Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Februar 2025: Viele Aus­lands­deut­sche konnten nicht wählen / Pro­zess­be­ginn um Miss­brauch in Fran­k­reich / Roxin ist tot

24.02.2025

Wegen der Briefwahl-Probleme der Auslandsdeutschen wird die Bundestagswahl wohl nicht wiederholt. Ein bretonischer Arzt soll hunderte Kinder missbraucht haben. Strafrechtsprofessor Claus Roxin ist verstorben.

Thema des Tages

Bundestagswahl/Auslandsdeutsche: Bei den vorgezogenen Bundestagswahlen am gestrigen Sonntag konnten nicht alle wahlwilligen Auslandsdeutsche teilnehmen, weil der Postlaufweg für Briefwahlunterlagen oft zu lange dauerte. Mit einer Annullierung der Wahl durch das Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung der Allgemeinheit der Wahl dürfte trotz des teilweise knappen Wahlergebnisses nicht zu rechnen sein. Zum einen ergeben sich die knappen Fristen direkt aus dem Grundgesetz, das in Artikel 39 maximal 60 Tage zwischen Auflösung und Neuwahl des Bundestags zulässt. Außerdem hätten ja auch alle Auslandsdeutschen wählen können, wenn sie persönlich zur Wahl nach Deutschland gekommen wären. Es analysieren spiegel.de (Dietmar Hipp) und RND (Christian Rath).

Skeptisch sieht der Doktorand Niklas Simon im Verfassungsblog die aktuell diskutierte Idee einer Einführung von Auslandswahlkreisen. Diese würden nur einen Teil der Probleme lösen und neue schaffen. Der Wahlprozess ließe sich stattdessen dadurch verbessern, dass die aus den jeweiligen deutschen Wahlkreisen benötigten Stimmzettel in den Auslandsvertretungen ausgedruckt und/oder dass die Stimmen in den Auslandsvertretungen ausgezählt werden und das Ergebnis sodann elektronisch nach Deutschland übermittelt wird.

Bundestagswahl/Integrität: Der Digital Services Act habe den aktuellen Wahlkampf nicht kurzfristig vor einer Einflussnahme in den öffentlichen Diskurs mithilfe von sozialen Medien durch ausländische Kräfte retten können, schreibt der wissenschaftliche Mitarbeiter Jan-Ole Harfst im Verfassungsblog. Mithilfe der judicial und scientific community könne er aber dafür sorgen, dass diese Einflüsse bei einer in vier Jahren stattfindenden Bundestagswahl durch Art. 34f. DSA minimiert werden, so der Autor.

Bundestagswahl/Wahl-O-Mat: Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Müller sieht im so genannten "Wahl-O-Mat" einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staats, wie er im Interview mit zeit.de (Livia Sarai Lergenmüller) erläutert. Beim Wahl-O-Mat gebe eine staatliche Institution wie die Bundeszentrale für politische Bildung den Bürger:innen Empfehlungen, an denen sie ihre Wahlentscheidung ausrichten können, das sei Willensbildung von oben nach unten, so Peter Müller. Außerdem seien die Empfehlungen des Wahl-O-Mats irreführend. Ihm sei neben der CDU auch die AfD vorgeschlagen worden. 

Bundestagswahlrecht/Parität: Das neue Wahlrecht führe zu einem Rückschritt in der Repräsentation von Frauen, befürchten Politikprofessorin Corinna Kröber und Doktorandin Lena Stephan im Verfassungsblog. Erstens gebe es weniger Listenmandate, über die besonders viele Frauen gewählt werden; zweitens setzten sich im Wettbewerb um vielversprechende Listenplätze vor allem Männer durch und drittens verlören Frauen eher als Männer ihre Direktmandate, weil sie häufiger nur mit knappen Mehrheiten gewählt werden. Die Autorinnen fordern daher strukturelle Reformen, um Chancengleichheit in der deutschen Politik sicherzustellen. Eine gesetzliche Quote für Wahllisten wäre eine bewährte Lösung.

Bundestagswahlrecht/Digitalisierung: Im FAZ-Einspruch erläutert Rechtsprofessorin Indra Spiecker die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Digitalisierung von Wahlen. So würden beispielsweise Online-Wahlen gegen die Grundsätze der Öffentlichkeit in Verbindung mit der Geheimheit und Gleichheit der Wahl verstoßen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit sei aber eine Konkretisierung des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips und ziele in besonderer Weise darauf, das Vertrauen der Bürger:innen in die Wahl als zentralen Akt ihrer politischen Willensbildung zu stärken.

Rechtspolitik

Zugang zu Daten: Auf LTO erläutert Rechtsanwalt Malte Grützmacher den EU-Data Act, eine Verordnung, die die EU im vergangenen Jahr verabschiedet hat und für die das Bundeswirtschaftsministerium jetzt den Referentenentwurf für ein Durchführungsgesetz vorgelegt hat. Der Data Act soll im Bereich der Internet of Things (IoT)- und Maschinendaten Datensilos aufbrechen und im Rahmen der Speicherung von Daten durch Provider deren Verschluss verhindern. Der Autor erläutert, wie Unternehmen jetzt reagieren sollten.

Kündigungsschutz: Eine grundlegende Reform des Kündigungsschutzes fordert Rechtsanwältin Annette Knoth auf beck-aktuell. Sie argumentiert, dass das Kündigungsschutzgesetz aus dem Jahr 1951 den aktuellen Bedürfnissen im Jahr 2025 nicht mehr gerecht werde und fordert eine Neuregelung, die sowohl den Arbeitnehmerschutz gewährleisten als auch die Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen müsse. Sie schlägt dabei u.a. vor, Kündigungen gegen Abfindungen zu erleichtern und die Beweislastverteilung neu zu justieren.

Lieferketten und Menschenrechte/Nachhaltigkeit: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will diese Woche ein Omnibus-Gesetz vorstellen, mit dem die EU-Lieferketten-Richtlinie und die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen aus der vergangenen Legislaturperiode entbürokratisiert werden sollen. Danach soll es künftig einen eigenen Berichtsstandard für Kleinbetriebe mit wenigen Datenpunkten geben, auf den sich die Unternehmen gegenüber ihren Auftraggebern berufen können. Zugleich will die Kommission einen zusätzlichen Standard für mittlere Betriebsgrößen mit mehr als 250 und bis zu 1000 Beschäftigten schaffen, für den die Berichtspflichten ebenfalls drastisch reduziert werden sollen. Spiegel (Michael Sauga), Mo-FAZ (Werner Mussler) und Hbl (Olga Scheer) berichten.

Wehrpflicht: LTO (Max Kolter) untersucht, ob die von der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel geforderte Wiedereinführung der Wehrpflicht rechtlich möglich wäre. In der ARD/ZDF-Wahlkampfsendung "Schlussrunde" hatte Weidel zur Stärkung der Bundeswehr für einen zweijährigen Wehrdienst geworben. Rechtlich wäre die Reaktivierung der Wehrpflicht möglich, heißt es bei LTO, sie würde nur eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes erfordern. Die Dauer des Wehrdienstes müsste sich am militärischen Bedarf orientieren.

Migration: Migrationsrecht sei kein Sicherheitsrecht, betont Rechtsprofessor Markus Thiel auf beck-aktuell. Er argumentiert, dass Migration und Sicherheit unterschiedliche Ziele verfolgen und nicht miteinander vermischt werden sollten. Friedrich Merz' Vorschlag, die Zuwanderung aus sicherheitspolitischen Gründen zu begrenzen, sieht er kritisch. Bestehende Gesetze müssten konsequent angewendet werden, anstatt sie weiter zu verschärfen.

Herbert Mertin: Überraschend ist im Alter von 66 Jahren der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) verstorben. Mertin war von 1999 bis 2006 sowie seit 2016 Landesjustizminister. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) würdigte Mertins "tiefe Überzeugung für Demokratie und Liberalismus". Es berichten die Sa-FAZ, spiegel.de und beck-aktuell.

Justiz

BGH – Heckenhöhe: Am Freitag verhandelte der Bundesgerichtshof über die Frage, ob ein Nachbar einen Anspruch auf Rückschnitt einer mehr als drei Meter hohen Hecke hat, auch wenn die im hessischen Nachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten wurden. Dabei muss geklärt werden, ob die konkrete sechs bis sieben Meter hohe Bambusanpflanzung überhaupt noch als Hecke anzusehen ist und deshalb die hessischen Abstandsregeln gelten. Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch), beck-aktuell und LTO berichten. Das Urteil soll am 28. März verkündet werden.

BAG zu anwaltlicher Fristenkontrolle: Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag seine Rechtsprechung zur anwaltlichen Fristenkontrolle geändert und folgt jetzt dem BGH, für den es ausreicht, wenn der Anwalt den Ablauf von Fristen über die Vermerke in der Handakte prüft, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen. Eine zusätzliche Prüfung, ob das Fristende auch tatsächlich korrekt im Fristenkalender eingetragen ist, ist nicht mehr erforderlich. LTO berichtet.

BGH zu Entschädigung wegen Schufa-Eintrag: Der Bundesgerichtshof hat der Kundin eines Unternehmens, das hinsichtlich einer umstrittenen Forderung einen Schufa-Eintrag veranlasst hatte, der dann verzögert gelöscht wurde, eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro zugesprochen. beck-aktuell berichtet. 

BAG zu Annahmeverzugslohn: Nun stellen auch Rechtsanwalt Christian Böhm und Counsel Michaela Felisiak im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar vor, in der klargestellt wird, dass freigestellte Arbeitnehmer:innen in der Regel während des Laufs der Kündigungsfrist noch kein Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber eingehen müssten. Die arbeitgeberseitige Vergütungsverpflichtung bleibe währenddessen bestehen. Das könne jedoch nach Treu und Glauben anders beurteilt werden, so die Autor:innen, wenn dem Unternehmen die Beschäftigung nicht zumutbar sei. Besonders bei Kündigungen aus verhaltensbedingten Gründen könne es gute Argumente dafür geben, dass Mitarbeiter:innen bereits während der Kündigungsfrist in der Obliegenheit stehen, eine anderweitige Beschäftigung aufzunehmen. 

OVG Koblenz zu Weinautomat: Die Stadt Bad Kreuznach hatte den Betrieb eines Weinautomaten, der auf einem Wohngrundstück an der Grenze zum öffentlichen Straßenraum aufgestellt ist, verboten und wurde darin jetzt durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt. Der mit dem Verbot einhergehende Eingriff in die Grundrechte der Winzerin sei gerechtfertigt, so das Gericht, denn die zugrundeliegenden Regelungen des Jugendschutzgesetzes sollen die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke in Automaten für Minderjährige einschränken und so Jugendalkoholismus verhindern. LTO berichtet. 

LG Nürnberg-Fürth zu offenem Immobilienfonds: Sa-SZ (Stephan Radomsky/Meike Schreiber) und Hbl (Christian Schnell) berichten über eine Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen. Das Gericht hat festgestellt, dass ein offener Immobilienfonds sein Risiko zu gering eingestuft hatte. Auslöser des Streits war eine plötzliche Abwertung um fast 17 Prozent, obwohl der Fonds ausweislich der eigenen Einschätzung ein "geringes Risiko" für "konservative" Anleger bieten sollte. Auch wenn es im konkreten Fall nicht um Schadensersatz ging, könnte sich laut der klagenden Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in vergleichbaren Fällen ein Anspruch ergeben, wenn Anleger glaubhaft machen könnten, dass sie keine Anteile des Immobilienfonds gekauft hätten, wenn sie von dem höheren Risiko gewusst hätten. 

LG Berlin II zu X-Daten/Befangenheit: Das Landgericht Berlin II hat einen Richter des LG, der bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als Referendar tätig gewesen war, wegen der Besorgnis der Befangenheit in einem Verfahren abgelehnt, bei dem die GFF die Kläger unterstützt. Im konkreten Verfahren hatte die NGO "Democracy Reporting International" gegen die Plattform X auf Herausgabe von Daten für wissenschaftliche Zwecke geklagt. Anfang Februar hatte der nun abgelehnte Richter einem DRI-Eilantrag stattgegeben. Gegen diese Eil-Entscheidung hatte X Widerspruch eingelegt und zudem die Besorgnis der Befangenheit gegen den Richter geltend gemacht. beck-aktuell berichtet. 

Recht in der Welt

Frankreich – Missbrauchsarzt Joël Le Scouarnec: An diesem Montag beginnt in der Bretagne ein Prozess gegen den ehemaligen Arzt Joël Le Scouarnec. Er soll über dreißig Jahre hinweg etwa 300 Mädchen und Jungen missbraucht und vergewaltigt haben, oft vor oder nach Operationen unter Betäubung. Seine Taten hatte er im Detail in Computerdateien dokumentiert. Er war bereits 2005 für den Besitz von kinderpornografischen Bildern und Filmen verurteilt worden, konnte jedoch als Arzt weiter arbeiten. Der jetzt beginnende Prozess ist der zweite Teil eines Verfahrens, dessen erster Teil 2020 ohne Öffentlichkeit stattfand und der mit einer Verurteilung zu 15 Jahren Haft wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung von zwei Nichten, einer Patientin und der Tochter der Nachbarn endete. Mo-FAZ (Michaela Wiegel) und Mo-SZ (Oliver Meiler) berichten.

Ungarn – Maja T.: Am Freitag hat in Budapest der Prozess gegen die non-binäre Person Maja T. begonnen, der vorgeworfen wird, im Februar 2023 in Budapest gemeinsam mit anderen mehrere Rechtsextremisten zusammengeschlagen zu haben. Maja T. lehnte in ihrer ersten Aussage ein Geständnis ab. Sie werde nur angeklagt, weil sie Antifaschistin sei. Ihr Anwalt kritisierte, dass ihm die vollständige Akte mit 9.100 Seiten, die meisten auf ungarisch, erst am Tag vor Prozessbeginn vorgelegt wurde. Er kritisierte auch die Isolationshaft seiner Mandantin und unhygienische Haftbedingungen. Es berichten Sa-SZ, Sa-taz (Konrad Litschko), spiegel.de und beck-aktuell.

USA – Verfassungskrise: Im Editorial des Verfassungsblogs stellt Professorin Kim Lane Scheppele fest, dass sich die USA zweifellos auf dem Weg in eine Autokratie befinde. Noch stemmten sich die unteren Gerichte gegen die Versuche von US-Präsident Donald Trump, Gesetze mittels executive orders zu umgehen, indem sie prozedurale Einwände erheben. Doch der US-Supreme Court könnte Trump in der Sache Recht geben. Diese executive orders nennt die Autorin "eine alternative verfassungsrechtliche Realität", die die bestehende Verfassung ersetzen solle. Statt Gewaltenteilung propagiere Trump eine Theorie der einheitlichen Exekutive („unitary executive theory“), die auf ein Primat exekutiver Macht abziele – ganz ohne die Fesseln von Kongress oder Gerichten.

USA – Kündigung von Hampton Dellinger: Die Kündigung des Leiters der US-Behörde zum Schutz von Whistle-Blowern, Hampton Dellinger, bleibt bis mindestens Mittwoch ausgesetzt. Der US-Supreme Court hat das Rechtsmittel von Donald Trump gegen die Entscheidung einer US-Bundesrichterin abgelehnt. Es ist die erste Entscheidung des US-Supreme Courts in Sachen Trump in dessen zweiter Amtszeit. Wie es mit Dellinger weitergeht, muss nun wieder die Bundesrichterin entscheiden. Es berichten zdf.de und taz-blogs (Detlef Georgia Schulze)

USA – Angriff auf Salman Rushdie: Ein New Yorker Gericht hat den amerikanischen Islamisten Hadi Matar verurteilt, der 2022 auf den Schriftsteller Salman Rushdie auf offener Bühne mehrfach eingestochen hatte. Seit dem Angriff ist der 77-jährige Rushdie auf dem rechten Auge blind. Die Verkündung des Strafmaßes soll am 23. April stattfinden. Dem jetzt Verurteilten droht für den versuchten Mord eine Freiheitsstrafe von bis zu 25 Jahren. spiegel.de berichtet.

Spanien – Luis Rubiales: Viele Spanier sind wegen der milden Strafe empört, die in der vergangenen Woche gegen den ehemaligen Chef des spanischen Fußballverbandes Luis Rubiales verhängt wurde, weil er nach dem Finale der Frauen-WM 2023 die Spielerin Jennifer Hermoso gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hatte. Das berichten spiegel.de (Florian Haupt), beck-aktuell und LTO.

Sonstiges

Claus Roxin: Die beiden Rechtsprofessoren Bernd Schünemann und Luís Greco würdigen in einem Nachruf auf LTO den vor wenigen Tagen verstorbenen Strafrechtsprofessor Claus Roxin. Kein anderer habe wie er das moderne rechtsstaatliche Strafrecht durch so viele Ideen und Impulse geprägt und ihm ein kompromisslos liberal-rechtsstaatliches Profil gegeben, das er auch für das Strafverfahren eingefordert habe.

Beleidigung: "Wie Sie jemanden beleidigen, ohne sich strafbar zu machen", erklärt spiegel.de (Dietmar Hipp) in einer "Handreichung". Denn, anders als vom amerikanischen Vizepräsidenten Vance behauptet, ist der Raum, in dem Meinungen in Deutschland straffrei geäußert werden können, groß. Man dürfe sogar im umgangssprachlichen Sinne beleidigen, man müsse nur darauf achten, dass die Schwelle zur Strafbarkeit nicht überschritten werde, heißt es im Text. Mit vielen Beispielen wird dabei die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit referiert.

Ex-Bundesrichter Thomas Fischer prüft auf spiegel.de ausführlich, ob die Bezeichnung “Hofnarr" eine strafbare Beleidigung darstellt und kommt zum Ergebnis, es komme darauf an. "Die Bezeichnung kann, je nach Zusammenhang, höchstes Lob oder tiefste Verachtung signalisieren."

Beleidigung von Politiker:innen: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) analysiert die Anzeigen wegen Beleidigungen von Politiker:innen, die bei der (vom hessischen Innenministerium betriebenen) Meldestelle "Hessen gegen Hetze" eingingen. Zur vermeintlichen Beleidigung gem. § 188 StGB von AfD-Chefin Alice Weidel seien seit November 559 Anzeigen eingereicht worden. Hier seien die Verfahren seit Dezember förmlich explodiert, schreibt der Autor. Mit weitem Abstand folge Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (134) vor Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck (34). BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht traf es 32 Mal, erst dann kommen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit 19 und FDP-Chef Christian Lindner mit neun Hinweisen. 

Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kommentiert in einem weiteren Text, dass bei der Strafverfolgung von Beleidigungsdelikten in der Bundesrepublik etwas schief laufe. Um das zu erkennen, bräuchte es jedoch nicht den US-amerikanischen Vizepräsidenten J.D. Vance. Der habe übertrieben, aber könnte es sein, dass auch die deutsche Justiz übertreibt, vielleicht sogar der Gesetzgeber, fragt Müller-Neuhof. Derzeit liefen Hunderte, wenn nicht Tausende Strafverfahren, weil Menschen mit Internetanschluss Politiker beleidigten.

Kryptobetrug: Auf LTO stellen Katharina Reisch und Tim Nicklas Festerling, Doktorandin und wissenschaftlicher Mitarbeiter, die ZDF-Doku über die Krypto-Hochstaplerin Ruja Ignatova vor, die mit ihrer vermeintlichen Währung "OneCoin" Anleger in Milliardenhöhe schädigte. Der Film werfe interessante kriminologische Fragen auf: Warum beging Ignatova diesen Milliardenbetrug? Gibt es so etwas wie eine "Betrügerpersönlichkeit"? Welche Eigenschaften werden Betrügern allgemein zugeschrieben?

RAin Katharina E. Humphrey: In der Reihe "Most wanted" stellt LTO (Stefan Schmidbauer) die Münchener Rechtsanwältin Katharina E. Humphrey vor, die im Interview unter anderem erzählt, was aus ihrer Sicht in der juristischen Ausbildung verbessert werden sollte. 

Rechtsgeschichte – Landesgrenzen: Martin Rath erinnert auf LTO an den hochgerüsteten Schutz von Landesgrenzen in der DDR, der zweiten polnischen Republik ab 1918 und im NS-Staat. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56659 (abgerufen am: 22.04.2025 )

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