Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2025: Soli-Urteil am 26. März / Urteil zu Tod im Schwim­m­un­ter­richt / Schüsse beim LG Bie­le­feld

27.02.2025

Das BVerfG verkündet Ende März sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätsbeitrags. Das AG Konstanz hat zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Im Zusammenhang mit einem Mordprozess fielen beim LG Bielefeld Schüsse.

Thema des Tages

BVerfG – Solidaritätszuschlag: Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, dass es am 26. März sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags verkünden wird. Geklagt hatten sechs FDP-Politiker, die der Auffassung sind, dass der ursprünglich mit der Finanzierung der Wiedervereinigung begründete Solidaritätszuschlag mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden sei. Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltslage der kommenden Bundesregierung haben. Für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro eingeplant. Das BVerfG könnte zudem entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 circa 65 Milliarden Euro. FAZ, Welt (Karsten Seibel) und zeit.de berichten. 

Rechtspolitik

Sondervermögen Bundeswehr: Im Interview mit LTO (Oscar Genter/Markus Sehl) erläutert der Doktorand Gregor Laudage, dass es verfassungsrechtlich möglich wäre, noch durch den alten Bundestag ein neues Sondervermögen oder eine Änderung der Schuldenbremse beschließen zu lassen. Eine Grundgesetzänderung für ein neues Bundeswehr-Sondervermögen sei schnell geschrieben, meint Laudage. In Art. 87a Abs. 1a GG bedürfe es dazu lediglich einer neuen Kreditermächtigung in Höhe von X Mrd. Euro. Deutlich schwieriger wäre eine Neufassung der Schuldenbremse.

Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) vertritt Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz die Auffassung, dass der alte Bundestag nach der Wahl eines neuen Bundestag nur noch mit besonderer Zurückhaltung handeln darf. Der alte Bundestag dürfe den neuen Bundestag nicht vor vollendete Tatsachen stellen, wenn er davon ausgehen muss, dass der neue Bundestag die Sache anders entscheiden würde. Dies ergebe sich aus der Verfassungsorgantreue. Es gebe aber noch keine Rechtsprechung hierzu. Eine Fraktion des neuen Bundestags könnte beim Bundesverfassungsgericht klagen.

Rechtspolitik: beck-aktuell (Maximilian Amos) vergleicht die Wahlprogramme von Union und SPD auf Übereinstimmungen und Unterschiede und untersucht, wo es zu Konflikten kommen könnte. So werden bei der inneren Sicherheit weitgehende Übereinstimmungen festgestellt. Auch bei der Justiz und einer Erneuerung des "Pakts für den Rechtsstaat" dürften inhaltlich wenig Reibungspunkte zu erwarten sein; nur die Finanzierung könnte umstritten sein. "Knirschen" könnte es jedoch bei der Migrationspolitik.

Lieferketten und Menschenrechte / Nachhaltigkeit: Die EU-Kommission hat ihre Pläne zur Änderung von Nachhaltigkeitsregelungen im so genannten Green Deal vorgestellt. So soll die Anwendung der EU-Lieferkettenrichtlinie um ein Jahr verschoben und die Auflagen für Unternehmen deutlich abgeschwächt werden. Außerdem sollen nach dem Willen der Kommission künftig deutlich weniger Unternehmen Angaben über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft machen müssen. Demnach sollen nur noch große Firmen – und damit nur noch 20 Prozent der bislang verpflichteten Betriebe – Berichte über ihre Nachhaltigkeit erstatten müssen. Über den Vorschlag der EU-Kommission berichten FAZ (Werner Mussler/Hendrik Kafsack), SZ (Jan Diesteldorf), Hbl (Olga Scheer/Bert Fröndhoff u.a.), zeit.de und LTO.

Bundestags-Wahlrecht/Zweitstimmendeckung: Rechtsprofessorin Antje von Ungern-Sternberg analysiert im Verfassungsblog die Möglichkeiten einer erneuten Wahlrechtsreform, nachdem bei der Bundestagswahl die Konsequenzen der Zweitstimmendeckung deutlich zutage getreten sind. Denkbar seien theoretisch ein Wechsel zum Mehrheitswahlrecht oder zum Grabenwahlsystem oder eine Reform, die mit der Abschaffung der Wahlkreisstimme eine reine Verhältniswahl einführt. Wahrscheinlicher seien allerdings Lösungen, die weiterhin auf eine Modifizierung der Verhältniswahl durch die Personalisierung im Wahlkreis setzen. Um ein erneutes Aufblähen des Bundestages zu verhindern, wäre dann aber eine radikale Reduzierung der Wahlkreise erforderlich. 

Richterwahl Thüringen: Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag blockiert weiterhin die Konstituierung der Ausschüsse für Richter- und Staatsanwältewahl. Deshalb können derzeit keine Richter:innen und Staatsanwält:innen auf Lebenszeit ernannt werden. Die Wahl der Landtags-Abgeordneten in die Ausschüsse erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wobei die AfD-Fraktion über eine Sperrminorität verfügt. Die AfD will mit ihrer Blockade erreichen, dass sie Posten in anderen Gremien erhält, von denen die AfD glaubt, dass sie ihr zustehen. Konkret geht es um einen Vizepräsidenten des Landtags, Sitze in der Parlamentarischen Kontroll-Kommission, die den Verfassungsschutz kontrolliert, sowie in der G10-Kommission. beck-aktuell und LTO berichten. 

Justiz

AG Konstanz zu Tod im Schwimmunterricht: Eine Lehrerin und eine Referendarin wurden vom Amtsgericht Konstanz wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von neun bzw. sechs Monaten verurteilt, nachdem ein siebenjähriger Junge in seiner ersten schulischen Schwimmstunde ertrank. Die Lehrkräfte hätten Schwimmer und Nicht-Schwimmer getrennt unterrichten müssen. Außerdem wurden die beiden Lehrerinnen zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro bzw. 7.000 Euro an die Eltern des toten Kindes verurteilt. Die SZ (Joshua Beer) berichtet.

Schüsse beim LG Bielefeld: In der Nähe des Landgerichts Bielefeld sind gestern mehrere Schüsse gefallen, drei Personen wurden verletzt. Der Vorfall steht wohl im Zusammenhang mit der am selben Tag stattfindenden Verhandlung um die Ermordung des Ex-Profiboxers Besar Nimani. Ein mutmaßlicher Täter der Schießerei habe gefasst werden können, ein möglicher weiterer Täter sei auf der Flucht. FAZ (Reiner Burger), SZ. spiegel.de und LTO berichten.

EuGH zu Richterbesoldung: Nun berichtet auch LTO über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Richterbesoldung. Zu den EU-rechtlichen Anforderungen an die Richterbesoldung gehöre nicht, dass Richter und Anwälte gleich vergütet werden müssen. Die Festlegung der Richterbezüge "muss eine Rechtsgrundlage haben und den Kriterien der Objektivität, Vorhersehbarkeit, Beständigkeit und Transparenz entsprechen". 

BVerfG – Übermittlung von Verfassungsschutzdaten: Eine von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen die Ende 2023 neu geregelte Befugnis des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Übermittlung von Daten an Behörden, die "Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen" durchführen. Die Norm sei zu unbestimmt und unverhältnismäßig, weil sie z.B. auch die Übermittlung von Daten zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Gastwirten erlaube. Konkreter Kläger ist ein Mitbetreiber der linken Kneipe "Syndikat" in Berlin, die im Verfassungsschutzbericht als "Freiraum" der linksextremen autonomen Szene bezeichnet wird. Die taz (Christian Rath) berichtet.

BGH zu Klage gegen Rehabilitations-Medienbericht: Rechtsanwalt Martin W. Huff fasst auf beck-aktuell eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zusammen, in der es um die Klage zweier Enkel gegen ihren Großvater geht. Sie wollten verhindern, dass er mit der Presse über frühere Missbrauchsvorwürfe gegen ihn spricht. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn war zuvor mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden. Mit der Presseberichterstattung wollte sich der Mann rehabilitieren. Der BGH hat die Klageabweisung der Vorinstanz im Ergebnis bestätigt - aber nur deshalb, weil der BGH den Großvater nicht als mittelbaren Störer für die Presseveröffentlichung in die Haftung nehmen wollte. Der Autor kritisiert, dass der BGH das Rehabilitationsinteresse des Großvaters zu gering gewichtete.

BGH zu Angaben in Widerrufsbelehrung: Unternehmer müssen in einer Widerrufsbelehrung nicht zwingend ihre Telefonnummer erwähnen, wenn sie andere Kontaktdaten anbieten, so der Bundesgerichtshof laut LTO. Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der EU-Verbraucherrechterichtlinie lege zwar nicht die genaue Art des vom Unternehmer mitzuteilenden Kommunikationsmittels fest, verpflichte aber dazu, jedem Verbraucher Kommunikationswege zur Verfügung zu stellen, um schnell in Kontakt mit dem Unternehmer treten zu können. Dass dafür die Angabe einer E-Mail-Adresse und einer Postanschrift ausreicht, habe das Kammergericht als Vorinstanz nach Ansicht des BGH zutreffend entschieden.

OLG Frankfurt/M. zu Behandlungsfehler: Nun berichtet auch LTO über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M., das einem Kind einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 720.000 Euro zusprach, weil es wegen eines groben Behandlungsfehlers mit schwersten Behinderungen zur Welt gekommen war. Die Mutter war mit 37 Jahren erstmals schwanger, wobei es sich um eine hochriskante eineiige Zwillingsschwangerschaft gehandelt hatte. Sie hätte deshalb ausschließlich in einer Klinik behandelt werden dürfen, die auch über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Dass sie trotzdem in einer Geburtsklinik ohne Möglichkeit der jederzeitigen notfallmäßigen intensiven medizinischen Versorgung von Neugeborenen behandelt wurde, war laut OLG "grob fehlerhaft".

OLG München – Militante Antifa/Hanna S.: Vom Prozess gegen Hannah S., die sich vor dem Oberlandesgericht München für die Beteiligung an Antifa-Angriffen auf Neonazis in Budapest 2023 wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und der Bildung einer kriminellen Vereinbarung verantworten muss, berichtet die FAZ (Timo Frasch). Die 30 Jahre alte Angeklagte zeichnete am Mittwoch den Weg ihrer linken Radikalisierung nach, ohne jedoch selbst diesen Begriff zu benutzen, heißt es im Artikel. Zu den ihr vorgeworfenen Taten sagte sie nichts.

VGH BaWü – Lärmschutz: Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Städte Mannheim, Baden-Baden und Sindelfingen vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, weil sie aus Sicht der Organisation nicht genügend für den Lärmschutz tun. Die Umweltorganisation will erreichen, dass die Städte ihre Lärmaktionspläne überprüfen und bei Bedarf fortschreiben. LTO berichtet. 

OVG RhPf zu Minischweinen: Nun berichtet auch LTO über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, das einem Ehepaar die Haltung von Minischweinen in seinem Garten untersagte. Ihre Haltung im allgemeinen Wohngebiet verletze den Gebietserhaltungsanspruch der Nachbarn und sei daher unzulässig. 

OVG NRW zu Wisent-Herde: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Streit zwischen der Naturschutzorganisation BUND und dem Kreis Siegen-Wittgenstein um die Haltung einer einst freigelassenen und nun wieder im Gatter eingesperrten Wisent-Herde zu Gunsten des Kreises entschieden. Die Richter:innen sahen in der Gatterhaltung keinen Verstoß gegen den Artenschutz, außerdem hätte der BUND andere effektive Rechtsschutzmöglichkeiten gehabt, so das Gericht laut LTO.

LG Berlin I zu Mord an Ex-Frau: Wie die SZ  berichtet, hat das Landgericht Berlin I einen Libanesen nach einem tödlichen Messerangriff auf seine Ex-Frau Norhan A.zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und auch die Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte habe in dem Entschluss gehandelt, eine "öffentliche Hinrichtung zu vollziehen", wird der Vorsitzende Richter zitiert. Das Opfer hatte sich im Jahr 2020 vom Vater ihrer vier Kinder getrennt und zwei Jahre später scheiden lassen. Der Mann habe sich "tief beleidigt und in seiner Ehre verletzt gefühlt", so die Anklage. Immer wieder habe er seiner Ex-Frau nachgestellt und sie schließlich vor einem Haus, in dem die 36-Jährige in einer geschützten Wohnung untergebracht war, angegriffen und getötet.

LG Wuppertal – Schaden durch SEK-Einsatz: Vor dem Landgericht Wuppertal beginnt am 7. März, wie LTO berichtet, ein Schadensersatzprozess wegen eines schiefgelaufenen SEK-Einsatzes. Die Kräfte stürmten ein Gebäude und beschädigten es dabei erheblich, obwohl sich der gesuchte mutmaßliche Goldhändler* mit Wissen der Staatsanwaltschaft im Ausland aufgehalten hatte. Die Familie hat jetzt das Land Nordrhein-Westfalen auf mehr als 200.000 Euro verklagt.

BVerwG – Jahres-PK: Das Bundesverwaltungsgericht wird auch in diesem Jahr wieder mehrere hochkarätige Fälle zu entscheiden haben, berichtet LTO (Hasso Suliak) von der Jahrespressekonferenz des Leipziger Gerichts. So verhandelt der 1. Revisionssenat am 15. April über zwei Tatsachenrevisionen, die sich mit der abschiebungsrelevanten Lage in Griechenland befassen, das Gericht wird sich mit der Frage beschäftigen, ob Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) sein Büro im Bundestag zurückerhält und muss in der Hauptsache über die Zukunft des rechtsextremen Compact-Magazins entscheiden. "Auch das fast schon obligatorische Murren der Verwaltungsrechtsjuristen über den Gesetzgeber fehlt im Jahresbericht nicht", heißt es im Text weiter. BVerwG-Präsident Andreas Korbmacher kritisierte die Flut neuer Gesetze und das Tempo, das die Politik manchmal an den Tag lege. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet zudem, dass Korbmacher vor einer Beschneidung des Klagerechts für Umweltverbände warnte, das EU-rechtlich vorgegeben sei.

Göttinger Staatsanwälte in CBS-Doku zu Hasskriminalität: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer hat sich für LTO die Doku der CBS über die Arbeit der bei der Staatsanwaltschaft Göttingen angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen (ZHIN) angeschaut und sich über die mangelnde Professionalität der von CBS interviewten Göttinger Staatsanwälte gewundert. Die Selbst-Präsentation der niedersächsischen Justiz in der genannten Dokumentation sei formal peinlich, inhaltlich zweifelhaft und kommunikativ von laienhafter Naivität, kritisiert Fischer, Sie vermittele ein unzutreffendes, kleinkariertes Bild der deutschen Rechtsordnung und Justizpraxis. Der vertraulich lächelnden Dominanz des CBS-Narrativs zeige sie sich hoffnungslos unterlegen.

Recht in der Welt

USA – Kündigung von Hampton Dellinger: Der Leiter der US-Behörde zum Schutz von Whistle-Blowern, Hampton Dellinger, dem am 7. Februar von der Trump-Regierung – ohne Angabe eines Grundes – seine Entlassung mitgeteilt wurde, darf nach einer Anhörung vor dem District Court des Districts of Columbia für weitere drei Tage im Amt bleiben. Darüber informiert taz-blogs (Detlef Georgia Schulze) Der Gerichtshof benötige mehr Zeit zur Prüfung der Schriftsätze beider Parteien. Es bleibe abzuwarten, ob der US-Supreme Court eine Entscheidung vor Ablauf der neuen Frist trifft.

Sonstiges

Netanjahu in Deutschland: LTO (Max Kolter) beschreibt die Möglichkeiten, wie ein künftiger Bundeskanzler Friedrich Merz (CSU) die Festnahme von Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in Deutschland verhindern könnte. So könne er den künftigen Bundesjustizminister im Rahmen der Richtlinienkompetenz anweisen, ein IStGH-Festnahmeersuchen nicht an die zuständige Landesjustiz weiterzuleiten. Es gebe zwar tatsächliche Möglichkeiten der Intervention, diese seien aber rechtlich nicht zulässig. Deutsche Behörden und Gerichte haben laut IStGH-Statut auch keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls zu prüfen. 

Gemeinnützige NGOs: tagesschau.de (Alena Lagmöller) untersucht, inwieweit NGOs, die staatlich gefördert werden, politisch neutral zu sein haben. Hintergrund sind 551 Fragen der CDU/CSU-Fraktion an die Bundesregierung zu Organisationen, die sich im Zusammenhang mit aktuellen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus engagiert haben. So sei eine einseitige Werbung für eine bestimmte Partei nicht möglich, schreibt die Autorin, und die politische Betätigung müsse sich im Verhältnis zu den übrigen Tätigkeiten des Vereins "im Hintergrund" halten.

Aus Anlass der CDU/CSU-Anfrage beschreibt die taz (Christian Rath), dass die Ampel-Koalition in der letzten Wahlperiode mit einer Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts ebenso scheiterte wie mit der Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes. Obwohl die Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert waren, hatte die FDP blockiert.

Zuzugssperre: Das rheinland-pfälzische Integrations-Ministerium hat im Januar für die Stadt Pirmasens eine Zuzugssperre erlassen. Dabei handele es sich um eine negative Wohnsitzauflage gem. § 12 Abs. 4 AufenthG, erläutert Klaus Ritgen, Verfassungsreferent des Deutschen Landkreistags, im Interview auf beck-aktuell (Monika Spiekermann). Die Auflage gelte für alle Ausländer, die verpflichtet sind, ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz zu nehmen. Die Zuzugssperre solle Segregation verhindern und Integration fördern. 

 

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LTO/pf/chr

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*Red. Hinweis: hier war in einer früheren Version von Waffenhändler die Rede, tatsächlich soll es sich um einen Goldhändler gehandelt haben. Korrigiert am 27.02.25, 18Uhr (mh/LTO-Redaktion)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56691 (abgerufen am: 12.01.2026 )

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