbischen Teil von Bosnien-Herzegowina hat das dortige Parlament Gesetze verabschiedet, die eine Abspaltung der Justiz des serbischen Landesteils aus dem Justizsystem des Gesamtstaates vorsehen. Experten halten die Gesetze für verfassungswidrig. Es wird erwartet, dass die internationale Gemeinschaft und das Verfassungsgericht Bosnien-Herzegowinas die Gesetze aufheben werden. Der bosnisch-serbische Präsident Milorad Dodik, ein Nationalist mit engen Verbindungen zu Russlands Präsident Wladimir Putin und der nationalistischen Führung Serbiens, strebt seit Jahren die Abspaltung der Republika Srpska vom bosnischen Gesamtstaat an. beck-aktuell berichtet.

USA – "Golf von Amerika": Der wissenschaftliche Mitarbeiter Andreas Buser untersucht auf beck-aktuell, ob mit der von US-Präsident Donald Trump angestrebten Umbenennung des Golfs von Mexiko Völkerrecht verletzt wurde. Google würde wohl, indem auf der Karte der gesamte Golf von Mexiko als "Golf von Amerika" bezeichnet wird, "sowohl über die Anordnung Trumps als auch die Grenzen des Völkerrechts hinausgehen", schreibt der Autor. Eine völkerrechtsfreundliche Ausgestaltung würde zumindest eine deutlich sichtbare Begrenzung der Bezeichnung "Gulf of America" für alle Nutzerinnen und Nutzer auf Gebiete innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone der USA, wenn nicht sogar eine Begrenzung auf die territorialen US-Hoheitsgewässer verlangen.

USA – Menschenrechte: Auf LTO befürchtet Michaela Lissowsky, Leiterin des Human Rights Hub der Friedrich-Naumann-Stiftung in Genf, nach den von US-Präsident Trump bereits in den ersten Tagen und Wochen seiner Regierungszeit eingeleiteten Rückzügen aus internationalen Organisationen und Gremien langanhaltende Folgen für die Freiheit und die Menschenrechte. 

USA – Citizen Birthright: taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) fasst die Gerichtsentscheidungen gegen die von US-Präsident Donald Trump erlassene Executive Order zur Staatsangehörigkeit zusammen und erläutert den rechtlichen Hintergrund. Bisher hätten vier District Courts gegen Trump entschieden. Es geht um die Frage, ob der Erlass, wonach die amerikanische Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch jedem zusteht, der in den Vereinigten Staaten geboren wurde, mit der Verfassung vereinbar ist.

USA – Kündigung von Hampton Dellinger: Der District Court für den District of Columbia hat am Samstag entschieden, dass der Leiter der US-Behörde zum Schutz von Whistleblowern, Hampton Dellinger, weiter im Amt bleibt. taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) berichtet.

Juristische Ausbildung

Virtual Reality für Referendar:innen: LTO-Aktuell (Pauline Dietrich) berichtet über ein Projekt in Niedersachsen, in dem Referendar:innen bald mit einer VR-Brille und der App CourtnAI Zeugenvernehmungen, Gerichtsverhandlungen und mündliche Prüfungen simulieren können. Die Anwendung ermögliche es den Nutzer:innen, in realitätsnahen Szenarien zu üben und Feedback von einer Künstlichen Intelligenz zu erhalten. Das Projekt wird von einer Gruppe von Expert:innen entwickelt und soll die juristische Ausbildung praxisorientierter und interaktiver gestalten.

Sonstiges

RightNow-Insolvenz: Der Düsseldorfer Rechtsdienstleister RightNow hat Insolvenz angemeldet. Daniella Domokos (LTO) untersucht Gründe, die dazu geführt haben könnten, u.a. Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung, die auch auf eine deutsche, eher konservative und risikoaverse Kultur zurückzuführen sind, die die Investitionsbereitschaft hemme. Auch gebe es hierzulande einen besonderen Widerstand gegen Legal-Tech-Unternehmen, insbesondere aus der Anwaltschaft. Domokos sieht aber nach wie vor ein Bedürfnis nach Legal-Tech-Geschäftsmodellen. Der Rechtsmarkt brauche "diese Pioniere als Herausforderer, die schmerzvoll aufzeigen, welchen Entwicklungsprozess die Anwaltschaft, die Gerichtsbarkeit und die Justiz insgesamt verschlafen haben".

Meinungsfreiheit: Über einer deutsch-amerikanischen Dialogveranstaltung zur Meinungsfreiheit nach der Münchner Rede von US-Vizepräsident Vance berichtet die Sa-FAZ (Jochen Zenthöfer). Der amerikanische Verfassungsrechtler Russell L. Weaver traf auf Ex-Bundesverfassungsrichter Peter Müller. Müller sprach sich für einen rechtlichen Rahmen zur Sicherung von Freiheit aus, während Weaver diesen Rahmen selbst als Einschränkung von Freiheit betrachtet.

Gemeinnützige NGOs: beck-aktuell (Maximilian Amos)  fasst noch einmal zusammen, worum es in der kleinen Anfrage der CDU-/CSU-Fraktionen zur Förderung von NGOen geht und erinnert dabei unter anderem auch an den Fall von Attac. Die globalisierungskritische Vereinigung hatte vor einigen Jahren ihren steuerrechtlich bedeutsamen Gemeinnützigkeitsstatus verloren. 

Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf erklärt im FAZ-Einspruch warum er die bisherige NGO-Förderpraxis für verfassungswidrig hält. Er meint u.a., dass hier eine gesetzliche Regelung fehle, die die parteipolitische Neutralität und das Demokratieprinzip sichere. Vor allem aber bedürfe es prozeduraler und organisatorischer Sicherungen, so Gersdorf. Die Entscheidung über die Mittelvergabe dürfe nicht in den Händen der Regierung oder regierungsabhängiger Stellen liegen. Denn dann bestünde die Gefahr, dass die jeweilige Regierung bei der Auswahl der Zuwendungsempfänger politisch genehme Organisationen fördere und andere außer Acht lasse. Auch Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer meint im Verfassungsblog, dass die staatliche Förderung von Nichtregierungsorganisationen parlamentsgesetzlich und zwar von den Ländern zu regeln sei. Im Feuilleton der Mo-SZ weist der Historiker Volker weiß, darauf hin, dass die CDU/CSU kein Problem mit der Förderung der ihr politisch nahe stenden Vertriebenenverbände und des Deutschen Bauernverbandes hatte.

Anwaltsmarkt: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre aktuelle Mitgliederstatistik veröffentlicht, die von LTO zusammengefasst wird. Danach sei zwar die Anzahl der Rechtsanwält:innen in allen Zulassungsarten bundesweit um 0,44 Prozent gestiegen, die Anzahl der Anwält:innen in Einzelzulassung sei allerdings erneut zurückgegangen. Einen Zuwachs gab es dagegen bei den Syndikusanwält:innen. 7.585 Syndizi waren zum 1. Januar 2025 zugelassen und damit 11,45 Prozent mehr als im Vorjahr.

Transatlantische Rechtsberatung: LTO (Stefan Schmidbauer) hat sich mit Anwälten der Kanzlei Freshfields darüber unterhalten, was der US-Machtwechsel für den Handel, M&A-Deals und die Rechtsberatung bedeutet. Es geht im Text um einen möglicherweise geänderten Beratungsbedarf sowie die Auswirkung von Zöllen und um das Thema KI. Trotz Unsicherheiten sehen deutsche Unternehmen in den USA weiterhin attraktive Investitionsmöglichkeiten. Die Rechtsberatung sei gefragter denn je, da Unternehmen ihre Strategien an die neue politische Lage anpassen müssen.

Anwältin für Schulrecht: Im Interview mit LTO-Karriere (Hasso Suliak) berichtet die Berliner Rechtsanwältin Lea Comans, die sich auf das Schul- und Prüfungsrecht spezialisiert hat, über ihren Arbeitsalltag. Für ihre Mandanten gehe sie beispielsweise gegen schulische Ordnungsmaßnahmen (z.B. Verweis, Ausschluss vom Unterricht) oder die Nichtversetzung vor und übernehme Prüfungsanfechtungen. Andere Fälle drehten sich um das Ruhen der Schulpflicht, also wenn z.B. einer Schülerin oder einem Schüler vorgeworfen wird, durch das Verhalten in der Schule oder auf dem Schulweg Leben, Gesundheit oder sexuelle Selbstbestimmung anderer gefährdet zu haben.

Rechtsgeschichte - Friedrich Ebert: BVerfG-Präsident Stephan Harbarth schreibt in der Sa-SZ zum 100. Todestag des ersten Reichspräsidenten der Weimarer Republik, Friedrich Ebert (SPD). Jener habe zwar damit begonnen, das Notverordnungsrecht intensiv zu nutzen, er habe dabei aber die Geltung des Verfassungsrechts als solche nie infrage gestellt.

Rechtsgeschichte – Bauernkrieg: Martin Rath erinnert auf LTO an die Zwölf Artikel der Memminger Bauernschaft aus dem Jahr 1525, die als frühe Vorläufer moderner Menschenrechte gelten.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56711 (abgerufen am: 21.05.2025 )

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